2017/0326
Sicherstellung der sozial- und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten Personen, die einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in andere Sozialleistungsgesetze (SGB II, SGB XII) vollziehen
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336 Zeichen
Punkt 57: Sicherstellung der sozial- und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten Personen, die einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in andere Sozialleistungsgesetze (SGB II, SGB XII) vollziehen (V-Nr. 2017/0326) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
2017/0326
16817 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.11.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Amt für Soziales und
Prävention
Flüchtlingsbeauftragte n
Amt: Amt für
Interkulturelles und
Internationales
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0326
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111420
Kostenstelle: 531-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-21 Sachkonto: 7128000
Betreff: Sicherstellung der sozial - und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten
Personen, die einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in andere
Sozialleistungsgesetze (SGB II, SGB XII) vollziehen
Vorlage vom: 22.11.2017
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährleistet ab Januar 2018 die Fortführung der
sozialraumorientierten sozial - und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten
Menschen, die über einen Aufenthaltstitel / Sch utzstatus verfügen, durch die
Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE). Dies
erfolgt durch die städtische Finanzierung von 2 zusätzlichen Vollzeit -Stellen
(Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) bei den Trägern der
Migrationsberatungsstellen, die die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und
Zuwanderer (hier: Geflüchtete) übernehmen sowie durch die Andockung der
Migrationsberatung an die Erstwohnhäuser.
2. Die Finanzierung dieser MBE -Stellen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt als
Übergangslösung, bis der Bund die notwendigen Mittel zur Aufstockung der MBE zur
Verfügung stellt. Dazu wirkt der Magistrat über das Land und die kommunalen
- 2 -
Spitzenverbände auf den Bund ein, damit dieser die Mängelverwaltung im Bereich der
Migrationsberatung durch das BAMF behebt.
3. Die Mittel in Höhe von 1 15.000 € (Berechnungsgrundlage nach EG S 11/3 TVöD) sind auf
der Kostenstelle 531-010-1000 einzustellen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.11.2017
Der Rechtskreiswechsel von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in andere Sozialleistungsgesetze infolge der
Zuerkennung eines Schutzstatus geht mit einem Zuständigkeitswechsel in der Beratung
dieser Personengruppe einher. Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als Schutzberechtigte/r
geht die Beratungszuständigkeit der sozialpädagogi schen Träger, die von der Kommune mit
der Beratung und Begleitung Asylsuchender beauftragt sind, in jene der
Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwandererinnen und Zuwanderer (MBE) über.
Die MBE sehen sich aufgrund der hohen (und steigenden) Anzahl von Anerkennungen einer
stark gestiegenen Anzahl an Klientinnen und Klienten gegenüber gestellt, verfügen jedoch
nicht über ausreichende personelle Kapazitäten, dieses hohe Beratungsaufkommen adäquat
aufzufangen. Daher ist eine Aufstockung der Migrationsbe ratungsstellen dringend
erforderlich.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE) – Aufgaben
und politischer Auftrag
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 fördert der Bund gemäß § 45 Absatz 1
des Aufenthaltsgeset zes die so genannte „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen
und Zuwanderer (MBE)“, um diese Menschen bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen
Integration zu unterstützen. Die Migrationsberatung wird vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) verantwortet und vor Ort passgenau von den Wohlfahrtsverbänden, die in
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege organisiert sind, sowie dem
Bund der Vertriebene n (BdV) durchgeführt. Die MBE ist ein den Integrationskurs
ergänzendes, migrationsspezifisches Beratungsangebot und spezielles Förderangebot zur
Begleitung von Integrationsprozessen. Sie ist ein zeitlich befristetes (drei Jahre),
bedarfsorientiertes, indiv iduelles Grundberatungsangebot für Neuzugewanderte und bereits
länger in Deutschland lebende erwachsene Migrantinnen und Migranten (älter als 27 Jahre)
(BMI 2016; BAMF 2015).
Die MBE berät ohne Ansehen der Person, vertraulich und kostenfrei. Sie steht al len
Migrantinnen und Migranten offen; sie kann beispielsweise sowohl von Geflüchteten mit
sogenannter guter Bleibeperspektive, von Menschen, die über den Familiennachzug nach
Deutschland kommen, von bereits anerkannten Flüchtlingen, als auch von
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in Anspruch genommen werden.
Aufgabe der MBE ist, gemäß den von der Bundesregierung erlassenen Förderrichtlinien für
die Arbeit der MBE, die bedarfsorientierte Einzelfallberatung (Case Management), hierzu
gehören Sondierungs gespräche, Sozial - und Kompetenzanalysen sowie die Erstellung und
Umsetzung individueller Förderpläne. Darüber hinaus gehört zu ihren Aufgaben die
bedarfsorientierte sozialpädagogische Begleitung während des Integrationskurs es, eine
aktive Öffentlichkeits arbeit, die aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, die Mitwirkung
bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden.
Für die Migrationsberatung von Jugendlichen und jungen erwachsenen Zuwandererinnen und
Zuwanderern bis zum 27. Lebensjahr ist das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit den Jugendmigrati onsdiensten (JMD) zuständig.
Um eine zielgericht ete, effiziente Aufgabenwahrneh mung sicherzustellen, ist der Einsatz
hauptamtlicher Migrationsberaterinnen und -berater, die über ein hohes Maß an fachli cher
und persönlicher Qualifikation verfügen, unabdingbar. Einzelheiten zur fachlichen und
- 4 -
persönlichen Qualifikation des Beratungspersonals werden vom BAMF verbindlich festgelegt
(BMI 2016, S. 549f).
Eine Aufgabe der MBE, laut den Förderrichtlinien, ist es dazu beizutragen, „die Abhängigkeit
der Zuwanderer von staatlichen Transferleistungen auf ein notwendiges Maß zu
beschränken“ (vgl. Förderrichtlinien MBE - BAMF) und dadurch auch die ö ffentlichen
Haushalte zu e ntlasten. Dass die MBE dies tun , belegen die bundesweiten Controlling -Zahlen:
So ist z.B. im Jahr 2014 der Anteil der Ratsuchenden, die zu Beginn der Beratung ALG II -
Leistungen bezogen hatten, von 47,8% auf 34,4% zum Beratungsende zurückgegangen. Eine
Investition in die MBE vermindert somit Folgekosten für die öffentlichen Haushalte und die
Systeme der sozialen Sicherung (BAMF 2015; BGFW 2916).
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer ist ein wichtiger
Grundpfeiler der Integrationspolitik der Bundesregierung . Sie stellt, neben der
anzustrebenden interkulturellen Öffnung der Regelangebote als zentraler Schritt zur
Integration von Zugewanderten, ein wichtiges Element bei der Unterstützung und Begleitung
von Zugewanderten im Integrationsprozess dar und leistet einen essenziellen Beitrag zur
gesellschaftlichen Teilhabe von Zugewanderten.
Hohe Zuwanderung auch in 2018
Auch wenn der Zuzug von geflüchteten Menschen nach Deutschland im Jahr 2017
abgenommen hat, ist dennoch mit einer anhaltenden und in nennenswertem Umfang
ansteigenden Zuwanderung - besonders in 2018 - zu rechnen. Dies ist hauptsächlich durch
die Familienzusammenführung und das diesbezügliche Ablaufen der Sperrfrist im März 2018
bedingt1. Die Zahl der beantragten Visa zur Familienzusammenführung stieg in 2016
bundesweit um 50% an. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wurden allein 2016 105.000
Visa ausgestellt, 73.000 Visa entfielen auf sogenannte Schutzberechtigte aus Syrien und dem
Irak (Migazin 2017; ZEIT ONLINE 2017). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
schätzt, dass sich über den Familiennachzug – mindestens mit Blick auf die Syrer – die
Zuwandererzahlen noch verdoppeln werden.
Auch der Fachausschuss „Migration und Integration“ de r Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bestätigt diese Einschätzung. Laut BAGFW ist die
Zuwanderung bundesweit deutlich stärker als vorhergesehen angestiegen (Zuzug von knapp 2
Millionen ausländischen Personen zum Ende 2015, davon 800.000 Asylsuchende;
Wanderungssaldo von 1,14 Millionen ausländischer Personen – dem höchsten in der
Geschichte der Bundesrepublik) und wird auch in den kommenden Jahren – besonders
aufgrund des Familiennachzugs – weiter ansteigen. Die BAGFW geht davon au s, dass die
Flucht nach Deutschland mittelfristig anhalten wird. Für die kommenden Jahre ist außerdem
von einem dauerhaft hohen Niveau der Zuwanderungszahlen von weiteren
Einwanderungsgruppen auszugehen, zum Beispiel von Unionsangehörigen.
Steigende Beratungszahlen, e rweitertes Spektrum der Ratsuchenden, Diversifizierung und
Komplexität ihrer Anliegen
Die Beratungszahlen der MBE sind von 2014 bis 2015 von 175.000 auf 205.000 Personen
angestiegen – dies bedeutet eine Steigerung um etwa 13 % (Tendenz steigend) (BAGFW
1 Die Sperrfrist gilt für Asylsuchende, die nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigte erhielten. Dies
betrifft bspw. 42% der Asylsuchenden aus Syrien.
- 5 -
2016 – Stand: Juli 2016). 2 Die Öffnung der Integrationskurse - und damit einhergehend des
Beratungsangebotes der MBE - für Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive
im Oktober 2015 hat zu einer weiteren Steigerung der Beratung szahlen geführt. Die Zahlen
des BAMF belegen die bundesweit starke Nachfrage nach dieser Unterstützungsleistung:
Alleine im Jahr 2015 erreichte n die MBE rund 320.000 Personen, im Jahr 2016 wurden
400.000 Personen erreicht (BAMF 2017, PM 02/2017) 3. Weiterhin ist zu erwarten, dass die
Mehrzahl der Asylsuchenden über längere Zeit in Deutschland leben wird und kurz - oder
mittelfristig einen Beratungsbedarf entwickelt (BAGFW 2016).
Zur gestiegenen und weiter ansteigenden Zahl der Beratungen kommt eine gestiegene
Diversifizierung und Komplexität der Anliegen der Beratungssuchenden, bedingt durch deren
veränderte Bedürfnisse.
Zum einen nimmt eine hohe Zahl von Zuwandererinnen und Zuwanderer aus der EU die
Beratungsangebote der MBE in Anspruch (30% laut BAMF-Controlling-Bericht 2014);
darunter sind sowohl Hochqualifizierte, die bei ihren ersten Schritten in Deutschland
begleitet werden müssen, als auch Menschen, die sich in wirtschaftlich und sozial prekären
Lebenssituationen befinden. Daneben hat sich d ie Zahl der geflüchteten Menschen, die einen
auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus haben, deutlich erhöht, darunter viele Menschen aus
Syrien, die eine intensive Begleitung von Anfang an benötigen und mit sehr anspruchsvollen
und aufwendigen Beratungsanf ragen in die MBE kommen (zu Themen wie Sprachförderung
(deutsch), Familiennachzug, Bildung und Schule, berufliche Integration, Bewältigung von
erlittenen Traumatisierungen, gesellschaftliche Teilhabe). Dies erfordert eine sehr
aufwendige Beratungsarbeit un ter Anwendung der zeitintensiven Case -Management-Methode,
sowie Kooperationen mit weiteren Fachdiensten, u.a..
Unzureichende Bundesmittel und mangelnde personelle Ressourcen in den MBEs
Die Bundesmittel für die MBE wurden für 2016 um 10,5 Millionen auf 44,7 Millionen Euro
erhöht. Die Wohlfahrtsverbände haben diese Summe aus Eigenmitteln um sieben Millionen
Euro aufgestockt. Die Erhöhung reicht laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege (BAGFW) nicht aus, um die MBE in die Lage zu versetz en, auch bei
steigenden Beratungszahlen und komplexeren Beratungsanliegen Neuankommende in
Deutschland nach hohen fachlichen Standards zu beraten. Denn trotz der durch die
Mittelaufstockung zusätzlich eingerichteten Stellen ist die Situation in den Beratun gsstellen
vor Ort bundesweit weiter sehr angespannt: So wurden 2015 durchschnittlich 337 Fälle pro
Vollzeitstelle bearbeitet – 150 sollten es nur sein, um eine nachhaltig gute Beratungsqualität
zu sichern. Viele Migrationsberaterinnen und Migrationsberater berichten, dass die hohe
Nachfrage die Kapazitäten der Beratungsstellen längst überschritten hat. Auch das BAMF
spricht hier von „Mängelverwaltung“ (Zitat Hr. Winter, zuständiger Referatsleiter für den
Bereich MBE im BAMF, Gespräch am 9.2.2017, Landkreis Darmstadt-Dieburg).
Die BAGFW fordert daher eine weitere deutliche Mittelerhöhung auf 107,8 Millionen Euro
zur Bewältigung von 240.000 Beratungsfällen im Jahr 4 durch 960 Vollzeitkräfte bundesweit.
2 Anzumerken ist, dass die überdurchschnittliche Auslastung der MBE bereits vor den vermehrten Flüchtlingszuzügen 2015 bestand
(BAGFW 2016).
3 Zu „erreichten Personen“ zählen laut BAMF sowohl die als Beratungsfälle gezählten Personen sowie mitberatene Personen, d.h.
Angehörige der Kernfamilie (BAMF 2017).
4 Ursprünglich ging das BAMF für 2017 (Stand: Juli 2016) von einer Steigerung der Beratungsfälle von 205.000 (2015) auf 240.000 für das
Jahr 2017 aus. Die Freie Wohlfahrtspflege hielt diese Schätzung für zu niedrig angesetzt, was die Zahlen des BAMF (Stand: Februar 2017)
belegen (320.000 tatsächliche Beratungsfälle in 2015, 400.000 in 2016).
- 6 -
Dies würde zu einer Absenkung der Fallzahl pro Vollzeitkraft auf 150 führen. Nur so könne
bundesweit langfristig das Integrationsinstrument MBE sichergestellt werden.
Die Situation in den MBEs und der Beratungsbedarf in Darmstadt
Die Situation auf Bun desebene spiegelt sich auf kommunaler Ebene wider. In Darmstadt
stehen im Jahr 2016 2,6 Stellen für 21.000 erwachsene zugewanderte Personen aus EU - und
Drittstaaten zur Verfügung. Dies entspricht zwar dem angesetzten
Länderverteilungsschlüssel, dieser deck t jedoch das Beratungsaufkommen bei Weitem nicht
ab (Stichwort „Mängelverwaltung“, BAMF 2017): Der tatsächliche Beratungsschlüssel in der
Stadt Darmstadt beläuft sich aktuell auf ein Verhältnis von 1:400 Personen.
Darunter leidet die Beratungsqualität sow ie -intensität. Eine engmasch ige Begleitung kann
von den MBE nicht gewährleistet werden. Diese Unterstützung ist jedoch aufgrund des
höheren Beratungsbedarfs vieler Geflüchteter auch in Zukunft notwendig, damit Integration
von Anfang an gelingen kann und nicht aufgrund unzureichender Anschlussperspektiven
kostenintensive Sozialleistungen nachgesteuert werden müssen.
Sicherstellung der Beratungsfähigkeit der MBE auf kommunaler Ebene
Da die Finanzierung des MBE -Programms durch den Bund auch nach der Erhöhung der
Bundesmittel im Jahr 2016 weiterhin unzureichend ist, Hessen sich nicht an den Kosten für
die Migrations - und Flüchtlingsberatung beteiligt und die Beratung durch die MBE nicht im
notwendigen Maß gewährleistet werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Sicherstellun g der Beratungsfähigkeit der MBE die
Finanzierung der Stellenaufstockung übergangsweise - bis der Bund die notwendigen Mittel
zur Verfügung stellt - übernimmt.
Mit der Aufstockung der Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderinnen und
Zuwanderer um 2 VZ-Stellen für die Stadt Darmstadt würde ein Beratungsverhältnis von
1:227 geschaffen und so eine qualitative sozial - und migrationspädagogische Beratung
sichergestellt.
Mit dieser Maßnahme würde eine wichtige Grundlage geschaffen werden, die auf eine
schnelle, eigenständige und finanziell unabhängige Lebensbewältigung der Zugewanderten
hinwirkt. Diese Stärkung der Menschen in ihrem Integrationsprozess reduziert zudem die
Gefahr der Anfälligkeit für Radikalisierung oder Sucht.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wü rde damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur
Wahrung des sozialen Friedens im örtlichen Gemeinwesen leisten, nicht zuletzt auch
dadurch, dass Vertreterinnen und Vertretern rassistischer und diskriminierender Haltungen
innerhalb der Darmstädter Bevölkerun g die Argumente entzogen werden würden.
- 7 -
Kosten:
Für die Aufstockung der Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwandererinnen und
Zuwanderer um 2 VZ-Stellen für die Stadt Darmstadt, entstehen Kosten von 1 15.000 € für
das Jahr 2018 (Berechnungsgrundlage nach EG S 11/3 TVöD). Diese sollen den Trägern der
MBE als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden.
Darmstadt, 22.11.2017
531
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
16944 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.11.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Amt für Soziales und
Prävention
Flüchtlingsbeauftragten
Amt: Amt für
Interkulturelles und
Internationales
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10. 10.2
IV 20 531
V 50
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0326
Magistratsbeschluss -Nr.
484
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111420
Kostenstelle: 531-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-21 Sachkonto: 7128000
Betreff: Sicherstellung der sozial - und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten
Personen, die einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in andere
Sozialleistungsgesetze (SGB II, SGB XII) vollziehen
Vorlage vom: 22.11.2017
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährleistet ab Januar 2018 die Fortführung der
sozialraumorientierten sozial - und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten
Menschen, die über einen Aufenthaltstitel / Schutzstatus verfügen, durch die
Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE). Dies
erfolgt durch die städtische Finanzierung von 2 zusätzlichen Vollzeit -Stellen
(Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) bei den Trägern der
Migrationsberatungsstellen, die die Migrations beratung für erwachsene Zuwanderinnen und
Zuwanderer (hier: Geflüchtete) übernehmen sowie durch die Andockung der
Migrationsberatung an die Erstwohnhäuser.
2. Die Finanzierung dieser MBE -Stellen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt als
- 3 -
Übergangslösung, bis der Bund die notwendigen Mittel zur Aufstockung der MBE zur
Verfügung stellt. Dazu wirkt der Magistrat über das Land und die kommunalen
Spitzenverbände auf den Bund ein, damit dieser die Mängelverwaltung im Bereich der
Migrationsberatung durch das BAMF behebt.
3. Die Mittel in Höhe von 1 15.000 € (Berechnungsgrundlage nach EG S 11/3 TVöD) sind auf
der Kostenstelle 531-010-1000 einzustellen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 29.11.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.11.2017
Der Rechtskreiswechsel von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in andere Sozialleistungsgesetze infolge der
Zuerkennung eines Schutzstatus geht mit einem Zuständigkeitswechsel in der Beratung
dieser Personengruppe einher. Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als Schutzberechtigte/r
geht die Beratungszuständigkeit der sozialpädagogischen Träger, die von der Kommune mit
der Beratung und Begleitung Asylsuchender beauftragt sind, in jene der
Migrationsberatu ngsstellen für erwachsene Zuwandererinnen und Zuwanderer (MBE) über.
Die MBE sehen sich aufgrund der hohen (und steigenden) Anzahl von Anerkennungen einer
stark gestiegenen Anzahl an Klientinnen und Klienten gegenüber gestellt, verfügen jedoch
nicht über ausreichende personelle Kapazitäten, dieses hohe Beratungsaufkommen ad äquat
aufzufangen. Daher ist eine Aufstockung der Migrationsberatungsstellen dringend
erforderlich.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE) – Aufgaben
und politischer Auftrag
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 fördert der Bund gemäß § 45 Absatz 1
des Aufenthaltsgesetzes die so genannte „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen
und Zuwanderer (MBE)“, um diese Menschen bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen
Integration zu unterstützen. Die Migrationsberatung wird vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) verantwortet und vor Ort passgenau von den Wohlfahrtsverbänden, die in
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege organisiert sind, sowie dem
Bund der Vertriebenen (BdV) durchgeführt. Die MBE ist ein den Integrationskurs
ergänzendes, migrationsspezifisches Beratungsangebot und spezielles Förderangebot zur
Begleitung von Integrationsprozessen. Sie ist ein zeitlich befristetes (drei Jahre),
bedarfsorientiertes, individuelles Grundberatungsangebot für Neuzugewanderte und bereits
länger in Deutschland lebende erwachsene Migrantinnen und Migranten (älter als 27 Jahre)
(BMI 2016; BAMF 2015).
Die MBE berät ohne Ansehen der Person, vertraulich und kostenfrei. Sie steht allen
Migrantinnen und Migranten offen; sie kann beispielsweise sowohl von Geflüchteten mit
sogenannter guter Bleibeperspektive, von Menschen, die über den Familiennachzug nach
Deutschland kommen, von bereits anerkannten Flüchtlingen, als auch von
Spätaussiedlerinne n und Spätaussiedlern in Anspruch genommen werden.
Aufgabe der MBE ist, gemäß den von der Bundesregierung erlassenen Förderrichtlinien für
die Arbeit der MBE, die bedarfsorientierte Einzelfallberatung (Case Management), hierzu
gehören Sondierungsgespräch e, Sozial- und Kompetenzanalysen sowie die Erstellung und
Umsetzung individueller Förderpläne. Darüber hinaus gehört zu ihren Aufgaben die
bedarfsorientierte sozialpädagogische Begleitung während des Integrationskurs es, eine
aktive Öffentlichkeits arbeit, die aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, die Mitwirkung
bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden.
Für die Migrationsberatung von Jugendlichen und jungen erwachsenen Zuwandererinnen und
Zuwanderern bis zum 27. Lebensjahr ist das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit den Jugendmigrationsdiensten (JMD) zuständig.
Um eine zielgerichtete, effiziente Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, ist der Einsatz
hauptamtlicher Migrationsbera terinnen und -berater, die über ein hohes Maß an fachli cher
- 5 -
und persönlicher Qualifikation verfügen, unabdingbar. Einzelheiten zur fachlichen und
persönlichen Qualifikation des Beratungspersonals werden vom BAMF verbindlich festgelegt
(BMI 2016, S. 549f).
Eine Aufgabe der MBE, laut den Förderrichtlinien, ist es dazu beizutragen, „die Abhängigkeit
der Zuwanderer von staatlichen Transferleistungen auf ein notwendiges Maß zu
beschränken“ (vgl. Förderrichtlinien MBE - BAMF) und dadurch auch die öffentlichen
Haushalte zu entlasten. Dass die MBE dies tun , belegen die bundesweiten Controlling -Zahlen:
So ist z.B. im Jahr 2014 der Anteil der Ratsuchenden, die zu Beginn der Beratung ALG II -
Leistungen bezogen hatten, von 47,8% auf 34,4% zum Beratungsende zurückgegange n. Eine
Investition in die MBE vermindert somit Folgekosten für die öffentlichen Haushalte und die
Systeme der sozialen Sicherung (BAMF 2015; BGFW 2916).
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer ist ein wichtiger
Grundpfeiler de r Integrationspolitik der Bundesregierung . Sie stellt, neben der
anzustrebenden interkulturellen Öffnung der Regelangebote als zentraler Schritt zur
Integration von Zugewanderten, ein wichtiges Element bei der Unterstützung und Begleitung
von Zugewanderten im Integrationsprozess dar und leistet e inen essenziellen Beitrag zur
gesellschaftlichen Teilhabe von Zugewanderten.
Hohe Zuwanderung auch in 2018
Auch wenn der Zuzug von geflüchteten Menschen nach Deutschland im Jahr 2017
abgenommen hat, ist dennoch mit einer anhaltenden und in nennenswert em Umfang
ansteigenden Zuwanderung - besonders in 2018 - zu rechnen. Dies ist hauptsächlich durch
die Familienzusammenführung und das diesbezügliche Ablaufen der Sperrfrist im März 2018
bedingt1. Die Zahl der beantragten Visa zur Familienzusammenführung s tieg in 2016
bundesweit um 50% an. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wurden allein 2016 105.000
Visa ausgestellt, 73.000 Visa entfielen auf sogenannte Schutzberechtigte aus Syrien und dem
Irak (Migazin 2017; ZEIT ONLINE 2017). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
schätzt, dass sich über den Familiennachzug – mindestens mit Blick auf die Syrer – die
Zuwandererzahlen noch verdoppeln werden.
Auch der Fachausschuss „Migration und Integration“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bestätigt diese Einschätzung. Laut BAGFW ist die
Zuwanderung bundesweit deutlich stärker als vorhergesehen angestiegen (Zuzug von knapp 2
Millionen ausländischen Personen zum Ende 2015, davon 800.000 Asylsuchende;
Wanderungssaldo von 1,14 Millionen ausländischer Personen – dem höchsten in der
Geschichte der Bundesrepublik) und wird auch in den kommenden Jahren – besonders
aufgrund des Familiennachzugs – weiter ansteigen. Die BAGFW geht davon aus, dass die
Flucht nach Deut schland mittelfristig anhalten wird. Für die kommenden Jahre ist außerdem
von einem dauerhaft hohen Niveau der Zuwanderungszahlen von weiteren
Einwanderungsgruppen auszugehen, zum Beispiel von Unionsangehörigen.
Steigende Beratungszahlen, e rweitertes Spe ktrum der Ratsuchenden, Diversifizierung und
Komplexität ihrer Anliegen
1 Die Sperrfrist gilt für Asylsuchende, die nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigte erhielten. Dies
betrifft bspw. 42% der Asylsuchenden aus Syrien.
- 6 -
Die Beratungszahlen der MBE sind von 2014 bis 2015 von 175.000 auf 205.000 Personen
angestiegen – dies bedeutet eine Steigerung um etwa 13 % (Tendenz steigend) (BAGFW
2016 – Stand: Juli 2016). 2 Die Öffnung der Integrationskurse - und damit einhergehend des
Beratungsangebotes der MBE - für Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive
im Oktober 2015 hat zu einer weiteren Steigerung der Beratungszahlen geführt. Die Zahlen
des BAMF belege n die bundesweit starke Nachfrage nach dieser Unterstützungsleistung:
Alleine im Jahr 2015 erreichte n die MBE rund 320.000 Personen, im Jahr 2016 wurden
400.000 Personen erreicht (BAMF 2017, PM 02/2017) 3. Weiterhin ist zu erwarten, dass die
Mehrzahl der Asylsuchenden über längere Zeit in Deutschland leben wird und kurz - oder
mittelfristig einen Beratungsbedarf entwickelt (BAGFW 2016).
Zur gestiegenen und weiter ansteigenden Zahl der Beratungen kommt eine gestiegene
Diversifizierung und Komplexität der Anli egen der Beratungssuchenden, bedingt durch deren
veränderte Bedürfnisse.
Zum einen nimmt eine hohe Zahl von Zuwandererinnen und Zuwanderer aus der EU die
Beratungsangebote der MBE in Anspruch (30% laut BAMF -Controlling-Bericht 2014);
darunter sind sowohl Hochqualifizierte, die bei ihren ersten Schritten in Deutschland
begleitet werden müssen, als auch Menschen, die sich in wirtschaftlich und sozial prekären
Lebenssituationen befinden. Daneben hat sich die Zahl der geflüchteten Menschen, die einen
auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus haben, deutlich erhöht, darunter viele Menschen aus
Syrien, die eine intensive Begleitung von Anfang an benötigen und mit sehr anspruchsvollen
und aufwendigen Beratungsanfragen in die MBE kommen (zu Themen wie Sprachfö rderung
(deutsch), Familiennachzug, Bildung und Schule, berufliche Integration, Bewältigung von
erlittenen Traumatisierungen, gesellschaftliche Teilhabe). Dies erfordert eine sehr
aufwendige Beratungsarbeit unter Anwendung der zeitintensiven Case -Management-Methode,
sowie Kooperationen mit weiteren Fachdiensten, u.a..
Unzureichende Bundesmittel und mangelnde personelle Ressourcen in den MBEs
Die Bundesmittel für die MBE wurden für 2016 um 10,5 Millionen auf 44,7 Millionen Euro
erhöht. Die Wohlfahrtsverb ände haben diese Summe aus Eigenmitteln um sieben Millionen
Euro aufgestockt. Die Erhöhung reicht laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege (BAGFW) nicht aus, um die MBE in die Lage zu versetzen, auch bei
steigenden Beratungszahlen und kom plexeren Beratungsanliegen Neuankommende in
Deutschland nach hohen fachlichen Standards zu beraten. Denn trotz der durch die
Mittelaufstockung zusätzlich eingerichteten Stellen ist die Situation in den Beratungsstellen
vor Ort bundesweit weiter sehr angesp annt: So wurden 2015 durchschnittlich 337 Fälle pro
Vollzeitstelle bearbeitet – 150 sollten es nur sein, um eine nachhaltig gute Beratungsqualität
zu sichern. Viele Migrationsberaterinnen und Migrationsberater berichten, dass die hohe
Nachfrage die Kapazit äten der Beratungsstellen längst überschritten hat. Auch das BAMF
spricht hier von „Mängelverwaltung“ (Zitat Hr. Winter, zuständiger Referatsleiter für den
Bereich MBE im BAMF, Gespräch am 9.2.2017, Landkreis Darmstadt -Dieburg).
2 Anzumerken ist, dass die überdurchschnittliche Auslastung der MBE bereits vor den vermehrten Flüchtlingszuzügen 2015 bestand
(BAGFW 2016).
3 Zu „erreichten Personen“ zählen laut BAMF sowohl die als Beratungsfälle gezählten Personen sowie mitberatene Personen, d.h.
Angehörige der Kernfamilie (BAMF 2017).
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Die BAGFW fordert daher eine weitere deutliche Mittelerhöhung auf 107,8 Millionen Euro
zur Bewältigung von 240.000 Beratungsfällen im Jahr 4 durch 960 Vollzeitkräfte bundesweit.
Dies würde zu einer Absenkung der Fallzahl pro Vollzeitkraft auf 150 führen. Nur so könne
bundesweit langfristig das Integrationsinstrument MBE sichergestellt werden.
Die Situation in den MBEs und der Beratungsbedarf in Darmstadt
Die Situation auf Bundesebene spiegelt sich auf kommunaler Ebene wider. In Darmstadt
stehen im Jah r 2016 2,6 Stellen für 21.000 erwachsene zugewanderte Personen aus EU - und
Drittstaaten zur Verfügung. Dies entspricht zwar dem angesetzten
Länderverteilungsschlüssel, dieser deckt jedoch das Beratungsaufkommen bei Weitem nicht
ab (Stichwort „Mängelverwalt ung“, BAMF 2017): Der tatsächliche Beratungsschlüssel in der
Stadt Darmstadt beläuft sich aktuell auf ein Verhältnis von 1:400 Personen.
Darunter leidet die Beratungsqualität sowie -intensität. Eine engmasch ige Begleitung kann
von den MBE nicht gewährleistet werden. Diese Unterstützung ist jedoch aufgrund des
höheren Beratungsbedarfs vieler Geflüchteter auch in Zukunft notwendig, damit Integration
von Anfang an gelingen kann und nicht aufgrund unzureichender Anschlussperspektiven
kostenintensive Sozialleistungen nachgesteuert werden müssen.
Sicherstellung der Beratungsfähigkeit der MBE auf kommunaler Ebene
Da die Finanzierung des MBE -Programms durch den Bund auch nach der Erhöhung der
Bundesmittel im Jahr 2016 weiterhin unzureichend ist, Hessen sich nicht an den Kosten für
die Migrations - und Flüchtlingsberatung beteiligt und die Beratung durch die MBE nicht im
notwendigen Maß gewährleistet werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Sicherstellung der Beratungsfähigkeit der MBE die
Finanzierung der Stellenaufstockung übergangsweise - bis der Bund die notwendigen Mitt el
zur Verfügung stellt - übernimmt.
Mit der Aufstockung der Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderinnen und
Zuwanderer um 2 VZ-Stellen für die Stadt Darmstadt würde ein Beratungsverhältnis von
1:227 geschaffen und so eine qualitative sozial - und migrationspädagogische Beratung
sichergestellt.
Mit dieser Maßnahme würde eine wichtige Grundlage geschaffen werden, die auf eine
schnelle, eigenständige und finanziell unabhängige Lebensbewältigung der Zugewanderten
hinwirkt. Diese Stärkung der Menschen in ihrem Integrationsprozess reduziert zudem die
Gefahr der Anfälligkeit für Radikalisierung oder Sucht.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wü rde damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur
Wahrung des sozialen Friedens im örtlichen Gemeinwesen leisten, nicht zuletzt auch
dadurch, dass Vertreterinnen und Vertretern rassistischer und diskriminierender Haltungen
innerhalb der Darmstädter Bevölkerun g die Argumente entzogen werden würden.
4 Ursprünglich ging das BAMF für 2017 (Stand: Juli 2016) von einer Steigerung der Beratungsfälle von 205.000 (2015) auf 240.000 für das
Jahr 2017 aus. Die Freie Wohlfahrtspflege hielt diese Schätzung für zu niedrig angesetzt, was die Zahlen des BAMF (Stand: Februar 2017)
belegen (320.000 tatsächliche Beratungsfälle in 2015, 400.000 in 2016).
Kosten:
Für die Aufstockung der Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwandererinnen und
Zuwanderer um 2 VZ-Stellen für die Stadt Darmstadt, entstehen Kosten von 1 15.000 € für
das Jahr 2018 (Berechn ungsgrundlage nach EG S 11/3 TVöD). Diese sollen den Trägern der
MBE als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden.
Darmstadt, 22.11.2017
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Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 3
281 Zeichen
Punkt 43: Sicherstellung der sozial- und migrationspädagogischen Beratung von geflüchteten Personen, die einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in andere Sozialleistungsgesetze (SGB II, SGB XII) vollziehen (V-Nr. 20170326) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0326
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.11.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00