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Volksgartenstraße/Rolandstraße: Koordinierung der Arbeiten auf dem Alleestreifen und der Fahrbahn AN/0249/2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3328/2020 vom 26.11.2020

Stand: Am 08.12.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3328/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.12.2020 Volksgartenstraße/Rolandstraße: Koordinierung der Arbeiten auf dem Alleestreifen und der Fahrbahn AN/0249/2020 hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 05.03.2020, TOP 6.2.1 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wann soll die Maßnahme erfolgen? Bitte um monatsgenaue Planung.“ Antwort der Verwaltung: Die Volksgartenstraße und Rolandstraße wurden im Radverkehrskonzept Innenstadt als künf- tige Fahrradstraßen definiert. Derzeit setzt die Verwaltung prioritär die Fahrradstraßen auf den südlichen Kölner Wällen (Friesenwall, Mauritiuswall, Kartäuserwall usw.) sowie die Achse am Waidenbach – Fleischmengergasse um. Volksgartenstraße und Rolandstraße folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Eine monatsgenaue Angabe zur Umsetzung ist derzeit nicht möglich. Die Bezirksvertretung Innenstadt wird im Runden Tisch Radverkehr über das Fahrradstraßen- ausbauprogramm informiert. Im Rahmen der Maßnahmenplanung werden im konkreten Fall Verbesserungen an den Bo- denschwellen geprüft. Am Knoten Vorgebirgsstraße/Volksgartenstraße wurden im Vorgriff auf die Fahrradstraßeneinrichtung bereits Verbesserungen für den Radverkehr vorgenommen wie z. B. vorgezogene Aufstellflächen für Radfahrende und indirekte Linksabbieger. Darüber hin- aus wurden zwei Grünpfeile für Radfahrende installiert. 2. „Hat die Verwaltung den Beschluss der BV in dergestalt in die Planung aufgenom- men, dass die Einrichtung der Fahrradstraße und die Gestaltung des Alleestreifens aufeinander abgestimmt sind?“ Antwort der Verwaltung: Bei der Einrichtung der Fahrradstraße handelt es sich im Wesentlichen um markierungs- und beschilderungstechnische Maßnahmen, die im Einzelfall von kleineren baulichen Eingriffen begleitet werden. Ein derart umfangreicher Umbau (parkartige Aufweitung) im Bereich der Merowingerstraße ist aus Sicht der Verwaltung für die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht erforderlich, zumal keine gravierenden Mängel (Verkehrsgefährdung durch bauliche Infrastruk- tur) bekannt sind.

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.1.8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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