3888/2018
Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln - Ratsbeschluss vom 20.03.2018 (Vorlagen-Nummer 0342/2018) - Zwischenbericht
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33/332 Vorlagen-Nummer 09.01.2019 3888/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 21.01.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln - Ratsbeschluss vom 20.03.2018 (Vorlagen-Nummer 0342/2018) - Zwischenbericht Die Verwaltung hat die im Ratsbeschluss vorgesehene Projektgruppe eingerichtet. Zunächst wurden die vom Projekt umfassten Personen ermittelt, die 1104 Fälle zum 01.11.2018 aus der normalen Sachbearbeitung herausgenommen, in die Projektgruppe überführt und mit der vorgesehenen Kate- gorisierung begonnen. Nach externer Besetzung der beiden Stellen durch zwei Sozialpädagoginnen hat die Projektgruppe ihre inhaltliche Arbeit zum 01.10.2018 aufgenommen. Im Rahmen der im Ratsbeschluss vorgesehenen Kategorisierung wurden 151 Fälle geprüft. Von die- sen Fällen waren 13 % grün (Bleiberechtsvoraussetzungen werden überwiegend erfüllt), 71 % gelb (Bleiberechtsvoraussetzungen werden noch nicht erfüllt) und 16 % rot (Voraussetzungen werden nicht erfüllt und mit Erfüllung ist auch dauerhaft nicht zu rechnen). In den grünen Fällen wurde bereits in einem Fall eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, in 20 Fällen ist mit der Erteilung noch in 2018 zu rech- nen. Die im laufenden Vorsprachegeschäft als „rot“ identifizierten Fälle werden aus dem Projekt her- ausgenommen. In diesen Fällen wird das gesetzliche Rückführungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Kategorisierung hat sich gezeigt, dass der zeitliche Aufwand für diese Einteilung groß ist. Die erforderlichen Parameter wurden bislang in den Akten nicht gesondert erfasst und daher ist eine Entscheidung erst nach Sichtung der im Falle der Langzeitgeduldeten umfangreichen Akten möglich. Die Verwaltung geht anhand der bisher untersuchten Fälle davon aus, dass ein Anteil von 70 % der Fälle der Kategorie „gelb“ zuzuordnen ist. Innerhalb dieser gelben Gruppe scheitert ein Bleibe- recht in der Regel an den gesetzlichen Vorrausetzungen der Passbeschaffung, Identitätsklärung und/oder Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Die Verwaltung hat daher entschieden, unabhängig von der Kategorisierung bei besonderen Fall- gruppen unverzüglich in die Beratung einzusteigen, um schneller voran zu kommen. Begonnen wird mit den Fallgruppen: • Alleinerziehende • über-60-Jährige • junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren im Übergang Schule/Beruf. Bei diesen Fallgruppen ist die Wahrscheinlichkeit auf „grün“ am größten, da hier zum einen die ge- setzlichen Bleiberechtsvoraussetzungen abgesenkt sind. So sind z.B. Ausnahmen bei der erforderli- chen Lebensunterhaltssicherung wegen der besonderen Lebenssituation möglich. Zum anderen ver- spricht eine aktivierende Beratung schnelle Erfolge. Junge Menschen können motiviert werden, sich durch eigenes Verhalten wie Schulbesuch oder Ausbildung eine Perspektive zu schaffen. 2 Die Verfahren laufen wie folgt ab: Begleitend zu den Vorspracheterminen zur Verlängerung der Dul- dung findet im persönlichen Gespräch eine aktuelle Aufnahme der Ressourcen und Bedarfe der Men- schen statt. In diesem oder einem der Folgegespräche wird ein Integrationsfahrplan vereinbart, der in internen Fallkonferenzen vorbereitet wird. Im Oktober haben bereits 40 Beratungen mit insgesamt 108 Personen stattgefunden. Aktuell sprechen wöchentlich ca. 105 Personen vor. Die konkrete Ausgestaltung der von den Trägern zur erbringenden Leistungen wird zurzeit mit den Trägern auf der Grundlage der inzwischen im Projekt gewonnenen Erkenntnisse abgestimmt. Hinsichtlich der Mittelzuwendungen an die Träger war im Ratsbeschluss eine Überprüfung zum Jah- resende angekündigt, ob der Verteilungsschlüssel angepasst werden soll. Im Haushalt 2019 stehen für die Projektarbeit der Träger erneut 175.000 € zur Verfügung. Nach Vorlage des Sachberichts der Träger zur Verwendung der Mittel zum 31.03.2019 wird die Verwaltung prüfen, ob der Auszahlungs- schlüssel angepasst werden muss. Flankierende Maßnahmen: Die beiden extern eingestellten Sozialpädagoginnen und der der Mitarbeiter des gehobenen nicht- technischen Dienstes nehmen von November 2018 bis Mai 2019 an einer Basis Schulung für Case- Management aus dem Landesprogramm „Einwanderung gestalten“ teil. Diese vermittelt auch interkul- turelle Öffnungsaspekte, die auf allen Ebenen der Beratung im Projekt relevant sein werden. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3888/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.01.2019
- Erstellt
- 23.11.2018 07:34