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A-R/0038/2023

Nachhaltige Bodenpolitik für die Stadt Münster weiter verbessern

Antrag an den Rat 12.09.2023

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2023 
 
 
 
 
 
         Münster, 12.09.2023 
 
Ratsantrag 
 
Nachhaltige Bodenpolitik für die Stadt Münster weiter verbessern 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1. Die Stadt Münster stellt ihre Liegenschaftspolitik zukünftig noch nachhaltiger auf. Der Rat 
beschließt, in Zukunft angekaufte Wohngrundstücke an Dritte außerhalb des Stadtkonzerns nur 
noch im Wege des Erbbaurechts zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, 
Ankaufsverhandlungen darauf ausgerichtet zu führen. Ziel ist dabei, großflächige und stra tegisch 
bedeutsame Grundstücke im Eigentum der Stadt zu halten. Sollte im Ausnahmefall eine 
Veräußerung von Grundstücken (z.  B. bei Einfamilienhausgrundstücken) erforderlich werden, ist 
dies durch die Verwaltung zu begründen und den zuständigen Gremien des  Rates zur 
Beschlussfassung vorzulegen. 
 
2. Für schon angekaufte Wohngrundstücke soll der Anteil an Vergaben im Erbbaurecht weiter erhöht 
werden, unter anderem in dem Einfamilienhausgrundstücke nicht mehr überwiegend veräußert 
werden und auch frei finanzierte  Mehrfamilienhausgrundstücke im Wege des Erbbaurechts 
vergeben werden. Dieser Anstieg soll im Einklang mit den Erfordernissen für den städtischen 
Haushalt geschehen. 
 
3. Auch von den städtischen Beteiligungen sollen keine Grundstücke mehr veräußert werden. Di e 
Wohn+Stadtbau GmbH soll für laufende Projekte den Erbbaurechtsanteil nach Möglichkeit 
erhöhen. Für zukünftige Neuankäufe der Stadt, die in die Wohn+Stadtbau GmbH eingelegt werden, 
gilt der unter Punkt 1 festgeschriebene Grundsatz entsprechend. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Umsetzung dieses Antrags auch die Flexibilisierung der 
Erbbaurechtszinssätze zu prüfen.

[Hier eingeben] 
 
Begründung: 
Im Oktober 2019 hat der Rat die Grundsätze für die Vergabe von städtischen Grundstücken verabschiedet 
(V/0656/2019). Diese werden mit diesem Antrag weiterentwickelt, um städtebauliche 
Entwicklungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume im Sinne einer langfristig angelegten 
Bodenvorratspolitik zu sichern. Gerade große und zusammenhängende Flächen im Eigentu m der Stadt 
Münster sollen gesichert werden, um auch zukünftigen Generationen alle Gestaltungsmöglichkeiten 
offenzuhalten. 
 
Eine konsequente Vergabe von städtischen Grundstücken im Wege des Erbbaurechts spielt jedoch nicht 
nur bei der langfristigen Sicherung städtebaulicher Entwicklungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle. Sie kann 
auch Familien mit einem kleineren Einkommen den Erwerb eines Reihenhauses vereinfachen, wenn 
lediglich die Errichtung des Gebäudes finanziert werden muss. 
Dieser Übergang zu einer noch nachhaltigeren Bodenpolitik wird gemäß Beschlusspunkt 2 pragmatisch und 
mit Rücksicht auf die Haushaltslage gestaltet. Auch die Wohn+Stadtbau GmbH soll hier mit einbezogen 
werden, sofern sie Neuankäufe entwickelt. 
 
 
 
 
Gez. 
 
Sylvia Rietenberg  Lia Kirsch   Helene Goldbeck 
Christoph Kattentidt  und Fraktion   und Ratsgruppe 
Albert Wenzel 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

20.09.2023 Rat
TOP 49.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0038/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
12.09.2023
Erstellt
12.09.2023 16:21