2026/0173
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung vom 07.05.2026 - Konkretisierung des Beschlusses
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2026/0173
8548 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0173
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122030
Kostenstelle: 032-005-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-31 Sachkonto:
Betreff: Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Änderung der
Gefahrenabwehrverordnung vom 07.05.2026 - Konkretisierung des Beschlusses
Vorlage vom: 19.05.2026
Beschlussvorschlag :
1. Aufgrund der widersprüchlichen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom
07.05.2026 Vorlage SV - 2026/0027 wird der Beschluss in dieser Vorlage konkretisiert.
2. Die derzeit geltende Regelung zum Verbot des offensiven Bettelns wird bis zum Ende des
2. Quartals 2027 evaluiert. Hierzu organisiert der Magistrat ein Fachgespräch unter
Beteiligung der Mitglieder des Ausschusses für Mobilität, Bauen, Ordnung und
Bürgerservice, der Stadtverwaltung sowie externer Fachleute und betroffener Akteure.
3. Die Evaluierung soll insbesondere die Auswirkungen auf Sicherheit und Ordnung im
öffentlichen Raum, die Situation in der Innenstadt sowie sozialpolitische Aspekte
beleuchten.
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4. Auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung und des Fachgesprächs werden
Änderungen an den entsprechenden Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung
entwickelt und durch den Magistrat der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorgelegt.
5. Da eine Evaluierung bei einer sofortigen Aufhebung des Verbots des offensiven Bettelns
nicht möglich wäre, bleibt die bestehende Regelung bis zum Abschluss der Evaluierung
und einer erneuten Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in Kraft.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.05.2026
Aufgrund einer rechtlichen Prüfung der einzelnen Beschlussteile ist diese klarstellende
Magistratsvorlage erforderlich. Durch die widersprüchliche Beschlussfassung erfolgte klein
klarer Auftrag an Magistrat und Stadtverwaltung und keine rechtswirksame Änderung der
Gefahrenabwehrverordnung.
Zu den einzelnen Beschlüssen:
Zu Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2026
wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Vorlagennummer
SV-2026/0027, ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und FDP sowie ein
Ergänzungsantrag zum Änderungsantrag von der Fraktion UFFBASSE beraten.
Bei der anschließenden Abstimmung erhielt der Ergänzungsantrag 36 Ja-Stimmen und 32
Nein-Stimmen. Dem so ergänzten Änderungsantrag wurde mit 49 Ja-Stimmen und 19
Stimmenthaltungen zugestimmt.
Mithin wurde beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge ergänzend (gemeint ist offenkundig: zu dem
ursprünglichen Antrag) beschließen, dass das Verbot des aktiven Bettelns durch die
Stadtverwaltung bis zum Ende des 2. Quartals 2027 evaluiert wird. Der
Stadtverordnetenversammlung ist hierzu ein Bericht zur Kenntnisnahme vorzulegen, der
zugleich als Grundlage für die weitere politische Beratung dient. Der Bericht soll insbesondere
die Perspektiven der Ordnungskräfte, der Sozialarbeit, der Gewerbetreibenden sowie der
Besucher der Innenstadt systematisch darstellen und auswerten. Die weitere fachliche
Beratung erfolgt im Ausschuss für Mobilität, Bauen, Ordnung und Bürgerservice (MoBOB) und
dient als Grundlage für das weitere Vorgehen der Stadtverordnetenversammlung.
Anschließend wurde dem Ursprungsantrag mit 35 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen
zugestimmt.
Mithin wurde beschlossen, die Worte „nachdrückliches und hartnäckiges“ in § 3 Abs. 3 der
Gefahrenabwehrverordnung einzufügen.
Bewertung der Auswirkung:
Durch die Annahme des Ursprungsantrages wurde beschlossen, das aktive Ansprechen beim
Betteln wieder zu ermöglichen. Gleichzeitig besteht für die Verwaltung aufgrund des ergänzten
Änderungsantrages die Verpflichtung, das Verbot des aktiven Ansprechens beim Betteln zu
evaluieren. Eine Evaluierung der Wirkungen des Verbotes ist jedoch denknotwendig
ausgeschlossen, wenn dieses Verbot nicht mehr besteht.
Zur Erläuterung ist kurz darzustellen, wie eine Evaluation des Ansprechverbotes durchgeführt
werden müsste. Die Stadtpolizei wäre gehalten, in kurzen Intervallen, beispielsweise je zweimal
pro Woche, Kontrollen im Hinblick auf bettelnde Personen und deren Handeln (aktiv/passiv)
durchzuführen. Die Ergebnisse dieser regelmäßigen Kontrollen müssten umfangreich
dokumentiert werden. Es wäre festzuhalten, wie viele bettelnde Personen sich in der Innenstadt
aufhalten, wie viele Verstöße gegen das Ansprechverbot festgestellt werden, wie viele Personen
wiederholt mit Verstößen auffallen etc.
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Diese Kontrollen können nur bei einem Verbot des offensiven Bettelns durchgeführt werden, da
nur diese Regelung hinreichend bestimmt ist. Ob jemand beim Betteln anspricht, lässt sich
problemlos feststellen. Ob das Ansprechen hingegen nachdrücklich oder hartnäckig ist, obliegt
immer auch der subjektiven Einschätzung der kontrollierenden Ordnungskräfte, weshalb hier
zwangsläufig eine starke Unschärfe entsteht und eine deutlich geringere
Handhabungsmöglichkeit besteht.
Weiterhin bedarf es zur Evaluierung der Einbeziehung von Feststellungen einer Vielzahl von
Akteuren im Innenstadtbereich. Neben den Beschäftigten in der Sozialarbeit, die oft den
unmittelbaren Kontakt zu bettelnden Personen haben, wären dies auch Gewerbetreibende,
Darmstadt Marketing, Citymarketing oder auch Besucher der Innenstadt.
Eine solchermaßen durchzuführende Evaluierung ist nicht möglich, wenn das Ansprechverbot
nicht mehr besteht. Da im letzten Jahr seit der Einführung des Ansprechverbotes keine auf
eine solche Auswertung ausgerichtete Dokumentation durch die Stadtpolizei erfolgt ist – die
aktuelle Dokumentation umfasst lediglich einen Vermerk im Diensttagebuch ohne detailliertes
Vermerken der konkreten Feststellungen – , eine solche mangels Datengrundlage auch nicht
nachträglich erstellt werden kann, aber auch keine Erhebung in Bezug auf die verschiedenen
Akteure in der Innenstadt stattgefunden hat, lässt sich eine Evaluation nicht rückwirkend
durchführen.
Die Beschlüsse stehen folglich im Widerspruch zueinander.
Zum Vorgehen:
Eine Klarstellung für die Verwaltung, welche Handlung von dieser erwartet wird, ist aufgrund
der sich widersprechenden Beschlüsse ohnehin erforderlich. Um zur Frage des Verbots des
offensiven Bettelns eine fundierte Grundlage zur Entscheidung zu erhalten, muss dieses daher
zunächst bestehen bleiben und eine Evaluierung erfolgen. Dies entspricht auch dem
überwiegenden Willen der Stadtverordneten. Während der Antrag auf Abschaffung des
Ansprechverbotes 36 Ja-Stimmen erhalten hat, erhielt der Antrag auf Durchführung einer
Evaluation 49 Ja-Stimmen. Es ist den Stadtverordneten mithin wichtiger, eine Evaluation
durchzuführen als das Verbot des offensiven Bettelns unmittelbar abzuschaffen. Insgesamt
besteht ein mehrheitlicher Wille hier Anpassungen zu prüfen und sodann vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund der polarisierenden Diskussion zum Zustand und zur Entwicklung der
Innenstadt, ist es politisch geboten hier einen offenen Austausch auch mit Beteiligten
außerhalb der politischen Gremien zu führen. Sich vor dieser Perspektive zu verschließen, wäre
ein abkoppeln politischer Entscheidungen von der Realität der Menschen.
Dezernat I Dezernat VI
Hanno Benz Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0173
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.05.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00