2509/2023
Strukturförderfonds der Stadt Köln - Förderung des Kölner Arbeitskreises Bürgerschaftliches Engagement
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Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds für den Kölner Arbeitsktreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE)
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Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 1. Ziel und Zweck der Zuwendung Die sechs Kölner Vermittlungsagenturen, die im Kölner Arbeitskreis Bürgerengagement (KABE) zusammengeschlossen sind, erbringen freiwillige kommunale Leistungen für das Dezernat der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 2. Was kann gefördert werden? Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2023 nicht berücksichtigte Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine- Krieges). 3. Wer erhält eine Zuwendung? Antragsberechtigt sind die Ehrenamtsagenturen, die im Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE) zusammen geschlossen sind und die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung durch das Dezernat der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln erhalten. Hierbei handelt es sich um: Büro für Bürgerengagement (Arbeiterwohlfahrt-Kreisverband Köln e.V.) Ceno und die Paten e.V. (Der Paritätische Wohlfahrtsverband) Kölner Freiwilligen Agentur e.V. (Der Paritätische Wohlfahrtsverband) Kölsch Hätz (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.) Mensch zu Mensch (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.) SkF-Börse für bürgerschaftliches Engagement (Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.) Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung aus kommunalen Mitteln erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten Zuschüssen, bei der beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch Fördermittel des Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht bezogen auf diese Zuschüsse keine Berechtigung zur Antragstellung. Antragsberechtigt ist nicht, wer im Jahre 2023 vom Dezernat der Oberbürgermeisterin keine kommunale Förderung erhält. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch, wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2023 bewilligt werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten. 4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung? Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023. Die Fördermittel stehen für das Jahr 2023 zur Verfügung und die Förderung muss bis zum 31.12.2023 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der Förderzeitraum wird auf den 01.01.2023 bis 31.12.2023 festgelegt. Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale Zuschüsse von KABE im Jahr 2023 vom Dezernat der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln. Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche Mittel bis zu einer Höhe von maximal 5% der ursprünglichen Gesamtfördersumme beantragt werden. Für das Jahr 2024 wird gegebenenfalls eine gesonderte Richtlinie zu gegebener Zeit veröffentlicht. Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kostensteigerungen werden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden 5. Verfahren Antragstellung Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist antragsgebunden. Anträge sind bei der Dienststelle zu stellen, die auch den ursprünglichen Zuschuss für 2023 bewilligt. Die Förderung kann im Jahr 2023 laufend beantragt werden. Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind. Anträge sind zu richten an: Büro der Oberbürgermeisterin, Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE) ehrenamt@stadt-koeln.de Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: - Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal und/ oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges - Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen - Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der steigenden Kosten ergriffen werden - Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen - Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt beziehungsweise bezogen wurden/werden. Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Bewilligung Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat. Verwendungsnachweis Die Fördermittelnehmenden bestätigen im Verwendungsnachweis die zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2024 vorzulegen. Die Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 6. Schlussbestimmung Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung an die KABE-Agenturen in Kraft.
Mitteilung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/OB-1 OB/13 Vorlagen-Nummer 17.08.2023 2509/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 Hauptausschuss 13.11.2023 Strukturförderfonds der Stadt Köln - Förderung des Kölner Arbeitskreises Bürgerschaftliches Engagement Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt Köln freiwillige kommunale Leis- tungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine- Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen ziel- gerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der Personalkosten (im Zu- wendungsbescheid für 2023 nicht berücksichtigte Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine-Krieges). Insgesamt wurden durch den Rat der Stadt Köln 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit Vorlage des Finanzausschusses 3876/2022 wurden die vom Rat für die Haushaltsjahre be- schlossenen Mittel für einen Strukturförderfonds auf die Dezernate aufgeteilt. Hiervon erhielt das Dezernat der Oberbürgermeisterin 285.000 €, die durch das Amt für Integration und Viel- falt verwaltet werden. Im Dezernat der Oberbürgermeisterin übernehmen neben den über das Amt für Integration und Vielfalt betreuten Vereine und Organisationen die sechs Ehrenamts-Agenturen, die im Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE) zusammengeschlossen sind, ebenfalls freiwillige kommunale Leistungen. Die KABE-Agenturen beraten Interessierte, die ein Ehrenamt übernehmen möchten und vermitteln sie in ein geeignetes ehrenamtliches En- gagement. Hierfür erhalten die Agenturen institutionelle Förderungen, die von der Kommunal- stelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE) verwaltet werden. Den KABE-Agenturen wird daher ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt, aus dem Budget des Dezernates der Oberbürgermeisterin Strukturfördermittel zu beantragen. Das entsprechende Förderkonzept liegt dieser Mitteilung bei. gez. Reker Anlage: Förderkonzept
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2509/2023
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 17.08.2023
- Erstellt
- 04.08.2023 11:48