V/0486/2015
Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW wegen mangelnder Unterrichtung gemäß § 23 GO NRW
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
1225 Zeichen
V/0486/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Justiziariat Verwaltungsführung Betrifft Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW wegen mangelnder Unterrichtung gemäß § 23 GO NRW über Tagesordnungen zu den Sitzungen des HFA und des Rates am 06.05.2015 hier: Beschwerde Nr. 3/15 Beratungsfolge 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag Die Beschwerde Nr. 03/2015 von Herrn Hans -Josef Kirchner vom 03.05.2015 (Anlage) wird zurückgewiesen. Begründung Herr Kirchner hat sich mit einer Beschwerde gem. § 24 GO NRW vom 03.05.2015 (Anl a- ge) an den Rat der Stadt Münster gewandt. Die Beschwerdekommission hat die Beschwerde in ihrer Sitzung am 08.06.2015 vorber a- ten. Sie empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Beschwerde zurückzuweisen. Grundlage der Beratung war die Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 3/15 nebst Anlage (Anlage z ur Vorlage), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich Bezug genommen wird. Gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Vorlagen-Nr.: V/0486/2015 Auskunft erteilt: Frau Heuer Ruf: 492-7012 E-Mail: Heuer@stadt-muenster.de Datum: 09.06.2015 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage
6164 Zeichen
Der Oberbürgermeister 27.05.2015 Vorlage an die Beschwerdekommission zu der Beschwerde Nr. 3/15 Betreff Beschwerde des Herrn Hans-Josef Kirchner, Münster, betreffend mangelnde Unterrich- tung gemäß $ 23 GO NRW über Tagesordnungen zu den Sitzungen des HFA und des Rates am 06.05.2015 Vorbringen Herr Kirchner beschwert sich mit Schreiben vom 03.05.2015 (Anlage 1), dass am Don- nerstagmorgen [30.04.2015] für die 3 Werktage später stattfindenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates noch keine Tagesordnungen und damit auch keine weiteren Sitzungsunterlagen veröffentlicht worden seien. Das sei keine früh- zeitige Unterrichtung nach den Vorgaben des 8 23 GO NRW. Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschwerde Bezug genommen. Stellungnahme der Verwaltung Im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 7 vom 30.04.2015 wurde die Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 06.05.2015 öffentlich bekanntgemacht. Das Amtsblatt wurde seit dem 30.04.2015 gegen 11.00 Uhr im Internet veröffentlicht. Die Freigabe der Sitzungen des Rates und des Haupt- und Finanzausschussers am 06.05.2015 für das Ratsinformationssystem erfolgte am 30.04.2015. Die Daten standen damit am 30.04.2015 ab 21.00 Uhr zur Verfügung. Nach $ 48 Abs. 1 Satz 4 GO NRW sind Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesord- nung der Ratssitzung vom Oberbürgermeister öffentlich bekanntzumachen. $ 48 Abs. 1 Satz 4 GO NRW will sicherstellen, dass die Bürger über die Ratssitzungen und die dort behandelten Beratungsgegenstände unterrichtet werden. Dadurch sollen sie die Möglichkeit erhalten, nicht nur die Anregungen zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung an die Ratsmitglieder heranzutragen, sondern auch selbst als Zuhö- rer an der Sitzung teilzunehmen. Die öffentliche Bekanntmachung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Bürger die Möglichkeit hat, bestimmte Informationen einzuholen, Kontakte zu ihm nahestehenden Ratsmitgliedern aufzunehmen und sich auch selbst. auf die Teilnahme als Zuhörer einzustellen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.12.2007 - 7 D -2- 142/06.NE -, juris Rn. 50; Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch, Kommentar zur Ge- meindeordnung, $ 48 Erl. II). $ 4 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster — Geschäftsordnung - regelt zur Öffentlichen Bekanntmachung: „Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung sind vom Oberbürgermeister rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt in der Form, die die Haupt- satzung hierfür vorschreibt.“ Nach $ 13 der Hauptsatzung der Stadt Münster werden öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Münster vollzogen. Über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzung unterrichtet der Oberbürger- meister die Öffentlichkeit in geeigneter Weise, ohne dass es einer öffentlichen Be- kanntmachung nach $ 4 Geschäftsordnung bedarf (8 30 Abs. 1 Satz 4 Geschäftsord- nung). Rechtzeitig im Sinne des $ 4 Geschäftsordnung ist die öffentliche Bekanntmachung dann, wenn dem Bürger genügend Zeit verbleibt, bis zur Ratssitzung die vorgenannten Möglichkeiten auszuschöpfen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.12.2007 - 7 D 142/06.NE -, Juris Rn, 52), Nach diesen Kriterien war die am 30. April 2015 erfolgte öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung und der Sitzung des Haupt- und Fi- nanzausschusses, die um 17.00 Uhr bzw. 17.30 Uhr begannen, rechtzeitig. Auch unter Berücksichtigung des Feiertages am 1. Mai 2015 hatten interessierte Bürger/-innen ausreichend Zeit, Informationen einzuholen, Kontakte zu Ratsmitgliedern aufzunehmen oder sich auf die Teilnahme an der ‚Sitzung einzustellen, zumal die Sitzungstermine (einschl. Zeit und Ort) langfristig im Voraus öffentlich bekannt sind. Der vom Beschwerdeführer erwähnte $ 23 NRW GO regelt die Voraussetzungen der Unterrichtung der Einwohner durch den Rat über die allgemein bedeutsamen Angele- genheiten der Gemeinde. Bei der in $ 48 Abs. 1 GO NRW und $ 4 Geschäftsordnung speziell geregelten öffentlichen Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung han- delt es sich nicht um einen Anwendungsfall der Unterrichtung der Einwohner i.S.d. 8 23 GO NRW. Beschlussvorschlag der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt der Beschwerdekommission, dem Haupt- und Finanzaus- schuss zu empfehlen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gez. Markus Lewe Beschwerde Nr. 03/15 HANS-JOSEF KIRCHNER MITGLIED 1 " l MEHR DEMOKRATIE! EV j ! WHISTLEBLOWER-NETZWERK EV | FÖRDERVEREIN FRITZ BAUER INSTITUTEV i | 9 Münster 5 ——__ _ tadt Münster Einwurf-Einschreiben Der Obsrbürgermeistgr Rat der Stadt Münster Eng: 08, MAI 2015 Stadthaus iz Justiziartat Verwaltungsführung era einnanenn, 48127 Münster 03. Mai 2015 Ihre Zeichan/ihre Nachricht vom] [Meine Nachricht vom] Beschwerde nach $ 24 GO NRW Mangelnde Unterrichtung gemäß $ 23 GO NRW ‘Sehr geehrte Mitglieder des Rates, nachdem am letzten Donnerstagmorgen für die 3 Werktage später stattfindenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates noch keine Tagesordnungen und damit auch keine weiteren Sitzungsunterlagen veröffentlicht wurden, erhielt ich auf Anfrage folgen- des e-mail: Betreff: Antw: Tagesordnungen für den 6.5.2015 Haupt- und Finanzausschuss und Rat j Datum: 30. Apr 2015 16:46 , Sehr geehrter Herr Kirchner, die Tagesordnungen und Vorlagen werden ab heute abend oder spätestens ab Freitag im Internet stehen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Kupferschmidt Leiter des Amtes für Bürger- und Ratsservice Europabeauftragter der Stadt Münster Dies ist keine frühzeitige Unterrichtung nach den gesetzlichen: Vorgaben des 823 GO NRW, weshalb ich mich nach $ 24 GO NRW beschwere. So datiert die Vorlage V/0358/2015 zum Katholikentag auf den 24.04.2015, die Vorlage zum Schulden- und Liquiditätsbericht 2014 auf den 20.04.2015. Über die Tagesordnung waren die Westfälischen Nachrichten für die Stadttellausgabe Hiltrup „Dürfen sie aufschließen oder dürfen sie es nicht?" am 29.04. und für die Lokal-Ausgabe am 30.04.2015 bereits informiert, die Berichte ersetzen durch die redaktionelle Filterwirkung des Meinungsmonopolisten nicht eine Unterrichtung durch den Rat gem. 8 23 GO NRW. Freundliche Grüße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0486/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37