V/0486/2016/1
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL und der CDU-Fraktion im Rat vom 06.04.2016 "Rechts- und Ausländeramt stärken" (A-R/0020/2016)
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Ergänzungsvorlage Beschluss
13695 Zeichen
V/0486/2016/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL und der CDU-Fraktion im Rat vom 06.04.2016
"Rechts- und Ausländeramt stärken" (A-R/0020/2016)
Beratungsfolge
23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung Vorberatung
30.11.2016 Integrationsrat Vorberatung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Verwaltung
ein Projekt „Optimierung der Ausländerbehörde“ angestoßen wurde.
2. Der Haupt - und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Projekt über die
Verbesserung der atmosphärischen, räumlichen und organisatorischen Strukturen
des Rechts- und Ausländeramtes hinaus eine umfassende Neuorientierung der O r-
ganisation sowie der Personal- und Qualitätsentwicklung der Ausländerbehörde zum
Ziel hat.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass auf eine Verlagerung von
Aufgaben, die den Flüchtlingsbereich betreffen, in das Amt für Bürger - und Ratsser-
vice verzichtet werden soll.
4. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im R ahmen des Proje k-
tes die elektronische Ausländerakte eingeführt wird. Die damit verbundenen laufe n-
den Aufwendungen i. H. v. 37.000 €/Jahr sowie die einmaligen Aufwendungen i. H. v.
180.000 € für die Digitalisierung der laufenden Akten sind im Wirtschaftspl an 2017
der citeq vorgesehen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien über den Verlauf des Pr o-
jektes zu berichten. Ein Abschlussbericht wird nach Ende des Gesamtprojektes, v o-
raussichtlich Ende 2017 vorgelegt.
Vorlagen-Nr.:
V/0486/2016/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Frau Havermeier
Ruf:
492-1020
E-Mail:
HavermeierSusanne@stadt-
muenster.de
Datum:
07.11.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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6. Die Verwaltung wird beauftrag t, den zuständigen Gremien im vierten Quartal 2017
das künftige Beratungskonzept für ausländer -/aufenthaltsrechtliche Fragen mit Aus-
sagen zu dem erforderlichen Stellenbedarf zur Entscheidung vorzulegen.
7. Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/G AL und der CDU -Fraktion vom
06.04.2016 (A-R/0020/2016) ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die mit dem Projekt verbundenen Personalaufwendungen wurden für 2016 durch den
1. Nachtragshaushaltsplan bereitgestellt und sind im Haushaltsplanentwurf 2017 veranschlagt.
Für die Einführung der elektronischen Ausländerakte fallen einma lig 180.000 € für die Digitalisi e-
rung der la ufenden Akten an, für den laufenden Betrieb der elektronischen Ausländerakte fallen
jährlich 37.000 € an. Im Wirtschaftsplan 2017 der citeq sind diese Mittel vorgesehen.
Begründung:
Im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am
02.11.2016 erfolgte zur Ursprungsvorlage V/0486/2016 eine mündliche Berichterstattung zum I n-
halt und Stand des Projektes „Optimierung der Ausländerbehörde“. Die Verwaltung wurde beau f-
tragt, eine entsprechende Ergänzungsvorlage für die weitere Beratungsfolge zu erstellen.
Projekt „Optimierung der Ausländerbehörde“
Mit einer Aufstockung der personellen Ressourcen sowie der vorzeitigen Nachbesetzung der mit
Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers frei werdenden Abteilungsleitung wurden die Grun d-
lagen, geschaffen, neben dem aufreibenden und anspruchsvollen Tagesgeschäft, ein Projekt „O p-
timierung der Ausländerbehörde“ zu initiieren und umzusetzen.
Das Projekt „Optimierung der Ausländerbehörde“ beinhaltet eine umfassende Neuorientierung der
Organisation sowie der Personal - und Qualitätsentwicklung vor dem Hintergrund der wachsenden
Bedeutung von Zuwanderung sowie dem Wandel im Aufgabenverständnis und stellt einen wicht i-
gen Beitrag für die kommunalen Integrationsprozesse dar.
In diesem Sinne soll die Ausländerbehörde zu einer ersten Anlauf - und Kontaktstelle für Migrantin-
nen und Migranten mit einer interkulturellen Ausrichtung weiterentwickelt werden, die bereits durch
ihr äußeres Erscheinungsbild, transparente und optimierte Geschäftsabläufe sowie eine ausdrüc k-
liche Serviceorientierung eine angemessene Wertschätzung gegenüber den zuwandernden und
geflüchteten Menschen zum Ausdruck bringt.
Im Einzelnen sollen die nachfolgenden Projektziele umgesetzt werden:
Ziel 1: Die Ausländerbehörde verhilft im Rahmen ihres Handlungsspielraums Menschen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit zu einem gesicherten Aufenthaltsstatus, indem sie
aktiv Wege dahin aufzeigt und entsprechende Entscheidungen trifft.
Ziel 2: Das Selbstverständnis als Willkommens - und Servicebehörde beinhaltet die kunde n-
orientierte Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Anliegen und zu weiteren Angeboten
und Akteuren.
Ziel 3: Die Ausländerbehörde legt Wert auf eine umfassende Information der Kundinnen und
Kunden und nutzt die hierfür geeigneten Mittel.
Ziel 4: Die Ausländerbehörde hat den Anspruch einer möglichst hohen Verständlichkeit ihrer
Auskünfte und Nachvollziehbarkeit ihrer Entscheidungen.
Ziel 5: Die Verfahrensabläufe in der Ausländerbehörde gewährleisten eine hohe Servicequali-
tät.
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Ziel 6: Die Organisationsstruktur der Verwaltung begünstigt Synergien zwischen der Auslä n-
derbehörde und anderen Verwaltungseinheiten mit der Zielgruppe ausländischer Bü r-
gerinnen und Bürger.
Ziel 7: Die Ausländerbehörde bezieht die Sicht der Kundinnen und Kunden bei der Verbess e-
rung ihrer Serviceorientierung mit ein.
Ziel 8: Das Erscheinungsbild der Ausländerbehörde bringt zum Ausdruck, dass Kundinnen
und Kunden willkommen sind und wertgeschätzt werden.
Ziel 9: Die Wahrnehmung von Beratungs-, Service- und Informationsaufgaben im Sinne einer
Willkommensbehörde findet angemessenen Ausdruck in der Stellenbemessung, Ste l-
lenbeschreibung und Stellenbewertung.
Ziel 10: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausländerbehörde verfügen über das für
interkulturelle Beratungskontexte erforderliche Wissen sowie über kommunikative und
soziale Kompetenzen.
Ziel 11: Mit Akteuren der Migrations- und Integrationsarbeit sowie anderen relevanten Akteuren
pflegt die Ausländerbehörde kontinuierliche, konstruktive und respektvolle Beziehun-
gen.
Ziel 12: Die Ausländerbehörde macht ihre handlungsleitenden Prinzipien wie „Willkommenskul-
tur“ und „Serviceorientierung“ in der eigenen Verwaltungsorganisation wie auch in der
Öffentlichkeit sichtbar.
In der ersten Phase des Projekts werden dabei diejenigen Aspekte verfolgt, die geeignet sind, die
offensichtlich für Kunden/innen und Mitarbeiter/innen gleichermaßen belastende und z. T. risik o-
behaftete Situation vor Ort zu entschärfen. Dazu gehören vor allem der Abbau der Wartezeiten,
eine Steigerung der Beratungskapazitäten sowie die Einführung proaktiver Beratungsansätze und
schließlich die Verbesserung der Erreichbarkeit.
Als ad hoc -Maßnahmen in diesem Sinne wurden zunächst befristet Er gänzungskräfte eingesetzt,
um die Sachbearbeitung von einfachen Arbeiten zu entlasten und so zusätzliche Beratungsre s-
sourcen zu schaffen.
Die Einführung einer online -Terminvergabe entzerrt und strukturiert die zur Verfügung stehenden
Beratungszeiten und e rmöglicht den Kund/innen einen zuverlässigen, zeitpunktorientierten Z u-
gang. Eine Öffnung des Amtes an vier Samstagen (mit Terminvergabe) im Oktober und November
stellte im Rahmen von Mehrarbeit zusätzliche Beratungszeiten zur Verfügung.
Die Steuerung des Kundenzugangs über den Haupteingang des Stadthauses 2 gewährleistet eine
zumutbare Wartesituation, vor allem in den bevorstehenden Wintermonaten. Perspektivisch mü s-
sen weitergehende Lösungsansätze gefunden werden.
Mit 4 zusätzlichen Büroräumen, die das Jobcenter zugunsten der Ausländerbehörde freigezogen
hat, werden kurzfristig die räumlichen Voraussetzungen für eine angemessenere Beratungssitu a-
tion und Entzerrung der unzumutbaren Wartesituation im Erdgeschoss geschaffen. Parallel werden
auch hier Anstrengungen für langfristige Lösungen unternommen.
Im nächsten Schritt werden Ansätze zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit während
der Öffnungszeiten entwickelt und umgesetzt. Darüber hinaus wird die Einführung von Videodo l-
metschen geprüft sow ie Maßnahmen zur Vertiefung der Sprachkenntnisse der Mitarbeiter/innen.
Auch die Informationen /Wegweisungen innerhalb des Gebäudes sollen mit Blick auf die sprachl i-
chen Bedürfnisse optimiert werden.
Es ist vorgesehen, kurzfristig ein Projekt zur Einführu ng der elektronischen Ausländerakte zu sta r-
ten. Neben den Standardvorteilen einer digitalen Akte werden damit zusätzliche Beratungs - und
Bearbeitungszeiten generiert, die bislang auf das Aktenmanagement (Anlegen, Kopieren für den
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Geschäftsgang/die Akteneinsicht sowie das Holen und insbesondere Suchen während des Ber a-
tungsgesprächs) verwendet werden.
Zur Qualitätsverbesserung der städtischen Leistungen ist vorgesehen, kurzfristig einen proaktiven
Beratungsansatz einzuführen, der z. B. bei ablehnenden Besche iden des BAMF die Ablehnung s-
gründe erläutert sowie eine aktive Rückkehrberatung vorsieht. Das dazu erforderliche interne Wi s-
sensmanagement wird sukzessive aufgebaut. Dabei geht es sowohl um eine inhaltliche Aufbere i-
tung der vielfältigen Rechtsgrundlagen un d Dienstanweisungen, als auch um eine moderne Form
der Bereitstellung.
Schließlich ergänzt eine offensive Öffentlichkeitsarbeit mit möglichst breiter Mediennutzung und
die Einführung einer geeigneten Form von Beschwerdemanagement die erste Projektphase.
Verlagerung von Aufgaben, die den Flüchtlingsbereich betreffen, in das Amt für Bürger - und Rats-
service
Das dargestellte Projekt basiert auf dem Verständnis, die Ausländerbehörde als zentrale erste A n-
lauf- und Kontaktstelle für alle Migrantinnen und Mig ranten in Münster zu etablieren, die in den
unterschiedlichen Lebenssituationen schnell, kompetent und verlässlich Beratungs - und Unterstüt-
zungsangebote bietet. Die dazu erforderlichen räumlichen, organisatorischen und personellen V o-
raussetzungen sollen da her an dieser Stelle zentral bereitgestellt werden. Dazu gehört v. a. die
angemessene rechtliche Qualität, aber auch der Einsatz von Software und sonstigen technischen
Unterstützungsangeboten.
Ausländerbehörden sind nach Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz sow ie weiterer Gesetze, Verordnu n-
gen und Erlasse zuständig für den Vollzug des Ausländerrechts. Dazu gehören die Erteilung und
Versagung von Aufenthalts - sowie Niederlassungserlaubnissen, der Prüfung und ggf. Durchfü h-
rung von Ausweisungen und Abschiebungen, die Erteilung von Duldungen sowie Regelungen
zum Familiennachzug, Mitwirkung bei der Visaerteilung u. a. Das Ausländerrecht stellt damit ein
spezielles und vielfältiges Rechtsgebiet dar, das für Verständnis und Umsetzung einer intensiven
und zeitaufwändigen Einarbeitung bedarf. Zentrales Arbeitsmedium ist das Ausländerzentralregi s-
ter.
Im Amt für Bürger - und Ratsservice werden publikumsintensive Dienstleistungen für Bürgerinnen
und Bürger gebündelt. Das Aufgabenportfolio reicht von beispielsweise der Bearb eitung von Aus-
weis- , Passangelegenheiten und Meldeangelegenheiten über die Ausstellung von Führungszeu g-
nissen und amtlichen Beglaubigungen, Fundsachen, Anwohnerparken, Rundfunkgebühren, Änd e-
rung von Anschriften in Fahrzeugpapieren etc.
Zwar leistete das Amt für Bürger- und Ratsservice während der Hochphase des Flüchtlingszuzugs
eine Unterstützung durch Ausstellung der sog. BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asy l-
suchender). Eine Synergie konnte hier jedoch ausschließlich dadurch erzielt werden, dass auf die
bestehenden Kunden- und Bedienstruktur zur Dokumentenausgabe zurückgegriffen wurde. Eine
echte organisatorische oder rechtliche Schnittstelle besteht nicht.
Zwischenzeitlich wurden zudem die BüMA mit der Auskunftsnachweisverordnung (AKNV) durc h
den Auskunftsnachweis ersetzt, so dass mittlerweile diese Möglichkeit nicht mehr besteht.
Vielmehr müsste bei Verlagerung von einzelnen Aufgaben(teilen) aus der Ausländerbehörde in
das Amt für Bürger - und Ratsservice dort das erforderliche v. a. rechtli che Know-how aufgebaut
und unterhalten werden. Es wären zusätzliche Abstimmungen/Absprachen zu Verfahren und En t-
scheidungen zwischen beiden Ämtern erforderlich, um sicherzustellen, dass nicht in vergleichb a-
ren Fällen unterschiedliche Rechtsanwendung prakti ziert und jeweils unterschiedliche Entsche i-
dungen getroffen würden.
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Es müssten zusätzliche Lizenzen für den Zugriff auf das Ausländerzentralregister bereitgestellt
werden ebenso wie die doppelte Bereitstellung aller weiteren o. a. technischen Unterstützungsleis-
tungen.
Nach Einschätzung der Verwaltung bedeutet eine Verlagerung von Aufgaben(teilen) aus der Au s-
länderbehörde in das Amt für Bürger - und Ratsservice keine Verbesserung der Situation. Es b e-
steht im Gegenteil die Gefahr einer Schaffung von Doppels trukturen, die weder für die Migranti n-
nen und Migranten noch für die Mitarbeiter/innen einen spürbaren Mehrwert bedeuten, sondern
vielmehr einen Qualitätsverlust durch Verbreiterung der Strukturen. Dieser Ansatz soll daher nicht
weiter verfolgt werden.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0486/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37