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0988/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion FDP/KSG vom 08.12.2025 betreffend "Sicherheit und Kostensteigerung beim Kreisel Sürther Straße/Grüngürtelstraße" (AN/1405/2025)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.06.2026, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4657 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 0988/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion FDP/KSG vom 08.12.2025 
betreffend "Sicherheit und Kostensteigerung beim Kreisel Sürther 
Straße/Grüngürtelstraße"  (AN/1405/2025) 
In der Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nr. 11.12.2024 – 3579/2024) wird eine Verzögerung 
des ursprünglich für 2021 geplanten Baubeginns auf 2025 sowie eine nahezu verdoppelte Kos-
tensteigerung dargestellt.  
 
Dazu hat die Fraktion FDP/KSG folgende Fragen: 
 
1. Die BV02 ging bei ihrer Beauftragung am 11.11.2019 von Gesamtkosten i.H.v. 395.800 € 
(inkl. Beleuchtung) aus; laut aktueller Berechnung (12/24) liegen diese nun bei 714.500 €. 
1.1 „Welchen Anteil hat die Verzögerung an dieser Kostensteigerung?“ 
1.2 „Welche Maßnahmen werden ergriffen, um weitere Mehrkosten zu vermeiden?“ 
 
2. Zur Begründung der Verzögerung verweist die Verwaltung auf andere Prioritäten. 
2.1 „Nach welchen Kriterien werden solche Prioritäten festgelegt?“ 
2.2 „Warum werden diese nicht so gesetzt, dass bauliche Maßnahmen, bei denen   
Verzögerungen besonders teuer werden, vorgezogen werden?“ 
 
3. Bereits 2019 wies die Schulleiterin der Grüngürtelschule, Frau Lücking, auf mögliche Kon-
flikte zwischen Rad- und Autofahrern insbesondere im Berufsverkehr hin. 
3.1 „Wäre es möglich, den geplanten Fußweg am Kreisel nachträglich als kombinierten  
Rad- und Fußweg auszuweisen?“ 
3.2 „Welche weiteren Optionen bestehen, sichere bzw. alternative Radwege auszuweisen,  
um z. B. die Grüngürtelschule zu erreichen und die Nutzung des Kreisels zu  
vermeiden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.1) Neben der bereits bekannten Prioritätensetzung führte eine ungeplante und unvorher-
sehbare personelle Veränderung, d. h. der plötzliche Weggang des bis dahin zuständigen 
städtischen Bauleiters, leider zu den heute bekannten Verzögerungen.  
Leider konnte die Stelle über mehrere Jahre (bis Sommer 2024) nicht wieder mit geeignetem 
Personal neu besetzt werden. Die Baupreise im Straßen- und Tiefbau sind in der Zeit von 
2019 bis 2025 um fast 50% gestiegen. Allein mit Beginn des Ukrainekrieges ab Februar 2022 
sind die Preise innerhalb kurzer Zeit um gut 25% gestiegen.

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Zu 1.2) Nachdem die Stelle im Sommer 2024 wieder neu besetzt war, wurde das bis dahin ru-
hende Bauvorhaben wieder ins Bauprogramm aufgenommen und ausgeschrieben. Hierbei 
wurde das Bauvorhaben nochmal komplett überprüft, auch um eventuelle weitere Mehrkosten 
zu vermeiden. 
 
Zu 2.1) Ein Hauptkriterium bei der Priorisierung von Bauvorhaben ist immer der Punkt Ver-
kehrssicherheit. Andere Prioritäten sind zum Beispiel Unfallhäufungsstellen, Schulwegsiche-
rungen, Projekte in Verbindung mit ÖPNV, wichtige Erschließungsmaßnahmen, etc., welche 
im Einzelfall abgewogen werden müssen. 
 
Zu 2.2) Verzögerungen, welche eventuell entstehen oder besonders teuer werden könnten, 
sind, wenn überhaupt, nur sehr schwer zu beurteilen. Besonders wenn dies im Vergleich zu 
anderen wichtigen Bauvorhaben im selben Stadtbezirk bewertet und abgewogen werden 
muss. Alle Straßenbauprojekte sind für sich genommen wichtig und sinnvoll für sämtliche Ver-
kehrsteilnehmende.  
 
Zu 3.1) Die Planung des Kreisverkehrs Sürther Straße/Grüngürtelstraße berücksichtigt die 
vorhandene Führung in den Knotenpunktarmen. Auf der Sürther Straße wird der Radverkehr 
bereits auf der Fahrbahn geführt, sodass er auch in der Planung auf der Kreisfahrbahn geführt 
wird. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wird der Radverkehr bei Mini-
kreisverkehren auf der Kreisfahrbahn geführt. Darüber hinaus ist der Radverkehr für Kraftfahr-
zeuge aufgrund der Abbiegevorgänge auf der Kreisfahrbahn sichtbarer. Die Sichtbeziehungen 
zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden auf den Nebenanlagen sind eingeschränkter als 
die Sichtbeziehungen zu Radfahrenden auf der Fahrbahn. 
 
Zu 3.2) Der Kreisverkehr Sürther Straße/Grüngürtelstraße ist die Haupterschließung für die 
Grüngürtelschule. 
Es wäre denkbar, die Mainstraße, die derzeit entgegen der Fahrtrichtung nicht für den Rad-
verkehr geöffnet ist, für den Radverkehr zu öffnen. Dies hätte zur Folge, dass voraussichtlich 
das einseitige Parken am Fahrbahnrand entfallen müsste. 
Kinder unter 8 Jahren, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen den Gehweg nutzen, Kin-
der bis 10 Jahre dürfen es. Aufsichtspersonen dürfen Kinder unter 8 Jahren auf dem Gehweg 
mit dem Rad begleiten. Ab 10 Jahren ist die Nutzung von Radwegen oder Fahrbahnen ver-
pflichtend.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mainstraße
  • Grüngürtelstraße
  • Sürther Straße

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Details

Aktenzeichen
0988/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.05.2026
Erstellt
07.04.2026 09:50