2276/2017
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Sanierung der Rampe zur Brücke Tel-Aviv-Straße
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693/1 Vorlagen-Nummer 2276/2017 Freigabedatum 08.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Sanierung der Rampe zur Brücke Tel-Aviv-Straße Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Instandsetzung der Rampe zur Brücke Tel-Aviv-Straße zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 163.656,96 EURO. Die voraussichtlich benötigten Mittel sind im städtischen Haushaltsplanentwurf 2018 (inkl. der Finanzplanung bis 2021), im Teilergebnis- plan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2018 berücksichtigt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt der Vor- lage uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 05.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Verkehrsausschuss 10.10.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 163.656,96 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Sachverhalt Das Bauwerk „Rampe zur Brücke Tel-Aviv-Straße“ schließt an den stadtauswärts führenden Gehweg der Brücke Tel-Aviv-Straße an und ist das Verbindungsbauwerk zur Wegeverbindung zwischen der Ankerstraße und dem Karl-Berbuer-Platz an der Severinstraße. Das Bauwerk wurde im Jahr 1960 zeitgleich mit dem Brückenbauwerk Tel-Aviv-Straße errichtet und besteht aus einem Kastenquerschnitt, der mit einer Deckenplatte aus Stahlbeton verschlossen wurde. Der Kastenquerschnitt hat eine Auffüllung aus Bauschutt. Seit Januar 2016 wird die angrenzende Straßenbrücke Tel-Aviv-Straße einer Generalsanierung un- terzogen. Bei der Sanierung wurde das Innere des Kastenquerschnitts der Rampe teilweise freige- legt. Dabei wurde festgestellt, dass die Deckenplatte abgängig ist. Die Platte wurde beim Neubau ohne Sauberkeitsschicht auf die Auffüllung betoniert, so dass die untere Lage der Bewehrung nur teilweise von Beton umschlossen ist. Somit sind mittelfristig die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Gesamtkonstruktion stark beeinträchtigt. Geplante Maßnahme Im Rahmen der geplanten Arbeiten ist eine Erneuerung der Deckenplatte und ihrer bituminösen Ab- dichtung vorgesehen. Zudem soll der Beton des Kastenquerschnitts nach Ausbau des Verblendmau- erwerks aus Tuffstein instandgesetzt werden. Dieses Verblendmauerwerk wird anschließend wieder hergestellt. Die Erneuerung des Geländers war bereits in der Ausschreibung der Maßnahme an der Brücke Tel- Aviv-Straße vorgesehen. Nach Feststellung des schlechten Zustandes der Rampe wurde auf den Einbau des neuen 1,30 m hohen Geländers verzichtet, das neue Geländer wurde eingelagert und soll 3 im Zuge dieser Maßnahme eingebaut werden. Der Ausführungsbeginn ist für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Für die Dauer der Arbeiten von ca. 3 Monaten muss die Rampe gesperrt werden. Die Rampe ist bereits seit Beginn der Maßnahme an der Tel-Aviv-Straße gesperrt. Probleme wegen dieser Sperrung gab es keine, da die Rampe nur sehr wenig genutzt wird. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 163.656,96 Euro. Diese setzen sich zusam- men aus Baukosten in Höhe von 142.597,70 Euro, Planungskosten in Höhe von 15.063,13 Euro, Prüfingenieurkosten in Höhe von 3.708,95 Euro und Materialuntersuchungen im Rahmen der Planung in Höhe von 2.287,18 Euro. Städtisches Rechnungsprüfungsamt (RPA) Das RPA hat der Kostenberechnung in Höhe von 163.656,96 Euro brutto am 04.04.2017 unter RPA- Nr.: KOB 2017/0377 zugestimmt. Die Zustimmung ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Stellungnahme zu den Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes: Das RPA hat bemängelt, dass das Bauwerk nicht barrierefrei ist und auch nach der Sanierung nicht barrierefrei sein wird. Aus diesem Grund wurde eine Abstimmung mit der Fachstelle Behindertenpoli- tik / Diversity herbeigeführt. Die Rampe ist Teil der Fußgängerroute entlang der Tel-Aviv-Straße zwischen der Mengelbergstraße im Norden und der Ankerstraße im Süden. Zwischen diesen beiden Straßeneinmündungen gibt es zwei Abzweigungen von der Fußgängerroute, die beide nicht barrierefrei ausgebaut sind: Die oberirdische Stadtbahnhaltestelle Severinstraße ist über Treppen zu erreichen. Ein barrie- refreier Um- bzw. Neubau ist aus Platzgründen nicht möglich. Der Zugang von der Tel-Aviv- Straße zur Stadtbahn bleibt somit dauerhaft nicht barrierefrei. Der östlich der Tel-Aviv-Straße befindliche Karl-Berbuer-Platz ist durch eine Unterführung und eine Fußgängerbrücke mit 12% Neigung mit der Fußgängerroute verknüpft. Durch einen Neu- bau der Fußgängerbrücke könnte die Neigung auf rund 10% reduziert werden. Aufgrund der geometrischen Rahmenbedingungen ist jedoch langfristig keine weitere Reduzierung der Nei- gung möglich und somit auch keine Barrierefreiheit herstellbar. Ein barrierefreier Neubau der Rampe würde damit lediglich den mobilitätseingeschränkten Fußgän- gerverkehren zugutekommen, die die Mengelbergstraße und die Ankerstraße passieren/queren müs- sen, da die beiden Abzweige dazwischen dauerhaft nicht barrierefrei werden. Die verkehrliche Bedeu- tung ist daher gering. Die aktuelle Routenlänge zwischen den Einmündungen Tel-Aviv-Straße/Mengelbergstraße und Tel- Aviv-Straße/Ankerstraße beträgt 360 m. Eine alternative, zukünftig barrierefreie Fußgängerroute über Ankerstraße, Wilhelm-Hoßdorf-Straße, Friedenstraße, Perlengraben und Mengelbergstraße hat die Länge von 410 m. Der Umweg beträgt somit nur 50 m.Wenn die Rampe trotzdem barrierefrei mit 6% Neigung und Zwischenpodesten konstruiert werden würde, könnte sie auf den ca. 67 m zwischen dem oberen Rampenbeginn und der Unterführung unter dem Dreiviertelkreisbogen (Ohr) rund 3,20 m Höhe abbauen. Der tatsächliche Höhenunterschied zwischen diesen beiden Punkten beträgt jedoch weit über 4 m. Statt einer geradlinigen Führung der Rampe wäre eine gewendelte Rampe mit engen Kurven und einer umfangreicheren Versiegelung der vorhandenen Grünanlage notwendig. Außerdem wären mehrere Bäume zu fällen. Die Fachstelle Behindertenpolitik kann diesen Argumenten folgen und akzeptiert deshalb die vorge- legt Planung der Rampensanierung. Die Anmerkungen des RPA bezüglich der konstruktiven Maßnahmen zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers wurden berücksichtigt. 4 Das in der Kostenberechnung vorgesehene Oberflächenschutzsystem (OS-C) besteht aus einem Feinspachtel und zwei Oberflächenschutzschichten. Da dieses System bereits auch auf der Kappe der Brücke Tel-Aviv-Straße aufgebracht wurde, soll es zu Sicherstellung eines einheitlichen Erschei- nungsbildes auch hier aufgebracht werden. Das vorhandene Geländer wird im beschichteten Zustand demontiert und anschließend im Werk ein- schichtet. Bei einer Entschichtung vor Ort wären umfangreiche, teure Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Es wurde angeregt zukünftig auf die Tuffsteinverblendung der Rampe zu verzichten, um so auch Kos- ten von rund 15.000 Euro netto einsparen zu können. Da jedoch alle Bauwerke im Umfeld mit Tuff- stein verblendet sind und ein Verzicht auf diese Verblendung zudem zusätzliche Kosten für eine Oberflächensanierung der dann freigelegten Flächen erforderlich machen würde, wird die Tuffstein- verblendung wieder eingebaut. Die vom RPA vorgeschlagene Deckschicht aus Gussasphalt wird in der Ausschreibung berücksich- tigt. Finanzen Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 163.656,96 EURO. Die benötigten Mittel sind im Teiler- gebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Rahmen des Haushaltsplanentwurf 2018 (inkl. der Finanzplanung bis 2021) berücksichtigt. Alternativen Alternativen zur geplanten Maßnahme liegen nicht vor. Ein Verzicht auf die Maßnahme hätte auf Grund fortlaufender Zustandsverschlechterung mittelfristig eine Sperrung zur Folge. Anlagen
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 05.09.2017
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.09.2017 öffentlich 4.6 Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Sanierung der Rampe zur Brücke Tel-Aviv-Straße 2276/2017 SE Graf bittet in diesem Zusammenhang um einen kurzen Sachstand zur Querung des Perlengrabens im Verlauf der Mengelbergstraße. Zudem fragt er nach, wann die Querung des Perlengrabens zum Bahnsteig Severinstraße Richtung Deutz umge- setzt werde. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, sagt eine Stel- lungnahme zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt zu. Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt der Instandsetzung der Rampe zur Brücke Tel-Aviv- Straße zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 163.656,96 EURO. Die voraussichtlich benötigten Mittel sind im städtischen Haushaltsplanentwurf 2018 (inkl. der Finanz- planung bis 2021), im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2018 be- rücksichtigt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 - Lageplan Rampe Tel-Aviv-Str.
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Anlage 1 - Zustimmung RPA Rampe Tel-Aviv-Str.
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14 94.04.2017 143 Herr Jünger 22105 | | Pr In Hr . Mk el AM 2 elor.e & Oro.u. Maßnahme: Tel-Aviv-Straße in Kia. " Hier: Instandsetzung der Rampe zum Überführungsbau- werk der Tel-Aviv-Straße über den Perlengraben Kosten eingereicht: 132.238,09€ (Netto) bzw. 157.363,33€ (Brutto) Kosten bestätigt: 137.526,86€ (Netto) bzw. 163.656,96 (Brutto) RPA-Nr. KOB 2017/0377 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang vom 02.02.2017 legt 69 die Kostenberechnung für die Instandsetzung der im süd-westlichen Quadranten gelegenen Rampe zum Überführungsbauwerk der Tel-Aviv- Straße über den Perlengraben dem RPA zur Prüfung vor. Mit Datum 29.03.2017 legt 69 ergänzende Unterlagen zur Kostenberechnung vor. Ergänzt wurden Kosten für Untersuchungen des vorhandenen Betons (1.922,00€) sowie den Prüfin- genieur (3.116,77€). Hierdurch erhöhen sich die ursprünglichen eingereichten Kosten von 132.238,09€ (Netto) auf 137.526,86€ (Netto). Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Entwurf und Kostenberechnung sind vom Entwurfsverfasser nicht unterzeichnet und eine Mengenermittlung liegt den Unterlagen nicht bei. Die geplante Rampe mit einer Länge von ca. 30m hat ein Längsgefälle von ca. 10%. Zwi- schenpodeste sind nicht vorgesehen. Die Barrierefreiheit ist somit nicht gegeben. Es wird empfohlen den Entwurf, sowie eventuelle Kompensationsmöglichkeiten ggf. an anderer Stel- le mit 5001-2 rechtzeitig abzustimmen. Im Bereich der auskragenden Betonplatte und der angedeuteten Bauwerkskappe sind bisher keine konstruktiven Maßnahmen (z. B. Tropfkanten) zur kontrollierten Ableitung des anfal- . lenden Niederschlagswassers zu erkennen. Es wird gebeten dies zu überprüfen. Des Weiteren ist im vorgenannten Bereich die Anwendung eines Oberflächenbeschichtungs- system (OS-C) vorgesehen. Die Notwendigkeit hierfür ist dem Erläuterungsbericht nicht zu entnehmen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass das vorhandene Geländer mit Blei belastet ist. Es kann nicht entnommen werden, in welcher Form dies entsorgt werden soll. Die Tuffsteinverblendung an der geländeseitigen Stützwand weist Mängel auf und soll in- standgesetzt werden. Den vorgelegten Unterlagen kann nicht entnommen werden, in wel- cher Form die Instandsetzung erfolgen soll und durch welche Art der Ausführung eine künfti- ge Schädigung der Fassade vermieden werden soll. 12 .. Die geplante Abdichtung auf dem Bauwerk soll mit Flüssigkunststoff und einer Schutzschicht aus Gussasphalt erfolgen. Auf eine Deckschicht wird verzichtet. Es wird empfohlen zu unter- suchen, ob ein Abdichtungssystem mit einer zusätzlichen Deckschicht nach ZVT-Ing, Teil 7 ein insgesamt dauerhafteres und wirtschaftliches Ergebnis erwarten lässt. Die vorgenannten Punkte wurden in einem gemeinsamen Gespräch zwischen 69 und 14 am 20.03.2017 erörtert. 69 sagt eine Überprüfung der vorgenannten Punkte zu. 14 bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen des Erörterungsgesprächs. Durch den Verzicht auf die Wfderherstellung der Tuffsteinverblendung besteht ein Einsparpo- tential von ca. 15.000€ (Netto). Es wird empfohlen diesbezüglich den Gremien eine Alternati- ve zur Entscheidung vorzulegen. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen, vorbehaltlich der Zustimmung von 5001-2, keine Bedenken. Durch Umsetzung der vorgenannten Empfehlungen ist nicht von einer Er- höhung der Kosten auszugehen, da die in der KOB enthaltenen Preise sich insgesamt am oberen Marktpreisniveau orientieren. Es wird gebeten die Blaueintragungen in den Unterlagen zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen aa
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2276/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27