SV-2017/0073
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 28. August 2017 betr. Erhalt der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beim Landeswohlfahrtsverband Hessen
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Punkt 6: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 28. August 2017 betr. Erhalt der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (SV-Nr. 2017/0073) Stadtve. Hartmann (Fraktion Die Linke.) begründet den Antrag. Nach eingehender Diskussion beantragt Stadtve. Frölich (Fraktion Bü 90/Grüne), den Antrag zurück zu stellen, die Entscheidung bzgl. einer Fachtagung des LWV Anfang Dezember abzuwarten und anschließend zu einer der nächsten Sitzung des Ausschusses jeweils eine Vertretung des LWV, der Kommune und der Liga einzuladen, um nach einen fachlichen Input in einen gemeinsamen Dialog zu treten. Die antragstellende Fraktion und der Ausschuss sind damit einverstanden.
SV-2017/0073
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Vorlage-Nr. SV-2017/0073
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 28. August 2017 betr. Erhalt der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beim Landeswohlfahrtsverband
Hessen
Antrag
zur Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung
Erhalt der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beim Landeswohlfahrtsverband
Hessen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung Darmstadt erteilt allen Bestrebungen des Hessischen
Städte- /Landkreistages und der Hessischen Landesregierung, die Aufgaben der
Eingliederungshilfe vom Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) gänzlich wegzunehmen und
auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, eine klare Absage.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich auch weiterhin bei der
Umsetzung des Bundesteihalbegesetzes (BTHG) intensiv für den Erhalt der bewährten
Strukturen des LWV in Kooperation mit den Städten und Landkreisen bei der
Eingliederungshilfe beim LWV Hessen einzusetzen.
Weiterhin fordert die Stadtverordnetenversammlung die Hessische Landesregierung auf, im
Rahmen der Umsetzung des BTHG einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte und
umfassende Zuständigkeit des LWV Hessen für alle (ambulanten, teil – und vollstationären)
Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vorsieht.
Begründung:
Der LWV Hessen ist für Menschen mit Behinderung nach wie vor ein Garant hoher Qualität in
der hessischen Behindertenhilfe. Der Landeswohlfahrtsverband sichert landesweit
gleichwertige Standards in der Behindertenhilfe und einen gleichmäßigen Ausbau und Bestand
von Beratungs-, Betreuungs-, und Versorgungsangeboten für alle Zielgruppen in allen
hessischen Gebietskörperschaften.
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWV sind für die Beurteilung bestimmter
verschiedener Behinderungen und der dafür erforderlichen Hilfen qualifiziert und tragen dazu
bei, dass Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung und Suchtkranke,
sinnesgeschädigte und körperbehinderte sowie jüngere pflegebedürftige Menschen eine
vergleichbar gute Versorgung und Eingliederung in die Gesellschaft erhalten.
Durch die bisherige Finanzierung des LWV über ein Umlagesystem können alle Angebote
unabhängig von der Kassenlage der jeweiligen Gebietskörperschaften Hessens finanziell
gefördert werden. Dabei treffen die finanziellen Belastungen über die Verbandsumlage alle
hessischen Gebietskörperschaften in gleicher prozentualer Höhe, je nach ihrer jeweiligen
Finanzkraft. Dieser hessenweite Finanzausgleich muss in dieser Form zwingend erhaltend
bleiben, da eine gute Versorgung ansonsten vom jeweiligen Wohnort und der Kassenlage des
Kreises oder der kreisfreien Stadt abhängig ist.
Fraktion DIE LINKE. in der Stadtverordnetenversammlung
Karl-Heinz-Böck (Fraktionsvorsitzender)
Martina Hübscher-Paul (Stadtverordnete)
Werner Krone (Stadtverordneter)
Kris Hartmann (Stadtverordnete)
Katharina Grabietz (Stadtverordnete)
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2017/0073
- Typ
- Antrag
- Datum
- 28.08.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00