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2012/0171

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt

Magistratsvorlage 21.05.2012

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2012/0171

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2012/0171

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.06.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Personalamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0171 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 111150 
Kostenstelle: 110-020-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1111-51 Sachkonto:       
 
Betreff: Sicherheitstechnische  Betreuung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt 
 
Vorlage vom: 21.05.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Zurückverlagerung der sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten der Stadtverwaltung 
Darmstadt in die Kernverwaltung. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt weiterhin auf Basis des § 6 
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der Dienstanweisung für den Sicherheitstechnischen Dienst 
(SiD). 
2. Alsbaldige Einstellung einer Fachsicherheitskraft (FaSi) vb EG 11/12 TvöD (vorbehaltlich endgültiger 
Tarifbewertung). 
3. Die Betreuung durch den EAD ist bis 31.12.2012 (interne Bewerbung) bzw. 30.06.2013 (externe 
Einstellung) sicherzustellen. 
4. Einrichtung einer Planstelle vb EG 11/12 TvöD im Stellenplan 2013. 
5. Anteilige Zahlung (65.000 Euro/Jahr gemäß Magistratsbeschluss Nr. 208 vom 06.05.2009) an den 
EAD. 
6. Die Verwaltung hat zu prüfen, welche Zeitanteile die Fachsicherheitskraft für den EAD erbringt. Der 
Aufwand ist durch den EAD zu erstatten.

- 2 - 
7. Die Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten und der Personalvertretung sind zu wahren. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. Mai 2012:  
 
Im Rahmen der Vorschläge zur Verwaltungsreform, als Grundlage der Haushaltskonsolidierung, hat 
der Magistrat am 3. März 2004 entschieden, sobald sich hierzu die Gelegenheit ergibt (Ausscheiden 
des Mitarbeiters) die Aufgabe des Sicherheitstechnischen Dienstes (SiD) nach Prüfung zu 
vergeben. 
Die Prüfung des Hauptamtes-Organisationsabteilung Anfang 2008 hat ergeben, die sicher-
heitstechnische Betreuung an einen externen Anbieter zu vergeben. Unter dem 29. Oktober 2008 
hat der Magistrat u. a. beschlossen, den EAD bis 31. August 2008 zu beauftragen, die 
sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten auf Basis des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz 
(ASiG) sowie der Dienstanweisung für den Sicherheitstechnischen Dienst sicherzustellen. 
Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, die Details für die Aufgabenübertragung an den EAD 
auszuarbeiten, um ab 01. Januar 2009 die Betreuung dauerhaft zu gewährleisten. Die Streichung 
der Planstelle Nr. 103 GVPl (vb EG 12 TVöD) des bisherigen Sicherheitsingenieurs wurde 
beschlossen.  
Der Gesamtpersonalrat hat der Maßnahme, den Sicherheitstechnischen Dienst beim EAD 
anzusiedeln, mit der Prämisse zugestimmt, „wenn die Prüfungen in Zukunft ergeben sollten, dass es 
sich für die Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe rechnet, ist die Stelle wieder zurückzuführen“. 
Da eine Konzeption zur Wahrnehmung der Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung der 
Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt durch den EAD aufgrund der zeitlichen Beschränkung 
bis zum 31. August 2008 nicht möglich war, hat der Magistrat am 11. Februar 2009 eine 
Verlängerung der Aufgabenwahrnehmung bis 30. Juni 2009 beschlossen. Als Jahresstundenzahl 
wurden gemäß den Vorgaben der Unfallversicherungsträger 1.340 Stunden/Jahr für die 
Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt festgesetzt. Das zur Verfügung stehende 
Finanzvolumen seitens der Stadtverwaltung betrug 65.000 Euro für das Jahr 2009. Die Abrechnung 
durch den EAD sollte auf Nachweis der gesetzlich geforderten Stunden erfolgen. 
Ein Grobkonzept wurde fristgerecht vorgelegt. Der Magistrat hat am 6. Mai 2009 zugestimmt. Die 
sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt wird durch 
Aufgabenübertragung auf den EAD gewährleistet. Der Gesamtpersonalrat hat der Verlängerung der 
Maßnahme ebenfalls zugestimmt. Auch die Stadtverordnetenversamml ung hat in ihrer Sitzung am 
26. Mai 2009 der Aufgabenübertragung an den EAD gebilligt. 
 
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 15. Dezember 2009 muss die Fachkraft 
für Arbeitssicherheit (FaSi) der Leitung des Betriebes im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und 
disziplinarisch unterstellt werden. Ferner haben sich zum 1. Januar 2011 die Vorschriften durch die 
überarbeitete DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geändert. 
Aufgrund dessen hat der Gesamtpersonalrat unter dem 10. März 2011 einen Initiativantrag zur 
Rückführung der sicherheitstechnischen Betreuung in die Kernverwaltung gestellt. Herr 
Oberbürgermeister Walter Hoffmann hat als Dienststellenleiter nach dem HPVG unter 
Zugrundelegung des einschlägigen BAG Urteils vom 15. Dezember 2009 sowie einer mündlich 
vorgetragenen Rechtseinschätzung des Rechtsamtes dem Initiativantrag unter dem 14. April 2011 
zugestimmt. Der Gesamtpersonalrat wurde von Herrn Hoffmann darauf verwiesen, dass seinem 
Nachfolger im Amt die Art und Weise, wie er den Sicherheitstechnischen Dienst in die Struktur der 
Verwaltung einbindet, überlassen wird. Zumal diese Veränderung natürlich auch die 
entsprechenden Gremienbeschlüsse nach sich zieht. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2011 wurde 
der Betriebsleitung des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen mitgeteilt, 
dass vonseiten der Dienststellenleitung die Argumente für eine Zurückverlagerung der 
sicherheitstechnischen Betreuung in den städtischen Aufgabenbereich durchaus unterstützt werden, 
aber noch keine detaillierten Entscheidungen zur internen Organisation getroffen wurden und daher 
die Gremien noch nicht abschließend mit der Maßnahme befasst worden sind. Die Entwicklungen 
der letzten Monate veranlassen uns nunmehr, den Magistrat zu befassen. Die Verwaltung hat

- 4 - 
recherchiert. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, die Fachsicherheitskraft aus dem eigenen 
Personalbestand zu besetzen. Das Aufgabengebiet soll deshalb zunächst stadtintern ausge-
schrieben werden. Sollte eine qualifizierte Bewerbung eingehen, könnte die Zurückverlagerung bis 
spätestens 31.12.2012 erfolgen. Ist eine interne Lösung nicht machbar, so wäre das Auf-
gabengebiet extern auszuschreiben. Im Hinblick auf das Bewerbungsverfahren und der eventuellen 
Kündigungsfrist der potenziellen Bewerbung, müsste die sicherheitstechnische Betreuung durch 
den EAD zumindest bis 30.06.2013 gewährleistet sein. Spätestens zum 
1. Januar 2013 sollte bei der Kernverwaltung eine Planstelle neu eingerichtet werden. Die interne 
bzw. externe Ausschreibung wäre alsbald unter Vorbehalt der Entscheidung der Stadt-
verordnetenversammlung vorzunehmen.  
 
 
Darmstadt, 21. Mai 2012 
I / III / 11 
 
Dezernat I       Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch      Brigitte Lindscheid 
Oberbürgermeister      Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0171
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.05.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00