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V/0237/2008

Sperrvermerk Produktgruppe 02 01 "Ordnungsrechtliche Angelegenheiten" bezüglich des Zuschusses an den Tierschutzverein Münster und Umgegend e. V.

Vorlagen 19.03.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 06.05.2008, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2822 Zeichen

V/0237/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sperrvermerk Produktgruppe 02 01 "Ordnungsrechtliche Angelegenheiten" bezüglich des 
Zuschusses an den Tierschutzverein Münster und Umgegend e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.04.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
06.05.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sperrvermerk bei der Produktgruppe 02 01 „Ordnungsrechtliche Angelegenheiten“ in Höhe der 
Entschädigungszahlung an den Tierschutzverein Münster und Umgegend e. V. (Haushaltsplan-
entwurf Band 2, S. 136, Zeile 15 -Transferaufwendungen) wird aufgehoben. 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.03.2008 
wurde die Einrichtung eines Sperrvermerkes bei der Produktgruppe 02 01 „Ordnungsrechtliche 
Angelegenheiten“ in Höhe der Entschädigungszahlung an den Tierschutzverein Münster und Um-
gegend e. V. (Haushaltsplanentwurf Band 2, S. 136, Zeile 15 - Transferaufwendungen) beschlos-
sen. 
 
Zurzeit erhält der Tierschutzverein auf der Basis eines zivilrechtlichen Dienstleitungsvertrages in 
vier Raten einen Gesamtbetrag von 117.000 Euro als Gegenleistung für die Übernahme der zivil-
rechtlichen Pflichten der Stadt. Der Vertrag mit dem Tierschutzverein Münster und Umgegend e.V. 
wurde auf Grund der Ermächtigung durch den Rat der Stadt Münster (Beschluss vom 29.03.1995 -
Vorlage Nr. 24/95) geschlossen. 
 
Mit dem am 20.04.1995 von der Verwaltung mit dem Verein geschlossenen Vertrag  übernimmt 
der Tierschutzverein die nach § 965 ff. BGB bes tehenden Pflichten der Stadt Münster hinsichtlich 
der im Stadtgebiet von Münster gefundenen Kleintiere und die Verwahrung der auf Anordnung des 
Ordnungsamtes der Stadt abgelieferten Tiere.  
 
Vertragserfüllung und Mittelverwendung werden regelmäßig vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprü-
fung und Revision überprüft. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0237/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Koch 
Ruf: 
492 32 10 
E-Mail: 
KochH@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.03.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0237/2008 
 
Entsprechend § 6 des Vertrages sind die Raten zu Beginn eines jeden Vierteljahres von der Stadt 
Münster zu zahlen. Die erste Rate für 2008 in Höhe von 29.138,18 € wurde vertragsgemäß ge-
zahlt. Auf Grund des Sperrvermerkes wurde die am 1. April 2008 fällige zweite Rate nicht ange-
wiesen.  
 
Da der Vertrag gemäß § 9 nur mit dreimonatiger Frist zum 31. Dezember eines jeden Jahres ge-
kündigt werden kann, steht der Sperrvermerk der Erfüllung der vertraglichen Pflichten im Jahre 
2008 entgegen. Der Tierschutzverein Münster und Umgegend e. V.  hätte insofern einen einklag-
baren Anspruch gegen die Stadt Münster. 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

15.04.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0237/2008
Typ
Vorlagen
Datum
19.03.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37