0135/2021
Trinkwasserversorgung in Köln 02
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1
3141 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Grün Rafael Struwe Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.11.2018 AN/1556/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün Trinkwasserversorgung für Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Struwe, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen: Energiewende und Klimawandel stellen die Stadt vor eine Vielzahl neuer Herausforderungen. Aus diesem Grund ist es unabdingbar zu klären, welche Anpassungsmaßnahmen noch erforderlich sind um die Menschen und die Stadt auf die Zukunft vorzubereiten und unsere Versorgung sicherzustellen. Ein „weiter so“ kann es daher nicht geben. Der Sommer und Frühherbst dieses Jahres waren von einer extremen Dürre gezeichnet. Im Zuge diese Dürre sind die Füll- und Pegelstände der Talsperren und Flüsse Großteils auf bisher nicht dagewesene Niedrigstände abgefallen. Auch die Böden sind bis in große Tiefen ausgetrocknet. In den Monaten von Mai bis September 2018 sind an der Wetterstation in Köln Stammheim ca. 168mm Niederschlag gemessen worden. Dies entspricht einem mittleren Wert von 39mm im Monat. Sofern die Regenmengen dem durchschnittlichen Monatswerten entsprochen hätten wäre ein Niederschlag von 380mm zu erwarten gewesen sein. Das Trinkwasser der Kölner wird zu zwei Dritteln aus verschiedenen Grundwasserströmen und zu einem Drittel als Uferfiltrat gewonnen. Beide Quellen bedürfen ausreichender Niederschläge damit die Trinkwasserversorgung langfristig sichergestellt ist. Wir stellen uns daher die Frage nach der Grundlage unserer Wasserversorgung. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Antwort auf folgende Fragen: 1) Wie lange wäre unsere Wasserversorgung unter Berücksichtigung des für die jeweilige Jahreszeit zu erwartenden Durchschnittsverbrauches, bei gleichbleibenden Niederschlägen (39mm/ Monat) noch sichergestellt? 2) Wie hoch muss der durchschnittliche Jahresniederschlag im Einzugsgebiet unserer Grundwasserströme sein um eine auskömmliche Versorgung der Stadt mit Grundwasser zu gewährleisten? 3) Gibt es seitens des Wasserversorgers, bzw. der Verwaltung Pläne zur Reduzierung des Wasserverbrauches und welche Einsparungen wären dabei durch welche Maßnahmen zu erzielen? 4) Welche Effekte wären für den Grundwasserhaushalt zu erwarten, sofern das Oberflächenwasser von Gebäuden und Grundstücken im Kölner Stadtgebiet ausnahmslos versickerte? 5) Welche konkreten Pläne zur Bevorratung bestehen seitens des Versorgers, bzw. zur Förderung der privaten Wasserbevorratung zum Beispiel in Zisternen? gez. gez. Michael Weisenstein Hamide Akbayir Fraktionsgeschäftsführer Mitglied des Ausschusses Umwelt und Grün
Anlage 2
5866 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 15.11.2018 3749/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 Trinkwasserversorgung in Köln hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln (AN1556/2018) vom 06.11.2018 Vor dem Hintergrund von Energiewende und Klimawandel und den sich daraus ergebenden Herausforderungen und eines zur Versorgungssicherheit der Stadt Köln ggf. no twendigen Anpassungsbedarfs bittet die Fraktion DIE LINKE zur Thematik „Trinkwasserversorgung in Köln“ um Beantwortung folgender Fragen im Ausschuss für Umwelt und Grün. 1) Wie lange wäre unsere Wasserversorgung unter Berücksichtigung des für die jeweilig e Jahreszeit zu erwartenden Durchschnittsverbrauches, bei gleichbleibenden Niederschlägen (39mm/ Monat) noch sichergestellt? 2) Wie hoch muss der durchschnittliche Jahresniederschlag im Einzugsgebiet unserer Grundwasserströme sein um eine auskömmliche Versorgung der Stadt mit Grundwasser zu gewährleisten? 3) Gibt es seitens des Wasserversorgers, bzw. der Verwaltung Pläne zur Reduzierung des Wasserverbrauches und welche Einsparungen wären dabei durch welche Maßnahmen zu erzielen? 4) Welche Effekte wären f ür den Grundwasserhaushalt zu erwarten, sofern das Oberflächenwasser von Gebäuden und Grundstücken im Kölner Stadtgebiet ausnahmslos versickerte? 5) Welche konkreten Pläne zur Bevorratung bestehen seitens des Versorgers, bzw. zur Förderung der privaten Wasserbevorratung zum Beispiel in Zisternen? Die Verwaltung hat hierzu die RheinEnergie AG um Beantwortung gebeten. Die Antwort der RheinEnergie AG lautet wie folgt: „Zu 1: Das Grundwasserdargebot in der Kölner Bucht erneuert sich ausschließlich im Winte rhalbjahr (November bis April). Niederschläge im Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) gelangen fast nie bis ins Grundwasser, weil sie in aller Regel vorher verdunsten oder von Pflanzen/Boden aufgenommen werden. Die Kölner Wasserversorgung ist somit unabhängig von Niederschlägen in dem von Ihnen angegebenen Zeitraum. Selbst noch geringere Niederschläge würden daher nicht zu Problemen führen. Insofern kann die Stadt Köln mühelos trockene Sommer wie den letzten überstehen, ohne dass negative Folgen für die Trinkwasserversorgung zu erwarten sind. 2 Zu 2: Wichtig ist nicht der die Höhe des Jahresniederschlages, sondern gemäß den Ausführungen zu Frage 1 auch der Zeitraum. Der langjährige durchschnittliche Niederschlagswert liegt im Kölner Gebiet bei ca. 750 mm. Hier von versickern ca. 250 mm jährlich ins Grundwasser. Die Entnahmen der RheinEnergie AG in den letzten 100 Jahren haben zu keinem Absinken der Grundwasserstände geführt. Dies vorausgesetzt, kann abgeleitet werden, dass mehr Niederschlag nicht notwendig ist. Zu 3: Das Grundwasser fließt unterirdisch zum Rhein und fließt mit diesem gen Norden. Das durch die RheinEnergie AG geförderte Wasser wird durch die Kunden gebraucht und in aller Regel dem städtischen Entwässerungssystem zugeführt. Die Stadtentwässerung sbetriebe reinigen das Abwasser und leiten es dann in den Rhein ein. Das Wasser gelangt also über einen Umweg zum gleichen Endpunkt. Dies vorausgeschickt, erläutert, warum aus ökologischen Gründen eine Einschränkung des Wasserverbrauchs nicht erforderlich ist. Sie wäre in Teilen sogar kontraproduktiv: Zum einen können durch einen deutlich geringeren Wasserumschlag in der Folge Abwassersysteme beeinträchtigt werden. Zum anderen führt eine Einsparung von Wasser oft zu einem gleichzeitigen Anstieg von Chemikalien, etwa bei Reinigungsmitteln. Da der Einzugsbereich der Stadt Köln ein auskömmliches und großes Wasserdargebot hat, ist Wassersparen höchstens aus ökonomischen Gründen sinnvoll; bei der Warmwasserbereitung vor allem wegen des notwendigen Energieeinsatzes. Die Bürgerinnen und Bürger sollten vernünftig und rationell mit dem Wasser umgehen, besondere Sparmaßnahmen sind aber nicht erforderlich. Zu 4: Eine flächendeckende Versickerung ist sicher unrealistisch. Grundsätzlich aber ist eine Niederschlagswasserversickerung durchaus positiv für den Grundwasserhaushalt zu bewerten. Voraussetzung hierbei ist aber, dass nur Dachablaufwasser und nicht u. U. schon kontaminiertes Straßenablaufwasser zur Versickerung gelangt. Zudem sollte dies nur unter Verwendung d er belebten Bodenzonen erfolgen, um Reinigungseffekte zu nutzen. Zu 5: Die RheinEnergie steht allein schon aus Gründen der Hygiene einer privaten Wasserbevorratung kritisch gegenüber. Nicht zuletzt die Errungenschaften einer hygienisch einwandfreien öffe ntlichen Trinkwasserversorgung führten Anfang des 20. Jahrhunderts zu besserer öffentlicher Hygiene und dem Verschwinden von Epidemien wie Typhus oder Cholera. Diese Errungenschaften wären durch private Wasserversorgungssysteme in Frage gestellt. Eine pr ivate Wasserbevorratung müsste unter Einhaltung aller strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfolgen, inklusive lückenloser Überwachung des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers durch aufwendige Kontrollen. Köln ist privilegiert, da es e in ausreichendes Wasserdargebot gibt. RheinEnergie sichert durch Investitionen in das Gesamtsystem sowohl die Abdeckung des Wasserbedarfes als auch die Nachhaltigkeit. Ein paralleler Aufbau von privaten Versorgungssystemen ist nicht sinnvoll, weder unter wirtschaftlichen noch unter hygienischen Aspekten. Zudem ist festzuhalten, dass die meisten Zisternen nach längerer Trockenheit leer sind und die Eigner dieser Anlagen dann doch Trinkwasser beziehen. Deswegen muss die RheinEnergie in jedem Fall ihre Netze so dimensionieren, dass auch in diesen Zeiträumen eine sichere Versorgung aufrechtzuerhalten ist.“ 3 Gez. Klug
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4230 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0135/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 Trinkwasserversorgung in Köln 02 hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln vom 04.01.2021 (AN/0001/2021) Im Nachgang zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln vom 06.11.2018 (AN 1556/2018) zu den Auswirkungen der damals schon vorherrschenden Dürre auf die Trinkwasserversorgung der Stadt Köln und deren Beantwortung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 20.11.2018 (DS -Nr. 3749/2018) bittet die Fraktion DIE LINKE. nunmehr um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Ausschusses Klima, Umwel t und Grün am 21.01.2021: 1) Wie haben sich die von Ihnen in der Beantwortung unserer damaligen Anfrage zitierten „Grundwasserstände“ im Zeitraum vom 01.11.2017 bis zum 01.11.2020 entwickelt? (In diesem Zusammenhang interessieren uns die Grundwasserstände vo m 01.11.17 / 01.11.18 / 01.11.19 / 01.11.20) 2) Welcher prozentualen Abweichung der für die Wasserversorgung nutzbaren Wassermenge entsprechen die jeweiligen Messwerte im Einzelnen? ( Der Referenzwert für diese Betrachtung ist der 01.11.2017 ) Die Verwaltu ng hat hierzu die RheinEnergie AG um Beantwortung gebeten. Die Antwort der RheinEnergie AG lautet wie folgt: „Unsere Ausführungen aus dem Jahr 2018 haben nach wie vor Bestand. Das Grundwasserdargebot in der Kölner Bucht erneuert sich ausschließlich im Win terhalbjahr (November bis April). Niederschläge im Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) gelangen fast nie bis ins Grundwasser, weil sie in aller Regel vorher verdunsten oder von Pflanzen/Boden aufgenommen werden. Die Kölner Wasserversorgung ist damit unabhängi g von der Niederschlagssituation in den Sommermonaten. Gerne erläutern wir dies auch an konkreten Zahlen. Für die Trinkwasserversorgung der Stadt Köln wird ausschließlich das erste Grundwasserstockwerk genutzt, das in seiner Mächtigkeit nach unten durch die Tertiäroberkante, einer undurchlässigen Schicht, und nach oben durch den jeweiligen Grundwasserspiegel abgegrenzt ist. zu Frage 1: Entwicklung der Grundwasserstände seit dem 01.11.2017 Die Entwicklung der Grundwasserstände zu den gewünschten Stichta gen ist nachfolgend für fünf repräsentative, über das gesamte Einzugsgebiet verteilte Grundwassermessstellen (GWMS) im Nahbereich unserer Wasserwerke dargestellt (Tabelle 1). Alle Daten sind in der Einheit Meter über Normal-Null (müNN) ausgewiesen. 2 Tabelle 1: Übersicht der Entwicklung der Grundwasserstände im Zeitraum 11/17 bis 11/20, * Messdatum ± 2 Tage, Angaben in müNN. zu Frage 2: Abweichung der aktuellen Werte bezogen auf 01.11.2017 Quantitative Aussagen zum Trinkwasserdargebot lassen sich auf d er Basis der Mächtigkeit des für die Trinkwasserversorgung genutzten Grundwasserstockwerks zum jeweiligen Zeitpunkt machen. Dabei ist die Mächtigkeit rechnerisch die Differenz der Höhenlage des zum jeweiligen Zeitpunkt gemessenen Grundwasserspiegels zur Te rtiäroberkante. Tabelle 2 stellt die Abweichung der zum 01.11.2020 ermittelten Mächtigkeit im Vergleich zur Mächtigkeit am 01.11.2017 für die fünf Grundwassermessstellen dar. Die Mengensituation im genutzten Grundwasserleiter zeigt sich weitgehend stabil. Die aktuell nutzbare Wassermenge hat sich im Vergleich zum 01.11.2017 kaum verändert. Im Mittel über alle fünf Messstellen liegt der Wert bei 99,5 % des Vergleichswertes am 01.11.2017. Abschätzungen zufolge werden für die Kölner Trinkwassergewinnung alle nfalls 10 Prozent der im ersten Grundwasserstock vorhandenen Wassermenge genutzt, sodass rein rechnerisch selbst bei einem Komplettausfall der alljährlichen Niederschläge und fehlender Grundwasserneubildung die Trinkwassergewinnung über das vorhandene Grun dwasserdargebot für mehrere Jahre gesichert wäre. Tabelle 2: Darstellung der Mächtigkeiten des Grundwasserstockwerks am 01.11.2020 im Vergleich zum 01.11.2017, * Messdatum ± 2 Tage “ Anlagen: Anfrage (AN 1556/2018) vom 06.11.2018 Beantwortung (DS-Nr. 3749/2018) Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0135/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.01.2021
- Erstellt
- 15.01.2021 07:22