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AN/1367/2021

Erhalt des Biotops auf dem Golfplatzgelände an der Neusser Landstraße/Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße

Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne) 09.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2021, TOP 7.1.10

Anfrage (Grüne BV5)

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Anfrage (Grüne BV5)

2100 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.06.2021 
AN/1367/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Erhalt des Biotops auf dem Golfplatzgelände an der Neusser 
Landstraße/Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße 
- Anfrage der Grünen zur Sitzung am 17.06.2021 - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
mit Schreiben vom 8. Februar 2021 wurde dem Sportverein Blau-Weiß-Rot 1922 e. V. die 
Entziehung der Nutzung eines Teils des Golfplatzgeländes an der Neusser Landstra-
ße/Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße zum Oktober 2021 mitgeteilt.  
 
Die Presse berichtete.  
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat am 29.04.2021 unter AN/0793/2021 beschlossen:  
 
“Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegenschafts-
ausschuss und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhan-
denen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz genutz-
te Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol 
lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem 
Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen.” 
 
Wir fragen: 
 
1. Warum wurde dem Sportverein die Nutzungsmöglichkeit entzogen? 
 
 Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

2. Warum hat die Stadtverwaltung die anderweitige Vermarktung der Fläche als 
“unumgänglich” bezeichnet? 
3. Welche Nutzung ist für das Gelände vorgesehen? 
4. (Diese Frage ist für den nichtöffentlichen Teil:) Wer hat Interesse an einem Erwerb 
bekundet? 
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem Sportverein auch künftig eine Nutzung 
dieser Fläche zu gestatten und das dort entstandene Biotop auf Dauer zu erhalten und 
ggf. weiter aufzuwerten? 
 
 
 
gez. Beckhaus    gez. Vogel

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Neusser Landstraße
  • Geestemünder Straße
  • Neusser Straße 450
  • Franz-Greiß-Straße
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1367/2021
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne)
Datum
09.06.2021
Erstellt
10.06.2021 11:45