BV3/111/2025
Bauantrag, Fleher Straße 70 - Neubau eines Mensagebäudes für die Bonifatius-Schule und die Sternwartschule
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Beschlussvorlage
3396 Zeichen
BV3/111/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Fleher Straße 70 - Neubau eines Mensagebäudes für die Bonifatius- Schule und die Sternwartschule Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans 5374/027, der für das Vorhabengrundstück straßenseitig Fluchtlinien festsetzt. Die weitere planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Die Beschlussvorlage SCHUA/006/2025 zur Herbeiführung eines Ausführungs - und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt "Neubau von 2 Mensen mit Ausgabeküche für den Doppelstandort Fleher Straße 70 und Im Dahlacker 15, 40223 Düsseldorf" wurde am 11.02.2025 in der Bezirksvertretung vorgestellt und am 26.02.2025 im Rat einstimmig beschlossen. Auf dem Baugrundstück befinden sich die Bonifatius -Schule (KGS Fleher Straße 70) und die Sternwartschule (GGS Im Dah lacker 15), welche sich sowohl den gemeinsamen Schulhof als auch die Aula und die Turnhalle teilen. Die Notwendigkeit einer baulichen Erweiterung des Schulstandortes durch ein Mensagebäude ergibt sich aus der Erhöhung der Zügigkeit der Sternwartschule vo n zwei auf drei Züge sowie dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Derzeit erfolgt die Essensversorgung beider Schulen dezentral in den jeweiligen Seite 2 Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS). Parallel zur südlichen Grundstücksgrenze ist ein bis zu zweig eschossiges Mensagebäude mit Flachdach geplant. Ein eingeschossiger Küchenbereich soll direkt an die vorhandene Turnhalle angebaut werden. Im Sockelgeschoss ist der Mensabereich der Sternwartschule und die Aufwärmküche geplant. Die Mensa der Bonifatius -Schule mit Außenterrasse soll im Erdgeschoss untergebracht werden. Begründung: Die im Bebauungsplan vorgegebene Fluchtlinie wird durch das Bauvorhaben nicht berührt, die Erteilung einer Befreiung ist daher nicht erforderlich. Das Mensagebäude fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der Umgebung ein. Der geplante Mensaneubau mit einer maximalen Gebäudehöhe von 8,07 m bleibt 0,97 m unter der Traufhöhe der angrenzenden Sporthalle und gliedert sich als zweigeschossiger Baukörper in der Höhe in die ein - bis dreigeschossigen bestehenden Schulgebäude ein. Auch hinsichtlich der Kubatur passt sich das Vorhaben in die bestehende Gebäudestruktur auf dem Schulgrundstück ein. Nachrichtlich: Für das Vorhaben müssen sieben satzungsgeschützte Bäume. Hierfür werden Ersatzpflanzungen auf dem Schulgrundstück in Abstimmung mit dem Gartenamt vorgenommen. Die Dachfläche wird begrünt und mit einer Photovoltaikanlage versehen. Das Hauptgebäude der Bonifatius-Schule steht unter Denkmalschutz. Die geplanten Maßnahmen werden mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt. Anlagen: Katasterplan Luftbild Auszug B-Plan 5374-027 amtlicher Lageplan Ansicht Nord-West Ansicht Nord-Ost Ansicht Süd-Ost Schnitt A-A Schnitt B-B Außenanlagenplan Baumfällplan Perspektive
Schnitt A-A
5 Zeichen
12,39
Außenanlagenplan
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(35.01) Sockelgeschoss OKF 35.50 INTERN Neubau r t * Mensa f Ben E ur , $ (37 36) v Y Winkelstützwand Y N u N Mauer Bestand OKiM Mauer (36.12) 7 Zaunhöhe (38.01) I BE _—— x m ann mn m nn nn Te u) lm ud), mn — BEARBEITUNGSGRENZE
Schnitt B-B
497 Zeichen
Bi. —_ 24,36 nn E m FZ Ar — 935 = N — n zn 8,57 u . ““ Fe . ‘ L " o a 4 SQ . SE N. Di N © sätig T Ti TTT rl ec IM | — IT | | | Ei | | | ; | Windfang / Eingang Bonifatiusschule r Io EUVIPV |] 8 | * ie I | | | 1 7 4,00 | | | 5.00 z | | | Foo 7 + | 8 L | N | | Il z Si a0 h 2a 2,84 ® | 2 2] 5 1—— ee | | 8 Mo * | © | o 2 | n | | @ o| | 3 Ei | 8 | Spülen (Schwarzbereich) 3 | Flur | 8 PuMi Lager Windfang JEingang Sternwartschule ® s| | S | n | 0,00 135.50 unmn | | | | x x en v er 2 a - = x „ a 7.78
amtlicher Lageplan
896 Zeichen
3780 Bahtinags82 eo / a7 (Pfaste“ u3s77 ec \ u 3 “nicht Gegenstand s“.des Bauauntrages U WH 4126 Lichtschacht A _ Denkmalschutz Denkmalnummer: 05111000 A 1420 6) N r [4 OKBr. Mauerkrong Sta nicht Gegenstand | / * _ des Bauauntrages — I — Sutzwand YA - / / “ “ & nm Geländer zn —— Denkmalgeschützte Gasbeleuchtung e _— —. Stellplatzsatzung % Lichtsatzung N Mauerkrone 38.37 BEN —ar I 5550 N u x » Mauerkrone 38.09 ” - E77) - Unbefestigte Grünfläche _ —- ” 35 - ‚ : © unlen 966 °F = 1.0 zK= am 6) se ss mr 4 v . IN neuer Fallschutzbereich, \ mit Spielschiff ‚Ahom Um 2x 0,71 0,55m K= im - - Bonifatius-Grundschule 3 A x a , «lettergerüste Zaunhöfle 40.1544, «357 Flur 12 z 34 Grünflächel unbefestigt Y Anam >52 #2] Us 1,tm -3573 I "Kim Ir ” ir Ev PP 822 3563 Hancbaltor 9 , Y a2 f Zaunhöhe 3.22" u? 35% J a Tischtennis \ EN Ur1,10 / Km 554 asjellS yayald Flur 13
Baumfällplan
203 Zeichen
N N Im Planungsraum "Zufahrt" sind keine satzungsgeschützen Bäume vorhanden..“ SS 4 © 4 Li if iur; = I N IN IN nn u - N Ze————m—— m — nn — —_ © N \_ Ber « BEARBEITUNGSGRENZE — __Mauerkrone 36.13
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/111/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 07:04