V/0788/2006
Bebauungsplan Nr. 508: Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie
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Übersichtsplan
32 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 788/2006
Beschlussvorlage
3360 Zeichen
V/0788/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 508: Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge 02.11.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 08.11.2006 Hauptausschuss Vorberatung 08.11.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckerheide / Bahnlinie Münster- Recklinghausen im Stadtteil Albachten ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Albachten, Flur 10, Flurstücke 1 36, 137, 205, 210, 260, 275, 278 - 282, 291, 292, 677, 678, 1012, 1023, 1090, 1351, 1352, 1364 - 1367, 1375, 1379, 1432, 1433, 1447, 1448, 1453, 1454, 1457 - 1459, 1463, 1468, 1469, 1523, 1552, 1588, 1589, 1600 - 1603, 1626, 1627, 1650, 1651, 1654 – 1662, Teile der Flurstücke 1376, 1648. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Bereich zwischen Osthofstraße, Sendener Stiege, Eckernstiege und der Bahnlinie im Stadtteil Albachten ist planungsrechtlich überwiegend dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzurechnen. Lediglich der landwirtschaftlich genutzte südöstliche Teil ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Das Gebiet wird derzeit überwiegend von Wohngebäuden sowohl innerhalb des Plangebietes als Vorlagen-Nr.: V/0788/2006 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 18.10.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0788/2006 auch im näheren Umgriff (nördlich der Sendener Stiege, westlich der Osthoffstraße) und dem großflächigen Gewerbebetrieb (Sendener Stiege 4) geprägt. Die älteren Wohngebäude verfügen zum Teil noch über Nebengebäude aus der ehemals landwirtschaftlichen oder gewerblichen Nutzung. Der wirksame FNP stellt diesen Bereich als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und als Gewerbegebiet dar. Aufgrund der unterschiedlichen Vorprägung ist die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich auf der Grundlage des § 34 BauGB nur begrenzt zu steuern. Insbesondere ließen sich Einzelhandelsansiedlungen nicht oder nur zum Teil verhindern. Entsprechend den Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes konzentrieren sich die Ansiedlungsbemühungen für Versorgungseinrichtungen auf das Stadtteilzentrum entlang der Dülmener Straße. Potenzielle Konkurrenzstandorte in Gewerbegebieten und in Randlage des Stadtteils würden dieser Zielsetzung zuwiderlaufen. Zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Absicherung der stadtstrukturellen Zielsetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes (ggf. einfacher Bebauungsplan – nur Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung) für den vorgenannten Bereich notwendig. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 508 (amtlicher Umring) amtlich
- Osthofstraße
- Dülmener Straße
- Sendener Stiege 4
- Eckernstiege
Bebauungsplan Nr. 508
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0788/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37