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A-R/0049/2007

Bürgerinnen und Bürgern einfach zum Recht verhelfen -

Antrag an den Rat 29.11.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 38.6

Originalantrag

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Originalantrag

4946 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2007  
 
 
1 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
26.11.2007 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
 www.spd-muenster.de  
Bürgerinnen und Bürgern einfach zum Recht verhelfen –  
Bürgerfreundliche Verwaltungsverfahren auch in Zuku nft 
sicherstellen!  
 
 
Mit dem Bürokratieabbaugesetz II des Landes NRW kan n das bisher als Regelfall 
vorgesehene Widerspruchsverfahren im Verwaltungsverfahren in Zukunft nur noch in 
wenigen Ausnahmefällen stattfinden. Damit wird eine  unzumutbare Verringerung des 
Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger erzeu gt, die absehbar eine 
Überlastung der Verwaltungsgerichte bewirkt. 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge deshalb beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster bittet die Verwaltung, im  Sinne einer 
bürgerfreundlichen Verwaltung und der weitgehenden Erhaltung der 
verfahrensmäßigen Bürgerrechte, das abgeschaffte Wi derspruchsverfahren 
durch bürgerfreundliche Instrumente (z.B. Erstellung eines Zweitbescheides, 
die Vorabversendung von Bescheidentwürfen, die Mögl ichkeit nicht-formaler 
Widersprüche, das Anhörungsverfahren, das Weglassen  der 
Rechtsbehelfsbelehrung) zu ersetzen. Dabei sollen a lle rechtssicheren 
Möglichkeiten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden, um diese 
bei offensichtlich einfachen Korrekturbedarfen in B escheiden, vor einer Klage 
beim Verwaltungsgericht zu schützen. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster bittet die Verwaltung, zü gig ein Konzept für ein 
Beschwerdemanagement vorzulegen 
 
3. Die Verwaltung informiert den Rat über die Ergebnisse. 
 
 
Begründung:  
 
Zum 01.November 2007 ist das Bürokratieabbaugesetz II in Kraft getreten. Damit hat  
das Land NRW das Widerspruchsverfahren für fast all e Bescheide im 
Behördenverkehr mit dem Land und den Kommunen abges chafft. Aufgabe des 
Widerspruchsverfahrens war es bisher, die Recht- un d Zweckmäßigkeit eines 
Verwaltungsaktes zu überprüfen. Zudem hatte der Wid erspruch oftmals 
aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch war ein wert volles Instrument zur 
nachträglichen Überprüfung von komplizierten Bescheiden.

2 
 
Wer sich zukünftig gegen einen Bescheid wehren will , muss direkt beim 
Verwaltungsgericht klagen. Nach Ablauf der Rechtsbe helfsfrist ist der Bescheid 
bestandskräftig und unanfechtbar. Die SPD kritisier t, dass daher in der Masse der 
Fälle für die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft die  einfache und kostengünstige 
Möglichkeit einer außergerichtlichen Rechtmäßigkeit skontrolle von 
Verwaltungsentscheidungen nicht mehr besteht und so mit der Rechtsschutz für die 
Bürgerinnen und Bürger erheblich verringert wird.  Bei offensichtlichen Fehlern des 
Bescheides oder bei tatsächlicher Veränderung einer Angelegenheit durch Zeitablauf 
erscheint zudem der direkte Klageweg aus Sicht der SPD unangemessen. Die 
bürgerunfreundlichen Folgen des Bürokratieabbaugesetzes II sind u. a.: 
 
• deutliche Mehrarbeit für die Verwaltungsgerichte u nd damit längere 
Wartezeiten bis zu einer Entscheidung 
• Gerichtskostenvorschuss (mind. 75 €) und ggfs. Anw altskosten 
• erhebliche psychologische Hürden des Gerichtsweges  
• Wegfall der aufschiebenden Wirkung  
• Klageweg ist auch bei offensichtlich einfachen Män geln des Bescheides 
erforderlich 
• die Fachkompetenz und der persönliche Kontakt der bescheiderlassenden 
Behörde mit der Bürgerin / dem Bürger geht im Klageverfahren verloren. 
 
Anliegen der SPD ist es, offensichtliche einfache M ängel von Bescheiden im 
praktischen Rechtsverkehr mit der Verwaltung schnel l zu lösen; hierfür sind 
rechtssichere Verfahren zu entwickeln. So könnte di e Verwaltung die 
Rechtsbehelfsbelehrung im vereinfachten Verfahren m it der Zusage eines 
Zweitbescheides versehen, wenn offensichtliche Besc heidmängel auf Hinweis 
beseitigt werden müssen, oder die Rechtsbehelfsbele hrung ganz unterlassen mit der 
Folge, dass Betroffene binnen Jahresfrist Klage erh eben können und der Zeitraum 
einer Tatsachenüberprüfung zumindest verlängert wird. 
 
Um das Ziel einer möglichst bürgernahen und an verf ahrensmäßigen Bürgerrechten 
orientierten Kommunalverwaltung auch nach dem Wegfa ll des gesetzlich 
garantierten Widerspruchsrechts nicht aus den Augen  zu verlieren, muss nach 
Auffassung der SPD-Fraktion ein Beschwerdemanagemen t eingerichtet werden, 
dass trennscharf entlang der verschiedenen Fallgrup pen von Bescheiden 
(Einzelentscheidung/Massenbescheid) auf freiwilliger Basis die notwendigen Schritte 
zur Klärung von Rechtsfragen mit den Bürgerinnen und Bürgern garantiert. 
 
 
Beanka Ganser   Anne Hakenes  Udo Reiter 
Kurt Pölling    Marianne Hopmann  Anne Schulze Wint zler 
Karsten Rahn   Ralf Hubert   Joachim Tonn 
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Beate Vilhjalmss on 
Anika Bergner   Marianne Koch  Holger Wigger 
Hedwig Chudziak   Gaby Kubig-Steltig  Karl-Heinz Wi nter 
Philipp Gabriel

Beratungsverlauf (1)

12.12.2007 Rat
TOP 38.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0049/2007
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37