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V/1141/2019

Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der KonvOY GmbH für die Jahre 2020 bis 2024

Vorlagen 20.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 34

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage_V_1141_2019_20191120_MMK KonvOY_nach Abstimmung_Stadt_KonvOY

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Anlage A

1921 Zeichen

Anlage A zur V/1141/2019 
Kurzüberblick 
Die Gründung der KonvOY war mit dem Auftrag des Rates (Vorlage V/0775/2016) verknüpft, wie 
mit den übrigen steuerungsrelevanten städtischen Gesellschaften einen Managementkontrakt zu 
schließen. Da die Anlaufphase der KonvOY nun abgeschlossen ist, wird nunmehr der Manage-
mentkontrakt für die Jahre 2020 - 2024 vorgelegt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie 
auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu ge-
ben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und 
die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushalts-
disziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in 
den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Ent-
lastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden durch die KonvOY GmbH getragen. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

5976 Zeichen

V/1141/2019 
V/1141/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der KonvOY GmbH für die Jahre 2020 bis 
2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontraktes (MMK) mit der  
KonvOY GmbH wird zugestimmt. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Refinanzierung der Ankaufspreise und aller Entwic k-
lungskosten für die York - und Oxford-Kaserne mit dem Ziel Erreichung einer „schwarzen Null“ 
zuzüglich eines Risikozuschlages auf die Gesamtinvestitionssumme von durchschnittlich 5 % 
über den Gesamtrealisierungszeitraum des Konversionsprojektes erfolgen soll.  Aus dem vorg e-
nannten Risikozuschlag soll ein finanzieller Infrastrukturbeitrag als finanzieller Beitrag der  
KonvOY GmbH für die Er richtung der maßnahmebedingten sozialen Infrastruktur in der Veran t-
wortung der Stadt Münster (Kindertagesstätten, Schulen und Sporthallen) an die Stadt Münster 
nach Abschluss der Konversion erfolgen. 
 
3. Die Laufzeit des MMK beginnt am 01.01.2020 und beträgt fünf Jahre (bis einschließlich 2024). 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die KonvOY GmbH fällt zwar mit ihrer Tätigkeit unter § 107 Abs. 2 GO NRW  (nichtwirtschaftliche 
Betätigung). Gleichzeitig soll gemäß § 109 Abs. 2 GO NRW der Jahresgewinn der Gesellschaft so 
hoch sein, dass außer den notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des  
Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Ein Ausgleich von zwischenzeitlichen Verlusten aus dem städt i-
schen Haushalt soll dabei nicht erfolgen.  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
27.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1141/2019 
 
Aufgrund der mittelfristigen Wirtschaftsplanung erwartet die KonvOY GmbH  in den Jahren  
2020-2024 folgende Jahresdefizite (-) /-überschüsse (+): 
 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Jahresfehlbeträge (-) /  
-überschüsse (+) in T€ -3.628 +5.499 +593 +1.499 +3.612 
 
Der Break Even der kumulierten Kosten und Erlöse wird im Jahr 2025 erreicht. Folgender Saldo 
ergibt sich aus den Kosten und Erlösen in den Jahren 2020-2024:  
 
2020 2021 2022 2023 2024 
-65.200.000 € -34.850.000 € -32.910.000 € -35.450.000 € -8.140.000 € 
 
Die Abführung des finanziellen Infrastrukturbeitrages an die Stadt Münster erfolgt nach Abschluss der 
Konversion. 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Vorbemerkung 
 
Die Projektgesellschaft KonvOY GmbH wurde am 10.04.2017 gegründet, um für die Stadt die  
Konversionsflächen der Y ork- und Oxford -Kasernen anzukaufen und zu entwickeln. Im Jahr 2018 
erfolgten der Ankauf der Flächen sowie der Start der Flächenentwicklung. Die Gründung der  
KonvOY war mit dem Auftrag des Rates (Vorlage V/0775/2016) verknüpft, wie mit den übrigen steue-
rungsrelevanten städtischen Gesellschaften einen Managementkontrakt zu schließen. Da die Anlau f-
phase der KonvOY nun abgeschlossen ist , wird nunmehr der Kontrakt für die KonvOY GmbH für die 
Jahre 2020 - 2024 vorgelegt.  
 
Ziel aller Kontrakte ist es, den jew eiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem 
städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern 
sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft 
andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Kon-
solidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontra k-
ten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entl astungen (Deckung) zu scha f-
fen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
 
2. Begründung im Einzelnen 
 
Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungsco n-
trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ 
hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig-
keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinb a-
rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschafterin/ den Gesel l-
schaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. 
 
Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Zusa m-
menarbeit mit der Geschäftsleitung der KonvOY GmbH. 
 
Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gesel l-
schafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von möglichst messb a-
ren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele gemessen werden. Alle Zielbe-
stimmungen finden sich in Kapitel 3 des Managementkontraktes.

- 3 - 
V/1141/2019 
 
In Anlehnung an den Gesellschaftszweck sowie die Anforderungen des § 109 GO NRW werden die 
Oberziele definiert (Kapitel 3.1), die mit den in 3.2. beschriebenen Sachzielen sowie in 3.3 beschri e-
benen Finanzzielen konkretisiert werden. 
 
Die Finanzziele und Kenngrößen zur Leistungszielerreichung beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit  
der Entwicklungsmaßnahme, also bis voraussichtlich für die Zeit bis zum 31.12.2028. 
 
 
Allgemeiner Hinweis: 
 
Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2024 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll 
mit den Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einz elheiten 
ergeben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf. 
 
Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH über den Kontrakt in der vorlieg enden 
Fassung in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2019  beraten wird. Über das Ergebnis der Beratung 
wird mündlich berichtet. 
 
 
 
i.V.  
 
gez. 
Reinkemeier  
Stadtkämmerer  
 
 
Anlage: 
Managementkontrakt zwischen der KonvOY GmbH und der Stadt Münster als Gesellschafterin

Anlage_V_1141_2019_20191120_MMK KonvOY_nach Abstimmung_Stadt_KonvOY

12684 Zeichen

1 
(ENTWURF v. 20.11.2019) 
   
Managementkontrakt  
zwischen der KonvOY GmbH und  
der Stadt Münster als Gesellschafterin 
  
 
1. Präambel 
 
Mit den Regelungen dieser Vereinbarung werden die E rwartungen beschrieben, die die 
Gesellschafterin an die Gesellschaft hat. Es wird z udem fixiert, wie die beiden Partner dazu 
beitragen können, diese gesetzten Ziele zu erreichen. 
 
Im ersten Teil der Vereinbarung werden zeitlich dau erhafte Regelungen im strategischen 
Sinne inhaltlich und qualitativ formuliert. Im zwei ten Teil werden zeitlich befristete 
Regelungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Q uantitätsziele für die Laufzeit der 
Vereinbarung  bestimmt. 
 
In besonderer Weise wird die Beziehung zwischen der  Gesellschaft und der Stadt Münster 
und ihre Stellung im Stadtkonzern Münster bereits d urch die Einordnung in das 
Informationscluster A und in das Steuerungscluster III (laut Ratsbeschluss vom 28.09.2016 
(V/0775/2016)) deutlich. Die Partner sind sich über  diese Zuordnung einig. Damit unterliegt 
die KonvOY GmbH einer vierteljährlichen Berichtspfl icht und gilt als Gewinnbeteiligung ohne 
Wettbewerb.  
Durch diese Vereinbarung wird den Beteiligungsgrund sätzen und der Rahmenrichtlinie für 
die Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corpora te Governance Kodex) Rechnung 
getragen. 
 
 
2. Gesellschaftszweck 
 
Als Gesellschaftszweck ist im § 2 des Gesellschaftsvertrages vom 19.12.2018 ausgeführt: 
 
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Verbesserung der  Wohnraumversorgung in Münster 
durch die Entwicklung der Grundstücksareale der ehe maligen York- und Oxford 
Kaserne.  
Dies wird gewährleistet durch Erwerb, Baureifmachun g, Bewirtschaftung und 
Veräußerung von Grundstücken, Teilen von Grundstück en und von 
grundstücksgleichen Rechten. Um eine hinreichende V ersorgung der neuen 
Wohnquartiere mit Einrichtung der Erziehung, Bildun g und Kultur sowie des Sports 
und der Erholung zu gewährleisten, kann die Gesells chaft mit der Schaffung von 
Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Begegnungss tätten, Sport und Grünanlagen 
sowie weiteren Infrastruktureinrichtungen im Sinne des § 107 Abs. 2 der 
Gemeindeordnung NRW („GO NRW“) beauftragt werden. 
 
(2) Zur Erreichung der vorgenannten Zwecke kann die  Gesellschaft alle Geschäfte 
betreiben, die dem Geschäftszweck förderlich sind. 
 
(3) Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte unter Bea chtung der wohnungspolitischen 
Zielsetzungen. Besondere Beachtung finden sollen da bei die Versorgung der 
Wohnungssuchenden mit preisgünstigem Wohnraum, die Belange der nachhaltigen 
Quartiersentwicklung sowie des Klimaschutzes der St adt Münster im Sinne dieses 
Gesellschaftsvertrages. Ihre Tätigkeit gilt als „ni cht wirtschaftliche Betätigung“ im 
Sinne des § 107 Abs. 2 GO NRW.

2 
(4) Die Gesellschaft ist nach § 109 Abs. 1 Satz 1 G O NRW so zu führen, steuern und 
kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. 
 
Mit diesem Zweck fällt die Gesellschaft unter § 107  Abs. 2 GO NRW. Da sie in dieser 
Funktion nicht im direkten Wettbewerb steht, gilt i hre Tätigkeit als „nicht wirtschaftliche 
Betätigung“ (§ 2 Abs. 3 Satz 2 des Gesellschaftsver trages). Gleichwohl ist sie verpflichtet, 
nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GO NRW zu  verfahren (§ 2 Abs. 4 des 
Gesellschaftsvertrages), soweit dadurch die Erfüllu ng des öffentlichen Zwecks nicht 
beeinträchtigt wird. 
Gemäß § 109 Abs. 2 GO NRW soll der Jahresgewinn so hoch sein, dass außer den 
notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals 
erwirtschaftet wird. 
Ein Ausgleich von zwischenzeitlichen Verlusten aus dem städtischen Haushalt soll nicht 
erfolgen. Die Refinanzierung wird durch den Verkauf  der Grundstücke und die 
Inanspruchnahme von Fremdmitteln gewährleistet. 
 
 
In Anlehnung an den Gesellschaftszweck sowie die An forderungen des § 109 GO NRW 
werden folgende Oberziele definiert: 
 
3.1 Oberziele 
 
(1) Wahrnehmung sozialer Verantwortung bei der Wohn raumversorgung unter 
Einhaltung der wohnungspolitischen und wirtschaftlichen Ziele 
 
(2) Ankauf und Flächenentwicklung der Konversionsfl ächen der ehemaligen York- und 
Oxford Kasernen 
 
(3) Baureifmachung und Erschließung der Grundstücke  sowie deren marktgerechte und 
qualitätsvolle Vergabe an Dritte unter Anwendung vo n Konzeptvergaben auf der 
Grundlage handlungsleitender Kriterien (u.a. sozial e Kriterien, wohnungsstrukturelle 
Anforderungen, architektonische und städtebauliche Qualitätsanforderungen) und der 
Einhaltung der Rahmenbedingungen des Modells der so zialgerechten Bodennutzung 
Münster (30 % geförderter, 30 % förderfähiger Wohnraum) 
 
(4) Erfüllung und Einhaltung der Verpflichtungen un d Bestimmungen aus den notariellen 
Grundstückskaufverträgen vom 18.04.2018 (Urk.-Nr. 3 92/2018 und 393/2018), den 
Städtebaulichen Verträgen vom 17.12.2018 zum York- Bebauungsplan Nr. 582 und 
Oxford-Bebauungsplan Nr. 579, den Folgevereinbarung en für die York- und Oxford-
Kasernen vom 22.03.2019 zwischen der KonvOY GmbH, d er Stadt Münster und der 
Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen Münster GmbH (W+S ) sowie der vom Rat 
der Stadt Münster am 10.10.2018 beschlossenen Gesta ltungsleitlinien für die beiden 
Quartiere 
 
(5) Refinanzierung der Ankaufspreise und aller Entw icklungskosten für die York- und 
Oxford-Kaserne mit dem Ziel Erreichung einer „schwa rzen Null“ zuzüglich eines 
Risikozuschlages auf die Gesamtinvestitionssumme vo n durchschnittlich 5 % über 
den Gesamtrealisierungszeitraum des Konversionsprojektes 
 
(6) Abführung eines finanziellen Infrastrukturbeitr ages aus dem vorgenannten 
Risikozuschlag als finanziellen Beitrag der KonvOY GmbH für die Errichtung der 
maßnahmebedingten sozialen Infrastruktur in der Ver antwortung der Stadt Münster 
3. Ziele

3 
(Kindertagesstätten, Schulen und Sporthallen) an di e Stadt Münster nach Abschluss 
der Konversion 
 
 
3.2 Sachziele 
 
Die Ziele und Aufgaben der KonvOY GmbH ergeben sich  vorrangig im städtebaulichen, 
wohnungspolitischen und wohnsozialen Bereich. Maßgebliche Grundlage für die operative 
Umsetzung des Konversionsprojektes bilden die Satzu ngsbeschlüsse zu den 
Bebauungsplänen beiden Konversionsflächen York- und  Oxford Kaserne (York- 
Bebauungsplan Nr. 582 und Oxford-Bebauungsplan Nr. 579), Vorgaben der 
Städtebaulichen Verträge sowie der Gestaltungsleitlinien aber auch die Baubeschlüsse zu 
den Freiflächen, den Verkehrsanlagen sowie zur Stadtentwässerung. Die Übernahme und 
Verteilung der Rechte, Pflichten und Kosten zwische n der KonvOY GmbH, der Stadt 
Münster und der W+S sind in den Folgevereinbarungen  für die York- und Oxford-
Kasernen vom 22.03.2019 geregelt. 
 
Die Sachziele lassen sich wie folgt in die Kernbereiche untergliedern: 
 
3.2.1 Ankauf sowie verkehrs- und entwässerungstechn ische Erschließung der 
Konversionsflächen; Herstellung der öffentlichen Grünflächen  
 
a. Rückbau: Erforschung, Entfernung und Entsorgung von Gebäude- und 
Grundstückskontaminationen; Bergen und Vernichten v on Kampfmitteln  
und Sicherstellen der entsprechenden Kostenbeteilig ungen durch die 
BImA gemäß Kaufverträgen 
b. Herstellung der gesamten inneren und äußeren Ers chließungsanlagen 
c. Zeitliche Stufung der Realisierung der Bauvorhab en: vorrangige 
Baureifmachung, Erschließung und Freilegung der Eig entumsflächen der 
W+S sowie vorrangige Baureifmachung, Erschließung u nd Freilegung der 
Eigentumsflächen der Stadt zur Sicherstellung der I nanspruchnahme der 
aktuellen Verbilligungsrichtlinie des Bundes für di e Errichtung der sozialen 
Infrastruktur. Die entsprechenden Termine ergeben s ich aus den 
Grundstückskaufverträgen 
d. Sicherstellen der entsprechenden Kostenbeteiligu ngen durch die BImA 
gemäß Kaufverträgen 
 
3.2.2 Grundstücksvergabe  
 
a. Federführung für die Vergabeverfahren, die Öffen tlichkeitsarbeit und das 
Quartiermanagement in enger Abstimmung mit der Stadt Münster 
b. Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Ver fahren unter 
Einberufung eines Bewertungsgremiums 
c. Erstellung von Regelabläufen der Konzeptvergaben  für verschiedene 
Investorentypen 
d. Beratung und Freigabe der Vergabeverfahren durch  den Aufsichtsrat der 
KonvOY GmbH soweit erforderlich 
e. Qualitätssicherung (auch nach Abschluss von Kauf verträgen) 
f. Berücksichtigung der Verbilligungsrichtlinie des  Bundes und evtl. 
Weitergabe der Verbilligung an Dritte unter Berücks ichtigung des EU-
Beihilfenrechts

4 
3.2.3 Schaffung von öffentlich gefördertem und förd erfähigem Wohnraum und 
seiner dauerhaften Nutzung 
 
a. Sicherstellung der termingerechten Schaffung von  gefördertem, 
förderfähigem und freifinanziertem Wohnraum gem. de m 
Grundstückskaufvertrag und den Städtebaulichen Verträgen 
b. Berücksichtigung der aktuellen Verbilligungsrich tlinie des Bundes für den 
zu schaffenden geförderten Mietwohnungsbau 
 
3.2.4 Schaffung von Folgeinfrastruktur 
 
a. Sicherstellung der termingerechten Schaffung der  Kindertagesstätten 
gemäß städtebaulichen Verträgen  
b. Vollständige Inanspruchnahme staatlicher Förderp rogramme für die 
Investorenkitas  
c. Weiterleitung des Erstattungsanspruchs gegen BIm A auf Zahlung von 
Herstellungskosten bei den Investorenkitas, sofern keine anderen 
Fördermöglichkeiten durch den Investor genutzt werden konnten  
d. Nachweis gegenüber BImA über die Errichtung der Investorenkitas als 
Voraussetzung für den Ausschluss einer Nachzahlung der von der BImA 
ggf. wertmindernd berücksichtigter Herstellungskost en von Investoren-
kitas 
 
 
3.3 Finanzziele 
 
Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und N ebenbedingungen erfolgt unter 
Bezugnahme auf die unter Ziffer 3.1 und 3.2 allgeme in beschriebenen Ausführungen. Die 
angegebenen Kennzahlen beziehen sich auf die Gesamt laufzeit der Entwicklungsmaß-
nahme, also bis voraussichtlich für die Zeit bis zum 31.12.2028. 
 
(1) Eigenkapitalrentabilität von 5% p.a. 
 
(2) Es hat eine angemessene Gewinnausschüttung mind estens in Höhe des 
vorgenannten Risikozuschlags (s. 3.1 Nr. 5) nach Ab schluss der Konversion zu 
erfolgen. 
 
(3) Lt. Businessplan werden folgende Ergebnisse als Zielwerte  vereinbart: 
- Einhaltung der Jahresüberschüsse laut Wirtschaftsplanung und  
- Erläuterung Soll/Ist- Abgleich 
 
(4) Vermarktungsziele (Meilensteine): 
 
Aufgrund der mittelfristigen Wirtschaftsplanung wer den in den Jahren 2020-2024 
folgende Jahresfehlbeträge (-) /-überschüsse (+) (g erundet auf zehntausend Euro) 
erwartet: 
 
2020 2021 2022 2023 2024 
- 3.628.000 € + 5.499.000 € + 593.000 € + 1.499.000  € + 3.612.000 € 
 
Die Wirtschaftsplanung zeigt, dass in den ersten Ja hren erhebliche Aufwendungen 
zur Baureifmachung der Grundstücke erforderlich sin d und erst nach den ersten 
Grundstücksverkäufen und Darlehensrückführungen pos itive Finanzmittelrückflüsse 
ab Ende 2019 / Anfang 2020 zu erwarten sind.

5 
Der Break Even der kumulierten Kosten und Erlöse wi rd im Jahr 2025 erreicht. 
Folgender Saldo ergibt sich aus den Kosten und Erlösen in den Jahren 2020-2024:  
 
2020 2021 2022 2023 2024 
-65.200.000 € -34.850.000 € -32.910.000 € -35.450.0 00 € -8.140.000 € 
 
Die Zahlen haben vorläufigen Charakter und sind im Rahmen der rollierenden 
Wirtschaftsplanung für das jeweils laufende Jahr anzupassen. 
Im Rahmen der Berichterstattung im Aufsichtsrat wir d anlassbezogen zur 
Zielerreichung berichtet. 
 
 
4. Laufzeit der Vereinbarung 
 
Diese Vereinbarung hat, beginnend am 01.01.2020, ei ne Laufzeit von fünf Jahren. Die 
Vereinbarungspartner verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit 
erneuten Verhandlungen über die Verlängerung der Vereinbarung zu beginnen. 
 
Dabei ist zur Realisierung des Gesellschaftszweckes  sowie der allgemeinen Aufgaben der 
Gesellschaft und zur Erreichung der Ziele ein aktue lles Strategiekonzept für die mittelfristige 
Unternehmensentwicklung im Aufsichtsrat zu beraten.  Dieses Strategiekonzept dient als 
Basis für die Ableitung von jährlich zu fixierenden  Leistungs- und Finanzzielen für die 
Zukunft. 
 
 
5. Sonstige Regelungen 
 
(1) Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien 
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) in der 
jeweils gültigen Fassung. 
 
(2) Die KonvOY GmbH unterliegt der vierteljährlichen 
 Berichtspflicht. 
 
(3) Der Sachstand bei der Umsetzung der zeitlich be fristeten Ziele ist von der 
Geschäftsführung mindestens einmal pro Jahr im Aufs ichtsrat vorzustellen und zu 
beraten. 
 
 
Münster, den ………………… 
 
 
Für die KonvOY GmbH      Für die Stadt Münster 
          
 
 
……………………………………     …………………………. 
Stephan Aumann        Alfons Reinkemeier 
Geschäftsführer         Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1141/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37