V/1141/2019
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der KonvOY GmbH für die Jahre 2020 bis 2024
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Anlage A
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Anlage A zur V/1141/2019 Kurzüberblick Die Gründung der KonvOY war mit dem Auftrag des Rates (Vorlage V/0775/2016) verknüpft, wie mit den übrigen steuerungsrelevanten städtischen Gesellschaften einen Managementkontrakt zu schließen. Da die Anlaufphase der KonvOY nun abgeschlossen ist, wird nunmehr der Manage- mentkontrakt für die Jahre 2020 - 2024 vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu ge- ben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushalts- disziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Ent- lastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden durch die KonvOY GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/1141/2019 V/1141/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der KonvOY GmbH für die Jahre 2020 bis 2024 Beratungsfolge 11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontraktes (MMK) mit der KonvOY GmbH wird zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Refinanzierung der Ankaufspreise und aller Entwic k- lungskosten für die York - und Oxford-Kaserne mit dem Ziel Erreichung einer „schwarzen Null“ zuzüglich eines Risikozuschlages auf die Gesamtinvestitionssumme von durchschnittlich 5 % über den Gesamtrealisierungszeitraum des Konversionsprojektes erfolgen soll. Aus dem vorg e- nannten Risikozuschlag soll ein finanzieller Infrastrukturbeitrag als finanzieller Beitrag der KonvOY GmbH für die Er richtung der maßnahmebedingten sozialen Infrastruktur in der Veran t- wortung der Stadt Münster (Kindertagesstätten, Schulen und Sporthallen) an die Stadt Münster nach Abschluss der Konversion erfolgen. 3. Die Laufzeit des MMK beginnt am 01.01.2020 und beträgt fünf Jahre (bis einschließlich 2024). II. Finanzielle Auswirkungen: Die KonvOY GmbH fällt zwar mit ihrer Tätigkeit unter § 107 Abs. 2 GO NRW (nichtwirtschaftliche Betätigung). Gleichzeitig soll gemäß § 109 Abs. 2 GO NRW der Jahresgewinn der Gesellschaft so hoch sein, dass außer den notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Ein Ausgleich von zwischenzeitlichen Verlusten aus dem städt i- schen Haushalt soll dabei nicht erfolgen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 27.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert Telefon: 492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/1141/2019 Aufgrund der mittelfristigen Wirtschaftsplanung erwartet die KonvOY GmbH in den Jahren 2020-2024 folgende Jahresdefizite (-) /-überschüsse (+): 2020 2021 2022 2023 2024 Jahresfehlbeträge (-) / -überschüsse (+) in T€ -3.628 +5.499 +593 +1.499 +3.612 Der Break Even der kumulierten Kosten und Erlöse wird im Jahr 2025 erreicht. Folgender Saldo ergibt sich aus den Kosten und Erlösen in den Jahren 2020-2024: 2020 2021 2022 2023 2024 -65.200.000 € -34.850.000 € -32.910.000 € -35.450.000 € -8.140.000 € Die Abführung des finanziellen Infrastrukturbeitrages an die Stadt Münster erfolgt nach Abschluss der Konversion. Begründung: 1. Vorbemerkung Die Projektgesellschaft KonvOY GmbH wurde am 10.04.2017 gegründet, um für die Stadt die Konversionsflächen der Y ork- und Oxford -Kasernen anzukaufen und zu entwickeln. Im Jahr 2018 erfolgten der Ankauf der Flächen sowie der Start der Flächenentwicklung. Die Gründung der KonvOY war mit dem Auftrag des Rates (Vorlage V/0775/2016) verknüpft, wie mit den übrigen steue- rungsrelevanten städtischen Gesellschaften einen Managementkontrakt zu schließen. Da die Anlau f- phase der KonvOY nun abgeschlossen ist , wird nunmehr der Kontrakt für die KonvOY GmbH für die Jahre 2020 - 2024 vorgelegt. Ziel aller Kontrakte ist es, den jew eiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Kon- solidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontra k- ten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entl astungen (Deckung) zu scha f- fen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 2. Begründung im Einzelnen Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungsco n- trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig- keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinb a- rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschafterin/ den Gesel l- schaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Zusa m- menarbeit mit der Geschäftsleitung der KonvOY GmbH. Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gesel l- schafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von möglichst messb a- ren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele gemessen werden. Alle Zielbe- stimmungen finden sich in Kapitel 3 des Managementkontraktes. - 3 - V/1141/2019 In Anlehnung an den Gesellschaftszweck sowie die Anforderungen des § 109 GO NRW werden die Oberziele definiert (Kapitel 3.1), die mit den in 3.2. beschriebenen Sachzielen sowie in 3.3 beschri e- benen Finanzzielen konkretisiert werden. Die Finanzziele und Kenngrößen zur Leistungszielerreichung beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Entwicklungsmaßnahme, also bis voraussichtlich für die Zeit bis zum 31.12.2028. Allgemeiner Hinweis: Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2024 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll mit den Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einz elheiten ergeben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf. Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH über den Kontrakt in der vorlieg enden Fassung in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2019 beraten wird. Über das Ergebnis der Beratung wird mündlich berichtet. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Managementkontrakt zwischen der KonvOY GmbH und der Stadt Münster als Gesellschafterin
Anlage_V_1141_2019_20191120_MMK KonvOY_nach Abstimmung_Stadt_KonvOY
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(ENTWURF v. 20.11.2019)
Managementkontrakt
zwischen der KonvOY GmbH und
der Stadt Münster als Gesellschafterin
1. Präambel
Mit den Regelungen dieser Vereinbarung werden die E rwartungen beschrieben, die die
Gesellschafterin an die Gesellschaft hat. Es wird z udem fixiert, wie die beiden Partner dazu
beitragen können, diese gesetzten Ziele zu erreichen.
Im ersten Teil der Vereinbarung werden zeitlich dau erhafte Regelungen im strategischen
Sinne inhaltlich und qualitativ formuliert. Im zwei ten Teil werden zeitlich befristete
Regelungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Q uantitätsziele für die Laufzeit der
Vereinbarung bestimmt.
In besonderer Weise wird die Beziehung zwischen der Gesellschaft und der Stadt Münster
und ihre Stellung im Stadtkonzern Münster bereits d urch die Einordnung in das
Informationscluster A und in das Steuerungscluster III (laut Ratsbeschluss vom 28.09.2016
(V/0775/2016)) deutlich. Die Partner sind sich über diese Zuordnung einig. Damit unterliegt
die KonvOY GmbH einer vierteljährlichen Berichtspfl icht und gilt als Gewinnbeteiligung ohne
Wettbewerb.
Durch diese Vereinbarung wird den Beteiligungsgrund sätzen und der Rahmenrichtlinie für
die Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corpora te Governance Kodex) Rechnung
getragen.
2. Gesellschaftszweck
Als Gesellschaftszweck ist im § 2 des Gesellschaftsvertrages vom 19.12.2018 ausgeführt:
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster
durch die Entwicklung der Grundstücksareale der ehe maligen York- und Oxford
Kaserne.
Dies wird gewährleistet durch Erwerb, Baureifmachun g, Bewirtschaftung und
Veräußerung von Grundstücken, Teilen von Grundstück en und von
grundstücksgleichen Rechten. Um eine hinreichende V ersorgung der neuen
Wohnquartiere mit Einrichtung der Erziehung, Bildun g und Kultur sowie des Sports
und der Erholung zu gewährleisten, kann die Gesells chaft mit der Schaffung von
Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Begegnungss tätten, Sport und Grünanlagen
sowie weiteren Infrastruktureinrichtungen im Sinne des § 107 Abs. 2 der
Gemeindeordnung NRW („GO NRW“) beauftragt werden.
(2) Zur Erreichung der vorgenannten Zwecke kann die Gesellschaft alle Geschäfte
betreiben, die dem Geschäftszweck förderlich sind.
(3) Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte unter Bea chtung der wohnungspolitischen
Zielsetzungen. Besondere Beachtung finden sollen da bei die Versorgung der
Wohnungssuchenden mit preisgünstigem Wohnraum, die Belange der nachhaltigen
Quartiersentwicklung sowie des Klimaschutzes der St adt Münster im Sinne dieses
Gesellschaftsvertrages. Ihre Tätigkeit gilt als „ni cht wirtschaftliche Betätigung“ im
Sinne des § 107 Abs. 2 GO NRW.
2
(4) Die Gesellschaft ist nach § 109 Abs. 1 Satz 1 G O NRW so zu führen, steuern und
kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
Mit diesem Zweck fällt die Gesellschaft unter § 107 Abs. 2 GO NRW. Da sie in dieser
Funktion nicht im direkten Wettbewerb steht, gilt i hre Tätigkeit als „nicht wirtschaftliche
Betätigung“ (§ 2 Abs. 3 Satz 2 des Gesellschaftsver trages). Gleichwohl ist sie verpflichtet,
nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GO NRW zu verfahren (§ 2 Abs. 4 des
Gesellschaftsvertrages), soweit dadurch die Erfüllu ng des öffentlichen Zwecks nicht
beeinträchtigt wird.
Gemäß § 109 Abs. 2 GO NRW soll der Jahresgewinn so hoch sein, dass außer den
notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals
erwirtschaftet wird.
Ein Ausgleich von zwischenzeitlichen Verlusten aus dem städtischen Haushalt soll nicht
erfolgen. Die Refinanzierung wird durch den Verkauf der Grundstücke und die
Inanspruchnahme von Fremdmitteln gewährleistet.
In Anlehnung an den Gesellschaftszweck sowie die An forderungen des § 109 GO NRW
werden folgende Oberziele definiert:
3.1 Oberziele
(1) Wahrnehmung sozialer Verantwortung bei der Wohn raumversorgung unter
Einhaltung der wohnungspolitischen und wirtschaftlichen Ziele
(2) Ankauf und Flächenentwicklung der Konversionsfl ächen der ehemaligen York- und
Oxford Kasernen
(3) Baureifmachung und Erschließung der Grundstücke sowie deren marktgerechte und
qualitätsvolle Vergabe an Dritte unter Anwendung vo n Konzeptvergaben auf der
Grundlage handlungsleitender Kriterien (u.a. sozial e Kriterien, wohnungsstrukturelle
Anforderungen, architektonische und städtebauliche Qualitätsanforderungen) und der
Einhaltung der Rahmenbedingungen des Modells der so zialgerechten Bodennutzung
Münster (30 % geförderter, 30 % förderfähiger Wohnraum)
(4) Erfüllung und Einhaltung der Verpflichtungen un d Bestimmungen aus den notariellen
Grundstückskaufverträgen vom 18.04.2018 (Urk.-Nr. 3 92/2018 und 393/2018), den
Städtebaulichen Verträgen vom 17.12.2018 zum York- Bebauungsplan Nr. 582 und
Oxford-Bebauungsplan Nr. 579, den Folgevereinbarung en für die York- und Oxford-
Kasernen vom 22.03.2019 zwischen der KonvOY GmbH, d er Stadt Münster und der
Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen Münster GmbH (W+S ) sowie der vom Rat
der Stadt Münster am 10.10.2018 beschlossenen Gesta ltungsleitlinien für die beiden
Quartiere
(5) Refinanzierung der Ankaufspreise und aller Entw icklungskosten für die York- und
Oxford-Kaserne mit dem Ziel Erreichung einer „schwa rzen Null“ zuzüglich eines
Risikozuschlages auf die Gesamtinvestitionssumme vo n durchschnittlich 5 % über
den Gesamtrealisierungszeitraum des Konversionsprojektes
(6) Abführung eines finanziellen Infrastrukturbeitr ages aus dem vorgenannten
Risikozuschlag als finanziellen Beitrag der KonvOY GmbH für die Errichtung der
maßnahmebedingten sozialen Infrastruktur in der Ver antwortung der Stadt Münster
3. Ziele
3
(Kindertagesstätten, Schulen und Sporthallen) an di e Stadt Münster nach Abschluss
der Konversion
3.2 Sachziele
Die Ziele und Aufgaben der KonvOY GmbH ergeben sich vorrangig im städtebaulichen,
wohnungspolitischen und wohnsozialen Bereich. Maßgebliche Grundlage für die operative
Umsetzung des Konversionsprojektes bilden die Satzu ngsbeschlüsse zu den
Bebauungsplänen beiden Konversionsflächen York- und Oxford Kaserne (York-
Bebauungsplan Nr. 582 und Oxford-Bebauungsplan Nr. 579), Vorgaben der
Städtebaulichen Verträge sowie der Gestaltungsleitlinien aber auch die Baubeschlüsse zu
den Freiflächen, den Verkehrsanlagen sowie zur Stadtentwässerung. Die Übernahme und
Verteilung der Rechte, Pflichten und Kosten zwische n der KonvOY GmbH, der Stadt
Münster und der W+S sind in den Folgevereinbarungen für die York- und Oxford-
Kasernen vom 22.03.2019 geregelt.
Die Sachziele lassen sich wie folgt in die Kernbereiche untergliedern:
3.2.1 Ankauf sowie verkehrs- und entwässerungstechn ische Erschließung der
Konversionsflächen; Herstellung der öffentlichen Grünflächen
a. Rückbau: Erforschung, Entfernung und Entsorgung von Gebäude- und
Grundstückskontaminationen; Bergen und Vernichten v on Kampfmitteln
und Sicherstellen der entsprechenden Kostenbeteilig ungen durch die
BImA gemäß Kaufverträgen
b. Herstellung der gesamten inneren und äußeren Ers chließungsanlagen
c. Zeitliche Stufung der Realisierung der Bauvorhab en: vorrangige
Baureifmachung, Erschließung und Freilegung der Eig entumsflächen der
W+S sowie vorrangige Baureifmachung, Erschließung u nd Freilegung der
Eigentumsflächen der Stadt zur Sicherstellung der I nanspruchnahme der
aktuellen Verbilligungsrichtlinie des Bundes für di e Errichtung der sozialen
Infrastruktur. Die entsprechenden Termine ergeben s ich aus den
Grundstückskaufverträgen
d. Sicherstellen der entsprechenden Kostenbeteiligu ngen durch die BImA
gemäß Kaufverträgen
3.2.2 Grundstücksvergabe
a. Federführung für die Vergabeverfahren, die Öffen tlichkeitsarbeit und das
Quartiermanagement in enger Abstimmung mit der Stadt Münster
b. Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Ver fahren unter
Einberufung eines Bewertungsgremiums
c. Erstellung von Regelabläufen der Konzeptvergaben für verschiedene
Investorentypen
d. Beratung und Freigabe der Vergabeverfahren durch den Aufsichtsrat der
KonvOY GmbH soweit erforderlich
e. Qualitätssicherung (auch nach Abschluss von Kauf verträgen)
f. Berücksichtigung der Verbilligungsrichtlinie des Bundes und evtl.
Weitergabe der Verbilligung an Dritte unter Berücks ichtigung des EU-
Beihilfenrechts
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3.2.3 Schaffung von öffentlich gefördertem und förd erfähigem Wohnraum und
seiner dauerhaften Nutzung
a. Sicherstellung der termingerechten Schaffung von gefördertem,
förderfähigem und freifinanziertem Wohnraum gem. de m
Grundstückskaufvertrag und den Städtebaulichen Verträgen
b. Berücksichtigung der aktuellen Verbilligungsrich tlinie des Bundes für den
zu schaffenden geförderten Mietwohnungsbau
3.2.4 Schaffung von Folgeinfrastruktur
a. Sicherstellung der termingerechten Schaffung der Kindertagesstätten
gemäß städtebaulichen Verträgen
b. Vollständige Inanspruchnahme staatlicher Förderp rogramme für die
Investorenkitas
c. Weiterleitung des Erstattungsanspruchs gegen BIm A auf Zahlung von
Herstellungskosten bei den Investorenkitas, sofern keine anderen
Fördermöglichkeiten durch den Investor genutzt werden konnten
d. Nachweis gegenüber BImA über die Errichtung der Investorenkitas als
Voraussetzung für den Ausschluss einer Nachzahlung der von der BImA
ggf. wertmindernd berücksichtigter Herstellungskost en von Investoren-
kitas
3.3 Finanzziele
Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und N ebenbedingungen erfolgt unter
Bezugnahme auf die unter Ziffer 3.1 und 3.2 allgeme in beschriebenen Ausführungen. Die
angegebenen Kennzahlen beziehen sich auf die Gesamt laufzeit der Entwicklungsmaß-
nahme, also bis voraussichtlich für die Zeit bis zum 31.12.2028.
(1) Eigenkapitalrentabilität von 5% p.a.
(2) Es hat eine angemessene Gewinnausschüttung mind estens in Höhe des
vorgenannten Risikozuschlags (s. 3.1 Nr. 5) nach Ab schluss der Konversion zu
erfolgen.
(3) Lt. Businessplan werden folgende Ergebnisse als Zielwerte vereinbart:
- Einhaltung der Jahresüberschüsse laut Wirtschaftsplanung und
- Erläuterung Soll/Ist- Abgleich
(4) Vermarktungsziele (Meilensteine):
Aufgrund der mittelfristigen Wirtschaftsplanung wer den in den Jahren 2020-2024
folgende Jahresfehlbeträge (-) /-überschüsse (+) (g erundet auf zehntausend Euro)
erwartet:
2020 2021 2022 2023 2024
- 3.628.000 € + 5.499.000 € + 593.000 € + 1.499.000 € + 3.612.000 €
Die Wirtschaftsplanung zeigt, dass in den ersten Ja hren erhebliche Aufwendungen
zur Baureifmachung der Grundstücke erforderlich sin d und erst nach den ersten
Grundstücksverkäufen und Darlehensrückführungen pos itive Finanzmittelrückflüsse
ab Ende 2019 / Anfang 2020 zu erwarten sind.
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Der Break Even der kumulierten Kosten und Erlöse wi rd im Jahr 2025 erreicht.
Folgender Saldo ergibt sich aus den Kosten und Erlösen in den Jahren 2020-2024:
2020 2021 2022 2023 2024
-65.200.000 € -34.850.000 € -32.910.000 € -35.450.0 00 € -8.140.000 €
Die Zahlen haben vorläufigen Charakter und sind im Rahmen der rollierenden
Wirtschaftsplanung für das jeweils laufende Jahr anzupassen.
Im Rahmen der Berichterstattung im Aufsichtsrat wir d anlassbezogen zur
Zielerreichung berichtet.
4. Laufzeit der Vereinbarung
Diese Vereinbarung hat, beginnend am 01.01.2020, ei ne Laufzeit von fünf Jahren. Die
Vereinbarungspartner verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit
erneuten Verhandlungen über die Verlängerung der Vereinbarung zu beginnen.
Dabei ist zur Realisierung des Gesellschaftszweckes sowie der allgemeinen Aufgaben der
Gesellschaft und zur Erreichung der Ziele ein aktue lles Strategiekonzept für die mittelfristige
Unternehmensentwicklung im Aufsichtsrat zu beraten. Dieses Strategiekonzept dient als
Basis für die Ableitung von jährlich zu fixierenden Leistungs- und Finanzzielen für die
Zukunft.
5. Sonstige Regelungen
(1) Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) in der
jeweils gültigen Fassung.
(2) Die KonvOY GmbH unterliegt der vierteljährlichen
Berichtspflicht.
(3) Der Sachstand bei der Umsetzung der zeitlich be fristeten Ziele ist von der
Geschäftsführung mindestens einmal pro Jahr im Aufs ichtsrat vorzustellen und zu
beraten.
Münster, den …………………
Für die KonvOY GmbH Für die Stadt Münster
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Stephan Aumann Alfons Reinkemeier
Geschäftsführer Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1141/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37