V/0754/2012/1
Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten
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Beschlussvorlage
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V/0754/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten - Ergebnis des Wettbewerbs - Beauftragung der Architektenleistungen Beratungsfolge 12.12.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Ergebnis des Architektenwettbewerbes für den Neubau einer Zweifachsporthalle und die perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten wird einschließlich der Empfehlung des Bewertungsgremiums (Anlage 1 - Protokoll der Sitzung des Bewertungs- gremiums, Anlage 2 - Planverkleinerungen des 1. Preises, Entwurf der Architekten Knoche El- lertmann) zur Kenntnis genommen. Optimierungen werden insbesondere bezüglich der Er- schließung, der Lage und der Raumorganisation der Sporthalle vorgenommen. Die erforderli- chen Stellplätze werden ausschließlich im Bereich des Dingbängerweges untergebracht (siehe Skizze Anlage 3). 2. Das Architekturbüro Knoche Ellertmann, Münster, wird entsprechend der Empfehlung des Bewertungsgremiums mit den Architektenleistungen gemäß HOAI beauftragt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zweifachsporthalle die Entwurfsplanung ei nschließlich Kostenberechnung auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoche Ellertmann zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigungsplanung für den 1. Baua b- schnitt der Schulerweiterung und die Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt der Schulerwei- terung auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoc he Ellertmann zu erstellen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für jeden Bauabschnitt separate Baubeschlüsse vorge- sehen sind. Die Planungen für die Schulerweiterungen werden bis zur Klärung der Schulentwicklung im Stadtteil Mecklenbeck vertagt. 4. Die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der CDU- Fraktion vom 10.09.2012 (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist damit erledigt. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahm e (Baukosten und Beschaffung) auf der Grundlage des Raumprogramms für den Neubau der Zweifachsporthalle und die Erweit e- rung der Schule zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt) Finanzmittel in Höhe von 4.401.000,00 € Vorlagen-Nr.: V/0754/2012/1 Auskunft erteilt: Frau Kremer Ruf: 492-2415 E-Mail: KremerIngrid@stadt-muenster.de Datum: 26.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0754/2012/1 zur Verfügung stehen. Eine Folgekostenberechnung wird im Rahmen des Baubeschlusses e r- stellt. Möglichkeiten der Kostenreduzierungen werden im weiteren Ve rfahren geprüft. Hierbei wird angestrebt, die Kosten um 20 % gegenüber der Normalvariante zu verringern. 6. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan wie folgt veran- schlagt: 7. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4400 Erw. Peter-Wust-Schule einschl. Sporthalle Auszahlung für Baumaßnahmen 2012 235.000 VE 250.000 2013 1.372.000 2014 2.450.800 2015 156.000 gesamt 4.213.800 Auszahlung für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen 2014 187.200 insgesamt 4.401.000 7. Diese Baumaßnahme wird barrierefrei ausgeführt. Begründung: 1. Bei den Optimierungen wird berücksichtigt, dass die Stadt Münster als Auslober bei der Realisierung der Zweifachsporthalle an die Grundzüge des ausgewählten Entwurfs inklus i- ve der Empfehlungen des Preisgerichts gebunden ist. Dies betrifft u. a. die Lage der Spor t- halle im städtebaulichen Kontext der vorhandenen und ggf. später zu realisierenden G e- bäude der Peter Wust Schule. Eine verä nderte Lage muss unter den vorgenannten Bedi n- gungen entwickelt werden. 2. und 3. Das Architekturbüro Knoche Ellertmann, Münster, wird entsprechend der Empfehlung des Bewertungsgremiums mit den Architektenleistungen gemäß HOAI beauftragt. Da die Planungen für die Schulerweiterungen bis zur Klärung der Schulentwicklung im Stadtteil Mecklenbeck vertagt werden (siehe Pkt. 3), entfällt zunächst die Beauftragung der Architektenleistungen für die Planung der Schulerweiterungen. Es wird zur Kenntnis g e- nommen, dass das Büro Knoche Ellertmann entsprechend der Wettbewerbsauslobung bei der Realisierung der Schulerweiterung grundsätzlich auch einen Anspruch auf die Beau f- tragung der Planungsleistungen fü r den 1. Bauabschnitt (Genehmigungsplanung) und 2. Bauabschnitt (Entwurfsplanung) der Peter Wust Schule hat. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Hauptvorlage V/0754/2012 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Vorlagen-Nr.: V/0754/2012 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Kremer Ruf: Betrifft Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten - Ergebnis des Wettbewerbs - Beauftragung der Architektenleistungen Beratungsfolge 24.10.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.11.2012 Sportausschuss Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Ergebnis des Architektenwettbewerbes für den Neubau einer Zweifachsporthalle und die perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten wird einschließlich der Empfehlung des Bewertungsgremiums (Anlage 1 - Protokoll der Sitzung des Bewertungs- gremiums, Anlage 2 - Planverkleinerungen des 1. Preises, Entwurf der Architekten Knoche Ellertmann) zur Kenntnis genommen. Optimierungen werden insbesondere bezüglich der Er- schließung und der Raumorganisation der Sporthalle vorgenommen. Die erforderlichen Stell- plätze werden ausschließlich im Bereich des Dingbängerweges untergebracht (siehe Skizze Anlage 3). 2. Das Architekturbüro Knoche Ellertmann, Münster, wird entsprechend der Empfehlung des Bewertungsgremiums mit den Architektenleistungen gemäß HOAI beauftragt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zweifachsporthalle die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoche Ellertmann zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigungsplanung für den 1. Bauab- schnitt der Schulerweiterung und die Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt der Schulerwei- terung auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoche Ellertmann zu erstellen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für jeden Bauabschnitt separate Baubeschlüsse vorge- sehen sind. 492-2415 E-Mail: KremerIngrid@stadt-muenster.de Datum: 12.10.2012 V/0754/2012 - 2 - 4. Die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der CDU- Fraktion vom 10.09.2012 (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist damit erledigt. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahem (Baukosten und Beschaffung) auf der Grundlage des Raumprogramms für den Neubau der Zweifachsporthalle und die Erweite- rung der Schule zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt) Finanzmittel in Höhe von 4.401.000,00 € zur Verfügung stehen. Eine Folgekostenberechnung wird im Rahmen des Baubeschlusses er- stellt. Möglichkeiten der Kostenreduzierungen werden im weiteren Verfahren geprüft. 6. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan wie folgt veran- schlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4400 Erw. Peter-Wust-Schule einschl. Sporthalle Auszahlung für Baumaßnahmen 2012 235.000 VE 250.000 2013 1.372.000 2014 2.450.800 2015 156.000 gesamt 4.213.800 Auszahlung für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen 2014 187.200 insgesamt 4.401.000 Begründung: Vorbemerkungen: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 mit der Vorlage V/0779/2011 und V/0779/2011/1 der Errichtung einer Zweifachsporthalle am Hauptstandort der Peter-Wust Schule, Dingbängerweg 80, sowie der perspektivischen Erweiterung des Schulgebäudes zur Drei- bzw. Vierzügigkeit zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterung des Schulgebäudes der Peter-Wust Schule zur Drei- bzw. Vierzügigkeit sowie zum Neubau einer Zweifachsporthalle zunächst ein planerisches Optimierungsverfahren durchzuführen. Den Raum- programmen für die Schulerweiterung und für die Zweifachsporthalle wurde zugestimmt. Die Durchführung eines begrenzten Wettbewerbes zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für das o. g. Bauvorhaben wurde am 09.05.2012 im Hauptausschuss mit der Vorlage V/0229/2012 und V/0229/2012/1. Erg. beschlossen. Der Teilnehmerkreis wurde ebenfalls am 09.05.2012 im Hauptausschuss mit der Vorlage V/0230/2012 festgelegt. V/0754/2012 - 3 - Zu 1 - 3: Ergebnis des Wettbewerbes / Beauftragung der Architektenleistungen: Am 20.08.12 tagte das Bewertungsgremium zur Beurteilung der eingereichten Lösungskonzepte. Das Preisgericht empfiehlt mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die erstplatzierte Arbeit 1001 des Ar- chitekturbüros Knoche Ellertmann aus Münster der weiteren Planung und Realisierung unter Beach- tung der Kritikpunkte der Beurteilung zugrunde zu legen (s. Planverkleinerungen, Anlage 2). Die vollständige Bewertung der Arbeit ist dem beigefügten Protokoll der Preisgerichtssitzung zu entnehmen (Anlage 1). Hervorgehoben wurde: „Insgesamt wird die Arbeit dem Ort städtebaulich und architektonisch in besonderer Weise gerecht und schafft nicht zuletzt neue und unterschiedliche Freiräume großer Nutzungsvielfalt und Qualität“. Das Ziel, den Schülern eine möglichst große, gut zu beaufsichtigende Sport-, Spiel- und Pausen- fläche zu erhalten und möglichst wenig nutzbare Fläche zu versiegeln wird dadurch und durch die kompakte Flächen sparende Bauweise erreicht. Die Bestandssporthalle kann bis zur Fertigstellung der neuen Zweifachsporthalle erhalten bleiben. Ein Umplanungserfordernis wurde gesehen u. a. bei der Eingangssituation der Sporthalle sowie der fehlenden barrierefreien Erreichbarkeit der 1. Obergeschosse für Sporthalle und Schulerweite- rung. Bezüglich der Erschließung wurde vermerkt, dass mit der vorgeschlagenen Stellplatzanlage an der Schlautstiege und der fehlenden Trennung der Erschließung tagsüber die Erschließungssituation nicht verbessert wird. Die Verwaltung beabsichtigt im Zuge der Bearbeitung der Entwurfsplanung durch das zu beauftra- gende Architekturbüro die Optimierung des Entwurfes entsprechend der Empfehlung des Preisge- richtes. Insbesondere sind die Erschließung von Schule und Sporthalle sowie die Anordnung der Stellplätze so zu verbessern, dass gefährliche Situationen im Schülerverkehr im Bereich der Schlautstiege vermieden werden. Eine zwischenzeitlich erstellte Untersuchung hat ergeben, dass die erforderlichen Stellplätze im Bereich des Dingbängerweges untergebracht werden können und der "Bringverkehr" mit den derzeit notwendigen Wendemanövern in der Schlautstiege zu vermei- den ist (siehe Anlage 3). Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer wurden der Stadt Münster als Ausloberin eine Auswahl hochstehender Lösungen vorgelegt, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung ausgewählt werden konnte, die den Erfordernissen von Schule und Sport bestmöglich ge- recht wird (bauliche Maßnahmen zur Optimierung des offenen Ganztages waren gem. dem Errich- tungsbeschluss vom 14.12.2011 nicht Bestandteil der Planungsaufgabe). Zu 4: Beantwortung der im Antrag der CDU-Fraktion vom 10.09.2012 gestellten Fragen zu a) Anbau/Aufstockung bestehender Gebäude „Warum haben die von der Politik eingebrachten Anregungen eines Anbaus der zu erstellenden Klassen- bzw Mehrzweckräume an die bestehenden Gebäude oder eine Aufstockung bei keinem der Entwürfe Berücksichtigung gefunden?“ Die Anregung bzgl. Anbauten und Aufbauten (Ausbau des Dachgeschosses im Ostflügel) wurde im Vorfeld der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 26.04.2012 durch die CDU- Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West formuliert. V/0754/2012 - 4 - Mit Schreiben der Verwaltung vom 25.04.2012 an die Mitglieder der BV-West und des Rates wur- de angekündigt, den Anregungen zu entsprechen: „Es gibt keine Einwände, den Auslobungstext wie im AUB beantragt zu ändern. Offensichtliches Ziel der politischen Gremien und auch der Stadtverwaltung ist es, zu „kompakten“ Lösungen bei der perspektivischen Erweiterung der Peter-Wust-Schule zu kommen und einen unnötigen Flä- chenverzehr zu vermeiden.“ Es wurde angekündigt, mit dem Ziel, den Architekten einen ansprechenden Handlungsspielraum für die Entwurfsarbeit zu geben, die Aufgabenstellung für die Bearbeitung des Architektenwettbe- werbs entsprechend zu überarbeiten. Darüber hinaus wurde der in der Sitzung des AUB am 17.04.2012 durch Ratsherrn Joksch geäu- ßerte Bitte entsprochen, die Auslobung bezüglich der Aufstockung auf vorhandene Gebäude offen zu formulieren und dies nicht grundsätzlich auszuschließen. Auf eine Einschränkung von Anbauten auf solche mit eigenständiger Nutzbarkeit (aus abschrei- bungstechnischen Gründen) wurde verzichtet. Die o. g. Anregungen wurden in die Auslobung für den ausgeschriebenen Architektenwettbewerb aufgenommen, siehe: „5. Raumprogramm, Umgang mit dem Gebäudebestand wie folgt: Zur Umsetzung des vorgegebenen Raumprogramms sind grundsätzlich Neubauten auf dem Gelände der Schule zu errichten. Die bauliche Verbindung der Sporthalle und der zukünftig noch zu errichtenden Klassentrakte wird nicht ausgeschlossen. Anbauten an das vorhandene Schulge- bäude und eine Aufstockung sind denkbar.“ Die Formulierungen wurden nochmals u. a. mit den im Preisgericht vertretenen politischen Vertre- tern rückgekoppelt. Änderungswünsche wurden nicht formuliert. Die von der Politik eingebrachte Anregung zu Anbau und Aufstockung wurde somit berücksichtigt und in die Aufgabenstellung aufgenommen. Von den teilnehmenden Architekten hat sich allerdings niemand für die Möglichkeit von Anbauten an das vorhandene Schulgebäude (Ausnahme Arbeit 1005 / unbefriedigend gelöster Anbau an Aula) oder eine Aufstockung entschieden. zur Feststellung in der Begründung) Anbau nach Norden: „Bei Durchsicht der Auslobungsunterlagen stellt man allerdings fest, dass ein Anbau nach Norden in der Auslobung – trotz des oben genannten Briefes – ausgeschlossen wurde. Nach Meinung der CDU ist ein Anbau/Ausbau auf schuleigenem Gelände zu realisieren ohne die Meckelbachaue oder das Mahnmal für die Opfer des 2. Weltkrieges dauerhaft zu beeinträchtigen.“ Die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang das Grundstück nördlich des Schulgebäudes für die Schulerweiterung in Anspruch genommen werden kann, wurde im Zuge der Bearbeitung der Aus- lobung mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz und der unteren Denkmalbehörde im Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung abgestimmt. Entsprechend wurden die Vorgaben und damit die eingeschränkte Nutzbarkeit mit Begründung in die Auslobung aufgenom- men: „4. Schulhoffläche, Schulgrundstück Die nördlich des Schulgebäudes auf dem Schulgrundstück befindliche Grünfläche ist Teil der Me- ckelbachaue. Eine bauliche Entwicklung der genannten Fläche ist aus naturräumlichen Gesichts- punkten der Bachauensituation und auch aus Aspekten des Gewässerschutzes nicht verträglich. V/0754/2012 - 5 - Etwa 2/3 der Fläche wird von dem städtischen Kriegerehrenmal aus dem Jahre 1954 und seinem Umfeld eingenommen. Das Ensemble aus dem Sarkophag, der rückwärtigen Begrenzungsmauer, der Eingrünung aus Bäumen, Teich und Strauchgewächsen sowie der Vorplatz zum Dingbänger Weg hin wurden im Zusammenhang gestaltet. Hier finden Gedenkfeiern statt, der Bereich wird durch den örtlichen Schützenverein genutzt, der auch die Pflege übernommen hat. Das Ehrenmal ist aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen mit seinem Umfeld denkmalwert und seit 1995 in die städtische Denkmalliste eingetragen. Aus beiden Gründen – sowohl wegen der Wertigkeit der Bachaue als Freiraum als auch aus Grün- den des Denkmalerhalts – scheidet eine Bebauung der Grünfläche aus. Auch eine Versiegelung beispielsweise als Stellplatzfläche oder Schulhof würde diesen Belangen widersprechen. Allenfalls ist östlich der das Denkmal umfangenden Begrenzungsmauer eine an die naturräumliche Prägung der Meckelbachaue angepasste Freiraumnutzung (z.B. naturnaher Schulgarten) denkbar.“ Die Formulierungen wurden u. a. mit den im Preisgericht vertretenen politischen Vertretern rück- gekoppelt, insbesondere per Mail am 16.05.2012 mit der Bitte um Stellungnahme vor Abfassung des endgültigen Auslobungstextes sowie in der Preisrichtervorbesprechung am 11.06.2012 vor Ort in der Peter-Wust-Schule. Änderungswünsche wurden nicht formuliert. zu b) Bewertung der Kombination Realisierung Sporthalle – Aufstockung Schule „Wie ist vor dem Hintergrund der Wettbewerbskriterien Funktionalität (inklusive Funktionalität der Freiflächen), Wirtschaftlichkeit (auch unter Berücksichtigung der anstehenden Sanierungsmaß- nahmen) und Architektur/Städtebau eine Realisierung der Sporthalle nach Vorschlag eines der ausgezeichneten Entwürfe in Kombination mit einer Gebäudeaufstockung oder Anbaulösung für die (oder einen Teil der) Klassenräume zu bewerten.“ Ziel der Entwurfsbearbeitung durch den Verfasser der mit dem 1. Preis dotierten Arbeit sind die Bildung eines klaren Baublocks gegenüber den heterogenen Bestandsgebäuden und der Ab- schluss der offenen Gebäudekonstellation nach Süden. Nach städtebaulichen und funktionalen Kriterien muss die Schulraumerweiterung nicht zwingend – sofort – realisiert werden. Sie wird als eigenständiges Gebäude (mit 2 Bauabschnitten) angeboten. Gemäß der Beurteilung durch das Preisgericht gibt „insbesondere der zentrale mit Sitz-Stufen umfasste Platz … der Schule einen neuen Identifikationspunkt, der auch ohne Realisierung der Schulerweiterung funktionieren kann“. Die vorgesehene Abschnittsbildung des Schulerweiterungsgebäudes ist ohne Nachteile für das Gesamtensemble in städtebaulicher/architektonischer sowie funktionaler Hinsicht möglich. Eine Anbaulösung kommt nicht in Betracht, sie wurde von den Entwurfsverfassern (Ausnahme Arbeit 1005) nicht angeboten. An der Nordseite der Schule ist sie kritisch zu bewerten (s. o. /Anbau nach Norden). Die Aufstockung, d. h. der Ausbau des Dachraumes im Ostflügel (analog zum Dachgeschossausbau im Nordflügel) zur Erweiterung des Schulgebäudes ändert nicht die Gesamtkubatur des Bestandes und wäre somit städtebaulich verträglich. Die Beurteilung der Wirt- schaftlichkeit hängt u. a. von dem konstruktiven Aufwand ab, statische Berechnungen liegen für den Bestandsbau nicht vor. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist der Aufwand für den Erhalt des reibungslosen Schulbetriebs während der Bautätigkeit zu berücksichtigen sowie die einherge- henden Störungen. Grundsätzlich ist eine Realisierung nur der Sporthalle in Kombination mit einer Gebäudeaufsto- ckung (Dachausbau) bei Erfüllung der o. g. Wettbewerbskriterien möglich. Untergebracht werden könnte allerdings nur das Raumprogramm des 1. Bauabschnittes der Schulerweiterung (4 Klassen/ Dreizügigkeit). V/0754/2012 - 6 - Zu c) Zweifachsporthalle: Erfordernisse des Sports, Nutzbarkeit für außersportliche Zwecke „Inwiefern werden die ausgezeichneten / angekauften Entwürfe für die Zweifachsporthalle, insbe- sondere auch die Nebenräume, den Erfordernissen des Sports gerecht (Aspekte Barrierefreiheit, Teilbarkeit, Nutzbarkeit für außersportliche Zwecke)?“ Die Bewertung der o. g. Aspekte der ausgezeichneten bzw. angekauften Arbeiten durch das Preis- gericht ist aus dem Preisgerichtsprotokoll ersichtlich (Anlage 1). Das Bewertungsgremium hat auch bei der Arbeit des Büros Knoche Ellertmann Umplanungs- und Optimierungserfordernisse festge- stellt: „Die Kompaktheit der Sportanlage wird u. a. durch den zweigeschossigen Material- und Umkleide- bereich erreicht. Damit verbunden sind naturgemäß funktionale Mängel (Aufsicht, Barrierefreiheit) die sich durch entsprechende Maßnahmen (Aufzug) minimieren lassen. Auch die Eingangsposition der Sporthalle kann noch nicht überzeugen und bedarf einer entspre- chenden Umplanung. Durch die Zweigeschossigkeit lassen sich die jeweiligen Nutzungen auf bei- den Ebenen allerdings optimal zuordnen.“ Den Mitgliedern des Preisgerichts liegt darüber hinaus der Vorprüfbericht vor, in dem zu optimie- rende Details der Planung ersichtlich sind. Im Rahmen der Vorprüfung wurden durch die Fachverwaltung Defizite bzgl. der Dusch- und Waschräume und der Anlieferungsmöglichkeit für Sportgeräte festgestellt, die bei Überarbeitung des Entwurfs durch die Verfasser behoben werden können. Die Halle wurde gem. Errichtungsbeschluss vom 14.12.2011 als Zweifachsporthalle gem. DIN 18032-1 geplant. Dem entsprechen die Wettbewerbsentwürfe hinsichtlich der Grundrissgestaltung und der Abmessungen der Halle und der Nebenräume sowie der Anordnung der Trennwand. Es handelt sich um eine Schul- und Vereinssporthalle, in der eine Vielzahl von Sportarten ausge- übt werden kann. Es war nicht vorgesehen, die Halle multifunktional, auch für außersportliche Zwecke auszubilden. Für eine Multifunktionshalle bestehen nach Beurteilung des Sportamtes deut- lich höhere Sicherheits- sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen, verbunden mit höheren Kos- ten. Dies wurde im Vorfeld des Wettbewerbs bereits mit der Schule kommuniziert. Weitere Punkte des Antrages: Siehe Vorlage zu 1 Der Antrag der CDU-Fraktion der ist damit erledigt.. Zu 5 und 6: Kosten und Finanzierung Die Baukosten wurden entwurfsunabhängig in einer groben Schätzung auf der Grundlage des Raumprogramms für den Neubau der Zweifachsporthalle und die Erweiterung der Schule zur Drei- zügigkeit (1. Bauabschnitt) auf ca. 4.401.000,00 € kalkuliert. Im Rahmen der Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten wurden die 10 Beiträge auch im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten geprüft. Hiernach lässt der vorgeschlagene Entwurf eine wirtschaftliche Lösung erwarten. Von einem Einhalten des o. g. Kostenrahmens kann deshalb ausgegangen wer- den. Eine verbindliche Kostenaussage wird mit der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung zum Baubeschluss aufgestellt werden. V/0754/2012 - 7 - V/0754/2012 Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Projektes bis zum Baubeschluss werden in Zusammen- arbeit mit den zu beauftragenden Architekten und der Verwaltung - Amt für Immobilienmanage- ment, Sportamt und Amt für Schule und Weiterbildung – Möglichkeiten der Kostenreduzierung ge- prüft, die zum Ziel haben, 20 Prozent der Kosten gegenüber der „Normalvariante“ zu verringern. Bei Gebäuden werden neben der „Normalvariante“ und der „Reduktionsvariante“ die Baukosten ausgewiesen, die für die Errichtung des Gebäudes laut der Datenbanken des Baukosteninformati- onszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) bei Zugrundelegung vergleichbarer Standards entstehen. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1 - Protokoll der Sitzung des Bewertungsgremiums Anlage 2 - Planverkleinerungen des Entwurfes des Architekturbüros Knoche Ellertmann Anlage 3 - Skizze Stellplatzuntersuchung Anlage 4 - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.09.2012 Anlage 3 Skizze: Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung - Denkmalbehörde und Stadtgestaltung - Bringen und Absetzen der Kinder per PKW ausschlie ßlich am Dingbänger Weg - getrennte Ein- und Ausfahrt - an der Schlaustiege Zugang für Fußgänger und Radf ahrer (Fahrradabstellanlage) - getrennter Fußweg mit Zugang zum Schulhof und (hi er nicht dargestellter Zuwegung) zu den Eingängen der neuen Sporthalle Die dargestellte Erschließungslösung wird von der Leitung der Peter-Wust-Schule mitgetragen (Gespräch am 28.09.2012), da sie die größtmögliche Sicherheit im Schülerverkehr bietet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Dingbängerweg 80
- Schlautstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0754/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37