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V/0486/2015

Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW wegen mangelnder Unterrichtung gemäß § 23 GO NRW

Vorlagen 08.06.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 17.06.2015, TOP 9.1

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

1225 Zeichen

V/0486/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Justiziariat Verwaltungsführung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW wegen mangelnder Unterrichtung gemäß 
§ 23 GO NRW über Tagesordnungen zu den Sitzungen des HFA und des Rates am 
06.05.2015 
hier: Beschwerde Nr. 3/15 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Beschwerde Nr. 03/2015 von Herrn Hans -Josef Kirchner vom 03.05.2015 (Anlage) 
wird zurückgewiesen. 
 
 
Begründung 
 
Herr Kirchner hat sich mit einer Beschwerde gem. § 24 GO NRW vom 03.05.2015 (Anl a-
ge) an den Rat der Stadt Münster gewandt. 
 
Die Beschwerdekommission hat die Beschwerde in ihrer Sitzung am 08.06.2015 vorber a-
ten. Sie empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Beschwerde zurückzuweisen. 
 
Grundlage der Beratung war die Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 3/15 nebst 
Anlage (Anlage z ur Vorlage), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich 
Bezug genommen wird. 
 
 
 
 
Gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0486/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Heuer 
Ruf: 
492-7012 
E-Mail: 
Heuer@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage

6164 Zeichen

Der Oberbürgermeister 27.05.2015

Vorlage an die Beschwerdekommission
zu der Beschwerde Nr. 3/15

Betreff

Beschwerde des Herrn Hans-Josef Kirchner, Münster, betreffend mangelnde Unterrich-
tung gemäß $ 23 GO NRW über Tagesordnungen zu den Sitzungen des HFA und des
Rates am 06.05.2015

Vorbringen

Herr Kirchner beschwert sich mit Schreiben vom 03.05.2015 (Anlage 1), dass am Don-
nerstagmorgen [30.04.2015] für die 3 Werktage später stattfindenden Sitzungen des
Haupt- und Finanzausschusses und des Rates noch keine Tagesordnungen und damit
auch keine weiteren Sitzungsunterlagen veröffentlicht worden seien. Das sei keine früh-
zeitige Unterrichtung nach den Vorgaben des 8 23 GO NRW.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschwerde Bezug genommen.

Stellungnahme der Verwaltung

Im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 7 vom 30.04.2015 wurde die Tagesordnung für die
Sitzung des Rates am 06.05.2015 öffentlich bekanntgemacht. Das Amtsblatt wurde seit
dem 30.04.2015 gegen 11.00 Uhr im Internet veröffentlicht.

Die Freigabe der Sitzungen des Rates und des Haupt- und Finanzausschussers am
06.05.2015 für das Ratsinformationssystem erfolgte am 30.04.2015. Die Daten standen
damit am 30.04.2015 ab 21.00 Uhr zur Verfügung.

Nach $ 48 Abs. 1 Satz 4 GO NRW sind Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesord-
nung der Ratssitzung vom Oberbürgermeister öffentlich bekanntzumachen.

$ 48 Abs. 1 Satz 4 GO NRW will sicherstellen, dass die Bürger über die Ratssitzungen
und die dort behandelten Beratungsgegenstände unterrichtet werden. Dadurch sollen
sie die Möglichkeit erhalten, nicht nur die Anregungen zu den verschiedenen Punkten
der Tagesordnung an die Ratsmitglieder heranzutragen, sondern auch selbst als Zuhö-
rer an der Sitzung teilzunehmen. Die öffentliche Bekanntmachung hat so rechtzeitig zu
erfolgen, dass der Bürger die Möglichkeit hat, bestimmte Informationen einzuholen,
Kontakte zu ihm nahestehenden Ratsmitgliedern aufzunehmen und sich auch selbst. auf
die Teilnahme als Zuhörer einzustellen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.12.2007 - 7 D

-2-

142/06.NE -, juris Rn. 50; Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch, Kommentar zur Ge-
meindeordnung, $ 48 Erl. II).

$ 4 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
der Stadt Münster — Geschäftsordnung - regelt zur Öffentlichen Bekanntmachung:

„Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung sind vom Oberbürgermeister rechtzeitig
öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt in der Form, die die Haupt-
satzung hierfür vorschreibt.“

Nach $ 13 der Hauptsatzung der Stadt Münster werden öffentliche Bekanntmachungen
im Amtsblatt der Stadt Münster vollzogen.

Über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzung unterrichtet der Oberbürger-
meister die Öffentlichkeit in geeigneter Weise, ohne dass es einer öffentlichen Be-
kanntmachung nach $ 4 Geschäftsordnung bedarf (8 30 Abs. 1 Satz 4 Geschäftsord-
nung).

Rechtzeitig im Sinne des $ 4 Geschäftsordnung ist die öffentliche Bekanntmachung
dann, wenn dem Bürger genügend Zeit verbleibt, bis zur Ratssitzung die vorgenannten
Möglichkeiten auszuschöpfen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.12.2007 - 7 D 142/06.NE
-, Juris Rn, 52),

Nach diesen Kriterien war die am 30. April 2015 erfolgte öffentliche Bekanntmachung
von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung und der Sitzung des Haupt- und Fi-
nanzausschusses, die um 17.00 Uhr bzw. 17.30 Uhr begannen, rechtzeitig. Auch unter
Berücksichtigung des Feiertages am 1. Mai 2015 hatten interessierte Bürger/-innen
ausreichend Zeit, Informationen einzuholen, Kontakte zu Ratsmitgliedern aufzunehmen
oder sich auf die Teilnahme an der ‚Sitzung einzustellen, zumal die Sitzungstermine
(einschl. Zeit und Ort) langfristig im Voraus öffentlich bekannt sind.

Der vom Beschwerdeführer erwähnte $ 23 NRW GO regelt die Voraussetzungen der
Unterrichtung der Einwohner durch den Rat über die allgemein bedeutsamen Angele-
genheiten der Gemeinde. Bei der in $ 48 Abs. 1 GO NRW und $ 4 Geschäftsordnung
speziell geregelten öffentlichen Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung han-
delt es sich nicht um einen Anwendungsfall der Unterrichtung der Einwohner i.S.d. 8 23
GO NRW.

Beschlussvorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt der Beschwerdekommission, dem Haupt- und Finanzaus-
schuss zu empfehlen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gez.
Markus Lewe

Beschwerde Nr. 03/15

HANS-JOSEF KIRCHNER
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Einwurf-Einschreiben Der Obsrbürgermeistgr
Rat der Stadt Münster Eng: 08, MAI 2015
Stadthaus iz
Justiziartat Verwaltungsführung
era einnanenn,
48127 Münster
03. Mai 2015
Ihre Zeichan/ihre Nachricht vom] [Meine Nachricht vom]

Beschwerde nach $ 24 GO NRW
Mangelnde Unterrichtung gemäß $ 23 GO NRW

‘Sehr geehrte Mitglieder des Rates,

nachdem am letzten Donnerstagmorgen für die 3 Werktage später stattfindenden Sitzungen
des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates noch keine Tagesordnungen und damit
auch keine weiteren Sitzungsunterlagen veröffentlicht wurden, erhielt ich auf Anfrage folgen-
des e-mail:

Betreff: Antw: Tagesordnungen für den 6.5.2015 Haupt- und Finanzausschuss und Rat
j Datum: 30. Apr 2015 16:46 ,

Sehr geehrter Herr Kirchner,

die Tagesordnungen und Vorlagen werden ab heute abend oder spätestens
ab Freitag im Internet stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Kupferschmidt
Leiter des Amtes für Bürger- und Ratsservice
Europabeauftragter der Stadt Münster

Dies ist keine frühzeitige Unterrichtung nach den gesetzlichen: Vorgaben des 823 GO NRW,
weshalb ich mich nach $ 24 GO NRW beschwere. So datiert die Vorlage V/0358/2015 zum
Katholikentag auf den 24.04.2015, die Vorlage zum Schulden- und Liquiditätsbericht 2014
auf den 20.04.2015.

Über die Tagesordnung waren die Westfälischen Nachrichten für die Stadttellausgabe Hiltrup
„Dürfen sie aufschließen oder dürfen sie es nicht?" am 29.04. und für die Lokal-Ausgabe am
30.04.2015 bereits informiert, die Berichte ersetzen durch die redaktionelle Filterwirkung des
Meinungsmonopolisten nicht eine Unterrichtung durch den Rat gem. 8 23 GO NRW.

Freundliche Grüße

Beratungsverlauf (1)

17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0486/2015
Typ
Vorlagen
Datum
08.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37