2026/0092
Neuwahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
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2026/0092
2974 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0092
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Vorlage vom: 08.04.2026
Beschlussvorschlag :
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue
Legislaturperiode die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter*innen neu
zu wählen.
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
1. Der Oberbürgermeister oder der/die für das Jugendamt zuständige Dezernentin bzw.
Dezernent kraft Amtes.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre
Vertreter*innen in den Jugendhilfeausschuss.
3.Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 8 in der
Jugendhilfe erfahrene Personen auf Vorschlag anerkannter Träger der Jugendarbeit.
- 2 -
Anlagen: 260430_Wahlvorschlag_JHA_1
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage
Nach § 4 der Satzung über die Jugendhilfe der Stadt Darmstadt (zuletzt geändert mit
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2026 setzt sich der
Jugendhilfeausschuss wie folgt zusammen:
1. Der Oberbürgermeister, die Dezernent*in Jugendamt und das Amt für Soziales und
Präventionen kraft Amtes.
2. 11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von dieser gewählten Frauen
und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
– Listenwahl inklusive Vertreter*innen –
3. 8 Personen auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
– Listenwahl –
Das 20-köpfige Gremium sollte so besetzt werden, dass davon mindestens 10 Frauen sind.
Darmstadt, 08.04.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
anlage 1
930 Zeichen
Sitze Träger Mitglied Träger Stellvertretung 1 Mobile Praxis Susanne Flath CJD Tine Rüger 2 Kinderschutzbund Astrid Zilch Sportkreis Darmstadt-Dieburg Anna Schad 3 CBF Darmstadt e.V. Ines Neubert AWO Claudia Terbrack 4 Netzwerk Rope e.V. Sven Rasch SKA Martin Gerbes 5 Paritätischer Wohlfahrtsverband Herr Sparn-Wolf AWO Sarah Schütze 6 BDKJ Michael Lindner Jugendring Aaron Becker 7 SJD Die Falken Moritz Leist Jugendring Ralf Silber 8 Ev. Jugend Andrea Weckwert Adventjugend Marienhöhe Haiko Müller Weitere Vorschläge: Kaleidoskop gGmbH Roland Wiebe Bildungswerk Hessischen Wirtschaft GmbH Valeska Hermann Lesen und Kultur für alle e.V. Darmstadt Klaus Lavies Circus Waldoni David Lanza AWO Sara Schütze Sozialkritischer Arbeitskreis Petra Strübel-Yilmaz Hausfrauenbund Darmstadt Uschi Plötz Wahlvorschlag für die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Vertretung für die Legislaturperiode 2026 - 2031
anlage 2
3070 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstel le OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 772
II JHA
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0092
Magistratsbeschluss -Nr.
184
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Vorlage vom: 08.04.2026
Beschlussvorschlag :
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue
Legislaturperiode die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter*innen neu
zu wählen.
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
1. Der Oberbürgermeister oder der/die für das Jugendamt zuständige Dezernentin bzw.
Dezernent kraft Amtes.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre
Vertreter*innen in den Jugendhilfeausschuss.
3.Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 8 in der
- 3 -
Jugendhilfe erfahrene Personen auf Vorschlag anerkannter Träger der Jugendarbeit.
Anlagen: 260430_Wahlvorschlag_JHA_1
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2026
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage
Nach § 4 der Satzung über die Jugendhilfe der Stadt Darmstadt (zuletzt geändert mit
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2026 setzt sich der
Jugendhilfeausschuss wie folgt zu sammen:
1. Der Oberbürgermeister oder die Dezernent*in Jugendamt und das Amt für Soziales
und Präventionen kraft Amtes.
2. 11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von dieser gewählten Frauen
und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
– Listenwahl inklusive Vertreter*innen –
3. 8 Personen auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
– Listenwahl –
Das 20-köpfige Gremium sollte so besetzt werden, dass davon mindestens 10 Frauen sind.
Darmstadt, 08.04.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0092
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.04.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00