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V/0611/2011

ProjektHaus - Beschulung verhaltensauffälliger Schüler/innen im Bildungsgang Realschule oder Gymnasium

Vorlagen 17.08.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.10.2011, TOP 25

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

15162 Zeichen

V/0611/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
ProjektHaus - Beschulung verhaltensauffälliger Schüler/innen im Bildungsgang Realschule oder 
Gymnasium 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
19.10.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt das Konzept ‚Villa Interim’ zur Beschulung verhaltensauffälliger Realschüle-
rInnen und Gymnasiasten zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
 a) ab dem 01.11.2011 das nicht genutzte Gebäude der Peter-Wust-Schule ‚Am Schür-
busch“ befristet für das Schuljahr 2011/2012 für das Projekt Interim zur Verfügung ge-
stellt wird; 
 
 b) für die Fortsetzung ab dem Schuljahr 2012/13 ein anderer Standort erforderlich ist, 
 
3. Der Rat beschließt die Einrichtung einer 1,0 Stelle Dipl. Sozialarbeit / Pädagogik (Stellen-
wert: S 12) im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für die Betreuung der maximal 12 
Schülerinnen und Schüler. Die Stelle wird zunächst befristet für drei Jahre eingerichtet.  
 
4. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass seitens des Landes NRW/Bezirksregierung Müns-
ter, das pädagogische und sonderpädagogische Personal gestellt wird. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach Ende des Schuljahres 2011/2012 einen Zwi-
schenbericht über den Stand und die Erfahrungen zu geben. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0611/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0611/2011 
II. Kosten / Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Personalkosten kostenneutral aus Mitteln der Hilfen zur 
Erziehung gegenfinanziert sind. Eine Einsparung im stationären Hilfebereich wird in der Höhe her-
beigeführt. Die erforderlichen Mittel für die Durchführung der Sachentscheidung stehen wir folgt bei 
den Teilfinanz- und Teilergebnisplänen nachstehender Produktgruppen zur Verfügung: 
 
Produktgruppe 0603: „Förderung von benachteiligten jungen Menschen“ 
 
Aufwendungen 
Zeile im Teil-
ergebnisplan Bezeichnung  Betrag 
 Bemerkung 
11 Personalauf-
wendungen 
1,0 S12  
pädagogische 
Fachkraft 
2011: 8.100 €
2012 ff.: 51.140 €
Der Eckwert für die 
Personalaufwen-
dungen erhöht sich 
entsprechend 
Aufwendungen gesamt 51.140 €
 
 
Produktgruppe 0605: „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ 
 
Aufwendungen 
Zeile im Teil-
ergebnisplan Bezeichnung  Betrag 
 Bemerkung 
15 Transferauf-
wendungen  2011: - 8.100 €
2012 ff: - 51.140 €  
Aufwendungen gesamt - 51.140 €
 
Zuschussbedarf 0 €
 
Die zusätzlichen Aufwendungen für die Ausstattung mit Lehrmitteln, Bereitstellung der entspre-
chenden Medien (MEP), Telefon, Schülerfahrkosten sowie Projektmittel für ergänzende pädagogi-
sche Maßnahmen sind abhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler und deren Herkunft 
(Schülerfahrkosten). Die Verwaltung geht von zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 
18.000,00 € aus. Diese werden im Haushaltsjahr 2012 aus den lfd. Mitteln finanziert und werden 
für die kommenden Haushaltsjahre ggf. gesondert angemeldet.  
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
In der Folge der aus der UN-Kon
vention abgeleiteten Verpflichtungen für ein inklusives Bildungs-
system wird derzeit der Gemeinsame Unterricht für Schüler/innen aller sonderpädagogischen För-
derschwerpunkte in allen allgemeinen Schulformen erfolgreich ausgeweitet. Eine besondere Her-
ausforderung stellt die Gruppe der Schüler/innen mit emotionalem und sozialem Förderbedarf im 
Gemeinsamen Unterricht an Realschulen und Gymnasien dar.

- 3 - 
V/0611/2011 
Zum einen steht für diese Schüler/innen in Münste r kein alternatives Beschulungsangebot an einer 
Förderschule zur Verfügung, da die Förderschule für den Förderschwerpunkt „Emotionale und so-
ziale Entwicklung“ (Richard-von-Weizsäcker-Schule) nur Abschlüsse im Bildungsgang der Haupt-
schule anbietet. Die Stadt Münster ist als Schulträger aber dazu verpflichtet, für die genannte 
Schülergruppe ein inklusives Bildungsangebot zu gewährleisten, da - gestützt durch OVG-Urteil 
aus 2009 (vgl. OVG NRW, 12 A 255/08) - auch Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förder-
bedarf ein grundsätzliches Anrecht auf eine ihrer Schulformempfehlung entsprechenden Schulbil-
dung/ Bildungsabschluss haben.  
 
Zum anderen sind einige Schüler (derzeit 5) in ihrem Verhalten trotz fortbestehender sonderpäda-
gogischer Förderung in ihrer Realschule oder ihrem Gymnasium so verhaltensauffällig, dass sie 
vorübergehend nicht beschulbar sind und ein Schulausschluss gem. § 54 (4) SchulG droht.  
 
Aufgrund fortbestehender Schulpflicht, gerichtlich festgestelltem Anspruch auf adäquate Beschu-
lung und der Tatsache, dass in Münster keine entsprechenden Angebote existieren, hat dies zur 
Folge, dass in derartigen Fällen derzeit eine Fremdunterbringung vorgenommen wird. 
 
Dies erfolgt oft in Gestalt kostenintensiver stationärer Jugendhilfemaßnahmen gem. § 35 a SGB 
VIII (hier vorzugsweise: auswärtiges Internat mit Real- oder Gymnasialzweig und heilpädagogisch / 
therapeutischer Ausrichtung), bei der die therapeutische Behandlung ebenfalls sicherzustellen ist. 
Darüber hinaus sind wachsende Jugendhilfebedarfe im Schulunterricht erkennbar geworden, die 
durch Integrationshelfer im Einzelfall aufgefangen werden müssen.  
 
 
Das Projekthaus ‚Villa Interim’ 
 
Mit dem entwickelten K
onzept ‚Villa Interim’ wird im Sinne einer inklusiven Beschulung angestrebt, 
diese Schülerinnen und Schüler an ihren Stammschulen zu halten, durch ein vorübergehendes 
(max. 1 Jahr dauerndes) schulisches Förderangebot in  Münster die Beschulbarkeit wieder zu er-
reichen und den angestrebten Bildungsabschluss zu ermöglichen. Weitere positive Effekte sind  
 
Ö die Beibehaltung des Sozialraums der Schülerinnen und Schüler,  
 
Ö die weiter bestehende Anbindung an die bisherige Schule und damit im Einzelfall eine be-
gleitete Rückführung der Schülerinnen und Schüler an ihre Stammklasse oder auch die Mög-
lichkeit eines schnelleren Handelns.  
 
Ö Einbeziehung der Eltern und Stärkung familiärer Ressourcen in Bezug auf die schulische 
Entwicklung ihrer Kinder. 
Konzept 
 
Angeregt durch das Amt für Kinder, Jugendli
che und Familien initiierte die Bezirksregierung im 
Herbst 2010 Gespräche zur Lösung der oben geschilderten Ausgangslage. Beteiligte der Gesprä-
che waren: Bezirksregierung / Schulamt für die Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien, Amt für Schule und Weiterbildung, Gesundheitsamt, VertreterInnen der Richard-von-
Weizsäcker-Schule, VertreterInnen der Uppenbergschule, VertreterInnen der Helen-Keller-Schule, 
LehrervertreterInnen der Schulformen Realschule und Gymnasium. In mehreren Gesprächsrunden 
wurde das nachfolgend geschilderte Konzept erstellt.  
 
Eckpunkte sind: 
 
• Das Projekthaus ‚Villa Interim’ stellt eine vorübergehende Beschulung an einem anderen 
Lernort (Schürbusch) mit zunächst 6 (maximal 12) Plätzen dar. 
 
• Die Schülerinnen und Schüler sind weiterhin Schülerinnen und Schüler ihrer Schule.

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V/0611/2011 
• Nach der vorübergehenden Förderung im Projekthaus ‚Villa Interim’ kehren sie zur zunächst 
teilweisen, später gänzlichen Beschulung an ihre Schule zurück. 
 
• Der Zugang zum Projekt wird über die Fallclearingstelle geregelt. Die Fallclearingstelle hat 
sich seit drei Jahren als zuverlässige Einrichtung zur Koordination schwierigster Einzelsitua-
tionen von Kindern und Jugendlichen bewährt. Sie ist ein multiprofessionelles, einzelfallori-
entiertes Fach- und Beratungsgremium an der Schnittstelle Schule / Jugendhilfe / Gesund-
heitshilfe. Die Fallclearingstelle ist zuständig für Schülerinnen und Schüler, bei denen Schule 
an die Grenzen ihrer Fördermöglichkeiten stößt und denen aus verschiedenen Gründen (z. 
B. schweres, wiederholtes Fehlverhalten, Krankheit oder ausgesprochene Ordnungsmaß-
nahmen) ein zeitweiliger oder länger dauernder Schulausschluss droht. Die Fallclearingstelle 
entscheidet in enger Absprache mit dem Projekthaus darüber, welche Schülerinnen und 
Schüler für die Beschulung „geeignet“ sind.  
 
• Der Unterricht sowie die Förderung von sozialen und emotionalen Kompetenzen im Projekt 
werden von einem multiprofessionellen Team, bestehend aus Förderschul-, Realschul- und 
Gymnasiallehrkräften sowie einer sozialpädagogischen Fachkraft (Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien) geleistet.  
 
• Zusätzliche Unterstützung erfährt das Projekt durch die beteiligten Ämter der Verwaltung und 
ggf. weiteren Institutionen. 
 
 
Personelle Ausstattung 
 
Die Lehrerversorgung wird über die Bezirksregierung sichergestellt. Vorgesehen sind: 
 
• 
1,5 Stelle Förderschullehrer/innen  
 
• Lehrer/innen der allgemeinen Schule (derzeit ca. 15 Std.) 
 
• Autismusberater (bei Bedarf im erforderlichen Umfang im Einzelfall) 
 
• 1,0 Stelle Dipl. Sozialarbeit / -pädagogik, EG S 14, (Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en). 
 
Die Stelle wird beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien angebunden, um einerseits die 
Schnittstelle zwischen den notwendigen Förderbedarfen und den Institutionen zu organisieren und 
sicherzustellen, als auch die einzelfallbezogenen Finanzierungsfolgen kurzfristig amtsintern als 
auch zwischen den Trägern abzustimmen. 
 
Die deutliche Nähe zu den Aufgabenfeldern des Kommunalen Sozialdienstes erfordert daher die 
effektive organisatorische Anbindung und Verzahnung an bestehende und erprobte Strukturen im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Darüber hinaus wird das Projekt unterstützt durch die Schulpsychologische Beratungsstelle des 
Amtes für Schule und Weiterbildung und den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Ge-
sundheitsamtes. 
 
Für die Koordination des Projekthauses ‚Villa Interim’ ist ein Förderschullehrer der Richard-von-
Weizsäcker-
Schule zuständig, die schulfachliche Aufsicht liegt bei der unteren Schulaufsicht 
(Schulamt für die Stadt Münster, die sozialpädagogische Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien).

- 5 - 
V/0611/2011 
Räumliche und sächliche Ausstattung 
 
Die Peter-Wust-Schule (Gemeinschaftsgrundschule) in Mecklenbeck wird zum Schuljahr 
2011/2012 alle Klassen am Hauptstandort am Dingbängerweg 80 unterrichten. Die Verwaltung 
bereitet derzeit eine Beschlussvorlage vor, mit der die Schaffung der nötigen Unterrichtsflächen 
am Hauptstandort für eine dreizügige Grundschule sowie eine 2-Fach-Sporthalle geschaffen wer-
den können. Zur Refinanzierung ist die Vermarktung der Grundstücksfläche Am Schürbusch vor-
gesehen, die aber frühestens Mitte des Jahres 2012 erfolgen kann. Unabhängig von der endgülti-
gen Beschlussfassung zum Ausbau der Peter-Wust-Schule ist damit sichergestellt, dass eine Zwi-
schennutzung des Gebäudes Am Schürbusch bis Mitte 2012 möglich ist.  
 
Das Projekt ‚Villa Interim’ erfüllt diese Voraussetzungen ohne Einschränkungen. Es ist bewusst als 
zunächst befristetes Modell konzipiert und soll dazu dienen, praktische Erfahrungen bei der Be-
schulung dieser Schülerinnen und Schüler zu sammeln. Gerade die Tatsache, dass es sich um ein 
kleines, überschaubares Schulgebäude mit großzügiger Außenspielfläche handelt, das ausschließ-
lich für das Modellprojekt genutzt wird, entspricht vielen Eckpunkten des Konzeptes. So kann ohne 
störende Einflüsse die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern aufgenommen  werden. Für diese 
Startphase sind nach gemeinsamen Gesprächsterminen mit den Projektbeteiligten keine Umbau-
maßnahmen oder ähnliches erforderlich. Die notwendigen Beschaffungen (Mobiliar, IT/Multimedia) 
können in der Anfangsphase aus dem Bestand (zum Teil Wartburghauptschule) finanziert werden.  
 
Wie bereits ausgeführt, kann das Projekt ‚Villa Interim’ nur befristet am Lernstandort Schürbusch 
seine Arbeit aufnehmen. Bei einer Entscheidung über die Weiterführung des Projektes ist daher 
gleichzeitig auch eine neue Standortentscheidung zu treffen. Die praktischen Erfahrungen vor Ort 
werden zeigen, ob dieser Standort - so wie der Lernstandort Schürbusch - eher „isoliert“ liegen soll 
oder „angedockt“ an eine weiterführende Schule. Je nach Ergebnis wird dies natürlich maßgeblich 
die Standortsuche beeinflussen. 
 
 
Finanzierung 
 
Personalkosten 
 
Insgesamt gibt es in Münster ca. zwölf Schülerinnen und Schüler mit dieser Proble
matik, für die 
derzeit oder absehbar Aufwendungen im beschriebenen Rahmen entstehen.  
Der städtische personelle Aufwand (1,0 Stelle, Entgeltgruppe S 12) kann für das Projekthaus ‚Villa 
Interim’ vollständig durch Einsparungen aufgefangen werden. 
 
Neben der Betrachtung schulischer, therapeutischer und evtl. medizinischer Aspekte spielen psy-
cho-soziale und familiäre Ressourcen eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, notwendige 
soziale Kompetenzen für eine Reintegration in den Regelschulbetrieb zu erwerben bzw. deren 
Erwerb zu unterstützen. 
 
Für die hierfür notwendige sozialpädagogische Beratung und Förderung der Schülerinnen und 
Schüler ist eine 1,0 Stelle Schulsozialarbeit in der Fachstelle Jugendsozialarbeit des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien einzurichten.  
 
Sächliche Ausstattung 
 
Für die Ausstattung mit Lehrmitteln, Bereitstellung der entsprechenden Medien IT/Multimedia 
(MEP), Telefon, Schülerfahrkosten sowie Projektmittel für ergänzende pädagogische Maßnahmen 
entstehen zusätzliche Aufwendungen, deren Höhe abhängig ist von der Belegung und auch der 
Herkunft der Schülerinnen und Schüler (Fahrkosten). Die Verwaltung geht für 2012 von einem 
Aufwand von rd. 18.000,00 € aus, der zunächst aus lfd. Mitteln finanziert wird.

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V/0611/2011 
Bezug zu anderen pädagogischen Initiativen 
 
 
Bei den Schülerinnen und Schülern, für deren schulische Situation mit diesem Konzept eine Lö-
sung gesucht wird, handelt es sich um Kinder und Jugendliche in extrem schwierigen und zuge-
spitzten Situationen. Das vorliegende Konzept zielt darauf ab, für diese Situationen eine passge-
naue Lösung zu finden. Eine Verbindung oder Einbindung in andere pädagogische Konzepte (z. B. 
Sekundarschule, Gesamtschule, Produktionsschule) schließt sich durch die sehr spezielle Ziel-
gruppe aus. 
 
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat in den vergangenen Monaten die Profes-
soren Klemm und Preuss-Lausitz mit der Erstellung eines Gutachtens zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen beauftragt. Das Gutachten liegt 
zwischenzeitlich vor und empfiehlt gerade für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit emo-
tionalen und Verhaltensproblemen besondere multiprofessionelle Ansätze. Das Projekthaus ‚Villa 
Interim’ ist ein eben solcher innovativer Ansatz und damit wichtiger Mosaikstein in diesem Ge-
samtkontext, über den die unterschiedlichen Kompetenzen von Schule, Schulpsychologie, Ju-
gendhilfe und Gesundheitswesen gebündelt werden.  
 
 
 
I. V. 
gez.  
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.10.2011 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dingbängerweg 80
  • Schürbusch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0611/2011
Typ
Vorlagen
Datum
17.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37