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1658/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Nachhaltige Lösung der Parksituation in Köln-Finkenberg, Aktenzeichen 48/26

Mitteilung BV 08.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.06.2026, TOP 10.2.12

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

889 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1658/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Nachhaltige Lösung der 
Parksituation in Köln-Finkenberg, Aktenzeichen 48/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

3560 Zeichen

Von: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Dienstag, 3. März 2026 12:26 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: BEC/WG: Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW – Strukturelle Parksituation in Köln-Finkenberg 
 
 
 
Guten Tag, 
 
nachfolgende E-Mail ging im allgemeinen Postfach der Stadtverwaltung Köln ein und 
wird Ihnen zuständigkeitshalber übersandt. 
 
Viele Grüße, 
 
 
 
34/Bürgerdienste 
343/11 - Bürgerinformation/Back-Office 
Dillenburger Str. 68 – 70 
51105 Köln 
 
 
 
 
 
Von:  
Gesendet: Montag, 2. März 2026 10:13 
An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> 
Betreff: Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW – Strukturelle Parksituation in Köln-Finkenberg 
 
An die 
Bezirksvertretung Porz 
Stadt Köln 
 
Betreff: Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW – Nachhaltige Lösung der 
Parksituation in Köln-Finkenberg 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit stelle ich gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
einen Bürgerantrag zur aktuellen Parksituation im Stadtteil Köln-Finkenberg.

Sachverhalt: 
In Köln-Finkenberg sind seit mehreren Jahren zwei Parkhäuser aufgrund von 
Einsturzgefahr geschlossen. Eine dauerhafte Kompensationslösung wurde 
bislang nicht geschaffen. 
 
Gleichzeitig handelt es sich bei Finkenberg um einen städtebaulich besonders 
verdichteten Stadtteil: 
Mit über 10.000 Einwohnern pro Quadratkilometer (teilweise werden rund 
10.363 EW/km² genannt) ist Finkenberg der am dichtesten besiedelte 
Stadtteil im Stadtbezirk Porz. Auf einer Fläche von lediglich etwa 0,64 km² 
leben rund 6.600 bis 7.100 Menschen. Die Bevölkerungsdichte liegt damit 
nahezu auf dem Niveau der Kölner Altstadt-Süd. 
 
Diese hohe Verdichtung resultiert maßgeblich aus der Errichtung zahlreicher 
Hochhäuser Anfang der 1970er Jahre. Hinzu kommt, dass Finkenberg Ende 
2022 mit 86,1 Prozent den höchsten Anteil an Einwohnerinnen und 
Einwohnern mit Migrationshintergrund in Köln verzeichnete. Gerade in 
einem sozial sensiblen Quartier ist eine funktionierende Infrastruktur von 
besonderer Bedeutung. 
 
Vor diesem Hintergrund führt der Wegfall von zwei Parkhäusern ohne 
Ersatzlösung zwangsläufig zu erheblichen Engpässen. Zusätzlich werden 
vorhandene Stellflächen – etwa an der örtlichen Gesamtschule – konsequent 
für schulische Zwecke freigehalten und Fremdparker abgeschleppt, was 
nachvollziehbar ist, jedoch die Gesamtsituation weiter verschärft. 
 
Infolge dieser strukturellen Unterversorgung kommt es zu Parken in zweiter 
Reihe, auf Grünflächen sowie zu einer hohen Anzahl ordnungsrechtlicher 
Maßnahmen. Die Problematik ist somit kein individuelles Fehlverhalten, 
sondern Ausdruck einer infrastrukturellen Schieflage. 
 
Antrag: 
Ich beantrage, dass die Stadt Köln die strukturelle Unterversorgung mit 
Parkraum in Köln-Finkenberg prüft und zeitnah geeignete Maßnahmen 
entwickelt. Insbesondere bitte ich um:

1. Einen Sachstandsbericht zur Zukunft der gesperrten Parkhäuser 
(Sanierung, Neubau oder Ersatzlösung) 
2. Prüfung temporärer Ersatzmaßnahmen (z. B. modulares Parkdeck, 
Zwischennutzung von Brachflächen) 
3. Prüfung einer teilweisen Öffnung öffentlicher Stellflächen außerhalb 
ihrer Kernnutzungszeiten 
4. Bewertung eines Anwohnerpark-Konzeptes 
5. Gesamtverkehrliche Bewertung der Situation unter Berücksichtigung 
von Sicherheits- und Sozialaspekten 
 
 
Ich bitte um Behandlung des Antrags in öffentlicher Sitzung sowie um 
schriftliche Mitteilung zum weiteren Verfahren. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

5185 Zeichen

Seite 1/3 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 48/26 21.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Nachhaltige Lösung der Parksituation in Köln-
Finkenberg“, Aktenzeichen 48/26  
Sehr geehrter Herr      , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.03.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rück-
meldung wird Folgendes mitgeteilt: 
„Der zunehmende Parkraummangel lässt sich nicht allein auf Sperrung der beiden 
Parkhäuser in Köln-Finkenberg zurückführen. Die angespannte Parksituation hängt 
insgesamt mit der steigenden Zahl neu zugelassener Fahrzeuge und deren zuneh-
mender Größe zusammen. 
Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Großstädten wie Köln 
eine fußläufige Distanz von bis zu 1.500 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur 
Wohnung zumutbar.  
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo es 
einen erheblichen allgemeinen Parkraummangels im öffentlichen Straßenland gibt und 
die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit 
haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen 
Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Ein erheblicher Parkraummangel besteht, 
wenn die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in einem Ge-
biet im Durchschnitt zu mehr als 80 % ausgelastet sind. 
Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. 
Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/3 
Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen ver-
mieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. 
Bisher liegen für den vorgenannten Bereich keine Erkenntnisse vor, die eine Park-
raumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, 
in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von 
Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden.  
Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich sachgerecht umgesetzt werden kann, ist 
nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar.  
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen 
und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkraum-
untersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein Parkraummangel besteht und 
diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrech-
ten zu reduzieren. Von diesem Beschluss wird auch Köln- Finkenberg erfasst. 
Im Rahmen des „Masterplan Parken“ wird eine Neufestlegung und Priorisierung von 
Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erfolgen. Insofern kann zurzeit 
kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Planungen für 
weitere Bewohnerparkgebiete in Köln vorlegen kann.“  
Außerdem teilt das Amt mit, dass „die Stadt Köln daran arbeitet, zusätzliche Parkmög-
lichkeiten durch die Mehrfachnutzung bestehender Flächen zu erschließen. Dazu wur-
den Gespräche mit großen Einzelhändlern geführt, die dem Ansatz grundsätzlich of-
fen gegenüberstehen und derzeit prüfen, welche Standorte sich eignen. 
Da es sich bei diesen Flächen überwiegend um private Parkplätze handelt, ist die 
Stadt auf die freiwillige Mitwirkung der Eigentümer angewiesen und kann keine unmit-
telbare Umsetzung erzwingen. 
Auch die Öffnung städtischer Flächen wird geprüft. Diese gestaltet sich jedoch teil-
weise schwierig, da unterschiedliche Nutzungsanforderungen sowie rechtliche und or-
ganisatorische Rahmenbedingungen – etwa bei Schulstandorten – berücksichtigt wer-
den müssen. Daher befindet sich die Verwaltung hier noch in der Entwicklung geeig-
neter Verfahren.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau    , Telefonnummer 0221/221-     
oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

Seite 3/3 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dillenburger Straße 68
  • Ludwigstraße 8
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
1658/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.06.2026
Erstellt
03.06.2026 14:46