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V/0788/2006

Bebauungsplan Nr. 508: Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie

Vorlage 04.10.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2006, TOP 20.2.1

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Übersichtsplan

32 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 788/2006

Beschlussvorlage

3360 Zeichen

V/0788/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 508: Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie 
Münster-Recklinghausen 
Aufstellungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.11.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
08.11.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
08.11.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Für den Bereich zwischen Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckerheide / Bahnlinie Münster-
Recklinghausen im Stadtteil Albachten ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan  zur 
Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und 
der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Albachten, 
Flur 10,  
Flurstücke 1
36, 137, 205, 210, 260, 275, 278 - 282, 291, 292, 677, 678, 1012, 1023, 1090, 1351, 
1352, 1364 - 1367, 1375, 1379, 1432, 1433, 1447, 1448, 1453, 1454, 1457 - 1459, 1463, 1468, 
1469, 1523, 1552, 1588, 1589, 1600 - 1603, 1626, 1627, 1650, 1651, 1654 – 1662,  
Teile der Flurstücke 1376, 1648. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
Der Bereich zwischen Osthofstraße, Sendener Stiege, Eckernstiege und der Bahnlinie im Stadtteil 
Albachten ist planungsrechtlich überwiegend dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB 
zuzurechnen. Lediglich der landwirtschaftlich genutzte südöstliche Teil ist dem Außenbereich gem. 
§ 35 BauGB zuzuordnen. 
 
Das Gebiet wird derzeit überwiegend von Wohngebäuden sowohl innerhalb des Plangebietes als 
Vorlagen-Nr.: 
V/0788/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0788/2006 
auch im näheren Umgriff (nördlich der Sendener Stiege, westlich der Osthoffstraße) und dem 
großflächigen Gewerbebetrieb (Sendener Stiege 4) geprägt. Die älteren Wohngebäude verfügen 
zum Teil noch über Nebengebäude aus der ehemals landwirtschaftlichen oder gewerblichen 
Nutzung. 
 
Der wirksame FNP stellt diesen Bereich als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und als 
Gewerbegebiet dar. 
 
Aufgrund der unterschiedlichen Vorprägung ist die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich 
auf der Grundlage des § 34 BauGB nur begrenzt zu steuern. Insbesondere ließen sich 
Einzelhandelsansiedlungen nicht oder nur zum Teil verhindern.  
 
Entsprechend den Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes konzentrieren sich die 
Ansiedlungsbemühungen für Versorgungseinrichtungen auf das Stadtteilzentrum entlang der 
Dülmener Straße. Potenzielle Konkurrenzstandorte in Gewerbegebieten und in Randlage des 
Stadtteils würden dieser Zielsetzung zuwiderlaufen.  
 
Zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Absicherung der stadtstrukturellen 
Zielsetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes (ggf. einfacher Bebauungsplan – nur 
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung) für den vorgenannten Bereich notwendig.  
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

02.11.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2006 Hauptausschuss
TOP 15.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2006 Rat
TOP 20.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 508 (amtlicher Umring) amtlich
  • Osthofstraße
  • Dülmener Straße
  • Sendener Stiege 4
  • Eckernstiege

Bebauungsplan Nr. 508

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0788/2006
Typ
Vorlage
Datum
04.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37