V/0237/2008
Sperrvermerk Produktgruppe 02 01 "Ordnungsrechtliche Angelegenheiten" bezüglich des Zuschusses an den Tierschutzverein Münster und Umgegend e. V.
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Beschlussvorlage
2822 Zeichen
V/0237/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Sperrvermerk Produktgruppe 02 01 "Ordnungsrechtliche Angelegenheiten" bezüglich des Zuschusses an den Tierschutzverein Münster und Umgegend e. V. Beratungsfolge 15.04.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 06.05.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sperrvermerk bei der Produktgruppe 02 01 „Ordnungsrechtliche Angelegenheiten“ in Höhe der Entschädigungszahlung an den Tierschutzverein Münster und Umgegend e. V. (Haushaltsplan- entwurf Band 2, S. 136, Zeile 15 -Transferaufwendungen) wird aufgehoben. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.03.2008 wurde die Einrichtung eines Sperrvermerkes bei der Produktgruppe 02 01 „Ordnungsrechtliche Angelegenheiten“ in Höhe der Entschädigungszahlung an den Tierschutzverein Münster und Um- gegend e. V. (Haushaltsplanentwurf Band 2, S. 136, Zeile 15 - Transferaufwendungen) beschlos- sen. Zurzeit erhält der Tierschutzverein auf der Basis eines zivilrechtlichen Dienstleitungsvertrages in vier Raten einen Gesamtbetrag von 117.000 Euro als Gegenleistung für die Übernahme der zivil- rechtlichen Pflichten der Stadt. Der Vertrag mit dem Tierschutzverein Münster und Umgegend e.V. wurde auf Grund der Ermächtigung durch den Rat der Stadt Münster (Beschluss vom 29.03.1995 - Vorlage Nr. 24/95) geschlossen. Mit dem am 20.04.1995 von der Verwaltung mit dem Verein geschlossenen Vertrag übernimmt der Tierschutzverein die nach § 965 ff. BGB bes tehenden Pflichten der Stadt Münster hinsichtlich der im Stadtgebiet von Münster gefundenen Kleintiere und die Verwahrung der auf Anordnung des Ordnungsamtes der Stadt abgelieferten Tiere. Vertragserfüllung und Mittelverwendung werden regelmäßig vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprü- fung und Revision überprüft. Vorlagen-Nr.: V/0237/2008 Auskunft erteilt: Herr Koch Ruf: 492 32 10 E-Mail: KochH@stadt-muenster.de Datum: 19.03.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0237/2008 Entsprechend § 6 des Vertrages sind die Raten zu Beginn eines jeden Vierteljahres von der Stadt Münster zu zahlen. Die erste Rate für 2008 in Höhe von 29.138,18 € wurde vertragsgemäß ge- zahlt. Auf Grund des Sperrvermerkes wurde die am 1. April 2008 fällige zweite Rate nicht ange- wiesen. Da der Vertrag gemäß § 9 nur mit dreimonatiger Frist zum 31. Dezember eines jeden Jahres ge- kündigt werden kann, steht der Sperrvermerk der Erfüllung der vertraglichen Pflichten im Jahre 2008 entgegen. Der Tierschutzverein Münster und Umgegend e. V. hätte insofern einen einklag- baren Anspruch gegen die Stadt Münster. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0237/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.03.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37