V/0307/2026
Besondere Lebenswelten von Kindern in Coerde: Bedarfsgerechte Maßnahmen zur Stärkung der Betreuungs- und Bildungsqualität für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
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Anlage 1: Rahmenkonzept 51.6_ Kita Am Edelbach
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Rahmenkonzept der Abteilung 51.6 für die Kita am Edelbach 1. Einleitung Nach der temporären Schließung der Einrichtung ist die Wiederaufnahme des Betriebs ab August 2027 vorgesehen. Der Wiedereröffnungsprozess erfolgt zunächst mit vier Gruppen und wird durch eine konzeptionelle Neuausrichtung begleitet. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, die pädagogische Arbeit inhaltlich und strukturell weiterzu- entwickeln. Im besonderen Fokus stehen hierbei die Stärkung inklusiver Bildungs- und Betreu- ungsprozesse sowie die Implementierung des Modells der Gruppenstärkenabsenkung. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Betreu- ung sicherzustellen und den individuellen Entwicklungsbedürfnissen der Kinder umfassend Rechnung zu tragen. Die in der Berichtsvorlage beschriebenen Handlungsmöglichkeiten wurden als zentrale Bau- steine aufgegriffen und in die Struktur des Rahmenkonzepts integriert. Diese Bausteine wer- den schrittweise an den weiteren Ausbau der Einrichtung angepasst. Gleichzeitig verdeutli- chen die dort aufgeführten Herausforderungen die praxisnahen Grenzen der bisherigen Struk- turen, wie sie unter anderem auch in der städtischen Kita Edelbach sichtbar wurden. Die Er- fahrungen dieser Einrichtung flossen in die konzeptionelle Neuausrichtung ein und dienten als Orientierung für notwendige Anpassungen, um sowohl die Qualität der pädagogischen Arbeit als auch die Stabilität des Betriebs nachhaltig zu sichern. Das vorliegende Rahmenkonzept dient der strategischen Orientierung und definiert die zent- ralen Leitlinien und Rahmenbedingungen für die Wiedereröffnung der Einrichtung. Es bildet die Grundlage für die weitere konzeptionelle und organisatorische Ausgestaltu ng. Die detail- lierte pädagogische Konzeption wird im weiteren Verlauf in enger Zusammenarbeit mit der zukünftigen Leitungskraft sowie dem pädagogischen Fachpersonal erarbeitet und fortlaufend überprüft. 2. Einrichtungs- und Gruppenstruktur Die Einrichtung ist in insgesamt sieben Gruppen gegliedert, die sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen, Entwicklungsphasen und Lebenssituationen der Kinder orientieren. Alle Grup- pen sind inklusiv ausgerichtet und bieten Betreuungs-, Bildungs- und Förderangebote für Kin- der mit und ohne individuellen Unterstützungsbedarf. Im Rahmen der geltenden landesrechtlichen Vorgaben und der Trägerleitlinien erfolgt die Zu- ordnung der Gruppen zu den Gruppenformen GI, GII und GIII. Diese Struktur gewährleistet eine bedarfsgerechte Organisation des Betreuungsangebots sowie eine zielgerich tete päda- gogische Arbeit. Perspektivisch ist die Einrichtung von zwei Gruppen vorgesehen, die insbesondere für Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf und dem Anspruch auf heilpädagogische Leistungen ge- mäß Basis-Leistung 2 ausgelegt sind. Mit dieser Erweiterung wird der inklusive Auftrag der Einrichtung weiter gestärkt und ein qualitativ hochwertiger Rahmen für individuelle Förderung und Teilhabe geschaffen. Zusätzlich erfolgt die Umstellung auf das Modell der Gruppenstärkenabsenkung. Durch die Verringerung der Gruppengröße wird sichergestellt, dass die Kinder individuell wahrgenom- men und gefördert werden können. Das bisherige Zusatzkraftmodell führte teilweise zu über- durchschnittlich großen Gruppen, in denen trotz zusätzlicher Inklusionskräfte die inklusive Bil- dung erschwert war. Das neue Modell ermöglicht eine überschaubare, sichere und förderliche Lern- und Lebensumgebung für alle Kinder. - 2 - 3. Pädagogische Ansätze Die pädagogische Arbeit der Einrichtung orientiert sich an den Bildungsgrundsätzen des Lan- des Nordrhein-Westfalen für Kinder von 0 bis 10 Jahren sowie an den fachlichen Leitlinien des Trägers. Bildung wird als ganzheitlicher, lebensbegleitender Prozess verstanden, der die Per- sönlichkeit des Kindes in ihrer Gesamtheit erfasst und stärkt. Zentraler Ausgangspunkt ist ein inklusives und ressourcenorientiertes Bildungsverständnis: Jedes Kind wird in seiner Individualität anerkannt und in seiner Entwicklung bestmöglich ge- fördert. Ziel ist es, Selbstständigkeit, Selbstwirksamkeit und soziale Tei lhabe zu ermöglichen und Kinder zu verantwortungsbewussten, empathischen und gemeinschaftsfähigen Persön- lichkeiten zu begleiten. Die Einrichtung setzt die Bildungsgrundsätze in der täglichen pädagogischen Arbeit konse- quent um. Leitend sind die Prinzipien Partizipation, Inklusion, Ganzheitlichkeit und Diversität. Kinder werden als aktive Gestalter ihrer Bildungsprozesse verstanden. Pädagogische Fach- kräfte schaffen hierfür eine anregende, sichere und wertschätzende Umgebung, in der Kinder eigenständig entdecken, lernen und wachsen können. Die pädagogische Arbeit soll perspektivisch durch bewährte reformpädagogische Ansätze ge- prägt werden und dadurch der Einrichtung eine entsprechende Ausrichtung geben, welche Mitarbeitenden als Leitplanken für die tägliche Arbeit und Zielformulierungen geben soll. 4. Baustein: Zusätzliches Personal Für die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit wird zusätzliches gruppenübergreifend eingesetztes Personal benötigt. Es unterstützt die Teams gezielt, ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Förderung der Kinder und stärkt zugleich die Teamarbeit sowie den fachli- chen Austausch. Auf diese Weise können individuelle Entwicklungsbedarfe frühzeitig erkannt und begleitet werden. Zudem ist geplant, Angebote aus den Bereichen Psychomotorik und Motopädie zu implemen- tieren, die von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Sie fördern die ganzheitliche Entwicklung der Kinder, insbesondere Bewegung, Wahrnehmung, Koordination und Selbst- vertrauen. Wie in der Vorlage beschrieben, soll hierfür die vorgesehene VZ-Stelle verwendet werden, die für eine Einrichtung mit vier Gruppen vorgesehen sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das zusätzliche Personal zielgerichtet eingesetzt wird und die pädagogische Arbeit sowie die individuelle Förderung der Kinder nachhaltig gestärkt wird. 5. Baustein: Ausstattung Die pädagogische Ausstattung der Einrichtung richtet sich nach den unterschiedlichen Bedürf- nissen der Kinder und den Zielsetzungen einer inklusiven Pädagogik. Neben klassischen Lern- und Spielmaterialien stehen insbesondere differenzierte Fördermaterialien zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem spezielle motorische, sensorische und kognitive Fördermateria- lien, Hilfsmittel zur sprachlichen und sozialen Entwicklung sowie individuell anpassbare Spiel- und Lernumgebungen. Um den unterschiedlichen Entwicklungsbedarfen gerecht zu werden, sind ausreichend Rück- zugsmöglichkeiten, differenzierte Lernangebote und barrierefreie Räume erforderlich. Die Raumgestaltung kann beispielsweise kleine Nischen oder Zelte für Ruhephasen, offene Funk- tionsbereiche, die sowohl freie als auch angeleitete Aktivitäten ermöglichen, sowie beruhi- gende Farbschemata und strukturelle Orientierungshilfen (z. B. durch Metacom-Symbole) um- fassen. - 3 - Diese Ausstattung bildet die Grundlage dafür, dass alle Kinder, unabhängig von Förderbedarf oder individuellen Voraussetzungen, selbstständig lernen, sich bewegen und am Gruppenle- ben teilhaben können. 6. Baustein: Fortbildungen und Qualifikationen Eine qualifizierte und kontinuierlich weitergebildete Fachkräftebasis ist die Grundlage für die pädagogische Qualität in der Kindertageseinrichtung. Um Kinder in ihrer Entwicklung best- möglich zu fördern und individuell zu begleiten, ist ein heterogenes und interdisziplinäres Team von zentraler Bedeutung. Unterschiedliche berufliche Hintergründe und fachliche Schwer- punkte erweitern die pädagogische Perspektive und ermöglichen ein umfassendes Verständ- nis von Bildung, Entwicklung und Inklusion. Wünschenswert ist ein vielfältig qualifiziertes Team, das die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder und Familien bestmöglich unterstützen kann. Neben Erzieher:innen bereichern Fach- kräfte mit heilpädagogischer, heilerziehungspflegerischer oder motopädischer Ausbildung so- wie Mitarbeitende mit weiteren pädagogischen Zusatzqualifikationen das Team fachlich. Neben einer vielseitigen Grundqualifikation sind regelmäßige Fort - und Weiterbildungen ein wesentlicher Bestandteil der Personalentwicklung. Sie sichern die Qualität der pädagogischen Arbeit, fördern die fachliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden und tragen zur Professio- nalisierung des Teams bei. Schwerpunktbereiche für Fortbildungen/Weiterbildungen liegen insbesondere in den Themen- feldern: • Deeskalation und Konfliktmanagement • Inklusive Pädagogik, Traumapädagogik und Umgang mit unterschiedlichen Behinde- rungsbildern • Kultur- und Sprachsensibilität sowie interkulturelle Kompetenzen • Elternarbeit • Team- und Kommunikationskultur Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden sowohl an den Bedarfen der Kinder und Fami- lien als auch an den Entwicklungszielen der Einrichtung ausgerichtet. Ziel ist es, ein reflektier- tes, fachlich fundiertes und kooperativ arbeitendes Team zu fördern, das in der Lage ist, den vielfältigen Anforderungen des pädagogischen Alltags kompetent und sensibel zu begegnen. Derzeit reicht das Fortbildungsbudget des Trägers nicht aus, um das Personal regelmäßig und umfassend in den vielfältigen Themenfeldern zu schulen. Um die pädagogische Qualität dau- erhaft zu sichern und die fachliche Weiterentwicklung des Teams nachhaltig zu gewährleisten, ist eine Aufstockung der finanziellen Mittel für Fort- und Weiterbildungen dringend erforderlich. Wie unter Punkt 4 beschrieben, könnten die zusätzlichen Mittel genau diese Notwendigkeit abdecken und so die kontinuierliche Qualifizierung des Teams sicherstellen.
Beschlussvorlage
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V/0307/2026 V/0307/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besondere Lebenswelten von Kindern in Coerde: Bedarfsgerechte Maßnahmen zur Stärkung der Betreuungs- und Bildungsqualität für Kinder in den Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge 15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.09.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 29.09.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 06.10.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Vorberatung 07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 07.10.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Analyse sowie die Darstellung der Ausgangslage in Coerde zur Kenntnis und erkennt an, dass die aktuellen Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen mit erheblichen Herausforderungen verbunden sind. 2. Der Rat erkennt an, dass diese Herausforderungen mit den derzeit zur Verfügung stehenden Landesmitteln nicht ausreichend bewältigt werden können, und bekräftigt die Notwendigkeit zusätzlicher, gezielter Maßnahmen. 3. Der Rat beschließt die Umsetzung der vorgesehenen, in der Begründung dargestellten Maß- nahmen mit den hierfür bereits in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 zur Verfügung gestell- ten Mitteln. 4. Der Rat beschließt, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel anteilig für die Umsetzung der genannten Maßnahmen in der Städt. Kita Am Edelbach verwendet werden. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Maßnahmen zunächst auf die Kindertageseinrich- tungen in Coerde konzentrieren, perspektivisch jedoch auf weitere Kindertageseinrichtungen mit vergleichbarer Sozialstruktur und ähnlichen Herausforderungen ausgeweitet werden kön- nen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Reform im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) derzeit noch nicht in Kraft getreten ist. Mit deren Inkrafttreten – voraussichtlich bis zum 31.07.2029 – ist gegebenenfalls mit zusätzlichen Finanzierungsimpulsen des Landes Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 17.08.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Güldenpfennig Telefon: 492-2855 Gueldenpfennig@stadt - muenster.de - 2 - V/0307/2026 Nordrhein-Westfalen zu rechnen, die in zukünftige Haushaltsplanungen einbezogen werden können. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Jahre ab 2029 gegebenenfalls weitere Beschlüsse zur Finanzierung erforderlich sind. 8. Mit Beschluss über diese Vorlage werden auch die Inhalte des Ratsantrags „Frühkindliche Bil- dung in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen stärken: Modellprojekt für Kitas in Coerde“ (A-R/0018/2026) der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Volt (Anlage 2) auf- gegriffen. Der Ratsantrag ist damit umgesetzt und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o.g. Produktgruppe in voller Höhe in der Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ veranschlagt. Zur Umsetzung der Maßnahmen ist für das Jahr 2027 eine haushaltsneutrale Umschichtung der bis- lang in Zeile 16 veranschlagten Mittel innerhalb der Produktgruppe 0601 auf die oben dargestellten Ergebnisplanpositionen erforderlich. Die für 2028 vorgesehene Aufteilung wird im Rahmen der Auf- stellung des nächsten Haushaltsplans berücksichtigt. Die Bereitstellung der Ermächtigungen für 2028 stehen unter dem Vorbehalt der Veranschlagung und Beschlussfassung im nächsten Haushaltsplan. Die Maßnahmen werden zunächst bis zum 31.12.2028 befristet. Eine Fortführung oder Aus- weitung ab dem Jahr 2029 bedarf einer erneuten Beschlussfassung unter Darstellung und Sicherstellung der finanziellen Auswirkungen. 1. Einleitung Der Stadtteil Coerde zeichnet sich durch eine große Vielfalt und ein lebendiges soziales Miteinander aus. Gleichzeitig stehen die hier lebenden Familien vor Herausforderungen, die sich aus sozialen und ökonomischen Belastungen sowie gesundheitlichen Risikofaktoren ergeben. Wie in der Vorlage „Strategien zur zukünftigen Planung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster – Maßnahmen für ein stabiles und nachhaltiges Bildungs - und Betreuungsangebot“ Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Personalaufwendungen 2027 2028 30.350 72.780 Städt. Kita Am Edelbach Zeile 15 Transferaufwendungen 2027 2028 166.730 220.220 Zuschüsse an freie Träger Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf- wendungen 2027 2028 2.920 7.000 Städt. Kita Am Edelbach Saldo 2027 2028 200.000 300.000 - 3 - V/0307/2026 (V/0655/2025) beschrieben, ist Coerde einer der Wohnbereiche1, in dem es seit dem Kitajahr 2024/25 ein hohes Platzpotential gibt. Im laufenden Kitajahr gibt es trotz der temporären Schließung der städ- tischen Kita Am Edelbach freie Plätze in einzelnen Kitas. Um die aktuelle Situation darzustellen, genauer zu analysieren und konkrete Bedarfe der Familien und Kindertageseinrichtungen im Stadtteil sichtbar zu machen, fanden im Frühjahr 2025 sogenannte Wohnbereichsgespräche in Coerde statt. Die Teilnehmenden setzten sich zusammen aus Vertre- ter*innen der Trägerlandschaft, den Leitungen der Kindertageseinrichtungen im Stadtteil, den Stadt- teilkoordinatorinnen der Frühen Hilfen und Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Diese Gespräche lieferten zentrale Einblicke in die Lebenslagen der Kinder und Familien und in die daraus resultierenden Herausforderungen für die Kitas. Die Situation in Coerde ist geprägt von Armut, gesundheitlichen Belastungsfaktoren und besonderen Förderbedarfen der Kinder, die sich in den ver- gangenen Jahren noch einmal verändert und verstärkt haben. Diese genannten Belastungen wirken deutlich auf die Qualität der Kindertagesbetreuung. Der pädagogische Mehraufwand, der nötig wäre, um damit umzugehen, übersteigt oft die vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen. Das derzeitige Kitasystem ist mit seinen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen nicht in der Lage, den Kindern gerecht zu werden. Diese Bedingungen haben nicht nur Einfluss auf die Bildungs- und Betreuungsqualität, sondern erhöhen auch Risiko, die Kinderrechte2 zu verletzen. Trotz der aktuell vorhandenen freien Betreuungsplätze, besteht in Coerde kein Anlass zur Schließung einer Kindertageseinrichtung. Vielmehr ist der bestehende spezifische Handlungsbedarf durch eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Betreuungsangebote aufzugreifen, um die Betreuungssituation bedarfsgerecht und insgesamt verbessert auszugestalten. Dieser Prozess kann derzeit ausschließlich durch freiwilliges kommunales Handeln getragen werden. Im Folgenden werden die Problemlagen in Coerde und die daraus entstehenden Herausforderungen für die Kitas geschildert. Abschließend werden Lösungsansätze im Hinblick auf strukturelle Verände- rungen sowie die Ansatzpunkte für politisches Handeln erläutert, die eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Betreuung im Stadtteil Coerde sichern und nachhaltig stärken können. Zu berücksichtigen sind an dieser Stelle auch die bevorstehende n Änderungen durch die KiBiz- Reform. In diesem Zusammenhang können sich perspektivisch Anpassungsbedarfe durch die Einführung von „Chancen-Kitas“ ergeben (vgl. § 45a KiBiz in der ab dem 01.08.2027 geltenden Fassung ). Das Ge- setzgebungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen, nähere Informationen zur Umsetzung liegen jedoch noch nicht vor. Daher werden in dieser Beschlussvorlage Lösungsansätze zunächst unabhän- gig hiervon dargestellt. Nach Vorliegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden diese überprüft und ggf. angepasst. 2. Ausgangslage in Coerde und besondere Herausforderungen dieses Stadtteils Im Nachfolgenden soll kurz definiert werden, welche Herausforderungen im Stadtteil Coerde beste- hen und dieser Berichtsvorlage zugrunde gelegt werden. Ausgangspunkt dieser Darstellung sind die thematischen Gesprächsinhalte der Wohnbereichsgespräche und statistische Analysen der Stadt Münster. 2.1 Wohnbereichsgespräche – Analyse der Ausgangslage und daraus resultierende Themen In den zwei Wohnbereichsgesprächen wurden unterschiedliche thematische Schwerpunkte gemein- sam reflektiert und diskutiert. Im ersten Gespräch wurden zentrale Themen wie die Entwicklung der Kinderzahlen und die damit verbundenen, nicht belegten Kitaplätze in einigen Kindertageseinrichtungen erörtert. Ein weiterer 1 Ein Wohnbereich entspricht einem Stadtteil (statistischer Bezirk). 2 Übereinkommen über die Rechte des Kindes. VN -Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien. BMBFSFJ. 2023 - 4 - V/0307/2026 Schwerpunkt lag auf dem Thema Inklusion sowie auf den teils schwierigen Lebenssituationen und - bedingungen von Kindern, die häufig auch die Kindertageseinrichtungen in Coerde vor besondere Herausforderungen stellen. Im zweiten Gespräch wurde die Diskussion weiter vertieft. Dabei standen insbesondere Fragestellun- gen zur Inklusion, den konzeptionellen Ausrichtungen und den jeweiligen Konzeptprofilen der Kitas im Mittelpunkt. Zusätzlich wurden sowohl gelingende Aspekte als auch besondere Schwierigkeiten in den Einrichtungen thematisiert. Ziel war es, konkrete Lösungsansätze und Handlungsvorschläge zu entwickeln, um den bestehenden Belastungen besser begegnen zu können. Als positive Faktoren wurden u.a. folgende Aspekte genannt: Es bestehe z.B. eine gute Zusammen- arbeit und Vernetzung mit unterschiedlichen Institutionen und Einrichtungen. Die Angebotsvielfalt im Rahmen der Familienzentren und durch das Stadtteilhaus wurden hier als sehr bereichernd für den Stadtteil empfunden. Resultate aus dem InSek Coerde (Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept), wie z.B. Coerde in Bewegung, wurden hier ebenfalls unter den positiven Aspekten genannt. Gleichzeitig wurden Kitaprofile und konzeptionelle Ausrichtungen kurz in den Blick genommen und überlegt, inwieweit besondere konzeptionelle Profilschärfungen, durch z.B. besondere Angebote, die Attraktivität der Kitas in Coerde steigern könnten. Großer Gesprächs- und Handlungsbedarf zeigte sich zu den besonderen Lebens- und Entwicklungs- bedingungen der Kinder in Coerde, insbesondere im Hinblick auf inklusionspädagogische Aspekte und die intensive Unterstützung, die Kinder – auch ohne Diagnose – und ihre Familien benötigen. Damit erkenntlich wird, aufgrund welcher Bedingungen und Strukturen der Handlungsbedarf besteht, werden im Folgenden zunächst die Lebensbedingungen von Kindern in Coerde dargestellt und die daraus resultierenden Schwierigkeiten für die Kindertageseinrichtungen im Stadtteil Coerde erläutert. 2.2 Lebensbedingungen für Kinder in Coerde In unterschiedlichen Berichten, wie dem Sozialmonitoring 2024 und dem Bericht „Kindergesundheit“ 2025 wird auf sozioökonomische, kulturelle und gesundheitliche Aspekte in den einzelnen Stadtteilen eingegangen. In Bezug auf die besonderen Lebensbedingungen und den daraus resultierenden Herausforderungen - nicht nur für die Familien, sondern auch für die Kindertageseinrichtungen - werden in dem Kontext einige Inhalte aus diesen Berichten aufgegriffen, um den Handlungsbedarf in Coerde zu untermauern. An dieser Stelle soll auch auf die Vorlage „Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit und der Förderinseln für die Schuljahre 2025/2026 ff.“ (V/0007/2025) verwiesen werden. Auf der Grundlage von Indikatoren, die im Primarbereich aus Ergebnissen der Schuleingangsunter- suchung, dem sozioökonomischen Hintergrund und der Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozia- ler Lage und im weiterführenden Bereich aus festgestellten Förderbedarfen (AO-SF), dem sozioöko- nomischen Hintergrund und der Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage entwickelt wur- den, lassen sich die besonders herausfordernden Startbedingungen für Schüler*innen beim Über- gang in Grund- und weiterführende Schule belegen. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte sind z. B. alle drei Schulen in Coerde im Startchancen-Programm des Bundes, das Schulen mit hohen sozialen Herausforderungen fördert. Die Auswahl der Schulen erfolgt durch das Land NRW anhand des lan- deseigenen Schulsozialindexes. Die Situation der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil Coerde weicht im Schulbereich deutlich von der in anderen Stadtteilen ab. Auch dieser Kontext macht deutlich, wie bedeutsam eine bedarfsgerechte Förderung und eine an Lebenssituationen angepasste Vorbereitung in der Kita auf die Schule ist. Dabei benötigen die genannten Indikatoren eine besondere Berücksich- tigung und erfordern im Stadtteil Coerde weiterführende Maßnahmen und Handlungsoptionen, um den Übergang von Kita in die Schule bestmöglich für die Kinder zu gewährleisten. 2.2.1 Sozioökonomische Problemlagen Der Stadtteil Coerde weist überdurchschnittliche sozioökonomische Herausforderungen auf. Ein zent- raler Indikator für diese Belastung ist der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahre), die Leistungen nach SGB II beziehen. Im Jahr 2024 lag dieser Anteil in Coerde bei 18,05 %, während - 5 - V/0307/2026 der stadtweite Durchschnitt bei nur 6,19 % lag. Ein weiteres Merkmal ist der hohe Anteil an Kindern im Alter von 0 -14 Jahren, die in Haushalten mit SGB II -Leistungen leben. Im Jahr 2024 betraf dies 31,79 % der Kinder in Coerde, im Vergleich zu 12,07 % in Münster insgesamt.3 Diese Zahlen verdeutlichen, dass ein erheblicher Teil der Kinder in Coerde in prekären Verhältnissen aufwächst, was langfristige Auswirkungen auf ihre Entwicklung haben kann. In der Fachliteratur wird wiederholt darauf hingewiesen, dass Armut auf unterschiedlichen Ebenen schwerwiegende Folgen für die gesunde Entwicklung von Kindern haben kann. Armut bedeutet in diesem Zusammenhang häufig „zugleich einen Mangel an Bildung der Eltern, feh- lende soziale Unterstützung, dünne Netzwerke sozialer Beziehungen, oft soziale Isolation, Diskrimi- nierung und Gewalterfahrung, […] mangelhafte Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse […] schlechteren Zugang zum Gesundheitssystem, Mangel an Anerkennung, Respekt und Zuversicht.“ 4 Kinder aus armen Verhältnissen durchlaufen oft problematische Bildungsbiografien und greifen sowohl auf for- male als auch auf informale Bildungsangebote deutlich seltener zurück. Sie wachsen häufig sozial isolierter auf und sind tendenziell gesundheitlich stärker belastet.5 Ein höheres Risiko für ungesundes Verhalten und psychische Probleme sind ebenfalls festzustellen, denn langfristige Armutserfahrungen können sich zudem negativ auf die psychische Gesundheit auswirken.6 Es zeigt sich, dass die Chancen( -gerechtigkeit) der Kinder stark von den sozioökonomischen Bedin- gungen ihrer Familien abhängen. Der Bildungshintergrund der Eltern, ihre Einkommenssituation, Mig- rationserfahrungen und psychosoziale Belastungen prägen maßgeblich die Startchancen der Kinder. In diesem Zusammenhang haben die Kitas in Stadtteilen wie Coerde eine enorm wichtige Bedeutung. Die Literatur bestätigt an dieser Stelle, dass qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung und Betreu- ung diesen negativen Bedingungen entgegenwirken können. Studien dazu belegen, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien von einer frühzeitigen institutionellen Betreuung profitieren.7 Daher ist es von entscheidender Bedeutung, politische Maßnahmen zu ergreifen und gezielte Hilfsangebote für die Kitas in diesem Stadtteil zu installieren, um die Teilhabebedingungen zu verbessern und Chan- cengerechtigkeit der Kinder zu erhöhen. 2.2.2 Gesundheitliche Belastungsfaktoren Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen - die in dem Bericht Kindergesundheit 2024 des Gesundheitsamts Münster dargestellt werden - belegen, dass Kinder im Stadtteil Coerde im Vergleich zum stadtweiten Durchschnitt deutlich häufiger gesundheitlichen Belastungsfaktoren ausgesetzt sind. Durch das diagnostisch angewendete Verfahren in den Schuleingangsuntersuchungen werden auch Defizite in den Entwicklungsbereichen deutlich häufiger bei Kindern aus Coerde nachgewiesen als in anderen Stadtteilen.8 Auffällig sind unter anderem erhöhte Zahlen von Kindern mit Übergewicht oder Adipositas sowie mit einem behandlungsbedürftigen Gebiss. Außerdem weisen Kinder aus Coerde deutlich seltener eine Mitgliedschaft in Sportvereinen vor und die Schwimmfähigkeit fällt im Vergleich zu anderen Stadttei- len signifikant niedriger aus. Auch der Anteil der Kinder in Coerde, die einem zu hohen Medienkon- sum von mehr als 30 Minuten täglich ausgesetzt sind, ist deutlich erhöht. Hier beläuft sich die Anzahl der Kinder auf über 50 % (51,6 % - 66,7 %). Der Bericht belegt, dass Kinder mit Migrationsvorge- schichte häufiger einen höheren Deutschförder- und Unterstützungsbedarf aufweisen als Kinder ohne Migrationsvorgeschichte.9 3 Stadt Münster. Stadtplanungsamt. Sozialmonitoring 2024. Berechnung, Tabellen, Karten. Münster. 2025 4 A. El-Mafaalani, S. Kurtenbach, K. -P. Strohmeier: Kinder Minderheit ohne Schutz. Aufwachsen in der altern- den Gesellschaft. Köln. Kiepenheuer und Witsch. 2025. S. 60 5 Vgl. C. Laubstein, G. Holz, N Seddig. Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche. Erkenntnisse aus empirischen Studien in Deutschland. Bertelsmann Stiftung. 2016 6 Vgl. Konrad-Adenauer-Stiftung. Kinder von Grund auf gegen Armut sichern. Kinderarmut: Ursachen, Auswir- kung, Auswege. 2024. 7 https://www.lifbi.de/Portals/2/Publikationen/Transferberichte/LIfBi%20Forschung%20kompakt/LIfBi -Forschung- kompakt_05_Kita.pdf (abgerufen am 28.11.2025) 8 Stadt Münster, Gesundheits - und Veterinäramt: Bericht Kindergesundheit. Gesundheit und Entwicklung von Kindern im Einschulungsalter in Münster. Münster 2025 9 Ebd. - 6 - V/0307/2026 2.2.3 Kinder mit Förderbedarf Neben den bereits erläuterten besonders herausfordernden Lebenssituationen für Kinder in Coerde zeigt sich hier auch, dass der Anteil der Kinder mit einer (drohenden) Behinderung signifikant höher ist als in anderen Stadtteilen. Während der durchschnittliche Anteil von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen stadtweit bei 5,4 % liegt (entsprechend 641 Kindern in Münster), beträgt dieser im Stadtteil Coerde 13,9 % (entsprechend 65 Kindern, Stand Juli 2025). Auch im Vergleich mit Stadtteilen mit ähnlicher Anzahl von Kita-Kindern ist der Anteil deutlich höher. Er liegt dort in der Re- gel unter 5 %. Dies verdeutlicht den überdurchschnittlich hohen Bedarf an inklusiven Unterstüt- zungsmaßnahmen und personeller wie struktureller Ausstattung. Die Ausprägungen der Beeinträchtigungen sind sehr unterschiedlich. Aus der Datenlage der Verwal- tung lässt sich entnehmen, dass Kinder in erster Linie mit der Diagnose von Entwicklungsverzöge- rungen, Wahrnehmungsstörungen und sprachlichen Beeinträchtigungen in den Kitas betreut werden. Neben den Kindern mit diagnostizierter Entwicklungsbeeinträchtigung ist in den Kitas in Coerde durch Rückmeldung in den Wohnbereichsgesprächen abzuleiten, dass Kinder ohne Diagnose einen eben- falls deutlich höheren Förder- und Unterstützungsbedarf aufweisen als in anderen Stadtteilen. Für die Kinder mit diagnostizierter Behinderung können finanzielle Mittel beim LWL beantragt werden. Für alle Kinder, die Unterstützungsbedarf, aber keine Diagnose aufweisen, liegt keine Grundlage oder Basis an finanziellen Mitteln vor, die eine strukturelle oder personelle Ressourcenerweiterung ermög- lichen würden. Insbesondere die Ausgangslage von Kindern ohne Behinderung, die dennoch einen erhöhten Unterstützungsbedarf aufweisen, macht den Einsatz gezielter und präventiv ausgerichteter Maßnahmen erforderlich. Nur durch erweiterte Handlungsoptionen und bedarfsgerechte Förderange- bote kann das Risiko späterer, deutlich eingriffsintensiverer Interventionen – etwa der Notwendigkeit einer Schulbegleitung – reduziert oder im Idealfall vermieden werden. 2.3 Herausforderungen und Konsequenzen für die Kita Praxis Die beschriebenen Problemlagen führen dazu, dass Kinder, ihre Eltern und die Fachkräfte in Kitas unter erschwerten Bedingungen arbeiten und leben, wodurch die Chancengleichheit und gleichbe- rechtigte Teilhabe gefährdet werden Im Folgenden werden dazu die Bereiche, in denen sich die Auswirkungen der beschriebenen Prob- leme besonders deutlich zeigen. näher beleuchtet und beispielhaft dargestellt. 2.3.1 Sprachliche Barrieren Grundsätzlich stellt eine Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit kein Risiko in der kindlichen Entwicklung dar. Im Gegenteil kann sie eine wertvolle Ressource sein und große Potenziale für die Entwicklung von Kindern bieten. Im Folgenden werden mögliche Herausforderungen beschrieben, die nicht wegen der Mehrsprachigkeit selbst entstehen, sondern nur, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen zutreffen: • Der Erwerb der deutschen Sprache als Zweit - oder Drittsprache gelingt gar nicht oder nur ein- geschränkt. • Es fehlt an ausreichender Förderung oder Unterstützung. • Bei dem Kind liegt eine diagnostizierte sprachliche Entwicklungsauffälligkeit vor. Sprachliche Barrieren stellen in der pädagogischen Arbeit in Kindertagesstätten ein zentrales Prob- lem dar und können die Interaktionsprozesse auf verschiedenen Ebenen beeinträchtigen – sei es in der Kommunikation zwischen den Kindern, zwischen den Fachkräften und den Kindern oder in der Zusammenarbeit mit den Eltern. Sprachliche Barrieren beeinträchtigen nicht nur die alltägliche Kommunikation, sondern erschweren auch die kindliche Entwicklung, da sie den Zugang zu wichtigen Lern - und Förderangeboten ein- schränken. Kinder, die aufgrund sprachlicher Defizite Schwierigkeiten haben, sich im Kita-Alltag zurechtzufinden, benötigen intensive Unterstützung in Spiel- und Fördersituationen wie z.B. dem Morgenkreis oder bei unterschiedlichen Kreativ- und Bewegungsangeboten. Sie haben oft Schwierigkeiten den Kontext zu - 7 - V/0307/2026 verstehen oder ihre eigenen Bedürfnisse auszudrücken, was die Interaktion erschwert. Das Erkennen und Wahrnehmen der Bedürfnisse der Kinder ohne eine verbale Kommunikation erfordert eine hohe Sensibilität für nonverbale Signale seitens der Fachkräfte, um die Kinder adäquat zu unterstützen und sprachliche Barrieren zu überwinden. Diese erhöhten Anforderungen an die Fachkräfte führen zu einem gesteigerten personellen und zeitlichen Ressourcenbedarf. 2.3.2 Auffälligkeiten in emotionalen und sozialen Entwicklungsbereichen In den Rückmeldungen der Wohnbereichsgespräche zeigte sich als zentrales Thema, dass einige Kinder in den Kitas in Coerde erhebliche Schwierigkeiten mit dem Verständnis von Regeln oder der Akzeptanz von Grenzen haben. In solchen Situationen kann das mitunter zu Frustration und konflikt- haften Spannungen führen, sowohl innerhalb der Kindergruppe als auch im gesamten Kita -Alltag. Diese Herausforderungen können vielfältige Ursachen haben: individuelle soziale oder emotionale Belastungen, belastende Lebenssituationen, sprachliche Hürden oder unzureichende Unterstüt- zungsstrukturen. Entscheidend ist, diese Hinweise nicht als Charakteristika einer gesamten Gruppe zu verstehen, sondern sie als Signale dafür zu begreifen, wo gezielte Unterstützung und ein sensibles pädagogisches Umfeld notwendig sind. Wenn Kinder im emotionalen oder sozialen Bereich auffällige Verhaltensweisen zeigen – insbesonde- re, wenn sie sich selbst oder andere Kinder gefährden könnten oder ihre sprachlichen bzw. kognitiven Beeinträchtigungen sehr ausgeprägt sind – ist häufig eine intensive 1:1-Betreuung erforderlich. Immer häufiger greifen Einrichtungen in diesen (Extrem-)Fällen auf betreuungsrestriktive Maßnahmen wie verkürzte Betreuungszeiten zurück (z.B. spätere Bring- oder frühere Abholzeiten). Solche Maß- nahmen werden in der Regel nur als letztes Mittel ergriffen, denn diese haben weitreichende Folgen: Die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten können nicht mehr eingehalten werden und die Teil- nahme der Kinder am Kita -Alltag wird langfristig beeinträchtigt. Unter diesen Bedingungen ist nicht nur eine inklusive Förderung kaum realisierbar, sondern auch die Herstellung von Chancengerechtig- keit werden massiv gefährdet. Denn teilweise ist ein Kitabesuch von nur zwei bis drei Stunden täglich möglich. In manchen Fällen kann es sogar zur Kündigung des Betreuungsvertrages kommen. Dieses Szenario stellt eine ungewollte, aber dennoch realistische Praxis dar, die verdeutlicht, wie hoch die Belastungen für Fachkräfte im Kita-Alltag durch die Notwendigkeit intensiver Betreuung und Konfliktbewältigung ausfallen können und zeigt auch, dass zusätzliche Unterstützungssysteme oder Fachkräfte notwendig sind, um eine ganzheitliche Förderung der betroffenen Kinder zu gewährleisten. 2.3.3 Elternarbeit In Rückmeldungen der Wohnbereichsgespräche berichteten Fachkräfte, dass Elternarbeit in Kitas in Coerde durch sprachliche und kulturelle Barrieren erschwert wird. Das kann dazu führen, dass not- wendige Fördermaßnahmen, etwa die Beantragung von Eingliederungshilfen, nicht realisiert werden, wenn Verständigung und Einverständnis ausbleiben. Deshalb sind häufig intensivere und vertrauens- volle Elterngespräche notwendig - auf Augenhöhe, mit Respekt für die Familienbiografie und in aner- kennender Kooperation. Eine diversitätssensible Haltung und professionelle sprach- und kulturkom- petente Arbeit der Fachkräfte sind unabdingbar, um gemeinsam mit Eltern bedarfsgerechte Unter- stützungswege für Kinder zu entwickeln. Dies bedeutet konkret in der Arbeit mit den Kindern und ih- ren Familien in der Kita: • Die pädagogische Arbeit wird auf die individuellen Bedürfnisse und Stärken der Kinder abge- stimmt. Dabei werden Kinder präventiv und interventiv vor Diskriminierung geschützt. • Fachkräfte vermitteln Wertschätzung gegenüber unterschiedlichen Lebensweisen und Werte- vorstellungen. • Unterschiedliche Lernstile, Sprachfähigkeiten oder kulturelle Hintergründe werden berücksich- tigt, um Chancengleichheit zu ermöglichen. • Mehrsprachigkeit wird als Ressource begriffen und die Kinder werden individuell in ihrer Spra- chentwicklung gefördert. Sprachliche Barrieren sollen dabei aktiv abgebaut werden. • Fachkräfte suchen den Dialog mit den Familien und gehen wertschätzend auf deren kulturelle, soziale und sprachliche Hintergründe ein. So können auch Eltern aktiv eingebunden werden. - 8 - V/0307/2026 Gespräche mit Eltern über Entwicklungsbedarfe und notwendige Fördermaßnahmen erfordern stets ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Hier sind zudem eine diversitäts- sensible Haltung und Arbeitsweise der Fachkräfte unerlässlich, um gemeinsam mit den Eltern Lösun- gen auf Augenhöhe zu entwickeln, die eine optimale Förderung des Kindes ermöglichen. Das Zusammenwirken vielfältiger Problemlagen in den Kitas in Coerde bewirkt, dass Fachkräfte nicht nur mit einem gesteigerten pädagogischen Förderbedarf der Kinder konfrontiert sind, sondern auch mit einer Vielzahl sozialer Herausforderungen, die weit über die Bildungs- und Erziehungsarbeit hin- ausgehen. Die Fachkräfte in den Einrichtungen übernehmen zunehmend kompensatorische und so- ziale Unterstützungsfunktionen, um den Auswirkungen struktureller Benachteiligungen entgegenzu- wirken und die Lebenswirklichkeit der Kinder sowie ihrer Familien angemessen zu unterstützen und aufzufangen. 2.3.4 Finanzielle Rahmenbedingungen Um den vielschichtigen Herausforderungen, die in den Kitas auftreten, gerecht zu werden, stehen diesen grundsätzlich finanzielle Mittel zur Verfügung, die durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ge- regelt sind. Neben den so genannten KiBiz-Pauschalen10 können Kitas Leistungen des Landschafts- verbandes Westfalen-Lippe (LWL) beantragen. Wurde eine (drohende) Behinderung und daraus re- sultierend Förderbedarf diagnostiziert, können die Einrichtungen einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 131 SGB IX beim LWL stellen. Dadurch erhalten sie zusätzliche finanzielle Mittel, die es ihnen ermöglichen sollen, den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Kinder gerecht zu werden.11 Die Rückmeldungen aus den Wohnbereichsgesprächen in Coerde zeigen, dass der o. g. Finanzrah- men in den Kitas im Wohnbereich angesichts der hohen Bedarfe – sowohl bei Kindern mit als auch ohne Förderbedarf – nicht mehr ausreicht. Die vorhandenen KiBiz- und LWL-Mittel sind nicht ausrei- chend, um die Qualität der Betreuung und die notwendige Förderung zu gewährleisten und den finan- ziellen und strukturellen Herausforderungen in den Kitas nachhaltig zu begegnen. 2.4 Abgrenzung zur Kita-Sozialarbeit Im August 2025 wurde die Kita-Sozialarbeit in Coerde eingeführt, wie sie in der Vorlage „Zwischener- gebnisse des Unterausschusses ‚Jugendhilfe und Fachkräfte‘ des Ausschusses für Kinder, Jugendli- che und Familien“ (V/0538/2024) dargestellt wird. Auch wenn die Kita-Sozialarbeit einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung von Kindern und Familien in schwierigen sozialen Lagen leistet, ist ihre Rolle klar von der pädagogischen Arbeit am Kind zu trennen. Die Sozialarbeiter*innen sind nicht im Gruppendienst tätig und können somit nicht direkt zur Entlastung des pädagogischen Alltags beitra- gen. Ihr Stellenprofil umfasst vielmehr eine andere Aufgabenstellung, die vor allem in der Unterstüt- zung bei sozialen Problemlagen und der Arbeit mit den Familien besteht. 3. Handlungsmöglichkeiten Wie bereits erläutert, sind die zur Verfügung stehenden Ressourcen und die bestehenden Rahmen- bedingungen nicht ausreichend, um dem tatsächlichen Bedarf von Kindern mit und ohne Förderbe- darf in den Kindertageseinrichtungen in Coerde gerecht zu werden. Hier trägt die Stadt Münster eine besondere Verantwortung für die Aufwachsensbedingungen der Kinder. Diese sollte über das gesetz- lich verpflichtende Maß hinaus gehen, um angemessene, bedarfsgerechte und qualitativ bessere Bil- dungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und die gesunde Entwicklung von Kindern zu fördern. 10 KiBiz § 33, Kinderpauschalbudget: https://www.mkjfgfi.nrw/system/files/media/document/file/kibiz -mit-stand- vom-01.08.2022.pdf (abgerufen am: 28.11.2025) 11 https://www.soziale -teilhabe-kiju.lwl.org/de/fuer -fachleute/inklusive -kindertagesbetreuung/inklusive - kindertageseinrichtungen/ (abgerufen am: 28.11.2025) - 9 - V/0307/2026 3.1 Strukturelle Lösungsmöglichkeiten Da die Träger einschließlich der Stadt Münster bislang über keine ausreichenden autonomen Hand- lungsmöglichkeiten verfügen, um die Betreuungssituation aus eigener Kraft substanziell zu verbes- sern, kann eine strukturelle Lösung derzeit nur auf kommunaler Ebene gefunden werden. Diese Lö- sungsmöglichkeiten sind nicht aus den Ressourcen des Kitasystems zu finanzieren. Sie setzen also die Umschichtung kommunaler Finanzmittel voraus. Dies vorausgeschickt können folgende gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsquali- tät und der Versorgung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in Coerde beitragen. 3.1.1 Kleinere Gruppen / Gruppenstärkeabsenkung Die Teilnehmenden der Wohnbereichsgespräche haben im Hinblick auf strukturelle Gegebenheiten in den Kitas deutlich gemacht, dass Kinder von einer geringeren Kinderanzahl pro Gruppe im erhebli- chen Maße profitieren würden. Die Fachkraft -Kind-Relation wäre deutlich kleiner bemessen und für die individuellen Bedürfnisse der Kinder wären deutlich größere pädagogische und personelle Res- sourcen verfügbar.12 Die Chancengleichheit und eine gleichberechtigte Teilhabe würden so wieder verbessert werden. Gleichzeitig würde die Belastung der Mitarbeitenden in den Kitas sinken, was zu einer stabilen, verlässlichen und qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsarbeit beiträgt. Dieses Modell einer Reduzierung der Kinderanzahl in den Gruppen kann bei einem Antrag auf Leis- tungen der Eingliederungshilfe als Modell der Gruppenstärkeabsenkung gewählt werden. In der Vor- lage „Auswirkungen der Reform des Bundesteilhabegesetzes auf die Kindertagesbetreuung in Müns- ter“ (V/0030/2024) wird dieses Modell erläutert. Grundsätzlich trägt dieses Modell dazu bei, dass die Anzahl um ein Kind reduziert werden kann, wenn ein Kind mit Förderbedarf in der Gruppe ist (ein Kind mit Förderbedarf nimmt somit quasi zwei Kitaplätze ein). Die Finanzierung stellt hier der LWL, da es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe handelt. 3.1.2 Zusätzliches Personal Für die Situation in den Kitas, insbesondere in belasteten Sozialräumen wie in Coerde, ist es erforder- lich, fachlich hochqualifiziertes Personal einzusetzen, das über die klassischen Anforderungen des Bildungs- und Betreuungsauftrags hinausgeht. Die dort bestehenden Herausforderungen erfordern spezifische Kompetenzen wie inklusionspädagogische Expertise, Beratungskompetenz im Umgang mit komplexen Lebens- und Gesprächssituationen sowie fundiertes Wissen über die Entwicklungsbe- dingungen von Kindern in sozial benachteiligten Kontexten. Doch die derzeitigen personellen Rahmenbedingungen, vorgegeben durch das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) sowie die aktuell geltende Personalverordnung NRW (PersVO), reichen unter diesen Umständen nicht aus, um diesen erweiterten Bedarf zu decken. Eine Ausweitung des Personals ist erforderlich, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden und eine bedarfsgerechte Förde- rung und Betreuung zu gewährleisten. So können gruppenübergreifende Angebote, Kleingruppenan- gebote und individuell gestaltete Fördersettings stattfinden, um den individuellen Bedarfen der Kinder gerecht zu werden. Dies würde sowohl für die Kinder als auch für die Fachkräfte eine enorme Entlas- tung bringen und parallel die pädagogische Qualität erhöhen. Angesichts der geforderten, besonderen Kompetenzen ist es erforderlich, den Bewerber*innen-Pool zu erweitern. Nicht mit dem Ziel, klassische und geeignete, pädagogische Fachkräfte zu ersetzen, sondern das Team durch Personen mit ergänzenden, profilrelevanten Qualifikationen zu stärken. Laut PersVO können neben Fachkräften, wie Erzieher*innen oder Kindheitspädagog*innen, auch Perso- nen mit Ausbildungen oder Studienabschlüssen in Bereichen wie Logopädie, Ergotherapie, Musik -, Kunst-, Sportpädagogik, Psychologie oder Bildungswissenschaften zum Einsatz kommen, sofern sie eine qualifizierende 160-Stunden-Fortbildung absolvieren. Solche interdisziplinären Fachkräfte kön- nen mit ihrem speziellen Wissen und ihren unterschiedlichen Perspektiven das pädagogische Ange- 12 Arbeitsgruppe Frühe Bildung (BMFSFJ & Länder): Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kin- der in Deutschland. Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung. BMFSFJ. Berlin. 2024 - 10 - V/0307/2026 bot deutlich bereichern. Damit lassen sich die individuellen Bedürfnisse der Kinder besser berücksich- tigen und eine bedarfsgerechte Förderung sicherstellen. Gleichzeitig erhöht sich die Chance, beson- ders geeignete und motivierte Mitarbeitende zu gewinnen, was langfristig zur Qualität und Stabilität der Betreuung beiträgt. 3.1.3 Qualifikationen und Fortbildungen Zusätzlich zu dem spezialisierten Personal muss die Gesamtheit des Personals in den Kitas über ausreichend qualifiziertes Fachwissen verfügen, um den spezifischen Förderbedarfen und den be- sonderen Anforderungen sozial benachteiligter Stadtteile gerecht zu werden, denn besondere Bedar- fe erfordern bedarfsorientiertes Wissen und Handeln. Dazu gehört, dass sich die Kitateams im Sinne der Inklusion weiterbilden und in den Kitas fachliche Schwerpunkte gesetzt werden können, die nicht über das Fortbildungsbudget im KiBiz (über die Kindpauschalen) abgedeckt sind. Fortbildungsinhalte sollten hier im Hinblick auf die Bedarfe und das vorliegende Fachwissen der Mitarbeitenden in den Kitas gewählt werden. Fortbildungsthemen könnten hier beispielsweise diversitätssensibles Handeln, Elterngespräche in herausfordernden Situationen und mit sensiblen Themen sowie die Vertiefung von Fachwissen aus inklusionspädagogischen Themenfeldern sein. 3.1.4 Bedarfsgerechte Ausstattung Die besonderen Bedarfe der Kinder erfordern eine bedarfsgerechte Ausstattung der Kitas, die über die derzeit möglichen Rahmenbedingungen nicht abgedeckt ist. Um allen Kindern individuelle und entwicklungsangemessene Teilhabe zu ermöglichen, sind daher entsprechende Anpassungen not- wendig. Insbesondere werden pädagogische Spiel- und Lernmaterialien benötigt, die sprachliche Bar- rieren abbauen und Kindern - auch ohne diagnostizierte Beeinträchtigung - alternative Zugänge zur Sprache eröffnen. Ebenso wichtig sind Ausstattungen, die Bewegungsförderung ermöglichen und damit (präventiv) zur Regulation herausfordernder Verhaltensweisen beitragen können. Darüber hin- aus sollten geeignete Materialien und Raumkonzepte Rückzugsmöglichkeiten für Kinder sicherstellen. 3.2 Finanzielle Lösungsmöglichkeiten Die vorgeschlagenen strukturellen Maßnahmen stellen einen möglichen Lösungsansatz dar, um die Betreuungssituation von Kindern mit herausfordernden Lebensbedingungen zu verbessern und be- darfsgerechte Rahmenbedingungen in den Kitas zu schaffen. Ihre Umsetzung verursacht jedoch Kos- ten, die nicht über die Förderung des KiBiz oder der Eingliederungshilfe abgedeckt sind und die die Kita-Träger nicht eigenständig tragen können. Entsprechend ist eine zusätzliche freiwillige Förderung erforderlich, die gezielt für zusätzliches Personal, Fortbildungen und die räumliche Ausstattung der Kindertagesstätten eingesetzt werden kann. Eine solche freiwillige finanzielle Förderung ist durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Haushalt 2026/2027 zunächst auf zwei Jahre begrenzt, mit einem Enddatum spätestens am 31.12.2028. Mit der geplanten BTHG (Bundesteilhabegesetz) -Reform 2029 könnten neue Rahmen- und Finanzstrukturen entstehen, die ggf. die vorgesehenen strukturellen und finanziellen Maßnahmen teilweise abdecken. Für eine Fortführung der vorgeschlagenen Förderung sind gegebenenfalls weite- re Beschlüsse erforderlich. 3.2.1 Kriterien für den Erhalt der finanziellen Mittel Um einen Anspruch auf die freiwilligen finanziellen Mittel zu erhalten, müssen entsprechende Krite- rien in einer Kita erfüllt sein. Voraussetzung ist die abgeschlossene Prüfung aller folgenden Kriterien: - 11 - V/0307/2026 • Die finanziellen Mittel sind nach dem Subsidiaritätsprinzip einzusetzen. Die freiwilligen kommunalen Finanzmittel sind erst nachrangig nach dem vollen Ausschöpfen der KiBiz -Mittel und Leistungen der Eingliederungshilfe (Basisleistung I) 13 zu beantragen (zu- sätzliche individuelle Leistungen zählen nicht hier zu). • Die Kita muss die personelle Mindestbesetzung nach § 28 KiBiz abdecken. • Die Kita muss mind. eine zweigruppige Einrichtung sein. • Die Kita muss ein Inklusionskonzept vorweisen. • Die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf einer Kita muss bei mind. 10% liegen. Dieser Anteil wird einmalig bei Antragsstellung dieser finanziellen Mittel überprüft. Während des Bewilligungszeitraums kann der prozentuale Anteil auch darunter liegen. • Für die Kinder mit Förderbedarf muss bereits ein bewilligter Antrag des LWL vorliegen und die daraus resultierenden bewilligten Mittel der Basisleistung I bereits voll ausgeschöpft sein. • Bei der Antragstellung zur Leistung der Eingliederungshilfe (I -Antrag) muss das Modell der Gruppenstärkeabsenkung gewählt werden. Dies ist bereits bei den Rahmenstrukturvereinba- rungen zu berücksichtigen. • Die Kita verpflichtet sich im Rahmen der eigenen inklusionspädagogischen Konzeption Fort- und Weiterbildungen durchzuführen. • Der Anteil der Kinder aus Familien, die Leistungen nach SGB II beziehen, muss in der Kita mind. bei 70% liegen. • Der Anteil der Kinder, in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird (Deutsch als Zweitsprache), muss bei mind. 20 % liegen. • Die Kita zeigt die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Evaluation. Nach Beschlussfassung zu dieser Vorlage werden, die nach den Kriterien in Frage kommenden Trä- ger von Kindertageseinrichtungen in Coerde von der Verwaltung zum weiteren Antragsverfahren kon- taktiert. 13 Verweis auf Vorlage V/0030/2024: Erklärung Basisleistung I und folgender Link: https://www.soziale -teilhabe-kiju.lwl.org/de/fuer -fachleute/inklusive -kindertagesbetreuung/inklusive - kindertageseinrichtungen/ (aufgerufen am 28.11.2025) - 12 - V/0307/2026 3.2.2 Vorstellung der Finanzierung Im Folgenden werden die möglichen Kosten genannt: Gruppenrahmenstruktur 2 Gruppen 4 Gruppen 6 Gruppen Zusätzliches Personal insgesamt 0,5 Stelle 1 VZ Stelle 1,5 Stelle Summe (Bezahlung nach SUE 8a) 36.390 € 72.780 € 109.170 € Fortbildung pro Gruppe 1.000 € 1.000 € 1.000 € Summe 2.000 € 4.000 € 6.000 € Bedarfsgerechte Ausstattung 1.500 € 3.000 € 4.500 € Kosten insgesamt: 39.890 € 79.780 € 119.670 € Die Tabelle zeigt beispielhaft die Berechnung der Kosten der einzelnen Lösungsebenen für eine zwei- , vier-, bzw. sechsgruppige Einrichtung. Auf andere Rahmenstrukturen einer Kita würden die Summen entsprechend angepasst. Die veranschlagten Personalkosten orientieren sich an den durchschnittlichen städtischen Personal- kosten des Sozial- und Erziehungsdienstes einschließlich der jeweiligen Zuschläge und werden ent- sprechend der jeweiligen Tarifentwicklung fortgeschrieben. Das beantragte Gesamtfinanzvolumen der berechtigten Kitaträger im Wohnbereich kann gegebenen- falls das mit dem Haushalt 2026/2027 vom Rat beschlossene Budget für die Jahre 2027 (200.000 €) und 2028 (300.000 €) überschreiten. In einem solchen Fall wird eine kriterienbasierte Zuordnung der Mittel im Budget erfolgen. Hierbei wird die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf eine herausragende Rolle spielen. Sofern dieses Kriterium nicht ausreicht, sind ergänzend weitere fachlich begründete Auswahlkriterien für die Mittelvergabe heranzuziehen 3.3. Umsetzung der Handlungsmöglichkeiten am Beispiel der Städt. Kita Am Edelbach Wie die dargestellten Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten in das Konzept einer Kindertagesein- richtung integriert und umgesetzt werden können, wird in der Anlage dieser Berichtsvorlage anhand eines Rahmenkonzeptes der Städtischen Kita Am Edelbach dargestellt (siehe Anlage 1). Es ist vorgesehen, dass die verschiedenen Bausteine in der Neukonzeption der Städtischen Kita Am Edelbach berücksichtigt und bereits mit der Wiedereröffnung im Kitajahr 2027/2028 umgesetzt wer- den. Die Einrichtung soll mit dem konzeptionellen Schwerpunkt Inklusion wiedereröffnet werden, um angemessen auf die Bedarfe am Standort reagieren zu können. Es ist wahrscheinlich, dass zum Zeitpunkt der Wiedereröffnung der Kita noch nicht das unter Punkt 3.2.1 benannte Kriterium des prozentualen Anteils der Kinder mit Förderbedarf von 10% erfüllt wird. Aufgrund der Erfahrungen des Städtischen Trägers am Standort ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Anteil im Verlauf des Kitajahres erreicht wird. Hierzu sollen insbesondere die frühzeitige öffent- liche Kommunikation und Bekanntmachung des konzeptionellen Schwerpunktes Inklusion durch den Träger beitragen. Eine erste Bewertung der Umsetzung des Konzeptes soll nach einem Jahr erfolgen. 4. Fazit Die aktuellen sozialen und ökonomischen Bedingungen in Coerde, in Verbindung mit dem überdurch- schnittlich hohen Anteil von Kindern mit Förderbedarf, erfordern eine gezielte Förderung, die weit über die rein pädagogische Arbeit hinausgeht. - 13 - V/0307/2026 Die Analyse der Ausgangslage in Coerde und die benannten Herausforderungen machen unmissver- ständlich klar, dass Handlungsbedarf besteht, um Rahmenbedingungen für ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot im Stadtteil sicherzustellen und zukunftssi- cher zu gewährleisten. Dass jedes Kind – unabhängig von seiner sozialen oder gesundheitlichen Lage – die Möglichkeit hat, sich in einer sicheren und förderlichen Umgebung zu entwickeln, ist ein elementares Kinderrecht 14. Dieses Recht konsequent umzusetzen und sicherzustellen, sollte auch auf kommunaler Ebene eine bedeutende Rolle spielen. Die gezielte Unterstützung und Weiterentwicklung der Kitas im Stadtteil ist essenziell, um die beson- deren Lebensbedingungen der Kinder zu berücksichtigen und den negativen Folgen von Armut und sozialer Benachteiligung entgegenzuwirken. Ziel ist nicht nur, den Zugang zu Bildung zu gewährleis- ten, sondern auch sicherzustellen, dass alle Kinder – unabhängig von Herkunft oder individuellen Herausforderungen – von bedarfsgerechten Bildungs- und Förderangeboten profitieren. So werden die Voraussetzungen für eine gesunde körperliche und psychische Entwicklung geschaffen. Die dargestellten Maßnahmen stellen eine Handlungsmöglichkeit dar, um auf die Ausgangslage in Coerde – geprägt durch soziale und ökonomische Rahmenbedingungen sowie gleichzeitig vorhande- ne freie Platzkapazitäten –zu reagieren. Sie sind jedoch nicht als abschließend zu verstehen. Abhän- gig von der weiteren Entwicklung der Kinderzahlen im Wohngebiet kann es erforderlich werden, er- gänzende oder weiterführende Maßnahmen zu ergreifen. Durch die Einführung von Chancen-Kitas im Rahmen der KiBiz-Reform können sich ergänzende Lö- sungs- und Finanzierungsmöglichkeiten ergeben. Hier gilt es, die genaue Umsetzung der Reform abzuwarten. Aufgrund des hohen Handlungsdrucks sorgt eine Bereitstellung der erforderlichen Mittel über den städtischen Haushalt für eine zeitnahe und passgenaue Entlastung. Dies gilt auch vor dem Hintergrund bestehender freier Kita-Plätze im Stadtteil Coerde sowie der geplanten Wiedereröffnung der Städtischen Kita Am Edelbach zum 01.08.2027. Mit den beschriebenen Maßnahmen wird der Herausforderung freier Platzkapazitäten durch ein zugleich pädagogisch wirksames und bedarfsorien- tiertes Konzept begegnet. Die spezifischen Handlungsbedarfe werden systematisch aufgegriffen und im Rahmen einer konzeptionellen Weiterentwicklung der Betreuungsangebote umgesetzt. Exempla- risch für Kitas in Coerde wurde das Konzept der Städtischen Kita Am Edelbach entsprechend ausge- richtet, um tragfähige Rahmenbedingungen zu schaffen und eine bedarfsgerechte Betreuungs - und Förderumgebung sicherzustellen. Mit diesen Maßnahmen werden auch die Inhalte des Ratsantrags „Frühkindliche Bildung in Stadttei- len mit besonderen sozialen Herausforderungen stärken: Modellprojekt für Kitas in Coerde“ (A - R/0018/2026) der SPD, Bündnis 90 Die Grünen und Volt aufgegriffen. Darüber hinaus ist diese Maßnahme nicht nur auf Coerde beschränkt, sondern ein Modell, das auch auf andere Stadtteile mit ähnlichen sozialen Herausforderungen übertragen werden kann. Die daraus gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse können als Grundlage dienen, um flächendeckend in der Stadt Münster bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote zu ge- währleisten. So werden die Chancen der Kinder gestärkt, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, und die Bedingungen für ein gesundes, sicheres und förderliches Aufwachsen nachhaltig verbessert. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Rahmenkonzept der 51.6 für die Kita Am Edelbach Anlage 2: Ratsantrag „Frühkindliche Bildung in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen stärken: Modellprojekt für Kitas in Coerde“ (A-R/0018/2026) der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Volt 14 Übereinkommen über die Rechte des Kindes. VN -Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien. BMBFSFJ. 2023
Anlage 2: Frühkindliche Bildung in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen stärken: Modellprojekt für Kitas in Coerde (A-R/0018/2026) der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Volt
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Münster, 17.03.2026 Ratsantrag Frühkindliche Bildung in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen stärken: Modellprojekt für Kitas in Coerde Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Förderprogramm für Kindertageseinrichtungen mit besonderen sozialen Herausforderungen und Förderbedarfen zu entwickeln und umzusetzen. Pilotstandort soll zunächst der Stadtteil Coerde sein. Nach zu definierenden Kriterien soll en daran städtischen Kitas sowie Kitas in freier Trägerschaft teilhaben können. 2. Ziel des Programms ist es, die Förderbedingungen für Kinder in den betreffenden Einrichtungen durch zusätzliche personelle und sachliche Ressourcen zu verbessern. Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden: • Möglichkeiten zur Absenkung der Gruppenstärken • zusätzliche pädagogische Fachkraftstunden • vielfältig qualifiziertes Personal, zusätzliche Mittel für Fort- und Weiterbildungen der Fachkräfte • zusätzliche Sachmittel für gezielte Förderangebote 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Vorschlag zur Umsetzung zu unterbreiten, in dem die finanziellen Auswirkungen sowie Möglichkeiten einer dauerhaften Verankerung erläutert werden. Im Haushalt 2027 und 2028 sind für diesen Zweck finanzielle Mittel hinterlegt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang das Programm perspektivisch auf weitere Stadtteile mit vergleichbarer Sozialstruktur, insbesondere Kinderhaus und Berg Fidel, ausgeweitet werden kann. Begründung: Herausfordernde Lebensbedingungen und erhöhte Förderbedarfe stellen erhöhte Anforderungen an Kindertageseinrichtungen als Institutionen für Betreuung und frühe Bildung. Diese bedarfsgerecht zu gestalten, verbessert die Teilhabebedingungen, fördert Chancengerechtigkeit, stärkt die Sicherstellung der Kinderrechte und wirkt den Folgen sozialer Benachteiligung entgegen. Damit werden die Voraussetzungen für eine gesunde körperliche und psychische Entwicklung der Kinder verbessert. Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2026 Mit einem Rahmenkonzept für verbesserte Förderbedingungen für Kitas mit erhöhten Herausforderungen und Förderbedarfen soll dies ermöglicht werden. Dieses soll zunächst im Stadtteil Coerde umgesetzt werden und perspektivisch eine Ausweitung auf andere Stadteile geprüft werden. gez. Leon Herbstmann Dr. Tanja Andor Maren Berkenheide und Fraktion und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Edelbach 1
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0307/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.07.2026
- Erstellt
- 07.05.2026 09:41