1658/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Nachhaltige Lösung der Parksituation in Köln-Finkenberg, Aktenzeichen 48/26
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1658/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Nachhaltige Lösung der Parksituation in Köln-Finkenberg, Aktenzeichen 48/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Gesendet: Dienstag, 3. März 2026 12:26 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: BEC/WG: Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW – Strukturelle Parksituation in Köln-Finkenberg Guten Tag, nachfolgende E-Mail ging im allgemeinen Postfach der Stadtverwaltung Köln ein und wird Ihnen zuständigkeitshalber übersandt. Viele Grüße, 34/Bürgerdienste 343/11 - Bürgerinformation/Back-Office Dillenburger Str. 68 – 70 51105 Köln Von: Gesendet: Montag, 2. März 2026 10:13 An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Betreff: Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW – Strukturelle Parksituation in Köln-Finkenberg An die Bezirksvertretung Porz Stadt Köln Betreff: Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW – Nachhaltige Lösung der Parksituation in Köln-Finkenberg Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einen Bürgerantrag zur aktuellen Parksituation im Stadtteil Köln-Finkenberg. Sachverhalt: In Köln-Finkenberg sind seit mehreren Jahren zwei Parkhäuser aufgrund von Einsturzgefahr geschlossen. Eine dauerhafte Kompensationslösung wurde bislang nicht geschaffen. Gleichzeitig handelt es sich bei Finkenberg um einen städtebaulich besonders verdichteten Stadtteil: Mit über 10.000 Einwohnern pro Quadratkilometer (teilweise werden rund 10.363 EW/km² genannt) ist Finkenberg der am dichtesten besiedelte Stadtteil im Stadtbezirk Porz. Auf einer Fläche von lediglich etwa 0,64 km² leben rund 6.600 bis 7.100 Menschen. Die Bevölkerungsdichte liegt damit nahezu auf dem Niveau der Kölner Altstadt-Süd. Diese hohe Verdichtung resultiert maßgeblich aus der Errichtung zahlreicher Hochhäuser Anfang der 1970er Jahre. Hinzu kommt, dass Finkenberg Ende 2022 mit 86,1 Prozent den höchsten Anteil an Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund in Köln verzeichnete. Gerade in einem sozial sensiblen Quartier ist eine funktionierende Infrastruktur von besonderer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund führt der Wegfall von zwei Parkhäusern ohne Ersatzlösung zwangsläufig zu erheblichen Engpässen. Zusätzlich werden vorhandene Stellflächen – etwa an der örtlichen Gesamtschule – konsequent für schulische Zwecke freigehalten und Fremdparker abgeschleppt, was nachvollziehbar ist, jedoch die Gesamtsituation weiter verschärft. Infolge dieser strukturellen Unterversorgung kommt es zu Parken in zweiter Reihe, auf Grünflächen sowie zu einer hohen Anzahl ordnungsrechtlicher Maßnahmen. Die Problematik ist somit kein individuelles Fehlverhalten, sondern Ausdruck einer infrastrukturellen Schieflage. Antrag: Ich beantrage, dass die Stadt Köln die strukturelle Unterversorgung mit Parkraum in Köln-Finkenberg prüft und zeitnah geeignete Maßnahmen entwickelt. Insbesondere bitte ich um: 1. Einen Sachstandsbericht zur Zukunft der gesperrten Parkhäuser (Sanierung, Neubau oder Ersatzlösung) 2. Prüfung temporärer Ersatzmaßnahmen (z. B. modulares Parkdeck, Zwischennutzung von Brachflächen) 3. Prüfung einer teilweisen Öffnung öffentlicher Stellflächen außerhalb ihrer Kernnutzungszeiten 4. Bewertung eines Anwohnerpark-Konzeptes 5. Gesamtverkehrliche Bewertung der Situation unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Sozialaspekten Ich bitte um Behandlung des Antrags in öffentlicher Sitzung sowie um schriftliche Mitteilung zum weiteren Verfahren. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/3 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 48/26 21.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Nachhaltige Lösung der Parksituation in Köln- Finkenberg“, Aktenzeichen 48/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.03.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rück- meldung wird Folgendes mitgeteilt: „Der zunehmende Parkraummangel lässt sich nicht allein auf Sperrung der beiden Parkhäuser in Köln-Finkenberg zurückführen. Die angespannte Parksituation hängt insgesamt mit der steigenden Zahl neu zugelassener Fahrzeuge und deren zuneh- mender Größe zusammen. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 1.500 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo es einen erheblichen allgemeinen Parkraummangels im öffentlichen Straßenland gibt und die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Ein erheblicher Parkraummangel besteht, wenn die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in einem Ge- biet im Durchschnitt zu mehr als 80 % ausgelastet sind. Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/3 Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen ver- mieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. Bisher liegen für den vorgenannten Bereich keine Erkenntnisse vor, die eine Park- raumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkraum- untersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein Parkraummangel besteht und diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrech- ten zu reduzieren. Von diesem Beschluss wird auch Köln- Finkenberg erfasst. Im Rahmen des „Masterplan Parken“ wird eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erfolgen. Insofern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Planungen für weitere Bewohnerparkgebiete in Köln vorlegen kann.“ Außerdem teilt das Amt mit, dass „die Stadt Köln daran arbeitet, zusätzliche Parkmög- lichkeiten durch die Mehrfachnutzung bestehender Flächen zu erschließen. Dazu wur- den Gespräche mit großen Einzelhändlern geführt, die dem Ansatz grundsätzlich of- fen gegenüberstehen und derzeit prüfen, welche Standorte sich eignen. Da es sich bei diesen Flächen überwiegend um private Parkplätze handelt, ist die Stadt auf die freiwillige Mitwirkung der Eigentümer angewiesen und kann keine unmit- telbare Umsetzung erzwingen. Auch die Öffnung städtischer Flächen wird geprüft. Diese gestaltet sich jedoch teil- weise schwierig, da unterschiedliche Nutzungsanforderungen sowie rechtliche und or- ganisatorische Rahmenbedingungen – etwa bei Schulstandorten – berücksichtigt wer- den müssen. Daher befindet sich die Verwaltung hier noch in der Entwicklung geeig- neter Verfahren.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Seite 3/3 gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Dillenburger Straße 68
- Ludwigstraße 8
- Straße 6
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Details
- Aktenzeichen
- 1658/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.06.2026
- Erstellt
- 03.06.2026 14:46