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V/0109/2006

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 18.06.2006 aus Anlass der

Vorlage 13.02.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 36

Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

1383 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0109/2006
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am
18.06.2006 aus Anlass der Veranstaltung „4. Gremmendorfer Straßenfest"
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in Verbindung mit Nr. 4.6.4. des Teils III
der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-
und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (GV. NW. S. 54/SGV.
NW. 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbe-
hörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GV. NW. S. 870), wird von der Stadt
Münster als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Während der Veranstaltung „4. Gremmendorfer Straßenfest“ dürfen die Verkaufsstel-
len im Stadtbezirk Münster-Südost, Ortsteil Gremmendorf, die in dem im „Einzelhan-
delskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Stand-
ortbereich „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“ liegen, am Sonntag,
18.06.2006, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt
Münster in Kraft.

Anlage 2

127 Zeichen

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0109/2006
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“

Beschlussvorlage

5796 Zeichen

V/0109/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 18.06.2006 aus 
Anlass der Veranstaltung "4. Gremmendorfer Straßenfest" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.03.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufs-
stellen am 18.06.2006 aus Anlass der Veranstaltung „4. Gremmendorfer Straßenfest“ wird be-
schlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Gewerbeverein Gremmendorf - Angelmodde e. V. hat mit Schreiben vom 17.10.2005, hier 
eingegangen am 08.11.2005, beantragt, für den Ortsteil  Münster-Gremmendorf, beschränkt auf 
die Bereiche der Ladenzeile am Albersloher Weg, zwischen Gremmendorfer Weg und Paul-
Engelhard-Weg, die Verkaufszeiten von 13.00 – 18.00 Uhr  für Sonntag, den 18.06.2006 , anläss-
lich des dortigen „4. Gremmendorfer Straßenfestes“ gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussge-
setz freizugeben.  
 
Bereits in den vergangenen Jahren fanden Gremmendorfer Straßenfeste statt. Zu den Straßenfes-
ten gab es eine Vielzahl von Attraktionen, angefangen von Aktionsständen, Karussells für Kinder, 
über Modenschauen, verschiedene Musikdarbietungen, usw. Im Jahr 2005 waren erstmals auch 
die Verkaufsstellen am Sonntag geöffnet. Trotz des regnerischen Wetters nahmen im vergange-
nen Jahr rund 10.000 Besucher - viele auch aus dem Umland - an dem Straßenfest teil. Die Stra-
ßenfeste haben sowohl bei der münsteraner Bevölkerung als auch bei den Bewohnern der Um-
landgemeinden einen hohen Bekanntheitsgrad erworben. Es wird daher erwartet, dass das kom-
Vorlagen-Nr.: 
V/0109/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0109/2006 
mende Fest erneut einen hohen Besucherstrom anziehen wird, den die Gremmendorfer Ge-
schäftsleute dazu nutzen möchten, Ihre Betriebe zu präsentieren und die Anziehungskraft des 
Ortsteils Münster-Gremmendorf zu stärken. 
 
Das geplante Straßenfest wird als Jahrmarkt nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung durch 
die Verwaltung festgesetzt.  
 
Gemäß § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz (LSchlG) besteht die Möglichkeit, abweichend von den 
Vorschriften der allgemeinen Ladenschlusszeiten, Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Mes-
sen oder ähnlichen Veranstaltungen mit erheblichen - vor allem auswärtigen - Besucherzahlen an 
jährlich vier Sonn- und Feiertagen geöffnet zu halten. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf 
bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Für den Stadtbezirk Münster-Südost 
ist im Jahr 2006 bisher kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden. Es ist somit kein Sonntag 
verbraucht. Es besteht deshalb ausreichender Spielraum für diesen Stadtbezirk, auf evtl. weitere 
Anträge zu reagieren, da durch das geplante „4. Gremmendorfer Straßenfest“ erst ein Sonntag 
verbraucht wird.  
 
Der Zeitraum, währenddessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf 
zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um achtzehn Uhr enden und 
soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Diese drei Kriterien werden ebenfalls er-
füllt, so dass die Voraussetzungen für die Genehmigung der beantragten Freigabe der Verkaufs-
zeiten für den 18.06.2006 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr gegeben sind. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, Vorlagen-Nummer V/0691/2005) aufgeführ-
ten Eckpunkte, werden eingehalten. Hiernach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. In 
der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung wird die Sonntagsöffnung ausschließ-
lich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, welcher nach dem „Einzelhandels-
konzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszent-
rum/Stadtbezirkszentrum“ ausgewiesen ist (Anlage 2). In einem Telefongespräch mit dem An-
tragsteller wurde ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Sonderöffnung auch auf den Bereich, der im 
Einzelhandelskonzept als „Typ D: Geschäfte der Grundversorgung“ ausgewiesen ist, zu erweitern, 
verzichtet. Die zulässige Höchstzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen wird im Stadtbezirk 
Münster-Südost nicht überschritten. 
 
Die vorgeschriebene Anhörung der Sozialpartner (IHK, Vertretung des Handwerks, ver.di und der 
Kirchen) hat folgendes Ergebnis erbracht: 
Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen begrüßt in ihrer Stellungnahme die Freigabe 
der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr für Sonntag, den 18.06.2006. Der Einzelhandelsver-
band Münsterland e. V., die Handwerkskammer Müns ter und die Kreishandwerkerschaft Münster 
erheben in ihren Stellungnahmen keine Bedenken hinsichtlich der beantragten Sonderöffnungs-
zeit. Die Gewerkschaft ver.di hat rechtliche Bedenken gegen die geplante Sonntagsöffnung und 
verweist auf Entscheidungen der Rechtsprechung und den Runderlass des Ministeriums für Wirt-
schaft und Arbeit vom 03.07.2003. Die erhobenen Einwände stehen jedoch dem Erlass der ord-
nungsbehördlichen Verordnung nicht entgegen. Die Stellungnahmen des Kreiskirchenamtes des 
Kirchenkreises Münster und des Bischöflichen Generalvikariats liegen nicht vor und können des-
halb nicht berücksichtigt werden.  
 
I. V. 
 
gez.  
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (5)

14.03.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Albersloher Weg
  • Gremmendorfer Weg
  • Paul-Engelhard-Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0109/2006
Typ
Vorlage
Datum
13.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37