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V/0060/2006

Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 - 2009

Vorlage 20.01.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 19

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

14698 Zeichen

V/0060/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 - 2009 
hier: Maßnahmen im Budget des Sozialamts 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.02.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
09.03.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Anhörung 
16.03.2006 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen 
Flüchtlingen Anhörung 
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1.1 mit der Verbraucherzentrale NRW die Kürzung des städtischen Zuschusses um 20.000 € 
auf jährlich 132.420 € in den Jahren 2006 bis 2009, 
 
1.2 mit der Alexianer Krankenhaus GmbH (Ger ontopsychiatrisches Zentrum) die Kürzung des 
städtischen Zuschusses vom Haushaltsjahr 2006 an um jährlich 15 % ( ≅ 14.980 €) auf 
84.890 € und seine Fortschreibung in gleicher Höhe in den Jahren 2007 bis 2009, 
 
1.3 mit den lokalen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege die Kürzung der Zuschüsse um 
9.200 € je Verband und Jahr ab 2006  
 
zu verhandeln. 
 
2. Das Programm „MünsterCard“ (Familienpass) wird mit Wirkung ab 01.05.2006 eingestellt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Fortbestehen der Vergünstigungen für Inhaberin-
nen und Inhaber gültiger MünsterCards bis zum Monatsende April 2007 zu sorgen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0060/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Frank.Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0060/2006 
3. Das Programm „Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen“ wird ab 2006 ein-
gestellt; die „Richtlinien der Stadt Münster zur Förderung von Freizeitmaßnahmen für Men-
schen mit Behinderungen“ vom 06.11.2002 werden aufgehoben. 
 
4. Die Übergangseinrichtungen  
 
4.1 für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Meckmannweg 15-55 und Scheibenstraße 114 
sowie  
 
4.2 für Flüchtlinge Philippistraße 4 
 
 werden im Lauf des Jahres 2006 geschlossen; darüber hinaus werden weitere 90 Plätze in 
einer der Einrichtungen Am Kämpken 2-12 oder Bockhorststraße 126-132 abgebaut. Die 
Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern bzw. 
Flüchtlingen adäquate Unterbringungsalternativen rechtzeitig bereitzustellen und bei ihren 
Umzügen angemessen zu unterstützen. 
 
5. Die Verwaltung wird dem Rat im 2. Quartal Empfehlungen über Einzelregelungen und Ver-
fahren mit Blick auf Eigenbeteiligungen der Nutzerinnen und Nutzer des Behindertenfahr-
tendienstes ab 01.07.2006 in einer gesonderten Vorlage vorstellen.  
 
6. Die jährliche dynamische Anpassung der Ansätze  
ƒ 4700.718.0500.8 Osthuesheide; Zuschuss für Sozialarbeit 
ƒ 4700.718.1400.0 Reinhold Hach; Zuschuss für Selbsthilfeprojekt 
ƒ 4700.718.1600.6 Diakonisches Werk; Zuschuss für Beratungs- und Tagesstätte  allein-
stehender Wohnungsloser 
ƒ 4700.718.1700.9 Paritätischer Wohlfahrtsverband; Zuschuss Kontaktstelle 
ƒ 4700.718.2400.6 Lebenshilfe für geistig Behinderte; Zuschuss 
ƒ 4700.718.2500.9 c.u.b.a.; Zuschuss Sozialhilfeberatung 
ƒ 4700.718.2600.1 Alexianer-Krankenhaus – gerontopsychiatrisches Zentrum; Zuschuss 
(s. Ziff. 1.2) 
ƒ 4700.718.5300.X SKF; Zuschuss aufsuchende Sozialarbeit 
ƒ 4700.718.6600.3 Förderung von Begegnungsstätten/Stadtteilarbeit 
ƒ 4980.788.3000.8 Soziale Schuldnerberatungshilfen 
 
an die Personal- und Sachkostenentwicklung wird in den Jahren 2006 bis 2009 ausgesetzt. 
 
7. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, für eine finanzielle Absicherung des Projekts von 
Mensch zu Mensch bis 30.09.2006 aus Stiftungsmitteln zu sorgen sowie eine Förderung 
aus Stiftungsmitteln über den Projektzeitraum hinaus zu prüfen. 
 
Konsolidierungswirkung 
 
Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung Beschlussempfehlungen zur Umsetzung der Konsolidie-
rungsblätter 89, 91 – 94, 97 – 98, 103, 106 und 108 des Spar- und Konsolidierungsprogramms 
2006 – 2009 (Vorlage V/1065/2005) vor. 
 
Der städtische Haushalt wird durch diese Maßnahmen wie folgt entlastet: 
 
Jahr 2006 2007 2008 2009 
Entlastung  
(∑ Maßnahmen) 
599.340 650.060 683.040 693.010
darunter Personalkosten 
zu Ziffer 4 
114.850 114.850 134.790 144.760

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V/0060/2006 
 
Die haushaltsmäßigen Konsequenzen des Beschlussvorschlags wurden noch nicht im Entwurf des 
Haushaltsplans 2006 bzw. in der Finanz- und Investitionsplanung 2005 – bis 2009 berücksichtigt. 
Die Verwaltung wird dazu jeweils Veränderungsblätter zu den Haushaltsplanberatungen vorlegen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Umsetzung der folgenden, in den Konsolidierungsblättern zur Vorlage V/1065/2005 (Spar- und 
Konsolidierungsprogramm 2006 – 2009) aufgeführten, Beiträge des Sozialamts setzt Sachent-
scheidungen des Rates voraus: 
 
1. Förderung von Trägern auf der Grundlage von Verträgen 
 
1.1  Zuwendung an die Verbraucherberatung (HHSt. 1100.718.1000.0) 
  Konsolidierungsblatt Nr. 108 
 
  Nach dem geltenden Vertrag (Ratsbeschluss vom 14.07.2004 zur Vorlage Nr. 519/2004) 
wird die Verbraucherberatung (Beratungsstelle Münster) in den Jahren 2005 bis 2009 mit 
einem Zuschuss von jährlich 152.400 € geförde rt; der Umfang entspricht 50 % der laufen-
den Personal-, Gemein- und Sachkosten, die restlichen 50 % werden aus Mitteln des Lan-
des NRW finanziert. Die Kürzung des Zuschusses um 20.000 € auf jährlich 132.420 € ab 
2006 setzt eine Änderung des Vertrags voraus, die mit der Verbraucherzentrale NRW zu 
verhandeln ist.  
 
1.2 Zuschuss für das Gerontopsychiatrische Zentrum der Alexianer-Krankenhaus GmbH 
(HHSt. 4700.718.2600.1) 
 Konsolidierungsblatt Nr. 91 
 
 Die Förderung des Gerontopsychiatrischen Zentrums basiert auf dem Beschluss des 
Haupt- und Finanzausschusses vom 01.07.1992 zur Vorlage Nr. 578/1992. Aufgrund des 
Vertrags zwischen der Stadt Münster und der Alexianer-Krankenhaus GmbH vom 
11.10.1999 wird die gerontopsychiatrische Beratung des Gerontopsychiatrischen Zentrums 
mit einem Personal- und Sachkostenzuschuss für zwei Fachkräfte gefördert; der Vertrag ist 
nicht befristet. Der Personalkostenzuschuss entspricht 75 % der tatsächlichen Personal-
kosten bis zu einer Obergrenze, die maßgeblichen Sachkosten werden komplett berück-
sichtigt. Mit Blick auf den Personalkostenanteil des Zuschusses sieht der Vertrag eine dy-
namisierte jährliche Fortschreibung in Orientierung an der realen Personalkostenentwick-
lung vor. Im Jahr 2005 betrug der Gesamtzuschuss 99.870 €, darin waren Personalkosten 
von 83.910 € ( ≅ Obergrenze) enthalten. Die Reduzierung des Zuschusses um 15 % ge-
genüber dem Ansatz in 2005 ( ≅ 14.980 €) auf 84.890 € setzt eine Änderung des Vertrags 
voraus, die mit der Alexianer-Krankenhaus GmbH zu verhandeln ist. 
 
1.3 Förderung der Wohlfahrtspflege / Zuschüsse für Grundsatzaufgaben (HHSt. 
4700.718.6000.7) 
 Konsolidierungsblatt Nr. 89 
 
 Grundlage der Förderung ist der Ratsbeschluss vom 14.11.2001 zur Vorlage Nr. 949/2001; 
danach sind die Fördermittel an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege nach folgenden 
Aufgabenbereichen sortiert veranschlagt: 
a) Grundsatzaufgaben (HHSt. 4700.718.6000.7), 
b) stadtteilorientierte soziale Arbeit (HHSt. 4700.718.6100.X) und  
c) zielgruppenspezifische Arbeit (HHSt. 4700.718.6200.2). 
 Auf der Basis der in Umsetzung des Ratsbeschlusses mit den Verbänden abgeschlosse-
nen Verträge haben alle fünf Verbände in den Jahren 2002 bis 2005 Mittel aus den Ansät-
zen zu a) und c) erhalten. Für Grundsatzaufgaben (Planung, Entwicklung und Controlling

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V/0060/2006 
sozialer Arbeit) haben die Verbände jährlich jeweils 25.560 € erhalten. Angesichts seiner 
spezifischen Verbandsstruktur hat die Verwaltung mit dem DPWV, anstelle von Leistungen 
für stadtteilorientierte Arbeit, einen Teilzuschuss zur Finanzierung seiner Aufgaben im 
Rahmen des fachlichen und finanzwirtschaftlichen Supports seiner mehr als 100 Mitglieds-
organisationen im Umfang von 25.560 € vereinbart, der ebenfalls aus dem Ansatz zu a) be-
reitgestellt wird. Der Konsolidierungsvorschlag des Sozialamts empfiehlt eine Kürzung die-
ses Ansatzes um 30 % ( ≅ 46.000 €) auf jährlich 107.350 € pro Jahr in den Haushaltsjahren 
2006 bis 2009. Der besondere Teilzuschuss an den DPWV für die Beratung seiner Mit-
gliedsorganisationen bleibt davon unberührt. Eine Aufteilung der Kürzung zu gleichen Tei-
len entspricht einer Kürzung des Teilzuschusses für Grundsatzaufgaben um 9.200 € auf 
16.360 € je Verband und Jahr.  
   
  Die Verwaltung hatte mit den fünf Verbänden bereits Folgeverträge für die Jahre 2006 bis 
2008 mit je unverändertem Zuschussumfang abgeschlossen, bevor sich das Spar- und 
Konsolidierungsprogramm 2006 bis 2009 angedeutet hat. Die Kürzung der betreffenden 
Teilzuschüsse setzt Vertragsänderungen voraus, die mit den Verbänden der freien Wohl-
fahrtspflege zu verhandeln sind.  
 
2. MünsterCard / Familienpass (HHSt’en 4000.570.1000.2 und 4000.130.1000.0) 
Konsolidierungsblatt Nr. 98 
 
Mit Ratsbeschluss vom 
19.12.2001 (Vorlage 1249/2001) wurde mit der MünsterCard (Fami-
lienpass) zum Jahresbeginn 2002 ein Vorteilsprogramm für Familien mit Kindern sowie für 
Berechtigte von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsmin-
derung eingeführt. Die Nachfrage von monatsdurchschnittlich ca. 500 Haushalten unter-
schreitet die erwartete Resonanz nach wie vor deutlich; trotz intensiver Akquise unter Vor-
teilsgebern und (seit 2003/2004) vergleichsweise aufwändiger Werbeaktivitäten hat sich 
der Absatz nicht erhöht. Die zentrale Programmintention, einen größeren Teil Münsteraner 
Familien mit Kindern aller Einkommensgruppen anzusprechen, hat sich nicht erfüllt. Bei 
gegebenem Programmkonzept innerhalb des Beschlussrahmens ist eine deutlichere Zieler-
reichung auch in Zukunft nicht absehbar. Wird das Programm mit Wirkung ab 01.05.2006 
eingestellt, können MünsterCards letztmals am Samstag, 29.04.2006, gekauft werden. Die 
Verwaltung wird dafür sorgen, dass die Vergünstigungen bis 28.04.2007 von Inhaberinnen 
und Inhabern gültiger MünsterCards abgerufen werden können. Die Programmbeendigung 
setzt einen Ratsbeschluss voraus. 
 
3. Behindertenfreizeiten (HHSt. 4700.718.1100.2) 
 Konsolidierungsblatt Nr. 94 
 
 Im Rahmen des 1980 vom Rat beschlossenen Programms werden Gruppenfreizeitangebo-
te für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel antei-
lig gefördert. Auf der Grundlage der mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 
06.11.2002 zur Vorlage Nr. 621/2002 verabschiedeten Förderrichtlinien wird seit 2002 im 
Programmzusammenhang allein der behinderungsbedingte Mehraufwand berücksichtigt. 
Die Mittel von 5.000 € wurden im Jahr 2005 für Freizeitmaßnahmen zweier Träger verwen-
det. Die Einstellung des Programms setzt einen Ratsbeschluss voraus. 
 
4. Übergangseinrichtungen für Spätaussiedler und Flüchtlinge (UA’e 4361 und 4370) 
 Konsolidierungsblätter Nr. 103 und 106 
 
 Angesichts rückläufiger Zuzüge bestehen in den Übergangseinrichtungen beider Bereiche 
freie Kapazitäten. Auch unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten ist die Schlie-
ßung gerade der ausgewiesenen Einrichtungen aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt. In 
welcher der beiden genannten Einrichtungen weitere 90 Plätze für Spätaussiedlerinnen und 
Spätaussiedler abgebaut werden, prüft die Verwaltung gegenwärtig unter denselben As-
pekten. Das Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen (Ratsbeschlüsse

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vom 13.12.2000 zur Vorlage Nr. 731/00 und vom 19.12.2001 zur Vorlage Nr. 817/01) wird 
durch den Konsolidierungsbeitrag nicht berührt. Die Schaffung der Einrichtungen beruht auf 
Einzelbeschlüssen des Rates; ihre Aufgabe setzt daher einen Ratsbeschluss voraus. 
 
5. Behindertenfahrtendienst (HHSt. 4700.718.1000.X) 
 Konsolidierungsblatt Nr. 93 
 
 Einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen fördert die Stadt Münster seit 1980. Die 
konzeptionellen Grundlagen sowie der Finanzierungsrahmen des Angebots hat der Rat zu-
letzt mit Beschluss vom 24.03.1993 zur Vorlage an den Rat Nr. 71/93 Soz. festgelegt; da-
nach ist der Angebotszugang zum Fahrtendienst bislang einkommens- und vermögensu-
nabhängig. Die Verwaltung empfiehlt mit ihrem Konsolidierungsbeitrag, vom Beginn des 2. 
Halbjahrs 2006 an eine einkommensabhängige Eigenbeteiligung für Nutzerinnen und Nut-
zer des Behindertenfahrtendienstes einzuführen. In dem Zusammenhang möchte die Ver-
waltung ein möglichst aufwandsarmes und zugl eich den unterschiedlichen persönlichen Si-
tuationen und Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begegnendes Verfahren 
entwickeln. Vorschläge dazu wird die Verwaltung dem Rat, nach Anhörung durch die 
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen, im 2. Quartal 
2006 in einer gesonderten Vorlage zur Entscheidung vorlegen.  
 
6. Aussetzung der dynamisierten Anpassung von Personalkostenzuschüssen 
 Konsolidierungsblatt Nr. 97 
 
 Die dynamisierte Anpassung der bezeichneten Ansätze wurde aufgrund des Ratsbeschlus-
ses vom 20.03.2002 zur Vorlage 1344/2001 bereits für die Jahre 2002 bis 2005 suspendiert 
(Spar- und Konsolidierungsprogramm 2002 – 2005).  
 
7. 4140.730.5000.1 – Altenhilfe a.v.E. 
 Konsolidierungsblatt Nr. 92 
 
 Im Rahmen des Projekts „Von Mensch zu Mensch“ fördern die Stadt Münster und die Stif-
tung Magdalenenhospital die Beratung und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger Men-
schen in Münsters Stadtteilen seit 01.10.2003 (Ratsbeschluss vom 11.06.2003 zur Vorlage 
Nr. 76/2003). Das Projekt ist bis zum 30.09.2006 befristet. Soweit hierfür Haushaltsmittel 
zur Verfügung stehen, beteiligt sich die Stadt Münster aufgrund des Beschlusses im Um-
fang von 40.900 € pro Jahr an dem Projekt, soweit die Mittel nicht ganz oder teilweise für 
Haushaltskonsolidierungen benötigt werden (s. Ziffer 5 des Beschlusses). Die Stadt Müns-
ter wird sich bemühen, die Finanzmittel im Jahr 2006 aus Stiftungsmitteln verfügbar zu ma-
chen, und zudem Förderperspektiven auf dieser Grundlage über den 30.09.2006 hinaus zu 
prüfen.  
 
8. Schlussbemerkung und weiteres Verfahren 
 
 Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Erreichen der kalkulierten Konsolidierungswir-
kungen jener Maßnahmen, deren Realisierung Änderungen bestehender Verträge voraus-
setzt, zumal dem Umfang nach Risiken unterliegt. Mit den betroffenen Trägern wird die 
Verwaltung, soweit nicht bereits geschehen, Gespräche führen mit dem Ziel, die vorge-
schlagenen Konsolidierungsbeiträge insgesamt zu realisieren und die bestehende Ange-
botsstruktur aufrecht zu erhalten. 
 
 
 In Vertretung 
 
 
 
 Dr. Klein

Beratungsverlauf (6)

28.02.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
16.03.2006 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen
TOP 7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Scheibenstraße 114
  • Bockhorststraße 126
  • Am Kämpken 2
  • Philippistraße 4
  • Meckmannweg 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0060/2006
Typ
Vorlage
Datum
20.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37