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A-R/0039/2016

Qualitätsoffensive: Die gute (offene) Ganztagsschule

Antrag an den Rat 22.06.2016

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0039/2016  
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
21. Juni 2016 
Ratsantrag  
 
Qualitätsoffensive: Die gute (offene) Ganztagsschule 
 
Der Rat möge beschließen:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzep t zu verbindlichen 
flächendeckenden Qualitätsstandards für alle OGS in Münster in gemeinsamer 
Verantwortung von Jugendhilfe und Schule auszuarbeiten. Das Ziel ist es, Unterricht 
sowie ihn ergänzende und erweiternde allgemeinbildende Angebote von 
außerschulischen Partnern zu einem Gesamtkonzept von Bildung, Erziehung und 
Betreuung zusammenzuführen sowie Schule und OGS besser zu verzahnen und als 
verlässlichen Lern- und Lebensraum für Mädchen und Jungen weiterzuentwickeln. 
Dazu gehört auch mehr individuelle Förderung der Kinder nach ihren eigenen 
Bedürfnissen mit ihren Stärken, Schwächen und individuellen Begabungen. 
 
2. Um die pädagogische Qualität der OGS zu stärken und qualitative Angebote gezielt 
auszubauen, wird die Verwaltung beauftragt,  
• ein Personalentwicklungskonzept sowohl für ältere Fachkräfte als auch für 
niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen zu entwickeln, mit dem Ziel, das 
vorhandene Personal bestmöglich auf die Aufgaben vorzubereiten. Ein Teil des 
Konzeptes sind verstärkte gemeinsame regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen mit 
Beteiligung von Lehr- und pädagogischen Fachkräften, Ganztagskoordinatoren 
und Schulleitungen; 
• den Anteil der freien Träger der Jugendhilfe, die im Offenen Ganztag tätig sind, 
auf mehr als 25% zu erhöhen. Die OGS ist zu einem inklusiven Lebens- und 
Lernort weiter zu entwickeln. Entsprechende Mehrbedarfe an Personal 
(insbesondere im Nachmittagsbereich, solange nicht rhythmisiert ist) inkl. 
Finanzierungsbedarf sind zu ermitteln; 
• allgemein verfügbare Maßnahmen zur Erhaltung der P ersonalgesundheit an den 
OGS zu etablieren; 
• die Essenssituation (Mensen) dem Bedarf entspreche nd zu gestalten und ein 
entspanntes Einnehmen von gesunden Mahlzeiten zu ermöglichen. Die 
vorhandenen Speiseräume und Küchen stoßen häufig an ihre Grenzen. Daher ist 
auch hier zu ermitteln, mit welchem Raum- und Finanzbedarf dieses Ziel zu 
realisieren ist; 
• das Raumangebot inkl. Rückzugsmöglichkeiten so zu gestalten, dass sich die 
Kinder wohlfühlen. Kinder sind bei den Gestaltungsfragen einzubeziehen.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Kostenber echnung für die freien Träger die 
Over-Head-Kosten im angemessenen Umfang zu berücksichtigen. 
 
4. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, auf der Grundlage des Fachberichts 
Offene Ganztagsschule (OGS) aus dem Jahr 2015 
1 den Finanzierungs- und 
Raumbedarf verbunden mit einer möglichen zeitlichen Umsetzungsperspektive in 
                                                 
1 V/0444/2015 Offene Ganztagsschule – Fachbericht 2012-2015

2 
 
priorisierten Modulen rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2017 für die 
nachfolgenden Maßnahmen zu ermitteln:  
• die Freistellung der Koordinationsstellen ab 4 Gru ppen, 
• im Bestand Möglichkeiten zu eruieren, um für die K oordinationsfachkräfte 
eigene Büros bzw. “ungestörte“ Arbeitsplätze zu schaffen,  
• einen dem Bedarf entsprechenden Vertretungspool au fzubauen,  
• die Gruppengröße im Offenen Ganztag auf 25 Kinder zu reduzieren. 2 
 
Begründung : 
 
Nur in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule kann ein Ort des Lebens 
und Lernens entstehen, das die Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung ganzheitlich 
fördert und in ihren Bedürfnissen und Interessen ernst nimmt. Die Umsetzung der Trias 
Bildung, Erziehung und Betreuung ist das zentrale Ziel in der Offenen Ganztagsschule. 
Betreuung nicht nur verstanden als Beaufsichtigung und zeitliche Betreuung, sondern als 
Sorge, Unterstützung und Beziehungsarbeit. Bildung nicht nur verstanden als das Vermitteln 
von Wissen, sondern auch als Förderung der Persönlichkeitsbildung und die Aneignung 
sozialer und kultureller Kompetenzen. Um Bedürfnissen der Kinder zu genügen, bedarf es 
qualifizierter pädagogischer Fachkräfte als feste Ansprechpartner/innen und kontinuierliche 
Bezugspersonen sowie eines guten Personal-Schlüssels. Ebenfalls adäquate räumliche und 
sächliche Ausstattung im Innen- wie im Außenbereich gehört dazu. 
 
Was macht eine gute OGS aus? 
 
Eine gute OGS zeichnet eine Rhythmisierung und inhaltliche Verknüpfung von Unterricht und 
außerunterrichtlichen Angeboten aus, was auch die Inklusion (Integrationshelfer am 
Nachmittag) erleichtern würde.  
Will die Schule ein Lern- und Lebensort für Kinder sein, müssen sich Kinder dort wohl und 
gut aufgehoben fühlen. Aus der Perspektive von Kindern und im Interesse ihrer 
Persönlichkeits-entwicklung ist es daher wichtig, wenn Schule zuvörderst ein Ort ist, in dem 
die Mädchen und Jungen ihre altersspezifischen und entwicklungsrelevanten 
Lebensbedürfnisse befriedigen können: 
 
•  Das Bedürfnis Wissen und Können zu erwerben (!) 
•  Das Bedürfnis nach selbst bestimmter Bewegung un d Aktivität 
•  Das Bedürfnis nach Zusammensein mit Gleichaltrig en 
•  Das Bedürfnis, die Welt im Umfeld von Elternhaus  und Schule zu erkunden 
•  Das Bedürfnis nach verlässlichen Strukturen, mit  klaren sozialen Regeln 
•  Das Bedürfnis nach ernst nehmender und verstehen der Anleitung 
•  Das Bedürfnis sich zu entfalten, zu wachsen und „groß“ zu werden und dazu 
 ermutigt zu werden 
• Das Bedürfnis nach konstanten Bezugspersonen. 
3 
 
Eine Offene Ganztagsschule muss diesen Anforderungen ebenso genügen, weil sie 
für die angemeldeten Kinder eine Ganztagsschule ist. 
4 
 
                                                 
2 Siehe Positionspapier der Freien Wohlfahrtspflege NRW http://freiewohlfahrtspflege-
nrw.de/positionen/ansicht/detail/news/detail/News/finanzierung-der-offenen-ganztagsschule-im-primarbereich-ogs/cache/nc/  
 
3 Oggi Enderlein: Schule ist meine Welt. Ganztagsschule aus Sicht der Kinder. 7. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Berlin 
2015, S. 50 
4
 Siehe hierzu auch RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 
85Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und 
Sekundarstufe I, der keinen Unterschied hinsichtlich der Merkmale zw. gebundenem und offenem Ganztag macht.

3 
 
Charakteristisch ist leider für die meisten OGS in Münster die Trennung von Unterricht am 
Vormittag und Betreuungs- und Freizeitangeboten am Nachmittag. Nach einem 
umfassenden Bildungsverständnis müsste hier eine bessere bildungsfördernde Verzahnung 
zwischen Unterricht und außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten erfolgen. 
Durch das aktuelle Konzept ist eine Rhythmisierung im Sinne der Anpassung an individuelle 
Lern- und Biorhythmen der Kinder kaum möglich. Insbesondere für Kinder mit emotionalem 
und sozialem Unterstützungsbedarf ist dies besonders schwierig aufgrund des 
Bezugspersonen- und Gruppenwechsels zwischen Vor- und Nachmittag, zu großen Gruppen 
und kaum vorhandenen Rückzugsmöglichkeiten. Hier wäre eine sinnvolle Maßnahme die 
Bildung von OGS-Klassen.  
 
Angesichts aktueller Herausforderungen, wie dem gemeinsamen Lernen von Kindern mit 
und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie einer optimierten 
individuellen Förderung, wird der Anspruch an die pädagogische Arbeit in der Primarstufe in 
Zukunft nicht kleiner, sondern ansteigen. (So der Bildungsbericht „Offene Ganztagsschule 
NRW 2014“). Wir brauchen deshalb neue didaktische Ansätze für heterogene 
Kindergruppen. Im Rahmen des Bildungsberichts lässt sich aus Trägersicht diesbezüglich 
eher ein negativer Trend feststellen. Mit Blick auf die Umsetzung ganztagsspezifischer 
Zielsetzungen sehen die Träger insbesondere die Förderung von Stärken und Fähigkeiten 
der Kinder im Jahr 2013/14 als weniger gegeben an, als noch im Jahr 2011/12. Es ist daher 
zu empfehlen, die Konzepte der Offenen Ganztagsschule insbesondere dahingehend zu 
prüfen, wie die Kinder individuell nach ihren eigenen Bedürfnissen, Stärken und Schwächen 
besser gefördert werden können. 
5 
 
„Es geht darum, ein von den künftigen Nutzern, also den Kindern, mitentwickeltes und 
akzeptiertes Programm für die Schule am Nachmittag zu entwerfen (...) 
Es wird deutlich, wie wertvoll es ist, das subjektive Wohlbefinden der Kinder als einen 
Indikator für die Qualität eines sozialökologischen Lebensraums heranzuziehen. Wenn 
Ganztagsschule ein Mehr an Anregungen und Angeboten mit sich bringt, wird sie von den 
Kindern begrüßt. Wenn sie nur eine zeitliche Verlängerung der traditionellen Halbtagsschule 
darstellt, findet sie nur mäßige Akzeptanz. (3. World-Vision Kinderstudie 2013, S. 124 f). 
 
So können die außerunterrichtlichen Angebote ein guter Rahmen sein, um bestimmte 
Themen des Unterrichts noch einmal von einer etwas anderen Seite zu beleuchten. Dabei 
kann der außerunterrichtliche Bereich sich auf solche Aktivitäten konzentrieren, für die oft im 
eigentlichen Unterricht keine Zeit besteht.  
Das funktioniert nur, wenn genügend Zeit zur Verfügung steht. Auch müssen Lehr- und 
Fachkräfte in engem Austausch stehen, damit eine hohe Transparenz im Hinblick auf die 
Unterrichtsinhalte vorhanden ist. Für die Umsetzung der besseren Verzahnung von 
außerunterrichtlichen Angeboten und Unterricht ist eine angemessene personelle 
Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften notwendige Voraussetzung.  
 
Laut der Berichtsvorlage V/0444/2015 sind rund 46 % der hauptamtlich beschäftigten 
Mitarbeiter/-innen in den offenen Ganztagsschulen älter als 45 Jahre. Im Schuljahr 2014/15 
arbeiteten zudem 562 Mitarbeiter/-innen im Rahmen eines niedrigteilzeitbeschäftigten 
Arbeitsverhältnisses. Eine besondere Herausforderung stellt hier der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Kräften dar. Vielfach zwingt die personelle Not die OGS-
Koordinatoren/Innen, das Personal direkt z.B. über nadann-Anzeigen zu suchen und 
einzustellen. Dabei werden häufig Personen eingestellt, die über keine pädagogische 
Ausbildung verfügen. Regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen müssen daher zwingend eine 
feste Grundsäule der Personalpolitik im OGS-Bereich werden. Gemeinsame, 
multiprofessionelle Fortbildungen müssen verstärkt angeboten und beworben werden. Es 
sollte angestrebt werden, schulpädagogische und sozialpädagogische Kompetenzen und 
Systeme zusammenzuführen. Neben gemeinsamen Fortbildungen sind auch gegenseitige 
                                                 
5 Nicole Börner, Andrea Conraths, Ute Gerken, Ramona Steinhauer, Janina Stötzel, Agathe Tabel: Bildungsbericht Ganztagsschule 
NRW 2014, S. 35

4 
 
Hospitationen und gemeinsame Teamzeiten von Fach- und Lehrkräften, 
Ganztagskoordinatoren und Schulleitungen sinnvoll. Eine weitere Überlegung ist eine 
verstärkte Zusammenarbeit mit den Münsteraner Hochschulen, um Lehramtsstudierende im 
Rahmen eines studienbegleitenden Praktikums an der pädagogischen Arbeit im offenen 
Ganztag zu beteiligen. 
 
Der Fachbericht OGS 2015 hat viele „Baustellen“ im Personalbereich aufgezeigt, die es 
sukzessive zu bearbeiten gilt, wobei einige exemplarisch nachfolgend detaillierter begründet 
werden: 
 
Die Leitungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben und die damit verbundene 
Organisations- und Steuerungsverantwortung haben sich aufgrund der stetig wachsenden 
Teilnehmerzahlen in den offenen Ganztagsschulen deutlich erhöht. Insbesondere an großen 
offenen Ganztagsschulen (ab 4 Gruppen) nehmen die Leitungsaufgaben einen deutlich 
höheren Stellenwert als an kleineren offenen Ganztagsschulen ein. So kann ein/e 
Koordinator/-in, neben der Leitung einer eigenen Gruppe, zwischenzeitlich für ein Team von 
bis zu 25 Mitarbeiter/-innen verantwortlich sein.  
 
Um den anfallenden Aufgaben an den größer werdenden offenen Ganztagsschulen gerecht 
werden zu können, wurden zum 01.01.2014 die Stellen der Koordinatoren/-innen an offenen 
Ganztagsschulen mit vier und mehr Gruppen von 25,32 auf 30,0 Stunden aufgestockt. 
Hierfür wurden 1,92 Planstellen (S 8) im Stellenplan 2014 eingerichtet (vgl. Vorlage 
V/0530/2013).“ 
6 
 
Der Rat hat im Dezember 2015 beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2016/2017 Mittel 
bereitgestellt werden, um als einen ersten Schritt  Koordinationsfachkräfte an den größten 
OGS mit 7 bzw. 8 Gruppen (4-5 Koordinationsfachkräfte) freizustellen. 
 
Im Schuljahr 2015/16 haben 26 offene Ganztagsschulen 4 und mehr Gruppen; davon haben  
13 Schulen  4 Gruppen /  1 Schule    5 Gruppen /  6 Schulen  6 Gruppen /  
5 Schulen  7 Gruppen /   1 Schule    8 Gruppen 
 
Weitere Schritte  müssen daher folgen. Neben der Freistellung müssen 
Koordinationsfachkräfte über einen ausgestatteten, „ungestörten“ Arbeitsplatz oder, wo im 
Bestand möglich, ein eigenes Büro verfügen. 
Der Vertretungspool muss laut Fachbericht aufgestockt werden, um Vertretungssituationen 
ausreichend abdecken zu können. 
Als vertretbare Gruppengröße wird eine Anzahl von 25 Kindern benannt. Zurzeit wird ab dem 
50. Kind die zweite Gruppe gebildet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, will man 
auch die Inklusion im Ganztagsbereich umsetzen sowie die individuelle Förderung nach 
eigenen Begabungen, Stärken und Schwächen zu verwirklichen. 
 
Trotz unterschiedlicher Aufgabenstellungen, Strukturen, Zuständigkeiten, Finanzierungen, 
Arbeitsweisen und Methoden stehen Schule und Jugendhilfe in gemeinsamer 
Verantwortung  für die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung von Kindern. Die freien 
Träger haben sich laut aktuellem OGS-Fachbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien als professionelle und verlässliche Partner etabliert und bereichern mit ihrer Arbeit 
die Schul- und Betreuungslandschaft 
7. Daher ist es konsequent, dass Know-how der freien 
Träger mehr zu nutzen als bisher geschehen. Dies hätte neben der inhaltlichen 
Verbesserung auch die Folge, dass weniger Personal beim öffentlichen Träger angestellt ist. 
 
Jutta Möllers Jens Heinemann 
und Fraktion und Fraktion 
                                                 
6 Vgl. V/0444/2015, S. 6 und 18  
7 Vgl. ebenda, S. 4

Beratungsverlauf (1)

29.06.2016 Rat
TOP 52.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0039/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
22.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37