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A-R/0008/2016

Neue Räume für ein Frauenhaus – Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in unterschiedlichen Familien- und Lebenskonstellationen

Antrag an den Rat 10.02.2016

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a-r-0008-2016-Neue Räume für ein Frauenhaus

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a-r-0008-2016-Neue Räume für ein Frauenhaus

4475 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2016  
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Neue Räume für ein Frauenhaus –  
Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene  
Frauen und Kinder in unterschiedlichen  
Familien- und Lebenskonstellationen 
zur Verweisung an den Ausschuss 
für Liegenschaften, Wirtschaft & 
strategisches Flächenmanagment 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation m it dem Verein „Frauenhaus und Be- 
ratung e.V.“, einen Vorschlag für eine neue räumliche Unterbringung für ein Frauen- 
haus in Münster zu entwickeln.  
 
2. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Räume flexibel und für verschie- 
dene Familien- und Lebenskonstellationen nutzbar sind.  
 
3. Daneben sind Räume für die besonderen Bedarfe de r Kinder und Jugendlichen vorzu- 
sehen.  
 
4. Vorschläge für die finanzielle Umsetzung und die  Realisierbarkeit für den Verein sol- 
len Bestandteil der Vorlage sein. 
 
5. Bei der Wahl des Standortes sind die besonderen Bedingungen zu beachten, die ein 
Frauenhaus benötigt und die im Antrag des Vereins vom 20.01.2016 vorgelegt wur- 
den (guter Infrastruktur - Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Busanbin- 
dung).  
 
6. Bei der Auswahl des Gebäudes sind die Anforderun gen einer zeitgemäßen Frauen- 
haus-Arbeit zu berücksichtigen, wie sich im Antrag des Vereins formuliert wurden. Er- 
forderlich ist ein barrierearmes Gebäude mit ausreichender räumlicher Ausstattung 
09.02.2016

2 
 
 
 
(10 Zimmer für Bewohnerinnen,  flexible Nutzung zu Familienzimmern durch Zwi- 
schentüren), Gemeinschaftsräume (Küchen, Wohnzimmer, Gruppenraum), Berücksich- 
tigung der unterschiedlichen religiösen und kulturellen Bedürfnisse der Bewohnerin- 
nen, Büros für Mitarbeiterinnen, Garten und die Sicherheitsanforderungen zur Ge- 
währleistung der Schutzfunktion ( nicht einsehbares Grundstück, Schutzzaun, Sicher- 
heitstür). 
 
 
Begründung: 
 
Die aktuell genutzten Räumlichkeiten des Vereins „Frauenhaus und Beratung e.V.“ für 
ein Frauenhaus sind nicht mehr angemessen nutzbar und müssen erneuert werden. Der 
Standard muss an die aktuellen Anforderungen angepasst und die räumlichen Voraus- 
setzungen müssen hinsichtlich der Größe und der besseren Nutzbarkeit verbessert wer- 
den.  
 
Das neue Frauenhaus soll zum einen betroffenen Frauen Schutz vor Gewalt und umfas- 
sende Hilfe  bei der Bewältigung der Gewalterfahrung und bei der Neuorientierung an- 
bieten. Zum anderen soll es darum gehen, eine Unterbringung zu schaffen, in der den 
unterschiedlichen Lebens- und Familienkonstellationen der Betroffenen Rechnung ge- 
tragen werden kann. Alleinstehende Frauen sollen ebenso angemessen untergebracht 
werden können wie Frauen mit jüngeren oder älteren Kindern. Möglichkeiten des Rück- 
zugs und der Differenzierung müssen gegeben sein, damit der Aufenthalt im Frauen- 
haus zu einem Wendepunkt im Leben und zu einem Neubeginn führen kann. 
 
Kinder und Jugendliche sind Zeugen oder unmittelbar Betroffene von häuslicher Gewalt 
und haben einen eigenen Anspruch auf eine ihrer Lebenslage angepasste Hilfe und Un- 
terstützung. Das Miterleben der Gewalt oder selbst erlittene Gewalt hat auch für sie viel- 
fältige Auswirkungen auf die gesundheitliche und psychische Entwicklung. Die räumliche 
Gestaltung des Frauenhauses muss eine pädagogische Arbeit ermöglichen, die ohne 
einschränkende Beengung die Verarbeitung der Erlebnisse unterstützen und die Ent- 
wicklung der Kinder und Jugendlichen fördern kann. 
 
Aus dem Grundgesetz (Artikel 1 und 2 u.a. ) ergibt sich, dass das Recht  
 
-
 auf körperliche und seelische Unversehrtheit,  
- auf Selbstbestimmung,  
- auf Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen

3 
 
 
 
Grundrechte sind. Damit ist es eine staatliche Pflichtaufgabe, die Wahrung dieser Rechte 
- unabhängig von Religionszugehörigkeit, Nationalität oder ethnischer Herkunft - zu 
ermöglichen. 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann   Doris Feldma nn 
Philipp Hagemann   Marius Herwig   Dr. Cornelia Jäg er 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koc h 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Ste ltig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Sey fferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Olberg 
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

17.02.2016 Rat
TOP 33.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
A-R/0008/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
10.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37