A-R/0038/2023
Nachhaltige Bodenpolitik für die Stadt Münster weiter verbessern
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A-R-0038-2023-GAL_SPD_Volt-Erbbaurecht_W+S
3027 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2023
Münster, 12.09.2023
Ratsantrag
Nachhaltige Bodenpolitik für die Stadt Münster weiter verbessern
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadt Münster stellt ihre Liegenschaftspolitik zukünftig noch nachhaltiger auf. Der Rat
beschließt, in Zukunft angekaufte Wohngrundstücke an Dritte außerhalb des Stadtkonzerns nur
noch im Wege des Erbbaurechts zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt,
Ankaufsverhandlungen darauf ausgerichtet zu führen. Ziel ist dabei, großflächige und stra tegisch
bedeutsame Grundstücke im Eigentum der Stadt zu halten. Sollte im Ausnahmefall eine
Veräußerung von Grundstücken (z. B. bei Einfamilienhausgrundstücken) erforderlich werden, ist
dies durch die Verwaltung zu begründen und den zuständigen Gremien des Rates zur
Beschlussfassung vorzulegen.
2. Für schon angekaufte Wohngrundstücke soll der Anteil an Vergaben im Erbbaurecht weiter erhöht
werden, unter anderem in dem Einfamilienhausgrundstücke nicht mehr überwiegend veräußert
werden und auch frei finanzierte Mehrfamilienhausgrundstücke im Wege des Erbbaurechts
vergeben werden. Dieser Anstieg soll im Einklang mit den Erfordernissen für den städtischen
Haushalt geschehen.
3. Auch von den städtischen Beteiligungen sollen keine Grundstücke mehr veräußert werden. Di e
Wohn+Stadtbau GmbH soll für laufende Projekte den Erbbaurechtsanteil nach Möglichkeit
erhöhen. Für zukünftige Neuankäufe der Stadt, die in die Wohn+Stadtbau GmbH eingelegt werden,
gilt der unter Punkt 1 festgeschriebene Grundsatz entsprechend.
4. Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Umsetzung dieses Antrags auch die Flexibilisierung der
Erbbaurechtszinssätze zu prüfen.
[Hier eingeben]
Begründung:
Im Oktober 2019 hat der Rat die Grundsätze für die Vergabe von städtischen Grundstücken verabschiedet
(V/0656/2019). Diese werden mit diesem Antrag weiterentwickelt, um städtebauliche
Entwicklungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume im Sinne einer langfristig angelegten
Bodenvorratspolitik zu sichern. Gerade große und zusammenhängende Flächen im Eigentu m der Stadt
Münster sollen gesichert werden, um auch zukünftigen Generationen alle Gestaltungsmöglichkeiten
offenzuhalten.
Eine konsequente Vergabe von städtischen Grundstücken im Wege des Erbbaurechts spielt jedoch nicht
nur bei der langfristigen Sicherung städtebaulicher Entwicklungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle. Sie kann
auch Familien mit einem kleineren Einkommen den Erwerb eines Reihenhauses vereinfachen, wenn
lediglich die Errichtung des Gebäudes finanziert werden muss.
Dieser Übergang zu einer noch nachhaltigeren Bodenpolitik wird gemäß Beschlusspunkt 2 pragmatisch und
mit Rücksicht auf die Haushaltslage gestaltet. Auch die Wohn+Stadtbau GmbH soll hier mit einbezogen
werden, sofern sie Neuankäufe entwickelt.
Gez.
Sylvia Rietenberg Lia Kirsch Helene Goldbeck
Christoph Kattentidt und Fraktion und Ratsgruppe
Albert Wenzel
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0038/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 12.09.2023
- Erstellt
- 12.09.2023 16:21