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SV-2024/0017

Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 16. April 2024 betr. Bebauungsplan Messplatz

Antrag 22.04.2024

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SV-2024/0017

2618 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2024/0017 
 
 
Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 16. April 2024 betr. Bebauungsplan Messplatz  
 
 
 
 
Antrag des Stadtverordneten Helmut Klett    16.04.2024 
 
 
Bebauungsplan Messplatz (Aufstellungsbeschluss)  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
1.) gemäß § 2, Abs. 1 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtverordneten-versammlung 
die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Gemarkung Darmstadt Flur 13 Nr. 86/34, 
Messplatz.   
2.) Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuentwicklung des 
Messplatzes zu einem urbanen Wohnquartier und einem Gewerbegebiet geschaffen 
werden. Dessen inhaltliche Vorgaben haben sich stark an den bereits vorliegenden und 
weit fortgeschrittenen Planungen zu orientieren. 
3.) Zu prüfen wäre, ob der Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt 
und durchgeführt werden kann.  
4.) Zudem käme ggf. ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Überleitung in einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß den schon vorgestellten Planungen in 
Betracht. Sollte dies trotz sensibler gegenseitiger Abhängigkeiten von Stadt und 
Eigentümer möglich sein, hat die Stadtverordnetenversammlung die Absicht einen 
entsprechenden Aufstellungsbeschluss zeitnah zu verabschieden.  
Begründung:  
 
Am 3.12.2019 wurde der Verkauf des Messplatzes an die BDV daheim GmbH  & Co. KG 
beschlossen. In der Zeit bis heute wurde eine umfangreiche und relativ detaillierte  Planung 
mit 560 Wohnungen und ca. 8.000 m² Gewerbefläche der Öffentlichkeit vorgestellt. Der 
Gestaltungsbeirat tagte am 10.02.2023 und beriet über die vorgestellte Bebauung. Im Großen 
und Ganzen wurde die Planung für gut befunden, die dort noch gemachten Empfehlungen 
wären leicht einzuarbeiten. 
Eine Wohnbebauung dieser Größenordnung könnte am besten über ein 
Bebauungsplanverfahren realisiert und vor allem abgesichert werden. Die 
Stadtverordnetenversammlung kann so auf die Ausgestaltung des Gebietes Einfluss nehmen 
und die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zudem 
gegeben. 
Die neuerliche Diskussion über die Nutzung des Messplatzes als Gewerbegebiet erscheint 
angesichts der Wohnungsnot und der weit fortgeschrittenen und insgesamt begrüßten Planung 
als kontraproduktiv. Insofern sollte die Stadtverordnetenversammlung „Nägel mit Köpfen“ 
durch einen solchen Beschluss machen. 
Da es sich nicht um einen Außenbereich handelt, geht der Verfasser des Antrages davon aus, 
dass ein beschleunigtes Verfahren möglich wäre.  
 
Helmut Klett  
fraktionsbefreiter Stadtverordneter der Stadt Darmstadt

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Punkt 24.3: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 16. April 2024 betr. Bebauungsplan 
Messplatz 
 (V-Nr. SV-2024/0017) 
 
Der Antrag wird abgelehnt.  
 
Gegen die Ablehnung: Stadtv. Klett (fraktionlos) und AfD

Beratungsverlauf (1)

TOP 24.3

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2024/0017
Typ
Antrag
Datum
22.04.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00