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0267/2020

Sanierung der Fensteranlage im Museum für Angewandte Kunst Köln, hier: Fortführung der Maßnahme

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.04.2020

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Anlage_Kostenberechnung Fenstersanierung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage_Kostenberechnung Fenstersanierung

1017 Zeichen

Kostenaufstellung Fenstersanierung, Museum für Angewandte Kunst, An der Rechtsschule
Objekt: Museum für Angewandte Kunst, An der Rechtsschule
Maßnahme: Fenstersanierung
Kostenberechnung
KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion 5.050.964 €
330 Außenwände 3.957.645 €
340/350Innenwände/Decken 221.047 €
390 Sonstige Maßnahmen 872.272 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 539.157 €
420 Wärmeversorgungsanlagen 5.950 €
430 Raumlufttechnische Anlagen 5.950 €
440 Starkstromanlagen 74.970 €
450 Fernmelde- u. Informationstechn. Anlagen 452.287 €
5.590.121 €
KG 700 Baunebenkosten 1.558.679 €
730/740Architektenleistungen/Gutachten/Sachverständige etc. 1.558.679 €
KG 900 Eigenleistung GW 987.700 €
Projektleitung/Projektsteuerung 987.700 €
2.546.379 €
Risiko/Puffer 1.463.900 €
8.136.500 €
9.600.400 €
9.600.000 €
14.04.2020
Summe KG 300-900 inkl. MwSt. und Risikozuschlag/Puffer, gerundet
Summe KG 300-400 inkl. MwSt.
Summe KG 700/900 inkl. MwSt.
Summe KG 300-900 inkl. MwSt.
Summe KG 300-900 inkl. MwSt. und Risikozuschlag/Puffer

Beschlussvorlage Rat

18358 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0267/2020 
Freigabedatum 
27.04.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der Fensteranlage im Museum für Angewandte Kunst Köln, hier: Fortführung der 
Maßnahme 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Projektes Sanierung der Fensteranla-
ge im Museum für Angewandte Kunst auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsbüros 
Patelkos. 
 
2. Der Rat nimmt die Kosten für die Maßnahme der Fenstersanierung mit 9,6 Mio. € zur Kenntnis. 
Gegenüber der bisherigen Kostenschätzung bedeutet dies ein Mehrbedarf von rd. 5,9 Mio. €.  
 
3. Die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von 5.225.400 € erfolgt aus der für die Maßnahme 
bestehenden Rückstellung, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 entsprechend aufge-
stockt wurde. Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen stehen in den Haushaltsjahren 
2020 bis 2022 bereit. 
 
Die Mittel der nicht über die Rückstellung abgedeckten Aufwendungen in Höhe von 670.000 € 
stehen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2020, aus dem Renovierungsprogramm zur Verfügung. Die 
Mittel werden als überplanmäßige Aufwendung gemäß § 83 GO NRW in den Teilergebnisplan 
0405 – Museum für Angewandte Kunst umgeschichtet. 
 
Hierfür werden die Mittel in Höhe von 670.000 € aus dem Renovierungsprogramm 2020 zur Ver-
fügung gestellt und die Freigabe der Mittel in Höhe von 670.000 € aus dem Renovierungspro-
gramm des Jahres 2020 erteilt. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 
Bauausschuss 04.05.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020 
Rat 14.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  720.400.  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.     
c) Sachaufwendungen 2021                                                                                4.505.000 € 
d) Sachaufwendungen 2022                                                                                670.000 € 
e) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
 
1. Politische Beschlüsse 
Mit Beschluss des Rates vom 17.12.2013 (Vorlage Nr. 1375/2013) sowie durch Beschlüsse des Aus-
schusses Kunst und Kultur bzw. Finanzausschuss vom 02.05.2017 und 15.05.2017 (Vorlage Nr. 
1088/2017) wurde die Verwaltung mit der Aus- und Fortführung der Sanierung der Fensteranlage im 
Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK) im Rahmen des Renovierungsprogrammes beauftragt. 
Für die Maßnahme wurden Kosten in Höhe von rd. 3,7 Mio. € angesetzt.  
 
Nach neuer Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten für die Sanierung der Fensteranlage 
auf 9,6 Mio. €. Das bedeutet Mehrkosten in Höhe von rd. 5,9 Mio. € (5.895.400 €) gegenüber der ur-
sprünglichen Planung.

3 
 
2. Ausgangslage 
Ausgangspunkt und Gegenstand der Planung und Kostenberechnung in 2017 war der Ausbau und 
die Entsorgung der fast 60 Jahre alten Fensteranlagen und der Einbau von neuen Fensteranlagen. 
Da der Museumsbetrieb möglichst aufrechterhalten bleiben sollte, war eine kleinteilige, abschnitts-
weise Baudurchführung vorgesehen. 
Im November 2018 musste die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln dem mit der Planung und Durchfüh-
rung beauftragten Architekten aufgrund von Schlechtleistungen kündigen. Einer Firma musste eben-
falls wegen Mängeln gekündigt werden. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Bauprojekt bereits in 
der Ausführung des zweiten von insgesamt achtzehn Bauabschnitten.  
Aus der Schlechtleistungen des Planers und der Firma ergaben sich Schäden am Gebäude, die auf-
wändige Umplanungen erforderlich machten. Diese führten zu erheblichen Verzögerungen im Bau-
fortschritt. Zudem musste ein neuer Architekt beauftragt und eingearbeitet werden. Darüber hinaus 
wurden Gutachter für die Dokumentation von Schäden eingeschaltet. Erneute intensive Abstimmun-
gen mit der Denkmalpflege, der Feuerwehr und dem Brandschutzsachverständigen waren die Folge. 
Die Umplanungen, Neuvergaben und zusätzlichen Maßnahmen führen zu den nachfolgend konkreti-
sierten Kostenerhöhungen. Auch musste das Sicherheitskonzept überarbeitet und angepasst werden. 
 
 
3. Aktueller Sachstand zur Fenstersanierung 
In 2017 wurde mit der Fenstersanierung begonnen. Mittlerweile ist ein Viertel der Fensteranlagen des 
Museums erneuert. Hierzu gehören der Bereich des Overstolzensaals und die Designabteilung. Da-
mit sind von den geplanten achtzehn Bauabschnitten die Bauabschnitte eins bis vier fertiggestellt, mit 
dem fünften Bauabschnitt wird in Kürze begonnen. 
Um die Objekte in den derzeit geschlossenen Schausammlungen möglichst wenig zu bewegen, dient 
das Hauptgeschoss derzeit als Zwischendepot. Die im Hause befindlichen Depots konnten durch 
Verdichtung weitere Objekte aus den Schausammlungen aufnehmen. So konnten weitreichende Aus-
lagerungen und damit verbundene Kosten vermieden werden. 
Trotz der Sanierung im laufenden Betrieb, konnte das Museum bislang durch ein ambitioniertes Aus-
stellungs- und Veranstaltungsprogramm seine Besucherzahlen und die daraus resultierende Einnah-
meerwartung erreichen. 
 
 
4. Fenstersanierung  
Um nun die Fenstersanierung fortzuführen – der fünfte Bauabschnitt steht an –, bedarf es eines Be-
schlusses zur Fortführung der Maßnahmen aufgrund der erheblichen Kostensteigerung. Die Gründe 
für die Kostensteigerungen und die damit verbundenen Nachbesserungen und Überarbeitung der 
Planung werden im Folgenden dargestellt. 
 
Es handelt es sich im Wesentlichen um folgende Bereiche: 
 
4.1 Architektenkosten 
Aufgrund Mängel in der Bauleitung wurde die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Architekten been-
det und ein neues Architekturbüro beauftragt. Der Leistungsumfang des neu beauftragten Planungs-
büro Patelkos umfasst eine teilweise Neuplanung der Leistungsphasen 3 und 5 (Entwurfs- und Aus-
führungsplanung) sowie eine wesentliche Überarbeitung der Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung 
und Mitwirkung bei der Vergabe). Inwieweit Schadenersatzforderungen gegenüber dem gekündigten 
Architekten geltend gemacht werden können, muss noch gerichtlich geklärt werden.

4 
4.2 Schadensbeseitigung am Bauwerk 
Durch den fehlerhaften Abbruch des Innenputzes und den nicht fachgerechten Ausbau der Fenster im 
Denkmal sind zum Teil erhebliche Schäden am Mauerwerk, an den Mauerwerksfugen und am Innen-
putz sowie der Innendämmung entstanden, die behoben werden mussten. Eine fehlerhafte Detailpla-
nung des Architekten hat dazu geführt, dass die Innendämmung rückgebaut und wieder neu aufge-
baut werden musste. Bei den Putzarbeiten kam es zu erheblichen Mehrmengen.  
 
4.3 Mauerwerkssanierung und Fugensanierung 
Die Sanierung des Mauerwerkes und der Mauerwerksfugen in den Fensterbereichen war bisher nicht 
vorgesehen. Schäden bei den Abbrucharbeiten und die resultierende Mängelbeseitigung machen 
diese zusätzliche Maßnahme der Fugensanierung mit Gerüststellung in Abstimmung mit der Denk-
malpflege und Restauratoren erforderlich. 
 
4.4 Verdunklungsanlagen  
Die Erneuerung der Verdunklungsanlagen war zunächst nicht geplant. Durch den Einbau von Rauch- 
und Wärmeabzügen und technische Ansteuerung der Abzüge können die vorhandenen Verdunk-
lungsanlagen nicht mehr verwendet werden. In diesem Zuge müssen auch die Holzlaibungen ersetzt 
werden. 
 
4.5 Baukonstruktion / Gerüststellung / Abbrucharbeiten 
Ursprünglich sah die Kalkulation Kosten für Staubschutzwände, Abbrucharbeiten und Baureinigung 
vor. Zudem war ursprünglich geplant, die Maßnahme ohne die Aufstellung von Gerüsten durchzufüh-
ren. Aufgrund der festgestellten Schäden war nach erneuter Einbindung der Denkmalpflege und Res-
tauratoren eine Neuplanung zur Beseitigung der Mängel unumgänglich. Dies macht neben zusätzli-
chen Gewerken eine geänderte Reihenfolge der Ausführung ein Fassadengerüst erforderlich. 
 
4.6 Anpassungen der Sicherheitszentralen (Einbruch- und Brandmeldeanlage) 
Im Laufe des Projektfortschritts hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Sicherheitszentralen (EMA 
und BMA) so angepasst werden mussten, dass sie mit den neuen Fenstern kompatibel sind und dem 
aktuellen Stand der Technik entsprechen. 
 
4.7 Nachträgliche Brandschutzertüchtigung von bereits eingebauten Fensteranlagen 
Eine vor Ausführung der Maßnahme gegebene Einschätzung eines Brandschutzgutachters stellte 
sich als nicht ausreichend heraus. Nach aktuellen Erkenntnissen werden Maßnahmen notwendig, die 
Abstimmung mit der Feuerwehr und einen neu hinzugezogenen Brandschutzbeauftragten erforderlich 
machten, in deren Verlauf Brandschutzanforderungen und Rauchableitungsöffnungen als notwendig 
erachtet werden, die in der bisherigen Planung nicht berücksichtigt wurden. Es handelt sich um den 
Einbau von zu öffnenden Fenstern sowie entsprechender Umplanungen. 
 
4.8 Synergieeffekte 
Es fallen zusätzliche Arbeiten an Schnittstellen an, die im Rahmen der Instandhaltung ohnehin durch-
geführt werden müssen wie beispielsweise die Erneuerung von Heizventilen und Anschlussleitungen 
im Bereich der Außenwände). Sie können im zeitlichen Zusammenhang mit der jetzigen Maßnahme 
ausgeführt werden, um den Ausstellungsbetrieb nicht ein weiteres Mal zu beeinträchtigen. 
 
4.9 Puffer / Risikozuschlag 
Zur Abdeckung möglicher Risiken, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kostenmäßig bewertet wer-
den können, wird ein pauschaler Risikozuschlag / Puffer von rd. 15% der Gesamtkosten angesetzt. 
Dieser umfasst Risiken wie Verzögerung im Baufortschritt, Mängelansprüche, Bauen im Bestand, 
Rechtsstreitigkeiten, Kostensteigerungen, Kündigungen wg. Schlechtleistungen etc.

5 
 
4.10 Eigenleistung Gebäudewirtschaft 
Mit Übernahme des Projektes im Juli 2018 durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird das Pro-
jekt mit zusätzlichen Kosten für Eigenleistungen der Gebäudewirtschaft belegt, die in diesem Falle 
vom Museum für Angewandte Kunst Köln zu tragen sind. Diese Kosten waren in der ursprünglichen 
Kostenberechnung nicht berücksichtigt. 
 
4.11 Baustellenbewachung / 24-Stunden-Bewachung 
Zur Sicherung der Baustellenzugänge sowie der allgemeinen Sicherheit, ist während der Bauarbeiten 
eine separate Baubewachung zu stellen. Des Weiteren ist gemäß Vorgabe des Versicherers sowie 
der Polizei für die Zeiten, in denen ein Außengerüst installiert ist, eine 24 Std. Bewachung sicherzu-
stellen. Tagsüber kann dies über reguläre Wachkräfte sichergestellt werden, für die Nachtzeiten sind 
zusätzlich Kräfte einzusetzen. 
 
 
5. Zeit-/Maßnahmenplan 
Der voraussichtliche Zeitplan sieht die Fortführung der Sanierungsmaßnahme der Fenstersanierung 
nun bis Anfang 2022 vor. Auf das Jahr 2020 entfallen die Bauabschnitte 6-10. Mit dem Bauabschnitt 
11 wird Ende 2020 begonnen. Die Durchführung der Bauabschnitte 11-18 ist für 2021 geplant, wobei 
nach dem jetzigen Stand davon ausgegangen wird, dass zu Beginn 2022 noch verbleibende Restar-
beiten ausgeführt werden. 
 
 
6. Kosten 
Aufgrund der obigen Ausführungen ergeben sich gegenüber der bisherigen Kostenberechnung erheb-
liche Mehrkosten, die sich bezogen auf die einzelnen Leistungen und Kostengruppen wie folgt dar-
stellen: 
 
6.1 Architektenleistungen 
Aufgrund der vorgenannten Probleme im Bereich der Architektenleistungen fallen Kosten in Höhe von 
rd. 0,9 Mio. € an. Diese setzen sich zusammen aus den Restzahlungen für die bisherigen Architekten 
sowie die Planungskosten des neuen Architekturbüros. So mussten beispielsweis die Leistungspha-
sen 3 und 5 (Entwurfs- und Ausführungsplanung) sowie die Leistungsphase 6 und 7 (Vorbereitung 
und Mitwirkung bei der Vergabe) neu geplant bzw. überarbeitet werden. In der ursprünglichen Kos-
tenberechnung waren für die Architektenleistungen Kosten in Höhe von rd. 0,59 Mio. € vorgesehen. 
Dementsprechend ergibt sich einen Mehrbedarf in Höhe von rd. 0,3 Mio. €. 
Planung alt              593.900 € 
Planung neu              897.300 € 
Mehrbedarf              303.400 € 
 
6.2 Fensteranlage 
Die Kosten für die Fensteranlage belaufen sich auf nunmehr auf 4,1 Mio. €. Gegenüber der bisheri-
gen Planung von 2,3 Mio. € bedeutet dies ein Mehrbedarf von rd. 1,85 Mio. €. 
Planung alt          2.323.900 € 
Planung neu          4.178.600 € 
Mehrbedarf          1.854.700 € 
 
6.3 Baukonstruktion (Gerüstbauen, Schutzmaßnahen, Abbrucharbeiten, Reinigung) 
Aufgrund der neu einzuplanenden Kosten für die Gerüststellung erhöhen sich die Kosten maßgeblich. 
Es kommt daher zu Mehraufwendungen in Höhe von rd. 476.100 €.

6 
Planung alt             396.200 € 
Planung neu             872.300 € 
Mehrbedarf             476.100 € 
 
6.4 Technische Anlagen (Einbruch- und Brandmeldeanlagen) 
Aufgrund Anpassungsbedarf im Bereich der Einbruch- und Brandmeldeanlagen erhöhen sich die Kos-
ten im Bereich der technischen Anlagen entsprechend. Gegenüber der bisherigen Planung von rd. 
334.000 € entsteht ein Mehrbedarf von rd. 206.000. €. 
Planung alt             333.600 € 
Planung neu             539.200 € 
Mehrbedarf             205.600 € 
 
6.5 Baunebenkosten, hier: Bewachung 
Aus den genannten Gründen fallen Mehrkosten im Bereich der Bewachung für die Baustellenbewa-
chung und 24-Stunden-Bewachung an. 
Planung alt                        0 € 
Planung neu             361.000 € 
Mehrbedarf             361.000 € 
 
6.6 Sonstige Baunebenkosten 
Zusätzlich zu den vorgenannten Kosten fallen noch sonstige Baunebenkosten an, die bisher nicht 
oder nicht in der entsprechenden Höhe berücksichtigt wurden. Es handelt sich um Kosten für Brand-
schutzsachverständige, Gutachterkosten zu Dokumentation der entstandenen Schäden sowie juristi-
sche Beratung und Kosten der Bauleitung. Hier entstehen Kosten in Höhe von rd. 285.000 €. 
Planung alt                          0 € 
Planung neu               285.500 € 
Mehrbedarf               285.500 € 
 
6.7 Eigenleistung Gebäudewirtschaft 
Durch den Übergang der Abteilung Kulturbauten zur Gebäudewirtschaft entstehen zur Betreuung der 
Maßnahmen Fenstersanierung Kosten aus Eigenleistung, die bislang nicht berücksichtigt wurden. 
Planung alt                          0 € 
Planung neu               987.700 € 
Mehrbedarf               987.700 € 
 
6.8 Risikozuschlag/Puffer 
Zur Abdeckung von Risiken, die aus der Maßnahme Fenstersanierung resultieren, werden rd. 1,4 
Mio. € an Risikozuschlag/Puffer vorgesehen. Diese waren nur geringfügig in der ursprünglichen Kos-
tenberechnung vorgesehen. 
Planung alt                 42.500 € 
Planung neu            1.463.900 € 
Mehrbedarf            1.421.400 € 
 
6.9 Mehrbedarf Fenstersanierung 
Der Mehrbedarf für die Fenstersanierung stellt sich wie folgt dar:  
 
Architektenkosten            303.400 € 
Fensteranlage          1.854.700 € 
Baukonstruktion            476.100 € 
Technische Anlagen            205.600 €

7 
Bewachung             361.000 € 
Baunebenkosten            285.500 € 
Eigenleistung Gebäudewirtschaft          987.700 € 
Puffer / Risikozuschlag        1.421.400 € 
Summe          5.895.400 € 
 
Somit ergibt sich ein zu deckender Mehrbedarf in Höhe von 5.895.400 €.  
 
 
7. Finanzierung 
Die Finanzierung der Aufwendungen für die Fenstersanierung in Höhe von 5.225.400 € aus der für 
diese Maßnahmen bestehenden Rückstellung, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 entspre-
chend aufgestockt wurde. Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen stehen in den Haushalts-
jahren 2020 bis 2022 bereit. 
 
Die nicht über die Rückstellung abgedeckten Aufwendungen in Höhe von rd. 670.000 € stehen im 
Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen, Haushaltsjahr 2020, im Renovierungsprogram zur Verfügung. Die Mittel werden als über-
planmäßige Aufwendung gemäß § 83 GO NRW in den Teilergebnisplan 0405 – Museum für Ange-
wandte Kunst umgeschichtet. 
 
Die Mehraufwendungen teilen sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt auf: 
 
Haushaltsjahr 2020     720.400 € 
Haushaltsjahr 2021  4.505.000 € 
Haushaltsjahr 2022     670.000 € 
Gesamt   5.895.400 € 
 
 
8. Ausblick / Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Mit der Fenstersanierung ist nun ein erster Schritt getan, um das Museum für Angewandte Kunst aber 
auch die mittlerweile in die Jahre gekommenen Museen Stück für Stück zu modernisieren. 
Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage zur den begleitenden Maßnahmen 
und zum Renovierungsprogramm einbringen. 
 
Mit der Sanierung der Fenster wird eine Energieeinsparungen von mindestens 15 – 20% erwartet. 
 
 
Begründung der Verfristung, Dringlichkeit und Unabweisbarkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht frühzeitiger abgeschlossen werden. Um Bauverzö-
gerungen im Projekt zu vermeiden, müssen zum jetzigen Zeitpunkt notwendige Vergabeverfahren 
eingeleitet werden. Eine Behandlung in der Sitzung am 09.06.2020 käme zu spät. Es wird daher um 
Behandlung in der Sitzung am 28.04.2020 gebeten. 
 
Die Fensteranlage des Museums für Angewandte Kunst ist aufgrund von weiträumigen Schadensbil-
dern im Glas- und Rahmenbereich im gesamten Gebäudekomplex in einem sehr schlechten Zustand. 
Ohne Erneuerung der gesamten Fensteranlage sind die Gebäudesubstanz und der Sammlungsbe-
stand – die Objekte werden durch die eindringende Feuchtigkeit stark in Mitleidenschaft gezogen – 
dauerhaft gefährdet. Nur der Komplettaustausch der gesamten Fensteranlage garantiert eine bau-
technisch und konservatorisch einwandfreie Erhaltung des Gebäudes und der Sammlung.

8 
 
 
Anlagen 
Kostenübersicht gem. DIN 276 auf Grundlage der Kostenberechnung Patelkos

Beratungsverlauf (4)

28.04.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.05.2020 Bauausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0267/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.04.2020
Erstellt
24.01.2020 14:18