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Mietspiegelreform

Mitteilung Ausschuss 1182/2023 vom 18.04.2023

Stand: Am 20.04.2023 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    *Beratungsfolge wurde erweitert Dezernat, Dienststelle V/56/560 Vorlagen-Nummer 14.04.2023/*18.04.2023 1182/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 *Unterausschuss Wohnen 18.04.2023 Mietspiegelreform Der Bundestag hat Mitte 2021 das zum 01.07.2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz (MsRG) beschlossen. Zur Konkretisierung wurde die ebenfalls ab 01.07.2022 in Kraft getrete- ne Mietspiegelverordnung durch die Bundesregierung erlassen. Ziel der Gesetzesreform ist es, die Qualität und Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mie- ter*innen und Vermieter*innen zu erhöhen. Mit Umsetzung dieser Mietspiegelreform ist es bislang bei der Wahlmöglichkeit für Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohner*innen zwischen einfachem Mietspiegel - wie in Köln seit vielen Jahrzehnten erfolgreich und rechtssicher praktiziert - und qualifiziertem Mietspiegel geblieben. Für Köln hatte die Reform primär unmittelbare Auswirkungen auf die zu erfüllenden Informa- tions- und Dokumentationspflichten. Die kostenfreie Veröffentlichung des Kölner Mietspiegels 2021 mittels Verlinkung auf der Internet-Seite der Stadt Köln ist erfolgt und auch über einen direkten Abruf auf der Internet-Seite der Rheinischen Immobilienbörse e.V. möglich. Die Beschlussfassung über einen breit getragenen Antrag zur Erstellung eines Qualifizierten Mietspiegels in Köln (AN/0191/2022) wurde zunächst zurückgestellt. Unter anderem sollte zunächst ein Expert*innenforum die bisherige Praxis in Köln sowie Vor- und Nachteile eines qualifizierten Mietspiegels beleuchten. Die bereits geplante Veranstaltung hat wegen Termin- kollisionen bevorzugter Expert*innen nicht stattgefunden. Zwischenzeitlich verdichten sich Hinweise, dass die im Koalitionsvertrag der Regierungspar- teien festgehaltenen Vorhaben rund um das Thema „Einführung qualifizierter Mietspiegel“ im Frühjahr in einen Referentenentwurf münden werden. Dann wäre der qualifizierte Mietspiegel für Kommunen über 100.000 Einwohner*innen – und damit auch für Köln - verpflichtend. Mit Blick auf diese anstehende, verpflichtende Einführung wird die Planung des Ex- pert*innenforums auch aus Gründen der Ressourcenschonung nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung wird den Ausschuss weiter informieren. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 18.04.2023

    Unterausschuss Wohnen

    TOP 6.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 20.04.2023 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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