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A-R/0034/2008

Münster für alle

Antrag an den Rat 11.06.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 34.7

Originalantrag

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Originalantrag

7471 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2008  
 1 
 
 
Antrag 
 
 
 
 
 
10.06.2008 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
     www.spd-muenster.de  
Münster für alle 
Die Stadt generationengerecht entwickeln – 
Ausbauprogramm für barrierefreie Bushaltestellen 
  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Zahl der im Stadtgebiet behindertengerecht a usgebauten Haltestellen ist 
über die bisherigen Planungen hinaus zu steigern, u m Personen mit 
Mobilitätsbeeinträchtigungen (Rollstuhlfahrer, Mens chen mit 
Gehbehinderungen, Hör- und Sehbehinderte, Familien mit Kleinkindern, ältere 
Menschen, vorübergehend Erkrankte) eine aktive und von fremder Hilfe 
möglichst unabhängige Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.  
 
a) Zum diesem Zweck sollen für das Jahr 2009 die Ha ltestellen an der 
Klemensstraße und an der Raphaelsklinik (im Zuge de s Umbaus der 
Stubengasse) mit höchster Priorität in das Ausbaupr ogramm für 
barrierefreie Bushaltestellen aufgenommen werden. 
b) Die Auswahl weiterer vorrangig umzubauender Halt estellen soll in 
Abstimmung mit der Kommission zur Förderung der Int egration von 
Menschen mit Behinderungen (KIB) erfolgen. 
 
Zur Finanzierung sollen möglichst Mittel aus der st ädtischen Stellplatzablöse 
zur Verfügung gestellt werden. 
 
2. Die Stadt Münster setzt sich bei der nordrhein-w estfälischen Landesregierung 
für eine Erhöhung der Landesmittel zur Kofinanzieru ng beim Ausbau von 
barrierefreien Bushaltestellen ein. 
 
3. Behindertengerechte Bushaltestellen sind im Busf ahrplan separat 
auszuweisen. 
 
4. Die Verwaltung lässt von den Stadtwerken prüfen,  ob die schon 
behindertengerecht ausgestatteten Busse auf allen L inien nach einem 
vertakteten Fahrplan eingesetzt werden können. Der Einsatz dieser Busse 
wäre im Fahrplan entsprechend auszuweisen. 
 
5. Der Behindertenfahrdienst als Spezialangebot ist  weiterhin vor zu halten.

2 
6. Die Verwaltung prüft die Absenkung der Eigenbete iligung im 
Behindertenfahrdienst (z.B. analog zu den Busfahrpreisen). 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der aktuellen Vorlage „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“ berichtet die 
Verwaltung über die Entwicklung vom 01.07.2006 bis zum 31.12.2007. Dieser 
Zeitraum wurde gewählt, um die Erfahrungen in der U msetzung der durch 
einstimmigen Ratsbeschluss vom 17.05.2006 geänderte n Richtlinien und der damit 
eingeführten Eigenbeteiligung am Fahrdienst aus zu werten. Die Einführung einer 
Eigenbeteiligung von fünf Euro pro Fahrt hat nach V erwaltungsangaben zu einem 
Rückgang der Fahrgastzahlen von ca. 20 % geführt. D ie SPD-Zustimmung zur 
verwaltungsseitig vorgeschlagenen Eigenbeteiligung hatte nicht zum Ziel, eine 
geringere Inanspruchnahme zu erreichen. Sie sollte vielmehr – gestaffelt nach 
finanzieller Leistungsfähigkeit – eine einkommensabhängige  Möglichkeit zur 
Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes sichers tellen. Mobilität in der Stadt 
wird jedoch nicht nur durch Spezialdienste gewährle istet, insofern ist der 
Behindertenfahrdienst lediglich eine  Möglichkeit, die Mobilität behinderter Menschen 
zu gewährleisten und somit unabdingbar erforderlich. 
 
Erfahrungsgemäß werden Fahrten mit dem Behindertenf ahrdienst allerdings z. T. 
deshalb in Anspruch genommen, weil geeignete Angebo te fehlen, den städtischen 
Busverkehr zu nutzen, etwa weil die erforderliche A usgestaltung der Bushaltestelle 
mit angehobener Bordsteinkante nicht vorhanden ist.  Diese Einschränkungen der 
Mobilität sind durch öffentliches Handeln beeinflus sbar. Es ist Anliegen der SPD-
Fraktion, diese Barrieren abzubauen. 
 
Die Stadt Münster bemüht sich seit rund 20 Jahren, den Mobilitätsbedürfnissen 
behinderter Menschen im Stadtverkehr gerecht zu wer den. Zu den Hilfen einer 
hindernisfreien Verkehrsteilnahme gehören unter and erem Bordsteinabsenkungen, 
Rampen, Orientierungsplatten, Parkplätze für Behind erte, blindengerechte 
Zusatzgeräte an Signalanlagen und Fahrgastinformationen für Blinde und hochgradig 
Sehbehinderte sowie Niederflurbusse und erhöhte Bor dsteine an Bushaltestellen. 
Dabei ist ausdrücklich anzuerkennen, dass insbesond ere durch 
Bordsteinabsenkungen an Gehwegen die Mobilität und Sicherheit für Rollstuhlfahrer 
aber auch Personen, die Kinderwagen oder Rollatoren  schieben, und Kinder, die die 
Gehwege noch mit ihren Fahrrädern zum Befahren nutz en dürfen, erheblich erhöht 
wurde. So ist für das Jahr 2008 lt. städtischem Tie fbauamt geplant, ca. 70 
Bordsteinabsenkungen zu bauen. 
 
Defizite gibt es vor allem noch beim Ausbau von beh indertengerechten, 
barrierefreien Bushaltestellen insbesondere durch e ine mangelnde Förderung durch 
die Landesregierung. Laut 2. Nahverkehrsplan wurden  „seit 2006 26 Bushaltestellen 
behindertengerecht mit einem 16-cm-Bordstein ausger üstet. Somit sind im 
Stadtgebiet 442 von 1050 Haltestellen behindertenge recht ausgebaut." Sofern sich 
Münster ausschließlich auf die unzureichenden Lande smittel zur Kofinanzierung 
verlässt, können lediglich acht bis zehn Haltestell en pro Jahr behindertengerecht 
umgebaut werden. Dies würde beim derzeitigen Ausbau stand und Ausbautempo 
bedeuten, dass Münsters Bushaltestellen erst im Jah r 2080 komplett 
behindertengerecht sind.

3 
Die SPD-Fraktion will dieses Ziel bedeutend früher erreichen und erwartet daher, 
dass Verwaltung und Stadtwerke Münster in Abstimmun g mit der Kommission zur 
Förderung der Integration von Menschen mit Behinder ungen ein Handlungskonzept 
vorlegen, um vor allem stark frequentierte und drin gend erneuerungsbedürftige 
Bushaltestellen in einem überschaubaren Zeitraum be hindertengerecht auszurüsten. 
Als prioritär zu realisierende Maßnahmen werden die  Haltestellen an der 
Klemensstraße und an der Raphaelsklinik (im Zuge de s Umbaus der Stubengasse) 
in das Ausbauprogramm für barrierefreie Bushalteste llen aufgenommen. Zur 
Finanzierung dieses Ausbauprogramms sollen möglichs t Mittel aus der städtischen 
Stellplatzablöse zur Verfügung gestellt werden könn en. Darüber hinaus soll sich die 
Stadt Münster für eine Erhöhung der Landesmittel zur Kofinanzierung einsetzen. 
   
Innerstädtische Mobilität durch Nutzung des ÖPNV is t ein hohes Gut. Gerade auch 
ältere Menschen mit nur leicht eingeschränkter Mobi lität sind Nutznießerinnen und 
Nutznießer von behindertengerecht ausgestalteten Haltestellen. Für diese Menschen 
bedeuten barrierefreie Bushaltestellen eine Steiger ung der Lebensqualität, weil es 
ihnen ermöglicht wird, länger ohne fremde Hilfe am öffentlichen Leben teilnehmen zu 
können. Darüber hinaus profitieren auch Eltern mit Kinderwagen sowie 
vorübergehend Erkrankte von diesem Angebot. Daher i st der barrierefreie und 
behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen eine  wichtige Maßnahme, um die 
generationengerechte Stadt weiter zu entwickeln. Di ese Beispiele zeigen, dass ein 
ressortübergreifendes vernetztes Denken erforderlic h ist, um eine „Stadt für alle“ zu 
bauen. Eine „Stadt für alle“ grenzt nicht aus, sond ern denkt integrativ. Dieses 
Denken gilt es in Handeln umzusetzen. 
 
 
Beanka Ganser   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Anne Schulze Win tzler 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn  
Hedwig Chudziak   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjal msson   
Philipp Gabriel    Kurt Pölling   Holger Wigger 
Anne Hakenes   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Marianne Hopmann

Beratungsverlauf (1)

18.06.2008 Rat
TOP 34.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Münzstraße 15
  • Klemensstraße
  • Stubengasse

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0034/2008
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37