V/0611/2011
ProjektHaus - Beschulung verhaltensauffälliger Schüler/innen im Bildungsgang Realschule oder Gymnasium
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
15162 Zeichen
V/0611/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft ProjektHaus - Beschulung verhaltensauffälliger Schüler/innen im Bildungsgang Realschule oder Gymnasium Beratungsfolge 11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 19.10.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt das Konzept ‚Villa Interim’ zur Beschulung verhaltensauffälliger Realschüle- rInnen und Gymnasiasten zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass a) ab dem 01.11.2011 das nicht genutzte Gebäude der Peter-Wust-Schule ‚Am Schür- busch“ befristet für das Schuljahr 2011/2012 für das Projekt Interim zur Verfügung ge- stellt wird; b) für die Fortsetzung ab dem Schuljahr 2012/13 ein anderer Standort erforderlich ist, 3. Der Rat beschließt die Einrichtung einer 1,0 Stelle Dipl. Sozialarbeit / Pädagogik (Stellen- wert: S 12) im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für die Betreuung der maximal 12 Schülerinnen und Schüler. Die Stelle wird zunächst befristet für drei Jahre eingerichtet. 4. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass seitens des Landes NRW/Bezirksregierung Müns- ter, das pädagogische und sonderpädagogische Personal gestellt wird. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach Ende des Schuljahres 2011/2012 einen Zwi- schenbericht über den Stand und die Erfahrungen zu geben. Vorlagen-Nr.: V/0611/2011 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 27.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0611/2011 II. Kosten / Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Personalkosten kostenneutral aus Mitteln der Hilfen zur Erziehung gegenfinanziert sind. Eine Einsparung im stationären Hilfebereich wird in der Höhe her- beigeführt. Die erforderlichen Mittel für die Durchführung der Sachentscheidung stehen wir folgt bei den Teilfinanz- und Teilergebnisplänen nachstehender Produktgruppen zur Verfügung: Produktgruppe 0603: „Förderung von benachteiligten jungen Menschen“ Aufwendungen Zeile im Teil- ergebnisplan Bezeichnung Betrag Bemerkung 11 Personalauf- wendungen 1,0 S12 pädagogische Fachkraft 2011: 8.100 € 2012 ff.: 51.140 € Der Eckwert für die Personalaufwen- dungen erhöht sich entsprechend Aufwendungen gesamt 51.140 € Produktgruppe 0605: „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ Aufwendungen Zeile im Teil- ergebnisplan Bezeichnung Betrag Bemerkung 15 Transferauf- wendungen 2011: - 8.100 € 2012 ff: - 51.140 € Aufwendungen gesamt - 51.140 € Zuschussbedarf 0 € Die zusätzlichen Aufwendungen für die Ausstattung mit Lehrmitteln, Bereitstellung der entspre- chenden Medien (MEP), Telefon, Schülerfahrkosten sowie Projektmittel für ergänzende pädagogi- sche Maßnahmen sind abhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler und deren Herkunft (Schülerfahrkosten). Die Verwaltung geht von zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 18.000,00 € aus. Diese werden im Haushaltsjahr 2012 aus den lfd. Mitteln finanziert und werden für die kommenden Haushaltsjahre ggf. gesondert angemeldet. Begründung: Ausgangslage In der Folge der aus der UN-Kon vention abgeleiteten Verpflichtungen für ein inklusives Bildungs- system wird derzeit der Gemeinsame Unterricht für Schüler/innen aller sonderpädagogischen För- derschwerpunkte in allen allgemeinen Schulformen erfolgreich ausgeweitet. Eine besondere Her- ausforderung stellt die Gruppe der Schüler/innen mit emotionalem und sozialem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht an Realschulen und Gymnasien dar. - 3 - V/0611/2011 Zum einen steht für diese Schüler/innen in Münste r kein alternatives Beschulungsangebot an einer Förderschule zur Verfügung, da die Förderschule für den Förderschwerpunkt „Emotionale und so- ziale Entwicklung“ (Richard-von-Weizsäcker-Schule) nur Abschlüsse im Bildungsgang der Haupt- schule anbietet. Die Stadt Münster ist als Schulträger aber dazu verpflichtet, für die genannte Schülergruppe ein inklusives Bildungsangebot zu gewährleisten, da - gestützt durch OVG-Urteil aus 2009 (vgl. OVG NRW, 12 A 255/08) - auch Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förder- bedarf ein grundsätzliches Anrecht auf eine ihrer Schulformempfehlung entsprechenden Schulbil- dung/ Bildungsabschluss haben. Zum anderen sind einige Schüler (derzeit 5) in ihrem Verhalten trotz fortbestehender sonderpäda- gogischer Förderung in ihrer Realschule oder ihrem Gymnasium so verhaltensauffällig, dass sie vorübergehend nicht beschulbar sind und ein Schulausschluss gem. § 54 (4) SchulG droht. Aufgrund fortbestehender Schulpflicht, gerichtlich festgestelltem Anspruch auf adäquate Beschu- lung und der Tatsache, dass in Münster keine entsprechenden Angebote existieren, hat dies zur Folge, dass in derartigen Fällen derzeit eine Fremdunterbringung vorgenommen wird. Dies erfolgt oft in Gestalt kostenintensiver stationärer Jugendhilfemaßnahmen gem. § 35 a SGB VIII (hier vorzugsweise: auswärtiges Internat mit Real- oder Gymnasialzweig und heilpädagogisch / therapeutischer Ausrichtung), bei der die therapeutische Behandlung ebenfalls sicherzustellen ist. Darüber hinaus sind wachsende Jugendhilfebedarfe im Schulunterricht erkennbar geworden, die durch Integrationshelfer im Einzelfall aufgefangen werden müssen. Das Projekthaus ‚Villa Interim’ Mit dem entwickelten K onzept ‚Villa Interim’ wird im Sinne einer inklusiven Beschulung angestrebt, diese Schülerinnen und Schüler an ihren Stammschulen zu halten, durch ein vorübergehendes (max. 1 Jahr dauerndes) schulisches Förderangebot in Münster die Beschulbarkeit wieder zu er- reichen und den angestrebten Bildungsabschluss zu ermöglichen. Weitere positive Effekte sind Ö die Beibehaltung des Sozialraums der Schülerinnen und Schüler, Ö die weiter bestehende Anbindung an die bisherige Schule und damit im Einzelfall eine be- gleitete Rückführung der Schülerinnen und Schüler an ihre Stammklasse oder auch die Mög- lichkeit eines schnelleren Handelns. Ö Einbeziehung der Eltern und Stärkung familiärer Ressourcen in Bezug auf die schulische Entwicklung ihrer Kinder. Konzept Angeregt durch das Amt für Kinder, Jugendli che und Familien initiierte die Bezirksregierung im Herbst 2010 Gespräche zur Lösung der oben geschilderten Ausgangslage. Beteiligte der Gesprä- che waren: Bezirksregierung / Schulamt für die Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Schule und Weiterbildung, Gesundheitsamt, VertreterInnen der Richard-von- Weizsäcker-Schule, VertreterInnen der Uppenbergschule, VertreterInnen der Helen-Keller-Schule, LehrervertreterInnen der Schulformen Realschule und Gymnasium. In mehreren Gesprächsrunden wurde das nachfolgend geschilderte Konzept erstellt. Eckpunkte sind: • Das Projekthaus ‚Villa Interim’ stellt eine vorübergehende Beschulung an einem anderen Lernort (Schürbusch) mit zunächst 6 (maximal 12) Plätzen dar. • Die Schülerinnen und Schüler sind weiterhin Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. - 4 - V/0611/2011 • Nach der vorübergehenden Förderung im Projekthaus ‚Villa Interim’ kehren sie zur zunächst teilweisen, später gänzlichen Beschulung an ihre Schule zurück. • Der Zugang zum Projekt wird über die Fallclearingstelle geregelt. Die Fallclearingstelle hat sich seit drei Jahren als zuverlässige Einrichtung zur Koordination schwierigster Einzelsitua- tionen von Kindern und Jugendlichen bewährt. Sie ist ein multiprofessionelles, einzelfallori- entiertes Fach- und Beratungsgremium an der Schnittstelle Schule / Jugendhilfe / Gesund- heitshilfe. Die Fallclearingstelle ist zuständig für Schülerinnen und Schüler, bei denen Schule an die Grenzen ihrer Fördermöglichkeiten stößt und denen aus verschiedenen Gründen (z. B. schweres, wiederholtes Fehlverhalten, Krankheit oder ausgesprochene Ordnungsmaß- nahmen) ein zeitweiliger oder länger dauernder Schulausschluss droht. Die Fallclearingstelle entscheidet in enger Absprache mit dem Projekthaus darüber, welche Schülerinnen und Schüler für die Beschulung „geeignet“ sind. • Der Unterricht sowie die Förderung von sozialen und emotionalen Kompetenzen im Projekt werden von einem multiprofessionellen Team, bestehend aus Förderschul-, Realschul- und Gymnasiallehrkräften sowie einer sozialpädagogischen Fachkraft (Amt für Kinder, Jugendli- che und Familien) geleistet. • Zusätzliche Unterstützung erfährt das Projekt durch die beteiligten Ämter der Verwaltung und ggf. weiteren Institutionen. Personelle Ausstattung Die Lehrerversorgung wird über die Bezirksregierung sichergestellt. Vorgesehen sind: • 1,5 Stelle Förderschullehrer/innen • Lehrer/innen der allgemeinen Schule (derzeit ca. 15 Std.) • Autismusberater (bei Bedarf im erforderlichen Umfang im Einzelfall) • 1,0 Stelle Dipl. Sozialarbeit / -pädagogik, EG S 14, (Amt für Kinder, Jugendliche und Famili- en). Die Stelle wird beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien angebunden, um einerseits die Schnittstelle zwischen den notwendigen Förderbedarfen und den Institutionen zu organisieren und sicherzustellen, als auch die einzelfallbezogenen Finanzierungsfolgen kurzfristig amtsintern als auch zwischen den Trägern abzustimmen. Die deutliche Nähe zu den Aufgabenfeldern des Kommunalen Sozialdienstes erfordert daher die effektive organisatorische Anbindung und Verzahnung an bestehende und erprobte Strukturen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Darüber hinaus wird das Projekt unterstützt durch die Schulpsychologische Beratungsstelle des Amtes für Schule und Weiterbildung und den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Ge- sundheitsamtes. Für die Koordination des Projekthauses ‚Villa Interim’ ist ein Förderschullehrer der Richard-von- Weizsäcker- Schule zuständig, die schulfachliche Aufsicht liegt bei der unteren Schulaufsicht (Schulamt für die Stadt Münster, die sozialpädagogische Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien). - 5 - V/0611/2011 Räumliche und sächliche Ausstattung Die Peter-Wust-Schule (Gemeinschaftsgrundschule) in Mecklenbeck wird zum Schuljahr 2011/2012 alle Klassen am Hauptstandort am Dingbängerweg 80 unterrichten. Die Verwaltung bereitet derzeit eine Beschlussvorlage vor, mit der die Schaffung der nötigen Unterrichtsflächen am Hauptstandort für eine dreizügige Grundschule sowie eine 2-Fach-Sporthalle geschaffen wer- den können. Zur Refinanzierung ist die Vermarktung der Grundstücksfläche Am Schürbusch vor- gesehen, die aber frühestens Mitte des Jahres 2012 erfolgen kann. Unabhängig von der endgülti- gen Beschlussfassung zum Ausbau der Peter-Wust-Schule ist damit sichergestellt, dass eine Zwi- schennutzung des Gebäudes Am Schürbusch bis Mitte 2012 möglich ist. Das Projekt ‚Villa Interim’ erfüllt diese Voraussetzungen ohne Einschränkungen. Es ist bewusst als zunächst befristetes Modell konzipiert und soll dazu dienen, praktische Erfahrungen bei der Be- schulung dieser Schülerinnen und Schüler zu sammeln. Gerade die Tatsache, dass es sich um ein kleines, überschaubares Schulgebäude mit großzügiger Außenspielfläche handelt, das ausschließ- lich für das Modellprojekt genutzt wird, entspricht vielen Eckpunkten des Konzeptes. So kann ohne störende Einflüsse die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern aufgenommen werden. Für diese Startphase sind nach gemeinsamen Gesprächsterminen mit den Projektbeteiligten keine Umbau- maßnahmen oder ähnliches erforderlich. Die notwendigen Beschaffungen (Mobiliar, IT/Multimedia) können in der Anfangsphase aus dem Bestand (zum Teil Wartburghauptschule) finanziert werden. Wie bereits ausgeführt, kann das Projekt ‚Villa Interim’ nur befristet am Lernstandort Schürbusch seine Arbeit aufnehmen. Bei einer Entscheidung über die Weiterführung des Projektes ist daher gleichzeitig auch eine neue Standortentscheidung zu treffen. Die praktischen Erfahrungen vor Ort werden zeigen, ob dieser Standort - so wie der Lernstandort Schürbusch - eher „isoliert“ liegen soll oder „angedockt“ an eine weiterführende Schule. Je nach Ergebnis wird dies natürlich maßgeblich die Standortsuche beeinflussen. Finanzierung Personalkosten Insgesamt gibt es in Münster ca. zwölf Schülerinnen und Schüler mit dieser Proble matik, für die derzeit oder absehbar Aufwendungen im beschriebenen Rahmen entstehen. Der städtische personelle Aufwand (1,0 Stelle, Entgeltgruppe S 12) kann für das Projekthaus ‚Villa Interim’ vollständig durch Einsparungen aufgefangen werden. Neben der Betrachtung schulischer, therapeutischer und evtl. medizinischer Aspekte spielen psy- cho-soziale und familiäre Ressourcen eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, notwendige soziale Kompetenzen für eine Reintegration in den Regelschulbetrieb zu erwerben bzw. deren Erwerb zu unterstützen. Für die hierfür notwendige sozialpädagogische Beratung und Förderung der Schülerinnen und Schüler ist eine 1,0 Stelle Schulsozialarbeit in der Fachstelle Jugendsozialarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einzurichten. Sächliche Ausstattung Für die Ausstattung mit Lehrmitteln, Bereitstellung der entsprechenden Medien IT/Multimedia (MEP), Telefon, Schülerfahrkosten sowie Projektmittel für ergänzende pädagogische Maßnahmen entstehen zusätzliche Aufwendungen, deren Höhe abhängig ist von der Belegung und auch der Herkunft der Schülerinnen und Schüler (Fahrkosten). Die Verwaltung geht für 2012 von einem Aufwand von rd. 18.000,00 € aus, der zunächst aus lfd. Mitteln finanziert wird. - 6 - V/0611/2011 Bezug zu anderen pädagogischen Initiativen Bei den Schülerinnen und Schülern, für deren schulische Situation mit diesem Konzept eine Lö- sung gesucht wird, handelt es sich um Kinder und Jugendliche in extrem schwierigen und zuge- spitzten Situationen. Das vorliegende Konzept zielt darauf ab, für diese Situationen eine passge- naue Lösung zu finden. Eine Verbindung oder Einbindung in andere pädagogische Konzepte (z. B. Sekundarschule, Gesamtschule, Produktionsschule) schließt sich durch die sehr spezielle Ziel- gruppe aus. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat in den vergangenen Monaten die Profes- soren Klemm und Preuss-Lausitz mit der Erstellung eines Gutachtens zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen beauftragt. Das Gutachten liegt zwischenzeitlich vor und empfiehlt gerade für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit emo- tionalen und Verhaltensproblemen besondere multiprofessionelle Ansätze. Das Projekthaus ‚Villa Interim’ ist ein eben solcher innovativer Ansatz und damit wichtiger Mosaikstein in diesem Ge- samtkontext, über den die unterschiedlichen Kompetenzen von Schule, Schulpsychologie, Ju- gendhilfe und Gesundheitswesen gebündelt werden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Dingbängerweg 80
- Schürbusch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0611/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37