2022/0271
Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2022
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Haushalt 2022
Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2022
1
Inhaltsverzeichnis
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling -Bericht 2
2 Überblick Ergebnishaushalt 4
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30.06.2022 4
2.2 Wesentliche Plan -Ist-Abweichungen 6
3 Kreditaufnahme und Schuldenstand 9
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe 9
3.2 Stand der Bürgschaften 9
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen 10
4.1 Aufwandsdeckungsgrad 10
4.2 Steuerertragsquote 10
4.3 Personalaufwandsquote 11
4.4 Zuschuss- und Förderquote 11
4.5 Transferaufwandsquote 12
4.6 Transferdeckungsquote 12
4.7 Zinslastintensität 13
2
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling -Bericht
Der vorliegende Bericht informiert über den Stand des Haushaltsvollzugs bis zum 30.06.20 22.
Der Stand des Ergebnishaushalts wird tabellarisch dargestellt und die wesentlichen Positionen / Veränderungen erläutert.
Die Auswertung der Buchhaltung hierfür erfol gte am 15.08.2022. D. h. dieser Stichtag ist im Hinblick auf das „Ist -Ergebnis“ die Grundlage des
Berichtes. Weitere ergebnisrelevante Buchungen können seither erfolgt, jedoch nicht in den Bericht eingeflossen sein.
Grundlage der Daten „Haushaltsansatz“ sind die Planwerte des Haushaltsplans 20 22.
Die Tabelle enthält neben der Spalte „Haushaltsansatz“ die Spalte „Budget“. Das „Budget“ zeigt die Summe der jeweiligen Haush altsansätze zu-
züglich eventueller über - und außerplanmäßiger Mittel, abzüglich der dur ch eine Haushaltssperre gesperrten Mittel und Mittelverschiebungen, z u-
züglich eventueller Haushaltsausgabereste, bezogen auf den Berichtszeitraum. Die Spalte „Budget“ stellt also den tatsächliche n Rahmen für die
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch di e Ämter und Verwaltungsstellen dar.
Budget = (HH-Ansatz 2022 + ÜPL + APL +/ - MVS + HAR 2021 – Sperre)/2
Die Spalte „Ist“ zeigt die erfolgte Sollstellung der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum . Die Sollstellung (Spalte „Ist“) zeigt dabei nicht
die kassenmäßig zugeflossene oder abgegangene Liquidität. Hat beispielsweise ein Steuerschuldner einen bestimmten Betrag zu l eisten, erfolgt im
betreffenden Haushaltsjahr eine Sollstellung . Der Ertrag steht der Stadt für diese Abrechnungsperiode zu und wi rd ertragswirksam gezeigt. Stellt
der Steuerschuldner einen Stundungsantrag bis in das kommende Jahr hinein, wird die Sollstellung für das alte Jahr nicht verä ndert, da ansonsten
ein periodengerechter Ausweis des Ertrags verfälscht würde. Kommt der Steuers chuldner im Folgejahr nach Ablauf der Stundung seinen Zahlung s-
verpflichtungen nach, fließt zwar die entsprechende Liquidität zu, ein neuerlicher Ertrag wird aber nicht ausgewiesen. Daher fallen insbesondere
bei den Gewerbesteuer n regelmäßig die Ist-Erträge (Sollstellung des Haushaltsjahres) mit dem Kassen -Ist auseinander.
Die Spalte „Abweichung Budget / Ist“ zeigt die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen und den tatsächlich zur Verf ü-
gung stehenden Mitteln. Diese Abweichung wird z usätzlich in der Spalte „Ist in %“ als Prozentwert dargestellt.
3
Der nächste Abschnitt dieses Finanzcontrolling -Berichtes informiert über den Stand der Schulden . Hier wird die Höhe der Schulden des städtischen
Haushaltes und der Eigenbetriebe, jeweils unterteilt in Investitionskredite und Kassenkredite zum Ende des Berichtszeitraumes abgebildet.
Nachrichtlich wird außerdem der Stand der insgesamt zu diesem Zeitpunkt vergebenen Ausfallbürgschaften mitgeteilt.
Darüber hinaus enthält der Bericht verschied ene finanzwirtschaftliche Kennzahlen, die einen besseren und schnelleren Überblick über die jeweilige
Haushaltslage ermöglichen sollen und für die weitere Entwicklung als Vergleichsdaten zur Verfügung stehen.
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2 Überblick Ergebnishaushalt
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30. Juni 2022
Die Genehmigung des Haushalts 2022 wurde am 05.05.2022 von der Regierungspräsidentin erteilt. Bis dahin galten die Grundsätze der vorläuf i-
gen Haushaltsführung.
Der Verlauf im Ergebnishausha lt stellt sich bis zum 30.06.2022 folgendermaßen dar:
Beschreibung HH-Ansatz
2022
Budget bis
30.06.2022
Ist bis
30.06.2022 ÜPL APL MVS HAR 2021 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
privatrechtliche Leistungsentgelte -8.723.129 -4.361.565 -3.215.883
-1.145.682 74%
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -53.954.280 -26.977.140 -23.322.822
-3.654.318 86%
Kostenersatzleistungen und Kostenerstattungen -36.948.626 -18.474.313 -14.978.132
-3.496.181 81%
davon Asyl umA -7.000.000 -3.500.000 -674.854
-2.825.146 19%
Bestandsveränderungen, aktiv. Eigenleistungen -80.000 -40.000 -48.608
8.608 122%
Steuern und Steuerähnliche Erträge -376.770.000 -188.385.000 -187.535.050
-849.950 100%
davon Gewerbesteuer -195.000.000 -97.500.000 -99.297.293
1.797.293 102%
davon Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -107.000.000 -53.500.000 -57.003.304
3.503.304 107%
davon Grundsteuer B -42.000.000 -21.000.000 -16.236.073
-4.763.927 77%
davon Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -27.540.000 -13.770.000 -13.380.358 -389.642 97%
davon Vergnügungssteuer/Spielapparate -4.050.000 -2.025.000 -1.591.527 -433.473 79%
davon Zweitwohnungssteuer -500.000 -250.000 -7.319
-242.681 3%
Erträge aus Transferleistungen -76.251.500 -38.125.750 -27.647.133
-10.478.617 73%
davon SGB II / Hartz IV -34.496.000 -17.248.000 -14.091.105
-3.156.895 82%
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen -169.666.895 -84.833.448 -79.157.102
-5.676.346 93%
davon Schlüsselzuweisungen -126.144.000 -63.072.000 -63.112.944
40.944 100%
davon AsylbLG -8.314.800 -4.157.400 -4.934.692
777.292 119%
Erträge aus der Auflösung von SoPos -22.697.608 -11.348.804 -3.543.711
-7.805.093 31%
sonstige ordentliche Erträge -15.658.710 -7.829.355 -11.661.233
3.831.878 149%
Summe der ordentlichen Erträge -760.750.748 -380.375.374 -351.109.674
-29.265.700 92%
5
Beschreibung HH-Ansatz
2022
Budget bis
30.06.2022
Ist bis
30.06.2022 ÜPL APL MVS HAR 2021 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
Personalaufwendungen 131.029.004 65.508.002 60.939.902 -13.000 4.568.100 93%
Versorgungsaufwendungen 23.108.920 11.554.460 8.146.622 3.407.838 71%
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 144.700.841 66.828.465 60.221.681
-344.560 7.933.524 -18.632.876 6.606.784 90%
davon Mieten an IDA aus Mieter-Vermieter-Modell 49.164.074 24.582.037 25.256.537 -674.500 103%
Abschreibungen 27.622.108 13.811.054 13.963.264 -152.210 101%
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 189.563.613 86.964.829 75.198.843
-11.000 501.861 -16.124.816 11.765.986 86%
davon Zuweisung Staatstheater 20.184.400 9.082.980 9.687.820 -2.018.440 -604.840 107%
davon Zuschuss DADINA 10.340.000 4.653.000 6.000.000 -1.034.000 -1.347.000 129%
davon Zuschuss HEAG mobilo für ÖPNV 29.828.000 13.633.600 757.617 -2.560.800 12.875.983 6%
davon Zuschuss Darmstadtium 3.600.000 1.620.000 1.000.000 -360.000 620.000 62%
davon Kita-Zuschuss kirchliche u. freie Träger 55.031.000 24.763.950 22.368.933
-5.503.100 2.395.017 90%
davon Erstattung HSE Betriebskosten Kläranlagen 22.539.880 11.269.940 11.269.940
100%
davon Verlustabdeckung EB Kultur 8.500.531 3.525.239 2.500.000 -1.450.053 1.025.239 71%
davon Verlustabdeckung EB Bäder 7.470.574 3.735.287 3.700.000 35.287 99%
Steueraufwendungen einschl. Umlagen 81.512.600 40.756.300 38.525.046 2.231.254 95%
davon LWV-Umlage 52.105.000 26.052.500 24.133.992 1.918.508 93%
davon Gewerbesteuerumlage 15.031.000 7.515.500 7.272.364 243.136 97%
davon Heimatumlage 9.344.000 4.672.000 4.519.255 152.745 97%
Transferaufwendungen 185.984.043 93.002.718 82.617.454
-1.608 23.000 10.385.264 89%
davon SGB II / Hartz IV 62.091.000 31.045.500 25.656.540 5.388.960 83%
davon AsylbLG 9.250.000 4.625.000 6.255.862 -1.630.862 135%
davon Jugendhilfe 39.261.320 19.637.660 20.050.222
14.000 -412.562 102%
davon Asyl (umA) 7.100.000 3.550.000 1.831.614 1.718.386 52%
sonstige ordentliche Aufwendungen 72.266 36.133 60.039 -23.906 166%
Summe der ordentlichen Aufwendungen 783.593.394 378.461.960 339.672.851
-370.168 8.458.385 -34.757.692 38.789.109 90%
Verwaltungsergebnis 22.842.646 -1.913.415 -11.436.823 -370.168 8.458.385 -34.757.692 9.523.408 598%
Finanzerträge -25.479.030 -12.739.515 -3.397.783 -9.341.732 27%
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 13.852.660 6.926.330 5.156.769 1.769.561 74%
davon für Kassenkredite 1.996.290 998.145 1.368.890 -370.745 137%
Finanzergebnis -11.626.370 -5.813.185 1.758.986 -7.572.171 -30%
6
Beschreibung HH-Ansatz
2022
Budget bis
30.06.2022
Ist bis
30.06.2022 ÜPL APL MVS HAR 2021 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge -786.229.778 -393.114.889 -354.507.457 -38.607.432 90%
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 797.446.054 385.388.290 344.829.620 -370.168 8.458.385 -34.757.692 40.558.670 89%
Ordentliches Ergebnis 11.216.276 -7.726.600 -9.677.837 -370.168 8.458.385 -34.757.692 1.951.237 125%
Außerordentliche Erträge -600.500 -300.250 -744.826 444.576 248%
Außerordentliche Aufwendungen 1.100.000 550.000 818.574 -268.574 149%
Außerordentliches Ergebnis 499.500 249.750 73.748 176.002 30%
Jahresergebnis 11.715.776 -7.476.850 -9.604.089 -370.168 8.458.385 -34.757.692 2.127.239 128%
2.2 Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen
Ordentliche Erträge
Die Ordentlichen Erträge erreichen im ersten Halbjahr 2022 das rechnerische Budget zu 92%.
Die größte Abweichung im Betrachtungszeitraum gibt es bei Erträgen aus Transferleistungen, die um 10,5 Mio. € also 73% unter dem Planwert
liegen. Bei dieser Fallzahlenorientierter Position ist jedoch zu beachten, dass damit entsprechend geringere Aufwendungen ver bunden sind.
Im gesamten Bereich „Asyl“ (inkl. umA) sind rückläufige Fallzahlen dafür verantwortlich, dass Erträge aus Kosten erstattungen sowie aus Zuweisu n-
gen das geplante Niveau nicht erreichen. Dem gegenüber stehen jedoch auch entsprechend geringere Auf wendungen, so dass sich im Saldo keine
größeren negativen Folgen für den Haushalt ergeben.
Bei den Steuererträgen zeichnet sic h dagegen ab, dass sich der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Gewerbesteuer besser als g e-
plant entwickeln. Die Grundsteuer B hingegen liegt mit 4,8 Mio . € unter dem Budget.
Bei der Beurteilung der Entwicklung im Berichtszeitraum ist außerdem zu beachten, dass in den Positionen „privatrechtliche Leistungsentgelte“
und „öffentlich -rechtliche Leistungsentgelte“ Erträge fehlen, die erst zum Jahresende abgerechnet werden.
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Ordentliche Aufwendungen
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich im Bewirtschaftungszeitraum derzeit auf 339,7 Mio. € und liegt somit um 38,8 Mio. € un-
ter dem Budget .
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen fehlen die anteiligen Rückstellungsbeträge, die stets erst im Rahmen des Jahresabschlusses
gebucht werden.
Das Budget der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde im Betrachtungszeitraum zu 90% in Anspruch genommen und liegt somit 6,6
Mio. € unter dem Planwert. Es wird jedoch erwartet, dass das Budget bis zum Jahresende vollständig ausgeschöpft wird.
Bei den vertraglich festgelegten Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse richten sich die Zahlungen nicht nach fixen Fälli gkeiten, sondern
meist nach konkretem Finanzbedarf. Hier ist davon au szugehen, dass bis zum Ende des Haushaltsjahres das Budget weitestgehend ausgeschöpft
werden wird.
Es sind Haushaltssperren in Höhe von insgesamt 34,8 Mio. € bei der Berechnung der Budgets berücksichtigt. Davon entfallen allerdings knapp
16,1 Mio. € auf Zuweisungen und Zuschüsse, die aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zu einem großen Teil noch benötigt werden .
Finanzergebnis
Das Budget der Finanzerträge wurde im Berichtszeitraum nur zu 27% erfüllt, das der Finanzaufwendungen zu 74% in Anspruch genommen.
Die größte Abweichung bei den Finanzerträgen erklärt sich durch die nicht planbaren Buchungszeitpunkte der Ausschüttungen ver bundener Unter-
nehmen. Diese liegen meistens im 2. Halbjahr. Außerdem bestehen Finanzerträge zum Teil aus den Ri sikoprämien für Bürgschaften. Diese sind
jeweils zu Jahresbeginn fällig und daher bereits für das ganze Jahr enthalten.
Das Finanzergebnis für das 2. Quartal liegt um 7,6 Mio. € schlechter als veranschlagt.
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Außerordentliches Ergebnis
Im außerordentlichen Ergebnis finden sich in aller Regel zweckgebundene Erträge aus Spenden, Nachlässen und Schenkungen sowie Sp onsoring,
Erträge und Aufwendenden aus Dienstherrenwechsel nach dem Versorgungslastenteilungs -Staatsvertrag sowie Sonderabschreibun gen und perio-
denfremde Erträge und Aufwendungen. Da es sich zumeist um besondere Einmaleffekte handelt, die nicht planbar sind, werden die Plan-Ist-
Abweichungen hier nicht betrachtet.
Zum Berichtsstand 30.06.2022 weist das außerordentliche Ergebni s ein Defizit in Höhe von 0,07 Mio. € aus.
Jahresergebnis
Im Saldo der Erträge und Aufwendungen sieht das Budget für den Betrachtungszeitraum durch die gesetzten Sperren einen errechneten Übe r-
schuss in Höhe von 7,5 Mio. € vor. Tatsächlich konnte ein Übersc huss in Höhe von 9,6 Mio. € erwirtschaftet werden .
Im Jahresergebnis ist derzeit zu prognostizieren, dass zum Jahresende der Haushaltsausgleich im Rechnungsergebnis erreicht werden kann.
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3 Kreditaufnahme und Schulden
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe zum 30.06.2022
Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamt
Kernhaushalt 465.271.216 € 15.000.000 € 480.271.216 €
EB Kulturinstitute 24.971.401 € 0 € 24.971.401 €
EB Bäder 41.784.392 € 0 € 41.784.392 €
EB EAD 49.497.681 € 0 € 49.497.681 €
EB DWuW 509.289 € 0 € 509.289 €
EB IDA 191.639.594 € 0 € 191.639.594 €
Summe 773.673.573 € 15.000.000 € 788.673.573 €
In diesen Summen sind zwei innere Darlehen vom Kernhaushalt enthalten:
-an den EB IDA über 3.898.253 € darunter 2.282.393 € aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Landes (KIP),
-an den EB Kulturinstitute über 241.667 € aus den KIP-Mitteln des Landes.
Des Weiteren gibt es keine kurzfristigen Liquiditätskredite ( Laufzeit < 1 Jahr ) und kein negativer Kontostand des Sparkassenkontos .
3.2 Stand der Bürgschaften
Gemäß dem letzten Finanzcontrolling-Bericht zum 31.12.2021 betrug die Summe der übernommenen Bürgschaften 439,4 Mio. €.
Bis zum Stichtag 30.06.2022 hat sich der Bürgschaftsstand durch Zugänge in Höhe von zusammen 8,8 T€ auf 448,2 Mio. € erhöht.
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4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
4.1 Aufwandsdeckungsgrad
Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen) durch die
ordentlichen Erträge (inkl. Zinserträge) gedeckt werden können. Mehr als 100% bedeuten ein positives ordentliches Ergebnis.
Formel: ordentliche Erträge + Finanzerträge
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 354.507.457 €
344.829.621 €
Wert zum 30.06.2022 102,81% (30.06.2021: 102,16%)
4.2 Steuerertragsquote
Die Steuerertragsquote zeigt den Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen des Ergebnishaushaltes. Je höher der Anteil der Steuere r-
träge, umso höher ist die Unabhängigkeit gegenüber Zuweisungen des Bundes oder Landes.
Formel: Steuererträge
ordentliche Erträge + Finanzerträge
Berechnung (Ist): 187.535.050 €
354.507.457 €
Wert zum 30.06.2022 52,90% (30.06.2021: 50,29%)
11
4.3 Personalaufwandsquote
Die Personalquote gibt Aufschluss darüber, welcher Teil der Aufwendungen auf den Personalbereich entfällt; insbesondere im Hi nblick auf den in-
terkommunalen Vergleich. Zielwerte liegen für Kommunen allerdings noch nicht vor.
Formel: Personal- und Versorgungsaufwendungen
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 69.086.524 €
344.829.621 €
Wert zum 30.06.2022 20,03% (30.06.2021: 18,62%)
4.4 Zuschuss- und Förderquote
Die Zuschuss- und Förderquote zeigt den Teil der Aufwendungen, der an Vereine, verbundene Unternehmen, Träger von Kindertageseinrichtungen
usw. als Zuweisung und Zuschuss gezahlt wird. Bei einer angespannten Haushaltslage sind die in den Zuweisungen und Zuschüssen enthaltenen frei-
willigen Leistungen gering zu halten.
Formel: Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 75.198.843 €
344.829.621 €
Wert zum 30.06.2022 21,81% (30.06.2021: 21,79%)
12
4.5 Transferaufwandsquote
Mit der Transferaufwandsquote lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Zahlungen an Leistungsempfänger erfolgen (So zialtransfer).
Das Ziel sollte sein, die Quote möglichst zu halten, bzw. im Laufe der Jahre zu senken.
Formel: Transferaufwendungen
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 82.617.454 €
344.829.621 €
Wert zum 30.06.2022 23,96% (30.06.2021: 23,41%)
4.6 Transferdeckungsquote
Die Transferdeckungsquote zeigt an, zu welchem Anteil die Transferaufwendungen durch Erträge aus Transferleistungen gedeckt s ind
Formel: Erträge aus Transferleistungen
Transferaufwendungen
Berechnung (Ist): 27.647.133 €
82.617.454 €
Wert zum 30.06.2022 33,46% (30.06.2021: 36,81%)
13
4.7 Zinslastintensität
Die Zinslastintensität setzt die Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Erträgen (inkl. Finanzerträgen) ins Verhältnis. Sie zeigt an, welcher Teil
der Erträge für Zinszahlungen gebunden ist. Je höher die Quote ausfällt, umso mehr Erträge sind durch Zinszahlungen gebunden. Eine niedrige
Quote ist daher anzustreben.
Formel: Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
ordentliche Erträge + Finanzerträge
Berechnung (Ist): 5.156.769 €
354.507.457 €
Wert zum 30.06.2022 1,45% (30.06.2021: 2,20%)
Darmstadt, 26.08.2022
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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141 Zeichen
Punkt 6: Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2022 (V-Nr. 2022/0271) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2022/0271
1660 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.09.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0271
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Juni 2022
Vorlage vom: 02.09.2022
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling-Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
Anlagen: FC-Bericht Q2 2022
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.09.2022
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die Stadtverordnetenversamm-
lung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2022“ kann der Stand
der Ausführung des Haushalts 2022 zum 30. Juni 2022 entnommen werden.
Darmstadt, 02.09.2022
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0271
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.09.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00