V/0063/2023
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0063/2023 V/0063/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 15.02.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Gesellschafterversammlung Regionalverkehr Münsterland GmbH von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 1. NN Jeff Marengwa Leiter des Amtes für Mobilität und Tiefbau 2. Ausschuss für Gleichstellung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 3. Magdalena Schulz Joanna Delicaris 3. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vertretung von Trägern der freien Jugendhilfe Mitglied Liste der Stellvertretungen 12. 1. Karen Patterson Yvonne Plöger Amt für Bürger - und Ratsservice 09.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0063/2023 Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 4. Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen/GAL benennt als neuen 2. stellvertretenden Vorsitzenden für den Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe RH Damian Winter. Begründung: Zu 1.: Herr Grimm war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Münster stellvertretendes Mit- glied in der Gesellschafterversammlung Regionalverkehr Münsterland GmbH. Die Verwaltung schlägt den neuen Leiter des Amtes für Mobilität und Tiefbau, Jeff Marengwa, als neues stellvertretendes Mitglied vor. Zu 2.- 3.: Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 06.02.2023 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL beantragt. Zu 4.: RH Achim Specht ist aus dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe ausgeschieden. Er war bislang 2. stellvertretender Vorsitzender. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL benennt als neuen 2. stellvertretenden Vorsitzenden RH Damian Winter. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. gez. Markus Lewe Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0063/2023 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0063/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 11:18