Mandari Insight

2017/0326

Sicherstellung der sozial- und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten Personen, die einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in andere Sozialleistungsgesetze (SGB II, SGB XII) vollziehen

Magistratsvorlage 22.11.2017

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Punkt 57: Sicherstellung der sozial- und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten 
Personen, die einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in andere 
Sozialleistungsgesetze (SGB II, SGB XII) vollziehen 
 (V-Nr. 2017/0326) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2017/0326

16817 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Amt für Soziales und  
Prävention 
Flüchtlingsbeauftragte n 
 
Amt: Amt für 
Interkulturelles und 
Internationales  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0326 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111420 
Kostenstelle:  531-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-21 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Sicherstellung der sozial - und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten 
Personen, die einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in andere 
Sozialleistungsgesetze (SGB II, SGB XII) vollziehen  
 
Vorlage vom: 22.11.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährleistet ab Januar 2018 die Fortführung der 
sozialraumorientierten sozial - und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten 
Menschen, die über einen Aufenthaltstitel / Sch utzstatus verfügen, durch die 
Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE). Dies 
erfolgt durch die städtische Finanzierung von 2 zusätzlichen Vollzeit -Stellen 
(Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen)  bei den Trägern der 
Migrationsberatungsstellen, die die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und 
Zuwanderer (hier: Geflüchtete) übernehmen sowie durch die Andockung der 
Migrationsberatung an die Erstwohnhäuser.  
2. Die Finanzierung dieser MBE -Stellen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt als 
Übergangslösung, bis der Bund die notwendigen Mittel zur Aufstockung der MBE zur 
Verfügung stellt. Dazu wirkt der Magistrat über das Land und die kommunalen

- 2 - 
Spitzenverbände auf den Bund ein, damit dieser die Mängelverwaltung im Bereich der 
Migrationsberatung durch das BAMF behebt.  
3. Die Mittel in Höhe von 1 15.000 € (Berechnungsgrundlage nach EG S 11/3 TVöD) sind auf 
der Kostenstelle 531-010-1000 einzustellen.  
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.11.2017 
 
Der Rechtskreiswechsel von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in andere Sozialleistungsgesetze infolge der 
Zuerkennung eines Schutzstatus geht mit einem Zuständigkeitswechsel in der Beratung 
dieser Personengruppe einher. Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als Schutzberechtigte/r 
geht die Beratungszuständigkeit der sozialpädagogi schen Träger, die von der Kommune mit 
der Beratung und Begleitung Asylsuchender beauftragt sind, in jene der 
Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwandererinnen und Zuwanderer (MBE) über.  
Die MBE sehen sich aufgrund der hohen (und steigenden) Anzahl von Anerkennungen einer 
stark gestiegenen Anzahl an Klientinnen und Klienten gegenüber gestellt, verfügen jedoch 
nicht über ausreichende personelle Kapazitäten, dieses hohe Beratungsaufkommen adäquat 
aufzufangen. Daher ist eine Aufstockung der Migrationsbe ratungsstellen dringend 
erforderlich.  
 
 
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE) – Aufgaben 
und politischer Auftrag  
 
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 fördert der Bund gemäß § 45 Absatz 1 
des Aufenthaltsgeset zes die so genannte „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen 
und Zuwanderer (MBE)“, um diese Menschen bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen 
Integration zu unterstützen. Die Migrationsberatung wird vom Bundesamt für Migration und 
Flüchtlinge (BAMF) verantwortet und vor Ort passgenau von den Wohlfahrtsverbänden, die in 
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege organisiert sind, sowie dem 
Bund der Vertriebene n (BdV) durchgeführt. Die MBE ist ein den Integrationskurs 
ergänzendes, migrationsspezifisches Beratungsangebot und spezielles Förderangebot zur 
Begleitung von Integrationsprozessen. Sie ist ein zeitlich befristetes (drei Jahre), 
bedarfsorientiertes, indiv iduelles Grundberatungsangebot für Neuzugewanderte und bereits 
länger in Deutschland lebende erwachsene Migrantinnen und Migranten (älter als 27 Jahre) 
(BMI 2016; BAMF 2015).  
 
Die MBE berät ohne Ansehen der Person, vertraulich und kostenfrei. Sie steht al len 
Migrantinnen und Migranten offen; sie kann beispielsweise sowohl von Geflüchteten mit 
sogenannter guter Bleibeperspektive, von Menschen, die über den Familiennachzug nach 
Deutschland kommen, von bereits anerkannten Flüchtlingen, als auch  von 
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in Anspruch genommen werden.   
 
Aufgabe der MBE ist, gemäß den von der Bundesregierung erlassenen Förderrichtlinien für 
die Arbeit der MBE, die bedarfsorientierte Einzelfallberatung (Case Management), hierzu 
gehören Sondierungs gespräche, Sozial - und Kompetenzanalysen sowie die Erstellung und 
Umsetzung individueller Förderpläne. Darüber hinaus gehört zu ihren Aufgaben die 
bedarfsorientierte sozialpädagogische Begleitung während des Integrationskurs es, eine 
aktive Öffentlichkeits arbeit, die aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, die Mitwirkung 
bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden.  
Für die Migrationsberatung von Jugendlichen und jungen erwachsenen Zuwandererinnen und 
Zuwanderern bis zum 27. Lebensjahr ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend  (BMFSFJ) mit den Jugendmigrati onsdiensten (JMD) zuständig.  
Um eine zielgericht ete, effiziente Aufgabenwahrneh mung sicherzustellen, ist der Einsatz 
hauptamtlicher Migrationsberaterinnen und -berater, die über ein hohes Maß an fachli cher 
und persönlicher Qualifikation verfügen, unabdingbar. Einzelheiten zur fachlichen und

- 4 - 
persönlichen Qualifikation des Beratungspersonals werden vom BAMF verbindlich festgelegt 
(BMI 2016, S. 549f).  
Eine Aufgabe der MBE, laut den Förderrichtlinien,  ist es dazu beizutragen, „die Abhängigkeit 
der Zuwanderer von staatlichen Transferleistungen auf ein notwendiges Maß zu 
beschränken“ (vgl. Förderrichtlinien MBE - BAMF) und dadurch auch die ö ffentlichen 
Haushalte zu e ntlasten. Dass die MBE dies tun , belegen die bundesweiten Controlling -Zahlen: 
So ist z.B. im Jahr 2014 der Anteil der Ratsuchenden, die zu Beginn der Beratung ALG II -
Leistungen bezogen hatten, von 47,8% auf 34,4% zum Beratungsende  zurückgegangen. Eine 
Investition in die MBE vermindert somit Folgekosten für die öffentlichen Haushalte und die 
Systeme der sozialen Sicherung (BAMF 2015; BGFW 2916).  
 
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer ist ein wichtiger 
Grundpfeiler der Integrationspolitik der Bundesregierung . Sie stellt, neben der 
anzustrebenden interkulturellen Öffnung der Regelangebote als zentraler Schritt zur 
Integration von Zugewanderten, ein wichtiges Element bei der Unterstützung und Begleitung 
von Zugewanderten im Integrationsprozess dar und leistet einen essenziellen Beitrag zur 
gesellschaftlichen Teilhabe von Zugewanderten.  
 
 
Hohe Zuwanderung auch in 2018  
 
Auch wenn der Zuzug von geflüchteten Menschen nach Deutschland im Jahr 2017 
abgenommen hat, ist dennoch mit einer anhaltenden und in nennenswertem Umfang  
ansteigenden Zuwanderung - besonders in 2018 - zu rechnen. Dies ist hauptsächlich durch 
die Familienzusammenführung und das diesbezügliche Ablaufen der Sperrfrist im März 2018 
bedingt1. Die Zahl der beantragten Visa zur Familienzusammenführung stieg in 2016 
bundesweit um 50% an. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wurden allein 2016 105.000 
Visa ausgestellt, 73.000 Visa entfielen auf sogenannte Schutzberechtigte aus Syrien und dem 
Irak (Migazin 2017; ZEIT ONLINE 2017).  Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
schätzt, dass sich über den Familiennachzug – mindestens mit Blick auf die Syrer – die 
Zuwandererzahlen noch verdoppeln werden.  
 
Auch der Fachausschuss „Migration und Integration“ de r Bundesarbeitsgemeinschaft der 
Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bestätigt diese Einschätzung. Laut BAGFW ist die 
Zuwanderung bundesweit deutlich stärker als vorhergesehen angestiegen (Zuzug von knapp 2 
Millionen ausländischen Personen zum Ende 2015, davon 800.000 Asylsuchende; 
Wanderungssaldo von 1,14 Millionen ausländischer Personen – dem höchsten in der 
Geschichte der Bundesrepublik) und wird auch in den kommenden Jahren – besonders 
aufgrund des Familiennachzugs – weiter ansteigen. Die BAGFW geht davon au s, dass die 
Flucht nach Deutschland mittelfristig anhalten wird. Für die kommenden Jahre ist außerdem 
von einem dauerhaft hohen Niveau der Zuwanderungszahlen von weiteren 
Einwanderungsgruppen auszugehen, zum Beispiel von Unionsangehörigen.  
 
 
Steigende Beratungszahlen, e rweitertes Spektrum der Ratsuchenden, Diversifizierung und 
Komplexität ihrer Anliegen  
 
Die Beratungszahlen der MBE sind von 2014 bis 2015 von 175.000 auf 205.000 Personen 
angestiegen – dies bedeutet eine Steigerung um etwa 13 % (Tendenz steigend) (BAGFW 
                                                
1 Die Sperrfrist gilt  für Asylsuchende, die nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigte erhielten. Dies 
betrifft bspw. 42% der Asylsuchenden aus Syrien.

- 5 - 
2016 – Stand: Juli 2016). 2 Die Öffnung der Integrationskurse - und damit einhergehend des 
Beratungsangebotes der MBE - für Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive 
im Oktober 2015 hat zu einer weiteren Steigerung der Beratung szahlen geführt. Die Zahlen 
des BAMF belegen die bundesweit starke Nachfrage nach dieser Unterstützungsleistung: 
Alleine im Jahr 2015 erreichte n die MBE rund 320.000 Personen, im Jahr 2016 wurden 
400.000 Personen erreicht (BAMF 2017, PM 02/2017) 3. Weiterhin ist zu erwarten, dass die 
Mehrzahl der Asylsuchenden über längere Zeit in Deutschland leben wird und kurz - oder 
mittelfristig einen Beratungsbedarf entwickelt (BAGFW 2016).  
 
Zur gestiegenen und weiter ansteigenden Zahl der Beratungen kommt eine gestiegene 
Diversifizierung und Komplexität der Anliegen der Beratungssuchenden, bedingt durch deren  
veränderte Bedürfnisse. 
  
Zum einen nimmt eine hohe Zahl von Zuwandererinnen und Zuwanderer aus der EU die 
Beratungsangebote der MBE in Anspruch (30% laut  BAMF-Controlling-Bericht 2014); 
darunter sind sowohl Hochqualifizierte, die bei ihren ersten Schritten in Deutschland 
begleitet werden müssen, als auch Menschen, die sich in wirtschaftlich und sozial prekären 
Lebenssituationen befinden. Daneben hat sich d ie Zahl der geflüchteten Menschen, die einen 
auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus haben, deutlich erhöht, darunter viele Menschen  aus 
Syrien, die eine intensive Begleitung von Anfang an benötigen und mit sehr anspruchsvollen 
und aufwendigen Beratungsanf ragen in die MBE kommen (zu Themen wie Sprachförderung 
(deutsch), Familiennachzug, Bildung und Schule, berufliche Integration, Bewältigung von 
erlittenen Traumatisierungen, gesellschaftliche Teilhabe). Dies erfordert eine sehr 
aufwendige Beratungsarbeit un ter Anwendung der zeitintensiven Case -Management-Methode, 
sowie Kooperationen mit weiteren Fachdiensten, u.a..  
 
 
Unzureichende Bundesmittel und mangelnde personelle Ressourcen in den MBEs  
 
Die Bundesmittel für die MBE wurden für 2016 um 10,5 Millionen auf  44,7 Millionen Euro 
erhöht. Die Wohlfahrtsverbände haben diese Summe aus Eigenmitteln um sieben Millionen 
Euro aufgestockt. Die Erhöhung reicht laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien 
Wohlfahrtspflege (BAGFW) nicht aus, um die MBE in die Lage zu versetz en, auch bei 
steigenden Beratungszahlen und komplexeren Beratungsanliegen Neuankommende in 
Deutschland nach hohen fachlichen Standards zu beraten. Denn trotz der durch die 
Mittelaufstockung zusätzlich eingerichteten Stellen ist die Situation in den Beratun gsstellen 
vor Ort bundesweit weiter sehr angespannt: So wurden 2015 durchschnittlich 337 Fälle pro 
Vollzeitstelle bearbeitet – 150 sollten es nur sein, um eine nachhaltig gute Beratungsqualität 
zu sichern. Viele Migrationsberaterinnen und Migrationsberater  berichten, dass die hohe 
Nachfrage die Kapazitäten der Beratungsstellen längst überschritten hat. Auch das BAMF 
spricht hier von „Mängelverwaltung“ (Zitat Hr. Winter, zuständiger Referatsleiter für den 
Bereich MBE im BAMF, Gespräch am 9.2.2017, Landkreis Darmstadt-Dieburg).  
  
Die BAGFW fordert daher eine weitere deutliche  Mittelerhöhung auf 107,8 Millionen Euro  
zur Bewältigung von 240.000 Beratungsfällen im Jahr 4 durch 960 Vollzeitkräfte bundesweit. 
                                                
2 Anzumerken ist, dass die überdurchschnittliche Auslastung der MBE bereits vor den vermehrten Flüchtlingszuzügen 2015 bestand 
(BAGFW 2016).  
3 Zu „erreichten Personen“ zählen laut BAMF sowohl die als Beratungsfälle gezählten Personen sowie mitberatene Personen, d.h. 
Angehörige der Kernfamilie (BAMF 2017).  
4 Ursprünglich ging das BAMF für 2017 (Stand: Juli 2016) von einer Steigerung der Beratungsfälle von 205.000 (2015) auf 240.000 für das 
Jahr 2017 aus. Die Freie Wohlfahrtspflege hielt diese Schätzung für zu niedrig angesetzt, was die Zahlen des BAMF (Stand: Februar 2017) 
belegen (320.000 tatsächliche Beratungsfälle in 2015, 400.000 in 2016).

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Dies würde zu einer Absenkung der Fallzahl pro Vollzeitkraft auf 150 führen. Nur so könne 
bundesweit langfristig das Integrationsinstrument MBE sichergestellt werden.   
 
 
Die Situation in den MBEs und der Beratungsbedarf in Darmstadt  
 
Die Situation auf Bun desebene spiegelt sich auf kommunaler Ebene wider. In Darmstadt 
stehen im Jahr 2016 2,6 Stellen für 21.000 erwachsene zugewanderte Personen aus EU - und 
Drittstaaten zur Verfügung. Dies entspricht zwar dem angesetzten 
Länderverteilungsschlüssel, dieser deck t jedoch das Beratungsaufkommen bei Weitem nicht 
ab (Stichwort „Mängelverwaltung“, BAMF 2017): Der tatsächliche Beratungsschlüssel in der 
Stadt Darmstadt beläuft sich aktuell auf ein Verhältnis von 1:400 Personen.  
 
Darunter leidet die Beratungsqualität sow ie -intensität. Eine engmasch ige Begleitung kann 
von den MBE nicht gewährleistet werden. Diese Unterstützung ist jedoch aufgrund des 
höheren Beratungsbedarfs vieler Geflüchteter auch in Zukunft notwendig, damit Integration 
von Anfang an gelingen kann und nicht aufgrund unzureichender Anschlussperspektiven 
kostenintensive Sozialleistungen nachgesteuert werden müssen.  
 
Sicherstellung der Beratungsfähigkeit der MBE auf kommunaler Ebene  
 
Da die Finanzierung des MBE -Programms durch den Bund auch nach der Erhöhung der 
Bundesmittel im Jahr 2016 weiterhin unzureichend ist,  Hessen sich nicht an den Kosten für 
die Migrations - und Flüchtlingsberatung beteiligt und die Beratung durch die MBE nicht im 
notwendigen Maß gewährleistet werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Sicherstellun g der Beratungsfähigkeit der MBE die 
Finanzierung der Stellenaufstockung übergangsweise - bis der Bund die notwendigen Mittel 
zur Verfügung stellt - übernimmt.  
 
Mit der Aufstockung der Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderinnen und 
Zuwanderer um 2 VZ-Stellen für die Stadt Darmstadt würde ein Beratungsverhältnis von 
1:227 geschaffen und so eine qualitative sozial - und migrationspädagogische Beratung 
sichergestellt.  
 
Mit dieser Maßnahme würde eine wichtige Grundlage geschaffen werden, die auf eine 
schnelle, eigenständige und finanziell unabhängige Lebensbewältigung der Zugewanderten 
hinwirkt. Diese Stärkung der Menschen in ihrem Integrationsprozess reduziert zudem die 
Gefahr der Anfälligkeit für Radikalisierung oder Sucht.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wü rde damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur 
Wahrung des sozialen Friedens im örtlichen Gemeinwesen leisten, nicht zuletzt auch 
dadurch, dass Vertreterinnen und Vertretern rassistischer und diskriminierender Haltungen 
innerhalb der Darmstädter Bevölkerun g die Argumente entzogen werden würden.

- 7 - 
 
 
Kosten:   
Für die Aufstockung der Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwandererinnen und 
Zuwanderer um 2 VZ-Stellen für die Stadt Darmstadt,  entstehen Kosten von 1 15.000 € für 
das Jahr 2018  (Berechnungsgrundlage nach EG S 11/3 TVöD). Diese sollen den Trägern der 
MBE als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden.   
 
Darmstadt, 22.11.2017 
531 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg    Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer    Stadträtin

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Amt für Soziales und 
Prävention 
Flüchtlingsbeauftragten  
 
Amt: Amt für 
Interkulturelles und 
Internationales  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10. 10.2 
IV 20 531 
V 50 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0326 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
484 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111420 
Kostenstelle:  531-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-21 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Sicherstellung der sozial - und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten 
Personen, die einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in andere 
Sozialleistungsgesetze (SGB II, SGB XII) vollziehen  
 
Vorlage vom: 22.11.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährleistet ab Januar 2018 die Fortführung der 
sozialraumorientierten sozial - und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten 
Menschen, die über einen Aufenthaltstitel / Schutzstatus verfügen, durch die 
Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE). Dies 
erfolgt durch die städtische Finanzierung von 2 zusätzlichen Vollzeit -Stellen 
(Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen)  bei den Trägern der 
Migrationsberatungsstellen, die die Migrations beratung für erwachsene Zuwanderinnen und 
Zuwanderer (hier: Geflüchtete) übernehmen sowie durch die Andockung der 
Migrationsberatung an die Erstwohnhäuser.  
2. Die Finanzierung dieser MBE -Stellen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt als

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Übergangslösung, bis der Bund die notwendigen Mittel zur Aufstockung der MBE zur 
Verfügung stellt. Dazu wirkt der Magistrat über das Land und die kommunalen 
Spitzenverbände auf den Bund ein, damit dieser die Mängelverwaltung im Bereich der 
Migrationsberatung durch das BAMF behebt.  
3. Die Mittel in Höhe von 1 15.000 € (Berechnungsgrundlage nach EG S 11/3 TVöD) sind auf 
der Kostenstelle 531-010-1000 einzustellen.  
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 29.11.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.11.2017 
 
Der Rechtskreiswechsel von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in andere Sozialleistungsgesetze infolge der 
Zuerkennung eines Schutzstatus geht mit einem Zuständigkeitswechsel in der Beratung 
dieser Personengruppe einher. Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als Schutzberechtigte/r 
geht die Beratungszuständigkeit der sozialpädagogischen Träger, die von der Kommune mit 
der Beratung und Begleitung Asylsuchender beauftragt sind, in jene der 
Migrationsberatu ngsstellen für erwachsene Zuwandererinnen und Zuwanderer (MBE) über.  
Die MBE sehen sich aufgrund der hohen (und steigenden) Anzahl von Anerkennungen einer 
stark gestiegenen Anzahl an Klientinnen und Klienten gegenüber gestellt, verfügen jedoch 
nicht über ausreichende personelle Kapazitäten, dieses hohe Beratungsaufkommen ad äquat 
aufzufangen. Daher ist eine Aufstockung der Migrationsberatungsstellen dringend 
erforderlich.  
 
 
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE) – Aufgaben 
und politischer Auftrag  
 
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 fördert der Bund gemäß § 45 Absatz 1 
des Aufenthaltsgesetzes die so genannte „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen 
und Zuwanderer (MBE)“, um diese Menschen bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen 
Integration zu unterstützen. Die Migrationsberatung wird vom Bundesamt für Migration und 
Flüchtlinge (BAMF) verantwortet und vor Ort passgenau von den Wohlfahrtsverbänden, die in 
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege organisiert sind, sowie dem 
Bund der Vertriebenen (BdV) durchgeführt. Die MBE ist ein den Integrationskurs 
ergänzendes, migrationsspezifisches Beratungsangebot und spezielles Förderangebot zur 
Begleitung von Integrationsprozessen. Sie ist ein zeitlich befristetes (drei Jahre), 
bedarfsorientiertes, individuelles  Grundberatungsangebot für Neuzugewanderte und bereits 
länger in Deutschland lebende erwachsene Migrantinnen und Migranten (älter als 27 Jahre) 
(BMI 2016; BAMF 2015).  
 
Die MBE berät ohne Ansehen der Person, vertraulich und kostenfrei. Sie steht allen 
Migrantinnen und Migranten offen; sie kann beispielsweise sowohl von Geflüchteten mit 
sogenannter guter Bleibeperspektive, von Menschen, die über den Familiennachzug nach 
Deutschland kommen, von bereits anerkannten Flüchtlingen, als auch  von 
Spätaussiedlerinne n und Spätaussiedlern in Anspruch genommen werden.   
 
Aufgabe der MBE ist, gemäß den von der Bundesregierung erlassenen Förderrichtlinien für 
die Arbeit der MBE, die bedarfsorientierte Einzelfallberatung (Case Management), hierzu 
gehören Sondierungsgespräch e, Sozial- und Kompetenzanalysen sowie die Erstellung und 
Umsetzung individueller Förderpläne. Darüber hinaus gehört zu ihren Aufgaben die 
bedarfsorientierte sozialpädagogische Begleitung während des Integrationskurs es, eine 
aktive Öffentlichkeits arbeit, die aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, die Mitwirkung 
bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden.  
Für die Migrationsberatung von Jugendlichen und jungen erwachsenen Zuwandererinnen und 
Zuwanderern bis zum 27. Lebensjahr ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit den Jugendmigrationsdiensten (JMD) zuständig.  
Um eine zielgerichtete, effiziente Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, ist der Einsatz 
hauptamtlicher Migrationsbera terinnen und -berater, die über ein hohes Maß an fachli cher

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und persönlicher Qualifikation verfügen, unabdingbar. Einzelheiten zur fachlichen und 
persönlichen Qualifikation des Beratungspersonals werden vom BAMF verbindlich festgelegt 
(BMI 2016, S. 549f).  
Eine Aufgabe der MBE, laut den Förderrichtlinien,  ist es dazu beizutragen, „die Abhängigkeit 
der Zuwanderer von staatlichen Transferleistungen auf ein notwendiges Maß zu 
beschränken“ (vgl. Förderrichtlinien MBE - BAMF) und dadurch auch die öffentlichen 
Haushalte zu entlasten. Dass die MBE dies tun , belegen die bundesweiten Controlling -Zahlen: 
So ist z.B. im Jahr 2014 der Anteil der Ratsuchenden, die zu Beginn der Beratung ALG II -
Leistungen bezogen hatten, von 47,8% auf 34,4% zum Beratungsende zurückgegange n. Eine 
Investition in die MBE vermindert somit Folgekosten für die öffentlichen Haushalte und die 
Systeme der sozialen Sicherung (BAMF 2015; BGFW 2916).  
 
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer ist ein wichtiger 
Grundpfeiler de r Integrationspolitik der Bundesregierung . Sie stellt, neben der 
anzustrebenden interkulturellen Öffnung der Regelangebote als zentraler Schritt zur 
Integration von Zugewanderten, ein wichtiges Element bei der Unterstützung und Begleitung 
von Zugewanderten im Integrationsprozess dar und leistet e inen essenziellen Beitrag zur 
gesellschaftlichen Teilhabe von Zugewanderten.  
 
 
Hohe Zuwanderung auch in 2018  
 
Auch wenn der Zuzug von geflüchteten Menschen nach Deutschland im Jahr 2017 
abgenommen hat, ist dennoch mit einer anhaltenden und in nennenswert em Umfang  
ansteigenden Zuwanderung - besonders in 2018 - zu rechnen. Dies ist hauptsächlich durch 
die Familienzusammenführung und das diesbezügliche Ablaufen der Sperrfrist im März 2018 
bedingt1. Die Zahl der beantragten Visa zur Familienzusammenführung s tieg in 2016 
bundesweit um 50% an. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wurden allein 2016 105.000 
Visa ausgestellt, 73.000 Visa entfielen auf sogenannte Schutzberechtigte aus Syrien und dem 
Irak (Migazin 2017; ZEIT ONLINE 2017).  Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
schätzt, dass sich über den Familiennachzug – mindestens mit Blick auf die Syrer – die 
Zuwandererzahlen noch verdoppeln werden.  
 
Auch der Fachausschuss „Migration und Integration“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der 
Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bestätigt diese Einschätzung. Laut BAGFW ist die 
Zuwanderung bundesweit deutlich stärker als vorhergesehen angestiegen (Zuzug von knapp 2 
Millionen ausländischen Personen zum Ende 2015, davon 800.000 Asylsuchende; 
Wanderungssaldo von 1,14 Millionen ausländischer Personen – dem höchsten in der 
Geschichte der Bundesrepublik) und wird auch in den kommenden Jahren – besonders 
aufgrund des Familiennachzugs – weiter ansteigen. Die BAGFW geht davon aus, dass die 
Flucht nach Deut schland mittelfristig anhalten wird. Für die kommenden Jahre ist außerdem 
von einem dauerhaft hohen Niveau der Zuwanderungszahlen von weiteren 
Einwanderungsgruppen auszugehen, zum Beispiel von Unionsangehörigen.  
 
 
Steigende Beratungszahlen, e rweitertes Spe ktrum der Ratsuchenden, Diversifizierung und 
Komplexität ihrer Anliegen  
 
                                                
1 Die Sperrfrist gilt  für Asylsuchende, die nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigte erhielten. Dies 
betrifft bspw. 42% der Asylsuchenden aus Syrien.

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Die Beratungszahlen der MBE sind von 2014 bis 2015 von 175.000 auf 205.000 Personen 
angestiegen – dies bedeutet eine Steigerung um etwa 13 % (Tendenz steigend) (BAGFW 
2016 – Stand: Juli 2016). 2 Die Öffnung der Integrationskurse - und damit einhergehend des 
Beratungsangebotes der MBE - für Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive 
im Oktober 2015 hat zu einer weiteren Steigerung der Beratungszahlen geführt. Die Zahlen 
des BAMF belege n die bundesweit starke Nachfrage nach dieser Unterstützungsleistung: 
Alleine im Jahr 2015 erreichte n die MBE rund 320.000 Personen, im Jahr 2016 wurden 
400.000 Personen erreicht (BAMF 2017, PM 02/2017) 3. Weiterhin ist zu erwarten, dass die 
Mehrzahl der Asylsuchenden über längere Zeit in Deutschland leben wird und kurz - oder 
mittelfristig einen Beratungsbedarf entwickelt (BAGFW 2016).  
 
Zur gestiegenen und weiter ansteigenden Zahl der Beratungen kommt eine gestiegene 
Diversifizierung und Komplexität der Anli egen der Beratungssuchenden, bedingt durch deren  
veränderte Bedürfnisse. 
  
Zum einen nimmt eine hohe Zahl von Zuwandererinnen und Zuwanderer aus der EU die 
Beratungsangebote der MBE in Anspruch (30% laut BAMF -Controlling-Bericht 2014); 
darunter sind sowohl Hochqualifizierte, die bei ihren ersten Schritten in Deutschland 
begleitet werden müssen, als auch Menschen, die sich in wirtschaftlich und sozial prekären 
Lebenssituationen befinden. Daneben hat sich die Zahl der geflüchteten Menschen, die einen 
auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus haben, deutlich erhöht, darunter viele Menschen  aus 
Syrien, die eine intensive Begleitung von Anfang an benötigen und mit sehr anspruchsvollen 
und aufwendigen Beratungsanfragen in die MBE kommen (zu Themen wie Sprachfö rderung 
(deutsch), Familiennachzug, Bildung und Schule, berufliche Integration, Bewältigung von 
erlittenen Traumatisierungen, gesellschaftliche Teilhabe). Dies erfordert eine sehr 
aufwendige Beratungsarbeit unter Anwendung der zeitintensiven Case -Management-Methode, 
sowie Kooperationen mit weiteren Fachdiensten, u.a..  
 
 
Unzureichende Bundesmittel und mangelnde personelle Ressourcen in den MBEs  
 
Die Bundesmittel für die MBE wurden für 2016 um 10,5 Millionen auf 44,7 Millionen Euro 
erhöht. Die Wohlfahrtsverb ände haben diese Summe aus Eigenmitteln um sieben Millionen 
Euro aufgestockt. Die Erhöhung reicht laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien 
Wohlfahrtspflege (BAGFW) nicht aus, um die MBE in die Lage zu versetzen, auch bei 
steigenden Beratungszahlen und kom plexeren Beratungsanliegen Neuankommende in 
Deutschland nach hohen fachlichen Standards zu beraten. Denn trotz der durch die 
Mittelaufstockung zusätzlich eingerichteten Stellen ist die Situation in den Beratungsstellen 
vor Ort bundesweit weiter sehr angesp annt: So wurden 2015 durchschnittlich 337 Fälle pro 
Vollzeitstelle bearbeitet – 150 sollten es nur sein, um eine nachhaltig gute Beratungsqualität 
zu sichern. Viele Migrationsberaterinnen und Migrationsberater berichten, dass die hohe 
Nachfrage die Kapazit äten der Beratungsstellen längst überschritten hat. Auch das BAMF 
spricht hier von „Mängelverwaltung“ (Zitat Hr. Winter, zuständiger Referatsleiter für den 
Bereich MBE im BAMF, Gespräch am 9.2.2017, Landkreis Darmstadt -Dieburg).  
  
                                                
2 Anzumerken ist, dass die überdurchschnittliche Auslastung der MBE bereits vor den vermehrten Flüchtlingszuzügen 2015 bestand 
(BAGFW 2016).  
3 Zu „erreichten Personen“ zählen laut BAMF sowohl die als Beratungsfälle gezählten Personen sowie mitberatene Personen, d.h. 
Angehörige der Kernfamilie (BAMF 2017).

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Die BAGFW fordert daher eine weitere deutliche  Mittelerhöhung auf 107,8 Millionen Euro  
zur Bewältigung von 240.000 Beratungsfällen im Jahr 4 durch 960 Vollzeitkräfte bundesweit. 
Dies würde zu einer Absenkung der Fallzahl pro Vollzeitkraft auf 150 führen. Nur so könne 
bundesweit langfristig das Integrationsinstrument MBE sichergestellt werden.   
 
 
Die Situation in den MBEs und der Beratungsbedarf in Darmstadt  
 
Die Situation auf Bundesebene spiegelt sich auf kommunaler Ebene wider. In Darmstadt 
stehen im Jah r 2016 2,6 Stellen für 21.000 erwachsene zugewanderte Personen aus EU - und 
Drittstaaten zur Verfügung. Dies entspricht zwar dem angesetzten 
Länderverteilungsschlüssel, dieser deckt jedoch das Beratungsaufkommen bei Weitem nicht 
ab (Stichwort „Mängelverwalt ung“, BAMF 2017): Der tatsächliche Beratungsschlüssel in der 
Stadt Darmstadt beläuft sich aktuell auf ein Verhältnis von 1:400 Personen.  
 
Darunter leidet die Beratungsqualität sowie -intensität. Eine engmasch ige Begleitung kann 
von den MBE nicht gewährleistet werden. Diese Unterstützung ist jedoch aufgrund des 
höheren Beratungsbedarfs vieler Geflüchteter auch in Zukunft notwendig, damit Integration 
von Anfang an gelingen kann und nicht aufgrund unzureichender Anschlussperspektiven 
kostenintensive Sozialleistungen nachgesteuert werden müssen.  
 
Sicherstellung der Beratungsfähigkeit der MBE auf kommunaler Ebene  
 
Da die Finanzierung des MBE -Programms durch den Bund auch nach der Erhöhung der 
Bundesmittel im Jahr 2016 weiterhin unzureichend ist, Hessen sich nicht an den Kosten für 
die Migrations - und Flüchtlingsberatung beteiligt und die Beratung durch die MBE nicht  im 
notwendigen Maß gewährleistet werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Sicherstellung der Beratungsfähigkeit der MBE die 
Finanzierung der Stellenaufstockung übergangsweise - bis der Bund die notwendigen Mitt el 
zur Verfügung stellt - übernimmt.  
 
Mit der Aufstockung der Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderinnen und 
Zuwanderer um 2 VZ-Stellen für die Stadt Darmstadt würde ein Beratungsverhältnis von 
1:227 geschaffen und so eine qualitative sozial - und migrationspädagogische Beratung 
sichergestellt.  
 
Mit dieser Maßnahme würde eine wichtige Grundlage geschaffen werden, die auf eine 
schnelle, eigenständige und finanziell unabhängige Lebensbewältigung der Zugewanderten 
hinwirkt. Diese Stärkung der Menschen in ihrem Integrationsprozess reduziert zudem die 
Gefahr der Anfälligkeit für Radikalisierung oder Sucht.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wü rde damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur 
Wahrung des sozialen Friedens im örtlichen Gemeinwesen leisten, nicht zuletzt auch 
dadurch, dass Vertreterinnen und Vertretern rassistischer und diskriminierender Haltungen 
innerhalb der Darmstädter Bevölkerun g die Argumente entzogen werden würden.  
 
 
 
                                                
4 Ursprünglich ging das BAMF für 2017 (Stand: Juli 2016) von einer Steigerung der Beratungsfälle von 205.000 (2015) auf 240.000 für das 
Jahr 2017 aus. Die Freie Wohlfahrtspflege hielt diese Schätzung für zu niedrig angesetzt, was die Zahlen des BAMF (Stand: Februar 2017) 
belegen (320.000 tatsächliche Beratungsfälle in 2015, 400.000 in 2016).

Kosten:   
Für die Aufstockung der Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwandererinnen und 
Zuwanderer um 2 VZ-Stellen für die Stadt Darmstadt, entstehen Kosten von 1 15.000 € für 
das Jahr 2018 (Berechn ungsgrundlage nach EG S 11/3 TVöD). Diese sollen den Trägern der 
MBE als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden.  
 
Darmstadt, 22.11.2017 
531 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg    Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer    Stadträtin

anlage 3

281 Zeichen

Punkt 43: Sicherstellung der sozial- und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten 
Personen, die einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in andere 
Sozialleistungsgesetze (SGB II, SGB XII) vollziehen 
 (V-Nr. 20170326) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (3)

TOP 484
TOP 57
TOP 43

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0326
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.11.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00