SV-2016/0012
Dringlichkeitsantrag der Fraktion UWIGA vom 9. Mai 2016 betr. Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans O 30 'Sportpark Böllenfalltor' und das Parallelverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SV-2016/0012
2736 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2016/0012 Dringlichkeitsantrag der Fraktion UWIGA vom 9. Mai 2016 betr. Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans O 30 "Sportpark Böllenfalltor" und das Parallelverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans^ Fraktion UWIGA Elisabethenstraße 31 64283 Darmstadt b r in g t ´s a uf d e n P u nk t DRINGLICHKEITSANTRAG für 12.Mai 16 08.05.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes O 30 „Sportpark Böllenfalltor“ und das Parallelverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans wird eingestellt. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Untersuchung für einen alternativen Stadionstandort ohne die bisher dafür vorgegebenen Einschränkungen vorzunehmen. Begründung: 1) Durch die Stellungnahme der TU-Darmstadt wurde deutlich, dass entgegen der bisherigen Annahme das dem Verfahren zugrunde liegende Parkraumkonzept nicht verwirklicht werden kann und dass dies auch für das Zugangskonzept zur geplanten Haltestelle der Lichtwiesenbahn gilt. 2) Da nach dem Bericht von Herrn Stadtrat Dr. Gehrke in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Sport und Gesundheit entgegen bisheriger Annahme ein Umbau am Standort voraussichtlich nicht im laufenden Spielbetrieb erfolgen und deshalb eine Reihe von Heimspielen des SV 98 nicht in Darmstadt stattfinden kann, ist – insbesondere nach dem der Klassenerhalt feststeht – diese Einschränkung nicht zu verantworten. 3) Da bei Spielen der 1.Bundesliga stets die Gefahr von Ausschreitungen besteht, hat sich der Standort Böllenfalltor, zu dem zu Auseinandersetzungen bereite heimische wie gegnerische Zuschauergruppen die gesamte Stadt mit ihren Wohnquartieren und dem Geschäftszentrum der Innenstadt durchqueren müssen, aus Sicherheitsgründen als ungeeignet herausgestellt. 4) Die berechtigten Ruhe- und Sicherheitsinteressen der Bewohner der südlich und westlich an den Standort Böllenfalltor angrenzenden Wohnquartiere können selbst bei weitgehender Einhausung der Arena selbst wegen des Zu- und Abgangsverkehrs bei den Spielen nicht gewährleistet werden. Zu den Gründen wäre anzumerken, dass unsere Fraktion auf diese Probleme, die sich immer mehr als real erweisen, von Anfang an öffentlich hingewiesen hat. Zur Suche eines Alternativstandorts sei daran erinnert, dass sich die bei der vorliegenden Machbarkeitsstudie zugunsten des Stadtorts Böllenfalltor getroffene Annahme, hier erübrige sich ein Bebauungsplanverfahren als unzutreffend herausgestellt hat. Auch die negative Vorabgewichtung der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit ist zukünftig zu vermeiden. Fraktion UWIGA: Erich Bauer Jes Peter Nissen Helmut Klett
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Elisabethenstraße 31
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2016/0012
- Typ
- Antrag
- Datum
- 09.05.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00