2025/0050
Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14
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2025/0050
5788 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.02.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0050
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200 Investitionsnummer: 15051-5001
Kostenträger: 3650-30 Sachkonto: 0951010
Betreff: Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften Nutzung der
Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14
Vorlage vom: 03.02.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Umsetzung der
Maßnahmen zur dauerhaften Nutzung der Kita Klausenburger Straße zu.
2. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel erfolgt zulasten des Kita -
Sanierungsprogramms. Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme wurden im
Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 unter der Investitionsnummer 15051 -
5001, Kostenstel le 051-007-1200, Sachkonto 0951010 eingestellt.
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage zur MV Entfristung Kita Klausenburger Straße
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.02.2025
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 wurde der Errichtung und
dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte mit sechs Kindergartengruppen, Cafeteria und
Bewegungsraum in modularer Bauweise zugestimmt (Magistratsvorlage 2016/0443). Das
nach Bebauungsplan als öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück konnte mit
einer Befreiung zur interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden.
Die Kita Klausenburger Straße hat sich im Stadtteil Heimstättensiedlung etabliert und trägt
einen wesentlichen Anteil zur Versorgungslage in Darmstadt bei. Die Aufhebung der Befristung
für die Nutzung der Kindertagesstätte Klausenburger Straße und die Planung bis zur
Leistungsphase vier wurde im letzten Jahr in den politischen Gremien beschlossen
(MV Nr. 2024/0059) und ein Baubeschluss zur Durchführung des Projekts angekündigt.
Der Bauantrag zur Entfristung der befristet erteilten Genehmigung wurde am 06.09.2024
gestellt. Gemäß der Abstimmung mit der Bauaufsicht sind die aufgrund der Befristung
entfallenen Anforderungen der 2016 geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) im
Nachhinein zu erfüllen. Außerdem soll eine Schallschutzwand errichtet werden.
Die dem Bauantrag zugrunde liegende Planung hat der Eigenbetrieb Immobilienmanagement
gemeinsam mit den beauftragten Planungsbüros und der Bauaufsicht abgestimmt. Dabei
wurden die besonderen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, wie sie aus de n
spezifischen Eigenschaften eines Modulbaus entstehen, berücksichtigt. Dem Anliegen der
Nutzer*innen wurde Rechnung getragen. Die Aufgabenstellung an das Ingenieurbüro für
Bauphysik bestand darin, einen Wärmeschutznachweis zu erstellen, bei dem ein hybrides
System aus Klimasplitgeräten und der vorhandenen Gasheizung berücksichtigt wird. Die
Klimasplitgeräte werden in der Übergangszeit und den Wintermonaten als Wärmepumpen zur
Beheizung des Gebäudes genutzt. Auf diese Weise ist es möglich, einen Anteil an regenerativen
Energien durch die Wärmepumpen nachzuweisen. Die Dachfläche wird zur Aufstellung von
Photovoltaikelementen genutzt. Auf diese Weise können die Klimasplitgeräte mit Solarenergie
betrieben werden.
Aufgrund der Dringlichkeit des sommerlichen Wärmeschutzes wurde die Planung der o.g.
Multisplitklimageräte durch die Fachabteilung des Eigenbetriebs Immobilienmanagements mit
dem Vorliegen des Planungsbeschlusses begonnen. Die Ausführung wurde im Sommer 2024
abgeschlossen.
Im Rahmen der vorliegenden Bauvorlage soll nun die Umsetzung der verbleibenden Auflagen
der Bauaufsicht beschlossen werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die
Errichtung einer Schallschutzwand.
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau:
Das Interimsgebäude der Kindertagesstätte in der Klausenburgerstr aße wurde bereits vor
dem offiziellen Start des Klimavorbehalts errichtet. Die vorgesehene Teilumstellung der
Beheizung mit einer Gastherme auf Wärmepumpen durch Multisplit klimageräte ermöglicht
eine relevante Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energien. Dies e Maßnahme in
Kombination mit der geplanten umfassenden Solarenergienutzung durch eine Photovoltaik -
Anlage auf dem Flachdach ist eine pragmatische , aber auch zweckmäßige erste Maßnahme ,
um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung wird
vom Immobilienmanagement Darmstadt in die weitere Planung eingebunden.
- 4 -
Darmstadt, 03.02.2025
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
Barbara Akdeniz Michael Kolmer André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 2
5867 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.02.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51
III 69
IV 65
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0050
Magistratsbeschluss -Nr.
82
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200 Investitionsnummer: 15051-5001
Kostenträger: 3650-30 Sachkonto: 0951010
Betreff: Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften Nutzung der
Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14
Vorlage vom: 03.02.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Umsetzung der
Maßnahmen zur dauerhaften Nutzung der Kita Klausenburger Straße zu.
2. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel erfolgt zulasten des Kita -
Sanierungsprogramms. Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme wu rden im
Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 unter der Investitionsnummer 15051 -
5001, Kostenstelle 051 -007-1200, Sachkonto 0951010 eingestellt.
- 3 -
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage zur MV Entfristung Kita Klausenburger Straße
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 05.03.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.02.2025
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 wurde der Errichtung und
dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte mit sechs Kindergartengruppen, Cafeteria und
Bewegungsraum in modularer Bauweise zugestimmt (Magistratsvorlage 2016/0443). Das nach
Bebauungsplan als öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück konnte mit einer
Befreiung zur interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden.
Die Kita Klausenburger Straße hat sich im Stadtteil Heimstättensiedlung etabliert und trägt
einen wesentlichen Anteil zur Versorgungslage in Darmstadt bei. Die Aufhebung der Befristung
für die Nutzung der Kindertagesstätte Klausenburger Straße und die Planung bis zur
Leistungsphase vier wurde im letzten Jahr in den politischen Gremien beschlossen
(MV Nr. 2024/0059) und ein Baubeschluss zur Durchführung des Projekts angekündigt.
Der Bauantrag zur Entfristung der befristet erteilten Genehmigung wurde am 06.09.2024
gestellt. Gemäß der Abstimmung mit der Bauaufsicht sind die aufgrund der Befristung
entfallenen Anforderungen der 2016 geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) im
Nachhinein zu erfüllen. Außerdem soll eine Schallschutzwand errichtet werden.
Die dem Bauantrag zugrunde liegende Planung hat der Eigenbetrieb Immobilienmanagement
gemeinsam mit den beauftragten Planungsbüros und der Bauaufsicht abgestimmt. Dabei
wurden die besonderen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, wie sie aus de n
spezifischen Eigenschaften eines Modulbaus entstehen, berücksichtigt. Dem Anliegen der
Nutzer*innen wurde Rechnung getragen. Die Aufgabenstellung an das Ingenieurbüro für
Bauphysik bestand darin, einen Wärmeschutznachweis zu erstellen, bei dem ein hybrides
System aus Klimasplitgeräten und der vorhandenen Gasheizung berücksichtigt wird. Die
Klimasplitgeräte werden in der Übergangszeit und den Wintermonaten als Wärmepumpen zur
Beheizung des Gebäudes genutzt. Auf diese Weise ist es möglich, einen Anteil an regenerativen
Energien durch die Wärmepumpen nachzuweisen. Die Dachfläche wird zur Aufstellung von
Photovoltaikelementen genutzt. Auf diese Weise können die Klimasplitgeräte mit Solarenergie
betrieben werden.
Aufgrund der Dringlichkeit des sommerlichen Wärmeschutzes wurde die Planung der o.g.
Multisplitklimageräte durch die Fachabteilung des Eigenbetriebs Immobilienmanagements mit
dem Vorliegen des Planungsbeschlusses begonnen. Die Ausführung wurde im Sommer 2024
abgeschlossen.
Im Rahmen der vorliegenden Bauvorlage soll n un die Umsetzung der verbleibenden Auflagen
der Bauaufsicht beschlossen werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die
Errichtung einer Schallschutzwand.
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau:
Das Interimsgebäude der Kindertage sstätte in der Klausenburgerstr aße wurde bereits vor
dem offiziellen Start des Klimavorbehalts errichtet. Die vorgesehene Teilumstellung der
Beheizung mit einer Gastherme auf Wärmepumpen durch Multisplit klimageräte ermöglicht
eine relevante Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energien. Dies e Maßnahme in
Kombination mit der geplanten umfassenden Solarenergienutzung durch eine Photovoltaik -
Anlage auf dem Flachdach ist eine pragmatische , aber auch zweckmäßige e rste Maßnahme ,
um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung wird
vom Immobilienmanagement Darmstadt in die weitere Planung eingebunden.
Darmstadt, 03.02.2025
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
Barbara Akdeniz Michael Kolmer André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 4
274 Zeichen
Punkt 15: Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14 (V-Nr. 2025/0050) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
271 Zeichen
Punkt 10: Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14 (V-Nr. 2025/0050) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
217 Zeichen
Punkt 23: Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14 (V-Nr. 2025/0050) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Klausenburger Straße 14
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0050
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.02.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00