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A-R/0058/2019

Haushaltsverfahren: Mit Top-Down-Ansatz zu einem ausgeglichenen Haushalt.

Antrag an den Rat 03.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.09.2019, TOP 24.2

a-r-0058-2019-Haushalt Verfahren zur Aufstellung ändern

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a-r-0058-2019-Haushalt Verfahren zur Aufstellung ändern

4204 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0058/2019  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Haushaltsverfahren:  
Mit Top-Down-Ansatz zu einem 
ausgeglichenen Haushalt. 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Das Verfahren zur Aufstellung des Haushalts der Stadt Münster wird beginnend mit dem 
Entwurf zum Haushaltsjahr 2020 auf einen Top-Down-Ansatz umgestellt.   
Der Prozess von Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltes setzt sich aus den 
folgenden Schritten zusammen. 
1.  Oktober bis Dezember im Vorvorjahr des Haushaltes: Technisches Rundschreiben an die 
Dezernate und Ämter zur Aufstellung des Haushaltes. 
2.  Dezember Vorvorjahr zum Haushalt: Jahreswirtschaftsbericht und Schätzung des 
Arbeitskreis Steuerschätzung als Prognose für wesentliche Eckdaten zum Haushalt. Mit 
Mitteilung an die politischen Gremien. 
3.  Entwicklung der Festlegung von Eckwerten für den Haushalt und die mittelfristige 
Finanzplanung im Top-Down-Verfahren. 
4.  Beschluss der Dezernate und des Oberbürgermeisters über die Eckwerte zum Haushalt. 
5.  Rundschreiben des Kämmerers an die Ämter zur Umsetzung des Eckwertebeschlusses. 
6.  Eingang der Ansätze der Ämter und Dezernate beim Amt für Finanzen und Beteiligungen. 
7.  Beginn der internen Haushaltsgespräche auf Ebene der Verwaltung. 
8.  Berücksichtigung der Prognosen zu Konjunktur und Wirtschaftsentwicklung und der 
neuen Schätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung. Bei Bedarf Anpassung an 
veränderte Rahmenbedingungen. 
9.  Dezernatsebene und Oberbürgermeister beschließen den Entwurf zum Haushalt und die 
mittelfristige Finanzplanung. 
10.  Der Haushaltsentwurf wird den politischen Gremien zugeleitet und in den Rat 
eingebracht. 
11.  Beratung des Haushaltsentwurf in den Fachausschüssen und politischen Gremien der 
Stadt Münster. 
12.  Einbringung von Änderungen durch die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat. 
13.  Abschließende Fachberatung des Haushaltes im Haupt- und Finanzausschuss. 
14.  Verabschiedung des Haushaltes im Rat.

Begründung: 
Mit diesem Antrag soll das Verfahren zur Aufstellung des städtischen Haushaltes 
grundlegend geändert werden. Das klassische Bottom-up-Verfahren soll durch einen 
Top-Down-Ansatz ersetzt werden.  
Ein solches Verfahren wird seit 10 Jahren vom Bundesfinanzministerium angewendet. 
Dies mit dem Ziel eine bessere Steuerung von Regierung und Parlament über den 
Haushalt zu erreichen. Und hierdurch zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. 
Dieses Ziel wurde erreicht. Seit sechs Jahren ist der Haushalt der Bundesregierung 
ausgeglichen. Dieser Antrag verfolgt das gleiche Ziel: Über ein verändertes Verfahren 
zur Aufstellung des städtischen Haushaltes zu einem ausgeglichenen Haushalt zu 
kommen. 
Kerngedanke hierbei ist, dass klassische Verfahren zur Aufstellung des Haushaltes 
umzudrehen. Gegenwärtig fordert der Kämmerer die Ämter per Rundschreiben auf, ihm 
ihren Finanzbedarf anzumelden. 
Bei diesem Verfahren haben die Ämter einen Anreiz ihren Finanzbedarf größer 
darzustellen als er ist. Im Ergebnis führt dies zu nur schwer nachvollziehbaren 
Haushaltsansätzen. 
Die Werte im Haushaltsplan werden von den Ämtern und Dezernaten auch kaum als 
maximale Obergrenze für ihre Ausgaben wahrgenommen. Bei Bedarf kann und darf der 
Ansatz überzogene werden. Das ist ein Resultat aus dem Verfahren zur Aufstellung des 
Haushaltes. 
Daher wird das Verfahren zur Haushaltsaufstellung grundlegend geändert. Von 
klassischen Verfahren der Anmeldung der Bedarfe hin zu festen Obergrenzen.  
Denn dies garantiert eine eindeutige Verbindlichkeit der Haushaltswerte für alle 
Beteiligten. Gleichzeitig wird das Oberziel eines ausgeglichenen Haushaltes festgelegt. 
In der Kombination mit dem geänderten Verfahren zur Aufstellung des Haushaltes führt 
dies zu einem ausgeglichenen Haushalt der Stadt Münster. 
 
gez. 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

11.09.2019 Rat
TOP 24.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
A-R/0058/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37