Beantwortung von Fragen der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ AN/0297/2023
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0823/2023 vom 07.03.2023
Stand: Am 09.03.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/32/321 32-321-321/2 Vorlagen-Nummer 0823/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 Beantwortung von Fragen der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ AN0297/2023 Mit Schreiben vom 23.02.2023 bittet die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ in der Be- zirksvertretung Kalk um Beantwortung nachfolgender Fragen zur Sitzung der Bezirks- vertretung Kalk am 09.03.2023. 1. Wie viele Spielhallen und Wettbüros gibt es in den einzelnen Stadtteilen des Stadtbezirks? 2. Nach welchen Richtlinien erfolgt aktuell die Zulassung neuer Spielhallen und Wettbüros, insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen des neuen Glücksspielstaatsvertrags aus dem Jahr 2021? 3. Inwieweit werden die Spielhallen und Wettbüros im Stadtbezirk durch das Ord- nungsamt kontrolliert? 4. Inwieweit ist der Verwaltung bekannt, ob Spielhallen und Wettbüros im Stadt- bezirk Einfluss auf die lokalen Kriminalitätsraten haben? Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ wie folgt Stellung: Antwort zu 1.: Im Stadtbezirk Kalk sind der Verwaltung 23 Spielhallen und 13 Sportwettvermittlungen bekannt. Antwort zu 2.: Die Erteilung spielerechtlicher Erlaubnisse erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021), des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (AG GlüStV NRW) und besondere vom Innenministe- rium des Landes Nordrhein-Westfalen hierzu bekanntgegebene Erlasse. Die Erteilung der Erlaubnisse für Sportwettvermittlungen erfolgt in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln. Antwort zu 3.: 2 Kontrollen finden in unregelmäßigen Abständen ohne besonderen Anlass und regel- mäßig anlassbezogen statt. Antwort zu 4.: Hierzu liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.
Beratungsverlauf
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