Mandari Insight

2014/0401

Zusammenführung von parallel laufenden sozialen Vergünstigungssystemen in der Teilhabecard (Vorlegekarte)

Magistratsvorlage 21.10.2014

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Gegenüberstellung_ der Berechnung im Fall der kinderreichen

Familien 4-fache/3-fache Regelsatz

2 Erwachsene, 1 Kind 8 Jahre, 1 Kind 6 Jahre, 1 Kind 2 Jahre

4-fache Regelsatz:
706 € + 261€ + 261 € + 229€ = 1457 €x4 = 5.828€

dagegen

3-fache Regelsatz:
1457 €x3=4.371€

2 Erwachsene, 1 Kind 10 Jahre, 1 Kind 8 Jahre, 1 Kind 6 Jahre, 1 Kind
3 Jahre

4-fache Regelsatz:
706 € + 261€ + 261€ + 261 €E + 229€ = 1718€x4 = 6,872 €

dagegen

3-fache Regelsatz:
1718€x3 = 5.154 €

2 Erwachsene, 1 Kind 11 Jahre, 1 Kind 14 Jahre, 1 Kind 9 Jahre, 1 Kind
6 Jahre, 1 Kind 3 Jahre

4-fache Regelsatz:
706 € + 296 € + 261€ + 261€ + 261 € + 229€ = 2014 €Ex A = 8.056 €

dagegen

3-fache Regelsatz:
2014€x3 = 6.042 €

1 Mutter, 1 Kind 9 Jahre, 1 Kind 11 Jahre, 1 Kind 16 Jahre

4-fache Regelsatz:
391€ + 261 € + 261€ + 296€ = 1209 € x 4 = 4.836 €

dagegen

3-fache Regelsatz:
1209€x 3 = 3.627 €

2014/0401

7589 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.11.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V Dezernat IV 
Dezernat I 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0401 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  362000/311500/351720 
Kostenstelle:  050-002-1020 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3625-00/3115-40/3517-20 Sachkonto:  7250100/7230100 
 
Betreff: Zusammenführung von parallel laufenden sozialen Vergünstigungssystemen in der 
Teilhabecard (Vorlegekarte) 
 
Vorlage vom: 21.10.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat beschließt: 
 
1)  Die Aufhebung des Magistratsbeschlusses 209 vom 05. April 2000 
2)  Die Aufhebung des Magistratsbeschlusses 326 vom 08. Juni 2005 bezüglich der 
Vergünstigungen im Rahmen der besonderen Familienhilfe für kinderreiche Familien und 
Familien von Leistungsberechtigten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII 
3)  Die Erweiterung des berechtigten Personenkreises der Teilhabecard 
4)  Die Anpassung der Vergünstigungen im Rahmen der Teilhabecard 
5)  Die notwendigen Haushaltsmittel werden ab 2015 unter der Kostenstelle 050-002-1020, 
SK 7250100, KT 3625-00 i.H.v. 45.000 Euro und SK 7230100, KT 3115-40 i.H.v. 22.500 
Euro zur Verfügung gestellt 
6)  Die Deckung erfolgt durch Umplanung i.H.v. 45.000 Euro aus 051-006-1010, SK 
7250100, KT 3672-50 und 22.500 Euro aus 050-003-1010, SK 7230110, KT 3115-40.

- 2 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Übersicht KooperationspartnerInnen Stand 01_2015 
Anlage 2 Magistratsbeschluss 0209 04_2000 
Anlage 3 Magistratsbeschluss 0326 05_2005 
Anlage 4 Gegenüberstellung der Leistungen der verschiedenen 
Vergünstigungssysteme 
Anlage 5a Gegenüberstellung 3-fache Regelsatz Seniorencard Stand 10_2014 
Anlage 5b Gegenüberstellung 3-fache Regelsatz kinderreiche Familien 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.10.2014: 
 
 
Zur Stärkung der Teilhabemöglichkeiten finanziell benachteiligter Darmstädterinnen und 
Darmstädter hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 01.07.2013 die Teilhabecard 
eingeführt, mit der Leistungen im soziokulturellen Bereich in Anspruch genommen werden 
können. Die Karte ist als Vorlegekarte konzipiert und ermöglicht somit einen 
unbürokratischen Zugang zu sozialen und kulturellen Vergünstigungen bei verschiedenen 
KooperationspartnerInnen. 
 
Parallel zur Teilhabecard existieren zwei weitere Vergünstigungssysteme für finanziell 
Benachteiligte. Dabei handelt es sich um die Seniorencard sowie die im Rahmen der 
besonderen Familienhilfe gewährten Vergünstigungen für kinderreiche Familien und Familien 
von Leistungsberechtigten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Berechtigte und 
KooperationspartnerInnen dieser drei Systeme überschneiden sich teilweise. Daher wurde 
bereits mit dem Magistratsbeschluss 160 vom 24.04.2013 angedacht, diese perspektivisch 
in der Teilhabecard zusammenzuführen. 
Zur Etablierung eines einheitlichen, transparenten Systems und zur Stärkung der 
Teilhabegerechtigkeit der einzelnen NutzerInnen sollen diese Parallelsysteme daher zum 
01.01.2015 aufgelöst und in die Teilhabecard integriert werden, so dass allen Berechtigten, 
ob Kind, Erwachsene oder SeniorInnen, die gleichen Vergünstigungen innerhalb desselben 
Systems zustehen. 
 
Berechtigter Personenkreis: 
 
Durch Zusammenführung der Systeme sollen zukünftig nicht nur Leistungsberechtigte nach 
den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf die 
Teilhabecard haben, sondern entsprechend der bisherigen Regelungen der Seniorencard und 
der besonderen Familienhilfe auch von Altersarmut bedrohte Senioren und Seniorinnen und 
einkommensschwache kinderreiche Familien. Die Einkommensgrenze soll hier einheitlich auf 
das Dreifache des gültigen Eckregelsatzes festgesetzt werden. Für BesitzerInnen der 
Seniorencard soll ein Bestandsschutz gelten, so dass diese die Seniorencard gegen eine 
Teilhabecard tauschen können. Zudem sollen ab dem 01.01.2015 auch die Berechtigten 
nach dem Wohngeldgesetz einen Anspruch auf die Teilhabecard haben. 
 
 
Die Kartenausgabe erfolgt auch für den erweiterten Kreis der Berechtigten an den bisher 
bekannten Stellen im Jobcenter und im Amt für Soziales und Prävention.  
Die Einkommensberechnung in den Fällen der von (Alters-)Armut betroffenen SeniorInnen 
sowie kinderreichen Familien erfolgt weiterhin beim Amt für Soziales und Prävention – 
Servicestelle Soziales und Beratung  bzw. dem Jugendamt/Familienzentrum – Bereich 
Familienbildung. 
 
Anpassung der Vergünstigungen: 
 
Bisher nicht von der Teilhabecard umfasst sind die kostenfreien Eintritte in die städtischen 
Bäder und in das Vivarium. Bei einer Zusammenführung der Systeme sollen daher auch 
diese Angebote in das Leistungsspektrum der Teilhabecard übernommen werden und dann 
aber unabhängig vom Alter allen Berechtigten zur Verfügung stehen und die bisherigen 
Gutscheinsysteme der Seniorencard und der Leistungen der besonderen Familienhilfe 
ersetzen.

- 4 - 
Auch im Bereich der Theatervorstellungen sollen die Gutscheinsysteme der Seniorencard und 
der Leistungen der besonderen Familienhilfe durch die bereits bestehenden Kooperationen 
im Rahmen der Teilhabecard abgelöst werden. Dies ist auch deshalb sinnvoll, da im 
Gegensatz zu den Gutscheinen die Leistungen der Teilhabecard nicht auf bestimmte 
Altersgruppen reduziert oder zahlenmäßig limitiert sind und daher unbegrenzt genutzt 
werden können. Es stehen dann ab 2015 zwar insgesamt weniger kostenfreie Leistungen zur 
Verfügung, dafür kann aber ein deutlich größerer Personenkreis von den vielfältigeren 
Angeboten der Teilhabecard profitieren und am gesellschaftlichen Leben partizipieren. 
 
Eine Übersicht der ab dem 01.01.2015 geplanten Leistungen der Teilhabecard kann der 
Anlage 1 entnommen werden. Die bisher von den Leistungen der Seniorencard und den 
Leistungen der besonderen Familienhilfe umfassten Vergünstigungen sind in Anlagen 2 und 3 
aufgelistet. Zudem findet sich zur besseren Übersicht in Anlage 4 eine Gegenüberstellung der 
Leistungen der verschiedenen Vergünstigungssysteme. 
 
Finanzen: 
 
Die durch die KooperationspartnerInnen im Rahmen der Teilhabecard gewährten 
Vergünstigungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen des sozialen Engagements ohne 
Refinanzierung der Kommune, so dass für die Wissenschaftsstadt Darmstadt hier keine 
zusätzlichen Kosten entstehen. 
  
Aus steuerlichen Gründen ist für die Bereiche städtische Bäder und Vivarium allerdings 
weiterhin eine Refinanzierung der durch die Eigenbetriebe gewährten Vergünstigungen 
notwendig. 
 
Die notwendigen Haushaltsmittel werden ab 2015 unter der Kostenstelle 050-002-1020, SK 
7250100, KT 3625-00 i. H. v. 45.000 Euro und SK 7230100, KT 3115-40 i. H. v. 22.500 
Euro zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Umplanung i. H. v. 45.0000 Euro aus 
051-006-1010, SK 7250100, KT 3672-50 und 22.500 Euro aus 050-003-1010, SK 7230110, 
KT 3115-40. 
 
Darmstadt, 21.10.2014 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch   Andre Schellenberg   Barbara Akden iz 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer   Stadträtin 
 
 
Anlagen

anlage 3

17112 Zeichen

,l^&fl<o
.". l?.0Q t;)
Betreff: Umsetzung.d:r Soziafgesetzbücher ll und Xlt;Freiwi t I ige Leistungen-a"r wissenschaftssta dt Darmstadt
Vorfage vom: 02.0 6.200|
Besch lussvorschlag:
a
a
c
o
c
a
1: Der Magistrat nimmtdie-vorlag.e zur Kenntnis und beschließt, dass die im Folgendenaufgefrihrten, seither im RahmJn des, Bundessozialhilfegesetzes igsicl i. V. mit demsGB vllf gewährten Leistungen der Soziar- uno .rugendhirfe:
verpflegungskostenanteile in Kindergärten und KinderhortenFreizeitkostehzuschüsse für Kinder *d Jrg"ndri;he .
vergünstigungen bei städtischön FreizeitmlßnahmenVergtj nstigungen für. kinderreiche Famil ienVergrinstigungen für soziai schwache Bürger bei der Benutzung des öpNVDie Anerkennung der besonderen Härte im sinne von g 7 Abs. 5 sGB il nachJugendhilfemaßnahmen, sowie nach Maßnur-,."n oer'geschäftigungsförderung
*, \tr{ , -
,q*
Ar-g;, J* (t
auch unter den veränderten gesetzlichen Bestimmungen (nach dem Eintritt der: Sozial-gesetzbücher ll und Xll) weiterhin als freiwillige Lei.tung*n de.r wissenschaftsstadtDarmstadt im sinne einer famirienger..r-,t"n FiF" ru, väJuer;g;il;iü;;r;;;.='
2' Der Magistrat nimmt davon Kenntnis; dass frjr die oben aufgezählten Maßnahmen imDoppelhaushalt 2005 /20a6 Haushaltsmittei einguprunt sini uno 2r, v.rfrigung stehen.
3' Der Magistiat beschließt, dass bei,der Planung krinftige Haushalte für die unter Ziifer l" bezeichneten Maßnahmen entspreähende Ansätze weiterhin vorzusehen.sind.
I
Wissenschattsstadt &Darmstadt Egl
Magistratsvorlage
an den Magistrat
U zur Kenntnis
X zur Beschlussfassung
Tagesordnung:
a n die Stadtver.ord netenversammlung
n zur Kenntnis
E zur Beschlussfassung
n zur abschließenden öeschluss.
fassung Fachausschuss
U öffenilich I nicht öffenilich
Eingang Magistrats.
geschäftsstelle:
273/02.06.2A05 /
zernat: ll
tr Dezl
tr Dez ll
tr Dez lll
U Dez lV
[, Dez V
f, Dez Vl
fl Rmt
Sozia lverwaltung
Beschluss-Nr,:
FolgekostenEEieihi un siehe Anl a n i-r; ilr
cr iLtdilL
Esieil igung/Stell ungnahmen
Ortsbeirat Wxhzusen
Personalrät
Frau enbea ufir-aste
in der Anlage beigefügi
in der Anlage beigefr.igt
in Vorlage eingearbeitet f *tfällt
in Vorlage eingearbeitet ! entfälliin dar Anlage beigefust in Vorlage eingsarbeitet l-l enifälli

@a+
i': .:.
Verteiler:
Ittl
50
tnLV
stvv v//g.O6.my
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2
Beschluss des. Magistrats vom 08.06.2005
Der Vorlage wird zuige5lipryt1.

Verschiedene, im Rglmen de.s bis zum Jahre 2OO4 geltenden Bundessozialhilfegeset.
1.. j:.y.mit dem SGB Vlll (Kinder-und Jugendhilfe) erbrachten freiwilligen Leist-ungender Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich als besonders zweckmaßr'g bzw. wirklsam im Sinne einer familiengerechten Hilfe erwiesen. Es wird für notwenäig erachtet, ,
diese Leistungen auch unter den neuen gesetzlichen Bestimmungen der Sözialgeseti.
bücher ll und Xll, insbesondere zum Wohle von Kindern und JugJndlichen, kind'errei-
chen Familien und sozialschwachen Bürgern fortzusetzen..lm Ein2elnen handelt es
sich hierbei um folgende Vergünstigungei: :'-"'
. VerPflegungskostenanteile in Kindergärten und Kinderhorten als Hilfe zum Lebens-
: unterhalt aus Mitteln der Sozialhilfe im Rahmen der $0 7 ff. i. V. mit g 15 Abs. 2 SGB
ll, sowie g 19 ff. SGB Xll.
Nach Beschluss des Magistrats werden in verschiedenen Kindertagesstätten der sozi-
a|enBrennpunktekeineE|ter.nentgelteenthoben:FürMinderbemitte|tegiltbeider
Festlegung der Elternentgelte eine Staffelung, die den Vorschriften des 5Gg'vltt (Kin-
der' und Jugendhilfegesetz) gerecht wird. Soweit in Kindergärten und Kinderhortän
eine Verpflegung angeboten wird, haben die Eltern jedoch die entstehenden tatsächli.
chen Aufwendungen zu zahlen.
Grundsätzlich sind die Verpflegungskosten somit auch von Leistungsberechtigten im
Rahrnen des SGB Xll sowie von Empfängern der Grundsicherungsleistungen für: Ar-'beitslose nach dem SGB ll aufzubringen.'Praktische Erfahrungen aus dei Zeit des
Bundessozialhilfegesetzes zeigen, da-ss es zuweilein'nicht mogiicn war, die fälligen Bei.
träge einzuziehen. Dies führte dazu, dass die Kinder an der Essensversorgung äann
nicht mehr teilnehmen konnten, da ein Teil solcher Kinder, jedoch die Tageseinrich.
tung aus erzieherischer Sicht (oft auch im Vorfeld der Heimerziehung) besucht, ist die
Teilnahme an giner Mittagsmahlzeit als stützende Leistung und zum Ausgleich'man.
gelnder Versorgung in der Familie im lnteresse der Kinder sicherzustellen.
Diese Sachlage führte schon ab dem Jahr 1986 zu dem Erlass entsprechender Dienst-
. anweisungen beim Sozialamt, wonach prinzipiell eine wohlwollende Bearbeitung von
Anträgen auf Übernahme von Verpflegungskosten vorzunehmen war. Die Dienstanwei-
sung wurde im Jahr 2OO3 nochmals konkretisiert und überarbeitet.
I
Aus den Praxiserfahrungen der vergangenen Jahre ist für die Zukunft vorgesehen, die
seitherige Regelung fortzusetzen, wobei eine vollständige Kostentib'ernahme der Ver.
pflegungskosten.nur für die Kindertagesstätten Akazienvveg und Rodgaustraße sowie in
besonders bezeichneten und begründeten Einzelfällen aus den vor.genannten Gründen
. vorgesehen wird.
Die Bearbeitung der Anträge auf Übernahme von Verpflegungskostenanteilen soll in
derseithergewohnten Weise (fürden Bereich des SGB lljetzt bei derARGE Dar.rnstadt
und für den Ber:eich des SGB Xll mit der Fallbearbeitung in der Abteilung Allgemeine
Sozialhilfe des Sozialamtes) erfolgen.
Für Verpflegungskosienanteile vrurden im Jahr 2OO4 ca. ZZ.OOOEuro aufgewandt und
sind bei der Haushaltsplanungzum Doppelhaushalt 2005 /2006 entsprechend berück.
sichtigt.

.,i Freizeitkostenzuschüsse für
t,, mit g 1_5 Abs. 2 SGB ll sowie
SGB VIII
[il{-t und Jugendtiche im Rahmen der g 7 ff i. V.
0 19 ff SGB Xtl jeweils i. V. mit den VorJchriften des
Zahlreiche freie Jugendhilfeträger führen für Minderjährige Freizeitmaßnahmendurch. Die Träger färdern fur dTe Teitnahme an oöra'rliä.i-rrlää";;;;"n einen Teit.nehmerbeitrag.
Di? überwiegende Zahl der Minderjährigen kann an einer Freizeitmaßnahme teil.nehmen, da die Bezahlung des Teilnehäerbeitrug., uri o.räi v"rrrärrä,i.-henden Familieneinkommän möglich ist. 
-
Beziehen Minderjährige - in der Regel zusammen mit ihren Eltern oder einem El.ternteil - Leistungen zum Lebensun-ter:halt im Rahmen j"i S;;;ig.*tzbücher 1oder Xll, besteht die Gefahr, dass die Teilnahme an einer Freizeitäaßnahme ledig.lich. a.us finanziellen Gründen nicht erfotgen kann. oi.. giri ;il;;;;änd fr:r Min.derjährige, die zwar keine laufen.de Regelleistung zum L-ebensuÄternrii ärr.,"ri"r,aber nicht in der Lage sind, den Lebenlunterhalf in vollem U*tu"ä u6 uig.n.n'Kräftön und MLtteln (Einkommeh sowie Vermolenj zu beschaffen.
Damit auch Minderjährige, die in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, anFreizeitmaßnahmbn teilnehmen können, soll die seitherlm nur,Äun o;"s Bundesso.. zialhilfegesetzes bewährte Praxis, hierzu 
"inruiij.'L"i.trngrn (nachfol;;;;;;i"zeitz-ttschuss genannt) zu gewähren, auch unter d'en gesetzl-ichen Bestiri;;"g.;der sozialgesetzbricher il und Xil fortgesetzt werden.
Der Freizeitzuschuss soll wie seither pro Kalend erjahrmax. l Tg,OOEuro (Höchst-betrag) betragen.
Die Gewährung des Freizeitzuschusses kommt in Betracht wenn:
1' zugunsten einls minderjährigen Hilfesuchenden Leistungen zum Lebensunter-halt nach den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher lt äo.r'iii su*ahrt;.i.oen.':
2' ein minderjähriger Hilfesuchender zum Personenkreis der Anspruchsberechtig-ten im Sinne des $ 3.1 SGB Xll gehört; ergibt die Bedarfsberecirnu"J"ir" fiÄ:kommensüberschreitung, wird ein Eigenanteil in Höhe des einfacn.i üU.r-sc h re itu n gs betra ges (Antra gsmo n at) gefo rd e rt,3. die Freizeitmaßnahme durch einen anerkan'nten Jugendhilfeträger durchgeführtwird.
Der Freizeitzuschuss kann fuir eine oder mehrere Freizeitmaßnahmen, insgesamtjedoch nur bis zum Höchstbetrag (I79 Euro), zu Lasten.der Stadt gew;thriwerOen.Die Bearl?eitung der Zuschussaniräge soll in der seither gewohnten w.if.'.rr"rää";für den Bereich SGB ll bei der zuständigen Sachbearbeitung der ARGE Darmstädt,'und für den Bereich des SGB Xll mit der Fallbearbeitung in der Abteilung Allgemei-ne Sozialhilfe des Sozialamtes.
Freizeitmaßnahmen, di.e durch Schulen veranstaltet werden (unter anderem mehr.iägige Klassenfahr'ten) sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie sind nach JerVorschrift des g 23Abs.3 Nr-.3 sozialgesätzbuih lllu behandeln.

i
LB. Geburistag werden in allen l,'
Ltniflrfe gewanrr.
4
Vergünstigungen bei Freizeltmaßnahmen der.Abteilung Kinder' und Jugendförde'
,ung d"t Jugendamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Für alle Kinder und Jugendlichen von Darmstädter Bürgerinnen ynd Bürgern gibt
es ein vielfältiges AngJbot an Ferienspielaktiohen und Jugendfr:eizeiten in und um '
Darmstadt, däs alljährlich im Heft ,,Aktive Ferien" vorgestellt wifd. Die Wissen'
schaftsstadt Darmstadt gewährt seit Jahren im Rahmen des Bundessozialhilfege'
setzes Vergünstigungen i,.:r Kinder von Sozialhilfeberechtigten und Kindern ein-
kommenssihwacher-Fa m i I ien.
Diese v'ergünstigten Freizeitangebote sollen auch kunftig für Kinder und Jugendli'
che von Empfangerinnen und Empfängern von Leistung zum Lebensunterhalt nach
dem SGB ll bzw. SGB Xll gewährt werden.
Hier ist vorgesehen, den Teilnehmerbeitrag wie seither pro Woct'.r93r1 eine Höhe
von 23,00 iuro festzuschreiben (dieser Betrag entfällt jedoch bei Freizeiten untei'
einer Wocl-re). Auch Kinder aus Familien mit gerlnggm Einkommgn sÖllen in den .
Genuss der vergünstigten Freizeitmaßnahme nach entsprechender. Einkommensbe'
rechnung und {nrechnu ng des Überschreitungsbetrages komrnen können.
Die Sachbearbeitung soll wie seither unter Vorlage der Einkomm_ensnachweise bei
der Abteilung Kindel- und Jugendförderung des Jugendamtes erfolgen'
ährr rno ,r.r,'r ,roroflin ßnahmen entstandgnenDie durch die Gewährung von vergünstigten Freizeitmaß1ah1en entstan(
rrai.J.i.ir;;;;";;"tirtEn sich iÄ Jahr-2004 auf ca. 7.000 Euro und sind im Dop'
pe I h a u s h a lt 2QO5 / 2006 entsprec he nd berü c ks i chti gt'
lm Rahmen der besonderen Familienhilfe für kinderreiche Familien und Familien
von Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbu.ch ll und Xll sollen wie seither
im Rahmenä.r BundJssoziathilfegesetzes.folgende Vergünstigungen angeboten
werden:
1. Besuch von Theaterveranstaltungen
Einmal im Ouartal wird Kindern ub d"rn 3. Geburtst4g bis,zum 2I' Geburtstag,i
.-in Xoitunto'ier,wahlweiser Besuch der_Vorstel]ulg. im ,Staats{h?:t:!',Ih::,1"1
am Plantanenhain (TAP), ,,Blickpunkt Orangerie", Nachbarschaftshelm Hrlnz'
Emil-Gar:ten, ,,KikerlkitTheäter", Hoff Art-Theater und Mollerhaus ermöglicht,
e.igesuchenvonTheatervorstellungengibtesfo|gendeEinschränkungen:
premieren, Gastspiele und Sondervorstellungen im Staatstheater sind hierVon
ausgeschlossen.
t, Zw Beeleituns der Kinde r bzw. des Kindes bis zum 12. Geburtstag wird eine
, Begleiipersonänkarte für einen Erwachsenen bereit gestellt.
t -,
2. Kostenfreier Besuch des Vivariums wähpend des ganzen Jahres:
Für Kinder ab denr 2. Geburtstag bis zum 21. Geburtstag. . j
Zur Begleitung der Kinder bzw. des Kindes bis zum 12. Geburtstag wird eine
e;.gr;iüe,rsonänkarte für einen Erwachsenen bereit gestellt. I
.ia
n-1.{r
*,?
3. Besuch von Hallen- und Freibädern:
Jedem Kind ab dem 6. Geburistag bis zum
städtischen Hallen- und Freibädern 30 freie

{9,i finge,gq'b 9T Q..Gebu{stag werde,n frii' bine.er.wae hsene B.egleitpersonebenfalls 30 freie f,i6f,plff9'ge$hst. Alle Berechtigungsscheine weräen perso.nenbezogen ausgestellt und sind nicht übertragbar.
Als berechtigter Persbnenkreis sind fuir diese Leistungen vorgesehen:
' Farnilien mit 3 und mehr Kindern, die in Darmstadt mit 1.
sind und deren Familieneinkommen nicht das 4.fache der
leistung zur.sicherüng des Lebensunterhaltes nach SGB il
Wohnsitz wohnhaft
monatlichen Regel-
bzw- SGB Xil für die
\,
' J.uge.ndliche.uld junge Volliährige zwisghen dem 14. und 21. Geburtstag wer.den berücksichtigt, wenn sie noch im Haushalt des Antragsteilers lebenlunver.
heiratet und in Schul- bzw. Berufsausbildung sind (Einkommen der JugänOti.-
cheh wird beim Familieneinkommen angereähnet).'
' ' Alle Kinder ausfamilien, die leistungsberechtigt nach Sozialgesetzbuch ll o.der- Xll sind und in Darmstadt mit 1. Wohnsitz wohnhaft sind. 
-'
'
Die Sachbearbeitung soll wie seither unter.Vorlage der entsprechenden Einkom.mensnachweise bei der Abteilung Kinder- und Jugendförderung des-Jugendamtes
erfolgen.
9.;
Die durch die Gewährung von ver,günstigten Freizeitmaßnahmen entstandenen ;'
Ausgaben beliefen sich im Jahr 2OO4 auf ca.14.O0O Euro und sind im Doppel. ihaushalt 2005/2006 entsprechend beruicksichtigt. ' 'o
.1 .' :
' Vergünstigungen für sozial schwache Bürger bei der Benutzung Aes öPNV' '
Aufgrund eines Magistratsbeschlusses aus dem Jahr I}BT bekamsr Arbeitslosen.
hilfe' und Sozialhilfeempfänger auf Antrag eine Fahrpreisermäßigung in Höhe von
1/3 der Kosten (der HEAG Monatskarte bzw. später) einer nVV.Zein[arte aus Mit.
teln derSozialhilfe. Dies geschah deshalb, um einerseits Sozialhil'feempfängern die
Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben zu er.leichtern, ardererseiis aber
insbesondere auch um Langzeitarbeitslosen die Arbeitssuche; Fahrrten zu Vorstel.
lungsgesprächen und damif den Einstieg in das Arbeitsleb"n iinuuuirll zu erleich-
tern.
Gegenwär1ig sind h'ierzu mit der Firma HEAG Mobilo GmbH die in der nachfolgen-
den Aufstellung erläuterten Kostenanteile vereinbart
{ir
$.
4
Preisstufe Monatskarte Anteil Fahrgast Anteil Stadt
01 30,80 20.50 i0,go
o2 48,80 32.50 i6.o
03 63,80 42.54 21,"W
Auch unter der ab Januar 2005 geltenden neuen Gesetzeslage sol,lnn diese freiwil.
ligen Leistungen fortgeführt werden Dies geschieht nicht zuletzt, url städtischer.
seits keine weiteren Einschnitte in ein gewächsenes soziales Geflige auszulösen..
Die Bearbeitung der Anträge auf Fahrpreisermäßigung soll wie seither (auch fijr
das Klientel cier ARGE Darmsiadt) an zentraler Stelle innerhaib derSozialverwal.
iung erfolgen.

Für die Fahrpreisermäßigung der RMV-Zeitkarten waren zuletztjährlich ca. 90.000
f.uro aufzuwenden, die auch.in der Haushaltsplanung 2005/2006 veranschlagt
sind.
' Die Anerkennung einer besonderen Härte im Sinne von $ 7 Abs. 5 SGB ll nach
Jugendhi lfemaßnahmen sowie nach Maßnahmen der Beschäftigu ngsförderung
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die staatlich zu fördernde Ausbildung ab-
schließend im. Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. mit den $$60.62desSozialgesetzbuchesll|gerege|tsein.NurinbesonderenHärtefä|len.
lcllnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen des g 7 Abs. 5SGB ll darleherts,,ueise gewährt werden.
Dieser Ausschlusstatbestand führt dazu, dass sich:
zum einen Jugendliche nach Abschluss einer Jugendhilfemaßnahme genötigt
sehen, aus finanziellen Gründen eine bereits fortgeschrittene Ausbildung abzu.
brechen. Es droht der Verlust der eigenen Wohnung. Ein dauerhafter Sozialhil.
febezug ist zu befürchten.
Um dies zu vermeiden; war schon seit dem Jahr i99B mit dem Sozialdezernat
äbgestimmt, diesem Personenkreis im Rahmen der seither geltenden Härtere-
gelung des $ 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG den Bezug von ergänzender Sozialhilfe bis
zur Beendigung der Ausbildung zu ermöglichen.
zum anderen wirkt sich dieserAusschlusstatbestand des $ 7 Abs.5 sGB ll
(seither $ 26 Abs. 1 BSHG) aber auch bei den Teilnehmern von Maßnahmen un-
serer städtischen Beschäftigungsförderung aus. Er bringt es zum Beispiel mit
sich, dass die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Beteiligung
am Landesprogramm ,,Ausbildung statt Sozialhilfe" von manchen Jugendli;hen
und jungen Heranwachsenden aus finanziellen Gründen nicht eenutzt werden
kann.
Um solchen Perssnen einen Ausbildungsabschluss, der ihnen eine berufliche
Perspektive eröffnet, zu ermöglichen, war seither verfügt, dass Personen, die
auf Veranlassung oder unter Beteiligung der Abteilung Beschäftigungsförderung
der Sozialverwaltung der Wissenschaftssiadt Darmstadt eine (Erst.)Ausbildung
dut'chftihren, eine Hilfe zum Lebensunterhalt nach Maßgabe des BSHG ohne die
Einschränkung des $ 26 Abs. 1 als freiwillige Leistung d-er.Wissenschaftsstadt
Darmstadt erhalten können. Diese Leistung wurde bis zum regulären Ende der
Ausbildung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles als Bei.
hilfe gewährt.
Da sich an beiden Sachverhalten auch unter der neuen Gesetzeslage keine Ande-
rungen ergibt und selbst mit der unter $ 7 Abs. 5 Satz 2 SGB ll auigezeigten Mög.
lichkeit zur Darlehensgewährung noch eine besondere Härte verbunden wä.re, er.
scheint es erforderlich,'die seither bewährte Praxis der Lejstung von Regelieistun-
gen zum Lebensunterhalt bis zum regulären Ende einer (Erst.)Äusbildung unter Be.
rücksichiigung der Besonderheit cjes Einzelfalle s als Beihilfe "tortzuseizen.
Die Fallbearbeitung soll bei der ARGE Darmstadt erfoigen, wobei die Kosten einzel.
fallbezogen mit dem Sozialamt abzurechnen sind.

ffiächverha|tskonstel|aiionnurinwenigenEinze|fäl|en(max.i0
. l5 Fälle'pio Jahr) ergibi, werden die erforderlichen fre_iwilligen Leistungen wie
seiiher in eirrem Ub'örsihaub.aren Rahmen Von ca. 80.000 Euro bis maximal
- 100.000'Euro jährlich bleiben.
f,.
Darmstadt, 2. Juni 2OO5'
A. -xor-go
1'' ':
Wolfgang Gl
Bürgermeister

anlage 2

15980 Zeichen

Stadt Darmstadt ' 'Facbdezelaent: Grtinera].dt
ioziaramLtDezernat rv 3ffil#:liffi:*.* r 0- Hir :i1f
02A9 Ea'pramr ,Aß7+l I E. Hän 2000 L o_
Beitreff : Einfüh::arllg einer gleneinsErmen Seniorencard von
stadt Da;arstadt und Landkreis Da:rmstadt-Dieburg
zr:m 1- Januar 2000
B'ezug:
T]TAGISTRATSVORLAGE
Vorlagre vom 14 - l4rz. 2OOO zu beschließen:
zur Einführunq der gemeinsam:n
Stadt Darmstadt und Landkreis-
beizutreten.
1. Der Vereinbarung
Seniorencard von
Da::urs.!adt-Dieburg
2 - Der Stadtverordnetenversartrnlung zlJr Kenntnrs '
Beschluss des trlasistrats vom 0 5 APR. 2-000
Der Vorlage wird zugestimmt.
Die Sozialverwaltung wird beauftragt, eine Liste der Gemeinden,
die an dem ,,Verbund" teilnehmen, dem Magistrat vorzulegen.
Stw.v/
,lo,ov.tm
ill
tv
50
20
2020
.. t "? ':t xtt /l
/('n Pe, G*^ V-" A(c%,f
rp flq +-t*
G-('d^

-2-
Begründungsseite zur Magistratsvorlage senioreacard
DiezunehmendeBedeutungvonsenior.innenundSeniorenin
unserer Ge-sel-lschaft stel-l-t die verantwortlichen Städte und
äe*.eino"n \.ror die Aufgabe, neue Aspekte j-n der Seni oren- und
SoZialpolitik aufzuqreifen uncl Impuise für die Anerkennunqr im
Af ter und gegen Al tersarm'ut zu setzen
rn Kocperatj-on rnit dem Landkreis Da-Di wurde die vorlieqende
vereinbarunq zur Einführung ei ner qemei-n-<amen seniorencard
erarbeitet-
Die seither sehr unter-cchiedliche Handhabung rron
vergünstigungen für seniorinnen und Seni-oren wird hierdurch
für den Bereich der stadt Darmstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg zu einer einheitlj-chen verfahrensweise
führen,
Fr-ir den betroffenen Personenkreis der seniori nnen und
senioren bedeutet diese vereinheitl-ichung eine größere
Transparenz und in weiten Teilen eine VerbesserüIl$r besonders
filr finanziell Benachteiligte.
Aus diesem.'Grund wird die Aufsplittung 'in zwei Senioren-
cardrrersionen (je nach Einkommen) dazu beitragen' der
situation der einkommenschwachen seniorinnen und senioren
Rechnung zD ttagen. (S. Anhang S 3, Seite 4 f)
Für die heteiligten städte und Gemeinden bietet die
gemeinsame Seniärencard die Möglichkeit, den Seniorinnen
und senioren ein größeles und vielfältigeres Angrebot.
zugänglich machen zu können, ohne zusätzl-j-che finanziell-e
geiasiung, da ein finanziel-ler Ausgrlei.ch zwischen den Ver-
traqspartnern nicht stattfindet '
Förderung stehen bei der Sozialverwal-
zur Refinanzierung der Bäderkarten zDt
Der Eigrenbetri eb Bäder wird beauftragrt nach einem Jahr einen
-Erf.ahrungsberi-cht vor zulegen'
Aus der bisheriqren
tung 20.OOO,-- DM
Verfügung.

."3-
lnie Seniorencard i-'rt',ein Belspiel für
Vernetzung und Kooperation der Städte
Starkenburg.
Däfmstädt,, L'4. ,Mrz; 2oo0
.50 13 51 kr-hm
praktisch',gewordene,'
und ::Gemeinden im Raüm
De:zernat fV
Grünewaldt'stadtratDiekmann I
StadtktuEäerin

Stand: 09 .12.1 999
'
Zur Verbesserung und Angleichung der Angebote sowie der
Vereinheitlichung drr Inanspruchnahme durch die Berechtig'''
ten, wird die Ablösung der jeweiligen Seniorenausweise durch
eine gemeinsame "seniorencard" für das Gebiet der Wissen-
schafisstadt Daimstadt und des Landkreises Darmstadt-Die-
burg an?estrebt. Dazu schließen
die Wissensch aftsstadt D a rmstadt
vertreten durch den Magistrat
und
der Landkreis Darmstadt-Dieburg
vertreten durch den Kreisausschuß
die nachfolgende Vereinbarung:

(1)
5l
(Personenkreis)
Folgende Personen mit erstem Wohnsitz im Geltungs-
bereich dieser Vereinbarung können bei Vorliegen der
Einkommensvoraussetzungen nach 5 2 Absätze 2 bis 6
eine Seniorencard der Kategorie oAo oder '1S" erhalten:
1. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
2. Personen, die dauerhaft in stationären Einrichtungen
wohnen und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
3. Bezieher von
a) Versicheftenrente, Knappschaftsrente oder Alters-
geld für Landwirte wegen Erwerbsunfähigkeit,
b) Altersruhegeld, Knappschaftsruhegeld oder Alters-
geld für Landwirte wegen Vollendung des 60. Le-
bensjahres bei Arbeitslosigkeit,
a) Altersruhegeld, Knappschaftsruhegeld oder Land-
abgabenrente wegen Vollendung des 62. Lebens-
jahres bei Schwerbehinderung, Berufs- bzw. 'Er-
werbsunf ähig keit,
d) Altersruhegeld oder Knappschaftsruhegeld wegen
Vollendung des 63. Lebensjahres,
e) Altersruhegeld nach Vollendung des 60. Lebens-
jahres,
f ) Kriegsschadensrente wegen Erwerbsunf ähigkeit
nach 9 265 Abs. 1 LAG als unmittelbar Geschädig-
te,

g) Versorgungsbezügen nach dem Bundesversbr-
gungsgesetz, des Soldatenversorgungsgesetzes
oder der Arzteversorgung ab dem vollendeten.G3.
Lebensjrht.
Ruhestandsbeamte sowie Versorgungsempfänger
der ArzteverSorgung sind vor Vollendung des 63.
bzw, 60. Lebensjahres bei einer Erwerbsminder.ung
ab 60 o/o nach dqm Schwerbehindertengesetz'
berechtigt,
h) Soldaten im Ruhestand sind vor Vollendung des
63. Lebensjahres bei einer Erwerbsminderung ab
6,0 o/o nach dem Schwerbehindertengeset2 beÄch-
tigt.
Q) Ehepartner der in Abs. 1 aufgeführten Berechtigten erhal-
ten auf Antrag ebenfalls eine Seniorencard derselben
Kategorie.
g2
(Gestaltung, Form der Seniorencard,
Einkommensgrenzen)
(1) Die Gestaltung und die Form der Seniiorencard (A) und (S)
richtet sich nach dem Muster der Anlage I zu dieser ver-
einbarung.
Ql Berechtigt zum Erhalt einer Seniorencard (A) sind Perso-
nen nach 5 1 Abs, 1 Nr. 1 + 3, deren Einkommen die
Einkommensgrenze nach E 81 Abs. 1 BSHG in der jewei-
ligen gültigen Fassung (2. Zt. 1.573,00 DM plus Kosten
der unterkunft plus Familienzuschlag von Bo % des Re-
gelsatzes für den Haushaltsvorstand - z. Zt. 439,00 DM-)* nicht übersteigt.
*Stand: 01 .O7 .1 999

(5)
(3) Berechtigt zum Erhalt der Sen iorencard ß) sind Personen
nach 5 1 Abs. 1 Nr. 1 + 3, d'eren Einkornmen die Ein-
kommensgrenze,nach 5 79 Abs. 1 BSHG in der jeweili-
gen gultigln Fassung Q. zt. 1 .05O,Oo DM plus Kosteri
der Unterkunft plus Familienzuschlag von 80 o/o des Re-
gelsatzes für den Haushaltsvorstand - z, Zt.439,00 DM .
-)* nicht übersteigt.
(41 Bei der Ermitttung des Einkommens ist 9 76 BSHG in der
jeweils gültigen Fassung anzqwenden. Grundrenten nach
dem Bundesversorgungsgesetz, Blindengeld, Blindenhilfe,
' Diätzulagen und Pflegegelder für Pflegebedürftige nach
SGB Xl, dem Bundessoziathilfegesetz oder Pflegezulagen
nach dem Bundesversorgungsgesetz werden nicht ais
Nettoei n kommen an gerechnet.
Eine Einkommensüberprüfung erfolgt nur bei Erstantrag-
steltung bzw. bei Antrag,stellung zum Zwecke der Zu-
teifung der Seniorencard I anstelle der Seniorencard
(A). Relevante Einkommensveränderungen sind mitzutei-
len.
Personen nach 5 1 Abs. 1 Nr. 2, die über ein monatliches
Nettoeinkommen verfügen, welches die für sie festgeset-
zen Kosten zuzüglich eines Bar:betrages nach 5 21 Abs.
3 Bundessoziathilfegesetz in der jeweils gültigen Fassung
nicht übersteigt, können die Seniorencard (9 erhalten.
Sofern das monatliche Nettoeinkommen die festgesetzen
Kosten zuzüglich eines eineinhalbf achen Barbetrages
nach E 21 Abs. 3 Bundessozi"alhilfegesetz nicht über-
steigt, besteht die Berechtigung zum Erhalt der Senioren-
card (A). Bei den monattichen Kosten f Ür die Einrichtung
sind die Zuschüsse nach dem Pflegeversicherungsgesetz
und vergleichbare Leistungen anzurechnen.
(6)
* Stand: 01 .O7. 1 999

53
(Vergünstigungen)
1. Erwachsenen hilclt ' ng
a) Volkshobhschulen,
Seniorencard A)
Sieniorencard (S)
b) StudienProgramm
Seniorencard (A)
Seniorencard 6)
Fami I ien bi I d un gsstätte
' 25 7o Gebührenermäßigung *
50 % Gebührenermäßigung *
für Seniorinnen und Senioren
; Gebührenbef reiung
Gebührenbef reiung
i
Die entstehende Gasthörergebühr wird jeweils von
dem Vertragspartner für Personen aus seinem Zustän-
dig keitsbereich den Einrichtungen erstattet. Für bei-
getretene Gebietsköt'perschaften nach 5 4 Abs' 3 gilt
dies entsprechend
2. Theaterbesuche (Staatstheater Darmstadt, Theaterring
Dieburg (stadt Dieburg), halbNeun-Theater, TAP)
Seniorencard (A) Gutscheine für insg'
3 Veranstaltungen
Gutscheine für insg.
5 Veranstaltungen
Seniorencard (S)
je Kalenderjahr und Karten der sog. mittleren Preiskatego'
rie (2. B. Staatstheater Darmstadt ab Platzgruppe 3).
*mit Ausnahme von Studienfahrten und dgl.

Eine Übertragung der Gutscheine ins nachfolgende Kalen-
derjahr ist für die ersten drei Monate möglich. Für die Be-
rechtigung ist der Gutschein zusammen mit der Sen ioren-
card uot^l"gen. Die Abrechnung der Gutscheine ein-
schließlich (ostenübernahme erfolgt durch die zuständigen
stellen der wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. des Land-
kreises Darmstadt-Dieburg' monatlich entsprechend dem
Wohnsitz desider Berechtigten mit den Trägern des Staats-
theaters Darmstadt, des Theaterrihgs Dieburg (Stadt Die-
burg), des halbNeun-Theaters, des TAP. Für die Gestaltung
der Gutscheine ist das Muster nach Anlage ll maßgebend.
3. Für den Bereich der übrigen unter kommunaler Träger-
schaft vorgehaltenen Freizeit-, Kuttur- und Bildungsein-
richtungen wird folgendes vereinbart:
a) Frei- und Hallenbäder einschließlich Wellenbädei, Mu-
seen, Tiergärten
Seniorencard (A)
Seniorencard (S)
b) Büchereien, Bibliotheken
Seniorencard (A)
Seniorencard (S)
50 o/o Gebührenermäßigung
Gebührenbef reiung
Gebührenbef reiung
Gebuhren bef reiung
lnhaberlnnen der Seniorencard erhalten ein Verzeichnis über
die Einrichtungen, fyt die die Vergünstigungen nach 5 3 ge-
währt werden. Bei Anderungen wird das Verzeichnis aktuali-
siert.

' ---i . r-
(1)
s4
(Beitritt vo n Gebietskörperschaften'
Anpassiung von Ortsrecht)
Die Vertiagspartner streben den rechtsverbindtichen Bei-
tritt der Städte und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-
Dieburg an. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg leitet die
notwendigen Maßnahmen in die Wege.
Beitretende Städte/Gemeinden müssen sämtliche (auch
künftig zu errichtende) Einrichtungen - soweit vorhanden -
im Sinne von 5 3 Zitter 3 fÜr den Geltungsbereich dieser
Vereinbarung öffnen und dazu, falls erforderlich, die maß-
gebenden nutzungs- und gebührenrechtlichen V:orausset-
zungen herstellen. 5 6 Abs. 3 gilt entsprechend.
Den rechtsverbindlichen Beitritt von Gebietskörperschaften
nach Abs. 1 zeigt der Landkreis Darmstadt-Dieburg un-
verzüglich bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt an. Die
Anzeige enthätt ein Verzeichnis für: die nach S 3 Zitter 3
geltenden Vergünstigungen.
Der Beitritt von weiteren Gebietskörperschaften über Abs.
t hinaus ist möglich. Hierzu bedarf es jedoch des Einver-
nehmens zwischen den Vertragsparteien (Wissenschafts-
stadt Darrnstadt, Landkreis Darmstadt-Eieburg) und einer
Anhörung der beigetretenen Städte und Gemeinden im
Landkreis Darrnstadt-Dieburg. tm Falle eines Beitritts er-
weitert sich der Geltungsber.eich der Vereinbarung (5 1
Abs. 1) um das Gebiet der beitretenden Gebietskörper-
schaft.
(2)
(3)

(41 Zur Ertüllung des Anspruchs aus g 3 Zitter 1 Buchstabe a)
verpflichten sich die Vertragspartner, umgehend - soweit
erforderlich - die nutzungs- und gebührenrechtlichen Vor-
aussetzungen herzustellen und insbesondere den uneinge-
. schränkten Zugang der Seniorencardinhabertnnen im Gel-
tungsbereich dieser Vereinbarung fur die Einrichtungen
nach E 3 Zitfer 3 nach Maßgabe der nutzungsrechtlichen
Bestim mun gen sicherzustel len.
55
(Antragstellung)
(1 ) Die Anträge auf Erteilung der Seniorencard nimmt die
Wohnsitzgemeinde der Antragstellerlnnen entgegen. Es
wird ein Antragsvordruck gemäß Anlage lll verwendet.
(2) Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden prüfen die
Anträge nebst Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständig-
keit, stellen das Ergebnis in einen Bestätigungsvermerk
fest und leiten sie dem Büro für SENIOREN, Sozialplanung
beim Landkreis Darmstadt-Dieburg zu. Die Erteilung der
Seniorencard ist ausgeschlossen, wenn die Wohnsitzge-
meinde dieser Vereinbarung nicht beigetreten ist. Entspre-
chendes gilt für beigetretene Gebietskör'perschaften nach
5 4 Abs. 3.
56',
(Vertahren, Finanzierung, Kosten)
(1 ) Die Verantwor.tlichkeit für die Herstellung der Seniorencard
, W und /S/ nach Maßgabe des Musters unter Anlage I liegt
beim Büro für SENIOREN, Sozialplanung des Landkreises
Darmstadt-Dieburg. Das erforderfiche Datenmaterial wird
von der Wissenschaftsstadt Darmstadt für ihren Bereich
unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Belange zur
Verfugung gestellt.

(2)
'ld Aufgaben nachEine Übertragung von Zuständi'gkeiten ut
g 24 des Gerrirr, über die kommunale Gemeinschafts-
arbeit wird nicht begründet. In der Rechtswirkung nach
Außen'bleiben die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
Landkreis Darmstadt-Dieburg Träger der Aufgaben nach
dieser Vereinbarung
Ein finanzieller Ausgleich zwischen den vertragspartnern
f;; ;i;;r;h 5 3 in Anspruch genommenen Versünstisun-
gen findet nicht statt. lm Geltungsbereich dieser Verein-
barung können die Inhaberlnnen der seniorencard A) und
/s/ wahlweise die Einrichtungen in Anspruch nehmen' die
GegenstandVons3dieserVereinbarungsind.
Die dem Landkreis Darmstadt-Dieburg nach Abs. 1 ent-
stehenden finanziellen Aufwendungen für die Herstellung
werden auf Nachweis und in Höhe des auf sie entfallehden
Anteils von der Wissenschaftsstadt Darmstadt erstattet'
Eine Erstattung von Aufwendungen über die Herstellungs-
kosten fÜr die Seniorencard hinaus findet nicht statt'
: 97
tt'
(Ubergangs-undSchlußbestimmungen)
. -t--
(1 ) Die Inhaberlnnen des seniorenausweises .der wissen-
schaftsstadt Darmstadt erhalten ohne gesonderten Antrag
die Sen iorencard A)' Gleiches gilt für die Inhaberlnnen des
Seniorenausweises des Landkreises Darmstadt-Dieburg,
sofern oie ieweilige Gemeinde/Stadt dieser Vereinbarung
nach Maßgabe des 5 4 beigetreten ist'
(21 lm laufenden Jahr vor Inkrafttreten oder Beitritt zu dieser
Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Seniorenausweis
gewährteVergünstigungenwerdenaufdienachdieser
Vereinbarung zu gewahrenden VergÜnstigungen angerech-
net.
(3)
{4)

(3) Jede Vertragspartei, einschließlich der beigetretenen Ge-
bietskörperschaften, kann Inhaberlnnen der Sen iorencard
A) oder der Seniorencard /S/ weitergehende Vergünsti-
gungen über 5 3 hinaus gewähren.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungül-
tig sein, so bleibt diese Vereinbarung im übrigen gleich-
wohl gultig. In einem solchen Fall ist die ungultige Bestim-
mung durch eine Zusalzvereinbarung so umzudeuten oder
zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung
beabsichtigte Zweck erreicht wird'
58
(lnkrafttreten, öffentliche Bekanntmachung)
Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Stadtver-
ordnetenversammtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
und des Kreistages des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.O7.2OOO in
Kraft. Zugleich verlieren die jeweiligen Bestimmungen die
Seniorenausweise betreffend ihre Gültigkeit
Diese Vereinbarung ist in ihrem vollen Wortlaut nach den
maßgebenden Bestimmungen der ieweiligen Hauptsatzung
der Vertragsparteien öffentlich bekannt zu machen. Das
Gleiche gilt für die beigetretenen Gebietskörperschaften.
(1)
(2)
(3)
l0

;l
59
(Laufzeit, Kündigung)
(1 ) Die Vereinbarung wird fur die Dauer von 1 Jahr abge-
schlossen.
Über die Yerlängerung wird nach vorlage eines Erfahrungs-
berichtes entschieden-
Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wictiti-
gem Grunde bleibt unberührt. Einen wichtigen Grund stellt
die fortgesetzte und schuldhafte Verletzung von Rechten
und Pflichten aus dieser Vereinbarung dar'
(21 Unter den gleichen Voraussetzungen wie im Abs. t steht
den beigetretenen Gebietskörperschaften ein Kündig'ungs-
recht zu. Die Frist nach Abs. 1 beginnt ab dern Beitritt zu
lauten. lm Fall der KÜndigung gilt die Vereinbarung für die
übrigen Beteiligten weiter.
Beigetretenen Städten und Gemeinden'kann insbesondere
dann fristlos gekundigt werden, wenn sie vorhandene
Einrichtungen nicht im Sinne von 5 3 Seniorencardinhabe-
rlnnen tuiV"ttügung stellen.
j,
Die Kündigung gegenüber,einer beigetretenen Stadt oder
Gemeinde bedarf des Einvernehmens der Vertragsparteien
und wird ggf.vom Landkreis Darmstadt:Dieburg ausge-
sprochen.
(3)
(41
t1

Wissensch aftsstadt D armstaclt:
Darmstadt,
' i 6r-d Giünewaldt, Sozialdezernent
Landkreis Darmstadt-Diebu rg :
Dar:mStadt,
Alfred Ja,koubek, Landrat Cetine Fries' Erste Kreisbeigeordnete
'a
n

anlage 1

3781 Zeichen

Anbieter /-innen  Vergünstigung  
Akademie für Tonkunst 
(Ludwigshöhstraße 120, Darmstadt) 
Erlass des Unterrichtsentgeltes   
Altstadtmuseum Hinkelsturm 
(An der Lindenhofstraße, Darmstadt) 
Ermäßigung um 50 % auf den regulären 
Eintrittspreis für Erwachsene; Kinder werden in 
der Regel frei eingelassen 
Bessunger Knabenschule e. V. 
(Ludwigshöhstraße 42, Darmstadt) 
50 % Ermäßigung auf den regulären 
Eintrittspreis 
Centralstation 
(Im Carree, Darmstadt) 
Ermäßigung von 50% auf alle Veranstaltungen, 
bei denen die Centralstation als Veranstalter 
auftritt 
Citydome Darmstadt GmbH & Co. 
KG 
(Darmstädter Innenstadt) 
Ermäßigter Eintrittspreis von einheitlich 5,50 
Euro für das reguläre Kinoprogramm in 2D der 
Kinos Helia, Festival, Pali und Rex  
Darmstadt City-Marketing 
(Im Carree 1, Darmstadt)  
Ermäßigung um 1 Euro bei  1-stündigen 
Führungen, bei 2-stündigen Führungen um 2 
Euro (regulärer Preis 5 bzw. 7 Euro) 
Evangelische Kirche in Hessen und 
Nassau (EKHN) 
(Darmstadt)  
50% Ermäßigung bei Orgelkonzerten in der 
Pauluskirche 
50% Ermäßigung bei Konzerten der Kantorei, 
Lesungen und Jazzkonzerten in der Stadtkirche 
Freier Eintritt für Veranstaltungen im Offenen 
Haus sowie 30% Ermäßigung auf Seminare 
Hessisches Landesmuseum 
(Kirchenallee 88, Darmstadt) 
 
Ermäßigung des Eintrittspreises auf 4 €; für 
Sonderveranstaltungen gelten andere Preise 
Freier Eintritt für den Besuch der Abt. 
Schriftguss, Satz- und Druckverfahren in der 
Außenstelle Kirschenallee 88 Freier Eintritt für 
Besuch Abt. Schriftguss, Satz- und 
Druckverfahren in der Außenstelle 
Kirschenallee 88  
Jazzinstitut 
(Bessunger Straße 88D, Darmstadt)  
Ermäßigter Eintrittspreis von 3 € an der 
Abendkasse auf alle Konzerte. 
Katholisches Dekanat 
(Darmstadt)  
St. Ludwig: 50 % Ermäßigung auf Kirchkonzerte  
Katholisches Bildungszentrum: Vorträge sind 
kostenfrei 
Übersicht über die Leistungen der Teilhabecard ab 01.01.2015

Kunsthalle Darmstadt 
(Steubenplatz 1, Darmstadt)  
Freier Eintritt 
Konzertchor Darmstadt e. V. 50% Ermäßigung auf alle Eintrittskarten 
Literaturhaus 
(Kasinostraße 3, Darmstadt)  
Ermäßigung des Eintrittspreises auf 4 € 
Mathildenhöhe – Museum 
Künstlerkolonie 
(Olbrichweg 15, Darmstadt)  
Ermäßigter Eintritt für Arbeitslose und 
Leistungsempfänger Hilfe zum Lebensunterhalt 
bzw. Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung (SGB XII), 
Asylbewerberleistungsgesetz: 3 Euro anstatt 5 
Euro 
Familienkarte (zwei Erwachsene mit Kindern):  
6 Euro anstatt 10 Euro  
Freier Eintritt für Kinder bis 11 Jahre  
 
Nachbarschaftsheim e.V. 
(Schlösschen im Prinz-Emil-Garten, Darmstadt) 
Ermäßigung um 2 Euro für Erwachsene für alle 
Kulturveranstaltungen 
Nonstock-Festival  
(Fischbachtal Landkreis Darmstadt-
Dieburg) 
(www.nonstock.de) 
50%-Ermäßigung an der Abendkasse auf 
Tages- sowie Wochenendtickets. 
Alle Preise verstehen sich inkl. Camping-
Gebühr 
Darmstädter 
Residenzfestspiele e. V. 
50% Ermäßigung auf alle Eintrittskarten 
Schlossmuseum und Prinz-Georg-
Palais (Großherzoglich-hessische 
Porzellansammlung) 
(Marktplatz 15 und Sabaisplatz 1 Darmstadt)  
Ermäßigter Eintritt: 2,50 Euro anstatt 4 Euro 
Staatstheater 
(Georg-Büchner-Platz 1, Darmstadt)  
Ermäßigter Eintritt für alle Berechtigten 
(unabhängig vom Alter) auf die meisten 
Veranstaltungen: Schauspiel ab 4,25 Euro, 
Oper ab 4,50 Euro 
Stadtbibliothek 
(Große Bachgasse 2, Darmstadt)  
Erlass Jahresgebühr  
Städtische Bäder Freier Eintritt 
Vivarium Darmstadt Freier Eintritt

(Schnampelweg 5, 64287 Darmstadt)  
Volkshochschule 
(Große Bachgasse 2, Darmstadt)  
50 % Ermäßigung auf Kursentgelt 
Weitsicht-Festival 
Freikartenkontingent für das Festival 2015 
(Kartenausgabe ab der 37. KW 2015 im Bürgerberatungs- 
und Informationszentraum, Stadtforyer, Luisenplatz 5a)

anlage 5

944 Zeichen

Seniorencard 
 
Hier: Berechnung der Einkommensgrenze 
Gegenüberstellung aktuelle Berechnungsgrundlage/3-f acher Regelsatz 
 
 
Einzelpersonen 
 
- Aktuelle Berechnung: 
 
Grundbetrag (§ 85 Abs. 1 SGB XII) = 782,00 € 
+ tatsächliche KdU   = 
462,00 € 1 
Summe Einkommensgrenze  =      1.244,00 € 
 
- 3-facher Regelsatz: 
 
3-facher Regelsatz (391,00 €) =  1.173,00 € 
Summe Einkommensgrenze  = 1.173,00 € 
 
 
 
 
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 
 
- Aktuelle Berechnung: 
 
Grundbetrag (§ 85 Abs. 1 SGB XII) = 782,00 € 
+ Familienzuschlag   = 274,00 €  
+ tatsächliche KdU   =  
545,00 € 1 
Summe Einkommensgrenze  =      1.601,00 € 
 
 
- 3-facher Regelsatz: 
 
3-facher Regelsatz (391,00 €) =  1.173,00 € 
+ Familienzuschlag   =    274,00 € 
Summe Einkommensgrenze  = 1.447,00 € 
                                                
1 Mieten orientieren sich hier beispielhaft an den ak tuell geltenden Höchstgrenzen in Darmstadt, Stand 1 0/2014

anlage 4

2615 Zeichen

Gegenüberstellung der Leistungen der verschiedenen Vergünstigungssysteme 
Art der Vergünstigung Seniorencard 
(Kategorie „A“) Kinderreiche Familien Teilhabecard 
Akademie für Tonkunst  - - Erlass des Unterrichtsentgeltes  
Altstadtmuseum Hinkelsturm  - - Ermäßigung um 50%  
Bessunger Knabenschule e. V.  - - Ermäßigung um 50%  
Centralstation Darmstadt  - - Ermäßigung um 50%  
Citydome Darmstadt GmbH & Co. 
KG - - 
Ermäßigter Eintrittspreis von 
einheitlich 5,50 € für das 
reguläre Kinoprogramm in 2 D 
der Kinos Helia, Festival, Pali 
und Rex 
Darmstadt City-Marketing - - Ermäßigung bei 
Stadtrundführungen 
EKHN - - 
Ermäßigung um 50% für 
Orgelkonzerte in der 
Pauluskirche, Konzerten der 
Kantorei und Lesungen sowie 
Jazzkonzerten in der 
Stadtkirche; freier Eintritt im 
Offenen Haus sowie Ermäßigung 
um 30 % für Seminare 
Hessisches Landesmuseum Auf Anfrage - 
Ermäßigter Eintrittspreis 4,00 € 
(Kinder kostenfrei) 
Kostenfreier Eintritt für den 
Besuch der Abt. Schriftguss 
Jazzinstitut  - - Ermäßigter Eintrittspreis 3,00 €  
Katholisches Dekanat - - 
Ermäßigung um 50% für 
Kirchenkonzerte in St. Ludwig; 
Vorträge im katholischen 
Bildungszentrum sind kostenfrei 
Kunsthalle Darmstadt  - - Kostenfreier Eintritt  
Konzertchor Darmstadt  - - Ermäßigung um 50 %

Gegenüberstellung der Leistungen der verschiedenen Vergünstigungssysteme 
Literaturhaus  - - Ermäßigter Eintrittspreis 4,00 €  
Mathildenhöhe – Museum 
Künstlerkolonie Ermäßigter Eintritt 3,00 € - 
Ermäßigter Eintritt 3,00 € 
(Einzelkarte), 6,00 € 
(Familienkarte), freier Eintritt für 
Kinder bis 11 Jahre 
Nachbarschaftsheim - - 
Ermäßigung um 2,00 € für 
Erwachsene für alle 
Kulturveranstaltungen 
Nonstock-Festival - - 
Ermäßigung um 50% an der 
Abendkasse (inkl. Camping-
Gebühr) 
Residenzfestspiele    Ermäßigung um 50 %  
Schlossmuseum  Ermäßigter Eintritt 2,50 €  - Ermäßigter Eintritt 2,50 €  
Stadtbibliothek  Gebührenbefreiung  - Gebührenbefreiung  
Städtische Hallen - und Freibäder 
(außer Jugendstilbad) 
Kostenfreier Eintritt 
(unbegrenzt) 
30 freie Eintritte + 1 
Begleitperson Kostenfreier Eintritt (unbegrenzt)  
Theaterbesuche 
3 Gutscheine für kostenfreie 
Besuche (Staatstheater, 
halbNeun-Theater) 
1 Gutschein pro Quartal  + 
Begleitperson (Staatstheater, 
Kikeriki-Theater, Hoff Art 
Theater, Mollerhaus, 
Nachbarschaftsheim Prinz-
Emil-Garten) 
Ermäßigter Eintritt 
(Staatstheater) 
VHS  25%  Gebührenermäßigung  - 50% Gebührenermäßigung  
Vivarium Ermäßigter Eintritt 3,50 € Kostenfreier Eintritt + 1 
Begleitperson Kostenfreier Eintritt 
Weitsicht-Festival - - 90 Freikarten für das Weitsicht -
Festival 2015

Beratungsverlauf (4)

TOP 496
TOP 11
TOP 56
TOP 77

Orte (13)

  • Ludwigshöhstraße 120
  • Lindenhofstraße
  • Kirschenallee 88
  • Bessunger Straße 88D
  • Kasinostraße 3
  • Große Bachgasse 2
  • Steubenplatz 1
  • Olbrichweg 15
  • Marktplatz 15
  • Schnampelweg 5
  • Luisenplatz 5a
  • Rodgaustraße
  • Im Carree 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0401
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.10.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00