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Erhalt des Biotops auf dem Golfplatzgelände an der Neusser Landstraße/Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße
Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne) AN/1367/2021 vom 09.06.2021
Stand: Am 09.09.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.06.2021 AN/1367/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Erhalt des Biotops auf dem Golfplatzgelände an der Neusser Landstraße/Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße - Anfrage der Grünen zur Sitzung am 17.06.2021 - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, mit Schreiben vom 8. Februar 2021 wurde dem Sportverein Blau-Weiß-Rot 1922 e. V. die Entziehung der Nutzung eines Teils des Golfplatzgeländes an der Neusser Landstra- ße/Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße zum Oktober 2021 mitgeteilt. Die Presse berichtete. Die Bezirksvertretung Nippes hat am 29.04.2021 unter AN/0793/2021 beschlossen: “Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegenschafts- ausschuss und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhan- denen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz genutz- te Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen.” Wir fragen: 1. Warum wurde dem Sportverein die Nutzungsmöglichkeit entzogen? Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de 2. Warum hat die Stadtverwaltung die anderweitige Vermarktung der Fläche als “unumgänglich” bezeichnet? 3. Welche Nutzung ist für das Gelände vorgesehen? 4. (Diese Frage ist für den nichtöffentlichen Teil:) Wer hat Interesse an einem Erwerb bekundet? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem Sportverein auch künftig eine Nutzung dieser Fläche zu gestatten und das dort entstandene Biotop auf Dauer zu erhalten und ggf. weiter aufzuwerten? gez. Beckhaus gez. Vogel
Beratungsverlauf
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