Fußgängerschutz in der Heckgasse
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0053/2024 vom 15.01.2024
Stand: Am 29.01.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Anlage
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Heckgasse nach der Baumaßnahme Heckgasse vor der Baumaßnahme -
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · An Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Lindenthal Aachener Str. 220 50931 Köln bv3@gruenekoeln.de Köln, 13. Januar 2024 Fußgängerschutz in der Heckgasse Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 29. Januar 2024 zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, in der Heckgasse im Stadtteil Widdersdorf geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger zu ergreifen. In der jetzigen, durch die neue Bebauung eines früheren Bauernhofes entstandene Situation ist für die Fußgänger nun noch nicht mal mehr ein Fußgängersteg übrig geblieben. Da auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls kein Platz ist, da der dortige Hof ebenfalls bis zur Fahrbahn reicht, ist kein Platz mehr für Ausweichmanöver. Begründung: Allein die Fahrbahn, ca. 4.20 m, ist Gelände der Stadt; diese Breite wird für den MIV benötigt. Die anliegenden Eigentümer haben keinerlei Verpflichtung zum Bau eines Bürgersteiges. Allerdings bestand bei der früheren Hofbebauung noch ein Restbürgersteig von ca.45 cm, der nun entfallen ist. Diese Situation ist nicht zu tolerieren, da sehr viele Senioren und Kleinkinder diese Straße nutzen. Hier befinden sich: Kindergarten, Logopäde, Ärztehaus, Akustiker, Hausarzt-Praxis, Orthopädischer Schuhmacher, Cafe (sehr beliebt bei Seniorengruppen), Physiotherapie. Folglich herrscht hier auch ein durchaus lebhafter Autoverkehr. Mit freundlichen Grüßen Ute Ackermann - Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf
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29.01.2024
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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