0267/2020
Sanierung der Fensteranlage im Museum für Angewandte Kunst Köln, hier: Fortführung der Maßnahme
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Anlage_Kostenberechnung Fenstersanierung
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Kostenaufstellung Fenstersanierung, Museum für Angewandte Kunst, An der Rechtsschule Objekt: Museum für Angewandte Kunst, An der Rechtsschule Maßnahme: Fenstersanierung Kostenberechnung KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion 5.050.964 € 330 Außenwände 3.957.645 € 340/350Innenwände/Decken 221.047 € 390 Sonstige Maßnahmen 872.272 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 539.157 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 5.950 € 430 Raumlufttechnische Anlagen 5.950 € 440 Starkstromanlagen 74.970 € 450 Fernmelde- u. Informationstechn. Anlagen 452.287 € 5.590.121 € KG 700 Baunebenkosten 1.558.679 € 730/740Architektenleistungen/Gutachten/Sachverständige etc. 1.558.679 € KG 900 Eigenleistung GW 987.700 € Projektleitung/Projektsteuerung 987.700 € 2.546.379 € Risiko/Puffer 1.463.900 € 8.136.500 € 9.600.400 € 9.600.000 € 14.04.2020 Summe KG 300-900 inkl. MwSt. und Risikozuschlag/Puffer, gerundet Summe KG 300-400 inkl. MwSt. Summe KG 700/900 inkl. MwSt. Summe KG 300-900 inkl. MwSt. Summe KG 300-900 inkl. MwSt. und Risikozuschlag/Puffer
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 0267/2020 Freigabedatum 27.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung der Fensteranlage im Museum für Angewandte Kunst Köln, hier: Fortführung der Maßnahme Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Projektes Sanierung der Fensteranla- ge im Museum für Angewandte Kunst auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsbüros Patelkos. 2. Der Rat nimmt die Kosten für die Maßnahme der Fenstersanierung mit 9,6 Mio. € zur Kenntnis. Gegenüber der bisherigen Kostenschätzung bedeutet dies ein Mehrbedarf von rd. 5,9 Mio. €. 3. Die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von 5.225.400 € erfolgt aus der für die Maßnahme bestehenden Rückstellung, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 entsprechend aufge- stockt wurde. Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen stehen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 bereit. Die Mittel der nicht über die Rückstellung abgedeckten Aufwendungen in Höhe von 670.000 € stehen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2020, aus dem Renovierungsprogramm zur Verfügung. Die Mittel werden als überplanmäßige Aufwendung gemäß § 83 GO NRW in den Teilergebnisplan 0405 – Museum für Angewandte Kunst umgeschichtet. Hierfür werden die Mittel in Höhe von 670.000 € aus dem Renovierungsprogramm 2020 zur Ver- fügung gestellt und die Freigabe der Mittel in Höhe von 670.000 € aus dem Renovierungspro- gramm des Jahres 2020 erteilt. Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 Bauausschuss 04.05.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Rat 14.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 720.400. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. c) Sachaufwendungen 2021 4.505.000 € d) Sachaufwendungen 2022 670.000 € e) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Politische Beschlüsse Mit Beschluss des Rates vom 17.12.2013 (Vorlage Nr. 1375/2013) sowie durch Beschlüsse des Aus- schusses Kunst und Kultur bzw. Finanzausschuss vom 02.05.2017 und 15.05.2017 (Vorlage Nr. 1088/2017) wurde die Verwaltung mit der Aus- und Fortführung der Sanierung der Fensteranlage im Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK) im Rahmen des Renovierungsprogrammes beauftragt. Für die Maßnahme wurden Kosten in Höhe von rd. 3,7 Mio. € angesetzt. Nach neuer Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten für die Sanierung der Fensteranlage auf 9,6 Mio. €. Das bedeutet Mehrkosten in Höhe von rd. 5,9 Mio. € (5.895.400 €) gegenüber der ur- sprünglichen Planung. 3 2. Ausgangslage Ausgangspunkt und Gegenstand der Planung und Kostenberechnung in 2017 war der Ausbau und die Entsorgung der fast 60 Jahre alten Fensteranlagen und der Einbau von neuen Fensteranlagen. Da der Museumsbetrieb möglichst aufrechterhalten bleiben sollte, war eine kleinteilige, abschnitts- weise Baudurchführung vorgesehen. Im November 2018 musste die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln dem mit der Planung und Durchfüh- rung beauftragten Architekten aufgrund von Schlechtleistungen kündigen. Einer Firma musste eben- falls wegen Mängeln gekündigt werden. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Bauprojekt bereits in der Ausführung des zweiten von insgesamt achtzehn Bauabschnitten. Aus der Schlechtleistungen des Planers und der Firma ergaben sich Schäden am Gebäude, die auf- wändige Umplanungen erforderlich machten. Diese führten zu erheblichen Verzögerungen im Bau- fortschritt. Zudem musste ein neuer Architekt beauftragt und eingearbeitet werden. Darüber hinaus wurden Gutachter für die Dokumentation von Schäden eingeschaltet. Erneute intensive Abstimmun- gen mit der Denkmalpflege, der Feuerwehr und dem Brandschutzsachverständigen waren die Folge. Die Umplanungen, Neuvergaben und zusätzlichen Maßnahmen führen zu den nachfolgend konkreti- sierten Kostenerhöhungen. Auch musste das Sicherheitskonzept überarbeitet und angepasst werden. 3. Aktueller Sachstand zur Fenstersanierung In 2017 wurde mit der Fenstersanierung begonnen. Mittlerweile ist ein Viertel der Fensteranlagen des Museums erneuert. Hierzu gehören der Bereich des Overstolzensaals und die Designabteilung. Da- mit sind von den geplanten achtzehn Bauabschnitten die Bauabschnitte eins bis vier fertiggestellt, mit dem fünften Bauabschnitt wird in Kürze begonnen. Um die Objekte in den derzeit geschlossenen Schausammlungen möglichst wenig zu bewegen, dient das Hauptgeschoss derzeit als Zwischendepot. Die im Hause befindlichen Depots konnten durch Verdichtung weitere Objekte aus den Schausammlungen aufnehmen. So konnten weitreichende Aus- lagerungen und damit verbundene Kosten vermieden werden. Trotz der Sanierung im laufenden Betrieb, konnte das Museum bislang durch ein ambitioniertes Aus- stellungs- und Veranstaltungsprogramm seine Besucherzahlen und die daraus resultierende Einnah- meerwartung erreichen. 4. Fenstersanierung Um nun die Fenstersanierung fortzuführen – der fünfte Bauabschnitt steht an –, bedarf es eines Be- schlusses zur Fortführung der Maßnahmen aufgrund der erheblichen Kostensteigerung. Die Gründe für die Kostensteigerungen und die damit verbundenen Nachbesserungen und Überarbeitung der Planung werden im Folgenden dargestellt. Es handelt es sich im Wesentlichen um folgende Bereiche: 4.1 Architektenkosten Aufgrund Mängel in der Bauleitung wurde die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Architekten been- det und ein neues Architekturbüro beauftragt. Der Leistungsumfang des neu beauftragten Planungs- büro Patelkos umfasst eine teilweise Neuplanung der Leistungsphasen 3 und 5 (Entwurfs- und Aus- führungsplanung) sowie eine wesentliche Überarbeitung der Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe). Inwieweit Schadenersatzforderungen gegenüber dem gekündigten Architekten geltend gemacht werden können, muss noch gerichtlich geklärt werden. 4 4.2 Schadensbeseitigung am Bauwerk Durch den fehlerhaften Abbruch des Innenputzes und den nicht fachgerechten Ausbau der Fenster im Denkmal sind zum Teil erhebliche Schäden am Mauerwerk, an den Mauerwerksfugen und am Innen- putz sowie der Innendämmung entstanden, die behoben werden mussten. Eine fehlerhafte Detailpla- nung des Architekten hat dazu geführt, dass die Innendämmung rückgebaut und wieder neu aufge- baut werden musste. Bei den Putzarbeiten kam es zu erheblichen Mehrmengen. 4.3 Mauerwerkssanierung und Fugensanierung Die Sanierung des Mauerwerkes und der Mauerwerksfugen in den Fensterbereichen war bisher nicht vorgesehen. Schäden bei den Abbrucharbeiten und die resultierende Mängelbeseitigung machen diese zusätzliche Maßnahme der Fugensanierung mit Gerüststellung in Abstimmung mit der Denk- malpflege und Restauratoren erforderlich. 4.4 Verdunklungsanlagen Die Erneuerung der Verdunklungsanlagen war zunächst nicht geplant. Durch den Einbau von Rauch- und Wärmeabzügen und technische Ansteuerung der Abzüge können die vorhandenen Verdunk- lungsanlagen nicht mehr verwendet werden. In diesem Zuge müssen auch die Holzlaibungen ersetzt werden. 4.5 Baukonstruktion / Gerüststellung / Abbrucharbeiten Ursprünglich sah die Kalkulation Kosten für Staubschutzwände, Abbrucharbeiten und Baureinigung vor. Zudem war ursprünglich geplant, die Maßnahme ohne die Aufstellung von Gerüsten durchzufüh- ren. Aufgrund der festgestellten Schäden war nach erneuter Einbindung der Denkmalpflege und Res- tauratoren eine Neuplanung zur Beseitigung der Mängel unumgänglich. Dies macht neben zusätzli- chen Gewerken eine geänderte Reihenfolge der Ausführung ein Fassadengerüst erforderlich. 4.6 Anpassungen der Sicherheitszentralen (Einbruch- und Brandmeldeanlage) Im Laufe des Projektfortschritts hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Sicherheitszentralen (EMA und BMA) so angepasst werden mussten, dass sie mit den neuen Fenstern kompatibel sind und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. 4.7 Nachträgliche Brandschutzertüchtigung von bereits eingebauten Fensteranlagen Eine vor Ausführung der Maßnahme gegebene Einschätzung eines Brandschutzgutachters stellte sich als nicht ausreichend heraus. Nach aktuellen Erkenntnissen werden Maßnahmen notwendig, die Abstimmung mit der Feuerwehr und einen neu hinzugezogenen Brandschutzbeauftragten erforderlich machten, in deren Verlauf Brandschutzanforderungen und Rauchableitungsöffnungen als notwendig erachtet werden, die in der bisherigen Planung nicht berücksichtigt wurden. Es handelt sich um den Einbau von zu öffnenden Fenstern sowie entsprechender Umplanungen. 4.8 Synergieeffekte Es fallen zusätzliche Arbeiten an Schnittstellen an, die im Rahmen der Instandhaltung ohnehin durch- geführt werden müssen wie beispielsweise die Erneuerung von Heizventilen und Anschlussleitungen im Bereich der Außenwände). Sie können im zeitlichen Zusammenhang mit der jetzigen Maßnahme ausgeführt werden, um den Ausstellungsbetrieb nicht ein weiteres Mal zu beeinträchtigen. 4.9 Puffer / Risikozuschlag Zur Abdeckung möglicher Risiken, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kostenmäßig bewertet wer- den können, wird ein pauschaler Risikozuschlag / Puffer von rd. 15% der Gesamtkosten angesetzt. Dieser umfasst Risiken wie Verzögerung im Baufortschritt, Mängelansprüche, Bauen im Bestand, Rechtsstreitigkeiten, Kostensteigerungen, Kündigungen wg. Schlechtleistungen etc. 5 4.10 Eigenleistung Gebäudewirtschaft Mit Übernahme des Projektes im Juli 2018 durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird das Pro- jekt mit zusätzlichen Kosten für Eigenleistungen der Gebäudewirtschaft belegt, die in diesem Falle vom Museum für Angewandte Kunst Köln zu tragen sind. Diese Kosten waren in der ursprünglichen Kostenberechnung nicht berücksichtigt. 4.11 Baustellenbewachung / 24-Stunden-Bewachung Zur Sicherung der Baustellenzugänge sowie der allgemeinen Sicherheit, ist während der Bauarbeiten eine separate Baubewachung zu stellen. Des Weiteren ist gemäß Vorgabe des Versicherers sowie der Polizei für die Zeiten, in denen ein Außengerüst installiert ist, eine 24 Std. Bewachung sicherzu- stellen. Tagsüber kann dies über reguläre Wachkräfte sichergestellt werden, für die Nachtzeiten sind zusätzlich Kräfte einzusetzen. 5. Zeit-/Maßnahmenplan Der voraussichtliche Zeitplan sieht die Fortführung der Sanierungsmaßnahme der Fenstersanierung nun bis Anfang 2022 vor. Auf das Jahr 2020 entfallen die Bauabschnitte 6-10. Mit dem Bauabschnitt 11 wird Ende 2020 begonnen. Die Durchführung der Bauabschnitte 11-18 ist für 2021 geplant, wobei nach dem jetzigen Stand davon ausgegangen wird, dass zu Beginn 2022 noch verbleibende Restar- beiten ausgeführt werden. 6. Kosten Aufgrund der obigen Ausführungen ergeben sich gegenüber der bisherigen Kostenberechnung erheb- liche Mehrkosten, die sich bezogen auf die einzelnen Leistungen und Kostengruppen wie folgt dar- stellen: 6.1 Architektenleistungen Aufgrund der vorgenannten Probleme im Bereich der Architektenleistungen fallen Kosten in Höhe von rd. 0,9 Mio. € an. Diese setzen sich zusammen aus den Restzahlungen für die bisherigen Architekten sowie die Planungskosten des neuen Architekturbüros. So mussten beispielsweis die Leistungspha- sen 3 und 5 (Entwurfs- und Ausführungsplanung) sowie die Leistungsphase 6 und 7 (Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) neu geplant bzw. überarbeitet werden. In der ursprünglichen Kos- tenberechnung waren für die Architektenleistungen Kosten in Höhe von rd. 0,59 Mio. € vorgesehen. Dementsprechend ergibt sich einen Mehrbedarf in Höhe von rd. 0,3 Mio. €. Planung alt 593.900 € Planung neu 897.300 € Mehrbedarf 303.400 € 6.2 Fensteranlage Die Kosten für die Fensteranlage belaufen sich auf nunmehr auf 4,1 Mio. €. Gegenüber der bisheri- gen Planung von 2,3 Mio. € bedeutet dies ein Mehrbedarf von rd. 1,85 Mio. €. Planung alt 2.323.900 € Planung neu 4.178.600 € Mehrbedarf 1.854.700 € 6.3 Baukonstruktion (Gerüstbauen, Schutzmaßnahen, Abbrucharbeiten, Reinigung) Aufgrund der neu einzuplanenden Kosten für die Gerüststellung erhöhen sich die Kosten maßgeblich. Es kommt daher zu Mehraufwendungen in Höhe von rd. 476.100 €. 6 Planung alt 396.200 € Planung neu 872.300 € Mehrbedarf 476.100 € 6.4 Technische Anlagen (Einbruch- und Brandmeldeanlagen) Aufgrund Anpassungsbedarf im Bereich der Einbruch- und Brandmeldeanlagen erhöhen sich die Kos- ten im Bereich der technischen Anlagen entsprechend. Gegenüber der bisherigen Planung von rd. 334.000 € entsteht ein Mehrbedarf von rd. 206.000. €. Planung alt 333.600 € Planung neu 539.200 € Mehrbedarf 205.600 € 6.5 Baunebenkosten, hier: Bewachung Aus den genannten Gründen fallen Mehrkosten im Bereich der Bewachung für die Baustellenbewa- chung und 24-Stunden-Bewachung an. Planung alt 0 € Planung neu 361.000 € Mehrbedarf 361.000 € 6.6 Sonstige Baunebenkosten Zusätzlich zu den vorgenannten Kosten fallen noch sonstige Baunebenkosten an, die bisher nicht oder nicht in der entsprechenden Höhe berücksichtigt wurden. Es handelt sich um Kosten für Brand- schutzsachverständige, Gutachterkosten zu Dokumentation der entstandenen Schäden sowie juristi- sche Beratung und Kosten der Bauleitung. Hier entstehen Kosten in Höhe von rd. 285.000 €. Planung alt 0 € Planung neu 285.500 € Mehrbedarf 285.500 € 6.7 Eigenleistung Gebäudewirtschaft Durch den Übergang der Abteilung Kulturbauten zur Gebäudewirtschaft entstehen zur Betreuung der Maßnahmen Fenstersanierung Kosten aus Eigenleistung, die bislang nicht berücksichtigt wurden. Planung alt 0 € Planung neu 987.700 € Mehrbedarf 987.700 € 6.8 Risikozuschlag/Puffer Zur Abdeckung von Risiken, die aus der Maßnahme Fenstersanierung resultieren, werden rd. 1,4 Mio. € an Risikozuschlag/Puffer vorgesehen. Diese waren nur geringfügig in der ursprünglichen Kos- tenberechnung vorgesehen. Planung alt 42.500 € Planung neu 1.463.900 € Mehrbedarf 1.421.400 € 6.9 Mehrbedarf Fenstersanierung Der Mehrbedarf für die Fenstersanierung stellt sich wie folgt dar: Architektenkosten 303.400 € Fensteranlage 1.854.700 € Baukonstruktion 476.100 € Technische Anlagen 205.600 € 7 Bewachung 361.000 € Baunebenkosten 285.500 € Eigenleistung Gebäudewirtschaft 987.700 € Puffer / Risikozuschlag 1.421.400 € Summe 5.895.400 € Somit ergibt sich ein zu deckender Mehrbedarf in Höhe von 5.895.400 €. 7. Finanzierung Die Finanzierung der Aufwendungen für die Fenstersanierung in Höhe von 5.225.400 € aus der für diese Maßnahmen bestehenden Rückstellung, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 entspre- chend aufgestockt wurde. Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen stehen in den Haushalts- jahren 2020 bis 2022 bereit. Die nicht über die Rückstellung abgedeckten Aufwendungen in Höhe von rd. 670.000 € stehen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen, Haushaltsjahr 2020, im Renovierungsprogram zur Verfügung. Die Mittel werden als über- planmäßige Aufwendung gemäß § 83 GO NRW in den Teilergebnisplan 0405 – Museum für Ange- wandte Kunst umgeschichtet. Die Mehraufwendungen teilen sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt auf: Haushaltsjahr 2020 720.400 € Haushaltsjahr 2021 4.505.000 € Haushaltsjahr 2022 670.000 € Gesamt 5.895.400 € 8. Ausblick / Auswirkungen auf den Klimaschutz Mit der Fenstersanierung ist nun ein erster Schritt getan, um das Museum für Angewandte Kunst aber auch die mittlerweile in die Jahre gekommenen Museen Stück für Stück zu modernisieren. Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage zur den begleitenden Maßnahmen und zum Renovierungsprogramm einbringen. Mit der Sanierung der Fenster wird eine Energieeinsparungen von mindestens 15 – 20% erwartet. Begründung der Verfristung, Dringlichkeit und Unabweisbarkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht frühzeitiger abgeschlossen werden. Um Bauverzö- gerungen im Projekt zu vermeiden, müssen zum jetzigen Zeitpunkt notwendige Vergabeverfahren eingeleitet werden. Eine Behandlung in der Sitzung am 09.06.2020 käme zu spät. Es wird daher um Behandlung in der Sitzung am 28.04.2020 gebeten. Die Fensteranlage des Museums für Angewandte Kunst ist aufgrund von weiträumigen Schadensbil- dern im Glas- und Rahmenbereich im gesamten Gebäudekomplex in einem sehr schlechten Zustand. Ohne Erneuerung der gesamten Fensteranlage sind die Gebäudesubstanz und der Sammlungsbe- stand – die Objekte werden durch die eindringende Feuchtigkeit stark in Mitleidenschaft gezogen – dauerhaft gefährdet. Nur der Komplettaustausch der gesamten Fensteranlage garantiert eine bau- technisch und konservatorisch einwandfreie Erhaltung des Gebäudes und der Sammlung. 8 Anlagen Kostenübersicht gem. DIN 276 auf Grundlage der Kostenberechnung Patelkos
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0267/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 24.01.2020 14:18