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1182/2023

Mietspiegelreform

Mitteilung Ausschuss 18.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.04.2023, TOP 12.14

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2388 Zeichen

*Beratungsfolge wurde erweitert 
 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/560 
 
Vorlagen-Nummer  
14.04.2023/*18.04.2023 
 1182/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 
*Unterausschuss Wohnen 18.04.2023 
 
Mietspiegelreform 
Der Bundestag hat Mitte 2021 das zum 01.07.2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz 
(MsRG) beschlossen. Zur Konkretisierung wurde die ebenfalls ab 01.07.2022 in Kraft getrete-
ne Mietspiegelverordnung durch die Bundesregierung erlassen. Ziel der Gesetzesreform ist 
es, die Qualität und Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mie-
ter*innen und Vermieter*innen zu erhöhen.  
Mit Umsetzung dieser Mietspiegelreform ist es bislang bei der Wahlmöglichkeit für Kommunen 
mit mehr als 50.000 Einwohner*innen zwischen einfachem Mietspiegel - wie in Köln seit vielen 
Jahrzehnten erfolgreich und rechtssicher praktiziert - und qualifiziertem Mietspiegel geblieben. 
 
Für Köln hatte die Reform primär unmittelbare Auswirkungen auf die zu erfüllenden Informa-
tions- und Dokumentationspflichten. Die kostenfreie Veröffentlichung des Kölner Mietspiegels 
2021 mittels Verlinkung auf der Internet-Seite der Stadt Köln ist erfolgt und auch über einen 
direkten Abruf auf der Internet-Seite der Rheinischen Immobilienbörse e.V. möglich.  
 
Die Beschlussfassung über einen breit getragenen Antrag zur Erstellung eines Qualifizierten 
Mietspiegels in Köln (AN/0191/2022) wurde zunächst zurückgestellt. Unter anderem sollte 
zunächst ein Expert*innenforum die bisherige Praxis in Köln sowie Vor- und Nachteile eines 
qualifizierten Mietspiegels beleuchten. Die bereits geplante Veranstaltung hat wegen Termin-
kollisionen bevorzugter Expert*innen nicht stattgefunden. 
 
Zwischenzeitlich verdichten sich Hinweise, dass die im Koalitionsvertrag der Regierungspar-
teien festgehaltenen Vorhaben rund um das Thema „Einführung qualifizierter Mietspiegel“ im 
Frühjahr in einen Referentenentwurf münden werden. Dann wäre der qualifizierte Mietspiegel 
für Kommunen über 100.000 Einwohner*innen – und damit auch für Köln - verpflichtend. 
 
Mit Blick auf diese anstehende, verpflichtende Einführung wird die Planung des Ex-
pert*innenforums auch aus Gründen der Ressourcenschonung nicht weiterverfolgt. 
 
Die Verwaltung wird den Ausschuss weiter informieren. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

18.04.2023 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1182/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.04.2023
Erstellt
06.04.2023 16:04