V/0611/2022
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0611/2022 V/0611/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 26.10.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Integrationsrat von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. RF Babette Lichtenstein van Lengerich RH Martin Peitzmeier 2. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 5. Svenja Kuzniarek Firas Alomar 5. Firas Alomar Svenja Kuzniarek von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Uwe Tönningsen Dr. Natalie Powroznik Amt für Bürger - und Ratsservice 19.10.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0611/2022 Beratende Mitglieder Sachkundige Einwohner*innen Mitglied Stellvertretungen 6. Annemarie Stückenschneider Lara Steinmeier 3. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 5. Tim van Bevern Simon Detscher 4. Sportausschuss von der CDU-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 5. NN Gerhard Dittmer 5. Ausschuss für Verkehr und Mobilität von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Lukas Keusch Katrin Bohm Beratende Mitglieder Sachkundige Einwohner*innen Mitglied Stellvertretungen 8. Ingo Düppe Ingo Niggemann 6. Ausschuss für Gleichstellung von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Julius Buhr Lara Sartoris 7. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Martin Gerhardy RH Heinrich Götting - 3 - V/0611/2022 8. Mitgliederversammlung Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Münster e.V. von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied 2. NN Julia Burkhardt 9. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH von der FDP-Fraktion Mitglied 11. RH Heinrich Götting Maximilian Kemler 10. Soweit erforderlich werden die Vertretungen der Stadt Münster in den Organen der Gesell- schaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den o.g. Gremien der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 11. Kommunale Gesundheitskonferenz von der CDU-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 1. RH Peter Wolfgarten 1. Irmgard Hilgensloh Dr. Gabriele Peus-Bispinck von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 1. Uwe Tönningsen Dr. Natalie Powroznik 12. Beirat für Stadtgestaltung von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 4. Martin Gerhardy RH Heinrich Götting Begründung: Zu 1.: Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 19.09.2022 von der CDU-Fraktion beantragt. Zu 2. – 4.: Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 17.10.2022 von der CDU-Fraktion beantragt. - 4 - V/0611/2022 Zu 2.: Der Rat der Stadt Münster hat am 23.06.2021 auf Vorschlag des QuadA-Arbeitskreises in den Aus- schuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung als stellvertretende sach- kundige Einwohnerin Annemarie Stückenschneider entsandt. Frau Stückenschneider ist nicht mehr Mitglied im Arbeitskreis. Der QuadA-Arbeitskreis schlägt dem Rat mit Schreiben vom 27.09.2022 vor, als stellvertretende sachkundige Einwohnerin Lara Steinmeier zu entsenden. Zu 2., 5. – 7. und 9.: Die Umbesetzungen werden von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 18.10.2022 beantragt. Zu 5.: Der Rat der Stadt Münster hat am 23.06.2021 auf Vorschlag der Wirtschaftsinitiative Münster e.V. Ingo Düppe als stellvertretenden sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Verkehr und Mobili- tät entsandt. Der Vorstand der Wirtschaftsinitiative Münster e. V. hat beschlossen, dem Rat vorzu- schlagen eine Umbesetzung vorzunehmen und Ingo Niggemann als stellvertretenden sachkundigen Einwohner in den Ausschuss zu entsenden. Mit Schreiben vom 06.10.2022 schlägt die Wirtschaftsini- tiative Münster e.V. dem Rat vor, Ingo Niggemann als stellvertretenden sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität zu entsenden. Zu 8.: Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 12.09.2022 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt. Zu 11.: Die Umbesetzung teilt die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 18.10.2022 mit. Zu 11. und 12.: Die Umbesetzungen teilt die FDP-Fraktion mit Schreiben vom 18.10.2022 mit. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0611/2022 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0611/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2022
- Erstellt
- 28.09.2022 13:31