2025/0191
Berufung von zwei neuen Organisatorischen Leitungen im Rettungsdienst (OLRD)
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2025/0191
2884 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.08.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0191
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 127010
Kostenstelle: 037-210-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1270-11 Sachkonto:
Betreff: Berufung von zwei neuen Organisatorischen Leitungen im Rettungsdienst (OLRD)
Vorlage vom: 26.06.2025
Beschlussvorschlag :
Folgende Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter sollen für den Rettungsdienstbereich Darmstadt
und Darmstadt-Dieburg berufen werden:
Frau Mareike Winkler und Herrn Tim Bleier
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.06.2025
Gemäß § 7 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) stellt jede kreisfreie Stadt und
jeder Landkreis eine Einsatzleitung Rettungsdienst. Diese besteht aus einer Leitenden
Notärztin (LNA) oder eines Leitenden Notarztes sowie einer Organisatorischen Leiterin
Rettungsdienst (OLRD) oder eines Organisatorischen Leiters Rettungsdienst.
Nach Abschluss ihrer Ausbildung stehen Frau Mareike Winkler und Herr Tim Bleier für die
Funktion einer Organisatorischen Leitung Rettungsdienst zur Verfügung. Nach Prüfung
sämtlicher Voraussetzungen sollen beide Personen auf Antrag des Rettungsdienstträgers
bestellt werden.
Bei der Funktion OLRD handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die OLRD werden
durch den Rettungsdienstträger bestellt und in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Die Kosten sind, gemäß § 16 (5) Verordnung zur Durchführung des Hessische n
Rettungsdienstgesetzes vom 3. Januar 2011, letzte Änderung vom 12. Juli 2023, über die
Rettungsdienstgebühr durch die Leistungsträger gedeckt.
Die notwendigen Mittel sind im entsprechenden Haushalt berücksichtigt.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0191
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.06.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00