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2026/0173

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung vom 07.05.2026 - Konkretisierung des Beschlusses

Magistratsvorlage 19.05.2026

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2026/0173

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2026/0173

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0173 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122030 
Kostenstelle:  032-005-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-31 Sachkonto:       
 
Betreff: Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Änderung der 
Gefahrenabwehrverordnung vom 07.05.2026 - Konkretisierung des Beschlusses  
 
Vorlage vom: 19.05.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufgrund der widersprüchlichen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 
07.05.2026 Vorlage SV - 2026/0027 wird der Beschluss in dieser Vorlage konkretisiert.  
2. Die derzeit geltende Regelung zum Verbot des offensiven Bettelns wird bis zum Ende des 
2. Quartals 2027 evaluiert. Hierzu organisiert der Magistrat ein Fachgespräch unter 
Beteiligung der Mitglieder des Ausschusses für Mobilität, Bauen, Ordnung und 
Bürgerservice, der Stadtverwaltung sowie externer Fachleute und betroffener Akteure.  
3. Die Evaluierung soll insbesondere die Auswirkungen auf Sicherheit und Ordnung im 
öffentlichen Raum, die Situation in der Innenstadt sowie sozialpolitische Aspekte 
beleuchten.

- 2 - 
4. Auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung und des Fachgesprächs werden 
Änderungen an den entsprechenden Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung 
entwickelt und durch den Magistrat der Stadtverordnetenversammlung zur 
Beschlussfassung vorgelegt.  
5. Da eine Evaluierung bei einer sofortigen Aufhebung des Verbots des offensiven Bettelns 
nicht möglich wäre, bleibt die bestehende Regelung bis zum Abschluss der Evaluierung 
und einer erneuten Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in Kraft.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.05.2026 
 
Aufgrund einer rechtlichen Prüfung der einzelnen Beschlussteile ist diese klarstellende 
Magistratsvorlage erforderlich. Durch die widersprüchliche Beschlussfassung erfolgte klein 
klarer Auftrag an Magistrat und Stadtverwaltung und keine rechtswirksame Änderung der 
Gefahrenabwehrverordnung. 
 
Zu den einzelnen Beschlüssen: 
 
Zu Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2026 
wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Vorlagennummer  
SV-2026/0027, ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und FDP sowie ein 
Ergänzungsantrag zum Änderungsantrag von der Fraktion UFFBASSE beraten.  
 
Bei der anschließenden Abstimmung erhielt der Ergänzungsantrag 36 Ja-Stimmen und 32 
Nein-Stimmen. Dem so ergänzten Änderungsantrag wurde mit 49 Ja-Stimmen und 19 
Stimmenthaltungen zugestimmt. 
 
Mithin wurde beschlossen:  
Die Stadtverordnetenversammlung möge ergänzend (gemeint ist offenkundig: zu dem 
ursprünglichen Antrag) beschließen, dass das Verbot des aktiven Bettelns durch die 
Stadtverwaltung bis zum Ende des 2. Quartals 2027 evaluiert wird. Der 
Stadtverordnetenversammlung ist hierzu ein Bericht zur Kenntnisnahme vorzulegen, der 
zugleich als Grundlage für die weitere politische Beratung dient. Der Bericht soll insbesondere 
die Perspektiven der Ordnungskräfte, der Sozialarbeit, der Gewerbetreibenden sowie der 
Besucher der Innenstadt systematisch darstellen und auswerten. Die weitere fachliche 
Beratung erfolgt im Ausschuss für Mobilität, Bauen, Ordnung und Bürgerservice (MoBOB) und 
dient als Grundlage für das weitere Vorgehen der Stadtverordnetenversammlung.  
 
Anschließend wurde dem Ursprungsantrag mit 35 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen 
zugestimmt.  
Mithin wurde beschlossen, die Worte „nachdrückliches und hartnäckiges“ in § 3 Abs. 3 der 
Gefahrenabwehrverordnung einzufügen. 
 
Bewertung der Auswirkung: 
 
Durch die Annahme des Ursprungsantrages wurde beschlossen, das aktive Ansprechen beim 
Betteln wieder zu ermöglichen. Gleichzeitig besteht für die Verwaltung aufgrund des ergänzten 
Änderungsantrages die Verpflichtung, das Verbot des aktiven Ansprechens beim Betteln zu 
evaluieren. Eine Evaluierung der Wirkungen des Verbotes ist jedoch denknotwendig 
ausgeschlossen, wenn dieses Verbot nicht mehr besteht. 
 
Zur Erläuterung ist kurz darzustellen, wie eine Evaluation des Ansprechverbotes durchgeführt 
werden müsste. Die Stadtpolizei wäre gehalten, in kurzen Intervallen, beispielsweise je zweimal 
pro Woche, Kontrollen im Hinblick auf bettelnde Personen und deren Handeln (aktiv/passiv) 
durchzuführen. Die Ergebnisse dieser regelmäßigen Kontrollen müssten umfangreich 
dokumentiert werden. Es wäre festzuhalten, wie viele bettelnde Personen sich in der Innenstadt 
aufhalten, wie viele Verstöße gegen das Ansprechverbot festgestellt werden, wie viele Personen 
wiederholt mit Verstößen auffallen etc.

- 4 - 
Diese Kontrollen können nur bei einem Verbot des offensiven Bettelns durchgeführt werden, da 
nur diese Regelung hinreichend bestimmt ist. Ob jemand beim Betteln anspricht, lässt sich 
problemlos feststellen. Ob das Ansprechen hingegen nachdrücklich oder hartnäckig ist, obliegt 
immer auch der subjektiven Einschätzung der kontrollierenden Ordnungskräfte, weshalb hier 
zwangsläufig eine starke Unschärfe entsteht und eine deutlich geringere 
Handhabungsmöglichkeit besteht. 
 
Weiterhin bedarf es zur Evaluierung der Einbeziehung von Feststellungen einer Vielzahl von 
Akteuren im Innenstadtbereich. Neben den Beschäftigten in der Sozialarbeit, die oft den 
unmittelbaren Kontakt zu bettelnden Personen haben, wären dies auch Gewerbetreibende, 
Darmstadt Marketing, Citymarketing oder auch Besucher der Innenstadt. 
 
Eine solchermaßen durchzuführende Evaluierung ist nicht möglich, wenn das Ansprechverbot 
nicht mehr besteht. Da im letzten Jahr seit der Einführung des Ansprechverbotes keine auf 
eine solche Auswertung ausgerichtete Dokumentation durch die Stadtpolizei erfolgt ist – die 
aktuelle Dokumentation umfasst lediglich einen Vermerk im Diensttagebuch ohne detailliertes 
Vermerken der konkreten Feststellungen – , eine solche mangels Datengrundlage auch nicht 
nachträglich erstellt werden kann, aber auch keine Erhebung in Bezug auf die verschiedenen 
Akteure in der Innenstadt stattgefunden hat, lässt sich eine Evaluation nicht rückwirkend 
durchführen. 
 
Die Beschlüsse stehen folglich im Widerspruch zueinander. 
 
 
Zum Vorgehen: 
 
Eine Klarstellung für die Verwaltung, welche Handlung von dieser erwartet wird, ist aufgrund 
der sich widersprechenden Beschlüsse ohnehin erforderlich. Um zur Frage des Verbots des 
offensiven Bettelns eine fundierte Grundlage zur Entscheidung zu erhalten, muss dieses daher 
zunächst bestehen bleiben und eine Evaluierung erfolgen. Dies entspricht auch dem 
überwiegenden Willen der Stadtverordneten. Während der Antrag auf Abschaffung des 
Ansprechverbotes 36 Ja-Stimmen erhalten hat, erhielt der Antrag auf Durchführung einer 
Evaluation 49 Ja-Stimmen. Es ist den Stadtverordneten mithin wichtiger, eine Evaluation 
durchzuführen als das Verbot des offensiven Bettelns unmittelbar abzuschaffen. Insgesamt 
besteht ein mehrheitlicher Wille hier Anpassungen zu prüfen und sodann vorzunehmen.  
 
Vor dem Hintergrund der polarisierenden Diskussion zum Zustand und zur Entwicklung der 
Innenstadt, ist es politisch geboten hier einen offenen Austausch auch mit Beteiligten 
außerhalb der politischen Gremien zu führen. Sich vor dieser Perspektive zu verschließen, wäre 
ein abkoppeln politischer Entscheidungen von der Realität der Menschen. 
 
 
Dezernat I     Dezernat VI 
 
 
 
Hanno Benz     Paul Georg Wandrey 
Oberbürgermeister   Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0173
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.05.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00