2012/0171
Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt
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2012/0171
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.06.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Personalamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0171 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 111150 Kostenstelle: 110-020-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 1111-51 Sachkonto: Betreff: Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt Vorlage vom: 21.05.2012 Beschlussvorschlag: 1. Zurückverlagerung der sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt in die Kernverwaltung. Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt weiterhin auf Basis des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der Dienstanweisung für den Sicherheitstechnischen Dienst (SiD). 2. Alsbaldige Einstellung einer Fachsicherheitskraft (FaSi) vb EG 11/12 TvöD (vorbehaltlich endgültiger Tarifbewertung). 3. Die Betreuung durch den EAD ist bis 31.12.2012 (interne Bewerbung) bzw. 30.06.2013 (externe Einstellung) sicherzustellen. 4. Einrichtung einer Planstelle vb EG 11/12 TvöD im Stellenplan 2013. 5. Anteilige Zahlung (65.000 Euro/Jahr gemäß Magistratsbeschluss Nr. 208 vom 06.05.2009) an den EAD. 6. Die Verwaltung hat zu prüfen, welche Zeitanteile die Fachsicherheitskraft für den EAD erbringt. Der Aufwand ist durch den EAD zu erstatten. - 2 - 7. Die Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten und der Personalvertretung sind zu wahren. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. Mai 2012: Im Rahmen der Vorschläge zur Verwaltungsreform, als Grundlage der Haushaltskonsolidierung, hat der Magistrat am 3. März 2004 entschieden, sobald sich hierzu die Gelegenheit ergibt (Ausscheiden des Mitarbeiters) die Aufgabe des Sicherheitstechnischen Dienstes (SiD) nach Prüfung zu vergeben. Die Prüfung des Hauptamtes-Organisationsabteilung Anfang 2008 hat ergeben, die sicher- heitstechnische Betreuung an einen externen Anbieter zu vergeben. Unter dem 29. Oktober 2008 hat der Magistrat u. a. beschlossen, den EAD bis 31. August 2008 zu beauftragen, die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten auf Basis des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der Dienstanweisung für den Sicherheitstechnischen Dienst sicherzustellen. Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, die Details für die Aufgabenübertragung an den EAD auszuarbeiten, um ab 01. Januar 2009 die Betreuung dauerhaft zu gewährleisten. Die Streichung der Planstelle Nr. 103 GVPl (vb EG 12 TVöD) des bisherigen Sicherheitsingenieurs wurde beschlossen. Der Gesamtpersonalrat hat der Maßnahme, den Sicherheitstechnischen Dienst beim EAD anzusiedeln, mit der Prämisse zugestimmt, „wenn die Prüfungen in Zukunft ergeben sollten, dass es sich für die Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe rechnet, ist die Stelle wieder zurückzuführen“. Da eine Konzeption zur Wahrnehmung der Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt durch den EAD aufgrund der zeitlichen Beschränkung bis zum 31. August 2008 nicht möglich war, hat der Magistrat am 11. Februar 2009 eine Verlängerung der Aufgabenwahrnehmung bis 30. Juni 2009 beschlossen. Als Jahresstundenzahl wurden gemäß den Vorgaben der Unfallversicherungsträger 1.340 Stunden/Jahr für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt festgesetzt. Das zur Verfügung stehende Finanzvolumen seitens der Stadtverwaltung betrug 65.000 Euro für das Jahr 2009. Die Abrechnung durch den EAD sollte auf Nachweis der gesetzlich geforderten Stunden erfolgen. Ein Grobkonzept wurde fristgerecht vorgelegt. Der Magistrat hat am 6. Mai 2009 zugestimmt. Die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt wird durch Aufgabenübertragung auf den EAD gewährleistet. Der Gesamtpersonalrat hat der Verlängerung der Maßnahme ebenfalls zugestimmt. Auch die Stadtverordnetenversamml ung hat in ihrer Sitzung am 26. Mai 2009 der Aufgabenübertragung an den EAD gebilligt. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 15. Dezember 2009 muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) der Leitung des Betriebes im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch unterstellt werden. Ferner haben sich zum 1. Januar 2011 die Vorschriften durch die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geändert. Aufgrund dessen hat der Gesamtpersonalrat unter dem 10. März 2011 einen Initiativantrag zur Rückführung der sicherheitstechnischen Betreuung in die Kernverwaltung gestellt. Herr Oberbürgermeister Walter Hoffmann hat als Dienststellenleiter nach dem HPVG unter Zugrundelegung des einschlägigen BAG Urteils vom 15. Dezember 2009 sowie einer mündlich vorgetragenen Rechtseinschätzung des Rechtsamtes dem Initiativantrag unter dem 14. April 2011 zugestimmt. Der Gesamtpersonalrat wurde von Herrn Hoffmann darauf verwiesen, dass seinem Nachfolger im Amt die Art und Weise, wie er den Sicherheitstechnischen Dienst in die Struktur der Verwaltung einbindet, überlassen wird. Zumal diese Veränderung natürlich auch die entsprechenden Gremienbeschlüsse nach sich zieht. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2011 wurde der Betriebsleitung des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen mitgeteilt, dass vonseiten der Dienststellenleitung die Argumente für eine Zurückverlagerung der sicherheitstechnischen Betreuung in den städtischen Aufgabenbereich durchaus unterstützt werden, aber noch keine detaillierten Entscheidungen zur internen Organisation getroffen wurden und daher die Gremien noch nicht abschließend mit der Maßnahme befasst worden sind. Die Entwicklungen der letzten Monate veranlassen uns nunmehr, den Magistrat zu befassen. Die Verwaltung hat - 4 - recherchiert. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, die Fachsicherheitskraft aus dem eigenen Personalbestand zu besetzen. Das Aufgabengebiet soll deshalb zunächst stadtintern ausge- schrieben werden. Sollte eine qualifizierte Bewerbung eingehen, könnte die Zurückverlagerung bis spätestens 31.12.2012 erfolgen. Ist eine interne Lösung nicht machbar, so wäre das Auf- gabengebiet extern auszuschreiben. Im Hinblick auf das Bewerbungsverfahren und der eventuellen Kündigungsfrist der potenziellen Bewerbung, müsste die sicherheitstechnische Betreuung durch den EAD zumindest bis 30.06.2013 gewährleistet sein. Spätestens zum 1. Januar 2013 sollte bei der Kernverwaltung eine Planstelle neu eingerichtet werden. Die interne bzw. externe Ausschreibung wäre alsbald unter Vorbehalt der Entscheidung der Stadt- verordnetenversammlung vorzunehmen. Darmstadt, 21. Mai 2012 I / III / 11 Dezernat I Dezernat III Jochen Partsch Brigitte Lindscheid Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0171
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.05.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00