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2025/0050

Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14

Magistratsvorlage 03.02.2025

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2025/0050

5788 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.02.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0050 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 Investitionsnummer:  15051-5001 
Kostenträger:  3650-30 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften Nutzung der 
Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14  
 
Vorlage vom: 03.02.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Umsetzung der 
Maßnahmen zur dauerhaften Nutzung der Kita Klausenburger Straße zu.  
2. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel erfolgt zulasten des Kita -
Sanierungsprogramms. Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme wurden im 
Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 unter der Investitionsnummer 15051 -
5001, Kostenstel le 051-007-1200, Sachkonto 0951010 eingestellt.  
 
 
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage zur MV Entfristung Kita Klausenburger Straße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  03.02.2025  
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 wurde der Errichtung und 
dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte mit sechs Kindergartengruppen, Cafeteria und 
Bewegungsraum in modularer Bauweise zugestimmt (Magistratsvorlage 2016/0443). Das 
nach Bebauungsplan als öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück konnte mit 
einer Befreiung zur interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden.  
 
Die Kita Klausenburger Straße hat sich im Stadtteil Heimstättensiedlung etabliert und trägt 
einen wesentlichen Anteil zur Versorgungslage in Darmstadt bei. Die Aufhebung der Befristung 
für die Nutzung der Kindertagesstätte Klausenburger Straße und die Planung bis zur 
Leistungsphase vier wurde im letzten Jahr in den politischen Gremien beschlossen  
(MV Nr. 2024/0059) und ein Baubeschluss zur Durchführung des Projekts angekündigt.  
 
Der Bauantrag zur Entfristung der befristet erteilten Genehmigung wurde am 06.09.2024 
gestellt. Gemäß der Abstimmung mit der Bauaufsicht sind die aufgrund der Befristung 
entfallenen Anforderungen der 2016 geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) im 
Nachhinein zu erfüllen. Außerdem soll eine Schallschutzwand errichtet werden. 
 
Die dem Bauantrag zugrunde liegende Planung hat der Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
gemeinsam mit den beauftragten Planungsbüros und der Bauaufsicht abgestimmt. Dabei 
wurden die besonderen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, wie sie aus de n 
spezifischen Eigenschaften eines Modulbaus entstehen, berücksichtigt. Dem Anliegen der 
Nutzer*innen wurde Rechnung getragen. Die Aufgabenstellung an das Ingenieurbüro für 
Bauphysik bestand darin, einen Wärmeschutznachweis zu erstellen, bei dem ein hybrides 
System aus Klimasplitgeräten und der vorhandenen Gasheizung berücksichtigt wird. Die 
Klimasplitgeräte werden in der Übergangszeit und den Wintermonaten als Wärmepumpen zur 
Beheizung des Gebäudes genutzt. Auf diese Weise ist es möglich, einen Anteil an regenerativen 
Energien durch die Wärmepumpen nachzuweisen. Die Dachfläche wird zur Aufstellung von 
Photovoltaikelementen genutzt. Auf diese Weise können die Klimasplitgeräte mit Solarenergie 
betrieben werden.  
 
Aufgrund der Dringlichkeit des sommerlichen Wärmeschutzes wurde die Planung der o.g. 
Multisplitklimageräte durch die Fachabteilung des Eigenbetriebs Immobilienmanagements mit 
dem Vorliegen des Planungsbeschlusses begonnen. Die Ausführung wurde im Sommer 2024 
abgeschlossen. 
 
Im Rahmen der vorliegenden Bauvorlage soll nun die Umsetzung der verbleibenden Auflagen 
der Bauaufsicht beschlossen werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die 
Errichtung einer Schallschutzwand.  
 
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau: 
 
Das Interimsgebäude der Kindertagesstätte in der Klausenburgerstr aße wurde bereits vor 
dem offiziellen Start des Klimavorbehalts errichtet. Die vorgesehene Teilumstellung der 
Beheizung mit einer Gastherme auf Wärmepumpen durch Multisplit klimageräte ermöglicht 
eine relevante Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energien. Dies e Maßnahme in 
Kombination mit der geplanten umfassenden Solarenergienutzung durch eine Photovoltaik -
Anlage auf dem Flachdach ist eine pragmatische , aber auch zweckmäßige  erste Maßnahme , 
um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung wird 
vom Immobilienmanagement Darmstadt in die weitere Planung eingebunden.

- 4 - 
Darmstadt, 03.02.2025 
 
Dezernat II     Dezernat III   Dezernat IV  
  
 
 
 
Barbara Akdeniz   Michael Kolmer   André Schellenberg   
Bürgermeisterin    Stadtrat   Stadtkämmerer

anlage 2

5867 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.02.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
III 69 
IV 65 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0050 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
82 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 Investitionsnummer:  15051-5001 
Kostenträger:  3650-30 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften Nutzung der 
Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14  
 
Vorlage vom: 03.02.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Umsetzung der 
Maßnahmen zur dauerhaften Nutzung der Kita Klausenburger Straße zu.  
2. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel erfolgt zulasten des Kita -
Sanierungsprogramms. Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme wu rden im 
Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 unter der Investitionsnummer 15051 -
5001, Kostenstelle 051 -007-1200, Sachkonto 0951010 eingestellt.

- 3 - 
 
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage zur MV Entfristung Kita Klausenburger Straße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.03.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.02.2025  
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 wurde der Errichtung und 
dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte mit sechs Kindergartengruppen, Cafeteria und 
Bewegungsraum in modularer Bauweise zugestimmt (Magistratsvorlage 2016/0443). Das nach 
Bebauungsplan als öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück konnte mit einer 
Befreiung zur interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden.  
 
Die Kita Klausenburger Straße hat sich im Stadtteil Heimstättensiedlung etabliert und trägt 
einen wesentlichen Anteil zur Versorgungslage in Darmstadt bei. Die Aufhebung der Befristung 
für die Nutzung der Kindertagesstätte Klausenburger Straße und die Planung bis zur 
Leistungsphase vier wurde im letzten Jahr in den politischen Gremien beschlossen  
(MV Nr. 2024/0059) und ein Baubeschluss zur Durchführung des Projekts angekündigt.  
 
Der Bauantrag zur Entfristung der befristet erteilten Genehmigung wurde am 06.09.2024 
gestellt. Gemäß der Abstimmung mit der Bauaufsicht sind die aufgrund der Befristung 
entfallenen Anforderungen der 2016 geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) im 
Nachhinein zu erfüllen. Außerdem soll eine Schallschutzwand errichtet werden. 
 
Die dem Bauantrag zugrunde liegende Planung hat der Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
gemeinsam mit den beauftragten Planungsbüros und der Bauaufsicht abgestimmt. Dabei 
wurden die besonderen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, wie sie aus de n 
spezifischen Eigenschaften eines Modulbaus entstehen, berücksichtigt. Dem Anliegen der 
Nutzer*innen wurde Rechnung getragen. Die Aufgabenstellung an das Ingenieurbüro für 
Bauphysik bestand darin, einen Wärmeschutznachweis zu erstellen, bei dem ein hybrides 
System aus Klimasplitgeräten und der vorhandenen Gasheizung berücksichtigt wird. Die 
Klimasplitgeräte werden in der Übergangszeit und den Wintermonaten als Wärmepumpen zur 
Beheizung des Gebäudes genutzt. Auf diese Weise ist es möglich, einen Anteil an regenerativen 
Energien durch die Wärmepumpen nachzuweisen. Die Dachfläche wird zur Aufstellung von 
Photovoltaikelementen genutzt. Auf diese Weise können die Klimasplitgeräte mit Solarenergie 
betrieben werden.  
 
Aufgrund der Dringlichkeit des sommerlichen Wärmeschutzes wurde die Planung der o.g. 
Multisplitklimageräte durch die Fachabteilung des Eigenbetriebs Immobilienmanagements mit 
dem Vorliegen des Planungsbeschlusses begonnen. Die Ausführung wurde im Sommer 2024 
abgeschlossen. 
 
Im Rahmen der vorliegenden Bauvorlage soll n un die Umsetzung der verbleibenden Auflagen 
der Bauaufsicht beschlossen werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die 
Errichtung einer Schallschutzwand.  
 
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau:  
 
Das Interimsgebäude der Kindertage sstätte in der Klausenburgerstr aße wurde bereits vor 
dem offiziellen Start des Klimavorbehalts errichtet. Die vorgesehene Teilumstellung der 
Beheizung mit einer Gastherme auf Wärmepumpen durch Multisplit klimageräte ermöglicht 
eine relevante Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energien. Dies e Maßnahme in 
Kombination mit der geplanten umfassenden Solarenergienutzung durch eine Photovoltaik -
Anlage auf dem Flachdach ist eine pragmatische , aber auch zweckmäßige e rste Maßnahme ,

um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung wird 
vom Immobilienmanagement Darmstadt in die weitere Planung eingebunden.  
Darmstadt, 03.02.2025  
 
Dezernat II     Dezernat III   Dezernat IV  
  
 
 
 
Barbara Akdeniz   Michael Kolmer   André Schellenberg   
Bürgermeisterin    Stadtrat   Stadtkämmerer

anlage 4

274 Zeichen

Punkt 15: Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften 
Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14 
 (V-Nr. 2025/0050) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

271 Zeichen

Punkt 10: Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften 
Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14 
 (V-Nr. 2025/0050) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der 
Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

217 Zeichen

Punkt 23: Umsetzung der verbleibenden Auflagen der Bauaufsicht zur dauerhaften Nutzung 
der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14 
 (V-Nr. 2025/0050) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (5)

TOP 82
TOP 10
TOP 15
TOP 23
TOP 6

Orte (1)

  • Klausenburger Straße 14

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0050
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.02.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00