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V/0063/2023

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 23.01.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2023, TOP 33.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3037 Zeichen

V/0063/2023 
V/0063/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.02.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Gesellschafterversammlung Regionalverkehr Münsterland GmbH 
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 1. NN 
Jeff Marengwa 
Leiter des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
 
2. Ausschuss für Gleichstellung 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
 
 
 3. Magdalena Schulz 
Joanna Delicaris 
 
3. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Vertretung von Trägern der freien Jugendhilfe 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
12. 
 
 1. Karen Patterson 
Yvonne Plöger 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
09.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0063/2023 
 
Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 
 
4. Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen/GAL benennt als neuen 2. stellvertretenden Vorsitzenden 
für den Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe RH Damian Winter. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Herr Grimm war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Münster stellvertretendes Mit-
glied in der Gesellschafterversammlung Regionalverkehr Münsterland GmbH. Die Verwaltung schlägt 
den neuen Leiter des Amtes für Mobilität und Tiefbau, Jeff Marengwa, als neues stellvertretendes 
Mitglied vor. 
 
Zu 2.- 3.: 
 
Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 06.02.2023 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL beantragt. 
 
Zu 4.: 
RH Achim Specht ist aus dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe ausgeschieden. Er war 
bislang 2. stellvertretender Vorsitzender. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL benennt als neuen 
2. stellvertretenden Vorsitzenden RH Damian Winter. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
Anlage A

Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0063/2023 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

15.02.2023 Rat
TOP 33.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0063/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.01.2023
Erstellt
23.01.2023 11:18