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RAT/428/2025

Bericht aus der Kleinen Kommission Rhein-Ruhr-Express (RRX)

Berichtsvorlage 09.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 7

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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RAT/428/2025
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Bericht
Betrifft:
Bericht aus der Kleinen Kommission Rhein-Ruhr-Express (RRX)
Fachbereich:
05/0 - Dezernat für Mobilität und Umwelt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter  Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme
 
Sachdarstellung:
 
Die Kleine Kommission „Rhein-Ruhr-Express“ (KK RRX) hat am 13.09.2024 (31. 
Sitzung) und am 08.04.2025 (32. Sitzung) getagt. Gegenstand dieser Vorlage ist die 
Berichterstattung über die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse beider Sitzungen 
sowie die darauffolgenden Entwicklungen im Zusammenhang mit der farblichen 
Gestaltung der Lärmschutzwände.
 
Bericht zur 31. Sitzung der KK RRX
Die Sitzung fand am 13.09.2024 als Videokonferenz statt.
Herr Sebastian Miesner wurde als neuer städtischer RRX-Koordinator vorgestellt.
Im Wesentlichen beschäftigt sich die Sitzung mit dem Planfeststellungsverfahren für 
den PFA 2.0 (südliche Stadtgrenze bis Düsseldorf-Reisholz). Hier ist insbesondere die
Vorbereitung auf den bevorstehenden Erörterungstermin im Fokus. Des Weiteren 
wurde ein knapper Überblick über die Sachstände der weiteren Themen rund um das
Projekt RRX gegeben.
Beratung zur Erwiderung (Synopse) der städtischen Stellungnahme:
In Vorbereitung des Erörterungstermins hat die DB InfraGo AG (DB) ihre Erwiderung 
auf die städtische Stellungnahme zur Genehmigungsplanung zur Verfügung gestellt. 
Die Vorgehensweise der Prüfung durch die Fachämter wurde erläutert. Die

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Prüfergebnisse sollten in dieser Sitzung der KK RRX sowie in der kommenden 
Verwaltungskonferenz am 17.09.2024 beraten werden. 
An allen vier städtischen Kernforderungen solle laut Verwaltung festgehalten werden.
Diese Kernforderungen sind:
- die Überprüfung der Planungsgrundlagen und der Verkehrsprognose 2030,
- die verbindliche Transformation der Ergebnisse des Wettbewerbs zur Gestaltung
der Lärmschutzwände,
- die Berücksichtigung verschmutzungsresistenter Oberflächen der
Lärmschutzwände über einen einmaligen Graffitischutz hinaus sowie
- sichtdurchlässige, transparente Gestaltung der Lärmschutzwände und Einsatz
neuer transparenter und hochabsorbierender Lärmschutzelemente.
-  
Im geplanten Vorgespräch mit der DB am 20.09.2024 wurden daher lediglich
fachliche Einzelthemen besprochen. 
Die Erörterungstermine finden für die Träger öffentlicher Belange am 24.09. und für
die privaten Einwender am 25.09.2024 statt. 
Die Mitglieder der KK RRX stimmten den vorgelegten und beispielhaft erläuterten
Prüfergebnissen zu und begrüßten insbesondere das Aufrechterhalten der Forderung
nach transparenten Schallschutzwänden in sensiblen Bereichen. 
Laut Herrn Kral verfolgt die Verwaltung das Ziel, die Schallschutzwände so
planfestzustellen, dass ein Einsatz des „MetaWindow“-Systems in den weiteren
Planungen ohne Planänderungsverfahren möglich ist, sofern dieses dauerhaft
zugelassen wird. 
 
Kurzberichte zu den Sachständen des Projekts RRX:
Der Planfeststellungsbeschluss für PFA 3.1 steht noch aus und wird nach
Einschätzung der DB für das Jahresende erwartet. 
Für die weitere Gestaltung des Lärmschutzes wurde eine Einigung mit der DB erzielt.
Die Machbarkeitsstudien zur Gestaltung der Lärmschutzwände in den sensiblen
städtischen Bereichen sollen zeitnah beauftragt werden; die Erarbeitung der
Farbgestaltung wurde bereits durch die DB beauftragt.
Der Arbeitskreis zum Schienenersatzverkehr soll im Herbst reaktiviert werden, um
das SEV-Konzept zu optimieren und fortzuschreiben.
Für die Nutzung städtischer Flächen zur Baustelleneinrichtung durch die DB während
der Bauzeit wird eine vertragliche einheitliche Regelung erforderlich. Hierzu finden
erneute Abstimmungen mit der DB statt.
Die nächste Sitzung der KK RRX wird nach Bedarf abgestimmt, wenn neue
Sachstände vorliegen.

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Bericht zur 32. Sitzung der KK RRX
Die Sitzung fand am 08.04.2025 als Videokonferenz statt.
Die Sitzung hatte ausschließlich die Veröffentlichung des Planfeststellungs-
beschlusses zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.1 („Düsseldorf-Angermund“)
durch das Eisenbahn-Bundesamt zum Thema.
Hierzu erläuterte die Verwaltung die wesentlichen Inhalte des am 05.03.2025
erfolgten und am 19.03.2025 vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) offengelegten
Planfeststellungsbeschlusses sowie die vorliegenden Prüfergebnisse. 
Die Prüfung des Beschlusses der Fachämter auf ihre jeweiligen Einwendungen zur
Genehmigungsplanung hin ergab keine Aspekte, die eine Klage gegen den Beschluss
rechtfertigen würden. 
Ein externes Rechtsgutachten bestätigte zudem, dass die zentrale Forderung nach
einer Einhausungs-/Tunnelvariante gerichtlich nicht durchsetzbar ist. 
Allerdings stellten die Gutachter fest, dass der Beschluss in Teilen gegen den
Grundsatz der Konfliktbewältigung verstößt, da er die Ausgestaltung der
Lärmschutzwände nicht löst, sondern sie in die Ausführungsplanung verlagert. 
Die Verwaltung empfahl daher, eine Verpflichtungsklage zur optisch hochwertigen
Gestaltung der Lärmschutzwände in Angermund zu erheben, sofern kurzfristig keine
außergerichtliche Einigung mit der DB InfraGO AG erzielt werden könne.
Die Kleine Kommission diskutierte die Frage nach den Kosten sowie den
Auswirkungen einer Klage auf den Projektzeitplan. Dabei musste festgestellt werden,
dass eine Monetarisierung nicht möglich ist, sich aber auf die
verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten beschränken würden. Weiterhin hätte ein
Klageerfolg den Vorteil, dass die finanzielle Beteiligung der Stadt an
Umfeldmaßnahmen sinken würde. Die Projektplanung könne zudem unabhängig von
der Klage grundsätzlich fortgesetzt werden, da die Ausgestaltung der
Lärmschutzwände keinen Einfluss auf die wesentlichen Ausbaumaßnahmen hat.
Weiterhin stellte die Kleine Kommission fest, dass das RRX-Projekt aufgrund seines
hohen Mehrwerts für die Stadt positiv besetzt bleiben müsse und durch die Klage die
Gefahr bestünde, dass es als „bürgerfeindlich“ angesehen werde. Es wurde aber auch
betont, dass Anwohnerinteressen immer berücksichtigt werden müssten. Das
durchgeführte Werkstattverfahren zum Lärmschutz in Angermund sowie der
Gestaltungswettbewerb der Kunstkommission zum Lärmschutz hätten hierbei
Positives in der öffentlichen Wahrnehmung bewirkt. 
In diesem Zusammenhang wurde auch auf einen Beschluss des Ordnungs- und
Verkehrsausschusses zur Gustav-Poensgen-Straße hingewiesen, nach dem die
Berücksichtigung transparenter Lärmschutzwände erforderlich sei. Es sollten daher
keine frühzeitigen Entscheidungen getroffen und weitere Entwicklungsfortschritte für
hochabsorbierende und transparente Lärmschutzelemente abgewartet werden. Nur
so könne sichergestellt werden, dass diese auch Berücksichtigung finden können.
Dabei sei aber auch zu berücksichtigen, dass der Projektablauf dadurch nicht
gefährdet werden dürfe.

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Die Kleine Kommission stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu, keine
Anfechtungsklage gegen die oberirdische Trassenlage, aber eine Verpflichtungsklage
für eine optisch hochwertige Gestaltung der Lärmschutzwände zu erheben, sofern
keine außergerichtliche Einigung erzielt werde. Die Klage sei vor dem Hintergrund zu
sehen, dass die Stadt ihr berechtigtes Interesse an einer akzeptablen Integration der
Lärmschutzwände in das Stadtbild gegenüber der DB und dem EBA derzeit nur auf
diesem Wege umsetzen könne.
Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass durch den weiteren Planungsprozess die
Thematik der Einhausung des Bahnsteigzugangs in Angermund und die Verlängerung
des dortigen Bahnsteigdachs im weiteren Planungsprozess im Sinne der
Landeshauptstadt Düsseldorf gelöst werden müsse.
Für eine nächste Sitzung stehe laut Verwaltung die Farbgestaltung der
Lärmschutzwände auf der Tagesordnung. Hintergrund sei, dass die ersten Wände
bereits 2026 im Bereich Lichtenbroich gebaut würden. 
Bezüglich der Farbgestaltung der Lärmschutzwände hat die Verwaltung in
Abstimmung mit der Kunstkommission im Nachgang zur 32. Sitzung der KK RRX ein
leicht modifiziertes Vorgehen festgelegt, über das die politischen Gremien
(Bezirksvertretung 6 am 02.07., der Ordnungs- und Verkehrsausschuss am 17.09.,
der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 24.09. sowie der
Kulturausschuss am 27.11.2025 mit der Informationsvorlage OVA/111/2025)
informiert wurden. Im Wesentlichen beinhaltet dieses Vorgehen, dass die im
kommenden Jahr errichteten Lärmschutzwände zwischen dem Kieshecker Weg und
der Wanheimer Straße als Muster und Grundlage für die abschließende Entscheidung
zur farblichen Gestaltung der übrigen Lärmschutzwände dienen sollen. Eine weitere
politische Beteiligung sei diesbezüglich demnach erst mit Bemusterung der
Lärmschutzwände vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Rat
TOP 7 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/428/2025
Typ
Berichtsvorlage
Datum
09.12.2025
Erstellt
28.11.2025 15:43