3496/2024
Bericht des Jobcenter Köln
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Bericht des Jobcenter Köln
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Anlage zur Mitteilung „ Bericht des Jobcenter Köln “ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 21.11.2024 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln Zur aktuellen Lage im Jobcenter Köln informiert Frau Würker im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren gerne mündlich. 2. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat 09/2024 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat September 2024 (Anlage) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2024 ein. 3. Informationen zum JobSpeedDating 2024 Am 18.09.2024 fand das 13. JobSpeedDating Köln im RheinEnergie Stadion statt. Wie im vergangenen Jahr wurden auch 2024 die Einladungen paritätisch ausgesprochen (50 Prozent Frauen/50 Prozent Männer). Auch Menschen ohne binäre Geschlechtszuordnung stand die Veranstaltung selbstverständlich offen. 984 Teilnehmer*innen führten 5673 Gespräche mit knapp 100 Arbeitgeber*innen. Über das JobSpeedDating-Portal bewerteten die Arbeitgeber*innen knapp 60 Prozent der Teilnehmer*innen als gut oder bedingt geeignet. (gut geeignet: 26,51 Prozent; bedingt geeignet: 32,96 Prozent). Bereits am Veranstaltungstag wurden 517 Anfragen für vertiefende Bewerbungsgespräche durch die Arbeitgeber*innen an die Teilnehmer*innen verschickt. Die seit zwei Jahren angebotene Kinderbetreuung hat sich bewährt und wurde auch 2024 wieder angeboten. In der Kinderbetreuung wurden die Kinder von Pädagog*innen herzlich in Empfang genommen, sodass die Kund*innen mit einem guten Gefühl und frei von Störungen ihre Gespräche wahrnehmen konnten. Im Gesamten herrschte erneut eine angenehme und konzentrierte Atmosphäre. Die Teilnehmer*innen fanden bei Bedarf persönliche Unterstützung durch Coaches und Mitarbeiter*innen des Jobcenters. So konnten auch Unsicherheiten in Bezug auf die (digitalen) Abläufe aus dem Seite 2 Weg geräumt werden. Die Teilnehmer*innen wurden proaktiv angesprochen und in allen Belangen unterstützt. Im Rahmen der engmaschigen Nachbetreuung der Kund*innen wird in persönlichen Folgegesprächen mit den Integrationsfachkräften die Teilnahme am JobSpeedDating besprochen. Hierbei werden individuelle Folgeschritte im Integrationsprozess festgelegt und passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet. Die erste Auswertung der Integrationsquote erfolgt im November 2024. 4. Zielplanung 2025 Mit der Zielplanung werden die Zielwerte für die zu beplanenden Zielindikatoren „Integrationsquote“ (IQ) und „Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden“ (LZB) ermittelt. Mit der Eintrittsplanung wird der Einsatz von arbeitsmarktlichen Fördermaßnahmen geplant, also die Eintritte in die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Die Planungen werden nicht isoliert voneinander betrachtet. In der Angebotsplanung werden mit dem Fördergeschäft auch die zu erwartenden geförderten Integrationen beeinflusst, so dass der Zielindikator IQ unmittelbar und der Zielindikator LZB indirekt tangiert wird. Das zur Verfügung stehende Gesamtbudget wird im Rechtskreis SGB II durch den Bundesgesetzgeber im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushaltes bestimmt. Die regionale Verteilung des Budgets ist mit der Eingliederungsmittelverordnung geregelt und richtet sich grundsätzlich nach den Strukturanteilen der Jobcenter beim Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Bedarfsgemeinschaften. Am Ende des Planungsprozesses steht der Abschluss von Zielvereinbarungen. Auf Bundesebene wird eine Zielvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der BA für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen abgeschlossen. Lokal schließen die Jobcenter Zielvereinbarungen mit den Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern ab. Das Jobcenter Köln plant jährlich die Integrationsquote und die Entwicklung für den Langzeitleistungsbezug. Für die Planung sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Im Jahr 2023 sank die deutsche Wirtschaftsleistung um 0,3 Prozent. Die Bundesregierung hat die Konjunkturprognosen nach unten korrigiert. Für 2024 wird nun mit dem zweiten Rezessionsjahr in Folge gerechnet. Die Arbeitslosigkeit steigt 2025 im SGB II -nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung- um 2,3 Prozent. Knapp 4000 Unternehmen meldeten im dritten Quartal 2024 bundesweit Insolvenz an, so der VDI (Verein Seite 3 deutscher Ingenieure e.V., und die Zahl der Insolvenzen ist so hoch wie zuletzt 2010. Die IHK Köln erwartet eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Unternehmen in Deutschland und am Wirtschaftsstandort Köln geraten im internationalen Wettbewerb immer mehr ins Hintertreffen. 21 Prozent der befragten Kölner Unternehmen wollen Stellen abbauen und lediglich 17 Prozent Stellen schaffen. Und auch die HWK Köln sieht nach ihrer Herbstumfrage 2024 keine Belebung der wirtschaftlichen Aussichten. Lediglich 40,6 Prozent der befragten Handwerksbetriebe gaben ihre Geschäftslage mit gut an. Mit einem Geschäftsklimaindex von 110,9 Punkten stagniert die Handwerkskonjunktur im Kammerbezirk auf dem Niveau des Frühjahres. Ursachen sind die Schwäche der Baukonjunktur, die geringe Exportdynamik und eine Zurückhaltung bei Investitionen. Dies belastet insbesondere Betriebe aus dem Bauhaupt-, Ausbau- und Kraftfahrzeuggewerbe sowie das Handwerk des gewerblichen Bedarfs. Allerdings zeigt sich der Personalstamm trotz stagnierenden Investitionen robust, gerät aber aufgrund des Fachkräftemangels und der demographischen Entwicklung zunehmend unter Druck. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erschweren die Integrationsarbeit. Daneben tragen die insgesamt hohen Kosten der Unterkunft dazu bei, dass selbst bei Arbeitsaufnahme der Transferleistungsbezug nicht immer beendet werden kann. Die Zielwerte 2025 sind sowohl für Frauen als auch für Männer innerhalb des zentral geplanten Korridors zu planen. Abweichungen sind besonders zu begründen. Das Jobcenter Köln plant die Zielwerte möglichst realistisch und gleichzeitig ambitioniert. Die Integrationsquote (IQ) wird auch für 2025 geschlechterspezifisch beplant. Die Jobcenter erhalten durch die Zentrale der BA sogenannte Planungskorridore, in dem sich die Angebote der einzelnen Jobcenter bewegen sollten. Die Korridore lassen Spielräume für die lokale Planung. Das Jobcenter Köln plant eine Steigerung der Integrationsquote für Frauen um +0,5 und für Männer um +0,2 Prozentpunkte und liegt damit im Planungskorridor. Der Langzeitleistungsbezug (LZB) wird ebenfalls getrennt nach Frauen und Männern beplant. Für Köln wird im Laufe des Jahres ein leichter Anstieg des Langzeitleistungsbezugs im Jahresdurchschnitt erwartet. Diese Erhöhung soll durch entsprechende Aktivitäten möglichst geringgehalten werden. Aus der lokalen Prognose ergibt sich ein Zielwert von +0,7% bei den Frauen und Seite 4 +0,3% bei den Männern. Auch mit diesen Werten liegt das Jobcenter Köln im Planungskorridor. 5. Ne uer Kundenprozess Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und Reha für SGB II Kund*innen ab dem 01.01.2025 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW): Im Rahmen der Konsolidierung des Bundeshaushalts mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde die Zuständigkeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung der Förderung der beruflichen Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 01.01.2025 von den Jobcentern auf die Agentur für Arbeit übertragen. Auch im Jahr 2025 setzt das Jobcenter Köln in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in Köln erneut einen ihrer Schwerpunkte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Bildungszielplanung wird wie in den Vorjahren gemeinsam erarbeitet und bildet einen verbindlichen Rahmen für ein einheitliches Förderverständnis für Köln. Unter Einbindung der jeweiligen operativen Bereiche wurde beschrieben, wie die Umsetzung der Förderung der beruflichen Weiterbildung zukünftig erfolgen soll. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen der Kund*innen im SGB II angemessen zu berücksichtigen, unnötige Wege zu ersparen und trotz zusätzlicher Schnittstellen effektiv und effizient zu arbeiten und möglichst zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Das Jobcenter Köln übernimmt auch ab 2025 eine zentrale Funktion im Weiterbildungsprozess. Gemeinsam mit den Kund*innen identifizieren die Integrationsfachkräfte (IFK) bestehende Qualifizierungsbedarfe. Das Bildungsziel und die Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt werden besprochen. Für die Prüfung der Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit der Kund*innen ist das Jobcenter Köln weiterhin verantwortlich. Im Anschluss übernimmt die Agentur für Arbeit die Beratung nach §81 SGB III, d.h. die Entscheidung inklusive Feststellung des Bildungsziels und die Ausgabe und die Bewilligung des Bildungsgutscheins. Für die Durchführung dieser Weiterbildungsberatung nutzen Jobcenter und Agentur gemeinsam mit den Gespräche mit Kund*innen die Videoberatung im Büro der Integrationsfachkräfte. Anfahrtswege werden vermieden und die Vermittlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit werden nicht als externe Dritte wahrgenommen. Im Vordergrund der Zusammenarbeit steht partnerschaftliches Handeln. Während der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme werden Kund*innen auch zukünftig in die Betreuungs- und Vermittlungsaktivitäten des Jobcenter einbezogen. Ziel ist vor allem die Unterstützung beim Erwerb eines erfolgreichen Abschlusses der Maßnahme. Das Jobcenter ist zudem für das Absolventenmanagement in der letzten Phase der Qualifizierung und nach Seite 5 dem Abschluss, sowie für die Vermittlung in Arbeit verantwortlich. Jobcenter und Agentur für Arbeit informieren sich gegenseitig unverzüglich über die notwendigen Tatsachen zur Leistungserbringung und tauschen zum Beispiel in Fallbesprechungen die hierzu erforderlichen Informationen aus. Der gemeinsam definierte rechtskreisübergreifende Prozess zur beruflichen Weiterbildung orientiert sich an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden. Reha: Im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde ebenfalls die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Rehabilitationsträger von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Seit September liegen die Weisungen zum Kund*innenprozess vor. Aufbauend auf die etablierten Absprachen und Prozesse in Köln sind hierdurch nur geringfügige Änderungen erforderlich. Kern war und ist der Gedanke, für die Kund*innen ein transparentes Verfahren zu schaffen, das zusätzliche Laufwege der Kund*innen vermeidet. So ist das Jobcenter weiterhin für das Erkennen von Rehabilitationsbedarfen verantwortlich. Die Agentur für Arbeit ermittelt wie bisher den tatsächlichen individuellen Rehabilitationsbedarf und stellt diesen fest, soweit die BA der zuständige Rehabilitationsträger ist. Im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage entscheidet die Agentur für Arbeit zukünftig selbst über die Rehabilitationsleistungen, setzt diese um und finanziert sie. Das Jobcenter bleibt während der Rehabilitationsmaßnahme für die sonstige aktive Betreuung und Förderung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (vgl. § 5 Absatz 5 SGB II) und die Zahlung der passiven Leistungen sowie die Vermittlung in Arbeit zuständig. Das bisherige Sonderverfahren bei der BA als Rehabilitationsträger wird damit abgelöst und analog dem Verfahren bei anderen Rehabilitationsträgern (bspw. der Deutschen Rentenversicherung) geregelt. Der für die Leistungserbringung notwendige Austausch von Information und Daten zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit kann weiterhin über das Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX stattfinden. In Köln besteht seit Einführung der Reha/SB-Teams im Jobcenter Anfang 2024 bereits ein intensiver Austausch zwischen den Reha-Teams der Agentur und den Reha-Teams im Jobcenter. Auch die gemeinsame Nutzung der Fachverfahren erleichtert den datenschutzkonformen Austausch im Teilhabeplanverfahren. Seite 6 gez. Martina Würker Anlage: Ergebnismonitoring Monat 09/2024
Anlage zum Bericht des JC Ergebnismonitoring 09_2024
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Berichtsmonat2024SeptemberAnlage 1Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 16.11.2023
BA Bundesagentur
BG Bedarfsgemeinschaft
Diff. Differenz
EGT Eingliederungstitel
ELB Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
IQ Integrationsquote
JC Jobcenter
JOK Job-Offensive-Köln
KDU Kosten der Unterkunft
LLU Leistungen zum Lebensunterhalt
LZB Langzeitleistungsbezieher*in
MW Monatswert
NEF Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
qm Quadratmeter
SB Schwerbehinderte
SGB Sozialgesetzbuch
SodGE Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
VJ Vorjahr
Abkürzungsverzeichnis
Berichtsmonat
September
IQ Männer17,63% Soll202417,07% - 3,2%Diff. zum202317,6% - 3,1% Ist-Ist VJ
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
202437.702 37.702 37.524 37.460 37.283 37.121 36.957 36.412 35.301
202332.979 32.877 32.882 32.643 32.580 32.461 32.576 32.286 31.250 32.448 32.407 32.27520.00022.00024.00026.00028.00030.00032.00034.00036.00038.00040.000LLU MW in Tausend
Summe der LLU in €2024333.463.087,72 €2023 292.534.436,85 €
LLU Veränderung zum Vorjahr2024+ 13,99%Diff. + 40.928.650,87 €
IQ Frauen10,85% Soll202410,89%+ 0,4%Diff. zum202310,7%+ 1,4% Ist-Ist VJ
IQ Soll Gesamt202413,9%202314,1%
Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)[Quelle: Controlling JC Köln]
Integrationsquote (IQ)[Quelle: Controlling JC Köln]
Kennzahlen nach §48a SGB IIDie LLU liegen erwartungsgemäß mit 13,99% über dem Vorjahreswert. Absolut sind dies rund 40,93 Mio. Euro.
Im Berichtsmonat September liegt die Integrationsquote Frauen um +0,4% über und die Integrationsquote Männer mit -3,1% unter dem Sollwert. Im Vergleich zum Vormonat konnten wir uns bei beiden Geschlechtern verbessern.
LZB Männer202426.516 - 0,1%Soll-Diff.Abw. LZB Soll-16
LZB Gesamt202456.365202356.242
LZB Frauen202429.849 - 1,1%Soll-Diff.Abw. LZB Soll-336
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Männer26.134 26.079 26.153 26.198 26.302 26.399 26.471 26.518 26.516 0 0 0
Frauen28.300 28.253 28.629 28.855 29.193 29.468 29.670 29.805 29.849 0 0 024.00025.00026.00027.00028.00029.00030.00031.000LZB-VerlaufAnzahl Langzeitleistungsbezieher (LZB)[Quelle: Controlling JC Köln]Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern liegt die Anzahl der LZB unter dem Sollwert 2024. Die Anzahl der LZB Gesamt steigt von 2023 auf 2024 um 124.
Berichtsmonat
September
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
202436.211,04 37.146,47 36.141,84 36.201,82 35.670,22 36.271,57 37.229,27 36.123,86 36.612,51
202333.497,12 32.504,81 33.793,75 32.829,05 33.368,91 32.982,48 33.409,70 33.631,94 34.083,10 34.153,89 35.057,25 34.605,2025.00027.00029.00031.00033.00035.00037.00039.000KDU Monatswert in Tausend Euro
Summe KDU in €2024327.608.603,84 €Soll €321.281.291,58Diff.+ 6.327.312,26 €+ 1,97%
KDU Monatswert-Veränderung zum VorjahrBM September+ 7,42%Diff. + 2.529.412,39 €
Integrationen SB20242702023313Soll320Diff. - 50 - 43
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2024 26 40 25 33 27 20 34 28 37
2023 28 38 20 38 32 32 45 40 39 47 27 24
01020304050Entwicklung Monatswert Integrationen SB
Kosten der Unterkunft (KDU)[Quelle: Berechnung Stadt Köln]
Integrationen Schwerbehinderte (SB)[Quelle: Controlling JC Köln]
ErgänzendeKennzahlenIm Berichtsmonat liegen die KDU rund 6,3 Mio. Euro über dem prognostizierten Wert. Im Vergleich zum Monatswert (MW) des Vorjahres sind es ca. 2,5 Mio. Euro mehr.
Die Zahl der Integrationen schwerbehinderter Menschen liegt im September mit 50 unter dem Sollwert.IQ SB20246,5%20237,8%ELB20244.16920234.035
Integrationen2024861IQ Monatswert 7,2%
Integrationen20241.563IQ Monatswert 8,4%
Integrationen2024702IQ Monatswert 9,8%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Männer79 80 106 107 96 85 113 101 94
Frauen66 73 68 91 95 53 81 59 116020406080100120140Integrationen Monatswert JOKIntegrationen der Job-Offensive Köln (JOK)[Quelle: Controlling JC Köln]Die JOK erziehlt im Berichtsmonat September 1.563 Integrationen. Dies sind 29 Integrationen weniger als im Berichtsmonat September 2023.
Berichtsmonat
September
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (BG) [Quelle: Statistik BA]Statistikkennzahlen
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2024 59.655 59.709 59.722 59.839 59.730 59.490
2023 60.326 60.359 60.427 60.264 60.239 59.982 59.859 59.783 59.571 59.572 59.390 59.417
58.50059.00059.50060.00060.50061.000Anzahl BedarfsgemeinschaftenIm Statistikmonat Juni 2024 sind 492 Bedarfsgemeinschaften weniger als im Vorjahreszeitraum auf Leistungen angewiesen. Anzahl BG (Juni)59.490 Monatswert54.520 Anerkannte lfd. KDU54.088 Unterkunftsart Miete
48,3
19,6
13,5
9,5
5,2 3,8
Anteil der jeweiligen Haushaltsgröße in %
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 und mehr
Personen
70,2
16,9
12,9
Anteil lfd. tatsächliche Kosten der Unterkunft in %
Unterkunftskosten
laufende Betriebskosten
Heizkosten
Der Anteil der Einpersonenhaushalte liegt aktuell bei 48,3 und ist damit relativ konstant zum Jahr 2023. Die Unterkunftskosten (Miete) bleiben mit 70% konstant.
Anzahl ELB männlich (Juni)39.970 Monatswert39.776 Vorjahr+ 194Veränderung
Anzahl ELB gesamt (Juni)81.725 Monatswert82.108 Vorjahr - 383Veränderung
Anzahl ELB weiblich (Juni)41.755 Monatswert42.332 Vorjahr - 577VeränderungEntwicklung erwerbsfähiger (ELB)[Quelle: Statistik BA]Im betrachteten Zeitraum ist die Zahl der männlichen ELB um 194 gestiegen und die Zahl der weiblichen ELB um 577 gesunken. Die Anzahl der ELB gesamt liegt im Statisikmonat Juni 383 ELB unter dem Vorjahreswert.
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2024 82.168 82.190 82.203 82.327 82.091 81.725
2023 82.520 82.554 82.678 82.343 82.388 82.108 82.286 82.243 81.990 81.922 81.621 81.560
81.00081.50082.00082.50083.000Anzahl ELBÜber 60% der BG verfügen über 40 bis 80 qm Wohnfläche. Die durchschnittliche Wohnfläche pro BG und Personen/qm bleibt stabil.
2,6
15,8
29,1
32,4
15,2
4,9
Bestand BG nach Wohnfläche in %
unter 20 qm
20 bis unter 40 qm
40 bis unter 60 qm
60 bis unter 80 qm
80 bis unter 100 qm
100 qm und mehr
34,1
45,5
32,1
24,2
19,6
16,9
14,6
61,0
45,5
64,2
72,678,3
84,7
97,2
durchschnittliche Wohnfläche pro BG und Person in qm
Insgesamt
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 und mehr Personen
pro Personpro BG
Mitteilung Ausschuss
488 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 08.11.2024 3496/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Bericht des Jobcenter Köln Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren – auf Wunsch des Jobcenter Köln – den folgenden Bericht vor. Gez. Dr. Rau Anlagen: Bericht des Jobcenter Köln Anlage zum Bericht des Jobcenter Köln: Ergebnismonitoring September 2024
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3496/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.11.2024
- Erstellt
- 05.11.2024 12:06