V/0060/2006
Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 - 2009
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Beschlussvorlage
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V/0060/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 - 2009 hier: Maßnahmen im Budget des Sozialamts Beratungsfolge 28.02.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 09.03.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Anhörung 16.03.2006 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen Anhörung 22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, 1.1 mit der Verbraucherzentrale NRW die Kürzung des städtischen Zuschusses um 20.000 € auf jährlich 132.420 € in den Jahren 2006 bis 2009, 1.2 mit der Alexianer Krankenhaus GmbH (Ger ontopsychiatrisches Zentrum) die Kürzung des städtischen Zuschusses vom Haushaltsjahr 2006 an um jährlich 15 % ( ≅ 14.980 €) auf 84.890 € und seine Fortschreibung in gleicher Höhe in den Jahren 2007 bis 2009, 1.3 mit den lokalen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege die Kürzung der Zuschüsse um 9.200 € je Verband und Jahr ab 2006 zu verhandeln. 2. Das Programm „MünsterCard“ (Familienpass) wird mit Wirkung ab 01.05.2006 eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Fortbestehen der Vergünstigungen für Inhaberin- nen und Inhaber gültiger MünsterCards bis zum Monatsende April 2007 zu sorgen. Vorlagen-Nr.: V/0060/2006 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Frank.Treutler@stadt-muenster.de Datum: 19.01.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0060/2006 3. Das Programm „Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen“ wird ab 2006 ein- gestellt; die „Richtlinien der Stadt Münster zur Förderung von Freizeitmaßnahmen für Men- schen mit Behinderungen“ vom 06.11.2002 werden aufgehoben. 4. Die Übergangseinrichtungen 4.1 für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Meckmannweg 15-55 und Scheibenstraße 114 sowie 4.2 für Flüchtlinge Philippistraße 4 werden im Lauf des Jahres 2006 geschlossen; darüber hinaus werden weitere 90 Plätze in einer der Einrichtungen Am Kämpken 2-12 oder Bockhorststraße 126-132 abgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern bzw. Flüchtlingen adäquate Unterbringungsalternativen rechtzeitig bereitzustellen und bei ihren Umzügen angemessen zu unterstützen. 5. Die Verwaltung wird dem Rat im 2. Quartal Empfehlungen über Einzelregelungen und Ver- fahren mit Blick auf Eigenbeteiligungen der Nutzerinnen und Nutzer des Behindertenfahr- tendienstes ab 01.07.2006 in einer gesonderten Vorlage vorstellen. 6. Die jährliche dynamische Anpassung der Ansätze 4700.718.0500.8 Osthuesheide; Zuschuss für Sozialarbeit 4700.718.1400.0 Reinhold Hach; Zuschuss für Selbsthilfeprojekt 4700.718.1600.6 Diakonisches Werk; Zuschuss für Beratungs- und Tagesstätte allein- stehender Wohnungsloser 4700.718.1700.9 Paritätischer Wohlfahrtsverband; Zuschuss Kontaktstelle 4700.718.2400.6 Lebenshilfe für geistig Behinderte; Zuschuss 4700.718.2500.9 c.u.b.a.; Zuschuss Sozialhilfeberatung 4700.718.2600.1 Alexianer-Krankenhaus – gerontopsychiatrisches Zentrum; Zuschuss (s. Ziff. 1.2) 4700.718.5300.X SKF; Zuschuss aufsuchende Sozialarbeit 4700.718.6600.3 Förderung von Begegnungsstätten/Stadtteilarbeit 4980.788.3000.8 Soziale Schuldnerberatungshilfen an die Personal- und Sachkostenentwicklung wird in den Jahren 2006 bis 2009 ausgesetzt. 7. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, für eine finanzielle Absicherung des Projekts von Mensch zu Mensch bis 30.09.2006 aus Stiftungsmitteln zu sorgen sowie eine Förderung aus Stiftungsmitteln über den Projektzeitraum hinaus zu prüfen. Konsolidierungswirkung Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung Beschlussempfehlungen zur Umsetzung der Konsolidie- rungsblätter 89, 91 – 94, 97 – 98, 103, 106 und 108 des Spar- und Konsolidierungsprogramms 2006 – 2009 (Vorlage V/1065/2005) vor. Der städtische Haushalt wird durch diese Maßnahmen wie folgt entlastet: Jahr 2006 2007 2008 2009 Entlastung (∑ Maßnahmen) 599.340 650.060 683.040 693.010 darunter Personalkosten zu Ziffer 4 114.850 114.850 134.790 144.760 - 3 - V/0060/2006 Die haushaltsmäßigen Konsequenzen des Beschlussvorschlags wurden noch nicht im Entwurf des Haushaltsplans 2006 bzw. in der Finanz- und Investitionsplanung 2005 – bis 2009 berücksichtigt. Die Verwaltung wird dazu jeweils Veränderungsblätter zu den Haushaltsplanberatungen vorlegen. Begründung: Die Umsetzung der folgenden, in den Konsolidierungsblättern zur Vorlage V/1065/2005 (Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 – 2009) aufgeführten, Beiträge des Sozialamts setzt Sachent- scheidungen des Rates voraus: 1. Förderung von Trägern auf der Grundlage von Verträgen 1.1 Zuwendung an die Verbraucherberatung (HHSt. 1100.718.1000.0) Konsolidierungsblatt Nr. 108 Nach dem geltenden Vertrag (Ratsbeschluss vom 14.07.2004 zur Vorlage Nr. 519/2004) wird die Verbraucherberatung (Beratungsstelle Münster) in den Jahren 2005 bis 2009 mit einem Zuschuss von jährlich 152.400 € geförde rt; der Umfang entspricht 50 % der laufen- den Personal-, Gemein- und Sachkosten, die restlichen 50 % werden aus Mitteln des Lan- des NRW finanziert. Die Kürzung des Zuschusses um 20.000 € auf jährlich 132.420 € ab 2006 setzt eine Änderung des Vertrags voraus, die mit der Verbraucherzentrale NRW zu verhandeln ist. 1.2 Zuschuss für das Gerontopsychiatrische Zentrum der Alexianer-Krankenhaus GmbH (HHSt. 4700.718.2600.1) Konsolidierungsblatt Nr. 91 Die Förderung des Gerontopsychiatrischen Zentrums basiert auf dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.07.1992 zur Vorlage Nr. 578/1992. Aufgrund des Vertrags zwischen der Stadt Münster und der Alexianer-Krankenhaus GmbH vom 11.10.1999 wird die gerontopsychiatrische Beratung des Gerontopsychiatrischen Zentrums mit einem Personal- und Sachkostenzuschuss für zwei Fachkräfte gefördert; der Vertrag ist nicht befristet. Der Personalkostenzuschuss entspricht 75 % der tatsächlichen Personal- kosten bis zu einer Obergrenze, die maßgeblichen Sachkosten werden komplett berück- sichtigt. Mit Blick auf den Personalkostenanteil des Zuschusses sieht der Vertrag eine dy- namisierte jährliche Fortschreibung in Orientierung an der realen Personalkostenentwick- lung vor. Im Jahr 2005 betrug der Gesamtzuschuss 99.870 €, darin waren Personalkosten von 83.910 € ( ≅ Obergrenze) enthalten. Die Reduzierung des Zuschusses um 15 % ge- genüber dem Ansatz in 2005 ( ≅ 14.980 €) auf 84.890 € setzt eine Änderung des Vertrags voraus, die mit der Alexianer-Krankenhaus GmbH zu verhandeln ist. 1.3 Förderung der Wohlfahrtspflege / Zuschüsse für Grundsatzaufgaben (HHSt. 4700.718.6000.7) Konsolidierungsblatt Nr. 89 Grundlage der Förderung ist der Ratsbeschluss vom 14.11.2001 zur Vorlage Nr. 949/2001; danach sind die Fördermittel an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege nach folgenden Aufgabenbereichen sortiert veranschlagt: a) Grundsatzaufgaben (HHSt. 4700.718.6000.7), b) stadtteilorientierte soziale Arbeit (HHSt. 4700.718.6100.X) und c) zielgruppenspezifische Arbeit (HHSt. 4700.718.6200.2). Auf der Basis der in Umsetzung des Ratsbeschlusses mit den Verbänden abgeschlosse- nen Verträge haben alle fünf Verbände in den Jahren 2002 bis 2005 Mittel aus den Ansät- zen zu a) und c) erhalten. Für Grundsatzaufgaben (Planung, Entwicklung und Controlling - 4 - V/0060/2006 sozialer Arbeit) haben die Verbände jährlich jeweils 25.560 € erhalten. Angesichts seiner spezifischen Verbandsstruktur hat die Verwaltung mit dem DPWV, anstelle von Leistungen für stadtteilorientierte Arbeit, einen Teilzuschuss zur Finanzierung seiner Aufgaben im Rahmen des fachlichen und finanzwirtschaftlichen Supports seiner mehr als 100 Mitglieds- organisationen im Umfang von 25.560 € vereinbart, der ebenfalls aus dem Ansatz zu a) be- reitgestellt wird. Der Konsolidierungsvorschlag des Sozialamts empfiehlt eine Kürzung die- ses Ansatzes um 30 % ( ≅ 46.000 €) auf jährlich 107.350 € pro Jahr in den Haushaltsjahren 2006 bis 2009. Der besondere Teilzuschuss an den DPWV für die Beratung seiner Mit- gliedsorganisationen bleibt davon unberührt. Eine Aufteilung der Kürzung zu gleichen Tei- len entspricht einer Kürzung des Teilzuschusses für Grundsatzaufgaben um 9.200 € auf 16.360 € je Verband und Jahr. Die Verwaltung hatte mit den fünf Verbänden bereits Folgeverträge für die Jahre 2006 bis 2008 mit je unverändertem Zuschussumfang abgeschlossen, bevor sich das Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 bis 2009 angedeutet hat. Die Kürzung der betreffenden Teilzuschüsse setzt Vertragsänderungen voraus, die mit den Verbänden der freien Wohl- fahrtspflege zu verhandeln sind. 2. MünsterCard / Familienpass (HHSt’en 4000.570.1000.2 und 4000.130.1000.0) Konsolidierungsblatt Nr. 98 Mit Ratsbeschluss vom 19.12.2001 (Vorlage 1249/2001) wurde mit der MünsterCard (Fami- lienpass) zum Jahresbeginn 2002 ein Vorteilsprogramm für Familien mit Kindern sowie für Berechtigte von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsmin- derung eingeführt. Die Nachfrage von monatsdurchschnittlich ca. 500 Haushalten unter- schreitet die erwartete Resonanz nach wie vor deutlich; trotz intensiver Akquise unter Vor- teilsgebern und (seit 2003/2004) vergleichsweise aufwändiger Werbeaktivitäten hat sich der Absatz nicht erhöht. Die zentrale Programmintention, einen größeren Teil Münsteraner Familien mit Kindern aller Einkommensgruppen anzusprechen, hat sich nicht erfüllt. Bei gegebenem Programmkonzept innerhalb des Beschlussrahmens ist eine deutlichere Zieler- reichung auch in Zukunft nicht absehbar. Wird das Programm mit Wirkung ab 01.05.2006 eingestellt, können MünsterCards letztmals am Samstag, 29.04.2006, gekauft werden. Die Verwaltung wird dafür sorgen, dass die Vergünstigungen bis 28.04.2007 von Inhaberinnen und Inhabern gültiger MünsterCards abgerufen werden können. Die Programmbeendigung setzt einen Ratsbeschluss voraus. 3. Behindertenfreizeiten (HHSt. 4700.718.1100.2) Konsolidierungsblatt Nr. 94 Im Rahmen des 1980 vom Rat beschlossenen Programms werden Gruppenfreizeitangebo- te für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel antei- lig gefördert. Auf der Grundlage der mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2002 zur Vorlage Nr. 621/2002 verabschiedeten Förderrichtlinien wird seit 2002 im Programmzusammenhang allein der behinderungsbedingte Mehraufwand berücksichtigt. Die Mittel von 5.000 € wurden im Jahr 2005 für Freizeitmaßnahmen zweier Träger verwen- det. Die Einstellung des Programms setzt einen Ratsbeschluss voraus. 4. Übergangseinrichtungen für Spätaussiedler und Flüchtlinge (UA’e 4361 und 4370) Konsolidierungsblätter Nr. 103 und 106 Angesichts rückläufiger Zuzüge bestehen in den Übergangseinrichtungen beider Bereiche freie Kapazitäten. Auch unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten ist die Schlie- ßung gerade der ausgewiesenen Einrichtungen aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt. In welcher der beiden genannten Einrichtungen weitere 90 Plätze für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler abgebaut werden, prüft die Verwaltung gegenwärtig unter denselben As- pekten. Das Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen (Ratsbeschlüsse - 5 - V/0060/2006 vom 13.12.2000 zur Vorlage Nr. 731/00 und vom 19.12.2001 zur Vorlage Nr. 817/01) wird durch den Konsolidierungsbeitrag nicht berührt. Die Schaffung der Einrichtungen beruht auf Einzelbeschlüssen des Rates; ihre Aufgabe setzt daher einen Ratsbeschluss voraus. 5. Behindertenfahrtendienst (HHSt. 4700.718.1000.X) Konsolidierungsblatt Nr. 93 Einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen fördert die Stadt Münster seit 1980. Die konzeptionellen Grundlagen sowie der Finanzierungsrahmen des Angebots hat der Rat zu- letzt mit Beschluss vom 24.03.1993 zur Vorlage an den Rat Nr. 71/93 Soz. festgelegt; da- nach ist der Angebotszugang zum Fahrtendienst bislang einkommens- und vermögensu- nabhängig. Die Verwaltung empfiehlt mit ihrem Konsolidierungsbeitrag, vom Beginn des 2. Halbjahrs 2006 an eine einkommensabhängige Eigenbeteiligung für Nutzerinnen und Nut- zer des Behindertenfahrtendienstes einzuführen. In dem Zusammenhang möchte die Ver- waltung ein möglichst aufwandsarmes und zugl eich den unterschiedlichen persönlichen Si- tuationen und Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begegnendes Verfahren entwickeln. Vorschläge dazu wird die Verwaltung dem Rat, nach Anhörung durch die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen, im 2. Quartal 2006 in einer gesonderten Vorlage zur Entscheidung vorlegen. 6. Aussetzung der dynamisierten Anpassung von Personalkostenzuschüssen Konsolidierungsblatt Nr. 97 Die dynamisierte Anpassung der bezeichneten Ansätze wurde aufgrund des Ratsbeschlus- ses vom 20.03.2002 zur Vorlage 1344/2001 bereits für die Jahre 2002 bis 2005 suspendiert (Spar- und Konsolidierungsprogramm 2002 – 2005). 7. 4140.730.5000.1 – Altenhilfe a.v.E. Konsolidierungsblatt Nr. 92 Im Rahmen des Projekts „Von Mensch zu Mensch“ fördern die Stadt Münster und die Stif- tung Magdalenenhospital die Beratung und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger Men- schen in Münsters Stadtteilen seit 01.10.2003 (Ratsbeschluss vom 11.06.2003 zur Vorlage Nr. 76/2003). Das Projekt ist bis zum 30.09.2006 befristet. Soweit hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, beteiligt sich die Stadt Münster aufgrund des Beschlusses im Um- fang von 40.900 € pro Jahr an dem Projekt, soweit die Mittel nicht ganz oder teilweise für Haushaltskonsolidierungen benötigt werden (s. Ziffer 5 des Beschlusses). Die Stadt Müns- ter wird sich bemühen, die Finanzmittel im Jahr 2006 aus Stiftungsmitteln verfügbar zu ma- chen, und zudem Förderperspektiven auf dieser Grundlage über den 30.09.2006 hinaus zu prüfen. 8. Schlussbemerkung und weiteres Verfahren Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Erreichen der kalkulierten Konsolidierungswir- kungen jener Maßnahmen, deren Realisierung Änderungen bestehender Verträge voraus- setzt, zumal dem Umfang nach Risiken unterliegt. Mit den betroffenen Trägern wird die Verwaltung, soweit nicht bereits geschehen, Gespräche führen mit dem Ziel, die vorge- schlagenen Konsolidierungsbeiträge insgesamt zu realisieren und die bestehende Ange- botsstruktur aufrecht zu erhalten. In Vertretung Dr. Klein
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Scheibenstraße 114
- Bockhorststraße 126
- Am Kämpken 2
- Philippistraße 4
- Meckmannweg 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0060/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37