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V/0780/2018

87. Änderung des FNP - Bebauungsplan Nr. 557 - Kenntnisnahme der Entwürfe zur Offenlegung

Vorlagen 30.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 28.11.2018, TOP 7.2

V-0780-2018-Anlage-5-Planverkleinerung-B557

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Anlage A

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Berichtsvorlage

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V-0780-2018-Anlage-5-Planverkleinerung-B557

853 Zeichen

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Bebauungsplan Nr. 557

Planverkleinerung - ohne Maßstab

Anlage A

2437 Zeichen

Anlage A zur V/0780/2018 
Kurzüberblick 
Die Entwürfe der 87. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Coerde und des Bebau-
ungsplans Nr. 557:Coerde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz sollen öffentlich ausgelegt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel des Bebauungsplans ist, die aufgrund der geänderten Einzelhandelsanforderungen er-
forderliche Umstrukturierung des Hamannplatzes herbeizuführen. 
Unter Berücksichtigung der Funktion der möglichen Erweiterung des Stadtteilzentrums sowie 
dessen zentrale Lage im Stadtteil werden folgende übergeordnete Ziele mit der Planung verfolgt: 
 Umsetzung der Ziele des Einzelhandelskonzepts 
 Erhöhung der Versorgungsattraktivität und Stärkung der Funktion als Stadtteilzentrum 
 Sicherung der Selbstversorgungsmöglichkeiten für den Stadtteil  
 Angebot für eine multifunktionale Nutzung aus Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen  
 Neuordnung der verkehrlichen Erschließung 
Da für die Entwicklung des Nahversorgungszentrums ein Teil der Grünfläche beansprucht wird, 
ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese Änderung muss nach dem 
abschließenden Beschluss durch den Rat der Stadt Münster von der Bezirksregierung Münster 
genehmigt werden. 
 
Zur Realisierung des Vorhabens werden zwischen der Stadt Münster und den Investoren ergän-
zende vertragliche Regelungen  abgeschlossen (Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB). 
 
Finanzierung 
Durch die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die im Jahr 2018 vom Rat beschlossene Fortschreibung des Einzelhandelskonzept von 2009 
greift weiterhin die zentrenbildende Wirkung des Einzelhandels auf und bestimmt als zentrale 
Zielsetzung, dass die Sicherung und Entwicklung auch künftig vorrangig auf die bestehenden 
Zentren in ihrer Funktion als zentrale Versorgungsbereiche auszurichten ist. Fußläufig erreichba-
re Nahversorgungsangebote im Wohnquartier werden insbesondere vor dem Hintergrund des 
demografischen Wandels und der unabwendbaren Alterung der Bevölkerung immer wichtiger.

Berichtsvorlage

6499 Zeichen

V/0780/2018 
V/0780/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
1. 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im 
Stadtteil Coerde im Bereich Hamannplatz 
2. Bebauungsplan Nr. 557: Coerde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
Kenntnisnahme der Entwürfe zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
   09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwürfe der 87. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 
im Stadtteil Coerde und des Bebauungsplans Nr. 557:Coerde - Stadtteilzentrum am  
Hamannplatz öffentlich auszulegen. 
Zielsetzung 
Ziel des Bebauungsplans ist, die aufgr und der geänderten Einzelhandelsanforderung erforderliche 
Umstrukturierung des Hamannplatzes herbeizuführen. Für diesen Prozess werden städtebauliche 
und gestalterische Richtlinien gesetzt, die die Erweiterungen bzw. Neubauten der Lebensmittelmärkte 
und Ha uptversorger Edeka und ALDI sicherstellen und zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten im 
übrigen Bereich schaffen. Das räumliche Prinzip mit der Trennung von Autoverkehr und Aufenthalt s-
bereich bleibt erhalten und öffentliche Wegeflächen werden miteinander verknüpft.    
Bisheriger Verfahrensablauf 
Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (87. Änderung des FNP) soll parallel in di e-
ser Sitzungskette mit der Vorlage Nr. V/0779/2018 gefasst werden. Den Beschluss zur Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 557 fasste der Rat der Stadt Münster am 12. Dezember 2012, um u.a. we i-
tere Spielhallen auszuschließen.  
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
14.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Völlmecke/ Herr Geitel 
Telefon: 492 61 54 /  
492 61 93 
Voellmecke@stadt-
meunster.de  
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0780/2018 
Mit mehreren Öffentlichkeitsveranstaltungen und einer intensiven Bürgerbeteiligung in den darauffo l-
genden Jahren wurde das heutige Konzept für die Aufwe rtung des Stadtteilzentrums im Stadtteil  
Coerde erarbeitet. Auf dessen Grundlage konnten im Austausch mit den Investoren die Eckpunkte für 
die Weiterentwicklung gebildet und das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden.  
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde in Form einer Informati -
onsveranstaltung am 18. Oktober 2017 durchgeführt. Diese gilt zugleich als frühzeitige Information 
zur 87. Änderung des FNP gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB. Die früh zeitige Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fand im Januar und Februar 2018 statt.  
Der Beirat für Stadtgestaltung wurde frühzeitig im Planverfahren beteiligt. In der  Sitzung am 24. April 
2018 sowie in der Sitzung am 12. Juni 2018 sind architektonische und gestalterische Planungen zum 
neuen Edeka- und Drogeriemarkt dem Beirat vorgestellt worden. Der Beirat begrüßt die positive En t-
wicklung des Projektes, insbesondere das gestalterische Zusammenwachsen des Ed eka-Marktes 
und des Aldi -Marktes (Anlage 7). Eine Wiedervorstellung im Beirat für Stadtgestaltung ist nicht no t-
wendig.  
Die Investoren werden die Empfehlungen des Beirats in der weiteren gestalterischen Planung ko n-
struktiv aufgreifen.  
Inhalte der Bauleitpläne 
Für das Plangebiet des nunmehr zur Offenlegung anstehenden Bebauungsplans Nr. 557 ist der E r-
halt des räumlichen Konzepts mit der Trennung zwischen Verkehrs - und Aufenthaltsflächen die klare 
Leitlinie. Für die Aufwertung des Stadtteilzentrums werden innerhalb des genannten Gesamtkonzepts 
die Bauflächen, die Stellflächen und die Wegebeziehungen neu strukturiert: 
 Zusammenhängender Stellplatzbereich mit einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen.  
 Sichere und klare Fußwegeverbindungen zu den Aufenthaltsflächen, Nahverkehrspunkten und 
Geschäften.  
 Erweiterung des Edeka-Markts mit einer max. Gesamtverkaufsfläche von 2.200 m².  
 Neuer Drogeriemarkt mit einer zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 750 m².  
 Steigerung der Gesamtverkaufsfläche des Aldi-Marktes auf 1.250 m².  
 Zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten für den nördlichen und östlichen Gebäudebestand mit 
bis zu drei Vollgeschossen.  
 Erhalt von siedlungsprägenden Bäumen.     
Im wirksamen FNP ist das bestehende Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) weitgehend a ls ge-
mischte Baufläche dargestellt. Im nördlichen Bereich liegt ein Bestandsgebäude des Stadtteilzen t-
rums mit Einzelhandelsnutzungen (Discounter) überwiegend innerhalb einer im FNP dargestellten 
angrenzenden Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz). Im Rahmen der 87. 
Änderung des FNP wird die gemischte Baufläche im Plangebiet nach Norden erweitert und die a n-
grenzende Grünfläche entsprechend verkleinert.

- 3 - 
V/0780/2018 
Gleichzeitig wird die im Plangebiet vorhandene Altlastenverdachtsfläche durch ein entsprechendes 
Symbol gekennzeichnet. 
Weiterer Ablauf 
Vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans werden zur Realisierung des Vorhabens ergä n-
zende vertragliche Regelungen zwischen der Stadt Münster und den Investoren abgeschlossen 
(Städtebaulicher Vertrag  gemäß § 11 BauGB ). Innerhalb dieser Regelungen werden u.a. Koste n-
übernahmen, Beachtung münsterspezifischer energetischer Standards  und Ausbau der technischen 
Infrastruktur festgesetzt.  
Die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne gemäß § 3 (2) BauGB soll i m November 2018 stattfinden. 
Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. 
Hinweis:  
Die Besonderheit der mit dieser Vorlage angestrebten Sitzungskette, einen Bericht im ASSVW vor 
dem in der Bezirksvertretung Münster-Nord anzugehen, ist der außergewöhnlichen Sitzungsfolge und 
dem zeitlichen Abstand zur nachfolgenden Sitzungskette geschuldet. Die geplante Offenlage im N o-
vember erfolgt vorbehaltlich der Beratung in der BV Nord am 09.10.2018. Sollte danach eine erneute 
Vorstellung im ASSVW i n der nachfolgenden Sitzungskette am 28.11.2018 erforderlich sein, ve r-
schiebt sich der Zeitraum der Offenlage entsprechend.  
 
I.V. 
 
 
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 – Begründung FNP 87. Änderung 
Anlage 2 – Planzeichnung FNP 87. Änderung 
Anlage 3 – Begründung Bebauungsplan 557 
Anlage 4 – Textliche Festsetzungen Bebauungsplan 557 
Anlage 5 – Planverkleinerung Bebauungsplan 557 
Anlage 6 – Niederschrift Bürgeranhörung 
Anlage 7 – Auszug Niederschrift Beirat für Stadtgestaltung

V-0780-2018-Anlage-7-Auszug-Beirat-Stadtgestaltung

1880 Zeichen

Auszug Niederschrift - Beirat für Stadtgestaltung vom 12.06.2018 / Seite 1 von 1 
Anlage 7 zur Vorlage Nr. V/0780/2018 
Auszug  
aus der Niederschrift der Sitzung des  
Beirates für Stadtgestaltung vom 12.06.2018 
Empfehlung des Beirates für Stadtgestaltung zur Umgestaltung Coerdemarkt  
(Hamannplatz) 
Der Beirat begrüßt die positive Entwicklung des Projektes, insbesondere das gestalter i-
sche Zusammenwachsen des Edeka- Marktes und des Aldi -Marktes sowie die Rahmung 
der Fenster. 
Die Fassaden sollen in einem einheitlichen Klinkermaterial und ohne die Verwendung von 
Waschbeton für die aufgesetzten Geschosse ausgeführt werden, um so die Neubauten in 
zeitgemäßer Form gestalterisch gegenüber den Bestandsgebäuden abzusetzen und de-
ren Wirkung und Authentizität zu stärken. Die Aufnahme des Themas der Rahmen um die 
Fenster wird in diesem Zusammenhang positiv gesehen. 
Für das Vordach zwischen dem eingeschossigen Bestandsgebäude und dem zukünftigen 
Aldi-Markt sollte die anhand eines Beispiels vorgestellte höhere Dachvariante vorgesehen 
werden. Wichtig ist hier ein ausreichender Abstand der Dachuntersicht zur Attikakante, 
um den „schwebenden Charakter“ zu erzeugen. Der Beirat empfiehlt darüber hinaus die 
Fassade im Eingangsbereich eben falls so transparent zu gestalten wie im vorgestellten 
Beispiel und hier die Pfosten-Riegel-Konstruktion bis zur Attikakante zu bauen. 
Hinsichtlich der Anlieferung des Edeka -Marktes hält es der Beirat für unabdingbar, dass 
sich die Einhausung auch über den  abgesenkten Teil der Rampe erstreckt und ein kon-
struktiv und gestalterisch überzeugender Übergang zum öffentlichen Geh-  und Radweg 
geschaffen wird. 
Eine Wiedervorstellung im Beirat für Stadtgestaltung ist nicht notwendig, da davon ausg e-
gangen wird, dass die Weiterentwicklung des Bauvorhabens im Dialog mit der Stadt 
Münster stattfindet. 
(einstimmig)

V-0780-2018-Anlage-3-Begruendung-B557

73405 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 26 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0780/2018 
Begründung   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 557:  
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
Inhalt Seite 
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 3 
3  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
3.1  Flächennutzungsplan .................................................................................................................. 3 
3.2  Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................. 4 
4  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 
4.1  Nutzungsstruktur im näheren Umfeld .......................................................................................... 5 
4.2  Nutzungsstruktur im Plangebiet................................................................................................... 5 
5  Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 
5.1  Übergeordnete Ziele .................................................................................................................... 5 
5.2  Konkrete Zielsetzungen ............................................................................................................... 5 
6  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 6 
6.1  Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 6 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 6 
6.2.1  Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 6 
6.2.2  Maß der baulichen Nutzung .............................................................................................. 8 
6.2.3  Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen ............................................................. 8 
6.2.4  Material, Farbgebung ........................................................................................................ 8 
6.2.5  Nebenanlagen, ruhender Verkehr ..................................................................................... 9 
6.2.6  Freiflächen, Begrünung ..................................................................................................... 9 
6.2.7  Werbeanlagen ................................................................................................................... 9 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................... 9 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 11 
6.4.1  Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses ..................... 11 
6.4.2  Technische Infrastruktur .................................................................................................. 11 
6.4.3  Bestehende Hauptleitungen ............................................................................................ 11 
6.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 12 
6.6  Freiflächen, Begrünung ............................................................................................................. 12 
6.6.1  Öffentliche/ private Grünflächen ...................................................................................... 12 
6.6.2  Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 12 
6.6.3  Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 12 
6.7  Immissionsschutz ...................................................................................................................... 12 
6.8  Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 13 
6.9  Bodendenkmäler ....................................................................................................................... 13 
7  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 14 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 14 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 14 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 14 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 14 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 16 
8.4.1  Menschen/menschliche Gesundheit ............................................................................... 16 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 18 
8.4.3  Fläche und Boden ........................................................................................................... 20 
8.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 21 
8.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 21 
8.4.6  Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 22 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 23

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 26 
8.4.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 23 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 23 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 23 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 23 
8.7  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 23 
8.8  Zusammenfassung .................................................................................................................... 24 
8.9  Quellen ...................................................................................................................................... 25 
9  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 25 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 25 
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Die Qualität von Stadtteilen als Wohn- und Lebensort wird maßgeblich von der Attraktivität ihrer 
Stadtteilzentren beeinflusst. Ein breites Angebot von öffentlichen und privaten Versorgungsei n-
richtungen in Verbindung mit vielfältigen Nutzungen wie Dienstleistungen, Büros, Gastronomie, 
Wohnungen und Platzbereiche kennzeichnen fun ktionierende Zentren. Eine besondere Bedeu-
tung kommt hierbei dem Einzelhandel –  insbesondere im Nahversorgungsbereich (täglicher 
Bedarf, insbesondere Lebensmittel) – zu. Leistungsfähige Anbieter sorgen in der Regel für eine 
starke Frequentierung und Belebung der Zentren.  
Die im Jahr 2018 vom Rat beschlossene Fortschreibung des Einzelhandelskonzept von 2009 
greift weiterhin die zentrenbildende Wirkung des Einzelhandels auf und bestimmt als zentrale 
Zielsetzung, dass die Sicherung und Entwicklung auch künfti g vorrangig auf die bestehenden 
Zentren in ihrer Funktion als zentrale Versorgungsbereiche auszurichten ist. Fußläufig erreic h-
bare Nahversorgungsangebote im Wohnquartier werden insbesondere vor dem Hintergrund 
des demografischen Wandels und der unabwendbar en Alterung der Bevölkerung immer wicht i-
ger.  
Das Stadtteilzentrum am Hamannplatz als Grundversorgungszentrum des Stadtteils Coerde 
wurde einheitlich geplant und öffnete 1966 seine Türen. Die Bebauung ist I - bis II-geschossig 
mit Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen. Es besteht eine klare Trennung zwischen Fuß-
gänger- und Kraftfahrzeugverkehr. Am Rand des Zentrums sind die Stellplatzflächen angeor d-
net und in der Mitte mit den Zugängen zum Einzelhandel bzw. zu den Dienstleistungen befindet 
sich der Aufenthalts- und Platzbereich. Dieser ist sehr weiträumig gefasst, da sich darunter eine 
Hauptsammlertrasse befindet, die nicht überbaut werden darf. Eine zentrale Grünachse als 
Naherholungsfläche in dem geplanten Stadtteil schließt nördlich an das Stadtteilzentrum an. 
Abgesehen von einer Erweiterung mit der östlichen Zeile 1970 und dem Neubau eines A l-
dimarktes Ende der 1990er Jahre ist das Stadteilzentrum in seiner Struktur und Bebauung seit 
50 Jahren nahezu unverändert geblieben.  
Hinsichtlich des Einzelhandel sangebotes besteht Handlungsbedarf, um die Attraktivität des 
Zentrums zu halten bzw. wieder erlangen zu können. Ein besonderes Problem stellt die – für 
die Entstehungszeit des Zentrums in den 1960er Jahren typische –  kleinteilige Ladenstruktur 
dar. Lediglich der Discounter Aldi und der Vollsortimenter Edeka verfügen über eine Verkauf s-
fläche von ca. 700 m² bzw. 900 m². Angesichts des rapiden Flächenwachstums im Lebensmitte-
leinzelhandel ist dies für die Zukunftsfähigkeit des Zentrums problematisch. Da das Stadttei l-
zentrum flächenmäßig nicht erweiterbar ist, kann eine Bereitstellung deutlich größerer Ladenl o-
kale nur im Wege der Umstrukturierung des Zentrums, d.h. durch Zusammenlegung kleinerer 
Ladenflächen, erfolgen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 26 
Mit 0,17 m² Verkaufsfläche je Einwohner (VK F/EW) im Segment Nahrungs - und Genussmittel 
weist Coerde quantitativ eine gegenüber der Gesamtstadt mit 0,38  m² VKF/EW (Stand: 
12/2014) stark unterdurchschnittliche Ausstattung auf. Verstärkt wird dies durch temporäre 
Leerstände, in die Jahre gekommene Gebäudesubstanz sowie die Schließung des einzigen 
Drogeriemarktes.  
Anlass der Planung sind konkrete Planungen der Lebensmittelhändler Edeka und Aldi, die ihre 
bestehenden Märkte entsprechend den heutigen Einzelhandelsanforderungen erweitern möc h-
ten. Des Weiteren sollen zusätzliche Flächenangebote für eine weitere Qualifizierung des Stadt-
teilzentrums geschaffen werden.  
Im Jahr 2015 wurde eine öffentliche Zukunftswerkstatt mit Bürgerinnen und Bürgern durchg e-
führt, deren klare Aussage war, dass die Verbesserung  des Lebensmittelangebots erwünscht, 
die getrennte räumliche Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger dabei jedoch aufrecht erhal-
ten werden soll. Unter dieser Prämisse wurden die Erweiterungspläne des Edeka - und A l-
dimarktes neu strukturiert und dem Bebauung splanentwurf Nr. 557 zugrunde gelegt. Damit 
werden die Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Ausbau des Stadtteilzentrums am H a-
mannplatz geschaffen. 
2  Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 557 wird begrenzt im Süden durch die 
Königsberger Straße, im Norden durch die ev angelische Andreasgemeinde und die katholische 
Kirchengemeinde St. Norbert, im Westen durch die städtische Grundschule und im Osten durch 
Wohnbebauung.  
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen folgende Grundstücke:  
Gemarkung Münster: 
Flur: 244, Flurstücke: 601, 622, 846, 977, 983, 1098, Teile der Flurstücke: 980, 984 
Flur: 245, Flurstücke: 108, 170, Teile der Flurstücke: 153, 164, 198 
Flur: 250, Teil des Flurstücks: 409 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind im Plan durch einen 
grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 
3  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans als gemischte Baufläche und als Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz 
dar. Ein Teil der Grünfläche wird für die Entwicklung des Nahversorgungszentrums bean-
sprucht, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplan s erforderlich ist. Die Änderung des 
Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren als 87. Änderung des Flächennutzung s-
plans. Im Rahmen der Änderung wird die gemischte Baufläche etwas nach Norden erweitert, 
wodurch die angrenzende Grünfläche entsprechend verkleinert wird.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 26 
3.2  Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 557 ist aktuell dem unbeplanten Innenbereich 
gemäß § 34 BauGB zuzurechnen. Nordwestlich grenzt der Bebauungsplan Nr. 67: Coerde 
(4. Änderung des Bebauungsplans Nr.  50), in dem ein Reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen 
ist an. Angrenzend im Süden liegt der Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt I: Coerde - Görlitzer 
Straße / Königsberger Straße / Hoher Heckenweg, der neben der Königsberger Straße als Ö f-
fentliche Verkehrsfläche eine Reine Wohnbebauung festsetzt.  
4  Räumliche und strukturelle Situation 
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Coerde. Der zentrale Bereich des Stadt-
teils umfasst neben dem Nahversorgungsbereich mit zusätzlichen Dienstleistungen, eine von 
Nord nach Süd verlaufende Grünachse, die katholische  und ev angelische Kirchengemeinde 
sowie eine Haupt - und Grundschule. Ein großer Spielplatz nahe dem Stadtteilzentrum ergänzt 
die öffentlichen Anlagen. Es besteht eine gute fußl äufige Erreichbarkeit aus allen Himmelsric h-
tungen. Die Anlage mit ihren großzügigen Platzflächen bildet den Hauptaufenthalts - und Treff-
punkt des Stadtteils. Mit dem Auto erfolgt der Anschluss südlich ausgehend von der Königsber-
ger Straße, der Hauptstraße des Stadtteil s in Ost -West-Richtung. Im südlich angrenzenden 
Kreuzungsbereich der Hauptverkehrsader Königsberger Straße / Hoher Heckenweg befinden 
sich die Bushaltestellen mit den Stadtlinien 6 und 8 und den überörtlichen Linien R 51 (Münster 
Hbf - Lengerich Feuerwehrhaus) und S 50 (Münster Hbf - Ibbenbüren Busbahnhof).  
 
Abbildung 1: Stadtteil Coerde

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 26 
4.1  Nutzungsstruktur im näheren Umfeld 
Das nähere Umfeld des Plangebietes ist hinsichtlich Nutzungsstruktur und Dic h-
te/Geschosszahlen sehr heterogen. Südlich und östlich befindet sich Wohnbebauung mit mehr-
geschossigen Mehrfamilienhäusern, westlich die Melanchthon-Grundschule sowie die evangeli-
sche Andreas-Kirchengemeinde und nördlich die St. Norbert-Kirche.  
4.2  Nutzungsstruktur im Plangebiet 
Das Plangebiet umfasst das komplette Nahversorgungszentrum von Coerde sowie die nördlich 
befindliche öffentliche Spielplatzfläche. Im Nahversorgungszentrum befinden sich die Lebens-
mittelhändler Edeka und Aldi sowie ein russischer Lebensmittell aden. Ebenfalls sind in dem 
zentralen Versorgungsbereich haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Frisör, Sparkasse, Reis e-
büro) und Bürodienstleistungen sowie Angebote aus dem Gesundheitsbereich (Ärzte und Apo-
theken) und der Gastronomie vorhanden. Abgerundet w ird dies durch die öffentlichen Einric h-
tungen der Stadtteilbibliothek und der einmal in der Woche geöffneten Bezirksverwaltungsstelle.  
5  Planungsziele 
5.1  Übergeordnete Ziele 
Unter Berücksichtigung der Funktion der möglichen Erweiterung des Stadtteilzentrums sowie 
dessen zentrale Lage im Stadtteil werden folgende übergeordnete Ziele mit der Planung ver-
folgt: 
 Umsetzung der Ziele des Einzelhandelskonzepts 
 Erhöhung der Versorgungsattraktivität und Stärkung der Funktion als Stadtteilzentrum 
 Sicherung der Selbstversorgungsmöglichkeiten für den Stadtteil  
 Angebot für eine multifunktionale Nutzung aus Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen  
 Neuordnung der verkehrlichen Erschließung 
5.2  Konkrete Zielsetzungen 
Die Planung sieht eine Neustrukturi erung der Bauflächen, der Stellflächen und der Wegebezi e-
hungen vor: 
 Erweiterung des Vollsortimenters Edeka bis zu einer Verkaufsfläche von 2.200 m² und 
 Erweiterung des Discounters Aldi bis zu einer Verkaufsfläche von 1.250 m² und 
 Ergänzender, zentrentypischer Einzelhandel (Drogerie)  
 Erweiterungsmöglichkeiten für die nördliche bzw. östliche Ladenzeile 
 Maßvolle  - in Teilbereichen mehrgeschossige – Bebauung 
 Verlegung der südlichen Parkplatzflächen nach Westen 
 Sichere Fußwegeführung über die Parkplatzzonen und Vernetzung in angrenzende Berei-
che

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 26 
6  Inhalte des Bebauungsplans 
6.1  Grundzüge der Planung 
Diese sind:  
 Die Festsetzung von Sondergebietsflächen mit detaillierter Definition der Art und der Gr ö-
ße der zulässigen Versorgungsangebote 
 Die Festsetzung von Mischgebietsflächen für ergänzende zentrumsstärkende Nutzungen 
mit der Option der Schaffung von Wohnflächen 
 Der Festsetzung von weiträumigen Fußgängerbereichsflächen zur Sicherstellung einer 
autofreien Mitte 
 Der Festsetzung von Stellplatzflächen zur Steuerung der KFZ-Verkehre 
 Der Festsetzung öffentlicher Wegeflächen zur Vernetzung des Zentrums mit seinem U m-
feld 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
Die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen dienen dazu, das städ-
tebauliche Konzept zu sichern. 
6.2.1  Art der baulichen Nutzung 
Für die Errichtung des Edeka - bzw. Aldimarktes liegen konkrete Projektplanungen vor. Mit den 
Sondergebietsausweisungen SO 1 und SO  3 wird die Betriebsart konkret festgesetzt, um den 
Verbleib eines Vollsortimenters und eines Discounters im Nahversorgungszentrum zu sichern 
und kleinteilige Einzelhandelsnutzungen in diesem Bereich auszuschließen.   
Für die Erweiterung des Edeka- Marktes soll der südliche Parkplatz nach Westen verlegt wer-
den. Die Planung sieht eine Überbauung dieses frei gewordenen südlichen Areals zusammen 
mit den bereits vorhandenen Einzelhandelsflächen südlich der Hauptfußgängerzone vor. Auf 
dieser Fläche sollen ein Lebensmittelvollsortimenter bis zu einer Verkaufsfläche von max imal 
2.200 m² sowie ein max imal 750 m² großer Drogeriemarkt realisiert werden. Dieser Überbau-
ungsbereich wird als Sondergebiet 1 (SO 1) festgesetzt.  
Die nördlich der Hauptfußgängerzone liegende Gebäudezeile dient weiterhin der Nutzung von 
Einzelhandel, Gastronomie sowie Büro- und Dienstleistungen. Der geringfügig in der Fläche 
erweiterte Überbauungsbereich wird als Sondergebiet 2 (SO 2) festgesetzt. 
Der Bezeichnung Büro - und Dienstleistungen wird in den textlichen Festsetzungen näher def i-
niert, um damit die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüros und ähnliches) 
auszuschließen. 
Für die Erweiterung des Discounters Aldi ist es aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse not-
wendig, städtische Flächen zu beanspruchen. Der als Sondergebiet 3 (SO  3) gekennzeichnete 
Überbauungsbereich setzt gezielt die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit bis zu einer 
1.250 m² großen Verkaufsfläche fest. Dabei soll ein Teil der nördlichen öffentlichen Spielplat z-
fläche sowie ein Teil der östlichen öffentlichen Platzfläche überbaut werden. Es ist Ziel, den ö f-
fentlichen Spielplatz auf der verbleibenden Fläche neu zu gestalten.

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Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 26 
Die östlichen überbaubaren Bereic he sollen als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden. Im G e-
gensatz zu den anderen drei Überbauungsbereichen ist auf der Mischgebietsfläche in den 
Obergeschossen die Nutzung Wohnen, insbesondere für Senioren, möglich. Im Erdgeschos s-
bereich sind ausschließlich Einzelhandel, Gastronomie sowie Dienstleistungen zugelassen, um 
die erforderliche Nahversorgung in dem Stadtteil weiterhin sicher zu stellen.  
Das mit der Planung verbundene zusätzliche Potenzial von ca. 1.800 m²  Verkaufsfläche ist zur 
Sicherung und Aufwer tung für den einzigen Nahversorgungsbereich im Stadtteil Coerde (ca. 
11.000 Einwohner) erforderlich und stimmt mit den Zielen des Einzelhandelskonzepts der Stadt 
Münster überein.  
Aufgrund der konkreten Zielsetzung für die künftige Nutzung der Erweiterungs bereiche mit dem 
Vorrang Einzelhandel werden diese Überbauungsbereiche als „Sondergebiet – Stadtteilzent-
rum“ (SO 1-3) festgesetzt. Eine größere Nutzungsbreite -  durch die Ausweisung als Kerngebiet 
(MK) - in diesen Gebieten zuzulassen, wird nicht angestrebt.  
Für eine Nutzungsmischung im Stadtteilzentrum sind zusätzliche Nutzungen in dem Mischg e-
biet mit bis zu III Vollgeschossen möglich.  
Neben der strukturell notwendigen und nutzungsfokussierten Erweiterung im Bereich Lebens-
mittel wird durch zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten eine Aufwertung des Stadtteilzentrums 
in Coerde erreicht.  
 
Abbildung 2: Art der Nutzungen im Plangebiet

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Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 26 
6.2.2  Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl, der G e-
schossflächenzahl, der zulässigen Anzahl der Geschosse und der zulässigen Gebäudehöhen 
definiert. 
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl 
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird für die Sondergebiete auf 0,8 und für das Mischgebiet auf 0,6  
festgesetzt. Die ausnahmsweise mögliche Überschreitung der in § 17 Absatz  1 BauNVO def i-
nierten Obergrenze ist aus Gründen einer optimale Ausnutzung der begrenzten Platzverhältni s-
se und der damit verbundenen Sicherstellung einer ausreichenden Nahversorgung des Stadt-
teils städtebaulich vertretbar. Die Flächen sind im Bestand schon fast vollständig versiegelt, so 
dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt bestehen. Für eine gedrosselte Ableitung 
des Regenwassers in die Kanalisation werden besondere Festsetzungen getroffen (s iehe Kapi-
tel 6.4.1).  
Abgestimmt auf die jeweilige Geschossigkeit werden unterschiedliche Geschossflächenzahlen 
(GFZ) festgesetzt, die eine volle Ausnutzbarkeit der überbaubaren Fläche zulassen.  
Höhe baulicher Anlagen und Geschossigkeit 
Die Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 16 Absatz 2 Nr. 3 und 4 BauNVO über die Fest-
setzung der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß in Kombination mit maximalen Bauhöhen 
planungsrechtlich gesichert.  
Die Festsetzungen der Gebäudehöhen erfolgen in Abhängigkeit der Zahl der Vollgeschosse. 
Die Höhenangaben berücksichtigen Normalgeschosshöhen für die Obergeschosse von ca. 3  
bis 3,5 m und ein deutliches höheres Maß für die Erdgeschosse, entsprechend der angestreb-
ten gewerblichen Nutzung, von ca. 5,5 m bis 6,5 m. Durch die festgesetzten Höhen können die 
heutigen Anforderungen im Einzelhandel bezüglich der Raumhöhe erfüllt werden.  
6.2.3  Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 
Durch Festsetzung der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen s oll das städt e-
bauliche Konzept planungsrechtlich gesichert werden. Mit der durchgehenden Festsetzung der 
geschlossenen Bauweise in den Sondergebieten sowie im Mischgebiet soll eine zusammen-
hängende Bebauung der einzelnen Gebäuderiegel, wie sie im Bestand d es heutigen Zentrums 
bereits vorhanden ist, erreicht werden.  
Firstrichtung, Dachform 
Die bestehende Dachform Flachdach des geplanten Zentrums soll erhalten bleiben, so dass für 
die Bebauung nur flache Dächer zulässig sind. Die Angabe der Firstrichtung kann daher entfal-
len.  
6.2.4  Material, Farbgebung 
Als Hauptmaterial wird Klinker –  in Anlehnung an den Bestand  -  mit den Farbtönen rot bis rot-
braun festgesetzt. Ein gewisser Spielraum in der Fassadengestaltung besteht durch mögliche 
Abweichungen des Materials und der Farbe bei Fensterfassungen und bei der Attika.

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Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 26 
6.2.5  Nebenanlagen, ruhender Verkehr 
Bei der Planung wird das räumliche Prinzip der Trennung zwischen den Autoverkehrsflächen 
und den Fußgänger/Aufenthaltsbereichen aufrechterhalten. Die Stellplatzanlagen sind in den 
Randbereichen westlich bzw. nördlich der drei Sondergebietsflächen und östlich der Mischg e-
bietsflächen ausgewiesen. Innerhalb dieser Stellplatzanlagen ist es möglich, Nebenanlagen, die 
im funktionalen Zusammenhang zur Vorhabennut zung stehen (beispielsweise Fahrradabstel l-
anlagen oder Einkaufswagensammelstationen) zu errichten. Des Weiteren ist die Aufstellung 
von Sammelstationen für Altglas und Altkleider, die im jetzigen Bestand ebenfalls auf/an dieser 
Fläche bestehen  - dort zulässig.   
Für die möglichen Einzelhandelsnutzungen werden ausreichend offene, ebenerdige Stellplat z-
flächen angeboten. Bei einem erhöhten Bedarf  - beispielsweise aufgrund von Wohnnutzungen 
in den Obergeschossen im Mischgebiet  -  besteht die Möglichkeit zusätzlich Stellplätze in einer 
Tiefgarage unterhalb der überbaubaren Flächen unterzubringen.  
6.2.6  Freiflächen, Begrünung 
Die bestehenden zentralen Platzflächen als Treff - und Kommunikationsort bleiben weitgehend 
bestehen und sollen neu gestaltet werden. Die Anlegung von zusätzlichen Grünanlagen ist auf-
grund der beengten Platzverhältnisse und der unterirdisch verlaufenden Kanalisation mit städt i-
schen Hauptleitungen jedoch sehr eingeschränkt möglich. Der Erhalt der stadtbildprägenden 
und den Auftakt zum Grünzug Coerde bildenden sieben Platanen im nordöstlichen Plangebiet 
wird jedoch planungstechnisch gesichert. Kleine Anpflanzflächen im Süden entlang der Königs-
berger Straße bilden weitere Grünräume im Geltungsbereich 
Mit der festgesetzten Dachbegrünung (mit mög licher Ausnahme) und den Baumstandorten (als 
Vorschlag) auf der privaten Stellplatzfläche soll der Wegfall von bestehenden Grünflächen und 
die Versiegelung aufgewogen werden, sowie keine Verschlechterung der stadtklimatischen 
Verhältnisse erfolgen. 
6.2.7  Werbeanlagen 
Werbeanlagen auf der Gebäudefassade werden festgesetzt, um ein gewisses Maß an gestalt e-
rischer Einheitlichkeit zu ermöglichen. Blinkende oder mit bewegtem Licht versehene Werbet a-
feln sind ausgeschlossen. Die Werbeanlagen sollen sich der architektonischen Wirkung der Be-
bauung unterordnen.   
An der Zufahrt von der Königsberger Straße ist zusätzlich eine hochragende Sammelwerbean-
lage zulässig, um auf die Läden, die nicht von der Königsberger Straße aus erkennbar sind, 
hinweisen zu können.  
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung 
Mit der Verlegung des bestehenden südlichen Parkplatzes nach Westen entsteht eine zusam-
menhängende große Stellplatzanlage, die über eine gekennzeichnete Zu-  und Abfahrt von der 
Königsberger Straße erreicht werden kann. Entsprechend der vorgeschlagenen Stellplatzauftei-
lung ist eine zur Königsberger Straße senkrechte Zu- bzw. Abfahrt vorgesehen, um eine besse-
re Sichtbeziehung zwischen den kreuzenden Radfahrern und den ausfahrenden Kraftfahrzeug-
fahrern zu gewährleisten. Die bisher bestehende Zufahrt von der Kreuzung Königsberger Str a-
ße / Hoher Heckenweg fällt weg.

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Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 26 
Der bestehende Parkplatzbereich südlich der Andreasgemeinde bzw. nördlich der Geschäft s-
zeile ist aufgrund einer Fahrbahnbreite von etwa 5 Metern zu eng gestaffelt. Für einen besseren 
Parkplatzverkehr soll die Fahrbahn auf 6,50 m verbreitert werden. Dafür wird der etwa 1,50 m 
breite öffentliche Grünstreifen aufgegeben und die Fläche dem Stellplatzbereich zugeordnet. 
Die Anlieferung des Edeka - und Drogeriemarktes soll direkt  von der Königsberger Straße aus 
erfolgen. Durch den getrennten Ein-  und Ausfahrtbereich zum Parkplatzverkehr soll eine St ö-
rung der übrigen Verkehrsabläufe vermieden werden. Es bestehen ausreichende Sichtbezi e-
hungen zu dem querenden Fuß- und Radverkehr und die vorgeschriebenen Abstände zur Bus-
haltestelle bleiben eingehalten.  
Die bestehenden Fußwege werden im Parkplatzbereich ebenfalls teilweise neu geordnet, um 
klare und sichere öffentliche Fußwegverbindungen in Nord- Süd bzw. Ost -West herzustellen. 
Für eine durchlaufende öffentliche Ost -West-Verbindung wird der vorhandene Fußweg südlich 
der Andreasgemeinde, von der Nordseite des Parkplatzes auf die Südseite entlang der vorhan-
denen Bebauung, verlegt. Die heute vorhandene Anbindung des Kirchengrundstücks an den öf-
fentlichen Fußweg wird ersetzt durch eine Querung des Parkplatzes zur neuen Ost -West Fuß-
wegverbindung. Eine direkte fußläufige Anbindung des westlichen Siedlungsbereiches an die 
Bushaltestelle Königsberger Straße wird durch die Ausweisung eines öffent lichen Fußweges 
westlich des neuen Edeka-Marktes sichergestellt.  
Die öffentlichen Verkehrsräume im Plangebiet, die den motorisierten Fahrbereich kreuzen, sind 
als eingeschränkt befahrbaren Bereich für Taxen, Radfahrer, Kunden, Anlieferung und Fußgän-
ger gekennzeichnet. 
Die Planung schafft sichere Wegebeziehungen und die teilweise Änderung der Wegeführungen 
soll  zu einer besseren Verknüpfung untereinander führen.

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Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 26 
 
Abbildung 3: Wegebeziehungen und Wegeflächen 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
6.4.1  Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses  
Die Entwässerung erfolgt durch die bereits bestehende Trennkanalisation. Aufgrund des hohen 
Versiegelungsgrades der Flächen wird festgesetzt, dass die abgeleitete Wassermenge im Son-
dergebiet SO 1 maximal 20 l/s (n =0,2) und in den übrigen Baugebieten maximal 10l/s (n=0,2) 
betragen darf. Des Weiteren wird zur Verbesserung der Regenwasserretention und -
verdunstung die Begrünung der Dächer festgesetzt. Ausnahmsweise kann von der Dachbegr ü-
nung abgesehen werden, wenn sichergestellt wird, dass derselbe Effekt -  Wasserrückhaltung 
des (normalen) Niederschlags bzw. Halbierung der abgeleiteten Menge - in anderer Form tech-
nisch umgesetzt wird. 
6.4.2  Technische Infrastruktur 
Die Schaffung der Voraussetzungen für die Versorgung mit Gas, Wasser, Telekommunikation, 
Strom, etc. erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster.  
6.4.3  Bestehende Hauptleitungen 
Unterhalb des ausgewiesenen öffentlichen Fuß - und Radwegebereichs befinden sich Hauptlei-
tungen für Regenwasser, Schmutzwasser und Mischwasser sowie eine Hauptfernwärmeleitung. 
Die Hauptfernwärmeleitung unter den privaten Grundstücken wird über die Ausweisung einer 
LE-Fläche gesichert.

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Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 26 
Die Erweiterung des  Discounters Aldi macht die Verlegung der städtischen Druckleitung 
DN 350 und des städtischen Schmutzwasserkanals DN  300/450 sowie der Hauptfernwärmelei-
tung erforderlich.  
6.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur 
Spielplatz 
Der bestehende öffentliche Spielplatz im nördlichen Geltungsbereich muss für die geplante E r-
weiterung des Aldi-Marktes neu geordnet werden. Standort und Spielangebot des Spielplatzes 
bleiben jedoch erhalten, so dass seine hohe Freiraumqualität als Treffpunkt für Familien weiter-
hin vorhanden bleibt.  
6.6  Freiflächen, Begrünung 
6.6.1  Öffentliche/ private Grünflächen 
Die ausgewiesenen Öffentlichen Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung sollen als 
Ort von Begegnung und Kommunikation den zentralen Treffpunkt des Stadtteilzentrums bi lden. 
Es wird der Erhalt von sieben Ortsbild prägenden Platanen im nordöstlichen Bereich der Plat z-
fläche, die als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen wird, festg e-
setzt. 
6.6.2  Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Entlang der Königsberger St raße sind mehrere Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträu-
chern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, um eine Eingrünung der größtenteils rückwär-
tigen Gebäudekanten zu erreichen. Die Flächen zur Eingrünung sind nur von den Zu - bzw. Ab-
fahrtsbereichen unterbrochen. 
Auf der nach Westen verlegten neuen Stellplatzfläche sollen Bäume zur gestalterischen Gliede-
rung der großen zusammenhängend versiegelten Fläche gepflanzt werden.  
Die Dachflächen sollen komplett begrünt werden, da dies neben der Verzögerung des  Regen-
wasserabflusses zur Verbesserung des Kleinklimas und einer attraktiveren Gestaltung des um-
liegenden höhergeschossigen Wohnumfeldes beiträgt. 
6.6.3  Ausgleichsflächen 
Die Umweltbelange werden im Rahmen der noch ausstehenden Umweltprüfung ermittelt. Au f-
grund der bereits bestehenden fast kompletten Versiegelung der Flächen –  ausgenommen der 
Spielplatz – ist ein Ausgleich nicht erforderlich.  
6.7  Immissionsschutz 
Das Plangebiet ist Verkehrslärmemissionen, die von der südlich angrenzenden Hauptverkehr s-
straße Königsberger Straße ausgehen, ausgesetzt. Ebenfalls werden auf das Baugebiet sowie 
auf die angrenzende Wohnbebauung Emissionen durch den Parkplatzverkehr sowie durch 
LKW-Anlieferungen erzeugt.

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Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 26 
Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass auf Basis der verkehrsbedingten Mitt e-
lungspegel (Königsberger Straße) für die Außenbauteile im Mischgebiet Anforderungen die 
Luftschalldämmung gemäß DIN 4109an für die Lärmpegelbereiche III bis V bestehen.  
Weiteres Ergebnis ist, dass die Gewerbelärmeinwirkung der Lebensmittelmärkte Edeka und A l-
di die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm nicht überschritten werden; außer an zwei 
der drei Wohnhochhäuser südlich der Königsberger Straße bzw. westlich des Hohen Hecken-
wegs. Dort erfolgt eine Überschreitung der für Reine Wohngebiete geltenden Richtwerte tei l-
weise um bis zu 5 dB(A).  
Die ermittelte Überschreitung durch die Planung ist gleichwohl vertretbar, weil  
 die Planung für die Neuordnung des Zentrums nicht zu einer Erhöhung der aktuell geg e-
benen Lärmimmissionssituation, da der Immissionsrichtwert durch den vorhandenen Kun-
denparkplatz heute bereits rechnerisch um bis zu 5 dB(A) überschritten wird und 
 der Richtwert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) eingehalten wird. Gesunde 
Wohnverhältnisse werden somit sichergestellt.  
Unter Berücksichtigung der DIN 18005, Punkt 1.2, werden unter Hinweise im Bebauungsplan 
Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt, die im späteren Baugenehmigungsverfahren einzuhalten 
sind. Durch diese Maßnahmen wird planungsrechtlich abgesicher t, dass ein Ausgleich zum 
Schutz der Nachbarschaft bzw. zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen vorges e-
hen ist. 
6.8  Altlasten / Altstandorte 
Im Bereich der Planung (Hamannplatz) befindet sich eine Altlasten-  / Verdachtsfläche nach der 
Definition des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG). Es handelt sich um eine ehemalige 
chemische Reinigung. Der Altstandort wird im städtischen Altlasten-  / Verdachtsflächenkataster 
unter der Nummer 637 geführt.  
Erste orientierende Untersuchungen wurden durch die Untere Bodenschutzbehörde ( UBB) im 
Jahr 2012 durchgeführt. In den außerhalb der Bebauung genommenen Boden-  und Bodenluft-
proben zeigten sich keine Prüfwertüberschreitungen des reinigungstypischen Summenparam e-
ters LCKW (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe). 
Nach Abbruch des Gebäudes sind in diesem Bereich weitere Untersuchungen geplant.  
Die Altlast-/Verdachtsfläche ist in der Planzeichnung gekennzeichnet. 
6.9  Bodendenkmäler 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschut z-
gesetzes Nordrhein-Westfalen. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besi e-
delten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten 
sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber 
auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hi n-
weis.

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Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 26 
7  Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt 29.019 m² 2,90 ha 100,0 % 
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim-
mung 7.735 m² 0,77 ha 26,7 % 
Öffentliche Grünfläche 2.622 m² 0,26 ha 9,0 % 
Sondergebiete 14.316 m² 1,43 ha 49,3 % 
Mischgebiet 4.346 m² 0,44 ha 15,0 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüf ung gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 4 und 
§ 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswi r-
kungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet. Weitere Informationen wurden der Ratsvorlage zur Fortschreibung Einzelhandel - und 
Zentrenkonzept entnommen (Stadt Münster, 2017: V/1048/2017). Für die Belange des Immiss i-
onsschutzes wurden die Ergebnisse aus der Schalltechnischen Untersuchung (We n-
ker&Gesing, 2018) herangezogen.  
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter 
zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über das Plangebiet hinaus.  
8.2  Kurzdarstellung der Planung 
Die Planung sieht eine Neustrukturierung der Bauflächen, der Stellflächen und der Wegebezi e-
hungen im bestehenden Stadtteilzentrum Coerde-Hamannplatz vor. 
Im Einzelnen sind Erweiterungen des Vollsortimenters Edeka mit bis zu einer Verkaufsfläche 
von 2.200 m², des Discounters Aldi mit bis zu einer Verkaufsfläche von 1.250 m² sowie der 
nördlichen und östlichen Ladenzeile sowie ergänzender, zentrentypischer Einzelhandel (Drog e-
rie) vorgesehen. Diese drei Teilbereiche werden als Sonder gebiete 1-3, die verbleibenden, öst-
lichen Teilbereiche als Mischgebiete festgesetzt. Als Höchstmaß werden 1 bis 3 Vollgeschosse 
festgesetzt. Die südlichen Parkplatzflächen werden nach Westen verlegt, die Fußwegeführung 
erfolgt über die Parkplatzzonen mit V ernetzung in angrenzende Bereiche. Für die Erweiterung 
des Discounters wird ein geringfügiger Teil der Grünfläche des Spielplatzes in Anspruch g e-
nommen. Die Größe und der Standort des Spielplatzes bleiben grundsätzlich erhalten.  
Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von rund 2,9 ha.  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 557 neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen:

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 26 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des 
Umweltschutzes 
Menschen / Gesundheit - DIN 18005, Teil 1, DIN 4109-1 (technische Regelwerke) 
- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen 
Lärm) 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) 
 
Pflanzen und Tiere / biol o-
gische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH -
Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick 
auf streng geschützte Arten 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung 
i.V.m. den Regelungen des BauGB) 
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
- Verordnung über die Bewirtschaftung von 
gewerblichen Siedlungsabfällen und von be-
stimmten Bau-  und Abbruchabfällen (G e-
werbeabfallverordnung - GewAbfV) 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung 
i.V.m. den Regelungen des BauGB) 
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Regionalplan 
Das Plangebiet ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) aus-
gewiesen.  
Flächennutzungsplan 
Im Rahmen der 87. Änderung soll der FNP nur geringfügig verändert werden: Das bestehende 
Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) ist im wirksamen FNP weitgehend als gemischte Bau-
fläche dargestellt. Im Norden liegt ein Bestandsgebäude mit Einzelhandelsnutzungen des Stadt-
teilzentrums in Coerde innerhalb einer nördlich angrenzenden Grünfläche mit der Zweckbe-
stimmung Spielbereich A (Spielplatz). Der FNP soll nun im Zuge der 87. Änderung an die g e-
planten Festsetzungen und Abgrenzungen des B ebauungsplans Nr. 557 angepasst werden, 
damit dieser – nach Abschluss des Verfahrens zur 87. Änderung - als „aus dem FNP entwickelt“ 
angesehen werden kann. Deshalb wird die gemischte Baufläche etwas nach Norden erweitert, 
wodurch die angrenzende Grünfläche entsprechend verkleinert wird.  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes 
Es liegen keine Schutzausweisungen des Umwelt - und Naturschutzes vor. FFH - und Voge l-
schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 26 
Der Lärmaktionsplan Münster sowie der Luftreinhalteplan Münster weisen für das Plangebiet 
keine maßnahmenbezogene Relevanz auf. 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
8.4.1  Menschen/menschliche Gesundheit 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Stadtteilzentrum am Hamannplatz als Grundversorgungszentrum des Stadtteils Coerde 
wurde einheitlich geplant und besteht seit 1966. Gemäß der öffentlichen Zukunftswerkstatt im 
Jahr 2015 wünschen die Bürger in Coerde eine Vergrößerung des Lebensmittelangebotes unter 
Aufrechterhaltung der getrennten räumlichen Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger. Der 
Bebauungsplan Nr. 557 soll die Voraussetzungen schaffen, dass durch Erweiterungen und 
Neuansiedlungen, u.a. einer Drogerie, das Stadtteilzentrum am Hamannplatz zukunftsfähig g e-
staltet werden kann.  
Im Norden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz. Der Spiel-
platz wurde im Jahr 2005 im Bereich befestigter Flächen des Hamannplatzes und eines Was-
serbeckens angelegt.  
Lärmsituation im Bestand 
Aus der schalltechnischen Untersuchung zum vorliegenden Bebauungsplan (Wenker&Gesing, 
2018) geht hervor, dass an den Wohngebäuden Königsberger Straße Nr. 92 und 94 südlich des 
Plangebietes bereits im Bestand der für reine Wohngebiete geltende Immissionsrichtwert v on 
50 dB(A) tags durch den Parkplatzlärm der Einzelhandelseinrichtungen rechnerisch um bis zu 5 
dB(A) überschritten wird (s.u.).  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Der Standort und die Größe des Spielplatzes im Norden des P langebietes bleiben unter gering-
fügiger Reduzierung der Grünfläche aufgrund der Norderweiterung des Discounters erhalten. 
Die bestehenden zentralen Platzflächen als Treff - und Kommunikationsort bleiben weitgehend 
bestehen und sollen neu gestaltet werden.  
Immissionen/Verkehrslärm  
Der Verkehrslärm wurde für die Mischgebiete im Osten des Plangebietes berechnet. Es erg e-
ben sich lageabhängig verkehrsbedingte Mittelungspegel von 52 bis 70 dB(A) im Tageszei t-
raum (6.00 bis 22.00 Uhr) und von 43 bis 61 dB(A) im Nachtzeitraum (22.00 – 6.00 Uhr). Damit 
werden die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005- 1 von tag s-
über 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) im südlichen Teil der Mischgebiete überschritten, mit größe-
rer Entfernung zur Königsberger Straße jedoch auch eingehalten bzw. unterschritten.  
Es ergeben sich maßgebliche Außenlärmpegel von 64 bis 74 dB(A), so dass zum Schutz von 
Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Büroräumen und Ähnlichem gegen Außenlärm gemäß DIN 
4109/89 an die Außenbauteile die Anforderungen an die Luftschalldämmung für die Lärmpegel-
bereiche III bis V zu stellen sind.  
Darüber hinaus sind im überwiegenden Teil der Mischgebietsflächen aufgrund der verkehrsbe-
dingten Mittelungspegel von nachts mehr als 45 dB(A) für Schlafräume und Kinder zimmer, die

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 26 
auch als Schlafräume genutzt werden, schallgedämmte, fensterunabhängige Lüftungseinric h-
tungen vorzusehen.  
Im Bebauungsplan erfolgen dementsprechende Regelungen über die Festsetzung von Lärmpe-
gelbereichen und die textliche Festsetzung Nr. 1.6.1.   
Auf den Stellplatzflächen des Stadtteilzentrums wird es durch die Erweiterungen des 
Einzelhandels zu einer deutlichen Verkehrszunahme von zusätzlich 2.500 PKW -Bewegungen 
täglich kommen. Dennoch ist bei einer Verkehrsstärke von mehr als 10.000 Kfz/24 h auf der 
Königsberger Straße und etwa 9.000 Kfz/24 h auf dem Hohen Heckenweg gemäß der 
schalltechnischen Untersuchung (Wenker&Gesing, 2018) weiterhin von einer guten 
Vermischung des anlagenbezogenen Verkehrs mit dem übrigen Verkehr auszugehen. Darüber 
hinaus ist eine Erhöhung der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um rechnerisch 
mindestens 3 dB(A) sicher nicht zu erwarten. Im Ergebnis der genannten schalltechnischen 
Untersuchung sind Maßnahmen organisatorischer Art zur Verminderung der 
Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen im vorliegenden Fall nicht zu erwarten.  
Gewerbelärm 
Unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterungen der Lebensmittelmärkte Edeka und Aldi 
werden die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm tagsüber (6.00 – 22.00 Uhr) überwie-
gend eingehalten, an zwei Wohnhäusern südlich der Königsberger Straße jedoch werden die 
Werte für reine Wohngebiete um bis zu 5 dB(A) überschritten. Diese Überschreitung besteht j e-
doch rein rechnerisch auch bereits schon im Bestand. Künftig ist g emäß der schalltechnischen 
Untersuchung von Wenker & Gesing (2018) durch die Verlagerung des Parkplatzes in den 
westlichen Bereich des Plangebietes – trotz deutlich erhöhtem Kundenverkehr – an den immis-
sionsempfindlichsten Nutzungen mit keiner wesentlichen Zunahme der anlagenbezogenen 
Lärmimmissionen zu rechnen.  
Im Bereich der im Osten des Plangebietes festzusetzenden Mischgebietsflächen sind auch 
künftig durch Kundenverkehre, Warenlieferungen etc. der Einzelhandelsnutzungen aufgrund 
des ausreichenden Abstandes zu den Lärmquellen und der Gebäudeabschirmungen keine aus 
schallimmissionsschutzrechtlicher Sicht kritischen Geräuscheinwirkungen zu erwarten (Wen-
ker&Gesing, 2018).  
In der oben genannten schalltechnischen Untersuchung zum vorliegenden Bebauungsplan 
werden einige Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft bzw. zur Vorsorge g e-
gen schädliche Umwelteinwirkungen durch gewerblich bedingte Geräusche genannt, die im 
Rahmen des bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfahrens detailliert zu prüfen sind. Di es be-
trifft die Beschränkung des Anliefer - und Kundenverkehrs auf den Tageszeitraum (6.00- 22.00 
Uhr), die überwiegende Einhausung der Anlieferzone im Sondergebiet 1, eine Abschirmung der 
Einkaufswagen-Depots, Asphaltierung o.ä. der Fahrgassen und lärmarme Bereifung der Ei n-
kaufswagen sowie eine kritische lärmtechnische Überprüfung eines möglichen Nachtbetriebs 
der gastronomischen Betriebe in den Mischgebieten. Im Bebauungsplan erfolgen entsprechen-
de Hinweise zum Immissionsschutz.  
Im weiteren Verfahren ist darauf zu achten, dass die noch nicht betrachteten Klima-  und Lüf-
tungstechnik-Anlagen auf dem Dach des Edeka Marktes nicht zu beachtlichen Erhöhungen des 
gewerblichen Lärmpegels am Tag führen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 26 
Weitere Informationen können der genannten schalltechnischen Untersuchung entnommen 
werden.  
Schädliche Umwelteinwirkungen durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe sind nach den E r-
kenntnissen der Untersuchungen zur Luftreinhalteplanung der Stadt Münster an diesem Stand-
ort nicht zu erwarten.   
Zu zeitlich begrenzten Belastungen durch Lärmemissionen, Abgase und ggf. Staub und E r-
schütterungen der Baufahrzeuge und –maschinen wird es während der Abriss- und Bauarbeiten 
kommen.  
Risiken für die menschliche Gesundheit sind im Rahmen des Bebauungsplans nicht bekannt 
und nicht ab sehbar. Grundsätzlich sind solche Risiken jedoch im Rahmen der nachfolgenden 
Genehmigungsverfahren zu betrachten und zu minimieren bzw. auszuschließen (z.B. Brand-
schutzkonzept in der Baugenehmigung). Erhebliche Umweltgefahren, schwerwiegende Unfälle 
(Katastrophen) sind mit Realisierung des Vorhabens und dessen Betrieb nicht zu erwarten.  
Hinsichtlich der Kumulierung mit anderen Planungen ist die geplante Quartiersentwicklung im 
Bereich Kiesekampweg rund 600 m westlich des Stadtteilzentrums Hamannplatz zu nennen. 
Am Kiesekampweg ist ein Wohnquartier mit ergänzenden Nahversorgungseinrichtungen, die 
der wohnortnahen Grundversorgung dienen, geplant. Außerhalb des Stadtteilzentrums Ham a-
nnplatz wird die Einzelhandelsansiedlung in Coerde gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt 
Münster auf die reine Nahversorgung begrenzt.   
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.  
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Eingriffsbilanzierung 
Der ca. 2,9 ha große und zur Umgestaltung vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Nr. 557 Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz weist mit Ausnahme der innerhalb der B e-
wegungs- und Verkehrsflächen vorhandenen Baum - und Ziergehölzbeständen keinerlei unver-
siegelte Flächen auf. Die in der Regel äußerst kleinräumigen Baumscheiben und Ziergehölzfl ä-
chen innerhalb der Asphalt - und Pflasterflächen sind sehr stark verdichtet und auf Grund ihres 
Erscheinungsbildes und dem vorhandenen Nutzungsdruck als überwiegend naturfern einzust u-
fen. Eine Ausnahme hiervon bilden insgesamt 7 Großbäume, die im Bebauungsplan als zu er-
halten festgesetzt werden (s. unten).  
Eine gesonderte ökologische Bewertung und Eingriffsbilanzierung ist für den überwiegend ver-
siegelten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 557 aufgrund seiner Naturferne daher nicht 
erforderlich. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Erhaltungsgebot für den Platanenbestand 
Eine Ausnahme von dem überwiegend naturfernen Erscheinungsbild des Hamannplatzes bi l-
den vereinzelte Großbäume (7 Platanen) im Umfeld des Spielplatzes und entlang der nord -

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 26 
östlichen Plangrenze. Im Hinblick auf ihre Raumbedeutsamkeit innerhalb des Plangebietes und 
der von den 7 Platanen ausgehenden stadtklimatischen Wohlfahrtswirkungen (Beschattung, 
Staubfilter, etc.) sind die Platanen langfristig zu erhalten.  
Aufgrund der beschriebenen Wertigkeit werden die 7 Platanen über Einzelfestsetzungen im Be-
bauungsplan gesichert.  
Öffentliche Grünfläche 
Die vorhandene öffentliche Grünfläche im Norden des Plangebietes wird im Bebauungsplan un-
ter geringfügiger Flächenreduzierung festgesetzt (s. Kap. 8.4.1).  
Begrünungsmaßnahmen 
Die bisherigen Baumstandorte innerhalb der autofreien Einkaufszone können teilweise erhalten 
bleiben. Eine Festsetzung erfolgt aufgrund der oben beschriebenen relativ geringen Wertigkeit 
nicht. Zur Begrünung des Plangebietes erfolgen darüber hinaus die Festsetzung von Pflanzg e-
boten mit Erhalt eines Baumes an der Königsberger Straße sowie die textliche Festsetzung zur 
Dachbegrünung, von der allerdings abgewichen werden kann. Begrünte Dächer wirken als Le-
bensräume für Pflanzen, Insekten, Vögel usw. und haben damit positive ökolog ische Auswir-
kungen.  
Die sonst übliche Festsetzung zur Stellplatzbegrünung, nach der alle 6 Stellplätze ein mittel- bis 
großkroniger Laubbaum zu pflanzen ist, ist im vorliegenden Bebauungsplan aufgrund beengter 
Platzverhältnisse nicht vorgesehen. Stattdessen soll die Bepflanzung der in der Planskizze vor-
geschlagenen Baumstandorte im städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Im Bebauungsplan 
vorgeschlagen sind insgesamt ca. 14 Bäume bei ca. 168 Stellplätzen sowie ca. 5 Bäume im Be-
reich der Fahrradstellplätze im Westen des Plangebietes.  
Artenschutz 
Die Gebäude im Plangebiet sind potenziell als Tagesverstecke für häufige, im Siedlungsraum 
vorkommende Fledermausarten wie die Zwergfledermaus geeignet. Um möglichen Beeinträc h-
tigungen von Fledermäusen entgegenzuwir ken, werden im Rahmen von Abbruchanträgen sei-
tens der Unteren Naturschutzbehörde Untersuchungen zu Fledermausvorkommen gefordert 
und geprüft, welche Auflagen zum Schutz von Fledermäusen erforderlich sind.  
Hinsichtlich brütender Vögel ist aufgrund der geri ngen Ausstattung des Plangebietes mit geei g-
neten Grünstrukturen und –flächen lediglich mit häufigen Arten des Siedlungsraumes zu rec h-
nen. Zum Schutz von Brutvögeln sind Gehölzentnahmen i.d.R. nur in der Zeit zwischen Oktober 
und Februar des Folgejahres vor zunehmen. Wird im Rahmen einer gesonderten artenschut z-
rechtlichen Begehung der Nachweis erbracht, dass Tötungen von Brutvögeln und derer For t-
pflanzungsstadien im Rahmen des Vorhabens sicher ausgeschlossen werden können, sind 
Maßnahmen die Entfernung und di e Rodung von Gehölzen betreffend gegebenenfalls auch 
während der Sperrzeit möglich.  
Mit Blick auf die Bestandssituation, in der das Stadtteilzentrum bereits stark versiegelt und be-
baut ist und unter Berücksichtigung der Erhaltungs - und Begrünungsmaßnahmen ist nicht von 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut auszugehen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 26 
8.4.3  Fläche und Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Die Fläche des Stadtteilzentrums ist bereits im Ist-Zustand fast vollständig überbaut und versie-
gelt (s. Punkt 8.4.2.). Die natürlichen Bodenfunktionen sind in den versiegelten Bereichen nicht 
mehr vorhanden. Auch die heutige Grünfläche des Spielplatzes war in der Vergangenheit als 
Teil der befestigten Flächen des Hamannplatzes und eines Wasserbeckens versiegelt.  
Altlasten 
Im Bereich der Planung befindet sich die im städtischen Altlasten- /-Verdachtsflächenkataster 
geführte Fläche Nr. 637. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Standort einer chemischen 
Reinigung.  
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Die Weiterentwicklung des bestehenden Stadtteilzentrums Hamannplatz entspricht dem Ziel der 
vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1a Absatz 2 
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.  
Durch die Erweiterung des Discounters wird in geringfügigem Maße Grünf läche in Anspruch 
genommen und überbaut. Auch diese Fläche war in der Vergangenheit als Teil des Hamann-
platzes mit Wasserbecken bereits versiegelt. Bei Neuversiegelung und Bebauung von Boden ist 
in der Regel von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auszugehen. Aufgrund der g e-
ringen Größe der neu versiegelten Fläche sowie der Tatsache, dass die Fläche bereits in der 
Vergangenheit versiegelt war und die Planung generell der Bodenschutzklausel des BauGB 
hinsichtlich Nachverdichtung bereits bebauter Fläc hen entspricht, ist im vorliegenden Fall nicht 
von relevanten Umweltauswirkungen auszugehen.  
Altlasten 
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erfolgte eine konkrete Abgrenzung des zu kenn-
zeichnenden Bereiches. Diese Fläche wird im Bebauungsplan gekennzeichnet als „Fläche, de-
ren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten)“. Die technischen 
Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragsverfahren für 
den Einzelfall festgelegt.  
Abfall 
Hinsichtlich der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung der Abfälle der Gewerbebetriebe sind 
die Vorgaben der Gewerbebfallverordnung zu beachten. Die gewerblichen Siedlungsabfälle 
sind getrennt nach Papier, Pappe, Karton, Kunststoffe, Glas, Metalle, Holz, Textilien und Bioab-
fälle zu erfassen, zu dokumentieren und einer Wiederverwendung oder einem Recycling zuz u-
führen. Auch für Bau - und Abbruchabfälle definiert die Verordnung erweiterte Getrenntsam m-
lungs- und Dokumentationspflichten. 
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 8.4.7 (Kulturgüter).

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 26 
8.4.4  Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Im Plangebiet kommen keine Oberflächengewässer vor. Die Grundwasserneubildungsrate ist 
bereits im Ist -Zustand durch die Versiegelung stark eingeschränkt. Das Niederschlagswasser 
wird in der Bestandssituation ungedrosselt in die Kanalisation eingeleitet.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Für eine verzögerte Abführung sowie eine teilweise Verdunstung des Niederschlagswassers 
wird eine vollflächige Dachbegrünung der Neubauten textlich festgesetzt. Diese textliche Fes t-
setzung stellt die Regel dar, von der ausnahmsweise abgewichen werden kann, wenn die abge-
leitete Niederschlagswassermenge geringere Werte einhält. Hierfür würden technische Einric h-
tungen wie unterirdische Speicherbecken benötigt.  
Unter den beschriebenen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Bestandssituation 
sind durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.  
8.4.5  Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation  
Aufgrund des bestehenden hohen Versiegelungsgrades besteht im Plangebiet im Sommer bei 
entsprechender Sonneneinstrahlung eine Wärmebelastung tagsüber und nachts. Positive Kl i-
mawirkungen haben die Grünfläche im Norden sowie die Bäume des Plangebietes, die als 
Frischluftproduzenten fungieren, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und 
Sauerstoff produzieren. Im Sommer führt die Schattenwirkung zu einer Hitzeentlastung.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die öffentliche Grünfläche mit Spielplatz im Norden des Plangebietes bleibt unter geringfügiger 
Flächenreduzierung grundsätzlich erhalten. Durch die Festsetzung eines Erhaltungsgebotes für 
die 7 Großbäume (Platanen) im nordöstlichen Plangebiet sowie eines Einzelbaums an der K ö-
nigsberger Straße bleiben die Bäume mit ihren positiven Wirkungen für das Kleinklima erhalten. 
Weitere Bäume im Bereich des Stadtteilzentrums, die nicht zwingend für Gebäudeneubauten 
etc. gefällt werden müssen, können erhalten bleiben.  
Die geplante Dachfläch enbegrünung hat positive Auswirkungen auf das Kleinklima durch die 
Verdunstungswirkung der Pflanzen. Aufgrund dessen sollte von der Ausnahmemöglichkeit, bei 
der keine Dachbegrünung durchgeführt wird, nach Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden.  
Bei der geplanten Stellplatzbegrünung ist der Schattenwurf der Bäume an warmen Sommert a-
gen die erwünschte positive Klimawirkung. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Plange-
biet erfolgt nicht die sonst übliche Festsetzung der Pflanzung eines mittel - bis großk ronigen 
Laubbaums alle 6 Stellplätze sondern es sollen über Regelungen im städtebaulichen Vertrag 
die vorgeschlagenen, ca. 14 Bäume im Bereich der PKW - sowie ca. 5 Bäume im Bereich der 
Fahrradstellplätze gepflanzt werden. Damit fällt die stadtklimatische W ohlfahrtswirkung etwas 
geringer aus.   
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Kleinklima sind mit Blick auf die Bestandssituation 
durch die Planung nicht zu erwarten.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 26 
Klimawandel 
Neben bau-  und betriebsbedingten Treibhausgasemissionen fallen diese auch aus  dem Ver-
kehrsaufkommen an. Aufgrund des vergrößerten Einzelhandelsangebotes entsteht deutlich er-
höhter Kundenverkehr von 2.500 zusätzlichen PKW -Bewegungen auf den Stellplatzflächen des 
Stadtteilzentrums (Wenker&Gesing, 2018) und damit verbundene höhere Treibhausgasemiss i-
onen.   
Der Ersatz der energetisch veralteten Gebäudesubstanz durch neue, entsprechend gedämmte 
Gebäude ist im Hinblick auf den Klimawandel positiv zu bewerten.  
Mit Blick auf erneuerbare Energien ist auf die textliche Festsetzung gemäß § 86 BauO NW hin-
zuweisen, nach der Solarpaneele oder Photovoltaikanlagen im gesamten Plangebiet auf den 
Gebäuden zulässig sind.  
8.4.6  Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation  
Das Plangebiet liegt innerhalb des dicht bebauten Siedlungsbereichs von Coerde. Als inner-
städtisches Areal hat das Plangebiet keinen direkten Bezug zur freien Landschaft. Das Ortsbild 
ist geprägt durch das bestehende Stadtteilzentrum Hamannplatz aus den 1960er bis -70er Jah-
ren, das durch den Neubau des Discounters im Norden Ende der 1990er Jahre eine wesentl i-
che Änderung erfuhr. Im Jahr 2005 wurde der Spielplatz im Norden des Plangebietes angelegt 
und ersetzte das dortige Wasserbecken und Teile der befestigten Fläche des Hamannplatzes.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die neue Planung der Umstrukturierung und Vergrößerung des Einzelhandels greift das best e-
hende Konzept einer autofreien Einkaufszone auf und entspricht damit den Anregungen der 
Bürgerinnen und Bürger der öffentlichen Zukunftswerkstatt im Jahr 2015 in Coerde.  
Eine unerwünschte Höhenentwicklung der Gebäude ist durch die maximal mögliche 3-
Geschossigkeit ausgeschlossen.  
Als Ortsbild prägende Grünstrukturen sind die 7 Platanen im Umfeld des Spielplatzes zu nen-
nen, diese werden im Bebauungsplan festgesetzt und bleiben damit dauerhaft erhalten. Auch 
die öffentliche Grünfläche mit Spielplatz bleibt unter geringfügiger Flächenreduzierung erhalten. 
Darüber hinaus erfolgt die Begrünung des umgebauten Stadtteilzentrums durch die Pflanzgebo-
te und Erhalt eines Baumes im Bereich Königsberger Straße sowie die geplante Stellplatzbe-
pflanzung (s. Kap. 8.4.2). A uch mit der geplanten Dachflächenbegrünung, von der allerdings 
abgewichen werden kann (s. Kap. 8.4.2) erfolgt eine optische Aufwertung der Neubebauung. 
Die Dächer der maximal 3- geschossigen Neubebauung sind von der umliegenden, höheren 
Bebauung, insbesondere südlich der Königsberger Straße, einsehbar.  
Negative Auswirkungen auf das Ortsbild bzw. die umgebende Landschaft im Umfeld von Coer-
de sind nicht zu erwarten.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 26 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung 
und Minderung 
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Plangebiet, Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Für 
den Fall des Auffindens eines Bodendenkmals befindet sich ein entsprechender Hinweis im Be-
bauungsplan.  
Der Hamannplatz als Stadtteilzentrum von Coerde wird mit Blick auf eine dauerhafte Erhaltung 
aufgewertet.  
8.4.8  Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Die Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte durch den Verkehrslärm im 
südlichen Plangebiet sind als erhebliche Umweltauswirkungen zu werten (s. Kap. 8.4.2). Diesen 
wird durch geeignete passive Schallschutzmaßnahmen begegnet. Des Weiteren handelt es sich 
bei den Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm tagsüber an zwei Wohn-
gebäuden an der Königsberger Straße um erhebliche Umweltauswirkungen. Diese Überschrei-
tungen bestehen rechnerisch bereits im Bestand und werden durch die Planung nicht erhöht. 
Der Bebauungsplan enthält Hinweise zur Vorsorge gegen Gewerbelärm.  
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter aufgrund von Versiegelungen 
sind mi t Blick auf die Bestandssituation (bereits bestehendes Stadtteilzentrum, überwiegend 
versiegelter Bereich) nicht zu erwarten.  
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Die Nullvariante auf Ebene des Bebauungsplans würde bedeuten, dass der Plan nicht aufg e-
stellt und realisiert würde. Die Umstrukturierung und Modernisierung des Stadtteilzentrums mit 
Vergrößerung des Einzelhandelsangebotes würde nicht durchgeführt werden.  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Im Jahr 2015 wurde eine öffen tliche Zukunftswerkstatt mit Bürgerinnen und Bürgern durchg e-
führt, die zum Ergebnis hatte, dass die Vergrößerung des Lebensmittelangebotes erwünscht, 
die getrennte räumliche Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger dabei jedoch aufrecht zu 
erhalten ist. Unter dieser Prämisse wurden die Erweiterungspläne des Edeka - und Aldimarktes 
neu strukturiert. Der Bebauungsplan Nr. 557 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für diese Planung.  
8.7  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen U mweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und somit in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen 
zur Abhilfe zu ergreifen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 26 
Konkrete Maßnahmen im Zuge des Monitorings sind zurzeit nicht vorgesehen. Mit Blick auf den 
Immissionsschutz sind in nachfolgenden Genehmigungsverfahren ggf. noch Festlegungen zu 
treffen, die einem Monitoring unterzogen werden sollten. Eine abschließende Fest legung ist 
zurzeit noch nicht möglich bzw. erforderlich.  
Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in Müns-
ter Hinweise auf nachteilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben, 
werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen. 
8.8  Zusammenfassung 
Die Planung sieht eine Neustrukturierung der Bauflächen, der Stellflächen und der Wegebezi e-
hungen im bestehenden Stadtteilzentrum Coerde vor. 
Im Einzelnen sind Erweiterungen des  Vollsortimenters Edeka mit bis zu einer Verkaufsfläche 
von 2.200 m², des Discounters Aldi mit bis zu einer Verkaufsfläche von 1.250 m² sowie der 
nördlichen und östlichen Ladenzeile sowie ergänzender, zentrentypischer Einzelhandel (Drog e-
rie) vorgesehen. Diese drei Teilbereiche werden als Sondergebiete 1 -3, die verbleibenden, öst-
lichen Teilbereiche als Mischgebiete festgesetzt. Die vorhandene öffentliche Grünfläche im 
Norden mit Kinderspielplatz bleibt erhalten und wird unter geringfügiger Flächenreduzierung 
aufgrund der Norderweiterung des Discounters im Bebauungsplan festgesetzt.  
Die Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte durch den Verkehrslärm im 
südlichen Plangebiet sind als erhebliche Umweltauswirkungen zu werten (s. Kap. 8.4.2). Diesen 
wird durch geeignete passive Schallschutzmaßnahmen begegnet. Des Weiteren handelt es sich 
bei den Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm tagsüber an zwei Wohn-
gebäuden an der Königsberger Straße um erhebliche Umweltauswirkungen. Diese Überschrei-
tungen bestehen rechnerisch bereits im Bestand und werden durch die Planung nicht erhöht. 
Der Bebauungsplan enthält Hinweise zur Vorsorge gegen Gewerbelärm.  
Das Stadtteilzentrum am Hamannplatz weist mit Ausnahme der innerhalb der Bewegungs - und 
Verkehrsflächen vorhandenen Baum - und Ziergehölzbestände keinerlei unversiegelte Flächen 
auf. Die in der Regel äußerst kleinräumigen Baumscheiben und Ziergehölzflächen innerhalb der 
Asphalt- und Pflasterflächen sind sehr stark verdichtet und auf Grund ihre s Erscheinungsbildes 
und dem vorhandenen Nutzungsdruck als überwiegend naturfern einzustufen. Eine Ausnahme 
hiervon bilden insgesamt 7 Großbäume (Platanen), die im Bebauungsplan als zu erhalten fes t-
gesetzt werden. 
Eine vollflächige Dachbegrünung wird als Regel textlich festgesetzt, von der ausnahmsweise 
abgewichen werden kann. Ziel ist es, das Niederschlagswasser verzögert abzuführen und tei l-
weise zu verdunsten. Sofern von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wird und techni-
sche Einrichtungen zur Niedersc hlagswasserrückhaltung zum Tragen kommen, entfallen die 
Verdunstungswirkung der Gründächer und ihre positiven kleinklimatischen und ökologischen 
Wirkungen sowie die optische Aufwertung der Neubebauung.   
Erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter au fgrund von Versiegelungen sind mit 
Blick auf die Bestandssituation (bereits bestehendes Stadtteilzentrum, überwiegend versiegelter 
Bereich) nicht zu erwarten.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 26 
Der ehemalige Standort einer chemischen Reinigung innerhalb des Plangebietes wird als „Fl ä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten)“ g e-
kennzeichnet.  
Die Weiterentwicklung des bestehenden Stadtteilzentrums Hamannplatz entspricht dem Ziel der 
vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung  gemäß § 1a Absatz 2 
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.  
8.9  Quellen 
 Wenker & Gesing (2018): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 557 
„Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz“ der Stadt Münster. 
 Stadt Münster (2017): Fortschreibung Einzelhandel- und Zentrenkonzept Münster 
(V/1048/2017) 
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/ 
61_stadtplanung/pdf/einzelhandel/einzelhandelskonzept_v-1048-2017.pdf 
 Umweltkataster der Stadt Münster im Internet: 
(http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster 
9  Gesamtabwägung  
Die Planung verfolgt das wichtige Ziel, die erforderliche Umstrukturierung des Stadtteilzentrums 
planungsrechtlich abzusichern und gestalterische sowie verkehrstechnische Rahmenrichtlinien 
zu setzten. Unter Berücksichtigung dieses Ziels sind die im Verf ahren eingegangenen Anr e-
gungen, Bedenken und Hinweise - die öffentlichen und privaten Belange untereinander und g e-
geneinander abwägend - soweit als möglich in die Planung eingeflossen. 
Im Geltungsbereich werden Angebote geschaffen, die die Erweiterung/Neubau der Lebensmi t-
telmärkte Edeka und ALDI sowie zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten für den übrigen B e-
stand ermöglichen. Gleichzeitig bleibt das räumliche Prinzip mit der Trennung zwischen Aut o-
verkehr und Aufenthaltsbereich bestehen. Nachteilige Auswirkun gen in wirtschaftlicher und s o-
zialer Hinsicht sind nicht ersichtlich. 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Es ist vorgesehen, mit den Investoren bzw. Grundstückseigentümern für die Erweiterung des 
Aldi- bzw. Edekamarktes Städtebauliche Ver träge gemäß § 11 BauGB abzuschließen, um not-
wendige Maßnahmen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Neubauten zu r e-
geln.  
Die Lebensmittelmärkte Edeka und ALDI streben zunächst den Abriss der bestehenden G e-
bäude und anschließend die jeweilige Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit erweiterter 
Verkaufsfläche an. Während der Umbaumaßnahmen des Edeka- Gebäudes soll temporär im 
westlichen Gebäude (ehemals Postbörse) die Nahversorgung in  reduzierter Form sichergestellt 
werden.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 26 
Aufgrund von Erneuerungsmaßnahmen auf der öffentlichen Fläche Hamannplatz können finan-
zielle Umlagen (Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz – KAG) auf die An-
lieger zukommen. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 557: Coerde – Stadtteilzentrum am 
Hamannplatz. 
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung 
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

V-0780-2018-Anlage-2-Planzeichnung-FNP-087

320 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER
1-7 Änderungsbereich Amt für

Stadtentwicklung,

. Stadtplanung,
Eı Wohnbaufläche Verkehrsplanung

7 Gemischte Baufläche Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0780/2018

BEE] srünfächen Plan zur 87. Änderung
[EI] Spielbereich A des Flächennutzungsplans
Coerde - Hamannplatz -

Altlast- /
Verdachtsfläche < 1 ha

>

V-0780-2018-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen-B557

10294 Zeichen

Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 4 
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0780/2018 
Textliche Festsetzungen
  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 557:  
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
1.  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
1.1  Art der baulichen Nutzung 
Im Plangebiet werden drei Sondergebiete (SO 1- 3) mit der Zweckbestimmung „Stadtteil-
zentrum“, die vorwiegend zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben die-
nen, sowie ein Mischgebiet festgesetzt. 
1.1.1  Im Sondergebiet mit der Kennziffer 1 (SO  1) sind ausschließlich zulässig  
(§ 11 (2) BauNVO i.V.m. § 9 (3) BauGB): 
im Erdgeschoss (EG): 
- ein Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal  
2.200 m²  
- ein Drogeriemarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 750 m²  
- ergänzende kleinteilige Einzelhandelsnut zungen in der Vorkassenzone mit ei-
ner Gesamtverkaufsfläche von maximal 200 m²  
in dem darüber liegenden Geschoss: 
- Büro- und Dienstleistungsnutzungen 
1.1.2  Im Sondergebiet mit der Kennziffer 2 (SO  2) sind ausschließlich zulässig  
(§ 11 (2) BauNVO): 
- nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe 
- Schank- und Speisewirtschaften 
- Büro- und Dienstleistungsnutzungen 
1.1.3  Im Sondergebiet mit der Kennziffer 3 (SO  3) ist ausschließlich zulässig  
(§ 11 (2) BauNVO): 
- ein Lebensmitteldiscounter mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal  
1.250 m²  
1.1.4 Büro- und Dienstleistungsnutzungen umfassen Anlagen für kirchliche, kulturelle, s o-
ziale und gesundheitliche Zwecke, Räume für freie Berufe und Geschäft s- und Bü-
rogebäude. 
1.1.5  Im Mischgebiet (MI) sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten 
nach § 6 (2) BauNVO unzulässig. Betriebe des Beherbergungswerkes und sonstige 
Gewerbebetriebe sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 (5) BauNVO).  
1.1.6  Im Mischgebiet (MI) sind Wohnungen im Erdgeschossbereich nicht zulässig (§  1 (7) 
BauNVO).  
1.2  Maß der baulichen Nutzung 
In den Baugebieten darf die nach § 19 (4) BauNVO zulässige Grundflächenzahl inklusive 
Nebenanlagen des Baugrundstückes bis zu einer Höhe von 1,0 ausnahmsweise über-

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 4 
schritten werden, wenn dies für den jeweiligen Stellplatznachweis der Baugebiete erfo r-
derlich ist (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 17 (2) BauNVO und § 19 (4) BauNVO).  
1.3  Höhe baulicher Anlagen, überbaubare Grundstücksfläche 
1.3.1  In den Baugebieten darf die maximale Gebäudehöhe (GH max.) bei 
I  Vollgeschoss     6,50 m 
II  Vollgeschossen    9,70 m 
III  Vollgeschossen  12,70 m 
nicht überschreiten. 
Als GH max. gilt die Oberkante (OK) Attika des Daches.  
Als Bezugspunkt (BZP) der festgesetzten Bauhöhen ist jeweils die Höhenlage der 
über Normalhöhennull (NHN) angegebenen Kanaldeckelhöhen. Die Bezugshöhe ist 
für das jeweilige Grundstück durch lineare Interpolation aus den beiden benachbar-
ten, in der Planzeic hnung eingetragenen Kanaldeckelhöhen über NHN zu ermitteln 
(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 (2) BauNVO und § 18 (1) BauNVO). 
1.3.2  Innerhalb der gekennzeichneten Vordach-Fläche (VD) ist ausschließlich die Erric h-
tung einer freitragenden Überdachung des Eingangsbereichs mit einer maximal Hö-
he von 9,50 m zulässig (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 (3) BauNVO).  
1.3.3  Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen für technische 
Anlagen und technische, untergeordnete Bauteile wie z. B. Aufbauten für Aufzüg e, 
Lüftungs- und Kühlaggregate ist bis zu einer Höhe von maximal 3,50 m ausnahms-
weise zulässig, sofern diese mindestens 4,00 m von den Außenwänden der Haupt-
gebäude zurückgesetzt werden oder in die Fassadengestaltung integriert sind (§  16 
(6) BauNVO). 
1.4  Ruhender Verkehr und Nebenanlagen  
1.4.1  Die Errichtung von Stellplätzen ist nur innerhalb der mit „St“ festgesetzten Flächen 
in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig. Die Errichtung von Tiefg a-
ragen ist innerhalb der über baubaren Fläche zulässig. (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. 
§ 12 (6) BauNVO). 
1.4.2  Untergeordnete Nebenanlagen, die im funktionalen Zusammenhang mit der Vorha-
bennutzung stehen, wie beispielsweise Fahrradabstellanlagen und Einkaufswagen-
sammelstationen, sowie Sammelstationen für Altglas und Altkleider sind aus-
nahmsweise innerhalb der Stellplatzfläche zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. 
§ 14 BauNVO). 
1.5  Begrünung  
1.5.1  Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder 
beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit heimischen standortge-
rechten Laubbäumen zu ersetzen (§ 9 (1) 25 b BauGB). 
1.6  Schallschutz  
1.6.1  In den gekennzeichneten Bereichen des Plangebiets müssen bei Errichtung, Ände-
rung oder Nutzungsänderung des Gebäudes in den nicht nur vorübergehend zum 
Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resul-

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 4 
tierende Schalldämmmaß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbe-
reichen nach DIN 4109 erfüllt werden. 
In den Schlafräumen un d in Kinderzimmer, die als Schlafräume genutzt werden, in 
den gekenn zeichneten Lärmpegelbereichen mit verkehrsbedingten Mitteilungspe-
geln von nachts > 45 dB (A) sind schallgedämmte, fensterunabhängige Lüftungsein-
richtungen vorzusehen. 
Ausnahmen können gewährt werden, wenn zusätzliche Fenster in Bereichen vorge-
sehen sind, die keine Überschreitung der Orientierungswerte aufweisen (§ 9 (1) 24 
BauGB). 
1.7  Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wassersabflusses 
1.7.1  Im Sondergebiet 1 (SO 1) darf die abgeleitete Menge des Niederschlagswassers 
maximal 20 l/s (n=0,2) und in den übrigen Baugebieten maximal 10 l/s (n=0,2) be-
tragen. 
1.7.2  Zur Verdunstung des Niederschlagswassers sind die Dächer der Neubauten vol l-
ständig als begrünte Flächen mit einer mindestens 8 cm starken Substratschicht 
auszubilden und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten Die Kombination 
mit Solar - und Photovoltaikanlagen ist zulässig, wenn der Abflussbeiwert von 0,5 
nicht überschritten wird. (§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB).  
1.7.3  Ausnahmsweise kann von der Dachbegrünung abgesehen werden, wenn die abg e-
leitete Menge des Niederschlagwassers im Sonderg ebiet SO  1 maximal 10l/s 
(n=0,2) und in den übrigen Baugebieten maximal 5 l/s (n=0,2) beträgt. 
2.  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 
2.1  Fassadenmaterial und -farbe  
Als Hauptmaterial der Fassaden sind  ausschließlich Verblendmauerwerk (Klinker) in rot 
bis rotbrauner Farbe zulässig. Abweichungen für Fensterfassungen und für die Attika sind 
zulässig.  
2.2  Solarpaneele, Photovoltaikanlagen  
Im gesamten Plangebiet ist die Errichtung von Solarpaneelen oder Photovoltaikanlagen 
auf den Gebäuden zulässig (siehe dazu Festsetzung 1.7.2).   
2.3  Werbeanlagen 
Werbeanlagen sind nur bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses z u-
lässig. Bei eingeschossigen Gebäuden dürfen die Werbeanlagen die jeweilige Gebäude-
oberkante nicht überschreiten. W erbeanlagen mit wechselndem  (Blinkreklame) oder be-
wegtem (laufendem) Licht sind unzulässig. 
An der Zufahrt  von der Königsberger Straße ist zu sätzlich eine Sammelwerbeanlage mit 
einer Größe von maximal 7,0 m x 2,0 m zulässig. 
2.4  Zufahrt zur Anlieferung 
Entlang der tiefer gelegten Anfahrtsbereiche zur Anlieferung ist zur Absturzsicherung eine 
Mauer in einer Höhe zwischen 0,90 m und 1,20 m zu errichten. Die Mauer ist mit gleichem 
Material und mit gleicher Farbe wie die Wandflächen des Hauptgebäudes zu gestalten.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 4 
3.  Hinweise 
3.1  Städtebaulicher Vertrag 
Zur Realisierung des Bebauungsplans werden ergänzende öf fentliche vertragliche Ver-
einbarungen zwischen der Stadt Münster und den Investoren abgeschlossen (Städtebau-
licher Vertrag gemäß § 11 BauGB). 
3.2  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ 
im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 
3.3  Immissionsschutz 
Zur Sicherung eines ausreichenden Schallschutzes sind auf Grundlage der Lärmtechni-
schen Untersuchung „Coerde –Stadtteilzentrum am Hamannplatz in Münster“, Wenker & 
Gesing GmbH, Stand 02. August 2018 folgende Schallschutzmaßnahmen umzusetzen 
bzw. im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfahrens detailliert zu prüfen:  
- Einsatz von lärmarmen Einkaufswagen mit Gummibereifung 
- Als Oberfläche für die Fahrgassen und Rampen ist ausschließlich Asphalt oder ein in    
seinem Geräuschverhalten gleichwertiger ebener Belag zulässig  
- Die Einkaufswagen-Depots sind abzuschirmen 
- Die Anlieferung sowie der Kundenverkehr sind auf den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr 
und 22.00 Uhr begrenzt. 
- Die Anlieferzone im Sondergebiet 1 (SO 1) ist zu mindestens 60 % einzuhausen.  
- Bei gastronomischen Betrieben im Mischgebiet ist ein etwaiger Nachtbetrieb zw i-
schen 22:00 und 6:00 Uhr lärmtechnisch kritisch zu überprüfen. 
3.4  Bodendenkmale 
Die Entdeckung von Bodendenkmalen (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Foss ilien) ist 
unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsver -
band Westfalen – Lippe, LWL -  Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 
DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
3.5  Kampfmittel 
Vor bodeneingreifenden Maßnahmen muss die Kampfmittelfreiheit überprüft werden. 
Hierzu ist vom Vorhabenträger ein entsprechender Antrag bei der Feuerwehr der Stadt 
Münster zu stellen. Bei Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmitteln im Zuge von 
Erd- und Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und 
unverzüglich die Feuerwehr der Stadt Münster zu informieren. Etwaig erforderliche 
Ramm-, Bohr - und Gründungsarbeiten sind als besonders gefährdend anzusehen und 
rechtzeitig im Planungsstadium zur Sicherheitsüberprüfung anzumelden

V-0780-2018-Anlage-1-Begruendung-FNP-087

43239 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 14 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0780/2018 
Begründung   
zum Entwurf 87. Änderung  
des Flächennutzungsplans der Stadt Münster  
im Stadtbezirk Münster-Nord  
im Stadtteil Coerde im Bereich Hamannplatz  
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 1 
2.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 3 
2.2  Bebauungsplan ............................................................................................................................ 4 
3.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 5 
4.1  Planungsziele .............................................................................................................................. 5 
4.2  Gemischte Bauflächen (M) .......................................................................................................... 5 
4.3  Flächen für den Gemeinbedarf .................................................................................................... 5 
4.3.1  Zweckbestimmung Verwaltung ......................................................................................... 5 
4.4  Grünflächen ................................................................................................................................. 6 
4.4.1  Zweckbestimmung Spielbereich A .................................................................................... 6 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 6 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 6 
5.2  Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 6 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 7 
5.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 7 
5.4.1  Menschen / menschliche Gesundheit ............................................................................... 7 
5.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 8 
5.4.3  Fläche und Boden ............................................................................................................. 9 
5.4.4  Wasser .............................................................................................................................. 9 
5.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 10 
5.4.6  Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 11 
5.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 11 
5.4.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 11 
5.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 11 
5.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 12 
5.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 12 
5.7  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 12 
5.8  Zusammenfassung .................................................................................................................... 12 
5.9  Quellen ...................................................................................................................................... 13 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ........................................................... 13 
6.1  Altlasten ..................................................................................................................................... 13 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Münster hat zu dem in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 557 „Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz“ die grundsätzli-
chen Ziele und Inhalte zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung (Stadtplanungsamt) den Auftrag für den Beginn des Verfahrens 
erteilt.

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 14 
Das Stadtteilzentrum am Hamannplatz als Grundversorgungszentrum des Stadtteils Coerde 
wurde einheitlich geplant und 1966 eröffnet. Neben einer Erweiterung 1970 und dem Neubau 
eines Aldi-Marktes Ende der 1990er Jahr ist das Stadtteilzentrum in seiner Struktur und Bebau-
ung unverändert. 
Mit 0,17 m² Verkaufsfläche je Einwohner (m² VKF/EW) im Segment „Nahrungs- und Genussmit-
tel“ weist Coerde quantitativ eine gegenüber der Gesamtstadt im Durchschnitt mit 0,38  m² 
VKF/EW (vgl. Einzelhandels - und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2018) stark unter-
durchschnittliche Ausstattung auf. Verstärkt wird dieses Defizit durch temporäre Leerstände, in 
die Jahre gekommene Gebäudesubstanz sowie die Schließung des einzigen Drogeriemarktes.  
Anlass der Planung ist daher der strukturelle Erneuerungs - und Erweiterungsbedarf für das be-
stehende Zentrum in Coerde. Unter Berücksichtigung der prägenden räumlichen Strukturen 
(z. B. der Trennung von Fußgänger- und Autoverkehr) soll eine Erweiterung der Einzelhandels-
flächen ermöglicht werden. Insbesondere die Erweiterung der für ein Nahversorgungszent rum 
strukturprägenden Betriebe des Vollsortimenters und des Discounters sowie die Ansiedlung ei-
ner Drogerie werden hierbei angestrebt.  
Im Jahr 2015 wurde eine öffentliche Zukunftswerkstatt mit Bürgerinnen und Bürgern durchg e-
führt. Deren klare Aussage war,  dass die Vergrößerung des Lebensmittelangebots zwar er-
wünscht, die getrennte räumliche Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger dabei jedoch auf-
recht zu erhalten ist. Unter dieser Prämisse wurden die Erweiterungspläne des Einzelhandels 
neu strukturiert. Der Bebauungsplan Nr. 557 soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass 
durch Erweiterungen und Neuansiedlungen das Stadtteilzentrum am Hamannplatz zukunftsf ä-
hig gestaltet werden kann. 
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 557 ist auch der Flächennutzungsplan (FNP) 
der Stadt Münster zu ändern. Das bestehende Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) ist im 
wirksamen FNP weitgehend als gemischte Baufläche dargestellt. Im Norden jedoch liegt ein 
Bestandsgebäude des Stadtteilzentrums mit Einzelhandelsnutzungen (Discounter) überwiegend 
innerhalb einer im FNP dargestellten nördlich angrenzenden Grünfläche mit der Zweckbesti m-
mung Spielbereich A (Spielplatz). Der FNP soll nun im Zuge der 87. Änderung an die geplanten 
Nutzungsfestsetzungen und -abgrenzungen des B -Plans Nr. 557 angepasst werden. Deshalb 
wird die gemischte Baufläche etwas nach Norden erweitert, wodurch die angrenzende Grünfl ä-
che entsprechend verkleinert wird.  
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel) 
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 309.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prog -
nostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohner -
wachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. D ies führt – zusammen mit den allgemein 
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen. Das Einwoh-
nerwachstum geht einher mit einem steigenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen.  
Der Planbereich wird bereits seit mehreren Jahrzehnten überwiegend gewerblich- baulich sowie 
durch ergänzende Dienstleistungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur genutzt. Er 
liegt zentral im Stadtteil Coerde und ist mit allen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Die Nutzung 
aktuell bestehender Flächenpotenziale zur Nachverdichtung bzw. Nutzungsoptimierung im 
Plangebiet soll unter aktualisierten Rahmenbedingungen (2. Fortschreibung des Einzelhandels -

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 14 
und Zentrenkonzepts Münster, vom Rat am 14. März 2018 beschlossen) ermöglicht und g e-
steuert werden. Damit wird eine Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen im 
Sinne des Bodenschutzgebotes des BauGB vermieden bzw. minimiert.   
Die vorliegende Planung „87. Änderung des FNP“ entspricht daher den Anforderungen des § 1a 
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.   
2.  Planungsrechtliche Situation 
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns-
ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be-
kannt gemacht. Seit dem 16. Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Tei l-
plan Energie ergänzt. Im fortgeschriebenen Regi onalplan Münsterland wird der Änderungs -
bereich vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 
Zu Beginn des Änderungsverfahrens wurde die Bezirksregierung Münster unter Bezugnahme 
auf § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NW) um Stellungnah me und Mitteilung gebeten, ob 
die beabsichtigten Darstellungen der 87. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen 
und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar sind. Mit Schreiben vom 09. März 2018 bestäti g-
te die Bezirksregierung Münster, dass die geplante 87. Änderung des Flächennutzungsplans 
der Stadt Münster wesentliche Ziele der Raumordnung beachtet und die Planung daher mit den 
Zielen der Raumordnung vereinbar ist.  
Lediglich zu Ziel 6.5- 3 LEP NRW werden noch ergänzende Aussagen in der Begründung zur  
87. Änderung des FNP erwartet. Gemäß Ziel 6.5 -3 LEP NRW dürfen durch die Darstellung und 
Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben mit zentrenrelevanten Sort i-
menten im Sinne des §  11 (3) Baunutzungsverordnung zentrale Versorgungsbereiche von G e-
meinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.  
Mit der Planung sollen insbesondere die bauliche Erneuerung und die angebotsstrukturelle Mo-
dernisierung inklusive Erweiterung der Einzelhandelseinrichtungen im  Stadtteilzentrum Coerde 
erfolgen. Neben der Modernisierung und Verkaufsflächenerweiterung bestehender Nahversor-
gungsmagneten (Edeka und Aldi) ist auch die Neuansiedlung eines Drogeriefachmarktes vor-
gesehen. Die derzeitige quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereiche Nahrungs - und 
Genussmittel in Coerde ist mit rund 0,17 m² Verkaufsfläche je Einwohner (m² VKF/EW) im g e-
samtstädtischen Vergleich ( rund 0,38 m² VKF/EW) deutlich unterdurchschnittlich (vgl. Einzel-
handels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2018). Durch die geplanten Nahverso r-
gungsvorhaben wird sich die quantitative und auch qualitative Grundversorgung (Lebensmittel 
und Drogeriewaren/Körperpflegeprodukte) in Coerde signifikant verbessern und zu einer nac h-
haltigen Stärkung des Stadtteilzentrums beitragen. Damit wird das St adtteilzentrum über eine 
angemessene Ausstattung entsprechend seiner Versorgungsfunktion als zentraler Verso r-
gungsbereich gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster verfügen.  
Mit gut 11.000 Einwohnern und rund 26,3 Mio. Euro Kaufkraft im Bereich Nahr ungs- und Ge-
nussmittel sowie rund 5,2 Mio. Euro im Bereich Drogeriewaren/Körperpflegeprodukte (GfkGeo-
markting, Sortimentskaufkraft Coerde 2017) gehört Coerde zu den größeren Außenstadtteilen 
von Münster mit einem nennenswerten Kaufkraftvolumen. Die zur Ver fügung stehende Kau f-

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 14 
kraft wird durch die geplante Realisierung der Einzelhandelsvorhaben im Stadtteilzentrum, ins-
besondere im Bereich Nahrungs - und Genussmittel, bei weitem noch nicht vollständig gebun-
den werden. Dem v. g. Kaufkraftvolumen (26,3 Mio. Euro) steht ein Sollumsatz im Bereich Nah-
rungs- und Genussmittel nach Realisierung der Vorhaben Edeka und Aldi, inklusive des zu er-
wartenden anteiligen Lebensmittelangebotes im Drogeriefachmarkt, von rund 15. Mio. Euro 
entgegen (Annahme Flächenproduktivitäten: Edeka = 4.500 Euro je m² Verkaufsfläche, Aldi  = 
5.800 Euro je m² Verkaufsfläche). Somit verbleibt ein nennenswertes Verkaufsflächenpotenzial 
für die gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept geplante Entwicklung der Nahversorgung s-
lage am Standort Kiesekampweg (Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes).  
Aufgrund der Attraktivität des zukünftigen Einzelhandelsangebotes am Hamannplatz und der 
zentralen und für alle Verkehrsteilnehmer bzw. - arten gut erreichbaren Lage des Stadtteilzent-
rums ist von einer hohen Kaufkraftgenerierung im Stadtteil Coerde auszugehen. Dies wird dazu 
führen, dass die Konsumenten mehr im eigenen Stadtteil einkaufen und die bisher an andere 
Einkaufsstandorte abfließende Kaufkraft (z. B. nach Kinderhaus) verstärkt vor Ort zurückg e-
bunden werden kann. Vor dem Hintergrund, dass die quantitative Ausstattung im Bereich Nah-
rungs- und Genussmittel auch nach Realisierung der Einzelhandelsvorhaben im Stadtteilzent-
rum nicht den gesamtstädtischen Durchschnitt erreichen wird und von einer hohen l okalen 
Kaufkraftgenerierung auszugehen ist, sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen anderer 
zentraler Versorgungsbereiche im Stadtgebiet von Münster oder außerhalb von Münster zu er-
warten.   
Ziel 6.5-3 des LEP NRW wird damit Rechnung getragen.
1  
2.2  Bebauungsplan 
Aktuell ist der Änderungsbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen, ein Bebauungsplan besteht 
nicht. Im Jahr 2015 wurde in Coerde eine öffentliche Zukunftswerkstatt mit Bürgerinnen und 
Bürgern durchgeführt. Deren klare Aussage ergab, dass die Vergr ößerung der Lebensmittelan-
gebote erwünscht ist, wobei die getrennte räumliche Nutzungsstruktur von Autoverkehr  und 
Fußgängern jedoch aufrecht zu erhalten ist. Unter dieser Prämisse wurden die Erweiterungs-
pläne des Edeka- und des Aldimarktes neu strukturiert. Der Bebauungsplan Nr. 557, der paral-
lel zur 87. Änderung des FNP aufgestellt wird, soll die Voraussetzungen schaffen, dass durch 
Erweiterungen und Neuansiedlungen das Stadtteilzentrum am Hamannplatz zukunftsfähig g e-
staltet werden kann. 
3.  Änderungsbereich 
Das Plangebiet befindet sich zentral im Stadtteil Coerde. Das Stadtteilzentrum ist Teil der zent-
ralen Mitte, die neben dem Nahversorgungsbereich mit zusätzlichen Dienstleistungen aus einer 
von Nord nach Süd verlaufend en Grünachse, der katholischen und evangelischen Kirchenge-
meinde und einer Grundschule besteht. Ein großer , nördlich an das Einkaufszentrum angren-
zender Spielplatz ergänzt die öffentlichen Anlagen. Es besteht eine gute fußläufige Erreichba r-
                                                
1 Die Bezirksregierung bittet vor der Offenlegung um erneute Beteiligung gemäß § 34 (5) Landespla-
nungsgesetz (LPlG), um anschließend eine abschließende landesplanerische Stellungnahme abgeben zu 
können.

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 14 
keit aus allen Himmelsrichtungen. Das Stadtteilzentrum und die angrenzende Grünachse bilden 
den Haupt-aufenthalts- und Treffpunkt des Stadtteils.  
Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt 
 im Norden durch eine bestehende Fußwegverbindung zwischen der Breslauer Straße im 
Westen und der Schneidemühler Straße im Osten,  
 im Osten durch die Schneidemühler Straße, 
 im Süden durch die Königsberger Straße,  
 im Westen durch das Gelände der Melanchthonschule und 
 im Nordwesten durch das Gelände der Andreas-Kirchen-Gemeinde.   
4.  Änderungsinhalte 
4.1  Planungsziele 
Anlass der Planung ist der strukturelle Erneuerungs - und Erweiterungsbedarf für das Stadttei l-
zentrum in Coerde. Unter Berücksichtigung der prägenden räumlichen Strukturen (z. B. der 
Trennung von Fußgänger - und Autoverkehr) soll eine Erweiterung der Einzelhandelsf lächen 
ermöglicht werden. Insbesondere die Erweiterung der für ein Nahversorgungszentrum struktur-
prägenden Betriebe des Vollsortimenters und des Discounters sowie die Ansiedlung einer Dr o-
gerie werden hierbei angestrebt.  
Die 2015 durchgeführte öffentliche Zukunftswerkstatt erbrachte das Ergebnis, dass die Coerder 
Bevölkerung zwar die Vergrößerung des Lebensmittelangebots wünscht, die getrennte räuml i-
che Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger dabei jedoch beizubehalten ist. Unter dieser 
Prämisse wurden die Erweiterungspläne des Einzelhandels neu strukturiert. Der Bebauung s-
plan Nr. 557 sowie die parallel erfolgende 87. Änderung des FNP sollen die Voraussetzungen 
dafür schaffen, dass durch Erweiterungen und Neuansiedlungen das Stadtteilzentrum am H a-
mannplatz zukunftsfähig gestaltet werden kann. 
4.2  Gemischte Bauflächen (M) 
Das bestehende Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) ist im wirksamen FNP weitgehend als 
gemischte Baufläche dargestellt. Im Norden jedoch liegt ein Bestandsgebäude des Stadttei l-
zentrums mit Einzelhandelsnutzungen (Discounter) überwiegend innerhalb einer aktuell im FNP 
dargestellten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz). Der FNP nimmt  
nun im Zuge der 87. Änderung die geplanten Nutzungsfestsetzungen und -abgrenzungen der 
Einzelhandelsnutzungen des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 557 auf.  Deshalb wird die g e-
mischte Baufläche etwas nach Norden erweitert, wodurch die angrenzende Grünfläche en t-
sprechend verkleinert wird.  
4.3  Flächen für den Gemeinbedarf 
4.3.1  Zweckbestimmung Verwaltung 
Bestandteile des bestehenden Stadtteilzentrums Coerde sind die beiden städtischen Einric h-
tungen Stadtteilbücherei Coerde und Bürgerbüro Coerde der Bezirksverwaltung Nord, die beide

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 14 
im Gebäude Hamannplatz Nr. 39 untergebracht sind. Dies ist auch für die absehbare Zukunft so 
weiter vorgesehen. Daher wird in der Planzeichnung auf der Gemischten Baufläche (M) zusät z-
lich das Planzeichen Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Verwaltung  ein-
gefügt.  
4.4  Grünflächen 
4.4.1  Zweckbestimmung Spielbereich A 
Durch die geplante Erweiterung der gemischten Baufläche im Plangebiet nach Norden wird die 
benachbarte Grünfläche mit der Zweckbestimm ung Spielbereich A (Spielplatz) entsprechend 
verkleinert. Tatsächlich wird aber die Fläche des bestehenden Spielplatzes dadurch nicht ver-
kleinert.  
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun-
gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetz en und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet ( http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster). Es wurden auch die 
Umweltdaten Münster herangezogen: Umweltdaten Münster 2014/2015 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141 
Weitere Informationen wurden der Ratsvorlage zur Fortschreibung Einzelhandel - und Zentren-
konzept entnommen (Stadt Münster, 2017: V/1048/2017).  
Es wurden auch überschlägig die Ergebnisse aus der Schalltechnischen Untersuchung  (Wen-
ker&Gesing, 2018), die für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 557 „Coerde – Stadtteil-
zentrum Hamannplatz“ erstellt wurde, herangezogen.  
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils soweit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter zu 
erwarten sind, d.h. es reicht auch über das Plangebiet hinaus.  
5.2  Kurzdarstellung der Planung 
Mit der 87. Änderung des FNP und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 557 „Coerde – 
Stadtteilzentrum Hamannplatz“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ver-
größerung des Einzelhandels unter Neustrukturierung der Bau-  und Stellflächen sowie der W e-
gebeziehungen im bestehenden Stadtteilzentrum geschaffen. Die Planung basiert auf den E r-
gebnissen einer öffentlichen Zukunftswerkstatt für das Stadtteilzentrum im Jahr 2015.  
Das bestehende Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) ist im wirksamen FNP bereits als g e-
mischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A 
(Spielplatz) dargestellt. Mit der 87. Änderung des FNP erfolgt eine Vergrößerung der gemisc h-
ten Baufläche nach Norden, so dass der dort bereits vorhandene Discounter zukünftig innerhalb

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 14 
dieser Fläche liegt. Die im Norden angrenzende Grünfläche wird an die Bestandssituation an-
gepasst und verkleinert dargestellt.  
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Lärmschutz 
(Verkehrs- und Gewerbelärm), dem Bundesbodenschutzgesetz (Altlasten- /-Verdachtsflächen), 
dem Baugesetzbuch in Verbi ndung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick 
auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem Artenschutz (BNatSchG).  
Regionalplan 
Der Änderungsbereich ist im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland als A llgemeiner 
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes 
Es liegen keine Schutzausweisungen des Umwelt - und Naturschutzes vor. Gebiete von g e-
meinschaftlicher Bedeutung (FFH- und Vogelschutzgebiete) sind von der Planung nicht betro f-
fen.  
Der Lärmaktionsplan Münster sowie der Luftreinhalteplan Münster weisen für das Plangebiet 
keine maßnahmenbezogene Relevanz auf.  
5.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
5.4.1  Menschen / menschliche Gesundheit 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Stadtteilzentrum am Hamannplatz bietet als Grundversorgungszentrum verschiedene Ei n-
zelhandelsangebote einschließlich eines großen Lebensmittelmarktes und eines Discounters. 
Gemäß der öffentlichen Zukunftswerkstatt für das Stadtteilzentrum im Jahr 2015 wünschen die 
Bürger in Coerde eine Vergrößerung des Lebensmittelangebotes unter Aufrechterhaltung der 
getrennten räumlichen Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger.  
Im Norden des Änderungsbereichs befindet sich eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz.  
Gemäß der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan treten durch den Parkplat z-
lärm der Einzelhandelseinrichtungen bereits im Bestand rein rechnerisch Überschreitungen an 
den Wohngebäuden Königsberger Straße Nr. 92 und 94 südlich des Änderungsbereichs auf.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die gemischte Baufläche im Norden des Änderungsbereichs wird vergrößert, so dass der dort  
bestehende D iscounter zukünftig vollständig innerhalb dieser Fläche liegt und Erweiterungs-
möglichkeiten hat. Eine Erweiterung auch des großen Lebensmittelmarktes (Edeka) sowie die 
Ansiedlung eines Drogeriemarktes sind geplant. Der Spielplatz im Norden bleibt unter geringf ü-
giger Reduzierung der Grünfläche erhalten und bietet die gleichen Nutzungsvoraussetzungen 
wie bereits im Ist-Zustand.  
Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung müssen im weiteren Verfahren (Bebauung s-
plan- und bauordnungsrechtliches Verfahren) Maßnahmen im östlichen Änderungsbereich g e-

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 14 
gen Verkehrslärmeinwirkungen der Königsberger Straße sowie gegen die Gewerbelärmeinwi r-
kungen aufgrund der Einzelhandelsnutzung getroffen werden.  
Schädliche Umwelteinwirkungen durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe sind nach den E r-
kenntnissen der Untersuchungen zur Luftreinhalteplanung der Stadt Münster an diesem Stand-
ort nicht zu erwarten.  
Risiken für die menschliche Gesundheit sind im Rahmen der 87. Änderung des Flächennut-
zungsplans nicht bekannt und nicht absehbar. Grundsätzlich sind solche Risiken jedoch im 
Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu betrachten und zu minimieren bzw. 
auszuschließen (z.B. Brandschutzkonzept im Rahmen der Baugenehmigung). Erhebliche U m-
weltgefahren, schwerwiegende Unfälle (Katastrophen) sind durch die geplante Vergrößerung 
des Einzelhandels im bestehenden Stadtteilzentrum Coerde nicht zu erwarten.  
Hinsichtlich der Kumulierung mit anderen Planungen ist die geplante Quartiersentwicklung im 
Bereich Kiesekampweg rund 600 m westlich des Stadtteilzentrums Hamannplatz zu nennen. 
Am Kiesekampweg ist ein Wohnquartier mit ergänzenden Nahversorgungseinrichtungen ge-
plant, die der wohnortnahen Grundversorgung dienen. Außerhalb des Stadtteilzentrums H a-
mannplatz wird die Einzelhandelsansiedlung in Coerde gemäß dem Einzelhandelskonzept der 
Stadt Münster auf die reine Nahversorgung beschränkt bleiben.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.  
5.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Der Änderungsbereich ist bereits im Ist -Zustand weitestgehend bebaut und versiegelt, die Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere und die biologische Vielfalt sind dementsprechend sehr g e-
ring ausgeprägt. Verfahrenskritische Tier - und Pflanzenarten kommen nicht vor, planungsrel e-
vante Arten sind aufgrund der intensiven Nutzung nicht zu erwarten. Als Grünstrukturen sind die 
vorhandenen Einzelbäume und Gehölze sowie der Spielplatz im Norden des Plangebietes zu 
nennen. Nördlich außerhalb des Plangebietes schli eßt sich die in Nord-Süd-Richtung verlau-
fende zentrale Grünachse von Coerde an.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die Grünfläche des Spielplatzes im Norden wird durch die Erweiterung der gemischten Baufl ä-
che geringfügig verkleinert. Im Hinblick auf die derzeitige sehr geringe ökologische Wertigkeit 
des Änderungsbereichs ist davon auszugehen, dass eine Umgestaltung des weitgehend ver-
siegelten und überbauten Hamannplatzes zu keinen weiteren Eingriffen in Natur und Land-
schaft führen wird. Mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ist unter der Vorausse t-
zung sowohl der Erhaltung als auch Neubepflanzung mit Bäumen und Gehölzen im Rahmen 
der Bebauungsplanung nicht zu rechnen. Die geplante Dachflächenbegrünung wirkt sich positiv 
aus.  
Artenschutz 
Die Gebäude im Plangebiet sind potenziell als Tagesverstecke für die häufig im Siedlungsraum 
vorkommenden Fledermausarten wie die Zwergfledermaus geeignet. Um möglichen Beei n-

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 14 
trächtigungen von Fledermäusen entgegenzuwirken, werden im R ahmen von Abbruchanträgen 
seitens der Unteren Naturschutzbehörde Untersuchungen zu Fledermausvorkommen gefordert 
und geprüft, welche Auflagen zum Schutz von Fledermäusen erforderlich sind.  
Hinsichtlich brütender Vögel ist aufgrund der geringen Ausstattung  des Änderungsbereichs mit 
geeigneten Grünstrukturen und - flächen lediglich mit häufigen Arten des Siedlungsraumes zu 
rechnen. Zum Schutz von Brutvögeln sind Gehölzentnahmen i.d.R. nur in der Zeit zwischen Ok-
tober und Februar des Folgejahres vorzunehmen. W ird im weiteren Verfahren (Baugenehmi-
gungsverfahren) im Rahmen einer gesonderten artenschutzrechtlichen Begehung der Nachweis 
erbracht, dass Tötungen von Brutvögeln und derer Fortpflanzungsstadien im Rahmen des Vor-
habens sicher ausgeschlossen werden können , sind Maßnahmen die Entfernung und die R o-
dung von Gehölzen betreffend gegebenenfalls auch während der Sperrzeit möglich.  
5.4.3  Fläche und Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Die Fläche des Änderungsbereichs ist bereits im Ist -Zustand fast vollständig überbaut und ver-
siegelt. Innerhalb des Stadtteilzentrums befindet sich die im städtischen Altlasten- /-Verdachts-
flächenkataster geführte Fläche Nr. 637. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Standort 
einer chemischen Reinigung. Die Lage des Standortes wird im FNP mit einem Symbol als Alt-
last-/-Verdachtsfläche < 1 ha gekennzeichnet.  
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Die Weiterentwicklung des bestehenden Stadtteilzentrums Hamannplatz entspricht dem Ziel der 
vorrangigen Ausr ichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1a Absatz 
2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Mit 
Blick auf die im Bestand bereits großflächige Versiegelungssituation werden auf Maßstabsebe-
ne des Flächennutzungsplans durch dessen 87. Änderung keine erheblichen nachteiligen U m-
weltauswirkungen auf das Schutzgut Boden vorbereitet. 
Abfall: Hinsichtlich der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung der Abfälle der Gewerbebe-
triebe sind die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu beachten. 
Altlasten: siehe oben. 
Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 5.4.7 (Kulturgüter). 
5.4.4  Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Im Plangebiet kommen keine Oberflächengewässer vor. Die Grundwasserneubildungsrate ist 
bereits im Ist -Zustand durch die Versiegelung stark eingeschränkt. Das Niederschlagswasser 
wird in der Bestandssituation ungedrosselt in die Kanalisation eingeleitet.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Im Rahmen der Bebauungsplanung ist mit geeigneten Maßnahmen eine verzögerte Abführung 
sowie nach Möglichkeit Verdunstung von Niederschlagswasser zu regeln. Dies ist mit einer voll-

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 14 
flächigen Begrünung der Flachdächer zu erreichen. Alternativ muss der Niederschlagswasser-
abfluss durch technische Einrichtungen geregelt werden.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Unter den beschriebenen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Bestandssituation 
sind durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.  
5.4.5  Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation  
Aufgrund des bestehenden hohen Versiegelungsgrades besteht im Plangebiet im Sommer bei 
entsprechender Sonneneinstrahlung eine Wärmebelastung tagsüber und nachts. Positive Kl i-
mawirkungen haben die Grünfläche im Norden sowie die Bäume im Änderungsbereich, die als 
Frischluftproduzenten fu ngieren, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und 
Sauerstoff produzieren. Im Sommer führt die Schattenwirkung zu einer Hitzeentlastung.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Es ist vorgesehen im Rahmen der Bebauungsplanung die 7 Großbäume (Platanen) an der 
nordöstlichen Plangebietsgrenze sowie einen Einzelbaum an der Königsberger Straße mit ihren 
positiven Wirkungen für das Kleinklima zu erhalten. Weitere Bäume im Bereich des Stadttei l-
zentrums, die nicht zwingend für Gebäudeneubauten etc. gefällt werden müssen, können erhal-
ten bleiben. Die vorhandene öffentliche Grünfläche im Norden des Änderungsbereichs bleibt 
unter geringfügiger Flächenreduzierung erhalten.  
Die geplante Dachflächenbegrünung hat positive Auswirk ungen auf das Kleinklima durch die 
Verdunstungswirkung der Pflanzen. Aufgrund dessen sollte von der Ausnahmemöglichkeit, bei 
der keine Dachbegrünung durchgeführt wird, nach Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden.  
Bei der geplanten Stellplatzbegrünung sorgt der Schattenwurf der Bäume an warmen Sommer-
tagen für die erwünschte positive Klimawirkung.  
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Kleinklima sind mit Blick auf die Bestandssituation 
durch die Planung nicht zu erwarten.  
Klimawandel 
Neben bau-  und betri ebsbedingten Treibhausgasemissionen fallen diese auch aus dem Ve r-
kehrsaufkommen an. Aufgrund des vergrößerten Einzelhandelsangebotes entsteht deutlich er-
höhter Kundenverkehr von ca. 2.500 zusätzlichen PKW-Bewegungen auf den Stellplatzflächen 
des Stadtteilz entrums (Wenker&Gesing, 2018) und damit verbundene höhere Treibhaus-
gasemissionen.   
Der Ersatz der energetisch veralteten Gebäudesubstanz durch neue, entsprechend gedämmte 
Gebäude ist im Hinblick auf den Klimawandel positiv zu bewerten.  
Mit Blick auf erneuerbare Energien sind im Bebauungsplan Regelungen vorgesehen, nach de-
nen Solarpaneele oder Photovoltaikanlagen im gesamten Plangebiet auf den Gebäuden zuläs-
sig sind.

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 14 
5.4.6  Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung 
und Minderung  
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des dicht bebauten Siedlungsbereichs von Coerde. Als 
innerstädtisches Areal hat der Änderungsbereich keinen direkten Bezug zur freien Landschaft. 
Das Ortsbild ist geprägt durch das bestehende Stadtteilzentrum Hamannplatz aus den 1960er -
70er Jahren, das durch den Neubau des Discounters im Norden Ende der 1990er Jahre eine 
wesentliche Änderung erfuhr.  
Die neue Planung der Umstrukturierung und Vergrößerung des Einzelhandels greift das best e-
hende Konzept einer autofreien Einkaufszone auf und entspricht damit den Wünschen der Ei n-
wohner von C oerde. Die gepla nte maximale 3- Geschossigkeit der Gebäude, die im Bebau-
ungsplanverfahren festzulegen ist, führt zu einer maßvollen Höhenentwicklung im Stadtteilzen-
trum. Unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen zum Erhalt von 7 Großbäumen (Pl a-
tanen) sowie der im FNP  dargestellten Grünfläche mit Spielplatz und Wiederbepflanzung um-
gestalteter Flächen sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu erwar-
ten.  
Negative Auswirkungen auf die umgebende Landschaft im Umfeld von Coerde sind nicht zu er-
warten.  
5.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung 
und Minderung 
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Plangebiet, Bodendenkmäler sind nicht bekannt. R e-
gelungen für den Fall des Auffindens eines Bodendenkmals wird der Bebauungsplan treffen.  
Der Hamannplatz als Stadtteilzentrum von Coerde wird mit Blick auf eine dauerhafte Erhaltung 
aufgewertet.  
5.4.8  Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umw eltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
5.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Die Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte durch den Verkehrslärm im 
südlichen Plangebiet sind als erhebliche Umweltauswirkungen zu werten (s. Kap. 5.4.2). Diesen 
wird durch geeignete passive Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan begegnet. Desweite-
ren handelt es sich bei den Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm tag s-
über an zwei Wohngebäuden an der Königsberger Straße um erhebliche Umweltauswirkungen. 
Diese Überschreitungen bestehen rechnerisch bereits im Bestand und werden durch die Pl a-
nung nicht erhöht. Der Bebauungsplan enthält Hinweise zur Vorsorge gegen Gewerbelärm, di e 
im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 14 
5.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Die Nullvariante würde bedeuten, dass die 87. Änderung nicht durchgeführt und die planer i-
schen Voraussetzungen für eine Vergrößerung des Discounters im Norden nicht gegeben w ä-
ren. Die geringfügige Verkleinerung der öffentlichen Grünfläche wäre nicht erforderlich.   
5.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Gemäß § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; 
dabei sind zur  Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nut-
zungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbar-
machung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nut-
zen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.  
Die Stadt Münster hat zum Ziel, das Bauen im Siedlungsbestand nach Möglichkeit zu präferi e-
ren und durch die Innenentwicklung den Neubaulandbedarf zu verringern.  
Das Stadtteilzentrum Hamannplatz ist  an seinem Standort bereits seit mehr als 50 Jahren vor-
handen, eine Umstrukturierung unter Vergrößerung des Einzelhandels am Standort ist möglich. 
Vor diesem Hintergrund drängen sich vernünftige Alternativen zur Planung am Standort nicht 
auf.  
5.7  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein,  geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen. Da im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung in der Regel keine kon-
kreten Maßnahmen des Umweltschutzes festgelegt werden, erfolgen dementsprechend keine 
konkreten Angaben zu Monitoringmaßnahmen. Dies erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplans 
oder in nachfolgenden Genehmigungsverfahren. Das Monitoring des Flächennutzungsplans er-
folgt in der Regel bei dessen Fortschreibung.  
Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in M üns-
ter Hinweise auf nachteilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben, 
werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen. 
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren 
kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen 
werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monit o-
ring der Umweltentwicklungen.  
5.8  Zusammenfassung 
Durch die 87. Änderung des Flächennutzungsplans werden die planerischen Voraussetzungen 
zur Neustrukturierung mit Vergrößerung des Einzelhandels im Stadtteilzentrum Coerde –  Ha-
mannplatz geschaffen.  
Da es sich bei dem Stadtteilzentrum Hamannplatz bereits um einen Jahrzehnte alten Bestand 
handelt und nur geringfügige Neuversiegelungen vorgesehen sind, ergeben sich aufgrund von 
Flächenbefestigungen keine relevanten Umweltauswirkungen auf die Sc hutzgüter. Mit Blick auf

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 14 
Verkehrs- und Gewerbelärm sind im weiteren Verfahren im Bebauungsplan bzw. im bauor d-
nungsrechtlichen Genehmigungsverfahren Maßnahmen zum Schallschutz zu berücksichtigen, 
um den zu erwartenden Überschreitungen zu begegnen. Eine vorhandene Altlast -/-Verdachts-
fläche wird im FNP gekennzeichnet.  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten oder ein Verzicht auf die Planung kommen vor dem Hi n-
tergrund des Ziels, das bestehende Stadtteilzentrum am Standort Hamannplatz zu entwickeln, 
nicht in Betrac ht. Die Weiterentwicklung des bestehenden Stadtteilzentrums Hamannplatz ent-
spricht dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung g e-
mäß § 1a Absatz 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die 
Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maß-
nahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß 
zu begrenzen. Eine konkrete, über die Erfassung der städtischen Umweltdaten hinausgehende 
Überwachung von Umweltfolgen im Kontext der Planung ist auf der Ebene des Flächennut-
zungsplans nicht erforderlich.  
5.9  Quellen 
 Wenker & Gesing (2018): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 557 
„Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz“ der Stadt Münster. 
 Stadt Münster (2017): Fortschreibung Einzelhandel - und Zentrenkonzept Stadt Münster  
(V/1048/2017) 
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/61_stadtplanung/pdf/einzelhandel/ ein-
zelhandels konzept_v-1048-2017.pdf 
 Umweltdaten Münster 2014/2015  
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141 
 Umweltkataster der Stadt Münster im Internet:  
http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise 
6.1  Altlasten 
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelaste ten bzw. 
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen-
nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Fl ä-
chen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzeichnet werden.  
Im Bereich der Planung befindet sich die im städtischen Altlast -/-Verdachtsflächenkataster ge-
führte Fläche 637. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Standort einer chemischen Rei -
nigung. Aufgrund einer aktuellen Untersuchung dieses Lagebereichs kann die Altlast -/-Ver-
dachtsfläche genau abgegrenzt werden. Die Altlast -/-Verdachtsfläche ist in der Planzeichnung 
gekennzeichnet.  
Nach Abriss der Gebäude auf dieser Fläche soll erneut eine Untersuchung vorgenommen wer -
den, um exakt über notwendige Sanierungsmaßnahmen entscheiden zu können.

87. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde 
im Bereich Hamannplatz 
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 14 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde im Bereich Hamann-
platz 
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

V-0780-2018-Anlage-6-Niederschrift-Buergeranhoerung

6949 Zeichen

Niederschrift der Bürgerversammlung / Seite 1 von 3 
Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0780/2018 
Niederschrift  
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
zum Bebauungsplan Nr. 557: Coerde – Stadt-
teilzentrum am Hamannplatz 
Stadtbezirk: Münster - Nord  
Anlass: Städtebauliche Entwicklung des Hamannplatzes in Coerde 
 Bebauungsplan Nr. 557: Coerde – Stadtteilzentrum am Ha-
mannplatz 
Zeit: 18.10.2017, 19:00 Uhr 
Ort: Begegnungszentrum Meerwiese 
Teilnehmer: ca. 90 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Igelbrink, Bezirksbürgermeister  
Vertretung der Verwaltung: Herr Kurz, Frau Popken, Herr Völlmecke; Amt für Stadtent-
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Eröffnung  
Herr Igebrink begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der 
Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung  und übergibt an 
Frau Popken , die das  von der Bauleitplanung losgelöste Handlungskonzept für den Stadtteil 
Coerde vorstellt.  
Integriertes Handlungskonzept (IHK) Coerde 
Frau Popken berichtet, dass die Politik die Stadtverwaltung beauftragt hat, ein Konzept für die 
Entwicklung des gesamten Stadtteils Coerde zu erarbeiten. Ziel ist es, die Lebensqualität der 
Bewohnerinnen und Bewohner  in den städtebaulichen, sozialen und infrastru kturellen Berei-
chen zu verbessern. Dabei ist die Integrierung der Öffentlichkeit großer Bestandteil. Es haben 
bereits Schlüsselpersonen von I nitiativen und Einrichtungen, u.a. mit Hilfe eines Fragebogens, 
Auskunft über den Stadtteil gegeben.  Des Weiteren soll es eine Planungswerkstatt geben, in 
der die Bürgerinnen und Bürger erforderliche Maßnahmen zu den Themen Wohnen, Verkehr, 
Freizeit ermitteln. Mit den Ergebnissen wird von der Stadtverwaltung ein Integriertes Hand-
lungskonzept für den Stadtteil erstellt und zur Entscheidung der Politik vorgelegt. Für die U m-
setzung soll zudem ein Antrag auf Fördermittel beim Land gestellt werden.   
Plankonzept Entwicklung Hamannplatz 
Herr Kurz beginnt mit der Vorstellung des Hamannplatzes als Zentrum des Stadtteils  Coerde : 
Der Hamannplatz ist Stadtteilzentrum und einziges Nahversorgungszentrum des geplanten 
Stadtteils Coerde und hat letztes Jahr sein 50jähriges Bestehen gefeiert. In der vergangenen  
Zeit hat sich die Struktur des Zentrums, bis auf die Errichtung des Aldi -Markts Ende der 1990er 
Jahren, kaum verändert. 
Die Anforderungen des Einzelhandels haben sich in den letzten Jahren jedoch massiv verän-
dert. Die Laden größen sind permanent gestiegen und die Autoerreichbarkeit ist sehr wichtig

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Niederschrift der Bürgerversammlung / Seite 2 von 3 
geworden. Vor diesem Hintergrund besteht für den Hamannplatz sowohl aus strukturellen 
Gründen als auch unter gestalterischen Gründen erheblicher Erneuerungsbedarf, um für die 
Zukunft ein funktionierendes Versorgungszentrum mit attraktivem Angebot sichern zu können.  
Die Verbesserung der Versorgungssituation am Hamannplatz kann nur innerhalb der bestehen-
den Zentrumsfläche durchgeführt werden, denn der Hamannplatz ist von bestehenden Nutzun-
gen umgeben. Eine Modernisierung und Berücksichtigung aktueller Flächenansprüche des Ein-
zelhandels lässt sich am Hamannplatz nur durch Umstrukturierungen innerhalb des vorhande-
nen Zentrums und seiner Bebauung erreichen.  
Für eine geordnete Umsetzung der Neustrukturierung ist die Auf stellung eines Bebauungspl a-
nes erforderlich. Das Konzept des Bebauungsplanes stellt sicher, dass das typische Prinzip des 
Hamannplatzes mit der Trennung von Autoverkehr und Aufenthaltsfläche erhalten bleibt . 
Gleichzeitig wird die geplante Vergrößerung des  Aldi- sowie Edeka Marktes, die als Discounter 
und Vollsortimenter die wichtigen Zugpferde für das Nahversorgungszentrum sind,  ermöglicht. 
Zusätzliche Erweiterungsflächen, beispielsweise für die Errichtung des noch fehlenden Drog e-
riemarktes, werden des Weiteren angeboten.  
Das Stadtteilzentrum Hamannplatz steht in Konkurrenz zu anderen Stadtteilzentren. Die B e-
bauungsplanung ermöglicht die Weiterentwicklung und Attraktivierung des Zentrums. Ein 
Schwerpunkt dabei ist neben der möglichen Anpassung an die heutig en Einzelhandelsstruktu-
ren die Sicherung und Aufwertung der Wegeverbindungen und der Erhalt der heutigen Qualit ä-
ten. Die Qualität der beiden Hauptversorger Edeka und Aldi werden durch das großzügigere 
Raumangebot und neuen Gestaltungselementen steigen.     
 
Fragen und Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger: 
 
 Wann werden die erweiterten Märkte Aldi und Edeka gebaut? 
Gemäß jetzigen Zeitplan zum Bebauungsplanverfahren wäre eine Baugenehmigung Anfang 
2019 denkbar. 
 Werden die beiden Märkte abgerissen und neu gebaut oder die bisherige Märkte baulich 
nur erweitert? 
Beide Märkte, Aldi und Edeka, werden abgerissen und neu gebaut. 
 Werden beide Märkte gleichzeitig abgerissen und wo kann man während der Neubau-
maßnahmen Lebensmittel kaufen? 
Bei Edeka ist eine Übergang slösung in der alten Postenbörse, evtl. mit verringertem  Warenan-
gebot, vorgesehen. Ziel ist es, diese Übergangslösung möglichst lange aufrecht zu erhalten.  
 Welche gestalterische Veränderungen wird es geben, denn Waschbeton ist aus der Zeit. 
Die Fassadengestaltung wird im weiteren Verfahren noch abgeklärt. 
 Wird der Hamannplatz künftig mit dem Fahrrad genutzt werden können? 
Diese Angelegenheit wird während der Gestaltung des Platzbereiches geklärt, ob und in wel-
cher Form die Nutzung des Fahrrads möglich sein wird.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Niederschrift der Bürgerversammlung / Seite 3 von 3 
 
 Warum sind nicht zwei getrennte Bebauungsplanverfahren gemacht worden? Dann w ä-
re die Klärung bei Edeka vielleicht schon weiter.  
Das Bebauungsplanverfahren ist ein langer Zeitraum, bei der alle Besonderheiten bzw. Verän-
derungen berücksichtigt werden müssen. Beiden Bauvorhaben haben Schnittstellen, die in ei-
nem Verfahren besser abgearbeitet werden können.  
 Wird die neue Fußwegeverbindung nördlich des Aldimarktes barrierefrei gestaltet? 
Ja, es ist geplant, die neue Fußwegeverbindung barrierefrei zu gestalten. 
 Ist es möglich, das Modell öffentlich aufzustellen, damit die Bürgerinnen und Bürger, die 
heute keine Gelegenheit hatten zu kommen, die Möglichkeit haben, sich das Modell an-
zuschauen.  
Es wird versucht, einen Standort am Hamannplatz zu finden, i n dem das Modell für die Öffent-
lichkeit aufgestellt werden kann. 
 Der Spielplatz im Norden ist sehr wichtig und sollte nicht verkleinert oder in seiner Funk-
tion kaputt gemacht werden. 
Der Spielplatz bleibt in seiner Funktion und mit gleicher Qualität an diesem Standort erhalten.  
  
Ende der Veranstaltung: 
Herr Igelbrink bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürger für ihre Anregungen.  
 
   
 
 
 
 
gez. 
Igelbrink  
Bezirksbürgermeister 
gez. 
Völlmecke  
Protokollführer

Beratungsverlauf (2)

09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Königsberger Straße
  • Breslauer Straße
  • Schneidemühler Straße
  • Hoher Heckenweg
  • Kiesekampweg
  • Albersloher Weg 33
  • Görlitzer Straße
  • Heckenweg
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0780/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37