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2024/0096

Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016

Magistratsvorlage 11.03.2024

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2024/0096

3098 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
 
 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.03.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0096 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016  
 
Vorlage vom: 11.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:  
 
Heidelberger Straße im Abschnitt Eschollbrücker  Straße und Hermannstraße  
- der Radweg als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend  
- der Gehweg als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  11.03.2024  
 
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die 
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale 
Abgaben (Hess. KAG ) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages 
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.  
 
Der Radweg der Heidelb erger Straße ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt 
Darmstadt dazu bestimmt, den innerörtlichen Durchgangsverkehr aufzunehmen, wohingegen 
die Gehwege der Heidelberger Straße  überwiegend der Erreichbarkeit der direkt anliegenden 
oder in der näheren  Umgebung gelegenen Grundstücke dienen.  
 
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch 
Beschluss der Stadtverordnetenversamm lung. 
 
Darmstadt, den 11.03.2024 
20.3 bl 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 2

304 Zeichen

Punkt 9: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 
 (V-Nr. 2024/0096) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.

anlage 1

3149 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.03.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0096 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
122 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016  
 
Vorlage vom: 11.03.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:  
 
Heidelberger Straße im Abschnitt Eschollbrücker Straße und Hermannstraße 
- der Radweg als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend  
- der Gehweg als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.03.2024  
 
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die 
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale 
Abgaben (Hess. KAG ) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages 
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.  
 
Der Radweg der Heidelb erger Straße ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt 
Darmstadt dazu bestimmt, den innerörtlichen Durchgangsverkehr aufzunehmen, wohingegen 
die Gehwege der Heidelberger Straße  überwiegend der Erreichbarkeit der direkt anliegenden 
oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke dienen.  
 
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlag e bzw. ihrer Teileinrichtungen durch 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.  
 
Darmstadt, den 11.03.2024 
20.3 bl 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 3

193 Zeichen

Punkt 20: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 
 (V-Nr. 2024/0096) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

TOP 20
TOP 122
TOP 9

Orte (3)

  • Heidelberger Straße
  • Eschollbrücker Straße
  • Hermannstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0096
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.03.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00