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Neufassung der Satzung des LVR über die Heranziehung der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben – Auswirkungen für die Stadt Köln

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) AN/1763/2018 vom 03.12.2018

Stand: Am 24.01.2019 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.12.2018 AN/1763/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 Neufassung der Satzung des LVR über die Heranziehung der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben – Auswirkungen für die Stadt Köln Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln bitten darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschu sses für Soziales und Senioren am 06. D e- zember 2018 zu setzen: Einzelne Aufgaben der Integrationsämter können durch die Länder auf örtliche Fürsorgestellen übe r- tragen werden. Die Landesregierungen können den Integrationsämtern auch die Heranziehung der örtlichen Fürsorgestellen zu weiteren Aufgaben gestatten. Eine der Leistungen des Integrationsamtes nach dem SGB IX ist der Zuschuss wegen einer durch die Behinderung verursachten außergewöhnlichen Belastung des Arbeitgebers. Es wird ein Lohnkoste n- zuschuss bewilligt aufgrund der Unterstützung durch andere Mitarbeitende des Arbeitgebers (pers o- nelle Unterstützung – PU) oder wegen einer Leistungsminderung des schwerbehinderten Menschen (Beschäftigungssicherungszuschuss – BSZ). Liegen die Voraussetzungen für be ide Leistungen – PU und BSZ – vor, können beide Leistungen nebeneinander bewilligt werden. Beide Leistungen gehören fachlich zusammen. Eine Aufteilung der Zuständigkeiten widerspricht dem Prinzip der „Gewährung von Leistungen wie aus einer Hand“, wie es im Bundesteilhabegesetz (BTHG) gefordert wird. Im Sinne einer der Zielsetzungen des BTHG wird seitens des LVR vorgeschlagen, ab 2020 die bisher auf das LVR -Inklusionsamt und die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben verteilte Erbringung der Leistungen an den Arbeitgeber wegen einer außergewöhnlichen Belastung beim LVR - Inklusionsamt zusammenzuführen. Daher fragen wir die Verwaltung: 1) Wurde die Stadt Köln bei der Diskussion mit den Kreisen und Städten hinreichend beteiligt? 2) Dem Vernehmen nach besteht zwar eine Übereinstimmung in der Frage, dass eine Zusa m- - 2 - menführung der Leistungen BSZ und PU sinnvoll sind, nicht jedoch in der Frage wo die z u- sammengeführte Leistung künftig angesiedelt werden soll? 3) Wie wird das Vorhaben des LVR insgesam t – aus Sicht der Stadt Köln – beurteilt und welche künftige Organisationsform der Aufgabe sollte aus Sicht der Stadt gewählt werden? 4) Welche Auswirkungen wird das Vorhaben des LVR, falls es so beschlossen werden sollte, für die Fachstelle der Stadt Köl n, die im Amt für Soziales und Senioren angesiedelt ist, und die Qualität ihrer Arbeit haben? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 24.01.2019

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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