A-R/0008/2016
Neue Räume für ein Frauenhaus – Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in unterschiedlichen Familien- und Lebenskonstellationen
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a-r-0008-2016-Neue Räume für ein Frauenhaus
4475 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2016
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Neue Räume für ein Frauenhaus –
Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene
Frauen und Kinder in unterschiedlichen
Familien- und Lebenskonstellationen
zur Verweisung an den Ausschuss
für Liegenschaften, Wirtschaft &
strategisches Flächenmanagment
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation m it dem Verein „Frauenhaus und Be-
ratung e.V.“, einen Vorschlag für eine neue räumliche Unterbringung für ein Frauen-
haus in Münster zu entwickeln.
2. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Räume flexibel und für verschie-
dene Familien- und Lebenskonstellationen nutzbar sind.
3. Daneben sind Räume für die besonderen Bedarfe de r Kinder und Jugendlichen vorzu-
sehen.
4. Vorschläge für die finanzielle Umsetzung und die Realisierbarkeit für den Verein sol-
len Bestandteil der Vorlage sein.
5. Bei der Wahl des Standortes sind die besonderen Bedingungen zu beachten, die ein
Frauenhaus benötigt und die im Antrag des Vereins vom 20.01.2016 vorgelegt wur-
den (guter Infrastruktur - Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Busanbin-
dung).
6. Bei der Auswahl des Gebäudes sind die Anforderun gen einer zeitgemäßen Frauen-
haus-Arbeit zu berücksichtigen, wie sich im Antrag des Vereins formuliert wurden. Er-
forderlich ist ein barrierearmes Gebäude mit ausreichender räumlicher Ausstattung
09.02.2016
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(10 Zimmer für Bewohnerinnen, flexible Nutzung zu Familienzimmern durch Zwi-
schentüren), Gemeinschaftsräume (Küchen, Wohnzimmer, Gruppenraum), Berücksich-
tigung der unterschiedlichen religiösen und kulturellen Bedürfnisse der Bewohnerin-
nen, Büros für Mitarbeiterinnen, Garten und die Sicherheitsanforderungen zur Ge-
währleistung der Schutzfunktion ( nicht einsehbares Grundstück, Schutzzaun, Sicher-
heitstür).
Begründung:
Die aktuell genutzten Räumlichkeiten des Vereins „Frauenhaus und Beratung e.V.“ für
ein Frauenhaus sind nicht mehr angemessen nutzbar und müssen erneuert werden. Der
Standard muss an die aktuellen Anforderungen angepasst und die räumlichen Voraus-
setzungen müssen hinsichtlich der Größe und der besseren Nutzbarkeit verbessert wer-
den.
Das neue Frauenhaus soll zum einen betroffenen Frauen Schutz vor Gewalt und umfas-
sende Hilfe bei der Bewältigung der Gewalterfahrung und bei der Neuorientierung an-
bieten. Zum anderen soll es darum gehen, eine Unterbringung zu schaffen, in der den
unterschiedlichen Lebens- und Familienkonstellationen der Betroffenen Rechnung ge-
tragen werden kann. Alleinstehende Frauen sollen ebenso angemessen untergebracht
werden können wie Frauen mit jüngeren oder älteren Kindern. Möglichkeiten des Rück-
zugs und der Differenzierung müssen gegeben sein, damit der Aufenthalt im Frauen-
haus zu einem Wendepunkt im Leben und zu einem Neubeginn führen kann.
Kinder und Jugendliche sind Zeugen oder unmittelbar Betroffene von häuslicher Gewalt
und haben einen eigenen Anspruch auf eine ihrer Lebenslage angepasste Hilfe und Un-
terstützung. Das Miterleben der Gewalt oder selbst erlittene Gewalt hat auch für sie viel-
fältige Auswirkungen auf die gesundheitliche und psychische Entwicklung. Die räumliche
Gestaltung des Frauenhauses muss eine pädagogische Arbeit ermöglichen, die ohne
einschränkende Beengung die Verarbeitung der Erlebnisse unterstützen und die Ent-
wicklung der Kinder und Jugendlichen fördern kann.
Aus dem Grundgesetz (Artikel 1 und 2 u.a. ) ergibt sich, dass das Recht
-
auf körperliche und seelische Unversehrtheit,
- auf Selbstbestimmung,
- auf Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen
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Grundrechte sind. Damit ist es eine staatliche Pflichtaufgabe, die Wahrung dieser Rechte
- unabhängig von Religionszugehörigkeit, Nationalität oder ethnischer Herkunft - zu
ermöglichen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäg er
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koc h
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Ste ltig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Sey fferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg
Maria Winkel
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0008/2016
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 10.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37