3621/2025
Mitteilung zur Bürgereingaben nach § 24 GO NRW - Einrichtung von mindestens einer Graffiti-Freifläche pro Stadtteil in Köln, Az.: 148/25
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
506 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 02.01.2026 3621/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 Mitteilung zur Bürgereingaben nach § 24 GO NRW - Einrichtung von mindestens einer Graffiti-Freifläche pro Stadtteil in Köln, Az.: 148/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
5196 Zeichen
Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 148-25 27.11.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – Einrichtung von mindestens einer Graffiti-Freiflä- che pro Stadtteil in Köln, Az.: 148/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.09.2025. In der mir nun vorliegenden Stellung- nahme vom Amt für öffentliche Ordnung wird Folgendes mitgeteilt: „Die Kölner Anti-Spray-Aktion (KASA) ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen Institutionen und Behörden und für die Beseitigung illegaler Graffiti auf öffentlichem Ei- gentum zuständig und auch im Bereich präventiver Maßnahmen tätig. Der Ansatz, durch legale Graffiti-Flächen den Druck auf illegale Flächen zu reduzieren und Kosten für deren Beseitigung zu senken, wurde vor einigen Jahren auch seitens der Stadt Köln und der KASA verfolgt. Bereits heute bestehen im Zusammenhang mit der Prävention von illegalen Graffiti in Köln mehrere legale Sprühflächen, die von städtischer Seite betrieben oder genehmigt wurden, unter anderem am Kalkberg, an der Geldernstraße sowie im Stadtteil Chor- weiler. Weitere (private) Flächen werden jedoch auch von privaten Initiativen, wie den „Mittwochsmalern“ des SKM Köln, angeboten. Trotz dieser Angebote zeigen Erfahrun- gen aus Köln und anderen Städten, dass legale Flächen den Umfang illegaler Graffiti nicht unbedingt reduzieren. Empirische Untersuchungen und Praxiserfahrungen zeigen, dass legale Freiflächen das Aufkommen illegaler Graffiti nicht mindern. Studien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aus dem Jahr 2018 und weitere Forschungen belegen, dass in Ge- bieten mit offiziellen Sprühflächen teilweise sogar mehr Gebäude illegal besprüht wur- den als in vergleichbaren Gebieten ohne legale Flächen. Erfahrungen anderer Städte wie Jena, Weimar, Erfurt und Gera bestätigen ebenfalls, dass trotz umfangreicher An- gebote keine spürbare Reduzierung illegaler Graffiti erreicht wurde. Insbesondere die Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Tatsache, dass Graffiti auf unbefugtem Eigentum verboten ist, stellt für einige einen besonderen Anreiz dar, sich auf illegalen Flächen zu verewigen oder ihre Tags anzu- bringen. Zudem zeigen Beobachtungen, dass legale Flächen häufig als Übungsorte genutzt werden, um Techniken zu erproben, bevor diese anschließend auf illegalen Flächen angewendet werden. Auch die Beobachtungen der Stadt Köln führen zum gleichen Ergebnis. Der Wunsch, in jedem Stadtteil von Köln (86 Stadtteile) mindestens eine legale Graf- fiti-Fläche einzurichten, ist darüber hinaus organisatorisch, personell und finanziell nicht leistbar. Bereits die bestehenden Freiflächen erfordern Betreuung, wie etwa re- gelmäßige Müllentsorgung einschließlich Spraydosen als Sondermüll, Instandhal- tungsarbeiten sowie Entfernung von staats- oder verfassungsfeindlichen oder politisch motivierten Inhalten. Eine flächendeckende Ausweitung auf jeden Stadtbezirk oder gar jeden Stadtteilt würde die Kapazitäten sprengen, ohne dass ein nachweisbarer prä- ventiver Nutzen zu erwarten wäre. Wir würdigen, dass Graffiti Teil der urbanen Kultur Kölns ist und für manche Men- schen ästhetische und kreative Bedeutung hat. Vor diesem Hintergrund und ebenfalls im Sinne der Prävention wurde auch seitens der Stadt Köln auf gestaltete (legale) Graffitikunst im Stadtgebiet gesetzt. So wurde zuletzt beispielsweise Einhausungen von Mobiltoiletten in Absprache mit der KASA ansprechend gestaltet, oder 2022 ein Projekt auf einer Mauer der Feuerwache Ehrenfeld umgesetzt. Es gilt jedoch zu be- achten, dass auch nicht alle Einwohner*innen und Einwohner eine Graffiti-Fläche als positiv empfinden. Die KASA wird daher ihren Fokus weiterhin auf die Beseitigung illegaler Graffiti sowie auf präventive Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit legen, um das Stadt- bild nachhaltig zu verbessern und Vandalismus vorzubeugen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: ordnungsamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts- stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
2956 Zeichen
Von: Gesendet: Mittwoch, 24. September 2025 16:08 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: vorstand@gut-klimafreunde.koeln Betreff: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Graffiti-Freiflächen Anregung an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln Betreff: Einrichtung von mindestens einer Graffiti-Freifläche pro Stadtteil in Köln Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, hiermit rege ich an, dass die Stadt Köln in jedem Stadtteil mindestens eine öffentliche Graffiti-Freifläche ausweist und entsprechend kennzeichnet. Begründung: Graffiti ist ein fester Bestandteil der urbanen Kultur und Ausdrucksform vieler junger wie auch erfahrener Künstlerinnen und Künstler. Leider findet diese Kunstform in Köln bislang nur in sehr begrenztem Umfang legale Entfaltungsmöglichkeiten (z.B. Stützmauer Kalkberg oder Umfeld der Haltestelle Geldernstr.). Dies führt dazu, dass kreative Energie oft in den illegalen Raum abwandert – mit entsprechenden Konflikten, Kosten und negativen Begleiterscheinungen für die Stadt. Die Einrichtung legaler Graffiti-Flächen in jedem Stadtteil würde zahlreiche positive Effekte mit sich bringen: Förderung von Kreativität und Jugendkultur Junge Menschen erhalten eine niedrigschwellige Möglichkeit, ihre künstlerischen Fähigkeiten auszuprobieren und weiterzuentwickeln. Lokale Künstler*innen können sich entfalten und neue Impulse in die Stadtgesellschaft einbringen. Prävention von Vandalismus Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass legale Flächen den Druck auf illegale Flächen reduzieren und somit Kosten für die Beseitigung von unerwünschten Graffiti gesenkt werden können. Aufwertung des Stadtbildes Legale Graffiti-Flächen können farbenfrohe, lebendige Orte schaffen, die die Vielfalt und Offenheit Kölns widerspiegeln. Insbesondere triste Wände, Unterführungen oder Industriebrachen könnten durch kreative Gestaltungen positiv aufgewertet werden. Soziale und kulturelle Wirkung Graffiti-Freiflächen können Begegnungsorte werden, die den Austausch zwischen Generationen und Kulturen fördern. Durch Workshops, Wettbewerbe oder thematische Aktionen können pädagogische und integrative Effekte erzielt werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Stadt Köln durch die Einführung einer solchen Struktur nicht nur ihr Image als weltoffene und kulturell vielfältige Stadt stärkt, sondern auch einen konkreten Beitrag zur Verbesserung des Zusammenlebens und zur Förderung von Bürgerengagement leistet. Anregung: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden möge prüfen und beschließen, dass in jedem Kölner Stadtteil bis Ende 2026 mindestens eine frei zugängliche, klar gekennzeichnete und dauerhaft nutzbare Graffiti-Freifläche eingerichtet wird. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludwigstraße 8
- Geldernstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 3621/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 18.12.2025 08:05