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SV-2016/0012

Dringlichkeitsantrag der Fraktion UWIGA vom 9. Mai 2016 betr. Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans O 30 'Sportpark Böllenfalltor' und das Parallelverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans

Antrag 09.05.2016

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SV-2016/0012

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SV-2016/0012

2736 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2016/0012 
 
 
Dringlichkeitsantrag der Fraktion UWIGA vom 9. Mai 2016 betr. Einstellung des 
Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans O 30 "Sportpark Böllenfalltor" und 
das Parallelverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans^ 
 
 
Fraktion UWIGA 
Elisabethenstraße  31 
64283 Darmstadt 
 
 b r in g t ´s  a uf  d e n P u nk t 
 
DRINGLICHKEITSANTRAG für 12.Mai 16         08.05.2016  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes O 30 „Sportpark Böllenfalltor“ und  das 
Parallelverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans wird eingestellt. Der Magistrat 
wird aufgefordert, eine Untersuchung für einen alternativen Stadionstandort ohne die bisher 
dafür vorgegebenen Einschränkungen vorzunehmen. 
 
Begründung: 
 
1) Durch die Stellungnahme der TU-Darmstadt wurde deutlich, dass entgegen der 
bisherigen Annahme das dem Verfahren zugrunde liegende Parkraumkonzept nicht 
verwirklicht werden kann und dass dies auch für das Zugangskonzept zur geplanten 
Haltestelle der Lichtwiesenbahn gilt. 
2) Da nach dem Bericht von Herrn Stadtrat Dr. Gehrke in der jüngsten Sitzung des 
Ausschusses für Sport und Gesundheit entgegen bisheriger Annahme ein Umbau am 
Standort voraussichtlich nicht im laufenden Spielbetrieb erfolgen und deshalb eine 
Reihe von Heimspielen des SV 98 nicht in Darmstadt stattfinden kann,  ist – 
insbesondere nach dem der Klassenerhalt feststeht – diese Einschränkung nicht zu 
verantworten. 
3) Da bei Spielen der 1.Bundesliga stets die Gefahr von Ausschreitungen besteht, hat sich 
der Standort Böllenfalltor, zu dem zu Auseinandersetzungen bereite heimische wie 
gegnerische Zuschauergruppen die gesamte Stadt mit ihren Wohnquartieren und dem 
Geschäftszentrum der Innenstadt durchqueren müssen, aus Sicherheitsgründen als 
ungeeignet herausgestellt. 
4) Die berechtigten Ruhe- und Sicherheitsinteressen der Bewohner der südlich und 
westlich an den Standort Böllenfalltor angrenzenden Wohnquartiere können selbst bei 
weitgehender Einhausung der Arena selbst wegen des Zu- und Abgangsverkehrs bei den 
Spielen nicht gewährleistet werden. 
 
Zu den Gründen wäre anzumerken, dass unsere Fraktion auf diese Probleme, die sich immer 
mehr als real erweisen, von Anfang an öffentlich hingewiesen hat. 
Zur Suche eines Alternativstandorts sei daran erinnert, dass sich die bei der vorliegenden 
Machbarkeitsstudie zugunsten des Stadtorts Böllenfalltor getroffene Annahme, hier erübrige 
sich ein Bebauungsplanverfahren als unzutreffend herausgestellt hat. Auch die negative 
Vorabgewichtung der fehlenden  Grundstücksverfügbarkeit ist zukünftig zu vermeiden.  
 
Fraktion UWIGA: 
Erich Bauer 
Jes Peter Nissen 
Helmut Klett

Beratungsverlauf (1)

TOP 39.5

Orte (1)

  • Elisabethenstraße 31

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2016/0012
Typ
Antrag
Datum
09.05.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00