Mandari Insight

2509/2023

Strukturförderfonds der Stadt Köln - Förderung des Kölner Arbeitskreises Bürgerschaftliches Engagement

Mitteilung Hauptausschuss 17.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.11.2023, TOP 2.1.1

Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds für den Kölner Arbeitsktreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE)

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Hauptausschuss

· application/pdf

Ansehen

Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds für den Kölner Arbeitsktreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE)

5973 Zeichen

Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des 
Dezernates der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln zur Abmilderung der 
steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im  
Jahr 2023 
 
1. Ziel und Zweck der Zuwendung 
Die sechs Kölner Vermittlungsagenturen, die im Kölner Arbeitskreis 
Bürgerengagement (KABE) zusammengeschlossen sind, erbringen freiwillige 
kommunale Leistungen für das Dezernat der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und  
sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges 
konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen 
zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten 
Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 
 
2. Was kann gefördert werden? 
Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der 
Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2023 nicht berücksichtigte 
Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine- 
Krieges). 
 
3. Wer erhält eine Zuwendung? 
Antragsberechtigt sind die Ehrenamtsagenturen, die im Kölner Arbeitskreis 
Bürgerschaftliches Engagement (KABE) zusammen geschlossen sind und die im 
Jahr 2023 eine institutionelle Förderung durch das Dezernat der Oberbürgermeisterin  
der Stadt Köln erhalten. 
 
Hierbei handelt es sich um: 
 
 Büro für Bürgerengagement (Arbeiterwohlfahrt-Kreisverband Köln e.V.) 
 
 Ceno und die Paten e.V. (Der Paritätische Wohlfahrtsverband) 
 
 Kölner Freiwilligen Agentur e.V. (Der Paritätische Wohlfahrtsverband) 
 
 Kölsch Hätz (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.) 
 
 Mensch zu Mensch (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.) 
 
 SkF-Börse für bürgerschaftliches Engagement (Sozialdienst Katholischer Frauen 
e.V.) 
 
 
Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung aus kommunalen Mitteln erfolgt. Beim 
Erhalt von drittmittelgeförderten Zuschüssen, bei der beispielsweise neben der 
kommunalen Zuwendung auch Fördermittel des Bundes oder des Landes 
weitergeleitet werden, besteht bezogen auf diese Zuschüsse keine Berechtigung zur 
Antragstellung.

Antragsberechtigt ist nicht, wer im Jahre 2023 vom Dezernat der 
Oberbürgermeisterin keine kommunale Förderung erhält. 
 
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden 
Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes 
zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch, 
wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2023 bewilligt 
werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann 
gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten. 
 
4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung? 
Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der 
Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023. Die 
Fördermittel stehen für das Jahr 2023 zur Verfügung und die Förderung muss 
bis zum 31.12.2023 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der 
Förderzeitraum wird auf den 01.01.2023 bis 31.12.2023 festgelegt. 
 
Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale 
Zuschüsse von KABE im Jahr 2023 vom Dezernat der Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln. 
 
Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden 
Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% der 
Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche Mittel bis zu 
einer Höhe von maximal 5% der ursprünglichen Gesamtfördersumme beantragt 
werden. 
 
Für das Jahr 2024 wird gegebenenfalls eine gesonderte Richtlinie zu gegebener Zeit 
veröffentlicht. 
 
Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kostensteigerungen 
werden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt 
sich bei den daraus gewährten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um 
eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den 
Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht 
verbunden 
 
5. Verfahren 
Antragstellung 
Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist antragsgebunden. 
Anträge sind bei der Dienststelle zu stellen, die auch den ursprünglichen Zuschuss 
für 2023 bewilligt. Die Förderung kann im Jahr 2023 laufend beantragt werden. 
Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel 
aufgebraucht sind. 
 
Anträge sind zu richten an: 
Büro der Oberbürgermeisterin, Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung 
Bürgerschaftlichen Engagements (FABE)  
 
ehrenamt@stadt-koeln.de

Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: 
- Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal und/ 
  oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges 
- Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen 
- Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der steigenden  
  Kosten ergriffen werden 
- Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen 
- Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für den  
  gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt beziehungsweise  
  bezogen wurden/werden. 
 
Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere 
Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden Fördermitteln, so ist dies 
unverzüglich mitzuteilen. 
 
Bewilligung 
Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. 
Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass 
dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat. 
 
Verwendungsnachweis 
Die Fördermittelnehmenden bestätigen im Verwendungsnachweis die 
zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden Vordrucks. 
Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2024 vorzulegen. Die Belege sind über 
einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 
 
6. Schlussbestimmung 
Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung an die KABE-Agenturen in Kraft.

Mitteilung Hauptausschuss

2300 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-1 
OB/13 
Vorlagen-Nummer          17.08.2023 
 2509/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 
Hauptausschuss 13.11.2023 
 
Strukturförderfonds der Stadt Köln - Förderung des Kölner Arbeitskreises 
Bürgerschaftliches Engagement 
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt Köln freiwillige kommunale Leis-
tungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-
Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen ziel-
gerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten Strukturförderfonds zur 
Verfügung gestellt. 
 
Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der Personalkosten (im Zu-
wendungsbescheid für 2023 nicht berücksichtigte Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der 
Energiekosten (in Folge des Ukraine-Krieges). 
 
Insgesamt wurden durch den Rat der Stadt Köln 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit 
Vorlage des Finanzausschusses 3876/2022 wurden die vom Rat für die Haushaltsjahre be-
schlossenen Mittel für einen Strukturförderfonds auf die Dezernate aufgeteilt. Hiervon erhielt 
das Dezernat der Oberbürgermeisterin 285.000 €, die durch das Amt für Integration und Viel-
falt verwaltet werden. 
 
Im Dezernat der Oberbürgermeisterin übernehmen neben den über das Amt für Integration 
und Vielfalt betreuten Vereine und Organisationen die sechs Ehrenamts-Agenturen, die im 
Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE) zusammengeschlossen sind, 
ebenfalls freiwillige kommunale Leistungen. Die KABE-Agenturen beraten Interessierte, die 
ein Ehrenamt übernehmen möchten und vermitteln sie in ein geeignetes ehrenamtliches En-
gagement. Hierfür erhalten die Agenturen institutionelle Förderungen, die von der Kommunal-
stelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE) verwaltet 
werden.  
 
Den KABE-Agenturen wird daher ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt, aus dem Budget des 
Dezernates der Oberbürgermeisterin Strukturfördermittel zu beantragen.  
 
Das entsprechende Förderkonzept liegt dieser Mitteilung bei. 
 
gez. Reker 
 
Anlage: Förderkonzept

Beratungsverlauf (3)

04.09.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.11.2023 Hauptausschuss
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2509/2023
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
17.08.2023
Erstellt
04.08.2023 11:48