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Umgestaltung des Naumannplatzes in Köln-Riehl

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 2121/2021 vom 01.06.2021

Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2121/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Umgestaltung des Naumannplatzes in Köln-Riehl Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Mit- telfreigabebeschluss durch den Finanzausschuss nichts im Wege steht. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, dass der Naumannplatz in Köln-Riehl in zwei Stufen umgestal- tet wird: 1. Bis spätestens zum 26. Oktober 2021 wird der Platz an der Naumannstraße (genannt Naumann- platz) abgepollert und mit in einer Weise landschaftsarchitektonisch hergerichtet, die der Würdigung des Architekten Manfred Faber nicht zuwiderläuft. 2. In Abstimmung mit der GAG AG wird der Platz a) entsiegelt, begrünt und b) mit einer nur tagsüber zu nutzenden Boulebahn, d) Schachtischen (mit nachhaltigem Material) versehen; e) in der Mitte für ein Denkmal freigehalten. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Auf die Begründung des Antrages AN/0730/2021 wird verwiesen.

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.22, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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