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A-R/0017/2026

Teilhabechancen verbessern, Armutsfolgen abmildern und Kinder, Jugendliche und ihre Familien stärken - ein "Aktionsplan gegen Kinder- und Jugendarmut" für Münster

Antrag an den Rat 17.03.2026

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A-R-0017-2026

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A-R-0017-2026

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Münster, 17.03.2026 
Ratsantrag 
Teilhabechancen verbessern, Armutsfolgen abmildern und Kinder, 
Jugendliche und ihre Familien stärken – ein „Aktionsplan gegen Kinder- und 
Jugendarmut“ für Münster 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in einem partizipativen Prozess die kommunalen Anstrengungen 
gegen Kinder - und Jugendarmut und deren Folgen weiterzuentwickeln und zu verbessern.  Das 
kommunale Handlungskonzept soll die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen 
verbessern, wenn diese durch die ökonomische Situation der Eltern eingeschränkt ist. In diesen Prozess 
sollen alle Institutionen und Bürger*innen, die sich an der Bekämpfung von Kinderarmut und deren 
Folgen in Münster beteiligen, eingebunden werden. Dabei sollen die bestehenden Angebote sowie die 
organisatorischen Voraussetzungen sozialräumlich betrachtet und gemeinsam mit dem Ziel 
weiterentwickelt werden, Maßnahmen zu bündeln, zu vernetzen und so niederschwellig und 
zielgerichtet zu unterstützen. 
 
1. Der Aktionsplan soll sozialraumorientiert konkrete Bedarfe und Ziele formulieren, vorhandene 
Maßnahmen betrachten, Lücken identifizieren und Vorschläge erarbeiten, wie diese 
geschlossen werden können. Hierbei sollen innovative Vorschläge erarbeitet werden, z.B. wie 
die Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen ges tärkt werden kann und wie der 
Zugang zu frühkindlicher Bildung niederschwelliger gestaltet werden kann. Dabei soll auch die 
Idee einer kommunalen „Familienfördergarantie“ berücksichtigt w erden, die in einem 
separaten Prozess erarbeitet wird.  
2. Der Aktionsplan soll sozialraumorientiert betrachten, wie die organisatorischen 
Voraussetzungen und die Zusammenarbeit der beteiligten Ämter (z.B. Jugend -, Sozial -, 
Gesundheits-, Schul -, Planungsamt) sowie die Zusammenarbeit mit  Trägern, Institutionen, 
Verbände und Bürger*innen, die an der Bekämpfung von Kinderarmut und deren Folgen 
beteiligt sind, innovativ verbessert werden können. Dabei ist das Ziel, dass die Maßnahmen 
durch eine erfolgreiche Steuerung, gute Kooperation, transparente Vernetzung und durch  
abgestimmtes Handeln möglichst wirksam bei der Zielgruppe ankommen. 
3. Der Aktionsplan soll allen politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden, die dieser 
betrifft, und dort einer regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung der gemeinsamen Ziele 
und Maßnahmen unterliegen. 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2026

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans im Haushalt 2026-2028 für notwendiges Personal 40.000 Euro und für Maßnahmenmittel für 2026 10.000 Euro sowie für die Jahre 2027 und 2028 jeweils 60.000 Euro eingestellt wurden.   Begründung: Kinder- und Jugendarmut wirkt sich in vielerlei Hinsicht auf die Lebens- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen aus – etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Auch in Münster ist die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen daher eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Die Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um Kinder und Familien frühzeitig zu unterstützen. Mit dem Maßnahmenprogramm zur kindbezogenen Armutsprävention sowie dem Aufbau der Münsteraner Präventionskette wurden wichtige Grundlagen geschaffen, um Kinder entlang ihrer Lebensphasen zu begleiten und Entwicklungsrisiken frühzeitig zu begegnen.  Durch die Teilnahme an Landesprogrammen wie „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor!“ und dem Folgeprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ sowie durch den Ausbau der Frühen Hilfen, Netzwerke und vielfältiger Angebote wurde in Münster eine breit aufgestellte kommunale Infrastruktur zur Armutsprävention aufgebaut. Zahlreiche Projekte und Angebote tragen dazu bei, Familien frühzeitig zu unterstützen, Entwicklungsrisiken zu reduzieren und Teilhabe zu ermöglichen. Diese bestehenden Strukturen bilden eine wichtige Grundlage für die kommunale Armutsprävention. Aktuelle Erkenntnisse aus z.B. Sozialmonitoring, Schuleingangsuntersuchungen und fachlichen Bestandsaufnahmen verdeutlichen aber, dass es trotz dieser Maßnahmen weiterer Anstrengungen bedarf und die Bedarfe in einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlich sind. Herausfordernd bleibt, Unterstützungsangebote wirksam miteinander zu vernetzen, sozialräumlich abzustimmen und für Familien leicht zugänglich zu gestalten. Gerade niedrigschwellige, aufsuchende und teilhabeorientierte Angebote können dazu beitragen, Kinder und Jugendliche in belasteten Lebenslagen besser zu erreichen und Versorgungslücken zu schließen.  Ein sozialraumorientierter Aktionsplan gegen Kinder- und Jugendarmut bietet die Möglichkeit, gemeinsam mit Verwaltung, freien Trägern und weiteren Akteur*innen die bestehenden Maßnahmen weiterzuentwickeln. Dabei geht es insbesondere darum, Bedarfe genauer zu analysieren, vorhandene Angebote besser miteinander zu verzahnen und mögliche Versorgungslücken zu identifizieren und durch innovative Maßnahmen zu schließen. Dabei soll auch die Idee einer kommunalen „Familienfördergarantie“ berücksichtigt werden, die in einem separaten Prozess erarbeitet wird.  Ein zentraler Baustein eines solchen Aktionsplans ist auch die Weiterentwicklung der organisatorischen Voraussetzungen und der Zusammenarbeit der beteiligten Akteur*innen. Kinderarmut und ihre Folgen betreffen unterschiedliche Lebensbereiche – von Bildung und Gesundheit über soziale Unterstützung bis hin zur Stadtentwicklung – und können daher nur durch eine enge Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche wirksam bearbeitet werden. Der Aktionsplan soll deshalb sozialraumorientiert prüfen, wie die Zusammenarbeit der beteiligten Ämter – etwa des

Jugend-, Sozial-, Gesundheits-, Schul- und Planungsamtes – sowie die Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Verbänden und engagierten Bürger*innen weiter verbessert werden kann. Durch eine verbesserte Steuerung, transparente Vernetzung und ein abgestimmtes Handeln kann erreicht werden, dass vorhandene Maßnahmen möglichst wirksam bei den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Der Aktionsplan knüpft damit ausdrücklich an die bisherigen Bemühungen der Stadt Münster an und entwickelt diese weiter. Ziel ist es, die bestehenden Strukturen der Präventionskette zu stärken, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteur*innen weiter zu verbessern und die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu erhöhen.  gez.  Leon Herbstmann  Dr. Tanja Andor   Maren Berkenheide und Fraktion   und Fraktion   und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

25.03.2026 Rat
TOP 48.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0017/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
17.03.2026
Erstellt
17.03.2026 17:50