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3621/2025

Mitteilung zur Bürgereingaben nach § 24 GO NRW - Einrichtung von mindestens einer Graffiti-Freifläche pro Stadtteil in Köln, Az.: 148/25

Mitteilung Ausschuss 05.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 26.01.2026, TOP 7.2.2

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

506 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 02.01.2026 
 3621/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingaben nach § 24 GO NRW - Einrichtung von mindestens einer 
Graffiti-Freifläche pro Stadtteil in Köln, Az.: 148/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

5196 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
148-25 27.11.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Einrichtung von mindestens einer Graffiti-Freiflä-
che pro Stadtteil in Köln, Az.: 148/25  
Sehr geehrter Herr      , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.09.2025. In der mir nun vorliegenden Stellung-
nahme vom Amt für öffentliche Ordnung wird Folgendes mitgeteilt: 
„Die Kölner Anti-Spray-Aktion (KASA) ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen 
Institutionen und Behörden und für die Beseitigung illegaler Graffiti auf öffentlichem Ei-
gentum zuständig und auch im Bereich präventiver Maßnahmen tätig. 
Der Ansatz, durch legale Graffiti-Flächen den Druck auf illegale Flächen zu reduzieren 
und Kosten für deren Beseitigung zu senken, wurde vor einigen Jahren auch seitens 
der Stadt Köln und der KASA verfolgt.  
Bereits heute bestehen im Zusammenhang mit der Prävention von illegalen Graffiti in 
Köln mehrere legale Sprühflächen, die von städtischer Seite betrieben oder genehmigt 
wurden, unter anderem am Kalkberg, an der Geldernstraße sowie im Stadtteil Chor-
weiler. Weitere (private) Flächen werden jedoch auch von privaten Initiativen, wie den 
„Mittwochsmalern“ des SKM Köln, angeboten. Trotz dieser Angebote zeigen Erfahrun-
gen aus Köln und anderen Städten, dass legale Flächen den Umfang illegaler Graffiti 
nicht unbedingt reduzieren. 
Empirische Untersuchungen und Praxiserfahrungen zeigen, dass legale Freiflächen 
das Aufkommen illegaler Graffiti nicht mindern. Studien der Martin-Luther-Universität 
Halle-Wittenberg aus dem Jahr 2018 und weitere Forschungen belegen, dass in Ge-
bieten mit offiziellen Sprühflächen teilweise sogar mehr Gebäude illegal besprüht wur-
den als in vergleichbaren Gebieten ohne legale Flächen. Erfahrungen anderer Städte 
wie Jena, Weimar, Erfurt und Gera bestätigen ebenfalls, dass trotz umfangreicher An-
gebote keine spürbare Reduzierung illegaler Graffiti erreicht wurde. Insbesondere die 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Tatsache, dass Graffiti auf unbefugtem Eigentum verboten ist, stellt für einige einen 
besonderen Anreiz dar, sich auf illegalen Flächen zu verewigen oder ihre Tags anzu-
bringen. Zudem zeigen Beobachtungen, dass legale Flächen häufig als Übungsorte 
genutzt werden, um Techniken zu erproben, bevor diese anschließend auf illegalen 
Flächen angewendet werden. Auch die Beobachtungen der Stadt Köln führen zum 
gleichen Ergebnis.  
Der Wunsch, in jedem Stadtteil von Köln (86 Stadtteile) mindestens eine legale Graf-
fiti-Fläche einzurichten, ist darüber hinaus organisatorisch, personell und finanziell 
nicht leistbar. Bereits die bestehenden Freiflächen erfordern Betreuung, wie etwa re-
gelmäßige Müllentsorgung einschließlich Spraydosen als Sondermüll, Instandhal-
tungsarbeiten sowie Entfernung von staats- oder verfassungsfeindlichen oder politisch 
motivierten Inhalten. Eine flächendeckende Ausweitung auf jeden Stadtbezirk oder gar 
jeden Stadtteilt würde die Kapazitäten sprengen, ohne dass ein nachweisbarer prä-
ventiver Nutzen zu erwarten wäre. 
Wir würdigen, dass Graffiti Teil der urbanen Kultur Kölns ist und für manche Men-
schen ästhetische und kreative Bedeutung hat. Vor diesem Hintergrund und ebenfalls 
im Sinne der Prävention wurde auch seitens der Stadt Köln auf gestaltete (legale) 
Graffitikunst im Stadtgebiet gesetzt. So wurde zuletzt beispielsweise Einhausungen 
von Mobiltoiletten in Absprache mit der KASA ansprechend gestaltet, oder 2022 ein 
Projekt auf einer Mauer der Feuerwache Ehrenfeld umgesetzt. Es gilt jedoch zu be-
achten, dass auch nicht alle Einwohner*innen und Einwohner eine Graffiti-Fläche als 
positiv empfinden.  
Die KASA wird daher ihren Fokus weiterhin auf die Beseitigung illegaler Graffiti sowie 
auf präventive Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit legen, um das Stadt-
bild nachhaltig zu verbessern und Vandalismus vorzubeugen.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau    , unter der Telefonnummer: 0221/221-    
oder per E-Mail: ordnungsamt@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine 
Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts-
stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

2956 Zeichen

Von:  
Gesendet: Mittwoch, 24. September 2025 16:08 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc: vorstand@gut-klimafreunde.koeln 
Betreff: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Graffiti-Freiflächen 
 
Anregung an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden der Stadt 
Köln 
 
Betreff: Einrichtung von mindestens einer Graffiti-Freifläche pro Stadtteil in Köln 
 
Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden, 
hiermit rege ich an, dass die Stadt Köln in jedem Stadtteil mindestens eine öffentliche 
Graffiti-Freifläche ausweist und entsprechend kennzeichnet. 
 
Begründung: 
Graffiti ist ein fester Bestandteil der urbanen Kultur und Ausdrucksform vieler junger wie 
auch erfahrener Künstlerinnen und Künstler. Leider findet diese Kunstform in Köln bislang 
nur in sehr begrenztem Umfang legale Entfaltungsmöglichkeiten (z.B. Stützmauer Kalkberg 
oder Umfeld der Haltestelle Geldernstr.). Dies führt dazu, dass kreative Energie oft in den 
illegalen Raum abwandert – mit entsprechenden Konflikten, Kosten und negativen 
Begleiterscheinungen für die Stadt. 
 
Die Einrichtung legaler Graffiti-Flächen in jedem Stadtteil würde zahlreiche positive Effekte 
mit sich bringen: 
 
Förderung von Kreativität und Jugendkultur 
 
Junge Menschen erhalten eine niedrigschwellige Möglichkeit, ihre künstlerischen Fähigkeiten 
auszuprobieren und weiterzuentwickeln. 
 
Lokale Künstler*innen können sich entfalten und neue Impulse in die Stadtgesellschaft 
einbringen. 
 
Prävention von Vandalismus 
 
Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass legale Flächen den Druck auf illegale Flächen 
reduzieren und somit Kosten für die Beseitigung von unerwünschten Graffiti gesenkt werden 
können. 
 
Aufwertung des Stadtbildes 
 
Legale Graffiti-Flächen können farbenfrohe, lebendige Orte schaffen, die die Vielfalt und 
Offenheit Kölns widerspiegeln. 
 
Insbesondere triste Wände, Unterführungen oder Industriebrachen könnten durch kreative 
Gestaltungen positiv aufgewertet werden. 
 
Soziale und kulturelle Wirkung

Graffiti-Freiflächen können Begegnungsorte werden, die den Austausch zwischen 
Generationen und Kulturen fördern. 
 
Durch Workshops, Wettbewerbe oder thematische Aktionen können pädagogische und 
integrative Effekte erzielt werden. 
 
Ich bin davon überzeugt, dass die Stadt Köln durch die Einführung einer solchen Struktur 
nicht nur ihr Image als weltoffene und kulturell vielfältige Stadt stärkt, sondern auch einen 
konkreten Beitrag zur Verbesserung des Zusammenlebens und zur Förderung von 
Bürgerengagement leistet. 
 
Anregung: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden möge prüfen und 
beschließen, dass in jedem Kölner Stadtteil bis Ende 2026 mindestens eine frei zugängliche, 
klar gekennzeichnete und dauerhaft nutzbare Graffiti-Freifläche eingerichtet wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Geldernstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
3621/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.01.2026
Erstellt
18.12.2025 08:05