SV-2024/0017
Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 16. April 2024 betr. Bebauungsplan Messplatz
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SV-2024/0017
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Vorlage-Nr. SV-2024/0017 Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 16. April 2024 betr. Bebauungsplan Messplatz Antrag des Stadtverordneten Helmut Klett 16.04.2024 Bebauungsplan Messplatz (Aufstellungsbeschluss) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) gemäß § 2, Abs. 1 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtverordneten-versammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Gemarkung Darmstadt Flur 13 Nr. 86/34, Messplatz. 2.) Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuentwicklung des Messplatzes zu einem urbanen Wohnquartier und einem Gewerbegebiet geschaffen werden. Dessen inhaltliche Vorgaben haben sich stark an den bereits vorliegenden und weit fortgeschrittenen Planungen zu orientieren. 3.) Zu prüfen wäre, ob der Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und durchgeführt werden kann. 4.) Zudem käme ggf. ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Überleitung in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß den schon vorgestellten Planungen in Betracht. Sollte dies trotz sensibler gegenseitiger Abhängigkeiten von Stadt und Eigentümer möglich sein, hat die Stadtverordnetenversammlung die Absicht einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zeitnah zu verabschieden. Begründung: Am 3.12.2019 wurde der Verkauf des Messplatzes an die BDV daheim GmbH & Co. KG beschlossen. In der Zeit bis heute wurde eine umfangreiche und relativ detaillierte Planung mit 560 Wohnungen und ca. 8.000 m² Gewerbefläche der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat tagte am 10.02.2023 und beriet über die vorgestellte Bebauung. Im Großen und Ganzen wurde die Planung für gut befunden, die dort noch gemachten Empfehlungen wären leicht einzuarbeiten. Eine Wohnbebauung dieser Größenordnung könnte am besten über ein Bebauungsplanverfahren realisiert und vor allem abgesichert werden. Die Stadtverordnetenversammlung kann so auf die Ausgestaltung des Gebietes Einfluss nehmen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zudem gegeben. Die neuerliche Diskussion über die Nutzung des Messplatzes als Gewerbegebiet erscheint angesichts der Wohnungsnot und der weit fortgeschrittenen und insgesamt begrüßten Planung als kontraproduktiv. Insofern sollte die Stadtverordnetenversammlung „Nägel mit Köpfen“ durch einen solchen Beschluss machen. Da es sich nicht um einen Außenbereich handelt, geht der Verfasser des Antrages davon aus, dass ein beschleunigtes Verfahren möglich wäre. Helmut Klett fraktionsbefreiter Stadtverordneter der Stadt Darmstadt
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Punkt 24.3: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 16. April 2024 betr. Bebauungsplan Messplatz (V-Nr. SV-2024/0017) Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: Stadtv. Klett (fraktionlos) und AfD
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2024/0017
- Typ
- Antrag
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00