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0135/2021

Trinkwasserversorgung in Köln 02

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.01.2021

Anlage 1

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Anlage 2

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1

3141 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt 
und Grün 
Rafael Struwe 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.11.2018 
AN/1556/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün  
 
Trinkwasserversorgung für Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Struwe, 
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der 
nächsten Ausschusssitzung zu nehmen: 
 
Energiewende und Klimawandel stellen die Stadt vor eine Vielzahl neuer Herausforderungen. Aus 
diesem Grund ist es unabdingbar zu klären, welche Anpassungsmaßnahmen noch erforderlich 
sind um die Menschen und die Stadt auf die Zukunft vorzubereiten und unsere Versorgung 
sicherzustellen. 
Ein „weiter so“ kann es daher nicht geben. 
 
Der Sommer und Frühherbst dieses Jahres waren von einer extremen Dürre gezeichnet. 
Im Zuge diese Dürre sind die Füll- und Pegelstände der Talsperren und Flüsse Großteils auf bisher 
nicht dagewesene Niedrigstände abgefallen. Auch die Böden sind bis in große Tiefen 
ausgetrocknet. 
In den Monaten von Mai bis September 2018 sind an der Wetterstation in Köln Stammheim ca. 
168mm Niederschlag gemessen worden. Dies entspricht einem mittleren Wert von 39mm im 
Monat. 
Sofern die Regenmengen dem durchschnittlichen Monatswerten entsprochen hätten wäre ein 
Niederschlag von 380mm zu erwarten gewesen sein. 
Das Trinkwasser der Kölner wird zu zwei Dritteln aus verschiedenen Grundwasserströmen und zu 
einem Drittel als Uferfiltrat gewonnen. Beide Quellen bedürfen ausreichender Niederschläge damit 
die Trinkwasserversorgung langfristig sichergestellt ist. 
Wir stellen uns daher die Frage nach der Grundlage unserer Wasserversorgung.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Antwort auf folgende Fragen: 
 
1) Wie lange wäre unsere Wasserversorgung unter Berücksichtigung des für die jeweilige 
Jahreszeit zu erwartenden Durchschnittsverbrauches, bei gleichbleibenden Niederschlägen 
(39mm/ Monat) noch sichergestellt? 
 
2) Wie hoch muss der durchschnittliche Jahresniederschlag im Einzugsgebiet unserer 
Grundwasserströme sein um eine auskömmliche Versorgung der Stadt mit Grundwasser 
zu gewährleisten? 
 
3) Gibt es seitens des Wasserversorgers, bzw. der Verwaltung Pläne zur Reduzierung des 
Wasserverbrauches und welche Einsparungen wären dabei durch welche Maßnahmen zu 
erzielen? 
 
4) Welche Effekte wären für den Grundwasserhaushalt zu erwarten, sofern das 
Oberflächenwasser von Gebäuden und Grundstücken im Kölner Stadtgebiet ausnahmslos 
versickerte? 
 
5) Welche konkreten Pläne zur Bevorratung bestehen seitens des Versorgers, bzw. zur 
Förderung der privaten Wasserbevorratung zum Beispiel in Zisternen? 
 
 
 
gez. gez. 
 
 
 
Michael Weisenstein Hamide Akbayir 
Fraktionsgeschäftsführer Mitglied des Ausschusses Umwelt und Grün

Anlage 2

5866 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 15.11.2018 
 3749/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
 
Trinkwasserversorgung in Köln 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln (AN1556/2018) vom 06.11.2018 
Vor dem Hintergrund von Energiewende und Klimawandel und den sich daraus ergebenden 
Herausforderungen und eines zur Versorgungssicherheit der Stadt Köln ggf. no twendigen 
Anpassungsbedarfs bittet die Fraktion DIE LINKE zur Thematik „Trinkwasserversorgung in Köln“ um 
Beantwortung folgender Fragen im Ausschuss für Umwelt und Grün. 
 
1) Wie lange wäre unsere Wasserversorgung unter Berücksichtigung des für die jeweilig e 
Jahreszeit zu erwartenden Durchschnittsverbrauches, bei gleichbleibenden Niederschlägen 
(39mm/ Monat) noch sichergestellt? 
 
2) Wie hoch muss der durchschnittliche Jahresniederschlag im Einzugsgebiet unserer 
Grundwasserströme sein um eine auskömmliche Versorgung der Stadt mit Grundwasser zu 
gewährleisten? 
 
3) Gibt es seitens des Wasserversorgers, bzw. der Verwaltung Pläne zur Reduzierung des 
Wasserverbrauches und welche Einsparungen wären dabei durch welche Maßnahmen zu 
erzielen? 
 
4) Welche Effekte wären f ür den Grundwasserhaushalt zu erwarten, sofern das 
Oberflächenwasser von Gebäuden und Grundstücken im Kölner Stadtgebiet ausnahmslos 
versickerte? 
 
5) Welche konkreten Pläne zur Bevorratung bestehen seitens des Versorgers, bzw. zur 
Förderung der privaten Wasserbevorratung zum Beispiel in Zisternen? 
 
Die Verwaltung hat hierzu die RheinEnergie AG um Beantwortung gebeten. Die Antwort der 
RheinEnergie AG lautet wie folgt:  
 
„Zu 1: 
 
Das Grundwasserdargebot in der Kölner Bucht erneuert sich ausschließlich im Winte rhalbjahr 
(November bis April). Niederschläge im Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) gelangen fast nie bis ins 
Grundwasser, weil sie in aller Regel vorher verdunsten oder von Pflanzen/Boden aufgenommen 
werden. Die Kölner Wasserversorgung ist somit unabhängig von Niederschlägen in dem von Ihnen 
angegebenen Zeitraum. Selbst noch geringere Niederschläge würden daher nicht zu Problemen 
führen.  
 
Insofern kann die Stadt Köln mühelos trockene Sommer wie den letzten überstehen, ohne dass 
negative Folgen für die Trinkwasserversorgung zu erwarten sind.

2 
 
Zu 2: 
 
Wichtig ist nicht der die Höhe des Jahresniederschlages, sondern gemäß den Ausführungen zu Frage 
1 auch der Zeitraum. Der langjährige durchschnittliche Niederschlagswert liegt im Kölner Gebiet bei 
ca. 750 mm. Hier von versickern ca. 250 mm jährlich ins Grundwasser. Die Entnahmen der 
RheinEnergie AG in den letzten 100 Jahren haben zu keinem Absinken der Grundwasserstände 
geführt. Dies vorausgesetzt, kann abgeleitet werden, dass mehr Niederschlag nicht notwendig ist.  
 
Zu 3: 
 
Das Grundwasser fließt unterirdisch zum Rhein und fließt mit diesem gen Norden. Das durch die 
RheinEnergie AG geförderte Wasser wird durch die Kunden gebraucht und in aller Regel dem 
städtischen Entwässerungssystem zugeführt. Die Stadtentwässerung sbetriebe reinigen das 
Abwasser und leiten es dann in den Rhein ein. Das Wasser gelangt also über einen Umweg zum 
gleichen Endpunkt. 
 
Dies vorausgeschickt, erläutert, warum aus ökologischen Gründen eine Einschränkung des 
Wasserverbrauchs nicht erforderlich ist. Sie wäre in Teilen sogar kontraproduktiv: Zum einen können 
durch einen deutlich geringeren Wasserumschlag in der Folge Abwassersysteme beeinträchtigt 
werden. Zum anderen führt eine Einsparung von Wasser oft zu einem gleichzeitigen Anstieg von 
Chemikalien, etwa bei Reinigungsmitteln.  
 
Da der Einzugsbereich der Stadt Köln ein auskömmliches und großes Wasserdargebot hat, ist 
Wassersparen höchstens aus ökonomischen Gründen sinnvoll; bei der Warmwasserbereitung vor 
allem wegen des notwendigen Energieeinsatzes. 
 
Die Bürgerinnen und Bürger sollten vernünftig und rationell mit dem Wasser umgehen, besondere 
Sparmaßnahmen sind aber nicht erforderlich. 
 
Zu 4: 
 
Eine flächendeckende Versickerung ist sicher unrealistisch. Grundsätzlich aber ist eine 
Niederschlagswasserversickerung durchaus positiv für den Grundwasserhaushalt zu bewerten. 
Voraussetzung hierbei ist aber, dass nur Dachablaufwasser und nicht u. U. schon kontaminiertes 
Straßenablaufwasser zur Versickerung gelangt. Zudem sollte dies nur unter Verwendung d er 
belebten Bodenzonen erfolgen, um Reinigungseffekte zu nutzen. 
 
Zu 5: 
 
Die RheinEnergie steht allein schon aus Gründen der Hygiene einer privaten Wasserbevorratung 
kritisch gegenüber. Nicht zuletzt die Errungenschaften einer hygienisch einwandfreien öffe ntlichen 
Trinkwasserversorgung führten Anfang des 20. Jahrhunderts zu besserer öffentlicher Hygiene und 
dem Verschwinden von Epidemien wie Typhus oder Cholera. 
 
Diese Errungenschaften wären durch private Wasserversorgungssysteme in Frage gestellt. 
 
Eine pr ivate Wasserbevorratung müsste unter Einhaltung aller strengen Vorgaben der 
Trinkwasserverordnung erfolgen, inklusive lückenloser Überwachung des für den menschlichen 
Gebrauch bestimmten Wassers durch aufwendige Kontrollen.  
 
Köln ist privilegiert, da es e in ausreichendes Wasserdargebot gibt. RheinEnergie sichert durch 
Investitionen in das Gesamtsystem sowohl die Abdeckung des Wasserbedarfes als auch die 
Nachhaltigkeit. Ein paralleler Aufbau von privaten Versorgungssystemen ist nicht sinnvoll, weder 
unter wirtschaftlichen noch unter hygienischen Aspekten.  
 
Zudem ist festzuhalten, dass die meisten Zisternen nach längerer Trockenheit leer sind und die 
Eigner dieser Anlagen dann doch Trinkwasser beziehen. Deswegen muss die RheinEnergie in jedem 
Fall ihre Netze  so dimensionieren, dass auch in diesen Zeiträumen eine sichere Versorgung 
aufrechtzuerhalten ist.“

3 
 
Gez. Klug

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4230 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0135/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 
 
Trinkwasserversorgung in Köln 02 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln vom 04.01.2021 (AN/0001/2021) 
Im Nachgang zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln vom 06.11.2018 
(AN 1556/2018) zu den Auswirkungen der damals schon vorherrschenden Dürre auf die 
Trinkwasserversorgung der Stadt Köln und deren Beantwortung in der Sitzung des Ausschusses für 
Umwelt und Grün am 20.11.2018 (DS -Nr. 3749/2018) bittet die Fraktion DIE LINKE. nunmehr um 
Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Ausschusses Klima, Umwel t und Grün am 
21.01.2021: 
 
1) Wie haben sich die von Ihnen in der Beantwortung unserer damaligen Anfrage zitierten 
„Grundwasserstände“ im Zeitraum vom 01.11.2017 bis zum 01.11.2020 entwickelt? (In 
diesem Zusammenhang interessieren uns die Grundwasserstände vo m 01.11.17 / 
01.11.18 / 01.11.19 / 01.11.20) 
 
2)  Welcher prozentualen Abweichung der für die Wasserversorgung nutzbaren 
Wassermenge entsprechen die jeweiligen Messwerte im Einzelnen? ( Der Referenzwert für 
diese Betrachtung ist der 01.11.2017 ) 
 
Die Verwaltu ng hat hierzu die RheinEnergie AG um Beantwortung gebeten. Die Antwort der 
RheinEnergie AG lautet wie folgt: 
 
„Unsere Ausführungen aus dem Jahr 2018 haben nach wie vor Bestand. Das Grundwasserdargebot 
in der Kölner Bucht erneuert sich ausschließlich im Win terhalbjahr (November bis April). 
Niederschläge im Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) gelangen fast nie bis ins Grundwasser, weil sie 
in aller Regel vorher verdunsten oder von Pflanzen/Boden aufgenommen werden. Die Kölner 
Wasserversorgung ist damit unabhängi g von der Niederschlagssituation in den Sommermonaten.  
Gerne erläutern wir dies auch an konkreten Zahlen.  
 
Für die Trinkwasserversorgung der Stadt Köln wird ausschließlich das erste Grundwasserstockwerk 
genutzt, das in seiner Mächtigkeit nach unten durch  die Tertiäroberkante, einer undurchlässigen 
Schicht, und nach oben durch den jeweiligen Grundwasserspiegel abgegrenzt ist. 
 
zu Frage 1: Entwicklung der Grundwasserstände seit dem 01.11.2017 
 
Die Entwicklung der Grundwasserstände zu den gewünschten Stichta gen ist nachfolgend für fünf 
repräsentative, über das gesamte Einzugsgebiet verteilte Grundwassermessstellen (GWMS) im 
Nahbereich unserer Wasserwerke dargestellt (Tabelle 1). Alle Daten sind in der Einheit Meter über 
Normal-Null (müNN) ausgewiesen.

2 
 
 
Tabelle 1: Übersicht der Entwicklung der Grundwasserstände im Zeitraum 11/17 bis 11/20,  
* Messdatum ± 2 Tage, Angaben in müNN. 
 
 
zu Frage 2: Abweichung der aktuellen Werte bezogen auf 01.11.2017 
 
Quantitative Aussagen zum Trinkwasserdargebot lassen sich auf d er Basis der Mächtigkeit des für 
die Trinkwasserversorgung genutzten Grundwasserstockwerks zum jeweiligen Zeitpunkt machen. 
Dabei ist die Mächtigkeit rechnerisch die Differenz der Höhenlage des zum jeweiligen Zeitpunkt 
gemessenen Grundwasserspiegels zur Te rtiäroberkante. Tabelle 2 stellt die Abweichung der zum 
01.11.2020 ermittelten Mächtigkeit im Vergleich zur Mächtigkeit am 01.11.2017 für die fünf 
Grundwassermessstellen dar. Die Mengensituation im genutzten Grundwasserleiter zeigt sich 
weitgehend stabil. Die aktuell nutzbare Wassermenge hat sich im Vergleich zum 01.11.2017 kaum 
verändert. Im Mittel über alle fünf Messstellen liegt der Wert bei 99,5 % des Vergleichswertes am 
01.11.2017.  
 
Abschätzungen zufolge werden für die Kölner Trinkwassergewinnung alle nfalls 10 Prozent der im 
ersten Grundwasserstock vorhandenen Wassermenge genutzt, sodass rein rechnerisch selbst bei 
einem Komplettausfall der alljährlichen Niederschläge und fehlender Grundwasserneubildung die 
Trinkwassergewinnung über das vorhandene Grun dwasserdargebot für mehrere Jahre gesichert 
wäre.  
 
Tabelle 2: Darstellung der Mächtigkeiten des Grundwasserstockwerks am 01.11.2020 im Vergleich zum 
01.11.2017, * Messdatum ± 2 Tage 
“ 
 
Anlagen: 
 
Anfrage (AN 1556/2018) vom 06.11.2018 
Beantwortung (DS-Nr. 3749/2018) 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

21.01.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0135/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.01.2021
Erstellt
15.01.2021 07:22