A-R/0049/2007
Bürgerinnen und Bürgern einfach zum Recht verhelfen -
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Originalantrag
4946 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2007 1 Antrag 26.11.2007 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Bürgerinnen und Bürgern einfach zum Recht verhelfen – Bürgerfreundliche Verwaltungsverfahren auch in Zuku nft sicherstellen! Mit dem Bürokratieabbaugesetz II des Landes NRW kan n das bisher als Regelfall vorgesehene Widerspruchsverfahren im Verwaltungsverfahren in Zukunft nur noch in wenigen Ausnahmefällen stattfinden. Damit wird eine unzumutbare Verringerung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger erzeu gt, die absehbar eine Überlastung der Verwaltungsgerichte bewirkt. Der Rat der Stadt Münster möge deshalb beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster bittet die Verwaltung, im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung und der weitgehenden Erhaltung der verfahrensmäßigen Bürgerrechte, das abgeschaffte Wi derspruchsverfahren durch bürgerfreundliche Instrumente (z.B. Erstellung eines Zweitbescheides, die Vorabversendung von Bescheidentwürfen, die Mögl ichkeit nicht-formaler Widersprüche, das Anhörungsverfahren, das Weglassen der Rechtsbehelfsbelehrung) zu ersetzen. Dabei sollen a lle rechtssicheren Möglichkeiten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden, um diese bei offensichtlich einfachen Korrekturbedarfen in B escheiden, vor einer Klage beim Verwaltungsgericht zu schützen. 2. Der Rat der Stadt Münster bittet die Verwaltung, zü gig ein Konzept für ein Beschwerdemanagement vorzulegen 3. Die Verwaltung informiert den Rat über die Ergebnisse. Begründung: Zum 01.November 2007 ist das Bürokratieabbaugesetz II in Kraft getreten. Damit hat das Land NRW das Widerspruchsverfahren für fast all e Bescheide im Behördenverkehr mit dem Land und den Kommunen abges chafft. Aufgabe des Widerspruchsverfahrens war es bisher, die Recht- un d Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes zu überprüfen. Zudem hatte der Wid erspruch oftmals aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch war ein wert volles Instrument zur nachträglichen Überprüfung von komplizierten Bescheiden. 2 Wer sich zukünftig gegen einen Bescheid wehren will , muss direkt beim Verwaltungsgericht klagen. Nach Ablauf der Rechtsbe helfsfrist ist der Bescheid bestandskräftig und unanfechtbar. Die SPD kritisier t, dass daher in der Masse der Fälle für die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft die einfache und kostengünstige Möglichkeit einer außergerichtlichen Rechtmäßigkeit skontrolle von Verwaltungsentscheidungen nicht mehr besteht und so mit der Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger erheblich verringert wird. Bei offensichtlichen Fehlern des Bescheides oder bei tatsächlicher Veränderung einer Angelegenheit durch Zeitablauf erscheint zudem der direkte Klageweg aus Sicht der SPD unangemessen. Die bürgerunfreundlichen Folgen des Bürokratieabbaugesetzes II sind u. a.: • deutliche Mehrarbeit für die Verwaltungsgerichte u nd damit längere Wartezeiten bis zu einer Entscheidung • Gerichtskostenvorschuss (mind. 75 €) und ggfs. Anw altskosten • erhebliche psychologische Hürden des Gerichtsweges • Wegfall der aufschiebenden Wirkung • Klageweg ist auch bei offensichtlich einfachen Män geln des Bescheides erforderlich • die Fachkompetenz und der persönliche Kontakt der bescheiderlassenden Behörde mit der Bürgerin / dem Bürger geht im Klageverfahren verloren. Anliegen der SPD ist es, offensichtliche einfache M ängel von Bescheiden im praktischen Rechtsverkehr mit der Verwaltung schnel l zu lösen; hierfür sind rechtssichere Verfahren zu entwickeln. So könnte di e Verwaltung die Rechtsbehelfsbelehrung im vereinfachten Verfahren m it der Zusage eines Zweitbescheides versehen, wenn offensichtliche Besc heidmängel auf Hinweis beseitigt werden müssen, oder die Rechtsbehelfsbele hrung ganz unterlassen mit der Folge, dass Betroffene binnen Jahresfrist Klage erh eben können und der Zeitraum einer Tatsachenüberprüfung zumindest verlängert wird. Um das Ziel einer möglichst bürgernahen und an verf ahrensmäßigen Bürgerrechten orientierten Kommunalverwaltung auch nach dem Wegfa ll des gesetzlich garantierten Widerspruchsrechts nicht aus den Augen zu verlieren, muss nach Auffassung der SPD-Fraktion ein Beschwerdemanagemen t eingerichtet werden, dass trennscharf entlang der verschiedenen Fallgrup pen von Bescheiden (Einzelentscheidung/Massenbescheid) auf freiwilliger Basis die notwendigen Schritte zur Klärung von Rechtsfragen mit den Bürgerinnen und Bürgern garantiert. Beanka Ganser Anne Hakenes Udo Reiter Kurt Pölling Marianne Hopmann Anne Schulze Wint zler Karsten Rahn Ralf Hubert Joachim Tonn Wolfgang Heuer Dr. Michael Jung Beate Vilhjalmss on Anika Bergner Marianne Koch Holger Wigger Hedwig Chudziak Gaby Kubig-Steltig Karl-Heinz Wi nter Philipp Gabriel
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0049/2007
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 29.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37