RAT/428/2025
Bericht aus der Kleinen Kommission Rhein-Ruhr-Express (RRX)
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Berichtsvorlage
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RAT/428/2025 X öffentlich nicht öffentlich Bericht Betrifft: Bericht aus der Kleinen Kommission Rhein-Ruhr-Express (RRX) Fachbereich: 05/0 - Dezernat für Mobilität und Umwelt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Kleine Kommission „Rhein-Ruhr-Express“ (KK RRX) hat am 13.09.2024 (31. Sitzung) und am 08.04.2025 (32. Sitzung) getagt. Gegenstand dieser Vorlage ist die Berichterstattung über die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse beider Sitzungen sowie die darauffolgenden Entwicklungen im Zusammenhang mit der farblichen Gestaltung der Lärmschutzwände. Bericht zur 31. Sitzung der KK RRX Die Sitzung fand am 13.09.2024 als Videokonferenz statt. Herr Sebastian Miesner wurde als neuer städtischer RRX-Koordinator vorgestellt. Im Wesentlichen beschäftigt sich die Sitzung mit dem Planfeststellungsverfahren für den PFA 2.0 (südliche Stadtgrenze bis Düsseldorf-Reisholz). Hier ist insbesondere die Vorbereitung auf den bevorstehenden Erörterungstermin im Fokus. Des Weiteren wurde ein knapper Überblick über die Sachstände der weiteren Themen rund um das Projekt RRX gegeben. Beratung zur Erwiderung (Synopse) der städtischen Stellungnahme: In Vorbereitung des Erörterungstermins hat die DB InfraGo AG (DB) ihre Erwiderung auf die städtische Stellungnahme zur Genehmigungsplanung zur Verfügung gestellt. Die Vorgehensweise der Prüfung durch die Fachämter wurde erläutert. Die Seite 2 Prüfergebnisse sollten in dieser Sitzung der KK RRX sowie in der kommenden Verwaltungskonferenz am 17.09.2024 beraten werden. An allen vier städtischen Kernforderungen solle laut Verwaltung festgehalten werden. Diese Kernforderungen sind: - die Überprüfung der Planungsgrundlagen und der Verkehrsprognose 2030, - die verbindliche Transformation der Ergebnisse des Wettbewerbs zur Gestaltung der Lärmschutzwände, - die Berücksichtigung verschmutzungsresistenter Oberflächen der Lärmschutzwände über einen einmaligen Graffitischutz hinaus sowie - sichtdurchlässige, transparente Gestaltung der Lärmschutzwände und Einsatz neuer transparenter und hochabsorbierender Lärmschutzelemente. - Im geplanten Vorgespräch mit der DB am 20.09.2024 wurden daher lediglich fachliche Einzelthemen besprochen. Die Erörterungstermine finden für die Träger öffentlicher Belange am 24.09. und für die privaten Einwender am 25.09.2024 statt. Die Mitglieder der KK RRX stimmten den vorgelegten und beispielhaft erläuterten Prüfergebnissen zu und begrüßten insbesondere das Aufrechterhalten der Forderung nach transparenten Schallschutzwänden in sensiblen Bereichen. Laut Herrn Kral verfolgt die Verwaltung das Ziel, die Schallschutzwände so planfestzustellen, dass ein Einsatz des „MetaWindow“-Systems in den weiteren Planungen ohne Planänderungsverfahren möglich ist, sofern dieses dauerhaft zugelassen wird. Kurzberichte zu den Sachständen des Projekts RRX: Der Planfeststellungsbeschluss für PFA 3.1 steht noch aus und wird nach Einschätzung der DB für das Jahresende erwartet. Für die weitere Gestaltung des Lärmschutzes wurde eine Einigung mit der DB erzielt. Die Machbarkeitsstudien zur Gestaltung der Lärmschutzwände in den sensiblen städtischen Bereichen sollen zeitnah beauftragt werden; die Erarbeitung der Farbgestaltung wurde bereits durch die DB beauftragt. Der Arbeitskreis zum Schienenersatzverkehr soll im Herbst reaktiviert werden, um das SEV-Konzept zu optimieren und fortzuschreiben. Für die Nutzung städtischer Flächen zur Baustelleneinrichtung durch die DB während der Bauzeit wird eine vertragliche einheitliche Regelung erforderlich. Hierzu finden erneute Abstimmungen mit der DB statt. Die nächste Sitzung der KK RRX wird nach Bedarf abgestimmt, wenn neue Sachstände vorliegen. Seite 3 Bericht zur 32. Sitzung der KK RRX Die Sitzung fand am 08.04.2025 als Videokonferenz statt. Die Sitzung hatte ausschließlich die Veröffentlichung des Planfeststellungs- beschlusses zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.1 („Düsseldorf-Angermund“) durch das Eisenbahn-Bundesamt zum Thema. Hierzu erläuterte die Verwaltung die wesentlichen Inhalte des am 05.03.2025 erfolgten und am 19.03.2025 vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) offengelegten Planfeststellungsbeschlusses sowie die vorliegenden Prüfergebnisse. Die Prüfung des Beschlusses der Fachämter auf ihre jeweiligen Einwendungen zur Genehmigungsplanung hin ergab keine Aspekte, die eine Klage gegen den Beschluss rechtfertigen würden. Ein externes Rechtsgutachten bestätigte zudem, dass die zentrale Forderung nach einer Einhausungs-/Tunnelvariante gerichtlich nicht durchsetzbar ist. Allerdings stellten die Gutachter fest, dass der Beschluss in Teilen gegen den Grundsatz der Konfliktbewältigung verstößt, da er die Ausgestaltung der Lärmschutzwände nicht löst, sondern sie in die Ausführungsplanung verlagert. Die Verwaltung empfahl daher, eine Verpflichtungsklage zur optisch hochwertigen Gestaltung der Lärmschutzwände in Angermund zu erheben, sofern kurzfristig keine außergerichtliche Einigung mit der DB InfraGO AG erzielt werden könne. Die Kleine Kommission diskutierte die Frage nach den Kosten sowie den Auswirkungen einer Klage auf den Projektzeitplan. Dabei musste festgestellt werden, dass eine Monetarisierung nicht möglich ist, sich aber auf die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten beschränken würden. Weiterhin hätte ein Klageerfolg den Vorteil, dass die finanzielle Beteiligung der Stadt an Umfeldmaßnahmen sinken würde. Die Projektplanung könne zudem unabhängig von der Klage grundsätzlich fortgesetzt werden, da die Ausgestaltung der Lärmschutzwände keinen Einfluss auf die wesentlichen Ausbaumaßnahmen hat. Weiterhin stellte die Kleine Kommission fest, dass das RRX-Projekt aufgrund seines hohen Mehrwerts für die Stadt positiv besetzt bleiben müsse und durch die Klage die Gefahr bestünde, dass es als „bürgerfeindlich“ angesehen werde. Es wurde aber auch betont, dass Anwohnerinteressen immer berücksichtigt werden müssten. Das durchgeführte Werkstattverfahren zum Lärmschutz in Angermund sowie der Gestaltungswettbewerb der Kunstkommission zum Lärmschutz hätten hierbei Positives in der öffentlichen Wahrnehmung bewirkt. In diesem Zusammenhang wurde auch auf einen Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses zur Gustav-Poensgen-Straße hingewiesen, nach dem die Berücksichtigung transparenter Lärmschutzwände erforderlich sei. Es sollten daher keine frühzeitigen Entscheidungen getroffen und weitere Entwicklungsfortschritte für hochabsorbierende und transparente Lärmschutzelemente abgewartet werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass diese auch Berücksichtigung finden können. Dabei sei aber auch zu berücksichtigen, dass der Projektablauf dadurch nicht gefährdet werden dürfe. Seite 4 Die Kleine Kommission stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu, keine Anfechtungsklage gegen die oberirdische Trassenlage, aber eine Verpflichtungsklage für eine optisch hochwertige Gestaltung der Lärmschutzwände zu erheben, sofern keine außergerichtliche Einigung erzielt werde. Die Klage sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Stadt ihr berechtigtes Interesse an einer akzeptablen Integration der Lärmschutzwände in das Stadtbild gegenüber der DB und dem EBA derzeit nur auf diesem Wege umsetzen könne. Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass durch den weiteren Planungsprozess die Thematik der Einhausung des Bahnsteigzugangs in Angermund und die Verlängerung des dortigen Bahnsteigdachs im weiteren Planungsprozess im Sinne der Landeshauptstadt Düsseldorf gelöst werden müsse. Für eine nächste Sitzung stehe laut Verwaltung die Farbgestaltung der Lärmschutzwände auf der Tagesordnung. Hintergrund sei, dass die ersten Wände bereits 2026 im Bereich Lichtenbroich gebaut würden. Bezüglich der Farbgestaltung der Lärmschutzwände hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Kunstkommission im Nachgang zur 32. Sitzung der KK RRX ein leicht modifiziertes Vorgehen festgelegt, über das die politischen Gremien (Bezirksvertretung 6 am 02.07., der Ordnungs- und Verkehrsausschuss am 17.09., der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 24.09. sowie der Kulturausschuss am 27.11.2025 mit der Informationsvorlage OVA/111/2025) informiert wurden. Im Wesentlichen beinhaltet dieses Vorgehen, dass die im kommenden Jahr errichteten Lärmschutzwände zwischen dem Kieshecker Weg und der Wanheimer Straße als Muster und Grundlage für die abschließende Entscheidung zur farblichen Gestaltung der übrigen Lärmschutzwände dienen sollen. Eine weitere politische Beteiligung sei diesbezüglich demnach erst mit Bemusterung der Lärmschutzwände vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/428/2025
- Typ
- Berichtsvorlage
- Datum
- 09.12.2025
- Erstellt
- 28.11.2025 15:43